Zum Inhalt springen

Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:11.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1863 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Kostenbelastung der Stromkunden (Verbraucher und Unternehmen) im Jahr 2026 durch die Übertragungsnetzentgelte zu senken. Dies soll durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro an die vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung erreicht werden. Der Zuschuss wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Im Text wird als Hintergrund genannt, dass die Übertragungsnetzkosten und die daraus resultierenden Netzentgelte vor dem Hintergrund der Preisbelastungen im Strommarkt gesenkt werden sollen. Es wird außerdem erwähnt, dass ein vergleichbares Verfahren bereits für die Jahre 2023 und 2024 angewendet wurde, aber für 2024 wieder aufgehoben wurde. Das Vorgehen ist also etabliert und wird nun für 2026 wiederholt. 
 
Kosten:  
Für den Bund entstehen Ausgaben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds. Für Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet. Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand von etwa 2.400 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung entstehen keine nennenswerten zusätzlichen Kosten. Sonstige Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme sind nicht ersichtlich. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll im Jahr 2026 wirksam werden. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt. Es ist daher davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da das Gesetzgebungsverfahren spätestens bis zum 21. November 2025 abgeschlossen sein muss, damit der Zuschuss im Jahr 2026 wirksam werden kann. Der Entwurf steht im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und soll die Akzeptanz der Energiewende stärken. Es gab keinen wesentlichen Beitrag von Interessenvertretern oder Dritten zum Entwurf. Das Gesetz ist auf das Jahr 2026 befristet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Übertragungsnetzkosten und damit die Übertragungsnetzentgelte für Strom sollen im Jahr 2026 gesenkt werden, um Stromkunden zu entlasten. 
- Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung erhalten dafür im Jahr 2026 einen staatlichen Zuschuss von insgesamt 6,5 Milliarden Euro. 
- Der Zuschuss wird auf Grundlage der Plankostenprognose der Netzbetreiber berechnet und in zehn monatlichen Raten ausgezahlt. 
- Die Verteilung des Zuschusses erfolgt anteilig nach dem jeweiligen Anteil der Erlösobergrenze der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber. 
- Der Zuschuss wird bei der Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 abgezogen, wodurch die Netzentgelte für Stromkunden sinken. 
- Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Zuschüsse rechtzeitig anfordern und vollständig zur Senkung der Netzentgelte einsetzen. 
- Falls der Zuschuss nicht gezahlt werden kann, dürfen die Übertragungsnetzbetreiber und nachgelagerte Verteilnetzbetreiber ihre Netzentgelte einmalig unterjährig anpassen, um ihre Kosten zu decken. 
- Es wird sichergestellt, dass Senkungen von Netzentgelten oder anderen Preisbestandteilen unkompliziert und schnell an die Endverbraucher weitergegeben werden können. 
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.08.2025
Datum Kabinettsbeschluss:03.09.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Um die Kostenbelastungen der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen mit dem Entwurf Regeln geschaffen werden, die es ermöglichen werden, den Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung einen Zuschuss zu den Netzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu gewähren. In entsprechendem Umfang sollen den Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch die Strombezugskosten der Stromkunden insgesamt gedämpft werden.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Es erfolgte kein wesentlicher Beitrag zum Gesetzentwurf durch Interessenvertreterinnen, Interessenvertreter oder beauftragte Dritte.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender machen explizite Angaben zur Dauer der Beteiligungsphase und zum Eingangsdatum der Aufforderung. Die Fristen zur Abgabe der Stellungnahmen waren durchweg äußerst knapp bemessen: Die Wirtschaftsvereinigung Stahl spricht von "nur wenigen Stunden" Frist. Der BDEW nennt eine "eintägige Anhörungsfrist". En2x, der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) berichten von einer Rückmeldefrist von "etwas mehr als 24 Stunden" bzw. "knapp 24 Stunden". Die Landesregulierungsbehörde Sachsen und der WWF Deutschland bezeichnen die Frist als "äußerst kurz", der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und das Ministerium NRW kritisieren die "äußerst kurze Fristsetzung". Das Ministerium NRW nennt konkret: E-Mail-Eingang am 21.08.2025 um 16:12 Uhr, Frist zur Stellungnahme bis 18:00 Uhr am Folgetag, was einer Frist von rund 26 Stunden entspricht. Das Datum des Entwurfs ist der 22.08.2025, die meisten Stellungnahmen datieren auf denselben Tag. Die Konsultationsphase betrug nach den Angaben der Absender zwischen wenigen Stunden und etwas mehr als einem Tag, im Mittel etwa 24 Stunden.

Allgemeine Bewertung
Der Gesetzentwurf für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 wird von nahezu allen Stellungnehmenden grundsätzlich begrüßt. Der Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro wird als wichtiger Schritt zur Senkung der Strompreise und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gesehen. Allerdings herrscht breite Einigkeit darüber, dass die Maßnahme in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht ausreicht: Sie wird als zu kurzfristig, nicht nachhaltig, sozial und regional unausgewogen und in ihrer Wirkung für viele Verbrauchergruppen als unzureichend bewertet. Besonders kritisiert werden die sehr kurze Beteiligungsfrist, die fehlende langfristige Perspektive, die mangelnde Transparenz der Entlastungswirkung, die einseitige Entlastung großer Industrieunternehmen und die Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) statt aus dem Bundeshaushalt. Viele fordern strukturelle Reformen der Strompreisbildung und gezielte Entlastungen für private Haushalte, KMU oder klimawirksame Anwendungen.

Meinungen im Detail
1. Dauer und Ausgestaltung der Entlastung
Industrieverbände (z.B. Wirtschaftsvereinigung Stahl, BDI, VIK, VCI, en2x, Übertragungsnetzbetreiber, DIHK, VDA) kritisieren, dass der Zuschuss nur für das Jahr 2026 gilt und keine dauerhafte oder planbare Entlastung bietet. Sie fordern eine Verstetigung des Mechanismus, eine gesetzliche Deckelung der Netzentgelte und eine transparente Darstellung der Entlastungswirkung. Die Möglichkeit unterjähriger Anpassungen der Netzentgelte wird von mehreren Industrie- und Energieverbänden (en2x, VCI, Landesregulierungsbehörde Sachsen, bne) sowie von der Landesregulierungsbehörde Sachsen abgelehnt, da sie die Planungssicherheit gefährdet.

2. Verteilung der Entlastung und soziale Ausgewogenheit
Verbraucherschutzorganisationen (vzbv, ADAC), Umweltverbände (WWF), kommunale Unternehmen (VKU), das Ministerium Mecklenburg-Vorpommern, das Ministerium Baden-Württemberg, der BWP und weitere kritisieren, dass die Entlastung vor allem großen Industrieunternehmen zugutekommt, während private Haushalte, KMU und bestimmte Verbrauchergruppen (z.B. Wärmepumpennutzer) nur geringfügig oder regional unterschiedlich profitieren. Es wird gefordert, den Zuschuss breiter zu streuen, etwa durch die Einbeziehung von Strompreisumlagen oder eine gezielte Entlastung einkommensschwacher Haushalte und klimawirksamer Anwendungen. Die ungleiche regionale Verteilung der Entlastungswirkung wird von mehreren Akteuren (ZVEI, WWF, Ministerium Mecklenburg-Vorpommern, VKU) als problematisch hervorgehoben.

3. Finanzierung und Mittelverwendung
Umweltverbände (WWF, bne), das Ministerium Baden-Württemberg und weitere kritisieren, dass der Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird, wodurch Mittel für Investitionen in Klimaschutzprojekte und erneuerbare Energien gebunden werden. Sie fordern stattdessen eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt und alternative Modelle wie staatliche Beteiligungen oder Infrastrukturfonds. Auch die Zweckbindung der Mittel und die Gefahr der Verdrängung wichtiger Klimainvestitionen werden betont.

4. Stromsteuer und weitere Reformen
Viele Stellungnahmen (ZVEI, ZDK, VDA, Ministerium NRW, Ministerium Niedersachsen, DGB, WWF, ADAC, VKU, Ministerium Mecklenburg-Vorpommern) fordern eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, um die Entlastung breiter und nachhaltiger zu gestalten. Es wird auf das Regierungsversprechen verwiesen, alle Verbrauchergruppen – nicht nur die Industrie – spürbar zu entlasten. Auch eine grundlegende Reform der Netzentgelte und der Strompreisbildung wird vielfach angemahnt.

5. Transparenz und Weitergabe der Entlastung
Mehrere Verbände (BDEW, ZVEI, VCI, en2x, Landesregulierungsbehörde Sachsen, Ministerium Mecklenburg-Vorpommern, VKU, ADAC) fordern Transparenz über die tatsächliche Entlastungswirkung und eine verpflichtende Weitergabe der Entlastung an die Endkunden. Es wird bemängelt, dass die Wirkung für Endverbraucher oft nicht nachvollziehbar ist und die Weitergabe nicht immer sichergestellt wird.

6. Kritik an der Beteiligungsphase
Nahezu alle Verbände, die Angaben machen, kritisieren die extrem kurze Frist zur Stellungnahme. Die Frist lag meist bei rund 24 Stunden oder weniger, was eine fundierte Befassung und Abstimmung innerhalb der Verbände unmöglich machte. Dies wird als unzureichend für eine angemessene Beteiligung und Qualität der Gesetzgebung angesehen.

7. Weitere Aspekte
Einzelne Stellungnahmen (z.B. Übertragungsnetzbetreiber, BDEW) thematisieren die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Formulierungen und die steuerliche Behandlung des Zuschusses. Umweltverbände und einige Ministerien fordern, die Strompreisentlastung mit Klimaschutz- und Sozialzielen zu verknüpfen. Gewerkschaften (DGB) und Industrieverbände betonen die Bedeutung niedriger Strompreise für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Es gibt keine expliziten Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken in den vorliegenden Stellungnahmen.

👍 ADAC e.V.

„Der ADAC begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf zur Absenkung der Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 ausdrücklich. Die vorgesehene Zuschussregelung ist klar strukturiert, regulatorisch etabliert und wirkt unmittelbar entlastend auf die Stromkosten der Verbraucher.“

Der ADAC e.V. begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz, das einen staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 vorsieht. Ziel des Gesetzes ist es, die Stromkosten für Verbraucher durch eine Senkung der Übertragungsnetzentgelte zu entlasten. Übertragungsnetzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung der großen Stromnetze anfallen und einen Teil des Strompreises ausmachen. Der ADAC lobt die klare Struktur und die unmittelbare Entlastungswirkung der Zuschussregelung, die für Transparenz sorgt und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden wahrt. Kritisch merkt der ADAC an, dass die Entlastung vor allem Unternehmen zugutekommt, während private Haushalte weniger profitieren. Deshalb fordert der ADAC eine Ausweitung der geplanten Stromsteuerentlastung auch auf private Haushalte, um eine sozial ausgewogenere Entlastung zu erreichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Systematik und Transparenz der Zuschussverwendung, (2) die Auswirkungen zusätzlicher Netzausbaukosten auf das Entlastungspotenzial, und (3) die Notwendigkeit einer verständlichen Kommunikation gegenüber Verbrauchern bezüglich der Preisbestandteile und der tatsächlichen Entlastungswirkung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

„Der Entwurf stellt einen ersten wichtigen legislativen Schritt zu dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel der dauerhaften Deckelung der Netzentgelte in Deutschland dar. Er ist zudem ein entscheidender Faktor auf dem Weg hin zu international wettbewerbsfähigen Strompreisen in Deutschland.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) begrüßt den Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 als wichtigen Schritt zur dauerhaften Deckelung der Netzentgelte in Deutschland. Der Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro entspricht den politischen Ankündigungen und den Forderungen des BDI. Besonders positiv bewertet der Verband, dass die Zuschüsse direkt zur Senkung der Netzentgelte eingesetzt werden und somit zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Strompreise beitragen. Kritisch sieht der BDI jedoch die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, den Zuschuss unter bestimmten Umständen wieder zurückzuziehen, was aus Sicht der Industrie zu rechtlicher Unsicherheit führt. Der Verband fordert daher, diese sogenannte Rückfallposition zu überdenken, um die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen. Besonders ausführlich thematisiert werden die Höhe des Zuschusses, die garantierte Netzentgeltsenkung für Verbraucher sowie die rechtliche Unsicherheit durch mögliche Rücknahme des Zuschusses.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)

„Oberste Priorität muss sein, die Neuregelung des § 24c EnWG zeitnah im Bundeskabinett zu beschließen und mit Fristverkürzung einen schnellen Beschluss des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Nur so kann eine effiziente und rechtssichere Umsetzung durch die Energieversorgungsunternehmen gewährleistet werden.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Ziel des Zuschusses ist es, die Stromkosten für Verbraucher durch eine staatliche Unterstützung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu senken. Der BDEW betont, dass eine rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes (spätestens bis zum 10. Oktober 2025) entscheidend ist, damit Stromlieferanten die Entlastung effizient und rechtssicher an die Kunden weitergeben können. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer schnellen Gesetzesverabschiedung zur Vermeidung von Unsicherheiten und unterschiedlichen Preisanpassungen für Kunden. 2) Die Forderung nach einer unbürokratischen Weitergabe sowohl von Senkungen als auch Erhöhungen der Netzentgelte durch die Lieferanten, ohne formale Preisanpassungsschreiben oder Sonderkündigungsrechte. 3) Die Empfehlung, Bundeszuschüsse nicht auf ein Jahr zu beschränken, um Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Fachbegriffe wie "Übertragungsnetzentgelte" (Gebühren für die Nutzung der Stromübertragungsnetze) und "EnWG" (Energiewirtschaftsgesetz) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

„Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte ist grundsätzlich hilfreich, um die Elektrifizierung und damit die Dekarbonisierung voranzubringen. Allerdings sollten weitergehende Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten umgesetzt werden.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) bewertet den Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 grundsätzlich als hilfreich für die Elektrifizierung und Dekarbonisierung, fordert jedoch weitergehende und nachhaltige Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Netzkosten. Kritisiert wird insbesondere die geplante unterjährige Anpassung der Netzentgelte, da sie Fixpreisverträge für Stromlieferanten erschwert und zusätzliche Risiken für diese schafft. Außerdem lehnt der bne die Finanzierung des Zuschusses aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ab und fordert stattdessen eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, da die KTF-Mittel primär für Klimaschutzinvestitionen vorgesehen seien. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Problematik der unterjährigen Anpassung der Netzentgelte und deren Auswirkungen auf Fixpreisverträge, (2) die Notwendigkeit nachhaltiger Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Netzkosten, und (3) die Kritik an der Finanzierung des Zuschusses aus dem KTF sowie am zu kurzen Beteiligungszeitraum für die Stellungnahme.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.

„Der vorgeschlagene Ansatz, die Übertragungsnetzkosten zu bezuschussen, greift unter diesem Aspekt zu kurz. Denn eine Entlastung auf dieser Ebene wirkt vor allem bei Großverbrauchern direkt, die an entsprechender Netzebene angeschlossen sind. Der überwiegende Teil der Stromabnahme geschieht jedoch in den Verteilnetzen.“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. äußert sich zum Gesetzentwurf über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026. Der Verband betont, dass die Elektrifizierung des Wärmesektors, insbesondere durch den Einsatz von Wärmepumpen, ein zentraler Baustein für Klimaschutz und Versorgungssicherheit ist. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die aktuellen Strompreise in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch sind, was vor allem an Steuern, Umlagen und Netzentgelten liegt. Der BWP begrüßt zwar das Ziel, Netzentgelte und Umlagen zu senken, kritisiert aber, dass der geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vor allem Großverbrauchern zugutekommt und für Endverbraucher, insbesondere Wärmepumpennutzer, kaum spürbar ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung eines ausgewogenen Strom-Gas-Preisverhältnisses für die Marktdurchdringung von Wärmepumpen, 2) Die Auswirkungen der Netzentgelte und Umlagen auf die Strompreise, 3) Die Notwendigkeit, Entlastungen tatsächlich bei den Endverbrauchern ankommen zu lassen, um die Glaubwürdigkeit der Energiewende nicht zu gefährden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002194 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Die DIHK weist daher eindringlich darauf hin, dass die Unternehmen Planungssicherheit durch eine dauerhafte Deckelung der Netzentgelte erwarten, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Bleibt dies aus droht erneut ein erheblicher Vertrauensverlust in die Politik.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt den Gesetzentwurf für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026, um die Stromkosten für Unternehmen kurzfristig zu senken. Sie betont, dass solche Zuschüsse sinnvoll sind, um die Netzentgelte – also die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze – zu begrenzen. Allerdings fordert die DIHK weitergehende, strukturelle Reformen, damit der Ausbau und Betrieb der Stromnetze langfristig kosteneffizient gestaltet werden kann. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit zusätzlicher struktureller Reformen zur Begrenzung der Netzentgelte, 2) die Forderung nach einer dauerhaften Deckelung der Netzentgelte zur Sicherung der Planungssicherheit für Unternehmen, und 3) die Kritik an der Umsetzung der Stromsteuersenkung, die nicht flächendeckend erfolgte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 22400601191-42 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Wir begrüßen, dass mit dem Gesetzesentwurf die gesetzliche Grundlage für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 geschaffen werden soll. Einen solchen Zuschuss hat der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederholt als Sofortmaßnahme vorgeschlagen: Er kann sehr einfach in das bestehende Netzentgeltregime integriert werden, schnell wirken, und sämtliche Stromverbrauchergruppen effektiv entlasten.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Gesetzentwurf zur Einführung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 grundsätzlich positiv und sieht darin eine notwendige Sofortmaßnahme zur Senkung der Stromkosten für Verbraucher und Unternehmen. Der DGB betont die Bedeutung verlässlich niedriger Strompreise für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit einer strukturellen und langfristigen Lösung für die Finanzierung des Netzausbaus, etwa durch eine stärkere öffentliche Beteiligung an den Netzbetreibern, (2) der entschlossene und ambitionierte Ausbau des Stromübertragungsnetzes, insbesondere durch Freileitungen statt Erdkabel, und (3) die Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Strompreisstabilisierung, wie die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen und die Einführung eines Industriestrompreises mit ausreichender Planungssicherheit. Der DGB kritisiert die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und warnt vor einer zu starken Belastung der Stromkunden durch Steuern, Abgaben und Umlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.

„Die vorgesehene Maßnahme ist ein notwendiger Schritt, um die Industrie bei den Stromsystemkosten zu entlasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“

Die Stellungnahme des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie e.V. (en2x) bezieht sich auf den Gesetzentwurf für einen staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Ziel des Gesetzes ist es, die Stromkunden durch einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bei den Netzentgelten zu entlasten. En2x begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Standorts Deutschland stärkt. Besonders betont wird, dass die Entlastung langfristig wirken sollte und nicht auf das Jahr 2026 beschränkt bleiben darf. Kritisch sieht en2x, dass bestimmte Verbrauchergruppen – insbesondere Unternehmen mit individuellen Netzentgelten nach § 19 StromNEV – kaum oder gar nicht profitieren. Zudem fordert der Verband mehr Transparenz über die tatsächliche Senkung der Netzentgelte und spricht sich gegen eine unterjährige Anpassung der Netzentgelte aus, da dies die Planungssicherheit der Unternehmen gefährdet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit einer dauerhaften Entlastung über 2026 hinaus, (2) die Forderung nach Transparenz bezüglich der tatsächlichen Entlastungswirkung, und (3) die Ablehnung einer unterjährigen Anpassung der Netzentgelte zur Sicherung der Planungssicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000885 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Landesregulierungsbehörde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

„Auf dieser Basis bestehen aus meiner Sicht gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Einwände.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Die Autorin äußert grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben, betont jedoch, dass die Entlastungswirkung vor allem für große, insbesondere industrielle Verbraucher am Übertragungsnetz (ÜNB - Übertragungsnetzbetreiber) deutlich spürbar sein wird. Für kleinere Verbraucher im Verteilnetz (lokale Stromnetze) und private Haushalte wird die Wirkung als geringer und differenziert bewertet, insbesondere in Regionen mit viel dezentraler Stromerzeugung. Die Stellungnahme hebt hervor, dass es wichtig sei, zu beobachten, ob die Entlastung tatsächlich an die Endverbraucher weitergegeben wird. Kritisch wird § 24c Abs. 5 bewertet, der unterjährige Anpassungen der Netzentgelte ermöglicht – dies sollte laut Stellungnahme vermieden werden, da bereits Mechanismen zum Ausgleich bestehen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die unterschiedliche Entlastungswirkung für verschiedene Verbrauchergruppen, 2) Die Bedeutung der Weitergabe der Entlastung an Endkunden, 3) Die Kritik an unterjährigen Anpassungen der Netzentgelte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

„Die Entlastung der Strompreise für Endverbraucher ist grundsätzlich ein sinnvoller Schritt, um die soziale Akzeptanz der Energiewende zu sichern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern und den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu Stromanwendungen wirtschaftlicher zu gestalten. Allerdings gibt es mehrere Aspekte im vorgelegten Entwurf, die kritisch zu bewerten sind.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bewertet den Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 grundsätzlich als sinnvollen Schritt zur Entlastung der Strompreise für Endverbraucher. Dies soll die Akzeptanz der Energiewende stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern. Kritisiert werden jedoch die fehlende langfristige Perspektive der Finanzierung, da der Entwurf nur für das Jahr 2026 gilt und keine dauerhafte Lösung bietet. Zudem wird bemängelt, dass die Finanzierung über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgt, der eigentlich für Investitionen in den Klimaschutz vorgesehen ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist die unzureichende und nicht zielgerichtete Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie privater Haushalte. Die Stellungnahme fordert ein konsistentes, auf Klimaneutralität ausgerichtetes Maßnahmenpaket statt einzelner, nicht abgestimmter Maßnahmen. Besonders hervorgehoben wurden: (1) die Notwendigkeit einer langfristigen und stabilen Finanzierung, (2) die gezielte Entlastung von KMU und privaten Haushalten, und (3) der Appell an die Bundesregierung, Energiepreisentlastungen strategisch und klimaneutral zu gestalten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

„Das Land NRW begrüßt den 6,5 Mrd. Euro starken Zuschuss, weil dadurch die Netzentgelte entsprechend entlastet werden. Diese Entlastungen kommen auch den Bürgern des Landes NRW zu Gute und entsprechen damit der von uns vertretenen politischen Haltung, Bürgerinnen und Bürger nicht zu sehr mit Energiekosten zu belasten.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßt den geplanten Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026, da dadurch die Netzentgelte und somit die Stromkosten für Bürgerinnen und Bürger in NRW gesenkt werden. Dies entspricht der politischen Haltung des Landes, die Energiekosten für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass der Gesetzentwurf keine generelle Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz für alle Endverbraucher vorsieht, was aus Sicht des Ministeriums ebenfalls notwendig wäre. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die positive Wirkung des Zuschusses auf die Netzentgelte, 2) die Forderung nach einer weitergehenden Entlastung durch Stromsteuersenkung, 3) die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

„Der vorgesehene Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten stellt unseres Erachtens jedoch zum einen nicht die effektivste, zum anderen noch keine nachhaltige und insbesondere eine zu kostenintensive Lösung dar.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, die Energiepreise zu senken. Es kritisiert jedoch, dass der geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten weder effektiv noch nachhaltig sei und zudem zu kostenintensiv ausfalle. Besonders hervorgehoben wird, dass die Regelung zu einer regional ungerechten Verteilung der Entlastungen führt und Regionen benachteiligt, die viel erneuerbare Energie einspeisen. Das Ministerium fordert einen Korrekturfaktor, um diese strukturelle Ungleichbehandlung zu beseitigen. Außerdem wird bemängelt, dass die Weitergabe der Entlastungen an die Endverbraucher nicht verpflichtend ist, und es wird vorgeschlagen, stattdessen die Stromsteuer für alle zu senken. Abschließend spricht sich das Ministerium für grundsätzliche Reformen bei der Finanzierung der Übertragungsnetze aus, etwa durch Investitionskostenzuschüsse oder staatliche Beteiligungen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die regionale Ungleichbehandlung durch den Zuschuss, 2. Die fehlende Verpflichtung zur Weitergabe der Entlastung an die Verbraucher, 3. Alternativen wie eine Senkung der Stromsteuer und grundsätzliche Reformen der Netzfinanzierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

„Die nunmehr von der Bundesregierung vorgesehene anteilige Übernahme der Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 ist ein erster Schritt auf diesem Weg, der zugleich noch ausgebaut werden muss.“

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begrüßt den Gesetzentwurf, der für das Jahr 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten vorsieht. Das Ministerium betont, dass die bisherige Finanzierung der Netzkosten über die Stromnetzentgelte an ihre Grenzen stößt und eine grundlegende Reform notwendig ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer langfristigen und planungssicheren Ausweitung der Bundeszuschüsse, 2) die vollständige Finanzierung des Netzausbaus über den Bundeshaushalt als langfristiges Ziel, und 3) die Forderung nach einer Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß. Kritisch bewertet wird, dass die Bundesregierung entgegen früherer Ankündigungen nicht alle Verbraucher und Unternehmen bei der Stromsteuer entlastet. Außerdem wird gefordert, dass die geplante Ausschreibung fossiler Gaskraftwerke nicht über Umlagen oder den Klima- und Transformationsfonds finanziert wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung

„Der geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten stellt aus Sicht der ÜNB ein wichtiges energiepolitisches Signal für eine Stabilisierung der Strompreise dar: Der Zuschuss trägt dazu bei, die Belastung der Stromverbraucher zu dämpfen.“

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung begrüßen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Sie sehen den Zuschuss als wichtiges energiepolitisches Signal, um die Strompreise für Verbraucher zu stabilisieren und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Besonders betonen die ÜNB die Notwendigkeit, die Regelung über 2026 hinaus fortzuführen, um sprunghafte Kostensteigerungen zu vermeiden. Sie schlagen zudem konkrete Nachbesserungen im Gesetzestext vor, insbesondere zur Klarstellung der Begrifflichkeiten und zur steuerlichen Behandlung des Zuschusses. Ausführlich thematisiert werden (1) die Bedeutung des Zuschusses für die Strompreisstabilität und Planungssicherheit, (2) die Notwendigkeit klarer Formulierungen im Gesetzestext, insbesondere der Zusatz 'mit Regelzonenverantwortung', sowie (3) die steuerliche Einordnung des Zuschusses als nicht umsatzsteuerbare Leistung, um eine volle Weitergabe an die Netzentgelte zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband der Automobilindustrie (VDA)

„Die geplante Co-Finanzierung der Netzentgelte ist ein Schritt in die richtige Richtung. Problematisch ist jedoch, dass sie bislang ausschließlich für das Jahr 2026 vorgesehen ist. Unternehmen benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, um Investitionsentscheidungen zu treffen und die Transformation zu klimafreundlichen Technologien voranzutreiben.“

Die Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA) zum Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 betont die hohe Belastung der deutschen Industrie durch steigende Energiekosten, insbesondere durch Netzentgelte (Gebühren für die Nutzung der Stromnetze). Der VDA begrüßt grundsätzlich die geplante staatliche Unterstützung, sieht aber erheblichen Verbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Begrenzung der Entlastung auf das Jahr 2026 wird als unzureichend kritisiert, da Unternehmen langfristige Planungssicherheit benötigen. (2) Die geplante Umsetzung über einen Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber führe zu einer ungleichen Verteilung der Entlastung, weshalb eine fairere Lösung gefordert wird. (3) Die bisherige Absenkung der Stromsteuer komme privaten Haushalten nicht zugute und behindere den Ausbau der Elektromobilität. Insgesamt fordert der VDA neben kurzfristigen Entlastungen auch strukturelle Reformen, um dauerhaft wettbewerbsfähige Strompreise zu sichern.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

„Die vorgesehene Maßnahme ist ein notwendiger Schritt, um die Industrie bei den Stromsystemkosten zu entlasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, der einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 vorsieht, um die Stromkosten für Verbraucher und insbesondere die Industrie zu senken. Der VCI betont jedoch, dass die Maßnahme verstetigt werden sollte und nicht nur kurzfristig wirken darf, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der chemischen und pharmazeutischen Industrie zu sichern. Kritisch hervorgehoben wird, dass Unternehmen mit individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV nur eingeschränkt oder gar nicht von der Entlastung profitieren, insbesondere solche mit Bandlast. Der VCI fordert zudem eine transparente Darstellung der tatsächlichen Entlastungswirkung und spricht sich gegen die Möglichkeit einer unterjährigen Erhöhung der Netzentgelte aus, da dies die Planungssicherheit der Unternehmen gefährden würde. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit einer dauerhaften und umfassenden Entlastung, (2) die fehlende Wirkung für bestimmte Unternehmen mit individuellen Netzentgelten, und (3) die Forderung nach Transparenz und Planungssicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)

„Der Netzentgeltzuschuss 2026 ist in diesem Zusammenhang ein erster Schritt, reicht jedoch allein nicht aus. Um die zugesagte Entlastung von insgesamt 5 ct/kWh zu erreichen und dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen, sind weitere Maßnahmen erforderlich.“

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) begrüßt den Gesetzentwurf für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Ziel ist es, die Netzentgelte – das sind Gebühren für die Nutzung der Stromnetze – durch einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu senken und damit die Strompreise für Verbraucher und Unternehmen zu entlasten. Der Verband betont, dass die Entlastung vollständig an die Endkunden weitergegeben werden muss und fordert, dass dies nur der Auftakt für weitere Schritte sein darf. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, um das im Koalitionsvertrag genannte Entlastungsziel von 5 Cent pro Kilowattstunde zu erreichen; 2) Die regionale Ungleichheit der Entlastungswirkung des Zuschusses, die systematisch überwacht und ggf. durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden sollte; 3) Die Forderung nach einer strukturellen Reform der Netzentgelte, etwa durch Effizienzsteigerungen, optimierte Netzplanung und variable Entgelte. Der Verband sieht den Zuschuss als wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt und fordert ein Bündel an Maßnahmen für eine langfristig wettbewerbsfähige und sozialverträgliche Strompreisbasis.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)

„Der VIK begrüßt ausdrücklich die im Entwurf vorgesehene Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte. Diese Maßnahme stellt ein wichtiges Signal insbesondere für die stromintensive Industrie dar und kann einen wertvollen und sehr notwendigen Beitrag zur kurzfristigen Entlastung leisten. Damit die geplante Entlastung jedoch ihre volle Wirkung entfalten kann, möchten wir auf einige aus Sicht unserer Mitglieder besonders kritische Punkte hinweisen und deren Berücksichtigung unbedingt nahelegen.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt grundsätzlich den geplanten Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026. Übertragungsnetzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung der Stromnetze anfallen und insbesondere stromintensive Unternehmen stark belasten. Der VIK kritisiert jedoch, dass die Entlastung nicht rückwirkend für das Jahr 2025 gilt, auf das Jahr 2026 beschränkt ist und keine gesetzliche Verstetigung für die Folgejahre vorgesehen ist. Außerdem wird die Möglichkeit des Widerrufs des Zuschusses als Unsicherheitsfaktor gesehen. Es fehlt zudem an Transparenz bezüglich der tatsächlichen Entlastungswirkung für die Unternehmen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die fehlende rückwirkende Entlastung für 2025, 2) die mangelnde Planungssicherheit durch die Beschränkung auf ein Jahr und den möglichen Widerruf, sowie 3) strukturelle Ursachen der Netzkosten, die aus Sicht des VIK dauerhaft staatlich finanziert werden sollten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

„Während der VKU das Ziel der Senkung der Stromkosten ausdrücklich begrüßt, halten wir die gewählte Methodik nicht für geeignet, um eine gleichmäßige Dämpfung zu erreichen.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Gesetzentwurf für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Der VKU begrüßt grundsätzlich das Ziel, Strompreise zu senken, kritisiert jedoch die sehr kurze Konsultationsfrist und die einseitige Fokussierung des Entwurfs auf Zuschüsse ausschließlich für Übertragungsnetzentgelte (Kosten der großen Stromnetzbetreiber). Der VKU bemängelt, dass dadurch vor allem industrielle Großverbraucher profitieren und die Entlastung regional sowie zwischen Verbrauchergruppen sehr ungleich verteilt ist. Stattdessen fordert der VKU, den Bundeszuschuss hälftig auf Übertragungsnetzentgelte und netzbezogene Umlagen (z.B. Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage) zu verteilen, um eine breitere und gerechtere Entlastungswirkung zu erzielen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Forderung nach einer hälftigen Aufteilung des Zuschusses, 2) die Kritik an der ungleichen Entlastungswirkung des aktuellen Entwurfs, 3) die Notwendigkeit, auch mittelfristig die Verteilnetzentgelte (Kosten der regionalen Stromnetze) zu berücksichtigen, da dort hohe Investitionen für die Energiewende anstehen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen nachkommen, die privaten Haushalte spürbar beim Strompreis zu entlasten. Nach den bisherigen Plänen werden bei der Stromsteuer ausschließlich Unternehmen entlastet - private Haushalte gehen leer aus. Eine ähnliche Ungleichbehandlung droht nun auch bei den Umlagen und Netzentgelten.“

Die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro ausschließlich zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte vorsieht. Nach Ansicht des vzbv profitieren von dieser Maßnahme vor allem große Industriebetriebe, während private Haushalte nur geringfügig und regional unterschiedlich entlastet würden. Der vzbv fordert stattdessen, den Zuschuss vorrangig zur Senkung der Strompreisumlagen (wie der Offshore-Netzumlage und der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage) zu verwenden, da dies alle Haushalte gleichmäßig und spürbar entlasten würde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die ungleiche Behandlung von Unternehmen und privaten Haushalten bei der Stromsteuer und den Netzentgelten, 2) Die konkrete Entlastungswirkung verschiedener Zuschussvarianten für Verbrauchergruppen, 3) Die Forderung, das Regierungsversprechen zur spürbaren Entlastung privater Haushalte einzulösen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Wirtschaftsvereinigung Stahl

„In der Summe mangelt es dem Entwurf an einer dauerhaften Kostenentlastung und an Planungssicherheit, die sowohl für die laufende Geschäftstätigkeit als auch für langfristige Investitionsentscheidungen dringend erforderlich ist.“

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl äußert sich zum Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 und betont die existenzielle Krise der deutschen Stahlindustrie, die unter den weltweit höchsten Strompreisen und insbesondere den gestiegenen Netzentgelten leidet. Der vorgesehene Zuschuss wird grundsätzlich begrüßt, jedoch als unzureichend bewertet, da er nur für 2026 gilt und keine dauerhafte Entlastung oder Planungssicherheit bietet. Besonders kritisiert werden das Fehlen einer rückwirkenden Entlastung für 2025, die Einmaligkeit des Zuschusses ohne langfristige Perspektive sowie das Ausbleiben einer gesetzlichen Deckelung der Netzentgelte. Auch die Möglichkeit unterjähriger Anpassungen und die mangelnde Transparenz über die tatsächliche Entlastungswirkung werden als problematisch hervorgehoben. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit einer Entlastung bereits für das Jahr 2025, (2) die Forderung nach einem dauerhaften und planbaren Entlastungsmechanismus statt einer Einmalzahlung, und (3) die Einführung einer gesetzlichen Deckelung der Übertragungsnetzentgelte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 WWF Deutschland

„Die vorgesehene Subvention ist jedoch kein dauerhaft tragfähiger Ansatz. Wir empfehlen, die Maßnahme klar zu befristen und parallel eine Strompreisreform sowie neue Finanzierungsinstrumente für den Netzausbau auf den Weg zu bringen.“

Der WWF Deutschland begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Strompreise zu stabilisieren und damit die Elektrifizierung in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie zu fördern. Allerdings sieht der WWF erheblichen Änderungsbedarf, um die Maßnahme ökologisch treffsicher, sozial ausgewogen und investitionsfördernd zu gestalten. Kritisiert wird insbesondere, dass der geplante Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 6,5 Mrd. Euro für 2026 pauschal wirkt, ohne strukturell zur nachhaltigen Finanzierung des Netzausbaus beizutragen. Zudem könnten dringend benötigte Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutzprojekte durch die Mittelbindung im KTF verdrängt werden. Der WWF fordert daher eine Befristung des Zuschusses, eine grundlegende Strompreisreform (z.B. durch Absenkung der Stromsteuer) und gezielte Entlastungen für einkommensschwache Haushalte sowie klimawirksame Anwendungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Risiken der Mittelbindung im KTF und deren Auswirkungen auf Investitionen in die Klimaneutralität, (2) die ungleiche regionale Verteilung der Entlastung durch den Zuschuss und (3) alternative Modelle zur Finanzierung des Netzausbaus, wie staatliche Beteiligungen oder Infrastrukturfonds.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001579 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

„Die Maßnahme zeigt, dass die Bundesregierung die Belastung von Betrieben und Verbrauchern ernst nimmt und entschlossen gegensteuert.“

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Gesetzentwurf für einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026. Ziel des Gesetzes ist es, die Netzentgelte – also die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze – zu senken und damit die Stromkosten für Verbraucher und Unternehmen zu entlasten. Dies ist insbesondere für die Elektromobilität wichtig, da hohe Strompreise die Wettbewerbsfähigkeit von Elektrofahrzeugen beeinträchtigen. Der ZDK sieht den Zuschuss als wichtigen Schritt, fordert jedoch weitere Maßnahmen, insbesondere eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Nur so könnten auch Mittelstand und Betreiber von Ladeinfrastruktur nachhaltig profitieren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung des Zuschusses zur Stabilisierung der Ladestrompreise, 2) Die Forderung nach einer umfassenden Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen, 3) Die Notwendigkeit planbarer und fairer Rahmenbedingungen für die Elektromobilität.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

EWE AG | 11.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Dauerhafte Entlastungsmechanismen statt jährlicher Zuschüsse. - Stärkere Berücksichtigung der Verteilnetzebene, damit auch Haushalte und Mittelstand profitieren. - Langfristige Finanzierung über den Bundeshaushalt statt über den Klima- und Transformationsfonds für Transparenz und Verlässlichkeit. - Investitionsanreize für Sektorenkopplung (Wasserstoff, Batteriespeicher, Wärmeintegration), um die Energiewende effizient umzusetzen und Netzausbaukosten zu senken.

Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66930

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:10.10.2025
Abstimmung:13.11.2025
Drucksache:21/1863 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie15.10.2025Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wirtschaft und Energie03.11.2025Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie12.11.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss12.11.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.11.2024 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft): keine Angabe 
 
Felix Fleckenstein (Deutscher Gewerkschaftsbund): keine Angabe 
 
Stefan Kapferer (50Hertz Transmission): keine Angabe 
 
Justin Müller (EWE AG): keine Angabe 
 
Kerstin Maria Rippel (Wirtschaftsvereinigung Stahl): keine Angabe 
 
Carsten Rolle (Bundesverband der Deutschen Industrie): keine Angabe 
 
Janek Steitz (Dezernat Zukunft): keine Angabe

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:445/25
Eingang im Bundesrat:05.09.2025
Abstimmung:21.11.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt