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Bundeswehreinsatz EUNAVFOR ASPIDES

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES
Initiator:Bundesregierung
Status:Beschlossen
Letzte Änderung:16.10.2025
Drucksache:21/1372 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das Bundeswehrmandat betrifft die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES. Der Einsatz soll längstens bis zum 31. Oktober 2026 verlängert werden. 
 
Auftrag:  
Das Einsatzgebiet umfasst die Meerenge Bab al-Mandab, die Straße von Hormus sowie internationale Gewässer im Roten Meer, Golf von Aden, Arabischen Meer, Golf von Oman und Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolgt nur mit Zustimmung des jeweiligen Anrainerstaates. Auftrag und Aufgaben sind der Schutz der Freiheit der Schifffahrt und die Sicherheit des Seeverkehrs, insbesondere der sichere Transit der Schifffahrtsindustrie im südlichen Roten Meer und Bab al-Mandab. Zu den Aufgaben gehören Schutz von Schiffen gegen Angriffe, Begleitung von Schiffen, Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung sowie Kooperation mit internationalen Partnern.  
Völkerrechtliche Grundlagen: Der Einsatz basiert auf einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (u.a. 2216, 2624, 2707, 2722, 2768), Beschlüssen des Rates der EU (2024/583/GASP, 2025/334/GASP), dem Seerechtsübereinkommen der VN von 1982, dem Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt, allgemeinen Regeln des Völkerrechts (insbesondere Selbstverteidigungsrecht) und dem Einverständnis betroffener Anrainerstaaten. 
 
Personaleinsatz:  
Es dürfen insgesamt bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. In Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen darf diese Zahl vorübergehend überschritten werden. 
 
Kosten:  
Für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2026 werden die einsatzbedingten Zusatzausgaben auf insgesamt rund 23,9 Millionen Euro geschätzt (davon ca. 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 und ca. 19,9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026). 
 
Sonstiges:  
Die Operation reagiert auf die anhaltenden Angriffe der radikalislamischen Huthi-Miliz auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer und Bab al-Mandab, die erhebliche Auswirkungen auf den globalen Handel, die Sicherheit der Seeverkehrswege und die Stabilität der Region haben. Die Huthi-Miliz wird maßgeblich von Iran unterstützt. Die EU-Operation ist Teil eines integrierten Ansatzes der Bundesregierung, der auch zivile und diplomatische Maßnahmen umfasst. Die Operation steht im Einklang mit der maritimen Sicherheitsstrategie der EU und sendet ein Signal europäischer Verantwortungsübernahme. Deutschland beteiligt sich mit Stabspersonal und einem Aufklärungsflugzeug, die personelle Obergrenze wurde von 700 auf 350 reduziert. Die Bundesregierung unterstützt zudem regionale Initiativen zur maritimen Sicherheit und humanitäre Maßnahmen in Jemen. Die Lage bleibt volatil, und die Operation wird regelmäßig überprüft und evaluiert.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.08.2025
Erste Beratung:10.09.2025
Abstimmung:16.10.2025
Drucksache:21/1372 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung08.10.2025Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss08.10.2025Tagesordnung