Änderung des Abgeordnetengesetzes (Kürzung Kostenpauschale / Erhöhung Ordnungsgelder)

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 31.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1539 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2197 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelungen zur Kürzung der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete bei Abwesenheit zu verschärfen und die Ordnungsgelder bei Ordnungsverstößen deutlich zu erhöhen. Damit soll die Anwesenheit und Mitwirkung der Abgeordneten gestärkt sowie die Debattenkultur und Ordnung im Bundestag verbessert werden. Die Lösung besteht in der Anhebung der Kürzungsbeträge der Kostenpauschale und der Ordnungsgelder sowie der Einführung automatischer Sanktionen bei wiederholten Ordnungsverstößen. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Text wird ein ausführlicher Hintergrund gegeben: Die bisherigen Kürzungs- und Ordnungsgeldbeträge wurden zuletzt 2014 bzw. 2011 angepasst und stehen aufgrund der allgemeinen Preissteigerung und mehrfach angehobener Abgeordnetenentschädigungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis. Zudem werden Rückschritte in der Debattenkultur und eine unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Ordnungsmaßnahmen bei wiederholten Verstößen festgestellt.
Kosten:
Es entstehen keine Haushaltsausgaben („Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand: Keine.“). Einnahmen werden nicht explizit beziffert, aber es ist zu erwarten, dass durch die höheren Ordnungsgelder und verstärkten Kürzungen der Kostenpauschale zusätzliche Einnahmen entstehen könnten. Eine konkrete Höhe wird jedoch nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Änderungen auch in der Geschäftsordnung des Bundestages umgesetzt werden sollen, da sie die Rechte der Abgeordneten betreffen. Außerdem wird der Begriff „beurlaubt“ durch „entschuldigt“ ersetzt, um die Mandatsfreiheit der Abgeordneten besser zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Entschuldigung entfällt künftig bei der Nichtteilnahme an namentlichen Abstimmungen (außer bei genehmigten Dienstreisen). Ein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit findet sich nicht.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Die Kürzungsbeträge der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete bei Nicht-Eintragung in die Anwesenheitsliste werden erhöht:
- 200 Euro Abzug bei entschuldigtem Fehlen
- 300 Euro Abzug bei unentschuldigtem Fehlen
- Der Begriff „beurlaubt“ wird durch „entschuldigt“ ersetzt.
- Der Kürzungsbetrag bei Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung wird auf 200 Euro angehoben.
- Die Möglichkeit der Entschuldigung bei Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung entfällt, außer bei genehmigter Dienstreise.
- Ordnungsmaßnahmen bei Ordnungsverstößen in Bundestagssitzungen werden neu geregelt:
- Ordnungsgeld bei Ordnungsverstößen wird auf 2.000 Euro (Erstfall) bzw. 4.000 Euro (Wiederholungsfall) erhöht.
- Bei drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen wird automatisch ein Ordnungsgeld festgesetzt.
- Bei drei Ordnungsrufen innerhalb einer Sitzung erfolgt automatisch ein Ausschluss von der Sitzung.
- Ordnungsgelder bei nicht nur geringfügigen Verstößen gegen die Hausordnung werden in einem eigenen Paragrafen geregelt und auf 2.000 Euro (Erstfall) bzw. 4.000 Euro (Wiederholungsfall) angehoben.
| Eingang im Bundestag: | 09.09.2025 |
| Erste Beratung: | 12.09.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1539 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2197 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) beschlossen. Es gibt keine Angaben zu anderen mitberatenden Ausschüssen.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1539 in geänderter Fassung. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf das Abgeordnetengesetz (§ 14) beziehen. Die Änderungen umfassen eine redaktionelle Überarbeitung zur besseren Übersichtlichkeit, die eigenständige Regelung der Rechtsfolgen bei Nichteintragung in die Anwesenheitsliste, eine siebentägige Ausnahme von der Eintragungspflicht für den anderen Elternteil nach der Geburt eines Kindes, eine listenförmige Aufzählung der Surrogate (z.B. Dienstreisen der Bundesregierung) und eine Anpassung der Regelungen zur Nichtteilnahme an namentlichen Abstimmungen. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze; es liegt kein „Trojaner“ vor.
Begründung:
Die wesentlichen Inhalte der Begründung sind: Die Anpassungen dienen der besseren Übersichtlichkeit und Systematik des § 14 Abgeordnetengesetz. Die Ausnahme von der Eintragungspflicht nach der Geburt eines Kindes soll die Vereinbarkeit von Familie und Mandat verbessern. Die Regelungen zu Dienstreisen der Bundesregierung werden präzisiert, um Klarheit zu schaffen, welche Reisen als Entschuldigung gelten. Die Rechtsfolgen bei Nichteintragung und Nichtteilnahme an Abstimmungen werden systematisch neu geordnet.
Statements der Fraktionen:
- AfD: Kritisiert, dass die Erhöhung der Abzüge nicht auch für Arbeitsunfähigkeit gilt, hält die Erhöhung der Abzüge bei Nichtteilnahme an namentlichen Abstimmungen für unverhältnismäßig und sieht einen problematischen Zwang zur Teilnahme. Bedenklich sei auch die nachträgliche Erteilung von Ordnungsrufen und der Automatismus bei Ordnungsgeldern.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterstützt grundsätzlich die Anpassungen bei der Kostenpauschale, kritisiert aber die Privilegierung von Dienstreisen der Bundesregierung und fordert eine bessere Definition. Begrüßt die Ausnahme nach Geburt eines Kindes, verweist aber darauf, dass Arbeitnehmer auf eine ähnliche Regelung noch warten.
- Die Linke: Schließt sich der Kritik an den Dienstreisen an und fordert die Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Begrüßt die Ausnahme nach Geburt eines Kindes, fordert aber Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern.
- CDU/CSU: Begründen die Nichtanpassung bei krankheitsbedingter Abwesenheit mit weiterhin anfallenden Kosten. Verteidigen die Regelung zu Dienstreisen als im Interesse des Parlaments und betonen, dass die Ausnahme nach Geburt eines Kindes keine Privilegierung, sondern eine Erleichterung der Mandatsausübung darstellt.
- SPD: Keine eigenen Statements im Text enthalten.
Zusammenfassung fehlender Angaben:
- Mitberatende Ausschüsse: Keine Angaben.
- Entschließungsantrag: Keine Angaben.
- Eigene Statements der SPD: Keine Angaben.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Abstimmung: | 17.10.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |