... Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes

| Offizieller Titel: | ... Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 29.08.2025 |
| Drucksache: | 21/1398 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Nutzung kleiner Solaranlagen (z. B. Balkonkraftwerke) zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen rechtssicher zu ermöglichen. Die Lösung besteht darin, § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) um einen Satz zu ergänzen, der klarstellt, dass die Aufstellung kleiner Solaranlagen keinen Einfluss darauf hat, ob eine Gartenlaube als Kleingartenlaube oder als zum Wohnen geeignetes Haus gilt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Hintergrund:
Im Hintergrund wird erläutert, dass bislang unklar ist, ob und unter welchen Bedingungen Solaranlagen in Kleingärten zulässig sind, da das BKleingG dies nicht ausdrücklich regelt. Es besteht die Sorge, dass eine uneingeschränkte Nutzung von Photovoltaikanlagen die Entwicklung von Gartenlauben zu Wohnhäusern begünstigen könnte, was nicht im Sinne des Gesetzes wäre. Die Gesetzesänderung soll diese Unsicherheit beseitigen und den Pächtern Rechtssicherheit geben.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Es werden auch keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf stammt vom Bundesrat, die Bundesregierung lehnt ihn jedoch ab. Sie hält eine Änderung für nicht erforderlich, da nach ihrer Auffassung kleine Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung bereits nach geltendem Recht zulässig sind. Die Bundesregierung befürchtet zudem, dass eine ausdrückliche Regelung zu neuen Unsicherheiten führen könnte, insbesondere im Hinblick auf größere gemeinschaftliche Anlagen. Angaben zur Eilbedürftigkeit oder weiteren Besonderheiten werden nicht gemacht.
| Eingang im Bundestag: | 27.08.2025 |
| Drucksache: | 21/1398 (PDF-Download) |