Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 29.08.2025 |
| Drucksache: | 21/1381 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr zu verbessern, indem Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor dem Einstieg ins Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Dadurch soll die Identität der Fluggäste sicher festgestellt und eine wichtige Informationslücke geschlossen werden, um Kriminalität und Terrorismus besser bekämpfen zu können. Der Entwurf stammt vom Bundesrat; federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Im Text wird als Hintergrund erläutert, dass es bislang keine gesetzliche Verpflichtung für Luftfahrtunternehmen gibt, die Identität der Fluggäste zu überprüfen. Dadurch können Kriminelle und Terroristen unter falscher Identität reisen, was die Nachverfolgung von Reisewegen und die Früherkennung von Gefährdern erschwert. Es wird auch darauf verwiesen, dass andere EU-Länder wie Frankreich, Belgien oder Spanien bereits entsprechende Regelungen eingeführt haben.
Kosten:
Für die öffentlichen Haushalte entstehen durch den Gesetzentwurf keine Kosten. Auch für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Für die Luftfahrtunternehmen entsteht zwar ein Mehraufwand bei der Abfertigung, dieser wirkt sich jedoch kostenmäßig nicht aus, da viele Unternehmen solche Kontrollen bereits freiwillig durchführen. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor. Es wird betont, dass die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden durch das Gesetz nicht erweitert werden; sie richten sich weiterhin nach den bestehenden Rechtsvorschriften. Der Entwurf wird als notwendig angesehen, um der anhaltend hohen abstrakten Gefährdungslage im Luftverkehr zu begegnen. Angaben zur Eilbedürftigkeit sind nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Luftfahrtunternehmen werden verpflichtet, bei der Abfertigung von Fluggästen vor dem Einstieg ins Flugzeug die Ausweispapiere der Fluggäste zu prüfen.
- Die Ausweisdaten müssen mit den bei der Buchung angegebenen Daten abgeglichen werden.
- Ziel ist es, die Identität der Fluggäste sicherzustellen und diese Informationen auch für polizeiliche Zwecke nutzbar zu machen.
- Für die Luftfahrtunternehmen entsteht dadurch ein zusätzlicher Aufwand beim Abfertigungsverfahren, jedoch sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
| Eingang im Bundestag: | 27.08.2025 |
| Drucksache: | 21/1381 (PDF-Download) |