Die Transparenzplattform Frag den Staat bezeichnet es als den größten Angriff auf staatliche Transparenz: In den 34 Beschlüssen des Koalitionsausschuss vom 03. Juli stellt die Nummer 33 eine „Weiterentwicklung“ des Informationsfreiheitsgesetzes in Aussicht. Der Absatz verspricht, das „komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter“ zu machen.
Tatsächlich verbirgt sich hinter den blumigen Formulierungen aber eine massive Einschränkung des Rechts auf Zugang zu staatlichen Informationen. Das Auskunftsrecht soll sich zukünftig auf „natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Gleich drei Einschränkungen eines Rechts, das aktuell von jedermann formlos und ohne Begründung wahrgenommen werden kann. Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine weitere Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger möglich ist. Der bisher gültige Kostendeckel von 500 € soll aufgehoben werden.
Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit dem Schutz von Mitarbeitenden und der Sicherheit kritischer Infrastrukturen, die durch das aktuelle Informationsfreiheitsrecht gefährdet sein. Die ehemaligen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, Peter Schaar und Ulrich Kelber, widersprachen der Darstellung umgehend und verwiesen auf zahlreiche Ausnahmetatbestände, die den Schutz bereits heute möglich machen.
Für den Bundestagszusammenfasser habe ich derzeit vier IFG-Anfragen ausstehend, um die Veröffentlichung von verschollenen Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren zu erwirken. Solche Anfragen stelle ich regelmäßig, und meistens führen sie – wenn auch indirekt – zum Erfolg. Zwar werden die Anfragen selbst abgelehnt oder ignoriert, die Stellungnahmen erscheinen dann aber trotzdem auf wundersame Weise auf den Webseiten der Ministerien. Das unauffällige Pfeifen denken wir uns mal dazu.
Wenn die Pläne der Bundesregierung Realität werden, ist unklar, ob ich weiterhin diese Anfragen stellen kann. Ist das ein berechtigtes Interesse? Welche Kosten kommen auf mich zu? In jedem Fall würde ich für jede Anfrage aber eine Reihe von Nachweisen erbringen müssen: Wer ich bin, wo ich wohne, was mein berechtigtes Interesse ist und warum ich dies nicht auf anderen Wegen erfüllen kann.
Nun kann ich sicher auf andere Wege ausweichen – im Gegensatz zu investigativen Journalist:innen, Verbänden und Vereinen, für die IFG-Anfragen ein unverzichtbares Recherchetool sind. Zahlreiche Missstände und Ungereimtheiten in Ministerien und Behörden kamen in den letzten Jahren durch IFG-Anfragen ans Licht.
Wie auch diese Ausgabe des BTZF Briefings wieder zeigen wird, ist es um die Transparenz der Bundesministerien aktuell ohnehin nicht gut bestellt. Die geplante Einschränkung des IFG würde diesen gefährlichen Trend fortsetzen. Sowohl Frag den Staat als auch die Investigativ-Redaktion Correctiv rufen zum Protest gegen die Umsetzung auf, dem ich mich gern anschließe.
