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Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

kein Status
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:18.12.2025
Drucksache:21/1862 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3353 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften an die Anforderungen des digitalen Unterrichts (e-Learning) anzupassen. Insbesondere sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Daten zu e-Learning-Formaten im Berufskraftfahrerqualifikationsregister speichern zu können. Außerdem werden datenschutzrechtliche Konkretisierungen vorgenommen, die Anerkennungsbehörden erhalten die Möglichkeit, zu Unrecht eingetragene Unterrichtseinheiten zu stornieren, und es erfolgen redaktionelle sowie rechtsprechungsbedingte Anpassungen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr. 
 
Hintergrund:  
Im Rahmen früherer Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag die Bundesregierung beauftragt, Regelungen zum Einsatz von e-Learning in der Berufskraftfahrerqualifikation zu schaffen. Die Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters macht eine Anpassung der Vorschriften notwendig, um die Einhaltung der EU-Richtlinie 2022/2561 (Stundenumfang e-Learning) zu überprüfen. Zudem besteht Bedarf an datenschutzrechtlichen Präzisierungen und an der Möglichkeit, fehlerhafte Eintragungen zu stornieren. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine weiteren haushälterischen Auswirkungen. Für die Wirtschaft (insbesondere Ausbildungsstätten) entstehen geringfügige Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von jährlich 60.000 Euro. Für den Bund entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 7.850 Euro für die Erweiterung des Registers und 10.000 Euro für die Ermöglichung von Stornierungen. Für die Länder und Kommunen entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand. Zusätzliche Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttretensdatum. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da eine Regelung zu Ausnahmen von der Qualifizierungspflicht enthalten ist, die sonst zum Jahresende außer Kraft treten würde. Die Änderungen dienen auch der Umsetzung von EU-Recht und der Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Eine Befristung der Regelungen ist nicht vorgesehen. Das Gesetz hat keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen und ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Anpassung von Verweisen und Klarstellungen im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz aufgrund geänderter EU-Richtlinien und zur Fälschungssicherheit bei Fahrerqualifizierungsnachweisen. 
- Einführung und Regelung von digitalem Unterricht (synchron und asynchron) in der Weiterbildung für Berufskraftfahrer: 
- Klarstellung der Voraussetzungen für Präsenz- und digitalen Unterricht. 
- Digitaler Unterricht bedarf Zustimmung der Anerkennungsbehörde. 
- Unterricht darf nur mit im Anerkennungsbescheid genanntem Lehrpersonal durchgeführt werden. 
- Verstöße gegen Vorgaben werden bußgeldbewehrt. 
- Anpassung der Unterrichtsanzeige: 
- Bei digitalem Unterricht in synchroner Form müssen Zugangsdaten an die zuständige Behörde gemeldet werden, um Überwachung zu ermöglichen. 
- Bei asynchronem Unterricht ist keine Unterrichtsanzeige erforderlich, da Selbstlerneinheiten flexibel absolviert werden. 
- Pflicht, auch kurzfristige Änderungen nach Unterrichtsanzeige mitzuteilen. 
- Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters: 
- Erfassung der Unterrichtsart (Präsenz, digital synchron, digital asynchron). 
- Kontrolle des maximal zulässigen Umfangs von digitalem Unterricht und Mindestumfang von Präsenzunterricht. 
- Aufnahme eines Datenfelds zur Unterrichtsart zur Umsetzung von EU-Vorgaben. 
- Datenschutzrechtliche Konkretisierung der im Register zu erfassenden und auszutauschenden Daten. 
- Anerkennungsbehörden erhalten die Möglichkeit, unrichtige Eintragungen im Register (z.B. zu Unrecht gemeldeter Unterricht) zu stornieren. 
- Für die Erteilung von Fahrerbescheinigungen erhalten zuständige Stellen Zugriff auf das Register, um Qualifikationen zu prüfen. 
- Anpassung und Erweiterung der Bußgeldvorschriften auf digitalen Unterricht. 
- Wegfall nicht mehr benötigter Übergangsregelungen, da das Register und die digitale Schnittstelle in Betrieb sind. 
- Verlängerung der Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrerqualifikationen um zwei Jahre. 
- Klarstellung im Straßenverkehrsgesetz: Ausbildungsstätten müssen auch kurzfristige Änderungen bei Unterrichtsanmeldungen melden, um Überwachungen zu ermöglichen; Kosten für nicht wahrgenommene Überwachungen trägt die Ausbildungsstätte. 
- Regelung des Inkrafttretens der Änderungen unmittelbar nach Verkündung. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:03.09.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Einige Verbände äußern sich explizit zur Dauer der Beteiligungsphase. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. kritisiert, dass die Frist zur Stellungnahme vom 5. August bis 15. August (10 Tage) sehr kurz und zudem in die Urlaubszeit gefallen sei, was eine angemessene Befassung mit dem Gesetzentwurf erschwert habe. Auch der Deutsche Städtetag bemängelt die zu kurze Stellungnahmefrist während der Sommerferien (Eingang der Aufforderung am 6. August, Stellungnahme am 15. August), wodurch eine umfassende Bewertung nicht möglich gewesen sei. Die übrigen Absender machen keine Angaben zum Zeitraum oder Datum der Aufforderung.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf ist überwiegend positiv hinsichtlich der Zielrichtung, die Digitalisierung und Flexibilisierung der Berufskraftfahrerqualifikation voranzutreiben, Bürokratie abzubauen und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Viele Verbände begrüßen die Öffnung für digitale Lernformate, die Modernisierung der Ausbildung und die Anpassung an EU-Recht. Gleichzeitig werden die Umsetzungsdetails, die Dauer der Beteiligungsphase, die Gefahr zusätzlicher Bürokratie und die Notwendigkeit weitergehender Reformen kritisch diskutiert. Insbesondere die zu kurzen Fristen im Beteiligungsverfahren und der fehlende Verordnungsentwurf werden wiederholt bemängelt.

Meinungen im Detail
1. Digitalisierung und E-Learning
Die Einführung digitaler Lernformate und E-Learning wird von nahezu allen Verbänden begrüßt (u.a. SWM/MVG, DEKRA, DIHK, BWVL, MOVING, VIFD, BDE, GdP, DVR). Es besteht Konsens, dass digitale Angebote Flexibilität, Effizienz und Attraktivität erhöhen können. DEKRA, MOVING, VIFD und der DVR fordern klare Qualitätsstandards, rechtssichere Anerkennung digitaler Prüfverfahren und die Möglichkeit, auch asynchrones E-Learning flexibel zu gestalten. MOVING und der DVR kritisieren starre Zeitvorgaben für asynchrones Lernen und fordern modulare, zielorientierte Formate. Der BDE und VIFD betonen die Notwendigkeit, E-Learning-Angebote weiter auszubauen und moderne Verwaltungssysteme (z.B. CRM) zuzulassen. Die SWM/MVG und der DVR lehnen die Kontrolle der Endgeräte durch Ausbildungsstätten als praxisfern ab. Die BWVL und MOVING fordern eine EU-konforme Umsetzung und Anpassung der deutschen Regelungen an die Richtlinie 2022/2561.

2. Bürokratieabbau, Deregulierung und Harmonisierung
Mehrere Verbände (BGL, HDE, VDV/bdo, SWM/MVG, BDE, DSLV, DIHK, Deutscher Städtetag) fordern einen stärkeren Bürokratieabbau und eine weitere Deregulierung. Der BGL spricht sich für die Abschaffung oder deutliche Erleichterung der Weiterbildungspflicht aus und fordert weniger Bürokratie bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten. Der HDE sieht die geplanten Vereinfachungen als ersten Schritt und fordert weitergehende Deregulierung, warnt aber vor neuer Bürokratie. Die SWM/MVG und VDV/bdo betonen die Notwendigkeit, nationale Sonderregelungen zu reduzieren und die Ausbildung an das EU-Niveau anzupassen. Der DSLV kritisiert die Fragmentierung des Gesetzgebungsverfahrens, was Planungssicherheit und Übersichtlichkeit erschwert. Der Deutsche Städtetag sieht den Mehraufwand für Behörden und Wirtschaft als unterschätzt an.

3. Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Anerkennung
Die Harmonisierung der Ausbildung mit EU-Recht, die Integration von Theorie- und Praxisprüfungen sowie die Modernisierung der Prüfungsformen werden von SWM/MVG, VDV/bdo, VIFD und DEKRA gefordert. Die SWM/MVG und VDV/bdo fordern eine Vereinfachung und Straffung der Busführerscheinausbildung und die Integration der Grundqualifikation in die Fahrausbildung. Der VIFD fordert eine klare Trennung zwischen Führerschein- und Berufsausbildung sowie die stärkere Integration von Fahrsimulatoren. Die BWVL kritisiert die restriktive Wiederholungsregelung bei Lerninhalten und fordert deren Anpassung an EU-Vorgaben. Der DVR empfiehlt, digitalen Unterricht auch in der Grundqualifikation zuzulassen und die Auswirkungen der Streichung prüfungsfreier Umtauschregelungen für Drittstaaten zu evaluieren. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen (insbesondere ukrainischer) wird von BGL und BDE als wichtig und verbesserungswürdig hervorgehoben.

4. Register, Kontrolle und Umsetzung
Die Weiterentwicklung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) und die Verbesserung der Datenübermittlung werden von DIHK, BDE, GdP und Deutscher Städtetag begrüßt. Die GdP hebt die Bedeutung reibungsloser Abläufe und ausreichender Ressourcen für Behörden hervor. Der Deutsche Städtetag kritisiert den zusätzlichen Aufwand für Behörden und das Fehlen bundeseinheitlicher Regelungen zur Fachkundeprüfung. Die Einführung von Bußgeldvorschriften für nicht anerkannte Ausbilder und die Möglichkeit, fehlerhafte Eintragungen zu stornieren, werden positiv bewertet.

5. Beteiligungsphase und Gesetzgebungsverfahren
Die Dauer und Organisation der Beteiligungsphase wird von BGL und Deutschem Städtetag scharf kritisiert: Die Frist von 10 Tagen während der Sommerferien sei viel zu kurz, um eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben. Der DSLV kritisiert die Aufspaltung des Anhörungsverfahrens in mehrere Teile, was die Übersichtlichkeit und Konsistenz erschwere. Auch der BDE und andere Verbände bemängeln, dass der Entwurf der zugehörigen Verordnung fehlt, was eine abschließende Bewertung erschwert.

6. Weitere Aspekte
Die SWM/MVG fordern die Förderung digitaler Endgeräte für Auszubildende und mehr Kostentransparenz durch bundesweit einheitliche Höchstpreise. Die GdP betont die Auswirkungen auf polizeiliche Kontrollen und den Bedarf an mehr Personal. Der Deutsche Städtetag fordert die Verlängerung von Ausnahmetatbeständen im ländlichen Raum. Die DIHK und der BWVL heben die Vorteile digitaler Formate für Unternehmen und Fahrer hervor, betonen aber auch die Grenzen, etwa bei sicherheitsrelevanten Themen.

Verbändespezifische Schwerpunkte
Arbeitgeberverbände (BGL, BWVL, HDE, DIHK, DSLV, VDV/bdo) fordern vor allem Bürokratieabbau, Deregulierung, Flexibilisierung und EU-Harmonisierung. Gewerkschaften (GdP) und kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag) betonen die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen und warnen vor Mehraufwand für Behörden. Bildungsanbieter (DEKRA, VIFD) und Verkehrssicherheitsorganisationen (DVR, MOVING) legen Wert auf Qualitätsstandards, digitale Innovation und praxisnahe Ausbildung. Umwelt- und Sozialverbände spielen in den vorliegenden Stellungnahmen keine herausgehobene Rolle.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Es wurden in den vorliegenden Stellungnahmen keine verfassungsrechtlichen Bedenken explizit geäußert.

👍 BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.

„Grundsätzlich bewerten wir die vorgeschlagenen Änderungen als sinnvoll. Wir haben verstanden, dass es sich hierbei um einen ersten Schritt handelt, der die Rechtsgrundlagen für eine künftige, umfassendere Anpassung schaffen soll.“

Die Stellungnahme des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der Verband bewertet die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich als sinnvoll und erkennt an, dass sie einen ersten Schritt für umfassendere Anpassungen darstellen. Besonders hervorgehoben wird die Umsetzung der Ukraine-Ausnahmeverordnung (UAAusnV), die ukrainischen Berufskraftfahrern mit Schutzstatus die Anerkennung ihrer Fahrerqualifikation erleichtert. Kritisch merkt der Verband an, dass die vereinfachte Anerkennung nur bis zum Ablauf des Schutzstatus gilt und fordert eine unbürokratische, praxisnahe Lösung für eine dauerhafte Anerkennung. Ausführlich thematisiert werden zudem die Eintragung von Teilnahmebescheinigungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), die problematische Umsetzung von Mindestunterrichtseinheiten beim E-Learning und die generelle Notwendigkeit, E-Learning-Angebote im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation auszuweiten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Regelungen zur Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifikationen, 2) die Herausforderungen bei der Eintragung und Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, und 3) die Einschränkungen und Ausbaumöglichkeiten von E-Learning im Qualifikationsprozess.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000729 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

„Dem Ziel der Entbürokratisierung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts nähert sich der Gesetzentwurf damit allein mit dem grundsätzlichen Ermöglichen des digitalen synchronen Lernens.“

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie zur Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise (UAAusnV). Der BGL betont die Bedeutung der Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Berufskraftfahrerqualifikation angesichts des akuten Fahrermangels in der Transportlogistik. Kritisiert wird insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme während der Urlaubszeit. Der Verband fordert, dass die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung grundsätzlich abgeschafft oder zumindest deutlich erleichtert wird. Außerdem spricht sich der BGL für mehr Flexibilität beim digitalen Lernen (z.B. mehr E-Learning-Stunden, Aufteilung in kleinere Einheiten) und weniger Bürokratie bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten und Referenten aus. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Forderung nach einer grundlegenden Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer, 2) die Notwendigkeit, die Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifikationen rechtssicher und praxisnah zu regeln, und 3) die Kritik an der aktuellen Umsetzung und Fristsetzung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 16.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V.

„Die Reglung des § 4 Absatz 1, Satz 4 BKrFQV ist daher zwingend an die EU-Richtlinie anzupassen. Wir schlagen vor, den o. g. beschränkenden Satz 4 zu streichen.“

Der Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V. (BWVL) begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), insbesondere die Integration europäischer Vorgaben zum digitalen Unterricht (E-Learning) in der Berufskraftfahrerausbildung. Der Verband unterstützt die Einführung von E-Learning-Formaten für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern, weist jedoch darauf hin, dass bestimmte Themenbereiche wie Fahrsicherheit und Ladungssicherung weiterhin als Präsenzunterricht durchgeführt werden sollten. Kritisch sieht der BWVL die aktuelle Regelung in § 4 Absatz 1 Satz 4 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), die nur eine einmalige Wiederholung von Kenntnisbereichen erlaubt. Dies widerspreche der EU-Richtlinie 2022/2561, die Wiederholungen von Lerninhalten bei Förderbedarf ausdrücklich zulässt. Der Verband fordert daher eine Anpassung der deutschen Regelung an die EU-Vorgaben und die Streichung der beschränkenden Passage. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit der vollständigen und richtlinienkonformen Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht, 2) die Vorteile und Grenzen von E-Learning in der Weiterbildung, 3) die Problematik der restriktiven Wiederholungsregelung und deren negative Auswirkungen auf Fahrer und Unternehmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R005679 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 DEKRA Akademie GmbH

„Die Digitalisierung der Weiterbildung im Bereich Berufskraftfahrerinnen und -fahrer ist überfällig. Die geforderten Maßnahmen sollen einen verlässlichen, transparenten und modernen Rahmen schaffen, der Lernenden wie Anbietern gerecht wird.“

Die DEKRA Akademie, einer der größten privaten Bildungsanbieter für Transport- und Logistikberufe in Deutschland, nimmt zum Entwurf des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (BKrFQG) Stellung. Die Stellungnahme betont den akuten Fachkräftemangel im Bereich der Berufskraftfahrer und sieht die Digitalisierung der Weiterbildung als entscheidenden Hebel, um die Qualifizierung zu beschleunigen und attraktiver zu gestalten. DEKRA fordert eine verbindliche gesetzliche Grundlage für digitales Lernen (sowohl synchron als auch asynchron), die Festlegung von Qualitätsstandards (wie DIN ISO 9001), klare Regelungen zur Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sowie die rechtssichere Anerkennung digitaler Prüf- und Identifikationsverfahren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer zentralen Koordinierungsstelle (z.B. Kraftfahrt-Bundesamt) zur bundesweiten Anerkennung und Qualitätssicherung digitaler Bildungsangebote, 2) die Einführung technischer Schnittstellen für die automatisierte Datenübermittlung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister, und 3) die Bedeutung von Interaktivität und methodisch-didaktischer Qualität im digitalen Unterricht, gestützt durch wissenschaftliche Studien. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Digitalisierung der Weiterbildung nicht nur die Qualifizierung beschleunigen, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Attraktivität des Berufsbildes stärken kann.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Wir begrüßen die Regelung zur Möglichkeit des digitalen Unterrichts in der Weiterbildung für Berufskraftfahrer und die Konkretisierung der zu übermittelnden Datensätze aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, insbesondere die Einführung von digitalem Unterricht (E-Learning) in der Weiterbildung für Berufskraftfahrer. Dies soll mehr zeitliche und räumliche Flexibilität ermöglichen und Unternehmen helfen, Einsatzpläne effizienter zu gestalten sowie Kosten zu senken. Zudem wird die Übermittlung und Konkretisierung von Datensätzen aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister positiv bewertet, da dies die Prüfungsdurchführung und Zulassung vereinfacht und beschleunigt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Vorteile des digitalen Unterrichts für Unternehmen und Fahrer, 2) Die Klarstellung und Erleichterung bei der Übermittlung von Registerdaten, 3) Die Auswirkungen auf die Prüfungsabläufe der Industrie- und Handelskammern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutscher Städtetag

„Als Deutscher Städtetag unterstützen wir die mit den Änderungen verfolgten Ziele, dem Fachkräftemangel im Güterverkehr entgegenzuwirken, die Qualifizierung zu modernisieren und Bürokratie abzubauen.“

Der Deutsche Städtetag äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die Stellungnahme kritisiert vor allem die zu kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme während der Sommerferien, wodurch eine umfassende Bewertung nicht möglich war. Es wird bemängelt, dass der Entwurf der zugehörigen Verordnung (BKrFQV) fehlt, was eine detaillierte Einschätzung der Auswirkungen, insbesondere zur Umsetzung des digitalen Unterrichts und zum Erfüllungsaufwand, erschwert. Grundsätzlich unterstützt der Städtetag die Ziele des Gesetzes – Fachkräftemangel entgegenzuwirken, Qualifizierung zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Besonders hervorgehoben werden drei inhaltliche Modifikationen: 1) Die Möglichkeit, fehlerhafte Eintragungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) zu stornieren, 2) die Einführung einer Bußgeldvorschrift für Unterricht mit nicht anerkannten Ausbildern, und 3) die Verlängerung eines Ausnahmetatbestands für Qualifizierungspflichten im ländlichen Raum. Kritisch wird angemerkt, dass der Mehraufwand für Behörden und Wirtschaft unterschätzt wird, insbesondere bei der Anerkennung und Überwachung von digitalen Weiterbildungen sowie beim Vollzug der neuen Bußgeldvorschrift. Weiterhin wird das Fehlen bundeseinheitlicher Regelungen zur Fachkundeprüfung für das Fahrpersonal im Personenbeförderungsbereich als dringendes Problem benannt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.

„Die Neufassung des § 3 Absatz 2 wird ausdrücklich begrüßt. Dadurch wird klargestellt, dass bei Zweifeln an der Fahreignung auch beim Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge oder beim Führen von Tieren die Regelungen entsprechend Anwendung finden, sodass die Behörden im Sinne der Verkehrssicherheit handlungsfähig bleiben.“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie zu einer Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise. Der DVR kritisiert, dass digitaler Unterricht im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation nicht erlaubt ist, obwohl dies für die Weiterbildung möglich ist und einige Themen identisch sind. Er empfiehlt, digitalen synchronen Unterricht auch in der Grundqualifikation zuzulassen und klar zu definieren, welche Inhalte zwingend in Präsenz stattfinden müssen. Die Regelung zur Kontrolle der Endgeräte für digitalen Unterricht wird als nicht praktikabel abgelehnt, da Ausbildungsstätten die genutzten Geräte nicht überprüfen können und die Sehgewohnheiten der Teilnehmenden variieren. Die geplante Neufassung des § 3 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird ausdrücklich begrüßt, da sie die Anwendung von Eignungsprüfungen auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge und beim Führen von Tieren klarstellt und so die Verkehrssicherheit stärkt. Hinsichtlich der Streichung einer Regelung zum prüfungsfreien Umtausch von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten wird eine Evaluation der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit empfohlen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die Zulässigkeit und Ausgestaltung digitalen Unterrichts, 2) die Praktikabilität von Regelungen zu Endgeräten im digitalen Unterricht, 3) die Klarstellung der Behördenbefugnisse bei Eignungszweifeln auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 16.02.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„Das Vorgehen erschwert jetzt eine umfassende und kohärente Bewertung der geplanten Änderungen erheblich. Die fragmentierte Anhörung führt nunmehr dazu, dass die einzelnen Teile eines Gesamtpakets bewertet werden müssen, ohne die finalen Ausgestaltungen der eng verknüpften Verordnungen zu kennen.“

Die Stellungnahme des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der Verband verzichtet auf eine detaillierte inhaltliche Bewertung der Gesetzesänderungen, da diese vor allem technische Anpassungen zur Speicherung von Daten über digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) sowie Regelungen zur Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten für digitalen Unterricht betreffen. Stattdessen wird die Kritik auf den Gesetzgebungsprozess gerichtet: Die Aufspaltung des Anhörungsverfahrens in mehrere Teile erschwert eine umfassende und konsistente Bewertung der geplanten Änderungen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Fragmentierung des Anhörungsverfahrens und die damit verbundene mangelnde Übersichtlichkeit, (2) die Gefahr von Inkonsistenzen zwischen Gesetz und Verordnungen, und (3) die erschwerte Planungssicherheit für Mitgliedsunternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Die Änderungen schaffen Rechtssicherheit und übersichtliche Strukturen. Dennoch ergeben sich insbesondere hinsichtlich der polizeilichen und behördlichen Überprüfung der Qualifikationen von Berufskraftfahrer:innen im Rahmen von Verkehrskontrollen neue Herausforderungen, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG), insbesondere die Einführung von E-Learning-Angeboten für Berufskraftfahrer und die Anpassungen beim Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR). Die GdP sieht darin einen notwendigen Schritt, um die Aus- und Fortbildung zu modernisieren und Rechtssicherheit zu schaffen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Schließung von Lücken bei der Nachverfolgung falscher Eintragungen im Register, (2) die Auswirkungen auf polizeiliche Kontrollen und die Notwendigkeit eines reibungslosen Datenaustauschs zwischen Bußgeldstellen und dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie (3) der akute Bedarf an mehr Personal und finanziellen Ressourcen für die beteiligten Behörden. Die GdP fordert, dass die Abläufe und Vernetzungen zwischen den zuständigen Stellen frühzeitig etabliert und ausreichend ausgestattet werden, um die neuen Anforderungen effektiv umzusetzen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Handelsverband Deutschland - HDE - e.V.

„Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass wir zwar mit dem Entwurf einverstanden sind, dass nun aber weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten und nicht an dem jetzt begonnenen Punkt stehengeblieben werden darf.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und verzichtet daher auf eine ausführliche Stellungnahme. Der Verband betont jedoch, dass die geplanten Vereinfachungen bei der Qualifikation und Anerkennung von Berufskraftfahrern nur ein erster Schritt sein sollten. Er fordert, die Deregulierung weiter voranzutreiben und warnt davor, dass die Umsetzung nicht zu mehr Bürokratie führen darf. Besonders ausführlich angesprochen werden: 1) die Notwendigkeit weiterer Deregulierung der Qualifikations- und Anerkennungsprozesse, 2) die Begrenzung der Schwerpunkte des Entwurfs auf Datenschutz und Kostenauswirkungen, 3) die Sorge vor zusätzlicher Bürokratie bei der Umsetzung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 13.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000479 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 31200871765-41 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 MOVING International Road Safety Association e.V.

„Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die Besonderheiten dieser Lernformen angemessen zu berücksichtigen und eine praxisnahe, lernwirksame Regelung zu schaffen.“

Die MOVING International Road Safety Association e.V. begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG), insbesondere die Einführung digitaler Unterrichtsformate wie synchrones (zeitgleiches Online-Lernen) und asynchrones E-Learning (zeitunabhängiges Online-Lernen). Die Organisation betont jedoch, dass eine abschließende Bewertung erst nach Vorlage der zugehörigen Rechtsverordnung möglich ist, da viele Details – etwa zu Qualitätsstandards und Kontrolle – noch offen sind. Besonders kritisch sieht MOVING die geplante Übertragung starrer Zeitvorgaben aus dem Präsenzunterricht auf das asynchrone E-Learning, da diese Form des Lernens gerade von zeitlicher Flexibilität lebt. MOVING fordert stattdessen flexiblere, modulare Zeiteinheiten und Lernzielkontrollen für asynchrones Lernen sowie eine Angleichung der Vorgaben für synchronen Unterricht an bestehende Regelungen im Fahrschulbereich. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit flexibler Zeitmodelle im asynchronen E-Learning, 2) die Forderung nach Qualitätsstandards und Kontrollmechanismen, die erst in der Verordnung festgelegt werden, und 3) die Empfehlung, Vorgaben für synchronen Unterricht an bewährte Standards aus der Fahrschulausbildung anzupassen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Stadtwerke München GmbH (SWM) und Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)

„Mit diesen Maßnahmen lässt sich der Berufszugang zügiger und kostengünstiger gestalten, ohne Ausbildungsqualität oder Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.“

Die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) begrüßen die geplante Öffnung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) für digitale Lernformate, was mehr Flexibilität und bessere Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf und Familie ermöglicht. Sie fordern jedoch, dass die benötigten digitalen Endgeräte bereitgestellt oder gefördert werden, um zusätzliche Kosten für Auszubildende zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Harmonisierung der Ausbildungsvorgaben mit EU-Recht, insbesondere die Reduzierung nationaler Sonderregelungen und die Anpassung der Ausbildungszeiten, (2) die Straffung und Vereinfachung der Busführerscheinausbildung sowie die Integration von Theorie- und Praxisprüfungen, und (3) die Kostentransparenz durch bundesweit einheitliche Höchstpreise und Gebührenverzeichnisse. Weitere Punkte sind die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, der Ausbau von Prüfungskapazitäten und die Stärkung der Fahrlehrerkompetenz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo)

„Wir bedauern es sehr, dass die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Reform noch nicht erkannt wurde. Die Branche braucht die Busführerscheinreform zwingend, damit die aktuellen Angebote im ÖPNV sichergestellt und der weitere ÖPNV-Ausbau realisiert werden kann.“

Die Stellungnahme der beiden Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) kritisiert den aktuellen Entwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Zentrale Punkte sind der akute Fahrpersonalmangel im Busverkehr, der durch hohe Zugangshürden wie umfangreiche und teure Ausbildungsvorgaben in Deutschland verschärft wird. Die Verbände fordern eine grundlegende Reform der Busführerschein- und Berufskraftfahrerausbildung, insbesondere eine Angleichung an das EU-Niveau, die Integration der Grundqualifikation in die Fahrausbildung und die Modernisierung der Prüfungsformen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die hohen Ausbildungskosten und -zeiten im Vergleich zu anderen EU-Ländern, 2) die Notwendigkeit eines flexiblen, digitalen Lernangebots mit echter Wahlfreiheit zwischen Präsenz- und Online-Formaten, und 3) die Forderung nach einem institutionalisierten Lenkungskreis zwischen Ministerium und Verbänden zur Umsetzung der Reformen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R004442, R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland e.V.

„Wir sind überzeugt, dass eine vollständige Digitalisierung, der gezielte Einsatz von CRM-Systemen, die Integration von Fahrsimulatoren, eine klare Aufgabenteilung zwischen Führerschein- und Berufsausbildung sowie realitätsgerechte und überschneidungsfreie Prüfungsinhalte zu einer modernen, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Berufskraftfahrerqualifizierung beitragen werden. Dies stärkt nicht nur die Branche, sondern auch die Verkehrssicherheit.“

Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland e.V. (VIFD) begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene teilweise Digitalisierung der Berufskraftfahrer-Weiterbildung und die Weiterentwicklung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR), das bereits jetzt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgt. Der Verband fordert jedoch eine konsequente Fortsetzung dieses Weges hin zu einer vollständigen Digitalisierung aller Unterrichtsformate, einschließlich der Modulschulungen und der beschleunigten Grundqualifikation. Moderne CRM-Systeme (Customer-Relationship-Management, also Software zur Verwaltung und Organisation von Kundenbeziehungen) sollen zugelassen werden, um Wissensvermittlung und Verwaltung effizienter zu gestalten und Kosten zu stabilisieren. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer klaren inhaltlichen Trennung zwischen Führerscheinausbildung (Grundlagen für sicheres Fahren) und Berufsausbildung (berufsspezifische Kenntnisse), um Doppelungen zu vermeiden. Prüfungsinhalte sollten stärker an die Lebensrealität der Berufskraftfahrer angepasst und praxisnah gestaltet werden. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die stärkere Integration von anerkannten Fahrsimulatoren in die beschleunigte Grundqualifikation, um teure und teils überflüssige Praxisfahrstunden zu ersetzen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Forderung nach vollständiger Digitalisierung und Einsatz moderner Verwaltungssysteme, (2) klare Trennung und inhaltliche Abgrenzung zwischen Führerschein- und Berufsausbildung, (3) Integration von Fahrsimulatoren zur praxisnahen und kostengünstigen Ausbildung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 13.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Abstimmung:18.12.2025
Drucksache:21/1862 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3353 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz17.12.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss17.12.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Innenausschuss, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses lautet, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 21(15)53 anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich enthalten. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, insbesondere durch den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD. Die Änderungen betreffen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es gibt keine Hinweise darauf, dass Änderungen an völlig anderen Gesetzen („Trojaner“) vorgenommen wurden. 
 
Begründung:  
Die wesentlichen Inhalte der Begründung sind:  
- Die Änderungen ermöglichen die Einführung und Speicherung von e-Learning und digitalem Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister.  
- Datenschutzrechtliche Konkretisierungen zur Datenübermittlung werden vorgenommen.  
- Anerkennungsbehörden erhalten die Möglichkeit, unrechtmäßig eingetragenen Unterricht zu stornieren.  
- Redaktionelle Anpassungen und Änderungen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen werden umgesetzt.  
- Es wird eine Regelung geschaffen, damit angehende Berufskraftfahrer nach Bestehen der Prüfung, aber vor Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises, einen vorläufigen Nachweis ihrer Qualifikation erhalten können. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Sie sehen die Änderungen als Fortschritt, insbesondere die Flexibilisierung und Digitalisierung der Fortbildung. Ziel sei Bürokratieabbau und Modernisierung, ohne die Sicherheit zu gefährden.  
- AfD: Sie sehen geringe Unterschiede zum vorherigen Entwurf und befürchten, dass Bürokratieaufwand und Kosten unterschätzt werden. Sie bevorzugen Präsenzunterricht, erkennen aber die Notwendigkeit von e-Learning an.  
- SPD: Sie loben den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag, betonen die Vorteile von Flexibilisierung und Rechtssicherheit, und begrüßen die Möglichkeit individueller Fortbildung.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie begrüßen grundsätzlich die Digitalisierung, sehen aber kritisch, dass der persönliche Austausch beim Lernen verloren geht, was für die Verkehrssicherheit relevant sei.  
- Die Linke: Sie unterstützen e-Learning grundsätzlich, mahnen aber Augenmaß an. Sie sehen den Gesetzentwurf nicht als Lösung für den Fahrermangel, sondern fordern bessere Arbeitsbedingungen. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus dem Text: 
 
- Nach Bestehen der Abschlussprüfung oder Bekanntgabe der Ergebnisse endet das Ausbildungsverhältnis. 
- Es entsteht eine Übergangszeit, in der der angehende Berufskraftfahrer zwar qualifiziert ist, aber noch keinen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzt. 
- Um diese Lücke zu schließen, wird eine rechtssichere und einheitliche Übergangsregelung eingeführt. 
- In dieser Übergangszeit reicht der Nachweis der bestandenen Prüfung zusammen mit einer Kopie des Ausbildungsvertrags als Nachweis der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation aus. 
- Es müssen keine zusätzlichen Dokumente ausgestellt oder mitgeführt werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:442/25
Eingang im Bundesrat:05.09.2025
Status Bundesrat:Eingegangen