Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels |
| Initiator: | BMUKN |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 06.11.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1860 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (wie Öl und Gas) in den geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels in Nord- und Ostsee stark einzuschränken. Damit soll der Schutz und die Wiederherstellung der Meeresnatur verbessert und internationale sowie europäische Verpflichtungen zum Meeresschutz erfüllt werden. Die Lösung besteht darin, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die sechs einschlägigen Schutzgebietsverordnungen so zu ändern, dass künftig nur noch Sand- und Kiesabbau privilegiert bleibt, andere Rohstoffgewinnungen aber grundsätzlich verboten werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf verweist auf unionsrechtliche Verpflichtungen (z. B. EU-Biodiversitätsstrategie), internationale Abkommen (z. B. Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal) und den Koalitionsvertrag 2025, die alle einen wirksameren Schutz von mindestens 30 Prozent der Meeresflächen bis 2030 fordern. Zustandsbewertungen zeigen, dass Nord- und Ostsee in einem schlechten Umweltzustand sind, was auf vielfältige menschliche Aktivitäten zurückgeführt wird. Meeresschutzgebiete spielen eine zentrale Rolle für den Erhalt der marinen Biodiversität, sind aber bislang nicht ausreichend geschützt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben und kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Es entstehen auch keine Kosten für Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft, und es gibt keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Einnahmen werden nicht erwartet; dazu gibt es keine Angaben.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da zeitnah Genehmigungsanträge zu erwarten sind, die von den Landesgenehmigungsbehörden auf Grundlage der neuen Rechtslage beschieden werden sollen. Eine Befristung ist nicht vorgesehen, da es sich um eine langfristige Schutzmaßnahme handelt. Die Regelungen sind mit EU-Recht und internationalen Abkommen vereinbar. Eine Evaluierung der Wirkung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Bewirtschaftungspläne der Schutzgebiete. Weitere Auswirkungen auf Verbraucher, Gleichstellung oder das Preisniveau sind nicht zu erwarten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- In den Naturschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels werden die negativen Auswirkungen der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere von Kohlenwasserstoffen, als Hauptursache für den schlechten Zustand der Schutzgüter benannt.
- Der Gesetzentwurf ermöglicht es, abstrakt-generelle Verbote für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (vor allem Kohlenwasserstoffe) in besonders empfindlichen und wertvollen Meeresgebieten zu erlassen.
- Die Möglichkeit, Nutzungen in Meeresschutzgebieten zu verbieten, wird künftig auf Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind sowie den Abbau von Sanden und Kiesen beschränkt. Für diese Nutzungen bleibt eine Einzelfallprüfung möglich, sie werden nicht pauschal verboten.
- Die Gewinnung anderer Bodenschätze als Sande und Kiese kann nur noch dann weiter beschränkt werden, wenn keine bestandskräftigen Hauptbetriebspläne vorliegen.
- In den einzelnen Verordnungen zu den Naturschutzgebieten (Borkum Riffgrund, Doggerbank, Sylter Außenriff, Fehmarnbelt, Kadetrinne, Pommersche Bucht) wird die Zulässigkeit von Projekten zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen auf Sand- und Kiesabbau beschränkt.
- Für andere Bodenschätze (z.B. Kohlenwasserstoffe) gilt ein grundsätzliches Verbot der Aufsuchung und Gewinnung in diesen Gebieten.
- Die Möglichkeit, für diese verbotenen Tätigkeiten Ausnahmen zu erteilen, wird gestrichen. Es sind keine Ausnahmegenehmigungen mehr möglich.
- Lediglich eine Befreiung nach den allgemeinen Voraussetzungen des § 67 BNatSchG bleibt im Einzelfall möglich, um unverhältnismäßige Auswirkungen des Verbots zu vermeiden.
- Für bereits zugelassene Projekte (z.B. im Bewilligungsfeld Deutsche Nordsee A6/B4) gibt es Bestandsschutz bis zum Rückbau der Anlagen.
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
| Datum erster Entwurf: | 29.08.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 03.09.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Gemäß Koalitionsvertrag legt das BMUKN beim Meeresschutz ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt der Biodiversität und den Kampf gegen die Verschmutzung. Den Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie sind Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte sowie geschützte Arten und tragen auch außerhalb ihrer Grenzen zur Regeneration und dem langfristigen Erhalt der Meeresökosysteme in Nord- und Ostsee bei. Der vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels, setzt dort an. Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung der geschützten Meeresgebiete in der AWZ, indem er schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen reduziert. Er sieht Änderungen im Paragraf 57 Absatz drei Nummer fünf des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie in den Verordnungen der sechs Naturschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee vor.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten zeigen ein deutlich polarisiertes Meinungsbild. Umweltverbände, wissenschaftliche Institute und Bürgerinitiativen begrüßen den Entwurf grundsätzlich, halten ihn aber für unzureichend und fordern weitergehende Schutzmaßnahmen. Wirtschafts- und Industrieverbände sowie Rohstoffverbände lehnen den Entwurf überwiegend ab, kritisieren ihn als unverhältnismäßig, rechtlich fragwürdig und sehen negative Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Wirtschaft. Besonders umstritten sind die Themen Sand- und Kiesabbau, Ausnahmeregelungen im Naturschutzrecht sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsverfahren.
Meinungen im Detail
1. Umfang und Reichweite des Schutzes
- Umweltverbände (WWF, BUND, NABU, DUH), wissenschaftliche Institute (AWI) und Bürgerinitiativen (Saubere Luft Ostfriesland, gegen CO2-Endlager) fordern einen umfassenderen Schutz der Meeresgebiete. Sie kritisieren, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen zulässt, insbesondere für Sand- und Kiesabbau sowie andere wirtschaftliche Nutzungen (z.B. Fischerei, Offshore-Windparks).
- Die Bürgerinitiativen und Umweltverbände plädieren vielfach für ein absolutes Nutzungsverbot in Schutzgebieten, ohne wirtschaftliche oder politische Ausnahmen.
- Das AWI und die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager betonen die erheblichen ökologischen Schäden durch Sand- und Kiesabbau und fordern dessen Verbot in Schutzgebieten.
- Der WWF fordert, mindestens 50% der Schutzgebietsflächen vollständig von wirtschaftlicher Nutzung freizustellen.
2. Ausnahmeregelungen und rechtliche Wirksamkeit
- Umweltverbände (DUH, BUND, NABU) und Bürgerinitiativen kritisieren die Möglichkeit von Ausnahmen und Befreiungen nach §67 BNatSchG, wodurch auch künftig Projekte im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ genehmigt werden könnten. Sie sehen hierin ein zentrales Schlupfloch und fordern eine eindeutige gesetzliche Regelung, die Ausnahmen ausschließt.
- Die DUH sieht in der kurzen Beteiligungsfrist einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention und bemängelt die mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit, was auch NABU und BDI kritisieren.
3. Wirtschaftliche Belange und Versorgungssicherheit
- Industrie- und Wirtschaftsverbände (DIHK, BDI, BVEG) lehnen den Entwurf überwiegend ab. Sie betonen die Bedeutung der Rohstoffversorgung für die Wirtschaft und kritisieren, dass wirtschaftliche Belange bei Naturschutzmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
- Die DIHK fordert praktikable Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Unternehmen sowie rechtliche Erleichterungen bei nachweisbaren Erfolgen im Biodiversitätsschutz.
- BDI und BVEG sehen das Gesetz als überzogen, rechtlich fragwürdig und nicht erforderlich an. Sie warnen vor einer Benachteiligung der heimischen Rohstoffförderung und verweisen auf die Bedeutung der Versorgungssicherheit, auch im Kontext europäischer Rohstoffstrategien.
- Der BVEG weist darauf hin, dass das Gesetz zu mehr Importen von Flüssigerdgas (LNG) mit schlechterer Klimabilanz führen könnte und äußert explizit verfassungsrechtliche Bedenken.
4. Spezielle Nutzungen: Sand- und Kiesabbau, Fischerei, Offshore-Windparks
- Umweltverbände und wissenschaftliche Institute kritisieren, dass Sand- und Kiesabbau weiterhin in Schutzgebieten erlaubt bleiben soll, obwohl dies nachweislich zu massiven ökologischen Schäden führt.
- Das AWI und der NABU heben die langfristigen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und spezifische Biotoptypen hervor.
- Die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland fordert auch ein Verbot bodenberührender Fischerei und kritisiert die Risiken durch internationale Projekte und Genehmigungen anderer Staaten.
- Der BUND und NABU fordern weitergehende Einschränkungen für andere schädliche Nutzungen wie mobile grundberührende Fischerei und Offshore-Windparks.
5. Beteiligungsverfahren und Fristen
- Mehrere Akteure (NABU, DUH, BDI) kritisieren die sehr kurze Frist für die Stellungnahme und die mangelnde Einbindung der Zivilgesellschaft bzw. der betroffenen Verbände in das Gesetzgebungsverfahren.
6. Küstenschutz und regionale Besonderheiten
- Das Ministerium für Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern betont die Bedeutung mariner Sandentnahmen für den Küstenschutz und fordert, dass diese umweltverträglich und wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden können. Es sieht die geplanten Einschränkungen als unverhältnismäßig und nicht ausreichend auf regionale Bedürfnisse abgestimmt.
Fazit
Die Stellungnahmen zeigen eine klare Trennlinie zwischen Umwelt- und Naturschutzinteressen auf der einen und wirtschaftlichen sowie rohstoffpolitischen Interessen auf der anderen Seite. Während Umweltverbände, wissenschaftliche Institute und Bürgerinitiativen den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt, aber noch nicht ausreichend für einen wirksamen Meeresschutz ansehen und weitergehende Verbote fordern, lehnen Industrie- und Wirtschaftsverbände den Entwurf als überzogen und rechtlich problematisch ab. Besonders umstritten sind die Themen Ausnahmeregelungen, Sand- und Kiesabbau sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit. Einigkeit besteht darin, dass der Schutz der Meeresumwelt wichtig ist, die Wege dorthin werden jedoch sehr unterschiedlich bewertet.
„Wir empfehlen, die Option zu prüfen, Sand- und Kiesabbau ebenfalls in den Meeresschutzgebieten einzuschränken.“
Das Alfred-Wegener-Institut (AWI) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, der die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in deutschen Meeresschutzgebieten einschränkt. Das Institut hebt hervor, dass solche Maßnahmen ökologisch sinnvoll und wichtig sind, um die Meeresumwelt zu schützen. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass der Abbau von Sand und Kies explizit von den Einschränkungen ausgenommen werden soll. AWI betont, dass der Abbau von Sand und Kies die Integrität des Meeresbodens und die dort lebenden Organismengemeinschaften langfristig beeinträchtigt und direkte negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt (Biodiversität) hat. Besonders betroffen wäre der nach §30 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotoptyp „Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe“. Das Institut empfiehlt daher, auch den Sand- und Kiesabbau in Meeresschutzgebieten zu beschränken. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die ökologischen Folgen des Sand- und Kiesabbaus, 2) Die Bedeutung des Schutzes spezifischer Biotoptypen, 3) Die Notwendigkeit, bestehende Schutzmaßnahmen nicht zu unterlaufen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Kontext der globalen Klima- und Biodiversitätskrise ist die Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten aus Sicht des BUND überfällig und gleichzeitig nicht ausreichend.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einschränkung der Suche und Förderung von Bodenschätzen (wie Öl und Gas) in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels. Der BUND sieht darin einen wichtigen Schritt zum Schutz von Klima und Biodiversität, hält die Maßnahmen jedoch für nicht ausreichend. Besonders kritisiert wird, dass weiterhin die Gewinnung von Sand und Kies in Schutzgebieten erlaubt bleibt, obwohl dies die Schutzgüter gefährdet. Außerdem vermisst der BUND weitergehende Einschränkungen für andere schädliche Nutzungen wie mobile grundberührende Fischerei und den Ausbau von Offshore-Windparks in Schutzgebieten. Ein dritter ausführlich angesprochener Aspekt ist die sehr kurze Frist für die Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung erschwert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das mit diesem Entwurf vorgesehene Verbot der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen ist überzogen, rechtlich fragwürdig und für die Erreichung des Schutzzweckes des Bundesnaturschutzgesetzes nicht erforderlich.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußert deutliche Kritik am Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Der BDI bemängelt insbesondere die sehr kurze Rückmeldefrist, die keine angemessene inhaltliche Auseinandersetzung ermöglicht. Inhaltlich lehnt der BDI das vorgesehene Verbot der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (wie Öl und Gas) ab, da es aus Sicht des Verbandes überzogen, rechtlich fragwürdig und für den Naturschutz nicht erforderlich ist. Der BDI betont die Notwendigkeit, Umweltschutz und Versorgungssicherheit mit Rohstoffen in Einklang zu bringen, und verweist auf den Koalitionsvertrag, der beides als gleichwertige Ziele nennt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der kurzen Frist und dem Verfahren der Verbändeanhörung, 2) Die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit heimischen und europäischen Rohstoffen, auch im Kontext des EU-Gesetzes zu kritischen Rohstoffen (EU Critical Raw Materials Act), und 3) Die Forderung, die Voraussetzungen für eine potenzielle Rohstoffförderung in der Tiefsee zu schaffen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzesentwurf ist rechtlich mehr als fragwürdig. Er ist zudem erkennbar in Eile und ohne die erforderliche sachliche Analyse und rechtlich tragfähige Begründung entwickelt worden. Es scheint, dass die Grundsatzerwägung für diesen Gesetzentwurf eine schlichte politische Vorfestlegung war: wir wollen das nicht mehr.“
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) kritisiert den Entwurf für ein Gesetz, das die Suche und Förderung von Bodenschätzen (insbesondere Erdöl und Erdgas) in geschützten Meeresgebieten der deutschen Wirtschaftszone und des Festlandsockels verbieten soll. Der Verband hält das Verbot für überzogen, rechtlich fragwürdig und nicht erforderlich, da bereits strenge gesetzliche Regelungen bestehen. Besonders ausführlich thematisiert werden die fehlende sachliche Begründung des Verbots, die Benachteiligung der Rohstoffförderung gegenüber anderen Nutzungen (wie Fischerei, Schifffahrt oder erneuerbare Energien), sowie die Gefahr, dass das Verbot zu mehr Importen von Flüssigerdgas (LNG) mit schlechterer Klimabilanz führt. Der BVEG betont, dass das Gesetz im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung bezüglich Klimaschutz und Versorgungssicherheit steht und verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.09.2025
Lobbyregister-Nr.: R001164 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 152508741853-07 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Naturschutz muss strikt, unangreifbar und dauerhaft sein. Jegliche wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Erwägungen dürfen in Schutzgebieten keine Rolle spielen. Nur so kann die Biodiversität erhalten und die Meeresnatur wirklich geschützt werden.“
Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels, kritisiert diese jedoch als völlig unzureichend. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichen, um die Vorgaben des europäischen Nature Restoration Law (Verordnung zur Wiederherstellung der Natur), der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie zu erfüllen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit eines absoluten Nutzungsverbots in Schutzgebieten, einschließlich Fischerei, Windenergie und Sand- und Kiesabbau, um den Schutz der Biodiversität und die Regeneration mariner Ökosysteme zu gewährleisten. 2) Die massiven ökologischen Schäden durch Sand- und Kiesabbau, die durch wissenschaftliche Studien und Monitoringberichte belegt werden, insbesondere der Rückgang der benthischen (bodenlebenden) Artenvielfalt um bis zu 80%. 3) Die Ablehnung jeglicher Abfallentsorgung in und unter der Nord- und Ostsee, da diese die Erreichung eines guten ökologischen Zustands verhindert und die Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften in den Sedimenten bislang nicht ausreichend erforscht sind. Die Stellungnahme fordert kompromisslosen Naturschutz ohne wirtschaftliche oder politische Ausnahmen und kritisiert insbesondere die Möglichkeit von Befreiungen und Ausnahmen im Bundesnaturschutzgesetz (§ 67 BNatSchG) als Hauptschwachpunkt des Naturschutzrechts.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 31.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Gesetzesentwurf greift zu kurz. In Schutzgebieten sollten alle Aktivitäten, die den Meeresboden in seiner natürlichen Beschaffenheit verändern, ausgeschlossen werden.“
Die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels. Sie fordert einen umfassenderen Schutz der Meeresgebiete, indem sämtliche Aktivitäten, die den Meeresboden verändern, wie bodenberührende Fischerei sowie Sand- und Kiesentnahme, untersagt werden. Besonders betont wird das generelle Verbot der Förderung von Kohlenwasserstoffen (wie Erdöl und Erdgas) nicht nur in Schutzgebieten, sondern auch in deren Umgebung. Die Initiative kritisiert insbesondere Horizontalbohrungen unter Schutzgebieten, da diese zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität und der Meeresumwelt führen. Die Einleitung von Produktionswasser mit Schadstoffen wie Benzol wird als besonders schädlich hervorgehoben. Die Stellungnahme fordert Mindestabstände zu Schutzgebieten, ein Verbot von Horizontalbohrungen und weist auf Risiken wie Lärm, Havarien und seismische Untersuchungen hin, die auch durch internationale Projekte und Genehmigungen anderer Staaten (z.B. Niederlande) verschärft werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) das generelle Verbot von Kohlenwasserstoffförderung und Horizontalbohrungen, 2) die Schädlichkeit von Produktionswasser und seismischen Untersuchungen, 3) die Notwendigkeit klarer Abstandsregelungen zu Schutzgebieten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für eine resiliente Wirtschaft sollte daher nationale Optionen zur Gewinnung von Rohstoffen offen gelassen werden.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich zum Gesetzentwurf, der die Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten regeln soll. Die DIHK betont die Bedeutung einer sicheren Rohstoffversorgung für die Wirtschaft und spricht sich dafür aus, nationale Optionen zur Rohstoffgewinnung offen zu halten. Sie fordert, dass wirtschaftliche Belange bei Naturschutzmaßnahmen frühzeitig und konstruktiv in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Unternehmen praktikabel zu gestalten, etwa durch bundesweit einheitliche Bewertungsverfahren und nutzerfreundliche Ökokonten; 2) Die Forderung nach rechtlichen Erleichterungen für Unternehmen bei nachweisbaren Erfolgen im Arten- und Biodiversitätsschutz; 3) Die Empfehlung, bei EU-Naturschutzvorgaben (wie FFH- und Vogelschutzrichtlinie) stärker auf Populationsschutz statt Individualschutz zu setzen und regionale Differenzierungen zuzulassen, wenn der Erhaltungszustand der Populationen gut ist.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DUH sieht den Gesetzentwurf nicht als geeignet die Naturschutzgebiete der Nord- und Ostsee vor Öl- und Gasbohrungen zu schützen und empfiehlt stattdessen eine klare Festschreibung im Gesetz, dass Öl- und Gasbohrungen in Naturschutzgebieten nicht im öffentlichen Interesse stehen und weder durch Ausnahmen noch durch Befreiungen ermöglicht werden können.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), der die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen – insbesondere Öl und Gas – in geschützten Meeresgebieten einschränken soll. Die DUH bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und sieht darin einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention, die eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit an Gesetzgebungsprozessen fordert. Inhaltlich lehnt die DUH den Entwurf ab, da die geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den einschlägigen Verordnungen nicht ausreichen, um Öl- und Gasförderung in Meeresnaturschutzgebieten wirksam zu verhindern. Insbesondere bleibt es weiterhin möglich, durch sogenannte Befreiungen nach §67 BNatSchG Projekte mit Verweis auf ein 'überwiegendes öffentliches Interesse' zu genehmigen. Die DUH fordert eine eindeutige gesetzliche Klarstellung, dass Öl- und Gasförderung in Meeresnaturschutzgebieten generell ausgeschlossen und auch durch Ausnahmen oder Befreiungen nicht ermöglicht werden kann. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an der kurzfristigen Beteiligungsfrist und dem Verfahren, 2) die detaillierte Analyse der Gesetzesänderungen und deren unzureichende Wirksamkeit, 3) die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die Ausnahmen und Befreiungen für Öl- und Gasförderung in Schutzgebieten ausschließt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insofern wird die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes seitens der Küstenschutzverwaltung MV in der vorliegenden Form abgelehnt.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, nach der künftig nur noch die Aufsuchung und Gewinnung von Kiesen und Sanden – und nicht mehr von allen Bodenschätzen – in bestimmten Naturschutzgebieten beschränkt werden soll. Das Ministerium argumentiert, dass diese exklusive Fokussierung auf Kiese und Sande unverhältnismäßig ist und die gesetzliche Verpflichtung zum Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern missachtet. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Bedeutung mariner Sandentnahmen für den Küstenschutz, (2) die umweltverträgliche Durchführung dieser Maßnahmen und (3) die wissenschaftliche Begleitung und Regeneration der betroffenen Meeresgebiete.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend hat der NABU bis hier dargestellt, dass eine Ausnahme für den Abbau von Kies und Sand im § 57 BNatSchG und damit im Management der Meeresnaturschutzgebiete in der AWZ weder naturschutzfachlich noch -rechtlich vertretbar ist. Der Abbau von Bodenschätzen muss umfassend und sofort verboten werden.“
Die Stellungnahme des NABU (Naturschutzbund Deutschland) bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels. Der NABU kritisiert zunächst den sehr kurzen Zeitraum für die Stellungnahme und bemängelt die unzureichende Einbindung der Zivilgesellschaft. Im Kern begrüßt der NABU, dass der Gesetzentwurf den Abbau von Bodenschätzen – insbesondere fossiler Energieträger – in Schutzgebieten ausschließen will, fordert jedoch ein ausnahmsloses Verbot auch für Sand- und Kiesabbau. Ausführlich werden die massiven negativen Umweltauswirkungen des Sand- und Kiesabbaus auf verschiedene Ökosystemkomponenten (Benthos, Fische, Seevögel, Schweinswale) dargelegt. Der NABU verweist zudem auf einen laufenden Rechtsstreit zum Offshore-Windpark Butendiek und fordert weitergehende Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz, wie die Festschreibung des Biodiversitätsschutzes als übergeordnetes öffentliches Interesse und die Abschaffung von Ausnahmeregelungen. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die detaillierte Darstellung der ökologischen Schäden durch Sand- und Kiesabbau, 2) die Problematik unzureichender Kohärenzsicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Offshore-Windparks, und 3) die Forderung nach umfassenden gesetzlichen Anpassungen für einen effektiven Meeresnaturschutz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der WWF befürwortet daher grundsätzlich den vorgelegten Gesetzentwurf und sieht ihn als einen bedeutenden Fortschritt beim nationalen Meeresschutz. In der vorgelegten Form des Gesetzentwurfes ist der Ausschluss der Förderung von Kohlenwasserstoffen zwar ein erfreulicher Fortschritt in der Stärkung der Meeresschutzgebiete der AWZ, doch bleibt die Möglichkeit leider ungenutzt, auch weitere Nutzungen innerhalb der Schutzgebiete stärker zu beschränken bzw. auszuschließen.“
Der WWF begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels. Der WWF betont die Bedeutung widerstandsfähiger Meere für den Klima- und Artenschutz sowie für die Wirtschaft und Energieproduktion. Kritisiert wird, dass der Gesetzentwurf nicht weit genug geht: Neben der Förderung von Öl und Gas sollten auch andere industrielle Nutzungen wie die Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind sowie der Abbau von Sand und Kies in Schutzgebieten ausgeschlossen werden. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit, mindestens 50% der Schutzgebietsflächen vollständig von wirtschaftlicher Nutzung freizustellen, (2) die unzureichende Umsetzung effektiver Schutzmaßnahmen trotz formaler Ausweisung von Schutzgebieten, und (3) das Beispiel des Naturschutzgebiets 'Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht', in dem der Abbau von Sand und Kies als besonders problematisch angesehen wird.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.09.2025
Lobbyregister-Nr.: R001579 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir möchten die Lücken im BNatSchG so schließen, dass die Förderung von Öl- und Gas in Schutzgebieten nicht mehr möglich ist.
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66410
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Dieser Gesetzentwurf schafft die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen dafür, in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands und des Festlandsockels schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen zu reduzieren.
Lobbyregister-Nr.: R006568 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67339
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 06.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1860 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 12.11.2025 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 03.12.2025 | Anhörung Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.12.2025 im Ausschuss für Umweltausschuss statt.
Ludwig Möhring (Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie, benannt von der Unionsfraktion): Möhring betonte, dass Deutschland in der Transformation noch für viele Jahre große Mengen Erdgas benötige. Eine Reduzierung der Förderung in Deutschland würde nicht den Verbrauch senken, sondern zu mehr Import von LNG-Gas führen, das einen bis zu 30 Prozent schlechteren CO2-Fußabdruck habe als heimisches Gas. Dies würde zudem die Versorgungssicherheit verringern und Preisrisiken erhöhen.
Fritz von Hammerstein (Einzelsachverständiger, benannt von der Unionsfraktion): Von Hammerstein bestritt den von der Bundesregierung angeführten Handlungsbedarf, da bereits ein sehr strenges Schutzregime bestehe. Umweltauswirkungen würden genannt, die in der Praxis nicht auftreten. Er führte verfassungsrechtliche Bedenken an, da ein einseitiges Verbot der Gas- und Ölförderung bei gleichzeitiger Erlaubnis der Sand- und Kiesgewinnung die unternehmerische Freiheit und Eigentumsrechte verletze und gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. Sein Fazit: Das Gesetz sei „weder geeignet noch erforderlich“.
Gerold Janssen (Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Janssen widersprach von Hammerstein und beurteilte das geplante Verbot der Öl- und Gasförderung als rechtlich zulässig. Es verstoße weder gegen völkerrechtliche noch europarechtliche Regelungen und auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Als großes Manko hob er hervor, dass eine Planung für den Meeresuntergrund fehle und zu viele bergbauliche Nutzungen zugelassen würden, ohne Umweltauswirkungen ausreichend zu berücksichtigen.
Robert Dörband (Einzelsachverständiger): Dörband betonte, dass bislang im Rahmen der Einzelfallprüfung ein guter Interessenausgleich zwischen Meeresschutz und Rohstoffversorgung hergestellt werde. Die Einzelfallprüfung ermögliche die Anwendung des geltenden Regelwerks und Kompensationsmaßnahmen. Ein Verbot der Rohstoffförderung würde die Einzelfallprüfung und damit die Abwägung zwischen Umweltschutz und Rohstoffversorgung entfallen lassen.
Sven Koschinski (Einzelsachverständiger, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Koschinski forderte einen besseren Schutz der Meeresschutzgebiete, da Nord- und Ostsee trotz gesetzlicher Vorgaben in schlechtem Zustand seien. Die Vielzahl anthropogener Belastungen wirke sich kumulativ negativ auf die Ökosysteme aus. Nur ein wirksamer Schutz biete der Natur Rückzugsräume. Er kritisierte, dass viele Nutzungen in Schutzgebieten weiterhin erlaubt seien, obwohl negative Auswirkungen bekannt seien. Nutzungseinschränkungen seien zum Schutz der Biodiversität notwendig.
Jürgen Akkermann (Bürgermeister der Stadt Borkum, benannt von der Linksfraktion): Akkermann begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, kritisierte aber, dass Öl- und Gasförderprojekte in Meeresschutzgebieten weiterhin möglich seien, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehe. Er betonte, dass das öffentliche Interesse nicht nur über wirtschaftliche Aspekte oder Versorgungssicherheit definiert werden dürfe, sondern auch der Umweltschutz ein öffentliches Interesse sei.
Eike Hinrichsen (Deutsche Umwelthilfe, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Hinrichsen betonte angesichts des schlechten Zustands der Meere die Notwendigkeit einer Verschärfung der Gesetzeslage. Der Gesetzentwurf schließe die Schutzlücke für Meeresgebiete nicht ausreichend. Für ein effektives Verbot müsse die Ausnahmemöglichkeit abgeschafft und klargestellt werden, dass keine Befreiungen erteilt werden können. Die "Hintertür für neue fossile Förderprojekte" müsse geschlossen werden. Kritisch sah sie auch, dass der Abbau von Kiesen und Sanden sowie der Bau von Windkraftanlagen in Schutzgebieten weiterhin möglich sein sollen.
Weitere Informationen: hib-Meldung zum Gesetzentwurf, Video der Anhörung und Stellungnahmen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 439/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 05.09.2025 |
| Erster Durchgang: | 17.10.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |