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... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:29.08.2025
Drucksache:21/1392 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen, indem künftig auch bei verkehrsfeindlichen Eingriffen mit Todesfolge ein erhöhter Strafrahmen gilt. Bisher wurde die Todesfolge im Gegensatz zu schweren Gesundheitsschädigungen oder der Gesundheitsschädigung vieler Menschen nicht ausreichend strafrechtlich erfasst. Der Entwurf beseitigt diesen Widerspruch und stellt Todesfolgen bei solchen Eingriffen künftig unter denselben Strafrahmen wie schwere Gesundheitsschädigungen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird erläutert, dass in den letzten Jahren verkehrsfeindliches Verhalten mit Todesfolge, etwa bei illegalen Autorennen, verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Für solche Fälle wurde bereits 2017 eine Sonderregelung geschaffen (§ 315d StGB). Allerdings fehlte bislang eine entsprechende Regelung für Todesfolgen bei anderen verkehrsfeindlichen Eingriffen, was als systematischer Fehler und Widerspruch im Strafrecht angesehen wird. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Kosten. Für die Länder kann durch die Erhöhung des Strafrahmens ein erhöhter Kostenaufwand beim Vollzug von Freiheitsstrafen entstehen, dessen Umfang derzeit jedoch nicht quantifizierbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entsteht kein Erfüllungsaufwand. Es werden keine Auswirkungen auf das Preisniveau erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf stammt vom Bundesrat, nicht von der Bundesregierung. Es wird keine besondere Eilbedürftigkeit erwähnt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (Strafrecht). Es wird betont, dass der Gesetzentwurf einen systematischen Widerspruch im geltenden Recht beseitigt und damit für mehr Klarheit und Gerechtigkeit sorgt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- In § 315 Absatz 3 Nummer 2 StGB wird ergänzt, dass auch der Tod eines Menschen als Folge eines verkehrsfeindlichen Eingriffs unter denselben Strafrahmen fällt wie bisher schon schwere Gesundheitsschäden. 
- Diese Änderung gilt auch für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr nach § 315b StGB. 
- Ziel ist es, Ungereimtheiten im bisherigen Gesetz zu beseitigen und die Strafrahmen für Todesfolgen und schwere Gesundheitsschäden anzugleichen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.08.2025
Drucksache:21/1392 (PDF-Download)
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