Auswertungen zur Verbändebeteiligung

Die Auswertung berücksichtigt nur Vorhaben ab Kabinettsbeschluss, bei denen eine Verbändeanhörung durchgeführt wurde.
Nicht berücksichtigt sind daher Vertragsgesetze, Bundeswehrmandate und andere Vorhaben, bei denen keine Stellungnahmen angefragt wurden.
Berücksichtigt sind Vorhaben ab dem Eingang im Bundesrat. Ausgenommen sind Vertragsgesetze und Bundeswehrmandante.
Die Auswertung bewertet nur das Vorhandensein eines Fußabdrucks, unabhängig davon, ob er tatsächlich Informationen enthält.