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... Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:29.08.2025
Drucksache:21/1385 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Marktorganisationsgesetz an die neuen Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 anzupassen. Konkret sollen eine Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen sowie eine Regelung zum Verzinsungszeitraum eingeführt werden, die bisher im EU-Recht verankert waren. Damit soll unnötiger Verwaltungsaufwand bei sehr kleinen Rückforderungen vermieden und eine verwaltungsökonomische Abwicklung ermöglicht werden. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
 
Hintergrund:  
Im Zuge der GAP-Reform für 2023 bis 2027 wurden den Mitgliedstaaten mehr Regelungsspielräume eingeräumt, insbesondere für die Rückforderung von EU-Direktzahlungen. Ab 2023 fehlen EU-weite Vorgaben zur Rückabwicklung, sodass das nationale Recht maßgeblich ist. Das bisherige EU-Recht enthielt Bagatellregelungen und eine spätere Verzinsung, was sich als verwaltungs- und betroffenenfreundlich erwiesen hat. Ohne eine solche Regelung müssten künftig auch sehr kleine Beträge mit hohem Verwaltungsaufwand zurückgefordert werden. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder, da die bisherigen EU-rechtlichen Regelungen national fortgeschrieben werden sollen. Angaben zu erwarteten Einnahmen sind nicht enthalten. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Alternativen zum Gesetzentwurf werden nicht genannt. Der Entwurf erscheint als verwaltungsökonomisch sinnvoll, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, und ist an die neuen EU-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Angaben zur Eilbedürftigkeit oder weiteren Besonderheiten sind nicht enthalten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, wie sie in den Erläuterungen beschrieben werden: 
 
- Einführung einer Kleinbetragsregelung: Für die Wiedereinziehung von Überzahlungen und die Erhebung von Zinsen soll künftig auf die Rückforderung verzichtet werden, wenn der Betrag unter einer bestimmten, an die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen geknüpften Grenze liegt. 
 
- Dynamischer Verweis auf Landesregelungen: Die Höhe des Kleinbetrags orientiert sich an den haushaltsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, sodass für rein aus EU-Mitteln finanzierte Fördermaßnahmen dieselben Maßgaben gelten wie für Maßnahmen mit Landesmitteln. 
 
- Anpassung der Verzinsungsregelung: Rückforderungen aus Agrarfördermaßnahmen (insbesondere Direktzahlungen) sollen künftig erst nach Ablauf des im Rückforderungsbescheid gesetzten Zahlungsziels verzinst werden, nicht mehr rückwirkend ab Auszahlung. 
 
- Ziel der Maßnahmen: Die Änderungen sollen Verwaltungseffizienz und Akzeptanz bei Rückforderungen erhöhen, die Behörden und Gerichte entlasten und die nationale Regelung an die bisherigen EU-Vorgaben anpassen. 
 
- Hintergrund: Die bisherigen EU-Regelungen zur Verzinsung und zu Kleinbeträgen wurden mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgehoben, sodass nun nationale Regelungen erforderlich sind.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.08.2025
Drucksache:21/1385 (PDF-Download)
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