Diese Gesetzentwürfe wurden schon in 1. Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen. In der Ausschussberatung findet meist zuerst eine Anhörung von Sachverständigen statt. In weiteren Ausschusssitzungen wird über den Entwurf diskutiert und eine Beschlussempfehlung formuliert. Diese Beschlussempfehlung ist dann die Basis für die Schlussabstimmung in der 2./3. Lesung.