Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

| Offizieller Titel: | Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1863 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Kostenbelastung der Stromkunden (Verbraucher und Unternehmen) im Jahr 2026 durch die Übertragungsnetzentgelte zu senken. Dies soll durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro an die vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung erreicht werden. Der Zuschuss wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund:
Im Text wird als Hintergrund genannt, dass die Übertragungsnetzkosten und die daraus resultierenden Netzentgelte vor dem Hintergrund der Preisbelastungen im Strommarkt gesenkt werden sollen. Es wird außerdem erwähnt, dass ein vergleichbares Verfahren bereits für die Jahre 2023 und 2024 angewendet wurde, aber für 2024 wieder aufgehoben wurde. Das Vorgehen ist also etabliert und wird nun für 2026 wiederholt.
Kosten:
Für den Bund entstehen Ausgaben in Höhe von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds. Für Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet. Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand von etwa 2.400 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung entstehen keine nennenswerten zusätzlichen Kosten. Sonstige Kosten für die Wirtschaft oder die sozialen Sicherungssysteme sind nicht ersichtlich.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll im Jahr 2026 wirksam werden. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt. Es ist daher davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da das Gesetzgebungsverfahren spätestens bis zum 21. November 2025 abgeschlossen sein muss, damit der Zuschuss im Jahr 2026 wirksam werden kann. Der Entwurf steht im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und soll die Akzeptanz der Energiewende stärken. Es gab keinen wesentlichen Beitrag von Interessenvertretern oder Dritten zum Entwurf. Das Gesetz ist auf das Jahr 2026 befristet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Übertragungsnetzkosten und damit die Übertragungsnetzentgelte für Strom sollen im Jahr 2026 gesenkt werden, um Stromkunden zu entlasten.
- Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung erhalten dafür im Jahr 2026 einen staatlichen Zuschuss von insgesamt 6,5 Milliarden Euro.
- Der Zuschuss wird auf Grundlage der Plankostenprognose der Netzbetreiber berechnet und in zehn monatlichen Raten ausgezahlt.
- Die Verteilung des Zuschusses erfolgt anteilig nach dem jeweiligen Anteil der Erlösobergrenze der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber.
- Der Zuschuss wird bei der Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 abgezogen, wodurch die Netzentgelte für Stromkunden sinken.
- Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Zuschüsse rechtzeitig anfordern und vollständig zur Senkung der Netzentgelte einsetzen.
- Falls der Zuschuss nicht gezahlt werden kann, dürfen die Übertragungsnetzbetreiber und nachgelagerte Verteilnetzbetreiber ihre Netzentgelte einmalig unterjährig anpassen, um ihre Kosten zu decken.
- Es wird sichergestellt, dass Senkungen von Netzentgelten oder anderen Preisbestandteilen unkompliziert und schnell an die Endverbraucher weitergegeben werden können.
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
| Datum erster Entwurf: | 22.08.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 03.09.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Um die Kostenbelastungen der Stromkunden durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen mit dem Entwurf Regeln geschaffen werden, die es ermöglichen werden, den Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung einen Zuschuss zu den Netzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu gewähren. In entsprechendem Umfang sollen den Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch die Strombezugskosten der Stromkunden insgesamt gedämpft werden.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Dauerhafte Entlastungsmechanismen statt jährlicher Zuschüsse.
- Stärkere Berücksichtigung der Verteilnetzebene, damit auch Haushalte und Mittelstand profitieren.
- Langfristige Finanzierung über den Bundeshaushalt statt über den Klima- und Transformationsfonds für Transparenz und Verlässlichkeit.
- Investitionsanreize für Sektorenkopplung (Wasserstoff, Batteriespeicher, Wärmeintegration), um die Energiewende effizient umzusetzen und Netzausbaukosten zu senken.
Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66930
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 10.10.2025 |
| Abstimmung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1863 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 15.10.2025 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 03.11.2025 | Anhörung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 12.11.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.11.2024 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.
Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft): keine Angabe
Felix Fleckenstein (Deutscher Gewerkschaftsbund): keine Angabe
Stefan Kapferer (50Hertz Transmission): keine Angabe
Justin Müller (EWE AG): keine Angabe
Kerstin Maria Rippel (Wirtschaftsvereinigung Stahl): keine Angabe
Carsten Rolle (Bundesverband der Deutschen Industrie): keine Angabe
Janek Steitz (Dezernat Zukunft): keine Angabe
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 445/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 05.09.2025 |
| Abstimmung: | 21.11.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |