Zum Inhalt springen

Das Warten geht weiter

Reform der Beamtenbesoldung verzögert sich

Ziemlich genau sechs Jahre ist es nun her, dass das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil über die Besoldung von Richter:innen und Staatsanwält:innen in Berlin gefällt hat. Mit Beschluss vom 04. Mai 2020 stellte das Gericht fest, dass die Bezüge in den Jahren 2009-2015 „evident unzureichend“ waren und schuf eine Neuregelung, die sich auf die Beamtenbesoldung auf allen Ebenen auswirken sollte: Die Höhe der Besoldung muss einen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau einhalten.  

Seitdem warten auch Bundesbeamte darauf, dass ihre Besoldung im Sinne des Urteils reformiert wird. Die ehemalige Innenministerin Faeser legte im Januar 2023 einen ersten Entwurf vor, der eine Erhöhung der Besoldung um jährlich rund 260 Mio. Euro, aber noch keine Nachzahlung für vergangene Jahre vorsah. Im August 2024 folgte ein überarbeiteter Entwurf, der es immerhin bis in den Bundestag schaffte. Diese zweite Fassung rechnete ab 2026 mit jährlichen Mehrausgaben von mehr als 130 Mio. Euro und einer Nachzahlung für die Jahre 2021-2024 in Höhe von 403 Mio. Euro. Durch die vorgezogene Neuwahl konnte der Entwurf jedoch nicht mehr beschlossen werden.

Vor einigen Wochen setzte der neue Innenminister Dobrindt dann zum dritten Versuch an. Der Entwurf in der Fassung vom 14. April 2026 bezieht auch die Leitsätze eines weiteren Urteils aus November 2025 ein, dass die Mindestvergütung weiter präzisiert. Das Einkommen von Beamt:innen muss demnach mindestens 80% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung erreichen. Bei der jährlichen Mehrbelastung rechnet das Ministerium nun schon mit 3,5 Milliarden und einer Nachzahlung von rund 730 Millionen.

Wie ver.di berichtet, hätte der Entwurf eigentlich auch schon im Mai im Kabinett beschlossen werden sollen. Das ist allerdings nicht passiert. Ein für den 26. Mai angesetztes Beteiligungsgespräch wurde laut der Bahn-Gewerkschaft EVG vom Ministerium verschoben, die Auswertung der Stellungnahmen sei noch nicht abgeschlossen. Ein neuer Termin ist nicht bekannt, in der Kabinettszeitplanung ist das Vorhaben bisher noch nicht aufgetaucht.

Das Warten dauert also an – dem Ministerium dürfte aber bewusst sein, dass die Beträge dadurch nicht kleiner werden.