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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz Spitzenreiter im Lobbyregister

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Zum 01. März 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in Kraft getreten. Seitdem müssen Interessenvertretungen zum einen die konkreten Vorhaben angeben, auf die sie Einfluss nehmen möchten, zum anderen müssen auch Ziel und Inhalt der Einflussnahme im Lobbyregister hinterlegt werden. Und die dritte gute Nachricht: Mittlerweile werden die Daten des Lobbyregisters auch maschinenlesbar zur Verfügung gestellt (da ist noch Luft nach oben, aber wir nehmen das erstmal so). Bis zum Juni 2024 gab es eine Übergangsphase, in der den Interessenvertretungen Zeit gegeben wurde, ihre Daten nachzupflegen. Laut dem ersten Bericht ist das Lobbyregister nun up-to-date mit den neuen… Weiterlesen »Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz Spitzenreiter im Lobbyregister