... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention

| Offizieller Titel: | ... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 29.08.2025 |
| Drucksache: | 21/1387 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention. Damit soll es möglich werden, psychisch erkrankte oder suchtkranke Verurteilte bei akuter Gefährdungslage schneller wieder stationär unterzubringen, wenn eine sofort vollziehbare Krisenintervention angeordnet wurde. Die Lösung besteht in einer Änderung des § 463 Absatz 6 StPO und der Einfügung eines neuen Absatzes 6a, um die sofortige und zügige Vollstreckung zu ermöglichen, ohne die bislang erforderliche Wartezeit nach einer Ladung zum Strafantritt. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Hintergrund:
Im Hintergrund wird erläutert, dass nach aktueller Rechtslage bei einer Krisenintervention (§ 67h StGB) eine Ladung zum Strafantritt erforderlich ist und erst nach deren fruchtlosem Ablauf ein Haftbefehl erlassen werden kann. Dies kann zu Verzögerungen führen, die bei hochakuten Fällen gefährlicher Verurteilter nicht hinnehmbar sind, da erhebliche Straftaten drohen könnten. Die bisherige Regelung wird als unzureichend angesehen, weil sie keine ausreichende Handhabe für besonders eilbedürftige Situationen bietet.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder können zusätzliche Kosten entstehen, weil durch die neue Regelung ein „Krisenbett“ im Maßregelvollzug möglicherweise einen Tag früher bereitgestellt werden muss als bisher. Insgesamt wird aber nur mit geringen Mehrkosten gerechnet, da sich der Bedarf an stationären Plätzen nicht grundsätzlich erhöht, sondern lediglich zeitlich vorverlagert wird. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig dargestellt, da es um die Verhinderung erheblicher Straftaten durch psychisch kranke oder suchtkranke Verurteilte in akuten Krisensituationen geht. Organisatorische Herausforderungen für Gerichte werden angesprochen, insbesondere weil keine flächendeckenden Bereitschaftsdienste bestehen und Entscheidungen oft sehr kurzfristig getroffen werden müssen. Es wird jedoch betont, dass solche Fälle die Ausnahme bleiben und keine Überforderung der Justiz zu erwarten ist. Die Verhältnismäßigkeit und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz werden ausführlich begründet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um nach einer bereits rechtskräftigen und sofort vollziehbaren Anordnung einer Krisenintervention einen Unterbringungsbefehl zu erlassen, wenn sich die Dringlichkeit erst nachträglich zeigt.
- Dadurch kann in besonders dringenden Fällen die Rückführung des Verurteilten in die stationäre Behandlung beschleunigt werden, wenn die Gefahr erheblicher Straftaten besteht und der übliche Zeitablauf (z.B. durch Ladung) nicht mehr vertretbar ist.
- Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, bereits vor oder gleichzeitig mit einer noch nicht rechtskräftigen Anordnung der Krisenintervention einen sofort vollziehbaren Sicherungsunterbringungsbefehl zu erlassen, um auch in diesen Fällen eine schnelle Vollstreckung zu ermöglichen.
- Ziel ist es, bei akuten psychischen Krisen potentiell gefährlicher Verurteilter eine möglichst zügige Rückführung in die Unterbringungseinrichtung zu gewährleisten.
| Eingang im Bundestag: | 27.08.2025 |
| Drucksache: | 21/1387 (PDF-Download) |