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Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz)

Das Gesetz ist im Bundestag in der Ausschussberatung, aber noch nicht im  Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:07.11.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/2507 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Förderung privater Investitionen und die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Der Entwurf will die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Finanzmarktes erhöhen, insbesondere durch bessere Finanzierungsoptionen für Unternehmen (vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen), den Abbau von Bürokratie und die Schaffung attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erleichterung von Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien. Das Gesetz setzt zudem zahlreiche EU-Vorgaben um (u.a. Listing Act, MiFiR-Review, ESAP-Verordnung). Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf strukturelle Herausforderungen der deutschen Wirtschaft wie Dekarbonisierung, Digitalisierung, geringe Produktivität und geoökonomische Fragmentierung. Er ist Teil des Koalitionsvertrags (Investitionsoffensive, Strukturreformen, Bürokratieabbau) und des am 28. Mai 2025 beschlossenen Sofortprogramms der Bundesregierung. Außerdem steht er im Kontext der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (insbesondere Ziel 8: nachhaltiges Wirtschaftswachstum). Die Umsetzung europäischer Vorgaben ist zwingend erforderlich. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen nicht quantifizierbare Steuermindereinnahmen durch Änderungen im Einkommensteuergesetz und Investmentsteuergesetz. Es gibt aber Einsparungen beim Bundeszentralamt für Steuern ab 2028 in Höhe von jährlich 373.000 Euro sowie den Wegfall von 2,7 Planstellen. Für die Wirtschaft ergibt sich eine jährliche Entlastung beim Erfüllungsaufwand von rund 76,1 Mio. Euro, bei einmaligen Umstellungskosten von ca. 85,8 Mio. Euro (hauptsächlich durch EU-Vorgaben). Die Verwaltung wird jährlich um ca. 13,7 Mio. Euro entlastet (davon 13,7 Mio. Bund, 14.630 Euro Länder), mit einmaligen Kosten von 4,7 Mio. Euro (Bund). Für Bürgerinnen und Bürger entsteht eine jährliche Entlastung von 131.670 Euro. Weitere Kosten sind nicht ersichtlich. Einnahmen werden nicht explizit genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz sieht ein gestuftes Inkrafttreten zwischen 2026 und 2030 vor, abhängig von den europäischen Vorgaben (z.B. ESAP). Für Regelungen ohne explizite Angaben ist davon auszugehen, dass sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Umsetzung bestimmter EU-Vorgaben (z.B. MiFiR-Review) bis spätestens 29. September 2025 erfolgen muss. Das Gesetz bringt zahlreiche Bürokratieentlastungen (z.B. Wegfall des Millionenkreditmeldewesens, Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der BaFin, Vereinfachungen bei Prospekten und Kapitalmaßnahmen). Es enthält keine Befristung, sieht aber eine interne Evaluierung der Änderungen im Investmentsteuergesetz nach zwei Jahren vor. Das Gesetz hat keine demografischen Auswirkungen, aber eine faktisch asymmetrische Wirkung zugunsten von Start-ups, wobei Gründerinnen besonders gefördert werden sollen. Ziel ist auch die Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Innovation und Digitalisierung. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind ausgelassen: 
 
- Einführung eines zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP) für Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen, mit umfangreichen Meldepflichten und technischen Vorgaben für Unternehmen und Behörden. 
- Umsetzung des EU-Maßnahmenpakets „Listing Act“ zur Erleichterung von Börsengängen und Wertpapierprospekten, u.a. durch vereinfachte Prospektpflichten und neue Schwellenwerte. 
- Abschaffung des nationalen Millionenkreditmeldewesens, da alternative EU-weite Meldesysteme bestehen. 
- Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters (MBR) bei der BaFin zur Entlastung der Finanzdienstleister. 
- Abschaffung der Kryptowertpapierliste, um Bürokratie und Kosten für Emittenten und BaFin zu senken. 
- Anpassung der Schwellenwerte für die EMIR-Prüfung, sodass weniger Unternehmen von aufwändigen Prüfpflichten betroffen sind. 
- Abschaffung des Qualitätsreportings und des Top 5-Reportings für Wertpapierdienstleister und Handelsplätze. 
- Einführung und Anpassung von Melde- und Veröffentlichungspflichten an das ESAP in zahlreichen Gesetzen (z.B. HGB, WpHG, BörsG, KAGB, VAG, AktG, WpÜG, PfandBG). 
- Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten von Investmentfonds und Spezialfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur, inklusive steuerlicher Anpassungen und Klarstellungen zur gewerblichen Tätigkeit. 
- Erleichterungen für offene Immobilienfonds und REITs, insbesondere für Investitionen in erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur. 
- Einführung der Möglichkeit für Aktiengesellschaften, Aktien mit einem Nennwert unter einem Euro auszugeben, sofern dies in der Satzung geregelt ist. 
- Anpassung der Delisting-Regelungen: Systemwechsel beim Rechtsschutz, künftig Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Delistings von KMU-Wachstumsmärkten. 
- Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz: u.a. qualitative statt quantitative Definition systematischer Internalisierer, neue Definitionen und Meldepflichten, Streichung von Abschnitt 15 (Erleichterung des Zugangs zu Drittstaatenhandelsplätzen), Verbot von Payment for Order Flow, Abschaffung des MBR. 
- Anpassungen im Börsengesetz: u.a. neue Meldepflichten, Stärkung der Befugnisse der Börsenaufsicht, neue Regelungen zu Delisting und Mehrstimmrechtsaktien, Erleichterung der Notierungsaufnahme. 
- Anpassungen im Geldwäschegesetz: Erleichterung der Identifizierung Minderjähriger, Digitalisierung der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Einschränkung der Einsicht ins Transparenzregister auf berechtigtes Interesse. 
- Anpassungen im Versicherungsaufsichtsgesetz: Abschaffung der Vorlagepflicht für Versicherungsbedingungen und Berichte, neue Meldepflichten an ESAP. 
- Anpassungen im Investmentsteuergesetz: Klarstellung, dass auch gewerblich tätige Investmentfonds steuerlich als solche anerkannt werden, aber gewerbliche Einkünfte auf Fondsebene besteuert werden; Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten von Spezialfonds. 
- Anpassungen im Kapitalanlagegesetzbuch: Erleichterung von Investitionen in Infrastruktur- und Energiewendeprojekte für Immobilien-Sondervermögen und Spezialfonds. 
- Einführung und Anpassung von Meldepflichten und technischen Vorgaben für zahlreiche weitere Finanzmarktgesetze und -verordnungen zur Umsetzung von ESAP und EU-Vorgaben. 
- Abschaffung des Fachbeirats bei der BaFin. 
- Erleichterung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren (z.B. digitale Übermittlung von Auskünften an die BaFin). 
- Erleichterung der Schwarmfinanzierung für Genossenschaften. 
- Anpassung von Bußgeld- und Sanktionsregelungen an neue EU-Vorgaben. 
 
Zusammengefasst: Das Gesetzespaket dient der Digitalisierung, Entbürokratisierung, Erleichterung des Kapitalmarktzugangs, Förderung nachhaltiger Investitionen und der 1:1-Umsetzung neuer EU-Vorgaben, insbesondere durch die Einführung des ESAP und zahlreiche Anpassungen im Kapitalmarkt-, Aufsichts- und Steuerrecht.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.08.2025
Datum Kabinettsbeschluss:10.09.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums eine Investitionsoffensive und gezielte Strukturreformen vor, insbesondere durch steuerliche Impulse für private Investitionen und Bürokratiekostenabbau (Stärkung privater Investitionstätigkeit als Wachstumshebel). Dazu sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und der Finanzplatz Deutschland insgesamt gestärkt werden.  
 
Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, in Umsetzung des Koalitionsvertrags private Investitionen insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in kleinere Unternehmen und Start-ups (Venture Capital) zu fördern. Der Gesetzentwurf ist Teil des Sofortprogramms, auf das sich die Bundesregierung am 28. Mai 2025 verständigt hat.  
 
Schwerpunkt des Gesetzes bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort. Dies sind insbesondere:  
 
- Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,  
- Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,  
- Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie  
- standortfreundliche Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review)“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 6 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.

Lobbyregister-Nr.: R001693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67331

Bundesverband deutscher Banken e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.

Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66785

Deutsche Börse AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.

Lobbyregister-Nr.: R001339 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66773

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.

Lobbyregister-Nr.: R002090 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66837

Die Deutsche Kreditwirtschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.

Lobbyregister-Nr.: R001459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66788

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.

Lobbyregister-Nr.: R000654 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66804

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.11.2025
Erste Beratung:07.11.2025
Drucksache:21/2507 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss12.11.2025Tagesordnung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:550/25
Eingang im Bundesrat:10.10.2025
Status Bundesrat:Eingegangen