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Auswertung: Licht und Schatten in der Gesetzgebung der Bundesregierung

Über ein Jahr ist die neue Bundesregierung nun im Amt und durch einige technische Erweiterungen hat der Bundestagszusammenfasser in diesem Jahr mehr Daten gesammelt als jemals zuvor. Dadurch war es möglich, zusammen mit der Initiative Menschenlesbar tief in diese Daten einzutauchen und ganz genau zu prüfen, wie ernst die schwarz-rote Koalition die eigenen Transparenzvorgaben nimmt.

Wir haben alle 175 Gesetzentwürfe ausgewertet, die von der Bundesregierung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 im Kabinett beschlossen wurden – das erste vollständige Jahr, abzüglich einer kleinen Einarbeitungsphase nach der Regierungsbildung im Mai. Unser Maßstab waren die Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und der Koalitionsvertrag: Werden die Referentenentwürfe veröffentlicht? Enthalten die Entwürfe einen exekutiven Fußabdruck? Wie lang sind die Verbändeanhörungen und werden die Stellungnahmen online gestellt?

Das Gesamtbild zeigt viel Licht, aber auch tiefe Schatten:

  • 95 % der Referentenentwürfe werden auf den Übersichtsseiten der Ministerien veröffentlicht
    – aber nur für 28 % gibt es auch eine öffentlich zugängliche Synopse.
  • 82 % der Gesetzentwürfe enthalten einen exekutiven Fußabdruck
    – aber nur 19 % liefern auch einen echten Informationsmehrwert
  • Für 89 % der Verbändeanhörungen wurden die Stellungnahmen veröffentlicht
    – aber bei 68 % betrug die Frist weniger als vier Wochen.

Die kurzen Fristen der Verbändeanhörung sind auch hier im BTZF Briefing regelmäßig Thema, das Ausmaß hat mich aber überrascht: In mehr als 17% der Anhörungen betrug die Frist sogar weniger als eine Woche, 27 Entwürfe mussten von den Beteiligten im Eilverfahren durchgearbeitet werden. Drei Ministerien sind hierbei besonders aufgefallen: Finanzen, Verkehr sowie Wirtschaft und Energie. Hier waren es jeweils rund ein Drittel der Anhörungen, für die weniger als sieben Tage gewährt wurden. Darunter auch für so umfangreiche Vorhaben wie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz oder die Reform der privaten Altersvorsorge.

In der Gesamtschau schneidet aber das Innenministerium am schlechtesten ab und belegt in allen Kategorien einen der letzten Plätze: Synopsen gibt es ebenso wenig wie aussagekräftige Angaben im exekutiven Fußabdruck, auf der Webseite fehlen 10% der Referentenentwürfe sowie 17% der Stellungnahmen und im Durchschnitt dauern Verbändeanhörungen hier nur 13,9 Tage.

Am anderen Ende des Rankings geht das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das innerhalb der Bundesregierung auch für die Rechtsförmlichkeitsprüfung der Gesetzentwürfe zuständig ist, mit gutem Beispiel voran. Hier finden wir nicht nur Synopsen für die meisten Entwürfe, sondern auch vorbildliche Angaben über Einflüsse Dritter im exekutiven Fußabdruck – und das, obwohl das Ministerium mit Abstand die meisten Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren einbringt. Das zeigt: Wo ein Wille ist, ist offenbar auch ein Weg.

Die vollständige Auswertung steht hier zum Download bereit. Die Rohdaten können im Bundestagszusammenfasser in der Rubrik Datenexporte in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Die Initiative Menschenlesbar ist ein Zusammenschluss unabhängiger Projekte, die politische Prozesse in Deutschland verständlich und frei zugänglich machen. Zentrales Projekt ist der Parlamentszusammenfasser, ein Schwesterprojekt des Bundestagszusammenfassers, das die Gesetzgebung der Landesparlamente auf einer einheitlichen Plattform bündelt und durchsuchbar macht.