… doch was passiert jetzt eigentlich mit dem Steuerberatungsgesetz?
Kaum jemand hat es mitbekommen, denn fast niemand hat darüber berichtet: Die nun endgültig gescheiterte Entlastungsprämie war als sachfremde Änderung an die Reform des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) gekoppelt. Mit der Ablehnung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat ist nun also auch das Steuerberatungsgesetz vorerst gestoppt.
Jetzt könnte die Bundesregierung natürlich einfach den Vermittlungsausschuss anrufen, die Entlastungsprämie aus dem Entwurf entfernen und das Gesetz doch noch verabschieden – doch das ist aktuell nicht geplant. Nach den möglichen Optionen gefragt, antwortete Regierungssprecher Stefan Kornelius, den Vermittlungsausschuss könne er ausschließen. Offenbar soll es stattdessen einen neuen Anlauf für die Reform des Steuerberatungsrechts geben. Hierfür müsse aber noch „nach einem neuen Verfahrensweg gesucht werden“, so Kornelius.
Warum ist das relevant? Ein zentraler Streitpunkt des Steuerberatungsgesetzes war die Ausweitung des Fremdbesitzverbots für Steuerkanzleien. Dieses Verbot soll verhindern, dass Private-Equity-Investoren Beteiligungen an Kanzleien erwerben, was aktuell noch über Umwege möglich ist. Der Konflikt um diese unscheinbare Änderung hatte bereits in der vorherigen Legislaturperiode den Entwurf immer wieder verzögert. Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. berichtete in ihrer Finanzlobby-Analyse 2026 von einem „harten Lobbykampf“ zwischen Private-Equity-Unternehmen und den Steuerberaterkammern, die sich vehement für das Fremdbesitzverbot einsetzten.
Bis zum 8. Mai sah es so aus, als hätten die Kammern sich durchgesetzt. Zwar hatte das Finanzministerium den Paragrafen aus dem Regierungsentwurf gestrichen, der Finanzausschuss des Bundestags schrieb ihn aber wieder hinein und so wurde das Gesetz dann auch verabschiedet. Wenn nun das aber das ganze Verfahren wieder von vorne beginnen soll, dürfen wir gespannt sein, ob das Fremdbesitzverbot auch diese Runde übersteht.
