Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch |
| Initiator: | AfD |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 17.12.2025 |
| Drucksache: | 21/1548 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3355 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Trojanercheck : |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der finanziellen Förderung präventiver Behandlungsprogramme für Menschen mit pädophilen Sexualstörungen, insbesondere des Projekts „Kein Täter werden“. Dies soll dazu beitragen, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, indem Betroffene frühzeitig therapeutische Hilfe erhalten. Die Lösung besteht darin, die Befristung der Förderung nach § 65d Absatz 1 SGB V um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf liefert umfangreiche Hintergrundinformationen: Es wird auf die Prävalenz pädophiler Neigungen und die Häufigkeit von sexuellem Kindesmissbrauch verwiesen. Die Bedeutung präventiver Maßnahmen und anonymer Therapieangebote wird betont, da viele Betroffene aus Angst vor Stigmatisierung oder Strafverfolgung keine Hilfe suchen. Das Projekt „Kein Täter werden“ wird seit 2017 gefördert, die Finanzierung ist aber aktuell bis Ende 2025 befristet, während die wissenschaftliche Evaluation erst Mitte 2026 abgeschlossen sein wird. Auch europarechtliche Verpflichtungen (EU-Richtlinie 2011/92) und die Unterstützung der Justizministerkonferenz werden als Begründung angeführt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Gesetzesänderung keine zusätzlichen Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet. Die bisherigen Haushaltsmittel (5 Millionen Euro jährlich) bleiben bestehen, weitere Ausgaben oder Einnahmen werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wird als notwendig angesehen, um eine Finanzierungslücke zu vermeiden, bevor die wissenschaftliche Evaluation abgeschlossen ist und um die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zu erfüllen. Der Entwurf betont die besondere Bedeutung der Prävention für den Kinderschutz. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus der drohenden Finanzierungslücke ab 2026. Weitere Gesetzesfolgen, Bürokratiekosten oder Erfüllungsaufwand entstehen nicht.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Verlängerung der Frist zur Finanzierung von Präventionsprogrammen wie „Kein Täter werden“
- Sicherstellung des präventiven Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch
- Anonymer Zugang zu Therapien für Menschen mit pädophilen Neigungen, um Straftaten zu verhindern
- Fortsetzung der Förderung dieser Programme zur Erfüllung der EU-Richtlinie 2011/92 über Präventions- und Schutzmaßnahmen für Kinder
- Beitrag zum langfristigen Schutz von Kindern und zur öffentlichen Sicherheit
| Eingang im Bundestag: | 09.09.2025 |
| Erste Beratung: | 11.09.2025 |
| Drucksache: | 21/1548 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3355 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 17.12.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Gesundheit | 05.11.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Gesundheit | 17.12.2025 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 17.12.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Gesundheit. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag ist nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Empfehlung lautet auf Ablehnung des Gesetzentwurfs. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten „Trojaner“.
Begründung:
Die Ablehnung wird damit begründet, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfs (Verlängerung der Förderung des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“) bereits durch ein anderes Gesetz („Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“) erfüllt wurde. Dieses Gesetz hat die Förderung bereits bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, sodass der Gesetzentwurf der AfD als obsolet angesehen wird. Die Initianten des Gesetzentwurfs hatten argumentiert, dass die Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch höchste Priorität habe und die EU-Richtlinie 2011/93/EU eine solche Förderung verlange. Die Koalitionsfraktionen verweisen jedoch auf die bereits erfolgte Verlängerung.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da die Förderung des Projekts „Kein Täter werden“ bereits bis Ende 2027 verlängert wurde.
- AfD: Spricht sich für die Verlängerung der Förderung aus, um europarechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Kinderschutz zu stärken.
- SPD: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da die Koalition bereits die notwendige Verlängerung beschlossen habe; der AfD-Entwurf sei daher überflüssig.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hält den Gesetzentwurf für hinfällig, da die Verlängerung der Förderung bereits im Koalitionsgesetz geregelt wurde.
- Die Linke: Betont die Bedeutung anonymer Präventionsprogramme und grenzt sich von den Strafverschärfungsforderungen der AfD ab; lehnt den Gesetzentwurf ab.
Zusammenfassung:
Der Gesetzentwurf der AfD zur Verlängerung der Förderung präventiver Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch wurde von allen Fraktionen außer der AfD abgelehnt, da das Anliegen bereits durch ein anderes Gesetz umgesetzt wurde. Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und keine weiteren Gesetze betroffen. Die Fraktionen begründen ihre Ablehnung vor allem mit der bereits bestehenden gesetzlichen Regelung.