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Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:27.03.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/4594 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Durchführung der EU-Verordnung (EU) 2024/1689, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Entwicklung, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Verwendung von KI-Systemen in der EU schafft. Der Gesetzentwurf benennt die zuständigen Behörden, regelt deren Aufgaben, Zusammenarbeit und das Bußgeldverfahren sowie notwendige Gesetzesanpassungen. Die Lösung besteht darin, bestehende Behördenstrukturen zu nutzen und die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle und Marktüberwachungsbehörde einzusetzen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
 
Hintergrund:  
Der Entwurf ist notwendig, weil die EU-Verordnung (EU) 2024/1689 am 1. August 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 2. August 2026 unmittelbar gilt. Bis zum 2. August 2025 müssen die Mitgliedstaaten nationale Durchführungsregelungen und zuständige Behörden benennen. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, verbietet bestimmte KI-Praktiken, stellt Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und fördert Innovationen, insbesondere für KMU und Start-ups. Es wird auf die Bedeutung der Nutzung bestehender Behördenstrukturen und auf internationale Nachhaltigkeitsziele (UN-Agenda 2030) verwiesen. 
 
Kosten:  
Für den Bund entstehen jährlich folgende Kosten (ab 2026, jeweils vorbehaltlich Evaluierung):  
- Bundesnetzagentur: 3.678.000 € Personalkosten, 1.137.000 € Sachkosten, 1.416.000 € Gemeinkosten, laufende Sachkosten 6.300.000 €, einmalige Sachkosten 3.000.000 €  
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: 1.511.000 € Personalkosten, 445.000 € Sachkosten, 575.000 € Gemeinkosten  
- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich: 872.000 € Personalkosten, 274.000 € Sachkosten, 337.000 € Gemeinkosten, einmalig 850.000 € Sachkosten  
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: 1.033.000 € jährlich  
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: ab 2027 jährlich 773.052 € Personalkosten, 221.598 € Sachkosten (gesamt 994.649 €)  
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Kosten nach eigenem Gesetz (FinDAG)  
Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beträgt ca. 48.997.000 €, davon 15.898.000 € für den Bund und 33.099.000 € für die Länder (inkl. Kommunen). Einmaliger Erfüllungsaufwand: ca. 4.076.000 € (4.048.000 € Bund, 28.000 € Länder).  
Für Wirtschaft und Bürger:innen entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen.  
Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll spätestens bis zum 2. August 2025 in Kraft treten, um die Vorgaben der EU-Verordnung fristgerecht umzusetzen. Falls keine explizite Regelung erfolgt, tritt es am Tag nach der Verkündung in Kraft. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat entsprechend zugeleitet. 
- Das Gesetz ist nicht befristet, aber eine Evaluierung auf nationaler und EU-Ebene ist vorgesehen (erste umfassende nationale Evaluierung spätestens nach drei Jahren). 
- Ziel ist eine innovationsfreundliche, bürokratiearme Umsetzung, insbesondere durch Nutzung bestehender Strukturen und zentrale Koordination durch die Bundesnetzagentur. 
- Mit der Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle werden die Verbraucherrechte gestärkt. 
- Das Gesetz steht im Einklang mit EU-Recht, internationalen Verträgen und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. 
- Es werden keine neuen Verpflichtungen für Wirtschaft oder Bürger:innen geschaffen; der Aufwand betrifft ausschließlich die Verwaltung. 
- Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus dem Recht der Wirtschaft, Strafrecht und Arbeitsrecht gemäß Grundgesetz. 
 
Fazit:  
Der Gesetzentwurf dient der fristgerechten und effizienten Umsetzung der EU-KI-Verordnung, legt die nationale Behördenstruktur fest, regelt die Zusammenarbeit und stellt die Finanzierung sicher, ohne neue Pflichten für Bürger:innen oder Unternehmen zu schaffen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Das Gesetz dient der nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 und benennt die zuständigen deutschen Behörden sowie deren Aufgaben und Zusammenarbeit. 
- Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme benannt, soweit keine andere Behörde zuständig ist. Sie übernimmt außerdem Koordinierungs- und Kompetenzfunktionen. 
- Bestehende Behörden (z.B. im Finanzmarkt, Medienaufsicht, Produktsicherheit) werden für ihren jeweiligen Bereich als Marktüberwachungs- und notifizierende Behörden benannt. 
- Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (z.B. Biometrie, Strafverfolgung, Migration, Justiz) wird bei der Bundesnetzagentur eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer eingerichtet. 
- Die Bundesnetzagentur wird zentrale Anlaufstelle und zentrale Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. 
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Marktüberwachung für KI-Systeme im Finanzsektor, sofern ein direkter Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten besteht. 
- Die Marktüberwachung für KI-Systeme, die von öffentlichen Stellen der Länder genutzt werden, erfolgt durch nach Landesrecht benannte Behörden. 
- Für den Medienbereich übernehmen staatsferne Landesbehörden mit bestehender Medienaufsicht die Marktüberwachung, wenn KI-Systeme zu journalistischen oder Werbezwecken eingesetzt werden. 
- Die Deutsche Akkreditierungsstelle übernimmt die Bewertung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen in bestimmten Bereichen. 
- Die Bundesnetzagentur richtet ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung ein, das als Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle zuständigen Behörden dient und die Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft fördert. 
- Die Bundesnetzagentur ist zentrale Anlaufstelle für die Kommunikation mit der EU und anderen Mitgliedstaaten bezüglich der KI-Verordnung. 
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin übernimmt die Unterrichtung der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten bei Nichtkonformität oder Risiken von KI-Systemen. 
- Es wird eine zentrale Beschwerdestelle für Verstöße gegen die KI-Verordnung geschaffen, die Beschwerden an die jeweils zuständige Behörde weiterleitet. 
- Die zuständigen Behörden erhalten umfassende Befugnisse zur Marktüberwachung, einschließlich der Anordnung von Maßnahmen bei Verstößen, Einsicht in Unterlagen, Durchführung von Inspektionen und Zusammenarbeit mit anderen Behörden. 
- Die Bundesnetzagentur richtet ein zentrales KI-Reallabor ein, in dem innovative KI-Systeme unter Aufsicht getestet werden können. KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen erhalten vorrangigen Zugang. 
- Die Bundesnetzagentur übernimmt weitere innovationsfördernde Maßnahmen: Einrichtung eines KI-Service-Desks, Beratungsleistungen, Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen, Förderung von Wissensaustausch und Vernetzung, Mitarbeit an Normung und Standardisierung. 
- Es werden Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die KI-Verordnung festgelegt und das Ordnungswidrigkeitenrecht entsprechend angepasst. 
- Das Hinweisgeberschutzgesetz wird auf Verstöße gegen die KI-Verordnung ausgeweitet. 
- Die Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit der KI-Verordnung wird im Sozialgesetzbuch geregelt. 
- Die Bundesnetzagentur und andere Behörden müssen bis zum 2. August 2025 benannt und einsatzbereit sein. 
 
Diese Maßnahmen regeln die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung, die Aufteilung der Zuständigkeiten, die Marktüberwachung, die Innovationsförderung und die Sanktionierung von Verstößen.

Medienberichte
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:04.08.2025
Datum Kabinettsbeschluss:11.02.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Mit dem in Artikel 1 enthaltenen KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) werden insbesondere die national zuständigen Behörden (die nationale KI-Governance) benannt, deren Aufgaben geregelt sowie Kooperationsvorschriften und die erforderlichen Vorschriften für das Bußgeldverfahren erlassen.  
 
Am 1. August 2024 ist die europäische KI-Verordnung in Kraft getreten. Sie legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Union fest.  
 
Die Regelungen der KI-Verordnung gelten grundsätzlich unmittelbar ab dem 2. August 2026. Zum Zwecke der Durchführung sieht die KI-Verordnung jedoch vor, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde einrichtet oder benennt. Zudem sind nationale Sanktionsvorschriften und Maßnahmen zur Innovationsförderung zu erlassen.  
 
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Durchführung dieser Vorgaben. Ziel ist eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung der KI-Governance. Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird daher ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO) geschaffen, um alle anderen zuständigen Behörden bei ihren aus der KI-Verordnung resultierenden Aufgaben zu unterstützen und eine einheitliche Rechtsauslegung bei horizontalen Rechtsfragen zu gewährleisten. Dadurch wird KI-Expertise zentral gebündelt und ressourcenschonend den übrigen Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, werden zudem die bereits existenten Marktüberwachungsstrukturen sowie daneben die Aufsichtsstrukturen im Finanzdienstleistungsbereich genutzt (sog. hybrider Ansatz). In den übrigen Bereichen, in denen nicht auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden kann, wird die BNetzA zuständige Marktüberwachungsbehörde.  
 
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Vorschriften zur Innovationsförderung. Insbesondere soll die BNetzA ein KI-Reallabor errichten und betreiben.  
 
Aufgrund der Regierungsneubildung konnte die von der KI-Verordnung für den 2. Augusts 2025 vorgesehene Frist zur Festlegung der national zuständigen Behörden nicht gehalten werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird jedoch zügig vorangebracht.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung:

„Die Bundesregierung hat die allgemein zugänglichen und ihr unmittelbar zugeleiteten Stellungnahmen von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern ausgewertet und berücksichtigt. Eine Stellungnahme, die den Inhalt des Gesetzentwurfs wesentlich bestimmt hat, lag nicht vor.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Die einzige explizite Angabe zum Zeitraum der Beteiligungsphase findet sich in der Stellungnahme der Länder (Rundfunkkommission der Länder), die eine Anhörung vom 23.06.2025 bis zum 31.07.2025 nennt. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von 39 Tagen. Weitere Absender machen keine Angaben zum Zeitraum oder Eingangsdatum der Aufforderung.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung (KI-VO) ist grundsätzlich positiv: Die meisten Verbände, Organisationen und Behörden begrüßen die Zielsetzung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz zu schaffen und die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde zu benennen. Allerdings wird nahezu einhellig erheblicher Verbesserungs- und Präzisierungsbedarf gesehen, insbesondere bei der Ausgestaltung der Aufsichtsstrukturen, der föderalen Kompetenzverteilung, der Einbindung von Fach- und Branchenexpertise, dem Schutz von Grundrechten und Datenschutz sowie bei der Innovationsförderung. Viele Stellungnahmen fordern eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von KMU, Start-ups, Kommunen und spezifischen Sektoren wie Gesundheit, Medien, Bildung und Finanzwirtschaft. Kritisch werden insbesondere die Gefahr von Doppelstrukturen, unklaren Zuständigkeiten, zu starker Zentralisierung und fehlender Ressourcen gesehen. Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken werden mehrfach geäußert, vor allem im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Rolle der Datenschutzbehörden.

Meinungen im Detail
1. Aufsichts- und Marktüberwachungsstrukturen: Die Mehrheit der Stellungnahmen begrüßt die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur, fordert aber klare, praxisnahe und sektorspezifische Zuständigkeiten. Industrie- und Arbeitgeberverbände (z.B. BDI, ZDH, VDMA, eco, Bitkom) betonen die Notwendigkeit einer schlanken, effizienten und innovationsfreundlichen Aufsicht. Viele Länder, Datenschutz- und Medieninstitutionen (z.B. Hamburgischer Datenschutzbeauftragter, Weizenbaum-Institut, Medienanstalten, Länder, Bayerisches Staatsministerium für Digitales) kritisieren die Zentralisierung bei der BNetzA und fordern die Wahrung föderaler Strukturen, die Einbindung der Datenschutzbehörden und die Berücksichtigung der Länderkompetenzen, insbesondere in grundrechtssensiblen Bereichen wie Polizei, Strafverfolgung, Medien und Bildung. Verfassungsrechtliche Bedenken werden mehrfach betont, etwa hinsichtlich der Übertragung von Landesaufgaben auf Bundesbehörden und der fehlenden Unabhängigkeit der Aufsicht in sensiblen Bereichen. Die Medienanstalten und die Länder fordern explizit die Zuständigkeit der staatsfernen Landesmedienanstalten für den Medienbereich.

2. Einbindung von Fachkompetenz und Stakeholdern: Viele Stellungnahmen (u.a. Fraunhofer-Gesellschaft, Bitkom, BDI, VDMA, Weizenbaum-Institut, Verbraucherzentrale, AlgorithmWatch) fordern die stärkere Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Branchenexpertise in die Aufsichtsgremien und Beiräte. Besonders im Gesundheits-, Finanz- und Medienbereich wird die Einbindung bestehender Fachbehörden (z.B. BaFin, KBA, ZLG, DPMA) gefordert, um Doppelstrukturen und Kompetenzdefizite zu vermeiden. Kommunale Spitzenverbände und IT-Dienstleister (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, VITAKO) betonen die Notwendigkeit, Kommunen und kommunale Unternehmen explizit einzubeziehen und praxisnahe Unterstützung zu bieten.

3. Grundrechtsschutz, Datenschutz und Verfassungsfragen: Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen (Hamburgischer Datenschutzbeauftragter, Deutsches Institut für Menschenrechte, Weizenbaum-Institut, AlgorithmWatch, Hessisches Digitalministerium) sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Schutz von Grundrechten und Datenschutz. Sie fordern, dass die Marktüberwachung in grundrechtssensiblen Bereichen (z.B. Biometrie, Strafverfolgung, Migration, Polizei, Justiz, Bildung) unabhängigen Datenschutzbehörden übertragen wird. Mehrfach werden verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Zentralisierung bei der BNetzA und der fehlenden Unabhängigkeit der Aufsicht betont. Auch Länder und Ministerien (z.B. Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin, Bayern, Schleswig-Holstein) äußern verfassungsrechtliche Vorbehalte bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

4. Innovationsförderung, Reallabore und Unterstützung für KMU/Start-ups: Die Einrichtung von KI-Reallaboren und innovationsfördernden Maßnahmen wird von fast allen Verbänden, insbesondere aus Wirtschaft, Forschung und Kommunen (BVDW, BDI, Bitkom, Fraunhofer, DIHK, eco, ZDH, VITAKO, Deutscher Startup Verband, Landkreistag, Pharma Deutschland, SPECTARIS, BVMed), begrüßt. Es wird gefordert, dass Reallabore niedrigschwellig, sektorspezifisch und für KMU, Start-ups, Kommunen und Forschungseinrichtungen zugänglich sind. Die Bedeutung praxisnaher, digitalisierter und unbürokratischer Verfahren wird betont. Gleichzeitig wird vor Überregulierung, Bürokratie und zu engen Zugangskriterien gewarnt, die Innovationen hemmen könnten. Kommunale Verbände und öffentliche IT-Dienstleister fordern gezielte Unterstützung für die öffentliche Verwaltung und kommunale Akteure.

5. Sektorale Besonderheiten und Schnittstellen zu anderen Rechtsrahmen: Zahlreiche Branchenverbände (z.B. VDGH, BVMed, bvitg, Pharma Deutschland, SPECTARIS, VCI, GDV, Deutsche Kreditwirtschaft, PKV, Deutscher Fotorat, Initiative Urheberrecht) fordern eine klare Abgrenzung und Koordination mit bestehenden sektoralen Rechtsrahmen (z.B. MDR, IVDR, MPBetreibV, DSGVO, BaFin-Regulierung, Medienrecht, Urheberrecht). Sie warnen vor Doppelregulierung, Rechtsunsicherheiten und fordern die Nutzung bestehender Strukturen und Expertise. Im Medizin- und Diagnostikbereich wird vor Überregulierung und Innovationshemmnissen gewarnt, während im Medien- und Urheberrechtsbereich die wirksame Durchsetzung von Transparenzpflichten und die Einbindung fachlich zuständiger Behörden (z.B. DPMA) gefordert wird.

6. Ressourcen, Personalbedarf und Umsetzung: Viele Stellungnahmen (u.a. DEKRA, TÜV-Verband, VDMA, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Landkreistag, ZVEI) weisen auf den erheblichen zusätzlichen Personal- und Ressourcenbedarf für die Marktüberwachungsbehörden, insbesondere auf Landesebene, hin. Es wird gefordert, dass die Behörden ausreichend ausgestattet werden und Schulungsangebote für die Verwaltung geschaffen werden. Die Gefahr von Engpässen bei der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und der Umsetzung harmonisierter Standards wird betont.

7. Sanktionen, Beschwerdemechanismen und Rechtssicherheit: Verbraucher- und Menschenrechtsorganisationen (vzbv, AlgorithmWatch, Deutsches Institut für Menschenrechte, Weizenbaum-Institut) fordern eine konsequente und nutzerfreundliche Ausgestaltung von Beschwerdestellen, Transparenzpflichten und Sanktionen. Kritisiert wird, dass öffentliche Stellen von Bußgeldern ausgenommen sind, was als unionsrechtswidrig angesehen wird. Arbeitgeberverbände und Industrie (BDA, eco, DIHK) fordern verhältnismäßige Sanktionen und beratende Unterstützung statt abschreckender Strafen.

8. Verfassungswidrigkeit und unionsrechtliche Bedenken: Mehrere Stellungnahmen, insbesondere von Datenschutzbehörden, Ländern, Menschenrechts- und Wissenschaftsorganisationen (Hamburgischer Datenschutzbeauftragter, Weizenbaum-Institut, Deutsches Institut für Menschenrechte, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern, Berlin), sehen in der Zentralisierung der Marktüberwachung bei der BNetzA und der fehlenden Einbindung der Datenschutzbehörden Verstöße gegen das Grundgesetz (Föderalismus, Kompetenzverteilung) und gegen europarechtliche Vorgaben (z.B. JI-Richtlinie, Anforderungen an Unabhängigkeit und Fachkunde). Die Medienanstalten und die Länder betonen die Verfassungswidrigkeit einer Bundesaufsicht im Medienbereich.

9. Weitere Aspekte: Einzelne Stellungnahmen thematisieren spezifische Herausforderungen, etwa die Notwendigkeit klarer Definitionen und Abgrenzungen (SenWGP, BDEW), die Förderung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (VITAKO), die Berücksichtigung von Open-Source-KI und Interoperabilität (ZDH), die Bedeutung von Schulungen und Wissensmanagement (VITAKO, Brandenburg), die Rolle von Zertifikaten und Checklisten (VITAKO), sowie die Bedeutung von ethischer Aufsicht und revisionssicherer Protokollierung im Gesundheitswesen (Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk).

Insgesamt zeigt sich ein breites, konstruktiv-kritisches Meinungsbild: Die Zielsetzung des Gesetzes wird unterstützt, aber die konkrete Ausgestaltung muss an vielen Stellen nachgebessert werden, um Rechtssicherheit, Innovationsförderung, Grundrechtsschutz und eine praktikable Umsetzung für alle betroffenen Akteure zu gewährleisten.

🤷‍♀️ aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

„Insgesamt zielt dieser Vorschlag darauf ab, Rechtsklarheit und Effizienz zu steigern und Fragmentierung gering zu halten, wovon sowohl Aufsicht als auch Unternehmen profitieren, wenn nicht zwei getrennte Sanktionsregime nebeneinander existieren.“

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) grundsätzlich als sinnvoll, sieht jedoch an mehreren Stellen erheblichen Präzisierungsbedarf. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen der Zuständigkeiten zwischen der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderen Aufsichtsbehörden, insbesondere bei Hochrisiko-KI-Anwendungen im Finanzbereich. Die aba fordert, dass die Vorschriften eng ausgelegt werden und sich auf die eigentliche, von der BaFin beaufsichtigte Finanztätigkeit beschränken. Unsicherheiten bestehen etwa bei der Anwendung von KI in Bildungs- und Personalmaßnahmen betrieblicher Altersversorgungseinrichtungen (EbAV), insbesondere wenn diese Schlüsselpersonen betreffen. Weiterhin wird eine einheitliche Ausgestaltung von Prüfungsverfahren und Prüfungsmaßstäben angemahnt, um doppelte Prüfungen zu vermeiden. Im Bereich der Sanktionierung von Verstößen schlägt die aba vor, KI-bezogene Bußgeldvorschriften direkt im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern, um Rechtsklarheit und Effizienz zu erhöhen. Kritisch sieht die aba zudem die geplante Aufgabenübertragung auf Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, da dies zu erhöhtem Aufwand und Kosten führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Abgrenzung und Auslegung der Zuständigkeiten bei Hochrisiko-KI-Anwendungen, 2) Die Ausgestaltung und Bündelung von Sanktionsregelungen im VAG, 3) Die Kritik an der Übertragung von Prüfaufgaben auf Wirtschaftsprüfer.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ AlgorithmWatch

„Wir bedauern, dass der vorliegende Entwurf lediglich die Kooperation zwischen öffentlichen Stellen behandelt, während die Zivilgesellschaft in der Betrachtung, welche Akteure eine Rolle für die effektive Aufsicht über KI-Systeme und den Grundrechtsschutz spielen, außen vor bleibt.“

AlgorithmWatch bewertet den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung grundsätzlich positiv, insbesondere die Bündelung von Ressourcen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Einrichtung eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Zivilgesellschaft in der Aufsicht über KI-Systeme und beim Grundrechtsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Zudem wird bemängelt, dass die Möglichkeit zur Nachschärfung der Regelungen zur biometrischen Fernidentifizierung im öffentlichen Raum nicht genutzt wurde. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Rolle und Ausstattung der BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde, (2) die Notwendigkeit einer effektiven und inklusiven Zusammenarbeit aller relevanten Stellen, insbesondere im Bereich Antidiskriminierung, und (3) der Vorschlag, ein KI-Transparenzregister zu schaffen, das mit der EU-Datenbank kompatibel ist.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bayerisches Staatsministerium für Digitales

„Die Ressorts der Bayerischen Staatsregierung begrüßen das Bestreben, eine möglichst innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung der KI-Verordnung zu gewährleisten, sehen aber mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf in folgenden Bereichen gravierenden Änderungsbedarf.“

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Zentrale Punkte sind die Ablehnung einer Bundesaufsicht über den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen durch Landesbehörden, da hierfür keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gesehen wird. Stattdessen soll die Aufsicht in diesen Fällen bei den Ländern verbleiben. Für Hochrisiko-KI-Systeme Privater wird hingegen eine zentrale Bundesbehörde (z.B. Bundesnetzagentur, BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde befürwortet, um einen einheitlichen, effizienten und kostensparenden Vollzug zu gewährleisten. Der Entwurf wird zudem für unnötig komplexe und bürokratische Verfahrensvorschriften sowie unklare Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich der Finanzaufsicht und beim Zusammenspiel mit Datenschutzbehörden, kritisiert. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die föderale Kompetenzverteilung und die daraus resultierenden Grenzen der Bundesaufsicht, (2) die Organisation der Marktüberwachung für Hochrisiko-KI-Systeme und die Frage zentraler oder dezentraler Zuständigkeit, (3) die Notwendigkeit der Straffung und Klarstellung von Verfahrensvorschriften und der Nutzung bestehender Strukturen zur Vermeidung von Mehraufwand.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bitkom e.V.

„Kurzfristig begrüßen wir den Ansatz die BNetzA als Kompetenz- und Koordinierungszentrum einzusetzen, das die bestehenden Marktüberwachungsbehörden, die notifizierenden Behörden und Akkreditierungsstelle mit Sachverstand auf Anfrage unterstützt. Gegeben der Kürze der Umsetzungsfristen wurde hier insgesamt ein pragmatischer Ansatz gewählt.“

Bitkom e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) überwiegend positiv, sieht aber an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, Branchenexpertinnen und -experten stärker in die wissenschaftlichen Gremien der Bundesnetzagentur (BNetzA) einzubinden, um praxisnahes Wissen in die Aufsicht einzubringen. Für den Automobilbereich fordert Bitkom eine eindeutige gesetzliche Zuständigkeit des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zur Vermeidung von Doppelstrukturen. Im Finanzbereich soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch außerhalb des klassischen Finanzsektors für Hochrisiko-KI-Systeme zuständig sein. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der KI-Verordnung in Deutschland und im EU-Kontext, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden; 2) Die Forderung nach fairen Rechtsbehelfsverfahren für Unternehmen gegen behördliche Entscheidungen; 3) Die Empfehlung, mittelfristig eine eigenständige Digitalaufsicht als zentrale Behörde für KI und Digitalisierung zu schaffen. Weitere ausführliche Themen sind der Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim Informationsaustausch zwischen Behörden, die finanzielle Förderung von Konformitätsbewertungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie die Vermeidung von Engpässen bei der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

„Eine harmonisierte, schlanke und nutzerorientierte Durchsetzungsstruktur ist von herausragender Bedeutung, um die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-VO) als wirtschaftlich und innovationspolitisch bedeutsam. Der BDI fordert eine harmonisierte, schlanke und nutzerorientierte Aufsichtsstruktur, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer transparenten und inklusiven Einbindung von Stakeholdern sowie einer agilen Gesetzgebung, die technologische Entwicklungen flexibel aufgreift. Der BDI spricht sich für die Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde aus, fordert aber mittelfristig die Schaffung einer eigenständigen Digitalaufsicht. Die Rolle sektorspezifischer Behörden (z.B. BaFin, KBA) soll erhalten bleiben, um Fachwissen zu sichern und Doppelstrukturen zu vermeiden. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von KI-Reallaboren, die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups bei Konformitätsbewertungen sowie ein strukturierter Dialog zwischen Unternehmen und Behörden. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Ausgestaltung der Aufsichts- und Marktüberwachungsstrukturen, 2) die innovationsfördernden Maßnahmen und der Zugang zu KI-Reallaboren, 3) die Forderung nach einem agilen, kontinuierlichen Evaluations- und Optimierungsmechanismus für die Governance-Strukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

„Ein grobes Ungleichgewicht zwischen Regulierung und Innovationsförderung in der KI-Verordnung und damit auch im Durchführungsgesetz besteht.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme hebt zahlreiche Rechtsunsicherheiten für die Energiewirtschaft hervor, insbesondere bei der Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen, und fordert eine Klärung durch die Bundesnetzagentur. Der BDEW begrüßt die Wahl der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde, warnt jedoch vor einer Zersplitterung der Aufsicht und fordert eine enge Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Stellungnahme betont das Ungleichgewicht zwischen Regulierung und Innovationsförderung und fordert, nationale Spielräume zur Entlastung der Unternehmen zu nutzen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen und Definitionen innerhalb der KI-Verordnung, (2) die Rolle und Ausgestaltung von KI-Reallaboren zur praxisnahen Erprobung und Implementierung von KI-Systemen, und (3) die Forderung nach einer innovationsfreundlichen und praxisnahen Aufsichtsstruktur mit starker Einbindung der Wirtschaft.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V.

„Nur wenn die Marktüberwachung sowohl technologisch fundiert als auch innovationsfreundlich ausgestaltet ist, kann sie die intendierte Schutzwirkung entfalten, ohne jungen Unternehmen den Marktzugang zu erschweren.“

Der Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 grundsätzlich positiv, hebt aber mehrere Verbesserungsbedarfe hervor. Besonders begrüßt wird der sogenannte Mosaik-Aufbau der Marktüberwachungsbehörden, bei dem die Bundesnetzagentur als zentrale Instanz fungiert und bestehende Fachaufsichten wie die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingebunden werden. Allerdings wird betont, dass die bloße Benennung von Behörden nicht ausreicht: Es braucht gezielte Investitionen in Kapazitätsaufbau und Qualifizierung, insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups. Kritisch sieht der Verband die unklare Kompetenzabgrenzung zwischen Datenschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene, was zu Rechtsunsicherheit und doppelten Auflagen führen kann. Auch die Rolle des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums (KoKIVO) bei der Bundesnetzagentur wird als grundsätzlich sinnvoll, aber in ihrer tatsächlichen Durchsetzungskraft als unklar bewertet. Positiv hervorgehoben wird die klare Fristsetzung bei Tests von Hochrisiko-KI-Systemen, jedoch wird eine eindeutige Zuständigkeitsregelung gefordert, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Ausgestaltung und Kapazitätsanforderungen der Marktüberwachungsbehörden (§2). 2. Die Koordination und Kompetenzabgrenzung zwischen verschiedenen Aufsichtsbehörden, insbesondere im Datenschutz (§9). 3. Die Rolle und Reichweite des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums (§5) sowie die Zuständigkeit bei Tests von Hochrisiko-KI-Systemen (§14).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

„Eine erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung kann nur durch einen ausgewogenen Ansatz gelingen, der Innovationen fördert und gleichzeitig die Sicherheit und Grundrechte der Gesellschaft schützt.“

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act), der harmonisierte Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) schaffen soll. Die Stellungnahme hebt positiv hervor, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen und eine zentrale Anlaufstelle bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) geschaffen werden, was Transparenz und Effizienz fördert. Besonders betont werden jedoch Herausforderungen wie die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Behörden, der Mangel an qualifizierten KI-Fachkräften und die unklare Ausgestaltung der KI-Reallabore. Der BVDW fordert eine stärkere Koordination und Richtlinienkompetenz für die BNetzA, gezielte Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung sowie eine offene, chancenorientierte Gestaltung der Innovationsräume, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Gefahr ineffizienter Entscheidungsprozesse durch die Aufteilung der Marktüberwachung, (2) der bestehende und sich verschärfende Fachkräftemangel im KI-Bereich, und (3) die Notwendigkeit klarer und innovationsfördernder Rahmenbedingungen für KI-Reallabore.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Gesundheits-IT - bvitg e.V.

„Die Entwicklungen und das enorme Potential von KI in einen verlässlichen und vertrauenswürdigen Rahmen zu gießen, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um die digitale Gesundheitswirtschaft in Deutschland und Europa zukunftsfest zu machen und ihre Innovationskraft zu sicherzustellen.“

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO, auch bekannt als AI Act) ausdrücklich und sieht darin einen wichtigen Schritt, um die digitale Gesundheitswirtschaft in Deutschland und Europa zukunftsfest und innovationsfähig zu machen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Nachweis- und Dokumentationspflichten zwischen der KI-Verordnung und der Medical Device Regulation (MDR, Medizinprodukteverordnung) zu harmonisieren, um Doppelarbeit, Bürokratie und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Der Verband fordert, dass bereits erbrachte Nachweise nach der MDR auch für die KI-VO anerkannt werden und umgekehrt. Ausführlich wird zudem die Rolle der Marktüberwachungsbehörden behandelt, insbesondere im Hinblick auf Medizinprodukte der Klasse IIa und höher, die KI-Systeme enthalten. Hier wird die Nutzung etablierter Werkzeuge zur Produktregistrierung und Marktüberwachung begrüßt, jedoch auch auf die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hingewiesen. Drittens wird eine Fristverlängerung für das Inkrafttreten der KI-Verordnung gefordert, um eine praktikable Umsetzung auf Behördenseite zu ermöglichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

„Um Doppelregulierung und weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und sowohl Medizinprodukteherstellern als auch Benannten Stellen in Deutschland Planungssicherheit zu ermöglichen, sollten die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedsstaaten zeitnah pragmatische Lösungen finden, um die unter MDR bereits aktiven Benannten Stellen ebenfalls für die Konformitätsbewertung von KI-Medizinprodukten zu benennen.“

Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) nimmt zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) Stellung. Der Verband begrüßt grundsätzlich die vorgesehenen Regelungen, sieht aber Anpassungsbedarf bei der Abgrenzung und Koordination der Marktüberwachungsbehörden, insbesondere im Bereich Medizinprodukte. BVMed fordert, dass bestehende Strukturen und Zuständigkeiten aus der Medizinprodukteverordnung (MDR) und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) klar auf die KI-Verordnung übertragen werden, um Doppelregulierung und Unsicherheiten zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren Regelung für die Konformitätsbewertung von KI-Medizinprodukten, damit bereits notifizierte Stellen unter der MDR auch für KI-Produkte tätig werden können; 2) Der ungelöste Konflikt zwischen MDR und KI-Verordnung bei der klinischen Erprobung von KI-Medizinprodukten, da die KI-Verordnung das Konzept der Prüfprodukte nicht kennt; 3) Die Forderung, dass Hilfestellungen zur Umsetzung der KI-Verordnung keine zusätzlichen nationalen Anforderungen („Gold-Plating“) schaffen und eine EU-weit einheitliche Anwendung sicherstellen. BVMed spricht sich zudem für innovationsfördernde Maßnahmen wie KI-Reallabore aus, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups zugutekommen sollen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

„Ziel muss es sein, Unternehmen bei der Einhaltung der Regelungen zu unterstützen, statt sie für unbeabsichtigte Verstöße zu bestrafen.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der neuen EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) grundsätzlich positiv, hebt jedoch an mehreren Stellen Änderungs- und Präzisierungsbedarf hervor. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten für Marktüberwachungsbehörden, damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wissen, an wen sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten wenden können. Die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichts- und Koordinierungsstelle wird begrüßt, ebenso wie die Einrichtung eines KI-Service-Desks und eines KI-Reallabors zur Innovationsförderung. Die BDA fordert, dass Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-Regeln verhältnismäßig und beratend ausgestaltet werden, um Unternehmen nicht durch drohende Strafen vom KI-Einsatz abzuschrecken. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die klare und unkomplizierte Zuständigkeitsregelung für Behörden, 2) die Bedeutung eines innovationsfreundlichen Koordinierungs- und Kompetenzzentrums bei der BNetzA, und 3) die Ausgestaltung von Sanktionen und Beratung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und Unternehmen zu unterstützen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DEKRA SE

„Eine möglichst zügige nationale Umsetzung des EU AI Acts ist nun von entscheidender Bedeutung, um Rechtsunsicherheit und die Gefahr von möglichen Kosten durch Entwicklungsverzögerungen zu vermeiden.“

Die Stellungnahme der DEKRA SE zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-Verordnung) betont die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen wie dem automatisierten Fahren. DEKRA spricht sich für hohe, harmonisierte Sicherheitsstandards und eine effektive Marktüberwachung aus. Sie begrüßt die Einbindung bestehender Strukturen wie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen für Marktüberwachungsbehörden und Akkreditierungsstellen, (2) die Bedeutung unabhängiger Prüfstellen und Konformitätsbewertungsverfahren zur Sicherstellung von Qualität und Verbraucherschutz, (3) die Unterstützung innovationsfördernder Maßnahmen wie KI-Reallabore und die Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen. DEKRA bietet ihre Expertise aktiv an und fordert eine zügige, rechtssichere Umsetzung des EU AI Acts, um Innovationshemmnisse zu vermeiden und globale Standards zu fördern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Der Fokus liegt auf der Verwaltung, nicht auf der Förderung von Innovation: Er schreckt ab und steht damit letztlich im Gegensatz zu dem vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung aufgestellten Leitbild.“

Die Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zum Gesetzentwurf für das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) betont die Notwendigkeit einer innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Umsetzung der EU-KI-Verordnung (KI-VO) in Deutschland. Die DIHK sieht die Gefahr, dass der aktuelle Entwurf zu sehr auf Verwaltung und Behördenaufbau fokussiert und dadurch Innovationshemmnisse entstehen. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung einer klaren, effizienten und unternehmensfreundlichen Aufsichtsstruktur, die Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Behörde sowie die Notwendigkeit, Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – bei der Einordnung und Umsetzung der neuen Pflichten zu unterstützen. Die DIHK fordert praxisnahe, digitalisierte und unbürokratische Verfahren, insbesondere bei der Einrichtung von KI-Reallaboren, und mahnt an, dass die tatsächlichen Kosten und Belastungen für Unternehmen transparent dargestellt werden müssen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Rolle und Ausstattung der BNetzA als zentrale Marktüberwachungsbehörde und Koordinierungsstelle, (2) die Ausgestaltung und Zugänglichkeit von Innovationsfördermaßnahmen wie KI-Reallaboren, und (3) die Notwendigkeit klarer, einheitlicher und verhältnismäßiger Aufsichts- und Beschwerdeverfahren, um Rechtssicherheit und Innovationsförderung zu gewährleisten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Kreditwirtschaft

„Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt nachdrücklich das Ziel einer innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Umsetzung.“

Die Deutsche Kreditwirtschaft äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die einheitliche Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in Europa schaffen soll. Die Stellungnahme betont die Bedeutung eines innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Ansatzes bei der nationalen Umsetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit Europas zu sichern. Besonders ausführlich wird die geplante Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden thematisiert: Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert die vorgesehene Doppelaufsicht durch BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und BNetzA (Bundesnetzagentur) für Hochrisiko-KI-Systeme in Banken. Sie fordert, dass allein die BaFin für alle Hochrisiko-KI-Systeme in Kreditinstituten zuständig sein sollte, um Effizienzverluste und unnötige Belastungen zu vermeiden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Forderung nach einer alleinigen Aufsicht durch die BaFin, 2) die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Hürden bei der Umsetzung der EU-Vorgaben und 3) die Bedeutung der Nutzung bestehender Expertise und Prozesse in der Kreditwirtschaft.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Fotorat e.V.

„Um die praktische Wirksamkeit der Transparenzpflichten sicherzustellen, bedarf es einer klaren nationalen Aufsichtszuständigkeit, die auch spezifische Beschwerdemöglichkeiten für Urheber:innen und Rechteinhaber:innen eröffnet, sowie einer Klarstellung, dass Verstöße gegen Transparenzpflichten bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten sind.“

Der Deutsche Fotorat e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, insbesondere die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die Umsetzung der EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI). Kritisch wird jedoch angemerkt, dass der Entwurf hinter den Anforderungen des sogenannten AI Act (EU-Verordnung 2024/1689) zurückbleibt, insbesondere bei der Durchsetzung der Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass Urheber:innen und Rechteinhaber:innen nachvollziehen können, ob ihre Werke in Trainingsdaten für KI-Systeme verwendet wurden. Der Fotorat fordert daher eine nationale Aufsicht, die diese Transparenzpflichten effektiv kontrolliert, und schlägt vor, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wegen seiner Expertise im Urheberrecht einzubinden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer nationalen Aufsicht zur Durchsetzung der Transparenzpflichten, 2) die Einbindung des DPMA in die Aufsichtsarchitektur, und 3) die Forderung, Verstöße gegen Transparenzpflichten als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten auszugestalten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Landkreistag

„Für eine erfolgreiche Einführung der neuen Regelungen ist es jedoch unerlässlich, dass die kommunale Ebene frühzeitig eingebunden, hinreichend unterstützt und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet wird.“

Der Deutsche Landkreistag (DLT) bewertet den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung grundsätzlich positiv, hebt jedoch die Notwendigkeit einer klaren und praxistauglichen Ausgestaltung der Zuständigkeiten und Prozesse hervor. Besonders betont wird die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Bundesnetzagentur, Fach- und Aufsichtsbehörden sowie den Ländern und Kommunen, um Doppelprüfungen und unnötigen Koordinierungsaufwand zu vermeiden. Der DLT fordert, dass das geplante Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) die Landkreise durch praxisnahe Hilfestellungen, Schulungen und Informationsangebote unterstützt. Die Nutzung bestehender Infrastrukturen wie dem "Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI)" zur Umsetzung von Transparenzpflichten wird empfohlen. Die Einrichtung von KI-Reallaboren wird begrüßt, wobei ein bevorzugter Zugang für kommunale Projekte und Kooperationen mit Forschung und KMU (kleine und mittlere Unternehmen) angeregt wird. Kritisch sieht der DLT, dass der Entwurf keine Aussagen zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Ressourcenbedarf enthält, was aus Sicht der Kommunen problematisch ist. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die klare Aufgabenabgrenzung und Zusammenarbeit der Behörden, 2) die praktische Unterstützung und Einbindung der kommunalen Ebene, insbesondere durch KoKIVO und Reallabore, und 3) die Forderung nach realistischer Einschätzung und Berücksichtigung des Erfüllungsaufwands für die Verwaltung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Städtetag

„Nur durch eine praxisnahe, föderal anschlussfähige und rechtssichere Umsetzung kann die KI-Verordnung ihr Ziel erreichen: Innovation zu fördern, Grundrechte zu sichern und Vertrauen in Künstliche Intelligenz zu stärken.“

Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), insbesondere die klare Zuständigkeitsregelung zugunsten der Bundesnetzagentur und die Einrichtung von Innovationsfördermaßnahmen wie Reallaboren. Der Verband fordert jedoch, dass Kommunen und kommunale Unternehmen explizit als Zielgruppen benannt und stärker in die Umsetzung einbezogen werden. Kritisch angemerkt werden die zu kurzen Umsetzungsfristen für Kommunen, die fehlende Klarheit bei der Klassifikation von Hochrisiko-KI-Systemen sowie eine organisatorische Überkomplexität durch die Aufteilung von Koordinierungs-, Kompetenz- und Beschwerdestellen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit längerer Übergangsfristen und gezielter Fördermaßnahmen für Kommunen, (2) die Forderung nach klaren und praxisnahen Regelungen zur Klassifikation und Aufsicht von Hochrisiko-KI-Systemen, sowie (3) die Empfehlung, die verschiedenen zentralen Anlaufstellen organisatorisch zusammenzufassen, um Effizienz und Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Startup Verband

„Für den Erfolg der nationalen KI-Governance braucht es einen konsequenten Fokus auf Innovationsfreundlichkeit, Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit. Nur wenn die neuen Aufsichts- und Unterstützungsstrukturen in diesem Sinne ausgestaltet werden, kann Deutschland seine Chance nutzen, ein führender Standort für vertrauenswürdige und wettbewerbsfähige KI zu werden – getragen von einem dynamischen, innovativen Startup-Ökosystem.“

Der Deutsche Startup Verband begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) in Deutschland. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit eines klaren, praxistauglichen und innovationsfreundlichen Rahmens, der insbesondere Startups und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Besonders hervorgehoben werden die zentrale Verortung der KI-Marktaufsicht bei der Bundesnetzagentur, die Einrichtung eines KI-Service-Desks und von KI-Reallaboren sowie die Bedeutung einheitlicher und schneller Verfahren für Rechtsklarheit und Innovationsförderung. Der Verband warnt vor übermäßiger Bürokratie und fordert, dass die neuen Strukturen tatsächlich zu schlanken Prozessen und verbindlichen Auslegungen führen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die zentrale Marktaufsicht und ihre Rolle für die Innovationsförderung, (2) die praxisnahe Unterstützung durch Service-Desk und Reallabore, und (3) die Notwendigkeit flexibler und anpassungsfähiger Gesetzgebung angesichts der schnellen technologischen Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsches Institut für Menschenrechte

„Das Institut empfiehlt daher, die Marktüberwachung über die besonders grundrechtssensiblen Bereiche gemäß Artikel 74 Absatz 8 den Datenschutzbehörden in Bund und Ländern zu übertragen.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt grundsätzlich die Schaffung eines nationalen Rahmens zur Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-VO), sieht jedoch erhebliche Defizite im Referentenentwurf bezüglich der Aufsicht über Hochrisiko-KI-Systeme. Besonders kritisiert wird die geplante Einrichtung einer Unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer (UKIM) innerhalb der Bundesnetzagentur, da diese aus Sicht des Instituts nicht das erforderliche Schutzniveau für Grundrechte bietet. Das Institut argumentiert, dass die Marktüberwachung in grundrechtssensiblen Bereichen wie Polizei, Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrollen, Rechtspflege und demokratischen Prozessen (z.B. Wahlen) den Datenschutzbehörden übertragen werden sollte, da diese über die notwendige Expertise im Grundrechtsschutz verfügen. Die Begründung des Entwurfs, dass Datenschutzbehörden ungeeignet seien, wird als nicht überzeugend zurückgewiesen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Notwendigkeit eines klaren Fokus auf Grundrechtsschutz bei der Aufsicht über Hochrisiko-KI, (2) die Kritik an der Schaffung neuer Doppelstrukturen und unklarer Zuständigkeiten durch die UKIM, und (3) der Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten, die Datenschutzbehörden als zentrale Aufsichtsinstanzen einsetzen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk

„Der Referentenentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung von KI reduzieren und Grundrechte schützen. Wir begrüßen insbesondere: Deutschland setzt mit der Bundesnetzagentur als zentraler Marktüberwachungsbehörde und Single Point of Contact auf eine eindeutige Anlaufstelle.“

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk begrüßt den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI), sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Gesundheitswesen. Die Stellungnahme fordert, zentrale Pflichten der KI-Verordnung wie Risikomanagement und menschliche Aufsicht ('Human Oversight') als Individualschutz auszugestalten und schlägt vor, Verbandsklagen auf Verstöße gegen die KI-Verordnung auszuweiten. Ein unabhängiger Ethik-Beauftragter für KI wird angeregt, um Grundrechtsstandards zu sichern. Die Organisation betont, dass die Marktüberwachung dezentral, aber koordiniert erfolgen sollte, um Innovation und Effizienz zu fördern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Einbindung psychotherapeutischer und ärztlicher Kammern in Fachbeiräte, Akkreditierungen und Aufsicht, (2) die Notwendigkeit spezifischer Regelungen und Rechtssicherheit für KI im Gesundheitswesen, und (3) die Forderung nach revisionssicherer Protokollierung und klaren Fristen für Überprüfungen von Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem wird kritisiert, dass der öffentliche Sektor von Sanktionen ausgenommen ist und Transparenzanforderungen bei KI-Inhalten nicht über den EU-Mindeststandard hinausgehen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Die Länder (Rundfunkkommission der Länder)

„Der aktuelle Entwurf des KI-MIG trägt der dargestellten Zuständigkeit der Länder in der Medienregulierung sowie der damit verbundenen staatsfernen Aufsicht im Medienbereich bislang nicht hinreichend Rechnung.“

Die Stellungnahme der Länder bezieht sich auf den Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung (KI-VO) im Medienbereich und betont die Notwendigkeit, die medienrechtlichen Zuständigkeiten der Länder zu wahren. Die Länder fordern, dass die Aufsicht über KI-Systeme mit Medienbezug weiterhin von den staatsfernen Landesmedienanstalten und nicht von einer Bundesbehörde wie der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeübt wird. Sie argumentieren, dass die Medienregulierung laut Grundgesetz in die Kulturhoheit der Länder fällt und dass eine unabhängige Medienaufsicht auch europarechtlich geboten ist. Besonders ausführlich werden (1) die bestehenden und geplanten Aufsichtsbefugnisse der Landesmedienanstalten im Hinblick auf KI-Systeme (z.B. bei Manipulation, Diskriminierung, Meinungsvielfalt, Kennzeichnungspflichten), (2) die verfassungsrechtliche und europarechtliche Begründung für die Länderzuständigkeit und Staatsferne der Medienaufsicht, sowie (3) die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern behandelt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 31.07.2025
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Die Medienanstalten - Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

„Die staatsfernen und unabhängigen Medienanstalten sind als branchenspezifische Marktüberwachungsbehörden für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien, für den es keine bestehenden Marktüberwachungsbehörden gibt, nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 KI-VO zu benennen.“

Die Medienanstalten – Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland – nehmen zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-VO) Stellung. Sie fordern, dass die Landesmedienanstalten als unabhängige, branchenspezifische Marktüberwachungsbehörden für den Medienbereich (insbesondere privaten Rundfunk und Telemedien) benannt werden. Der aktuelle Entwurf sieht die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde vor und vernachlässigt die Besonderheiten des Medienbereichs. Die Medienanstalten argumentieren, dass ihre Einbindung verfassungsrechtlich geboten ist, da die Gesetzgebungskompetenz für Rundfunk und Medien bei den Ländern liegt und eine staatsferne, unabhängige Aufsicht im Sinne der Rundfunkfreiheit gewährleistet werden muss. Sie heben hervor, dass die KI-VO viele medienrechtliche Aspekte betrifft, wie Meinungsvielfalt, Menschenwürde, Jugendmedienschutz und Werberegulierung, und dass die Medienanstalten über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Einbindung der Landesmedienanstalten, (2) die spezifischen medienrechtlichen Bezüge der KI-VO und (3) die Bedeutung der staatsfernen, unabhängigen Aufsicht im Medienbereich.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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🤷‍♀️ Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

„Nach dem vorgelegten Referentenentwurf für ein KI-VO-Durchführungsgesetz kommt der Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle insbesondere im Bereich der Marktüberwachung zu. Dabei werden durch Berücksichtigung des Anwendungsbereichs der KI-VO auch Bereiche berührt, in denen den Ländern die Gesetzgebungskompetenz zusteht, wie z.B. der Bereich Bildung, Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz und Demokratie.“

Die Stellungnahme der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die europaweit einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) schaffen soll. Die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde wird kritisch betrachtet, insbesondere hinsichtlich der Einbindung und klaren Abgrenzung zu Datenschutz- und Antidiskriminierungsbehörden. Es wird gefordert, bestehende Strukturen und Kompetenzen zu nutzen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden klar zu regeln. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Datenschutz- und Antidiskriminierungsstellen systematisch einzubinden und ihre Zuständigkeiten abzugrenzen; 2) Die Bedeutung regionaler Innovationsstrukturen und KI-Reallabore, die nicht durch zentrale Vorgaben eingeschränkt werden sollten; 3) Die Forderung nach klaren Kooperationsmechanismen und Ressourcenausstattung für die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden. Insgesamt wird eine stärkere Berücksichtigung föderaler Strukturen und eine bessere Einbindung der Länder gefordert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👍 eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

„Die 1:1-Umsetzung ohne Übererfüllung der europäischen Vorgaben schafft die Voraussetzung für eine kohärente Anwendung der KI-Verordnung in der EU und stärkt den digitalen Binnenmarkt.“

Die Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bewertet den Entwurf für das Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt wird die 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, was die Rechtssicherheit und Kohärenz innerhalb der EU stärkt. Die geplante zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle wird als sinnvoll erachtet, da sie Kompetenzen bündelt und insbesondere kleinere Behörden unterstützt. eco spricht sich jedoch für eine weitergehende Zentralisierung der Marktaufsicht aus, um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung innovationsfördernder Maßnahmen wie Beratungsangebote, Leitlinien, Schulungen und insbesondere die Einrichtung von KI-Reallaboren hervor, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen sollen, regulatorische Anforderungen praxisnah umzusetzen. Der Sanktionsrahmen sollte nach Ansicht von eco verhältnismäßig ausgestaltet und europaweit harmonisiert werden, um Investitionen nicht zu hemmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Rolle und Ausgestaltung der Marktüberwachung und der BNetzA, 2) die Förderung von Innovation und Unterstützung von KMU, insbesondere durch Reallabore, und 3) die Notwendigkeit verbindlicher Kooperationsmechanismen und einheitlicher Auslegung zwischen den zuständigen Behörden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

„Die Fraunhofer-Gesellschaft begrüßt die Benennung einer zentralen Bundesbehörde, wie dies mit der BNetzA als nationaler Aufsichtsbehörde für die Notifizierung und die Marktüberwachung vorgesehen ist. Damit agiert die BNetzA als Single Point of Contact auch gegenüber anderen bereits bestehenden Aufsichtsbehörden. Durch diese Kompetenzbündelung wird aus unserer Sicht eine unnötige Fragmentierung vermieden.“

Die Fraunhofer-Gesellschaft bewertet den Referentenentwurf zum deutschen Durchführungsgesetz der EU-Verordnung 2024/1689 zur Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) überwiegend positiv, hebt aber an mehreren Stellen Änderungsbedarf hervor. Sie begrüßt die Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde und empfiehlt, deren Rolle auch auf den Data Act auszuweiten. Besonders betont wird die Notwendigkeit ausreichender technischer, personeller und finanzieller Ressourcen für die BNetzA sowie die Einbindung anwendungsorientierter Forschung in die wissenschaftlichen Gremien. Die Einrichtung eines ständigen, extern besetzten Beirats beim Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) wird als unerlässlich angesehen, um Expertise aus Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einzubringen. Im Bereich innovationsfördernder Maßnahmen und KI-Reallabore fordert die Fraunhofer-Gesellschaft, dass der Zugang zu Reallaboren nicht nur KMU und Start-ups, sondern auch öffentlichen Forschungseinrichtungen offensteht und dass Anreize zur Teilnahme geschaffen werden. Sie warnt vor einer zu engen Auslegung der Zugangskriterien, die zu einer Verlagerung von Wertschöpfung außerhalb der EU führen könnte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Rolle und Ausstattung der BNetzA als zentrale Behörde, (2) die Ausgestaltung und Einbindung des KoKIVO und seines Beirats sowie (3) die Anforderungen und Chancen von KI-Reallaboren für Innovation und Wertschöpfung in Europa. Fachbegriffe wie "Marktüberwachungsbehörde" (Behörde, die die Einhaltung von Vorschriften überwacht), "Data Act" (EU-Gesetz zur Datenregulierung), "Reallabor" (Testumgebung für Innovationen unter realen Bedingungen) und "KMU" (kleine und mittlere Unternehmen) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

„Eine Aufsicht aus einer Hand trägt der Tatsache Rechnung, dass der Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen nicht nach Bereichen getrennt werden kann. Die Entwicklung und die Implementierung der KI-Systeme erfolgt nach einem einheitlichen Vorgehen, eine Unterscheidung nach Einsatzgebieten findet nicht statt.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI). Der Verband begrüßt grundsätzlich die vorgesehene Rolle der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als zuständige Marktüberwachungsbehörde für den Finanzdienstleistungsbereich, fordert jedoch eine ausschließliche Zuständigkeit der BaFin für die Versicherungswirtschaft, um Doppelregulierungen und bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Kritisch sieht der GDV die Aufteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene Bundesbehörden, da dies zu Überschneidungen und Unsicherheiten führen könne. Besonders betont wird, dass die Aufsicht nicht über den gesetzlich vorgesehenen Anwendungsbereich hinausgehen dürfe, insbesondere im Hinblick auf Hochrisiko-KI-Systeme. Der Verband fordert zudem eine einheitliche und koordinierte Auslegung der Vorschriften durch zentrale Stellen wie das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum der Bundesnetzagentur. Bei der Nutzung von KI-Reallaboren wird darauf hingewiesen, dass der Zugang für Unternehmen aller Größen gewährleistet sein sollte. Außerdem wird eine klarere Definition und Begrenzung des Einsatzes externer Verwaltungshelfer gefordert, um Informationsabfluss und hohe Kosten zu vermeiden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht durch die BaFin, 2) die Notwendigkeit klarer und konsistenter Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovation und Vermeidung von Bürokratie, 3) die Gestaltung des Zugangs zu KI-Reallaboren für Unternehmen aller Größen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

„Der RefE verfolgt nachvollziehbare Ziele wie Effizienz, Innovationsförderung und pragmatischen Vollzug, verfehlt jedoch in seiner aktuellen Form wesentliche unionsrechtliche Vorgaben und verletzt die föderale Kompetenzverteilung. Eine tragfähige Lösung erfordert die gesetzliche Einbindung der Datenschutzbehörden in den sensiblen Bereichen sowie ein abgestimmtes Zusammenwirken von Bundes- und Landesbehörden.“

Die Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung (KI-VO) kritisiert vor allem die geplante Zentralisierung der Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Entwurf sieht vor, die BNetzA als zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme zu benennen und eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer (UKIM) innerhalb der BNetzA für besonders sensible Bereiche (z.B. Biometrie, Strafverfolgung, Migration) einzurichten. Die Stellungnahme betont, dass diese Zentralisierung sowohl gegen das Grundgesetz (föderale Kompetenzverteilung) als auch gegen europarechtliche Vorgaben (insbesondere Art. 74 Abs. 8 KI-VO und die JI-Richtlinie) verstößt. Es wird gefordert, dass in sensiblen Bereichen die Datenschutzaufsichtsbehörden als Marktüberwachungsbehörden benannt werden müssen, da sie die erforderliche Unabhängigkeit und Fachkunde besitzen. Im Bereich Medizinprodukte und Produktsicherheit wird auf den erheblichen Fachkräftemangel und die Komplexität der Aufgaben hingewiesen. Die Stellungnahme spricht sich für eine föderale Zuständigkeitsverteilung mit starker Einbindung der Datenschutzbehörden aus und fordert verbindliche Zusagen des Bundes zur Finanzierung zusätzlicher Aufgaben der Länder. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die verfassungsrechtliche Problematik der Zentralisierung bei der BNetzA, (2) die unionsrechtlichen Anforderungen an die Marktüberwachung in sensiblen Bereichen und die Rolle der Datenschutzbehörden, (3) der Fachkräftemangel und die Herausforderungen im Bereich Medizinprodukte und Produktsicherheit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation (im Einvernehmen mit weiteren hessischen Ministerien)

„Insgesamt regelt der vorliegende Entwurf die wesentlichen Punkte, die für die Durchführung der KI-VO in Deutschland dringend notwendig sind. Restriktivere Regelungen, als in der KI-VO vorgesehen (sog. Gold-plating), werden vermieden, was ausdrücklich zu begrüßen ist.“

Die Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation – im Einvernehmen mit weiteren hessischen Ministerien – bewertet den Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 grundsätzlich als notwendig und begrüßenswert. Der Entwurf regelt die Einrichtung nationaler Behörden für die Überwachung von KI-Systemen und setzt die Anforderungen der EU-Verordnung um. Besonders hervorgehoben wird die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde, die Übertragung bestehender Zuständigkeiten auf fachlich passende Stellen und die Einrichtung eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums (KoKIVO) zur Unterstützung der Marktüberwachung. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass beim Schutz von Grundrechten wie Datenschutz und Gleichbehandlung Nachbesserungsbedarf besteht, insbesondere weil keine spezifischen Behörden für diese Aufgaben benannt werden und das Beschwerdeverfahren unzureichend geregelt ist. Auch die Unabhängigkeit der Unabhängigen Kammer für KI-Monitoring (UKIM) wird in sensiblen Bereichen als nicht vollständig gewährleistet angesehen. Die Stellungnahme fordert zudem Klarstellungen zur Zusammenarbeit der Behörden, zur Wahrung des Sozialdatenschutzes bei der Anwendung von KI in der Verwaltung und zur Berücksichtigung steuerlicher Belange. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Organisation und Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden und der BNetzA, (2) die Herausforderungen beim Grundrechts- und Datenschutz, insbesondere im Sozial- und Steuerbereich, sowie (3) die Notwendigkeit einer Evaluation und flexiblen Anpassung der Governance-Strukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Initiative Urheberrecht

„Ohne nationale Kontrollmechanismen können Urheber:innen nicht effektiv feststellen, ob ihre Werke rechtswidrig in Trainingsdatensätzen verwendet wurden.“

Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss von über 40 Organisationen mit rund 140.000 Urheber:innen und Künstler:innen, nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) Stellung. Sie begrüßt grundsätzlich die Einrichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde (Bundesnetzagentur), kritisiert jedoch erhebliche Schutzlücken im Hinblick auf die Überwachung und Durchsetzung der Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Entwurf keine ausreichende Zuständigkeit für die Überwachung der Transparenzpflichten vorsieht, insbesondere fehlen spezifische Beschwerderechte für Rechteinhaber:innen und deren Verbände. Zudem wird bemängelt, dass Verstöße gegen Transparenzpflichten nicht eindeutig als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten definiert sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit nationaler Kontrollmechanismen zur Durchsetzung von Transparenzpflichten im Urheberrecht, 2) die fehlende Einbindung urheberrechtlicher Fachbehörden wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und 3) die Forderung nach spezifischen Beschwerderechten und Sanktionen für Verstöße gegen Transparenzpflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Land Schleswig-Holstein

„Aus hiesiger Sicht widerspricht dies Artikel 84 Absatz 1 des Grundgesetzes der besagt, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen und die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren regeln.“

Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-Verordnung) hebt vor allem die Herausforderungen und Änderungsbedarfe bei der Umsetzung auf Landesebene hervor. Kritisch gesehen wird insbesondere die im Entwurf vorgesehene Festlegung der Landesbehörden als zuständige Marktüberwachungsbehörden für Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika (IVD), da dies aus Sicht Schleswig-Holsteins einen Eingriff in die Länderkompetenzen gemäß Grundgesetz darstellt. Zudem wird auf einen erheblichen zusätzlichen Personalaufwand für die Landesverwaltung hingewiesen, der im Entwurf nicht berücksichtigt wurde. Für das geplante Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) wird eine ausreichende personelle Ausstattung und eine effiziente, unbürokratische Zusammenarbeit mit den Landesbehörden gefordert. Im Bereich Innovationsförderung betont Schleswig-Holstein die Bedeutung regionaler Nähe, dezentraler Strukturen und bürokratiearmer Umsetzung, um Innovationen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu ermöglichen. Bei den KI-Reallaboren wird eine rechtliche Klärung der Prüfungsmodalitäten für Medizinprodukte und IVD gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Behördenstruktur und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, 2) Der Personal- und Verwaltungsaufwand für die Landesbehörden, 3) Die Notwendigkeit innovationsfördernder, regionaler und bürokratiearmer Maßnahmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

„Die geäußerten Bedenken werden durch die angedachte Wahrnehmung der Aufgabe in Gestalt der KI-Marktüberwachungskammer auf der Bundesebene für die Fälle des Art. 74 Abs. 8 der KI-VO über die Landesstellen verstärkt und im Ergebnis als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erachtet.“

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die vorgesehene Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dem Entwurf als zu weitgehend angesehen wird, da zentrale Zuständigkeiten auch bei den Ländern liegen sollten. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere hinsichtlich der Übertragung originärer Landesaufgaben auf Bundesbehörden geäußert. Das Ministerium schlägt stattdessen eine Bündelung und Zentralisierung der Marktüberwachungsbehörden beim Bund vor, allerdings nur mit Zustimmung der Länder und gegebenenfalls nach einer Grundgesetzänderung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, 2) Die Organisation und Zentralisierung der Marktüberwachung für KI-Systeme, 3) Die Anforderungen an die Qualifikation und Unabhängigkeit der für Datenschutz zuständigen Behörden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

„Der Entwurf legt eine solide Grundlage für die Umsetzung der EU-Vorgaben, bedarf jedoch in mehreren Punkten einer Präzisierung, um eine effektive und rechtssichere Anwendung in der Praxis zu gewährleisten.“

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die einheitliche Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) in der EU festlegt. Die Stellungnahme bezieht sich auf zahlreiche Paragraphen des Entwurfs und hebt insbesondere den Anwendungsbereich, die Marktüberwachungsbehörden sowie die Regelungen zu KI-Reallaboren hervor. Dabei werden sowohl inhaltliche Änderungsbedarfe als auch Vorschläge für alternative Formulierungen genannt. Besonders ausführlich werden die Zuständigkeiten der Behörden, die Einrichtung einer unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer und die innovationsfördernden Maßnahmen behandelt. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit klarer Zuständigkeitsregelungen, effizienter Marktüberwachung und einer praxisnahen Förderung von Innovationen im Bereich KI.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

„Der vorliegende Referentenentwurf verkennt damit die Zuständigkeitszuweisungen der KI-VO und könnte somit gegen europäisches Recht verstoßen.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 betont die hohen Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Grundrechtsschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere im Bildungsbereich. Der risikobasierte Ansatz der Verordnung wird begrüßt, da er den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Hochrisiko-KI-Systemen stärkt. Kritisch bewertet wird die geplante Übertragung der Marktüberwachung auf die Bundesnetzagentur, da dies sowohl europarechtliche als auch föderale und verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Das Ministerium fordert, die besonderen Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften und Lernenden stärker zu berücksichtigen und warnt vor einer Überforderung der Länder durch zusätzliche Aufgaben ohne ausreichende Ressourcen. Die Einrichtung von KI-Reallaboren und innovationsfördernden Maßnahmen wird grundsätzlich begrüßt, jedoch sollte der Schulbereich stärker einbezogen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden, 2) die Herausforderungen und Risiken für Schulen und Länder durch neue Marktüberwachungsstrukturen, 3) die Bedeutung klarer Transparenz- und Nachvollziehbarkeitsvorgaben für den Bildungsbereich.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

„Für den Vollzug der KI-Verordnung ist zusätzliches Personal in nennenswertem Umfang erforderlich.“

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme betont insbesondere die Notwendigkeit, die Organisationshoheit der Bundesländer zu achten, da die Festlegung der zuständigen Marktüberwachungsbehörden einer Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ein zentrales Thema ist der erhebliche zusätzliche Personalbedarf in den Landesbehörden, insbesondere im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), um die neuen Aufgaben im Bereich KI zu erfüllen. Es wird auf den allgemeinen Fachkräftemangel hingewiesen, insbesondere auf den Mangel an Fachkräften mit KI-Kompetenz. Das geplante Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO (KoKIVO) soll daher mit ausreichend Fachpersonal ausgestattet werden und eine koordinierende Rolle übernehmen, auch bei der Einbindung anderer Bundesbehörden. Zudem wird gefordert, dass das KoKIVO Schulungsangebote für die Marktüberwachungsbehörden der Länder bereitstellt, um den Wissensaufbau zu fördern. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Notwendigkeit, bestehende Melde- und Prüfwege für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD) zu berücksichtigen und nicht durch neue Strukturen zu ersetzen. Die Stellungnahme hebt außerdem hervor, dass der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung im Gesetzentwurf bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde und warnt davor, diesen zu unterschätzen. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Der Personal- und Fachkräftebedarf für die Umsetzung der KI-Verordnung, 2) Die Rolle und Ausstattung des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums KI-VO, 3) Die Berücksichtigung bestehender Melde- und Prüfverfahren für Medizinprodukte und IVD.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW

„Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Marktüberwachung für in Produkten enthaltene KI grundsätzlich dem Bund (bzw. der BNetzA) zu übertragen.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Marktüberwachung von KI-Komponenten in Produkten und Medizinprodukten besser auf Bundes- oder EU-Ebene zentralisiert werden sollte, statt sie den Länderbehörden zu übertragen. Begründet wird dies mit dem hohen Bedarf an spezialisiertem Fachpersonal, der Gefahr uneinheitlicher Handhabung in den Bundesländern und dem Risiko von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche und europäische Wirtschaft. Weiterhin wird gefordert, dass Wissenschaft und Bildung im Koordinierungszentrum ausreichend vertreten sind, und dass für Unternehmen verbindliche Auskünfte geschaffen werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Zentralisierung der Marktüberwachung und die damit verbundenen Herausforderungen, (2) die Notwendigkeit verbindlicher Auskünfte für Unternehmen zur Vermeidung von Innovationshemmnissen, und (3) die Rolle der Länder bei der Einrichtung von KI-Reallaboren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

„Aus Landessicht ist der Entwurf fachlich nachvollziehbar und im Grundsatz unterstützenswert; zugleich setzt er wirksame Impulse für die Verwaltungsmodernisierung.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bewertet den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltung. Besonders kritisch wird jedoch die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Marktüberwachung gesehen. Das Ministerium schlägt vor, bestehende Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärker zu nutzen, um Doppelstrukturen und Verzögerungen zu vermeiden. Die Übertragung von Aufgaben auf die Länder wird begrüßt, es wird aber eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern gefordert, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und Grundrechtsprüfungen. Zudem wird auf einen erheblichen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf hingewiesen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die institutionelle Ausgestaltung und Zuständigkeit der Marktüberwachung (BNetzA vs. BSI), 2) Die Notwendigkeit klarer Zuständigkeits- und Schnittstellenregelungen zwischen Bund und Ländern, 3) Die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups, insbesondere durch KI-Reallabore und digitale Verwaltungsprozesse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

„Die Zentralisierung der Marktüberwachungsaufgaben auf Bundesebene ist – soweit verfassungsrechtlich möglich – grundsätzlich sinnvoll, darf aber nicht einhergehen mit einer Beschränkung des dezentralen Betriebs von KI-Reallaboren.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung äußert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) erhebliche Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Ausgestaltung der Marktüberwachungsbehörden und der Kompetenzordnung zwischen Bund und Ländern. Besonders wird kritisiert, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde für Hochrisiko-KI-Systeme eingesetzt werden soll, obwohl nach EU-Vorgaben hierfür eigentlich unabhängige Datenschutzbehörden zuständig sein müssten. Es bestehen Zweifel, ob die Unabhängigkeit und die europarechtliche Einbindung der BNetzA ausreichend sind. Weiterhin wird auf Unklarheiten bei der Einschränkung von Grundrechten im Zusammenhang mit behördlichen Befugnissen hingewiesen. Die Stellungnahme fordert zudem eine Klarstellung zur Möglichkeit der Einrichtung dezentraler KI-Reallabore auf Landesebene, um Innovationen vor Ort zu fördern, und sieht die Gefahr, dass eine zu starke Zentralisierung die Innovationsförderung behindern könnte. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die fehlende Vereinbarkeit der geplanten Marktüberwachungsbehörde mit den Vorgaben der EU-KI-Verordnung, 2) die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Aufsicht über KI-Systeme, insbesondere im Bereich der Polizei und Strafverfolgung, und 3) die Notwendigkeit, dezentrale KI-Reallabore auf Landesebene zu ermöglichen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Pharma Deutschland

„Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitsbranche ausdrücklich in die prioritären Anwendungsbereiche für Reallabore aufgenommen wird. Dadurch können rechtliche Unsicherheiten reduziert, agile Entwicklungsprozesse ermöglicht und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.“

Pharma Deutschland nimmt zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) Stellung. Die Organisation begrüßt die geplanten innovationsfördernden Maßnahmen, kritisiert jedoch, dass diese bislang vor allem auf Informations- und Vernetzungsaspekte beschränkt sind. Sie fordert eine gezielte Bündelung und Vermittlung von KI-spezifischen Förderungen, insbesondere für den Gesundheitssektor, und schlägt die Einrichtung eines KI-Innovationsportals vor. Besonders ausführlich wird auf die Bedeutung sektorspezifischer KI-Reallabore eingegangen, die als zentrale Instrumente für regulatorisches Lernen und die praxisnahe Erprobung von KI-Anwendungen im Gesundheitswesen gesehen werden. Pharma Deutschland kritisiert, dass die Gesundheitsbranche bisher nicht zu den prioritären Sektoren für Reallabore zählt, obwohl hier hohe Anforderungen an Sicherheit und Qualität bestehen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, rechtliche Unsicherheiten bei der Testung von KI-Medizinprodukten zu beseitigen und eine bessere Verzahnung mit bestehenden sektorspezifischen Rechtsrahmen wie dem Sozialgesetzbuch und der Medizinprodukteverordnung (MDR) herzustellen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach gezielter Förderung und Bündelung von KI-Innovationen, 2) die Bedeutung und Ausgestaltung von KI-Reallaboren für das regulatorische Lernen im Gesundheitssektor, 3) die Notwendigkeit klarer rechtlicher Regelungen für die Testung von KI-Medizinprodukten.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Regierungspräsidium Kassel

„In der jetzigen Form des Entwurfs wird voraussichtlich durch die Nichtbeteiligung der zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder die notwendige Entwicklung von eigenen Kompetenzen im Bereich KI und Cybersecurity nicht ausreichend erfolgen. Dies stellt potentiell eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts in den jeweiligen Ländern dar.“

Das Regierungspräsidium Kassel äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme legt einen Schwerpunkt auf die Rolle und Kompetenzen der Marktüberwachungsbehörden der Länder, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und Bewertung von Laboren und technischen Dokumentationen im KI-Bereich. Es wird kritisiert, dass der aktuelle Entwurf die Länderbehörden nicht ausreichend einbindet, was zu Kompetenzdefiziten im Bereich KI und Cybersicherheit führen könnte. Zudem wird auf mögliche Probleme bei der Koordinierung zwischen Bundes- und Landesbehörden hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit sektoralen Regelungen und der Umsetzung von Vorgaben. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Marktüberwachungsbehörden der Länder bei der Überwachung von Laboren und Konformitätsbewertungsstellen, (2) die Problematik unklarer Zuständigkeiten bei der Koordinierung und Umsetzung sektoraler Anforderungen, (3) die Gefahr einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts durch fehlende Kompetenzen auf Landesebene.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Senatskanzlei Berlin

„Die vorgesehenen Regelungen zur Durchführung der KI-Verordnung werden grundsätzlich begrüßt. Insgesamt plädiert das Land Berlin dafür, die Regelungen zur Durchführung der KI-Verordnung in und für Deutschland möglichst einheitlich und unbürokratisch auszugestalten.“

Die Senatskanzlei Berlin begrüßt grundsätzlich die geplanten Regelungen zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Durchführung in Deutschland möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde sinnvoll ist, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Gleichzeitig wird jedoch kritisiert, dass die Belange der Steuerverwaltung im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Hierzu gehören der Umgang mit steuerlichen Daten, die Nutzung vorhandener Expertise in den Steuerverwaltungen sowie die Einbindung bestehender Strukturen wie KONSENS (ein Kooperationsprojekt der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern zur Entwicklung und Nutzung einheitlicher IT-Verfahren). Außerdem wird auf verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Überwachungskompetenzen des Bundes gegenüber den Ländern hingewiesen. Die Stellungnahme fordert klare Regelungen zum Schutz von Steuerdaten, zur Organisation der Marktüberwachung im KONSENS-Umfeld und zur Zulässigkeit von KI-Reallaboren in der Steuerverwaltung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Einbindung und Rolle der Steuerverwaltung und deren spezifische Anforderungen, 2) Die Governance-Struktur der Marktüberwachung und die Rolle der BNetzA, 3) Die Notwendigkeit innovationsfördernder Maßnahmen und die Einrichtung von KI-Reallaboren.

Tendenz: zustimmend 👍

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🤷‍♀️ SenWGP

„Konformitätsbewertungsstellen erteilen keine Konformitätserklärungen, sondern Konformitätsbescheinigungen. Hersteller selbst stellen Konformitätserklärungen aus. Das Wort „Konformitätserklärungen“ ist durch „Konformitätsbescheinigungen“ zu ersetzen.“

Die Stellungnahme der Organisation SenWGP bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) festlegt. Die Organisation äußert insbesondere inhaltlichen Änderungsbedarf. Besonders ausführlich wird auf die Begriffsbestimmung im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungen eingegangen: Es wird klargestellt, dass Konformitätsbewertungsstellen keine Konformitätserklärungen, sondern Konformitätsbescheinigungen ausstellen, während Hersteller selbst Konformitätserklärungen abgeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Abläufen bei Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen: Hier wird angeregt, dass der Testplan direkt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht werden sollte, da diese über die Genehmigung entscheidet. Insgesamt werden viele Paragrafen kommentiert, wobei die Stellungnahme meist klarstellende und präzisierende Hinweise gibt. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Unterscheidung zwischen Konformitätserklärung und Konformitätsbescheinigung, 2. Die Rolle der BNetzA bei Tests von Hochrisiko-KI-Systemen, 3. Allgemeine Klarstellungen zu den Zuständigkeiten der Behörden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👍 SPECTARIS e.V.

„Die inhaltlichen Aspekte des Gesetzes sind stimmig und gehen auf die Bedürfnisse der Industrie ein. Eine zeitnahe Umsetzung wird empfohlen, damit die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen baldmöglichst erfolgen kann.“

SPECTARIS e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz. Besonders positiv bewertet wird die Einbindung bestehender Behörden mit branchenspezifischer Erfahrung, was für Hersteller von Medizintechnik von großer Bedeutung ist. Die Möglichkeit, zusätzliche Reallabore mit sektorspezifischen Ansätzen zu etablieren, wird als große Chance gesehen. SPECTARIS empfiehlt eine zügige Umsetzung, damit die Benennung (Notifizierung) von Konformitätsbewertungsstellen rechtzeitig erfolgen kann. Gleichzeitig äußert der Verband erhebliche Bedenken hinsichtlich der rechtzeitigen europaweiten Umsetzung der KI-Verordnung und der Verfügbarkeit harmonisierter Standards. Es wird betont, dass weitere Klarstellungen zur Schnittstelle mit anderen Rechtsrahmen (wie MDR – Medizinprodukteverordnung, IVDR – In-vitro-Diagnostika-Verordnung und DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung) sowie zu Begriffsbestimmungen in der KI-Verordnung erforderlich sind. Die Qualität der bisherigen Leitlinien wird als teilweise ungenügend angesehen, weshalb eine kontinuierliche Weiterentwicklung gefordert wird. Im Bereich Medizintechnik könnten Anpassungen des sektorspezifischen Rechtsrahmens notwendig sein, wobei der sektorspezifischen Regulierung Vorrang eingeräumt werden sollte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit einer schnellen Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, 2) die Schnittstellenproblematik zu anderen Rechtsrahmen und 3) die Bedeutung sektorspezifischer Ansätze und Reallabore.

Tendenz: zustimmend 👍

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👍 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung

„Die Klarstellung verhindert Mehrfachzuständigkeiten und gewährleistet eine einheitliche Marktüberwachung für gesundheitsbezogene Produkte, da manche Produkte auch unter beide Anhänge fallen könnten und damit zwei Marktüberwachungsbehörden hätten. Die Bündelung bei der ZLG trägt der dort vorhandenen Fachkompetenz im Gesundheitsbereich Rechnung und sorgt für konsistente Verfahren sowie eine geringere Verwaltungsbelastung.“

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) nimmt zum Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) Stellung. Der Verband fordert, dass die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) als zentrale Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde für alle KI-Systeme benannt wird, die sich auf den gesundheitlichen Zustand von Menschen beziehen – auch wenn diese Produkte nicht unter die im Anhang I Abschnitt A der Verordnung genannten Vorschriften, sondern unter Anhang III fallen. Dies soll Mehrfachzuständigkeiten vermeiden, die Fachkompetenz der ZLG im Gesundheitsbereich nutzen und für konsistente Verfahren sowie geringere Verwaltungsbelastung sorgen. Besonders ausführlich werden die Zuständigkeiten bei Marktüberwachung, Notifizierung und Testgenehmigungen für gesundheitsbezogene KI-Produkte behandelt. Zudem wird vorgeschlagen, die ZLG auch für Realtests von Hochrisiko-KI-Systemen im Gesundheitsbereich zuständig zu machen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die klare Zuordnung der ZLG als zentrale Behörde für gesundheitsbezogene KI-Produkte, 2) die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten sowie 3) die Nutzung der spezifischen Fachkompetenz der ZLG zur Sicherstellung effizienter und einheitlicher Verfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

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🤷‍♀️ Stadt Dortmund

„Kommunen in diesem Zusammenhang direkt zu adressieren und miteinzubeziehen schafft notwendiges Vertrauen und stärkt die Demokratie.“

Die Stadt Dortmund äußert sich zum Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI). Die Stellungnahme betont insbesondere die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten bei der Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen und fordert, dass Kommunen und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung des Gesetzes stärker berücksichtigt werden. Es wird kritisiert, dass der aktuelle Entwurf Kommunen nicht explizit adressiert, obwohl sie eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung und Innovation spielen. Die Stadt Dortmund fordert, dass Kommunen denselben Zugang zu Informationen, Anleitungen und Reallaboren erhalten wie KMU und Start-ups. Außerdem wird auf die Unsicherheit und das Risiko für Kommunen und KMU hingewiesen, wenn sie eigenständig KI-Systeme klassifizieren müssen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Automatisierung nicht zwangsläufig durch KI erfolgen muss und warnt vor einer unkritischen Bevorzugung von KI-Lösungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Rolle und Einbindung von Kommunen bei Innovationsförderung und Zugang zu Reallaboren, (2) die Herausforderungen und Risiken bei der Klassifikation von Hochrisiko-KI-Systemen für Kommunen und KMU, und (3) die Notwendigkeit, ethische, technische und organisationale Kriterien für den KI-Einsatz zu berücksichtigen, statt nur wirtschaftliche und technische Verfügbarkeit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👍 TÜV-Verband

„Aus Sicht des TÜV-Verband ist der Referentenentwurf ein gelungener Aufschlag. Es braucht die zügige Verabschiedung angesichts nötiger Umsetzungsgeschwindigkeit bei Behördenaufstellung und -befähigung.“

Der TÜV-Verband bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) grundsätzlich positiv und hebt die Bedeutung einer effizienten, zentralen und durchsetzungsfähigen Marktaufsicht hervor. Die Stellungnahme betont, dass die Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichts- und Koordinierungsstelle sinnvoll ist, fordert aber ausreichende personelle, finanzielle und technische Ressourcen. Die Akkreditierung und Notifizierung von Prüfstellen (Konformitätsbewertungsstellen) müsse praxisnah, einheitlich und zügig erfolgen, um Engpässe zu vermeiden. Der TÜV-Verband spricht sich für innovationsfördernde Maßnahmen wie KI-Reallabore (regulatorische Testumgebungen) aus, betont aber, dass diese nicht automatisch zur Marktzulassung führen dürfen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Organisation und Ressourcenausstattung der Marktaufsicht, (2) die Anforderungen und Verfahren zur Akkreditierung und Notifizierung von Prüfstellen, und (3) die innovationsfördernde und schutzzielorientierte Umsetzung der KI-VO, insbesondere durch Reallabore und Leitlinien. Fachbegriffe wie "Konformitätsbewertungsstellen" (Prüfstellen, die die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bestätigen) und "Reallabore" (Testumgebungen für innovative KI-Systeme unter realen Bedingungen) werden erläutert. Die Stellungnahme fordert eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden, klare Zuständigkeiten und transparente, digitale Prozesse.

Tendenz: zustimmend 👍

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Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 VAUNET Verband Privater Medien e.V.

„VAUNET begrüßt daher ausdrücklich das mit dem Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung verfolgte Ziel, eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung der KI-VO sicherzustellen.“

Der VAUNET – Verband Privater Medien e. V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung und betont die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie für private Medienunternehmen. Besonders hervorgehoben wird, dass eine klare, einheitliche und bürokratiearme Umsetzung der KI-Verordnung notwendig ist, um Innovationen zu fördern und Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. VAUNET fordert, dass die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten für Medienbereiche im Gesetz explizit verankert wird, insbesondere im Hinblick auf den Jugendmedienschutz und die staatsferne Aufsicht im Bereich Rundfunk und Telemedien. Der Verband kritisiert, dass der aktuelle Entwurf im § 9 Abs. 4 KI-MG nur auf Datenschutzbehörden verweist und fordert eine Ergänzung um die Landesmedienanstalten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer und einfacher Zuständigkeiten zur Förderung von Innovation, 2) die besondere Rolle der Landesmedienanstalten im Bereich Medien und Jugendmedienschutz, 3) die Kritik an Doppelstrukturen und unklaren Zuständigkeitsverteilungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 VDGH – Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

„Nur durch eine gezielte Anpassung des Zusammenspiels der KI-Verordnung mit der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) können Rechtssicherheit und Innovationsfreundlichkeit für die Medizintechnikbranche beim Einsatz von KI erzielt werden.“

Der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 aus Sicht der Diagnostikabranche. Die Stellungnahme betont, dass KI-gestützte Diagnostika bereits umfassend durch die bestehenden europäischen Regelungen für In-vitro-Diagnostika (IVDR) und die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) reguliert sind. Der VDGH warnt vor einer drohenden Überregulierung durch zusätzliche Anforderungen der KI-Verordnung, die Innovationen hemmen und die Markteinführung lebensrettender Diagnostika verzögern könnten. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit eines innovationsfreundlichen Regulierungsrahmens für KI in der Medizin, (2) die bestehenden strengen Anforderungen an Diagnostika und deren Qualitätssicherung, sowie (3) die Forderung, nationale Gesetzesänderungen im Medizinproduktebereich zunächst zurückzustellen und die Entwicklungen auf EU-Ebene (u.a. das Digital Simplification Package) abzuwarten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R001035 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 VDMA e.V.

„Die im Entwurf vorgesehenen Strukturen – insbesondere die Bündelung von Expertise in einem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bei der Bundesnetzagentur, die Nutzung vorhandener Marktüberwachungsstrukturen und der geplante innovationsfreundliche Ansatz – sind aus unserer Sicht sinnvoll und zielführend.“

Der VDMA e.V. begrüßt den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) ausdrücklich. Besonders positiv bewertet werden die geplante Bündelung von Fachwissen in einem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bei der Bundesnetzagentur, die Nutzung bestehender Marktüberwachungsstrukturen sowie der innovationsfreundliche Ansatz des Gesetzes. Der Verband hebt hervor, dass eine ausreichende personelle Ausstattung der zuständigen Behörden essenziell für die erfolgreiche Umsetzung ist. Zudem fordert der VDMA, dass im wissenschaftlichen Gremium der Bundesnetzagentur auch Vertreter aus der Wirtschaft beteiligt werden, um Praxisnähe sicherzustellen. Ein dritter Schwerpunkt ist die Herausforderung der Umsetzung auf europäischer Ebene: Die praktische Umsetzung der KI-Verordnung stellt sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Industrie vor erhebliche Schwierigkeiten, weshalb der VDMA anregt, bei künftigen EU-Verhandlungen stärker auf die Umsetzbarkeit rechtlicher Vorgaben zu achten. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Notwendigkeit ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen für die Umsetzung. 2. Die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Gremiums bei der Bundesnetzagentur. 3. Die praktischen Umsetzungsherausforderungen auf europäischer Ebene und deren Auswirkungen auf Unternehmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt e. V. (VATM)

„Die grundsätzliche Zuweisung der KI-Aufsicht an die BNetzA wird ausdrücklich unterstützt, jedoch sind Nachbesserungen erforderlich. Der Entwurf fokussiert sich zu stark auf Risiken und vernachlässigt Innovationspotenziale. Zudem sind die Zuständigkeitsverteilung und branchenspezifischen Anforderungen unzureichend berücksichtigt.“

Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt e. V. (VATM) begrüßt grundsätzlich die Übertragung der Aufsichtskompetenzen für die nationale Umsetzung der EU-KI-Verordnung an die Bundesnetzagentur (BNetzA), da diese als erfahrene Regulierungsbehörde im digitalen Bereich gilt. Allerdings kritisiert der Verband die mangelnde Einbindung der Telekommunikationsbranche in den Gesetzgebungsprozess und fordert eine aktivere Beteiligung. Besonders betont wird, dass der Referentenentwurf zu sehr auf Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) fokussiert und dabei Innovationspotenziale vernachlässigt. Die pauschale Einstufung vieler KI-Anwendungen als Hochrisiko-KI wird abgelehnt, da dies zu übermäßiger Bürokratie und Innovationshemmnissen führen könne. VATM fordert eine differenzierte, branchenspezifische Bewertung und eine ausgewogenere Regulierung, die sowohl Risiken als auch Chancen der KI berücksichtigt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Rolle der BNetzA als alleinige und zentrale Aufsichtsbehörde, 2) die Notwendigkeit einer chancenorientierten, innovationsfreundlichen KI-Regulierung, und 3) die Forderung nach einer differenzierten, branchenspezifischen Betrachtung von KI-Anwendungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)

„Aus Sicht der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie ist es essenziell, schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Der vorliegende Entwurf muss daher zügig das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dabei ist es wichtig, eine harmonisierte, schlanke und nutzerorientierte Umsetzungsstruktur zu schaffen.“

Der Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) bewertet den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI) grundsätzlich positiv, betont aber die Dringlichkeit einer schnellen, schlanken und praxisnahen Umsetzung. Der VCI fordert eine harmonisierte und nutzerorientierte Struktur, die Rechtssicherheit für Unternehmen schafft und Innovationshemmnisse vermeidet. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Einrichtung von Reallaboren für Hochrisiko-KI als wichtige Testumgebung, wobei eine Ausweitung auf mehrere Labore und ein vollständig digitalisierter Genehmigungsprozess gefordert werden; (2) Die Rolle der Bundesnetzagentur als zentrale Anlaufstelle und die Notwendigkeit einer unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer mit Branchenexpertise; (3) Die Bedeutung eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums (KoKIVO) zur Wissensbündelung und die Forderung nach einer möglichen Digitalbehörde. Kritisch sieht der VCI die Möglichkeit, dass Marktüberwachungsbehörden eigenständig Hochrisiko-KI einstufen können, was zu Unsicherheiten führen könnte. Der Verband fordert eine stärkere Einbindung von Industrie- und Branchenexperten sowie eine laufende, agile Evaluation der Behördenstrukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

„Die Private Krankenversicherungswirtschaft spricht sich daher gegen die generelle Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung als hochriskant aus. Die bestehenden (nationalen) gesetzlichen Regelungen gewährleisten bereits heute ein hohes Maß an Transparenz, Sicherheit und Verbraucherschutz.“

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) kritisiert die geplante Einstufung von Künstlicher Intelligenz (KI)-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung als 'hochriskant' gemäß der neuen EU-Verordnung. Der Verband argumentiert, dass diese pauschale Hochrisiko-Klassifizierung nicht gerechtfertigt sei und erhebliche Hemmnisse für Digitalisierung und Innovation in der Versicherungsbranche mit sich bringe. Bereits heute unterliege die Branche strengen Aufsichts-, Dokumentations- und Verbraucherschutzvorschriften, die einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Die PKV betont, dass Entscheidungen im Versicherungsbereich überprüfbar und reversibel sind, sodass keine dauerhaften Nachteile für Versicherte entstehen. Zudem unterscheidet sich die Risikoprüfung in der Versicherung grundlegend vom Scoring in der Kreditwirtschaft. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die negativen Auswirkungen einer pauschalen Hochrisiko-Einstufung auf Innovation und Digitalisierung, 2) der bereits bestehende umfassende Regulierungsrahmen im Versicherungsbereich, und 3) die Unterschiede zwischen Versicherungs-KI und Kredit-Scoring-Verfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👍 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

„Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass zu den inhaltlichen Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden auch die Aufsicht über die Einhaltung des Rechts der Verbraucher:innen auf Erläuterung von Hochrisiko-KI-Entscheidungen gehört.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die europaweit einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) festlegt. Die Stellungnahme betont, dass die deutschen Marktüberwachungsbehörden nicht nur für die Einhaltung technischer und transparenzbezogener Vorgaben zuständig sein sollten, sondern auch für das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Erläuterung von Entscheidungen durch Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 86 KI-VO). Weiterhin fordert der vzbv die Einrichtung eines unabhängigen nationalen KI-Beirats, der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft einbezieht, um die Aufsichtspraxis zu verbessern und neue Probleme frühzeitig zu adressieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Information und Unterstützung der Verbraucher durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), damit diese ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, das Recht auf Erläuterung von KI-Entscheidungen explizit in die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden aufzunehmen; (2) Die Forderung nach einem nationalen KI-Beirat mit privilegierten Informationsrechten; (3) Die Bedeutung einer konsequent nutzerfreundlichen zentralen Beschwerdestelle und umfassender Verbraucherinformation durch die BNetzA.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 VITAKO Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.

„Die innovationsfördernden Maßnahmen dienen vorrangig der Modernisierung und Digitalisierung des öffentlichen Sektors. In den KI-Reallaboren sind Checklisten zu entwickeln, die technische und rechtliche Prüfkriterien für Kommunen und öffentliche IT-Dienstleister mit einschlägigen Praxisbeispielen verbinden.“

Die Stellungnahme von VITAKO, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689, die harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) festlegt. VITAKO legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Innovationsförderung, insbesondere für öffentliche Akteure wie Kommunen und IT-Dienstleister im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung. Es werden gezielte Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen, etwa zur Einrichtung eines zentralen Wissensmanagements bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), zur Entwicklung praxisnaher Checklisten und zur Einführung von Zertifikaten für geprüfte KI-Systeme. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die innovationsfördernden Maßnahmen (§12), (2) die Ausgestaltung und Zugänglichkeit der KI-Reallabore (§13) und (3) die Rolle der BNetzA als zentrale Anlaufstelle (§6). Fachbegriffe wie 'Reallabore' (Testumgebungen für KI-Anwendungen) und 'KMU' (kleine und mittlere Unternehmen) werden erläutert. VITAKO fordert zudem, dass Nachhaltigkeitsaspekte und Energieeffizienz bei KI-Systemen stärker berücksichtigt werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Weizenbaum-Institut

„Zusammenfassend zeigt die Analyse, dass der Referentenentwurf wichtige Impulse für eine zügige Umsetzung des AI Act setzt, insbesondere im Bereich der Innovationsförderung und der institutionellen Zentralisierung. Gleichwohl bestehen erhebliche Nachbesserungsbedarfe im Hinblick auf verfassungsrechtliche Fragen, die institutionelle Unabhängigkeit der Aufsicht, die Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie die Ausgestaltung wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen auch gegenüber staatlichen Akteur:innen.“

Das Weizenbaum-Institut bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act) umfassend und differenziert. Die Stellungnahme begrüßt die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde, äußert jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit einer bundeszentralen Aufsicht über risikoreiche KI-Systeme mit dem deutschen Föderalismus (Art. 30 und 83 Grundgesetz). Die organisatorische Eingliederung der Unabhängigen KI-Marktüberwachungskammer (UKIM) in die Bundesnetzagentur wird kritisch gesehen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafsachen (JI-RL), wie etwa finanzielle und institutionelle Unabhängigkeit sowie Qualifikation der Mitglieder. Die Stellungnahme fordert eine stärkere Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in die Aufsicht und empfiehlt, die Möglichkeit zur Hinzuziehung externer Expertise gesetzlich zu erweitern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken bezüglich der Zentralisierung der Aufsicht bei der Bundesnetzagentur, (2) die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Kooperations- und Koordinationsmechanismen zwischen den beteiligten Behörden, einschließlich Datenschutz, Cybersicherheit und Wettbewerbsaufsicht, sowie (3) die Sanktionsarchitektur, insbesondere das Ungleichgewicht zwischen privaten und öffentlichen Stellen bezüglich der Verhängung von Geldbußen. Das Institut fordert, auch gegen öffentliche Stellen wirksame Sanktionen vorzusehen, um den unionsrechtlichen Effektivitätsanforderungen gerecht zu werden. Insgesamt werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht, um die Umsetzung des AI Act grundrechtsorientiert, effektiv und transparent zu gestalten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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🤷‍♀️ Weizenbaum-Institut

„Zusammenfassend zeigt die Analyse, dass der Referentenentwurf wichtige Impulse für eine zügige Umsetzung des AI Act setzt, insbesondere im Bereich der Innovationsförderung und der institutionellen Zentralisierung. Gleichwohl bestehen erhebliche Nachbesserungsbedarfe im Hinblick auf verfassungsrechtliche Fragen, die institutionelle Unabhängigkeit der Aufsicht, die Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie die Ausgestaltung wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen auch gegenüber staatlichen Akteur:innen.“

Das Weizenbaum-Institut bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) differenziert. Der Entwurf sieht vor, die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungs- und notifizierende Behörde einzusetzen und eine Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer (UKIM) innerhalb dieser Behörde zu schaffen. Dies entspricht zwar den unionsrechtlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit der KI-Aufsicht, wirft jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der föderalen Kompetenzverteilung in Deutschland auf. Besonders kritisch sieht das Institut die fehlende Einbindung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in grundrechtsrelevanten Bereichen und empfiehlt, diese Aufgaben an die BfDI zu übertragen. Zudem werden Defizite bei der Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft, der institutionellen Zusammenarbeit, der Transparenz sowie bei der Sanktionsarchitektur festgestellt: Während private Akteure mit Bußgeldern belegt werden können, sind öffentliche Stellen davon ausgenommen, was als unionsrechtswidrig und gleichheitswidrig kritisiert wird. Die innovationsfördernden Maßnahmen, wie die Schaffung von KI-Reallaboren, werden begrüßt, jedoch wird gefordert, Grundrechtsprüfungen verbindlich zu verankern. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Zulässigkeit der zentralen Aufsicht durch die Bundesnetzagentur und die UKIM, insbesondere im Hinblick auf föderale Strukturen und Grundrechtsschutz. 2. Die Notwendigkeit, die BfDI als unabhängige Behörde für grundrechtssensible Bereiche einzubinden und die Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsgremien gesetzlich zu regeln. 3. Die Ausgestaltung der Sanktionsmechanismen und die Forderung, auch gegen öffentliche Stellen wirksame Sanktionen (Bußgelder) vorzusehen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.10.2025
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👍 Zentralverband des Deutschen Handwerks

„Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, das Handwerk durch konkrete Erleichterungen im Alltag grundlegend zu verändern. Doch bislang ist der Zugang zu KI-Systemen für viele Handwerksbetriebe nicht nur zu teuer und zu komplex, sondern auch nicht passgenau für KMU.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI). Besonders betont wird die Bedeutung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde (Bundesnetzagentur), um Bürokratie zu reduzieren und Innovation zu fördern. Die Stellungnahme hebt hervor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie das Handwerk spezifische Unterstützung benötigen, da sie oft nicht über die Ressourcen verfügen, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Der ZDH fordert eine KI-Politik, die Interoperabilität und Standards fördert, praxisnahe und niedrigschwellige Zugänge zu KI-Reallaboren für KMU ermöglicht und die Förderung anwendungsnaher KI-Lösungen in den Vordergrund stellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verzahnung von KI-Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Es wird auf rechtliche Unsicherheiten hingewiesen, insbesondere im Umgang mit Open-Source-KI-Modellen und der Frage, wann Betriebe selbst als Anbieter gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, damit Investitionen und Innovationen im Handwerk nicht behindert werden. Besonders ausführlich wurden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Rolle der Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde und deren Service Desk, (2) die Ausgestaltung und Zugänglichkeit von KI-Reallaboren für KMU, (3) die rechtlichen Unsicherheiten durch das Zusammenspiel von KI-Verordnung und DSGVO, insbesondere bei Open-Source-KI.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 ZVEI e. V.

„Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der vorliegende Referentenentwurf, gegeben den zurzeit vorliegenden europarechtlichen Vorgaben, eine pragmatische Umsetzung der KI-VO ermöglicht. Insbesondere das hybride Modell, dass die Einbeziehung existierender sektoraler Marktüberwachungsbehörden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung, zum Ziel hat, wird vom ZVEI begrüßt.“

Der ZVEI e. V. (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) bewertet den Referentenentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) insgesamt als pragmatische Umsetzung der europäischen Vorgaben. Besonders begrüßt wird das hybride Modell der Marktüberwachung, das bestehende Marktüberwachungsbehörden einbindet und so Doppelstrukturen vermeidet. Der Verband betont jedoch erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Fristen für die Benennung und Ausstattung notifizierter Behörden, der Verzögerung harmonisierter europäischer Normen und der Überschneidungen mit anderen Rechtsakten wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sektoralen Harmonisierungsrechtsvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Medizinprodukte-Verordnung). Der ZVEI fordert eine Verschiebung der Umsetzungsfristen, eine bessere personelle Ausstattung der Behörden, verbindliche Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und eine stärkere finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Konformitätsbewertungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Herausforderungen und Fristen bei der Benennung und Ausstattung notifizierter Behörden, (2) das Zusammenspiel und die Abgrenzung zwischen KI-VO und DSGVO sowie anderen EU-Rechtsakten, (3) die Notwendigkeit innovationsfördernder Maßnahmen und einer stärkeren Einbindung der Industrie in Governance-Strukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) | 18.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
KI chancen- und anwendungsorientiert regulieren.

Lobbyregister-Nr.: R001005 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72438

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) | 23.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74094

Bundesverband deutscher Banken e.V. | 24.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001458 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74034

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001169 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74705

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. | 26.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R002090 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74166

Die Deutsche Kreditwirtschaft | 23.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R001459 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74051

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. | 23.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R000654 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74129

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.03.2026
Erste Beratung:20.03.2026
Drucksache:21/4594 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung23.03.2026Anhörung
Änderung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.08.2024 im Ausschuss für Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung statt.

Klaus Müller (Bundesnetzagentur): Müller begrüßte die Entscheidung, die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung zu benennen. Er betonte die Bedeutung einer verlässlichen, europaeinheitlichen Rechtsdurchsetzung für ein innovationsfreundliches und sicheres KI-Umfeld. Die Bundesnetzagentur sei bereits mit dem BSI und der BfDI vernetzt und habe erste Testläufe für KI-Reallabore durchgeführt, die er als geeignetes Instrument zur Reduzierung von Ängsten und Sorgen bezeichnete. Müller äußerte sich skeptisch gegenüber einem KI-Beirat und wies auf Herausforderungen durch das föderale Mehrbehördenmodell hin. Eine gebündelte Aufsichtsstruktur würde die Effizienz steigern und den Koordinierungsaufwand verringern.

Claudia Plattner (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): Plattner erklärte, das BSI stehe als Dienstleister für die Bundesnetzagentur zur Verfügung, insbesondere bei Verdachtsfällen mangelnder Cybersicherheit in Hochrisiko-KI-Systemen und bei der Definition von Aufsichtsmaßnahmen sowie technischen Prüfungen von Sicherheitsanforderungen.

Louisa Specht-Riemenschneider (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit): Specht-Riemenschneider betonte, dass die Datenschutzaufsicht und die Marktüberwachung eng verzahnt zusammenarbeiten müssten, damit die neue Struktur zielführend sei. Sie forderte präzisere Vorgaben zur Zusammenarbeit und warnte davor, dass beaufsichtigte Stellen nicht mit zu vielen Ansprechpartnern konfrontiert werden dürften. Sie unterstützte die Forderung nach mehr Klarheit, da Rechtsunsicherheit die Innovation hemme.

Miika Blinn (Verbraucherzentrale Bundesverband): Blinn forderte niedrigschwellige Beschwerdewege bei der Bundesnetzagentur. Ein bloßer Verweis auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung reiche nicht aus. Beschwerden sollten zentral über das Beschwerdeportal der BNetzA abgewickelt werden, um ein "Behörden-Ping-Pong" zu vermeiden.

Jonas Botta (Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung): Botta kritisierte die Vielzahl beteiligter Behörden in der KI-Aufsicht, da dies das Risiko von Disharmonie berge. Er bemängelte das Fehlen eines ausreichenden Konfliktlösungsmechanismus im Gesetz und schlug vor, die unabhängige KI-Marktkontrollüberwachungskammer an die BfDI zu übertragen, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Lajla Fetic (appliedAI Institute for Europe gGmbH): Fetic wies darauf hin, dass andere Länder wie Polen und Spanien nur eine Aufsichtsbehörde hätten, während Deutschland auf ein komplexes föderales Netzwerk setze. Dies könne funktionieren, wenn die BNetzA als kooperative Schaltzentrale ausreichend ausgestattet werde, konsensorientierte Abstimmungsprozesse stattfänden und der Beratungsaspekt gestärkt werde.

Patrick Glauner (Technische Hochschule Deggendorf): Glauner warnte, dass die fragmentierte Behördenstruktur zu komplexen Zuständigkeiten führe und insbesondere für Startups und internationale Unternehmen einen Standortnachteil bedeute. Die KI-Reallabore hält er für überschätzt, da sie die regulatorischen Anforderungen nicht grundsätzlich reduzierten und der Aufwand für Startups hoch, der Nutzen aber begrenzt sei.

Robert Kilian (Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland): Kilian hält separate Zuständigkeitszuweisungen an andere Bundesbehörden dann für sinnvoll, wenn dort Fachkompetenz und gewachsene Aufsichtsbeziehungen bestehen. Die Zuständigkeiten der Landesbehörden sieht er kritisch, da dort weder ausreichende KI-Kompetenz noch Budget vorhanden sei. Er forderte einen gesetzlichen Koordinierungsmechanismus zwischen BNetzA und Landesbehörden.

Marvin Pawelczyk (Bitkom): Pawelczyk warnte vor einem Flickenteppich durch parallele Behördenstrukturen und forderte eine bundeseinheitliche Lösung oder zumindest verbindliche Koordinierungsmechanismen und einheitliche Vollzugshinweise. Ein Leitbehördenprinzip und ein formeller Mechanismus zur Klärung von Zuständigkeitsüberschneidungen seien notwendig.

Pia Sombetzki (AW AlgorithmWatch gGmbH): Sombetzki sprach sich für die Einrichtung eines KI-Beirats, ein effektives Beschwerdesystem und kompetenzstärkende Maßnahmen in der Bevölkerung aus. Sie forderte ein verpflichtendes KI-Transparenzregister für alle Behörden und empfahl, dass die BNetzA die Aufsicht darüber ausübt. Die unabhängige Aufsicht über den staatlichen Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in sensiblen Bereichen müsse über die Datenschutzbehörden erfolgen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:97/26
Eingang im Bundesrat:13.02.2026
Erster Durchgang:27.03.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten