Zum Inhalt springen

... Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:29.08.2025
Drucksache:21/1398 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Nutzung kleiner Solaranlagen (z. B. Balkonkraftwerke) zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen rechtssicher zu ermöglichen. Die Lösung besteht darin, § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) um einen Satz zu ergänzen, der klarstellt, dass die Aufstellung kleiner Solaranlagen keinen Einfluss darauf hat, ob eine Gartenlaube als Kleingartenlaube oder als zum Wohnen geeignetes Haus gilt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass bislang unklar ist, ob und unter welchen Bedingungen Solaranlagen in Kleingärten zulässig sind, da das BKleingG dies nicht ausdrücklich regelt. Es besteht die Sorge, dass eine uneingeschränkte Nutzung von Photovoltaikanlagen die Entwicklung von Gartenlauben zu Wohnhäusern begünstigen könnte, was nicht im Sinne des Gesetzes wäre. Die Gesetzesänderung soll diese Unsicherheit beseitigen und den Pächtern Rechtssicherheit geben. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Es werden auch keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf stammt vom Bundesrat, die Bundesregierung lehnt ihn jedoch ab. Sie hält eine Änderung für nicht erforderlich, da nach ihrer Auffassung kleine Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung bereits nach geltendem Recht zulässig sind. Die Bundesregierung befürchtet zudem, dass eine ausdrückliche Regelung zu neuen Unsicherheiten führen könnte, insbesondere im Hinblick auf größere gemeinschaftliche Anlagen. Angaben zur Eilbedürftigkeit oder weiteren Besonderheiten werden nicht gemacht.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.08.2025
Drucksache:21/1398 (PDF-Download)
Weiterführende Links