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Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:29.08.2025
Drucksache:21/1386 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die bürokratischen Pflichten für Unternehmen zu reduzieren, indem klargestellt wird, dass Arbeitgeber (als Fahrzeughalter) nicht verpflichtet sind, die Führerscheine ihrer Arbeitnehmer regelmäßig zu kontrollieren, wenn sie diesen ein Firmenfahrzeug mehrfach oder dauerhaft überlassen. Es genügt, wenn der Arbeitgeber sich einmalig den Führerschein vorlegen lässt, solange kein konkreter Anlass für eine erneute Prüfung besteht. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr. Der Entwurf stammt vom Bundesrat. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass bisher unklar war, wie oft Arbeitgeber die Führerscheine ihrer Mitarbeiter kontrollieren müssen, um strafrechtliche Risiken nach § 21 Abs. 2 StVG zu vermeiden. In der Praxis haben sich daher halbjährliche Kontrollen etabliert, obwohl das Gesetz keine konkreten Vorgaben macht. Es gibt bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Häufigkeit der Kontrollen. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine Kosten für den Bundeshaushalt, die Länder oder die Kommunen. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet, um eine dauerhafte Entlastung der Unternehmen zu gewährleisten. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, um weiteren bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Die Gesetzesänderung wird als erheblich entlastend für die Wirtschaft dargestellt, da jährlich über 800.000 Arbeitsstunden für Kontroll- und Dokumentationsaufwand eingespart werden könnten. Der Entwurf ist mit EU- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar. Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Es wird klargestellt, dass Fahrzeughalter nicht wiederholt den Führerschein von Fahrern kontrollieren müssen, um einen Fahrlässigkeitsvorwurf zu vermeiden. 
- Ein einmaliges Vorzeigenlassen des Führerscheins durch den Fahrer genügt, solange kein konkreter Anlass für eine erneute Prüfung besteht. 
- Ziel ist es, die Kontroll- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber zu reduzieren und Bürokratie abzubauen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.08.2025
Drucksache:21/1386 (PDF-Download)
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