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Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Initiator:Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:18.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/3193 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Angebote der Jugendarbeit während der Schulferien als unmittelbar rechtsanspruchserfüllend für den Ganztagsförderungsanspruch von Kindern im Grundschulalter anzuerkennen. Damit sollen Länder und Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs erhalten und bestehende Angebote der Jugendarbeit besser genutzt werden können. Die Lösung besteht in einer Ergänzung des § 24 Absatz 4 SGB VIII, wonach in den Schulferien auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird auf den bundesweiten Ausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder verwiesen, der mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und dem ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorangetrieben wird. Es wird erläutert, dass Länder und Kommunen bei der Umsetzung vor Herausforderungen stehen, insbesondere in den Ferienzeiten. Bisher konnten viele etablierte und nachgefragte Angebote der Jugendarbeit nicht zur Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden. Der Gesetzentwurf reagiert auch auf einen Vorstoß des Bundesrates und setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, den Kommunen mehr Spielräume und die Jugendarbeit eine stärkere Rolle einzuräumen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Ausgaben oder Mindereinnahmen im Vergleich zu den bereits im Ganztagsförderungsgesetz berücksichtigten Haushaltsausgaben. Es werden auch keine Einnahmen erwartet. Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz ergänzt den ab 1. August 2026 geltenden § 24 Absatz 4 SGB VIII. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz spätestens zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten soll. Falls keine explizite Angabe gemacht ist, gilt: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die praktische Notwendigkeit, den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung auch in den Ferienzeiten flächendeckend zu erfüllen und dabei vorhandene Strukturen der Jugendarbeit zu nutzen. Er erhöht den kommunalen Gestaltungsspielraum, vermeidet Doppelstrukturen und kann finanzielle Ressourcen der Kommunen entlasten. Das Gesetz ist nicht befristet und sieht keine zusätzliche Evaluierung vor, da bereits ein jährlicher Bericht zum Ausbaustand der Ganztagsangebote erstellt wird. Es gibt keine besonderen Auswirkungen auf Gleichstellung, Wirtschaft oder Verwaltung. Das Vorhaben wird als Beitrag zur Nachhaltigkeit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Fachkräftesicherung bewertet. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Während der Schulferien können auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder genutzt werden. 
- Diese Angebote müssen von öffentlichen Trägern oder von nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe bereitgestellt werden. 
- Die Regelung gilt ausschließlich für die Zeiten der Schulferien, die durch Landesrecht bestimmt werden. 
- Der werktägliche Anspruch auf Ganztagsförderung im Umfang von acht Stunden bleibt bestehen; Länder können weiterhin Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr regeln. 
- Die Gesamtverantwortung für die Planung und Sicherstellung der Angebote liegt weiterhin beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe. 
- Es muss sichergestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in der Jugendarbeit tätig sind (Kinderschutz nach § 72a SGB VIII). 
- Alle Angebote der Jugendarbeit müssen verbindliche Gewaltschutzkonzepte umsetzen (§ 79a SGB VIII). 
- Die neuen Regelungen treten am 1. August 2026 in Kraft. 
 
Stellungnahmen:  
Der Text beschreibt eine geplante Änderung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), die ab August 2026 gelten soll. Ziel ist es, den bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder während der Schulferien zu erweitern: Auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sollen dann zur Erfüllung des Anspruchs anerkannt werden, sofern sie von öffentlichen Trägern oder anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe bereitgestellt werden. 
 
Wesentliche Punkte: 
 
- Bisher gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung nur für Angebote in Tageseinrichtungen. In den Schulferien soll nun eine Ausnahme gelten: Auch Angebote der Jugendarbeit können den Anspruch erfüllen. 
- Diese Regelung gilt ausschließlich für die Schulferien, weil hier Freizeit, Erholung und Selbstverwirklichung der Kinder im Vordergrund stehen und Jugendarbeit hierfür besonders geeignet ist. 
- Länder und Kommunen erhalten dadurch mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisation von Ferienangeboten. 
- Der werktägliche Anspruch auf acht Stunden Betreuung sowie die Möglichkeit der Länder, Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr zu regeln, bleiben unberührt. 
- Anspruchserfüllende Angebote der Jugendarbeit müssen von öffentlichen Trägern oder anerkannten freien Trägern (nach § 75 SGB VIII) bereitgestellt werden. Die Anerkennung dient als Qualitätsmerkmal. 
- Die Gesamtverantwortung bleibt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe. 
- Zum Kinderschutz: Es dürfen keine einschlägig vorbestraften Personen beschäftigt werden, und es müssen verbindliche Gewaltschutzkonzepte angewendet werden. Diese Anforderungen gelten auch für die Jugendarbeit. 
- Die Änderungen treten am 1. August 2026 in Kraft und bauen systematisch auf dem bereits verkündeten Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) auf. 
 
Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats oder eine Antwort der Bundesregierung ist im vorliegenden Text nicht enthalten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.09.2025
Datum Kabinettsbeschluss:01.10.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Es hat keine wesentliche Einflussnahme gegeben.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den vorliegenden Stellungnahmen finden sich nur vereinzelt Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Lediglich die Deutsche Sportjugend (dsj) nennt explizit eine Frist bis zum 12.09.2025, während der Landkreistag Baden-Württemberg ein Eingangsdatum der Aufforderung am 25.08.2025 angibt. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa 18 Tagen für diese Stellungnahme. Die übrigen Verbände machen keine konkreten Angaben zum Zeitraum oder Fristende.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien ist überwiegend positiv, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung, die Angebote der Jugendarbeit stärker in die Ganztagsbetreuung einzubeziehen und so die Teilhabechancen für Kinder zu verbessern. Viele Verbände begrüßen die Anerkennung der Jugendarbeit als rechtsanspruchserfüllend und sehen darin eine wichtige Ergänzung zu schulischen Angeboten. Allerdings werden von nahezu allen Seiten erhebliche Bedenken und Nachbesserungsbedarfe hinsichtlich der praktischen Umsetzung, der Qualitätssicherung, der Finanzierung, der personellen Ressourcen und der Wahrung der Eigenständigkeit der Jugendarbeit geäußert. Kritische Stimmen, insbesondere von Gewerkschaften, Elternvertretungen und einigen Fachverbänden, warnen vor einer Verwässerung pädagogischer Standards, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, der Gefahr prekärer Beschäftigung und einer Überforderung ehrenamtlicher Strukturen. Auch die Gefahr, dass Jugendarbeit als bloßer Lückenfüller für unzureichend ausgebaute Ganztagsangebote missbraucht wird, wird mehrfach betont.

Meinungen im Detail
Qualität, Standards und Personal: Ein zentrales Thema fast aller Stellungnahmen ist die Sicherung verbindlicher Qualitätsstandards für Ferienangebote. Sowohl Wohlfahrtsverbände (BAGFW, ASB), Elternvertretungen (BEVKi, Bundeselternrat), Gewerkschaften (ver.di, GEW, dbb, VBE) als auch der Ganztagsschulverband und der Verband binationaler Familien fordern klare Vorgaben zu Betreuungsschlüsseln, Qualifikation des Personals und zur Einhaltung von Kinderschutzstandards. Kritisiert wird, dass viele Angebote der Jugendarbeit von Ehrenamtlichen getragen werden und damit die pädagogische Qualität und Verlässlichkeit nicht immer gewährleistet sei. Der Personalmangel im Bildungsbereich wird von mehreren Verbänden als gravierendes Umsetzungsproblem benannt.

Finanzierung und Ressourcen: Die Frage der Finanzierung zieht sich durch nahezu alle Stellungnahmen. Viele Verbände (BAGFW, BKJ, Bundesverband der Familienzentren, BAG OKJA, ASB, GEW, Deutscher Städtetag) kritisieren, dass der Gesetzentwurf keine zusätzlichen Haushaltsmittel vorsieht und warnen vor Qualitätsverlusten und der Gefahr, dass bestehende Strukturen geschwächt werden. Eine gesicherte, zusätzliche und rechtssichere Finanzierung wird als Voraussetzung für die Umsetzung gefordert. Die Gefahr der Mittelverschiebung von der Jugendarbeit zugunsten schulischer Angebote wird besonders von der BAG OKJA und dem Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze betont.

Eigenständigkeit, Freiwilligkeit und Rolle der Jugendarbeit: Viele Fachverbände (BKJ, komba, BAG OKJA, GEW, dbb, ver.di) und Jugendverbände (DBJR) betonen die Eigenständigkeit, Freiwilligkeit und non-formale Bildungsorientierung der Jugendarbeit. Sie warnen davor, dass durch eine verpflichtende Einbindung in die Ganztagsbetreuung das pädagogische Profil und die Prinzipien der Jugendarbeit verloren gehen könnten. Die Gefahr einer Instrumentalisierung der Jugendarbeit als Ersatz für fehlende schulische Angebote wird insbesondere von der Johanniter-Unfall-Hilfe, ver.di, dbb und der BAG OKJA hervorgehoben.

Inklusion, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit: Die Bedeutung inklusiver, barrierefreier und sozial gerechter Angebote wird von vielen Akteuren (Ganztagsschulverband, ASB, Landkreistag Baden-Württemberg, Verband binationaler Familien, Deutscher Verein, BEVKi) betont. Es wird gefordert, dass alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Behinderung – Zugang zu hochwertigen Ferienangeboten erhalten. Kostenfreiheit oder zumindest bezahlbare Angebote werden als Voraussetzung für Chancengleichheit gesehen.

Trägerpluralität, Einbindung und Kooperation: Die Notwendigkeit, verschiedene Träger – darunter freie Träger, Sportvereine, Musikschulen, Familienzentren und Privatschulen – gleichberechtigt einzubeziehen, wird von mehreren Verbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, VDP, Deutscher Kitaverband) betont. Kritisiert wird die Beschränkung auf anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, da dies viele etablierte Akteure ausschließe und zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. Die Forderung nach enger Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Schulen, Jugendhilfe, Sport, Kultur und weiteren Akteuren zieht sich durch viele Stellungnahmen.

Arbeitsbedingungen und Beschäftigung: Gewerkschaften (ver.di, GEW, dbb, komba) und Elternvertretungen warnen vor einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse, Überlastung des Personals und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch saisonale und befristete Beschäftigungen. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen, eine langfristige Personalstrategie und verbindliche Standards für Beschäftigte.

Schließzeiten, Zugang und Bürokratie: Die Begrenzung der Schließzeiten und ein einfacher, barrierefreier Zugang zu den Angeboten werden insbesondere von Elternvertretungen (BEVKi, Bundeselternrat) und dem Ganztagsschulverband gefordert. Vier Wochen Schließzeit werden als nicht zumutbar kritisiert. Gleichzeitig wird vor neuen bürokratischen Hürden gewarnt.

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation: Die BAG OKJA fordert eine umfassende wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Gesetzesumsetzung, um die Auswirkungen auf Zielgruppen, Strukturen und Qualität zu überprüfen.

Verfassungsrechtliche Aspekte: Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) warnt vor möglichen verfassungsrechtlichen Problemen, falls freie Schulen benachteiligt und Elternbeiträge steigen sollten.

Fazit: Insgesamt zeigt sich ein differenziertes Meinungsbild: Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs wird breit begrüßt, jedoch wird die Umsetzung an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Die Kritikpunkte stammen vor allem von Gewerkschaften, Elternvertretungen, Fachverbänden der Jugendarbeit und Trägerverbänden. Sie fordern Nachbesserungen bei Qualität, Finanzierung, Personal, Trägerpluralität und der Wahrung der Eigenständigkeit der Jugendarbeit. Ohne diese Nachbesserungen sehen viele Verbände die Gefahr, dass die Reform ihre Ziele verfehlt oder sogar bestehende Strukturen und Standards gefährdet.

👍 Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.

„Somit ist der stärkere Einbezug von Akteuren der Jugendarbeit auch ein wichtiger Baustein dafür, dass Ganztagsbildung ihre Ziele von mehr Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit erreicht.“

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Der ASB betont die wichtige Rolle der Jugendarbeit, insbesondere von anerkannten freien Trägern, bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport notwendig ist, um ganzheitliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu schaffen. Besonders betont werden die Bedeutung von Inklusion (Teilhabe von Kindern mit Behinderung), die Einhaltung von Qualitätsstandards und Qualifikationen der Fachkräfte sowie der Schutz vor Gewalt während der Ferienangebote. Der ASB spricht sich dafür aus, bestehende Strukturen zu erhalten und Jugendarbeit als zusätzliche Alternative anzubieten, um Wahlmöglichkeiten für Familien zu schaffen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Rolle und Expertise der Jugendarbeit im Ganztag, 2) die Notwendigkeit inklusiver und gewaltfreier Angebote, 3) die Sicherstellung einer verlässlichen, achtstündigen Betreuung während der Ferien.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V.

„Der BdJA begrüßt dennoch im Grundsatz das Ziel auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe als unmittelbar rechtsanspruchserfüllend anzuerkennen“

Der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdJA) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Die Stellungnahme betont die langjährige Kooperation der Mitgliedseinrichtungen mit Grundschulen und hebt hervor, dass offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) bereits jetzt wichtige Ferienangebote bereitstellt, um Versorgungslücken zu schließen. Kritisiert wird, dass diese Angebote weiterhin als 'freiwillige Leistungen' gelten und daher finanziell unsicher sind, was zu Problemen bis hin zu Schließungen führt. Der BdJA fordert eine stärkere gesetzliche Verankerung der OKJA als Pflichtaufgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), um die Finanzierung zu sichern. Außerdem wird davor gewarnt, dass Haushaltsmittel von der Jugendarbeit in den schulischen Bereich verschoben werden könnten, wodurch Einrichtungen in Ferienzeiten geschlossen bleiben. Ein weiteres Problem ist, dass die Arbeit der OKJA meist von Fachkräften geleistet wird, deren Kosten Schulen oft nicht tragen können. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Finanzierung und gesetzliche Absicherung der OKJA, (2) die Gefahr der Mittelverschiebung zugunsten schulischer Angebote, und (3) die Personalausstattung und Kostendeckung bei Kooperationen mit Schulen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.

„Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Kinder Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten erhalten und bewährte Angebote gefestigt werden.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien, betont jedoch erheblichen Klärungs- und Konkretisierungsbedarf bezüglich der praktischen Umsetzung. Die BAGFW fordert, dass alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder Einkommen – Zugang zu qualitativ hochwertigen, inklusiven und bedarfsgerechten Ferienangeboten erhalten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit ausreichender finanzieller, personeller und räumlicher Ressourcen, einschließlich der Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften; 2) Der Schutz bestehender Strukturen und die Vermeidung von Konkurrenzsituationen zwischen Ganztagsförderung und Jugendarbeit; 3) Die Wahrung der Eigenständigkeit und Prinzipien der Jugendarbeit (wie Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit) sowie die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Die BAGFW mahnt zudem an, dass die Gesetzesfolgen keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse oder etablierte Angebote haben dürfen. Es wird eine enge, koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gefordert, um Synergieeffekte zu nutzen und die Teilhabechancen für Kinder nachhaltig zu verbessern.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.

„Die geplante Änderung des § 24 SGB VIII dahingehend, dass auch Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII für die Ferienbetreuung rechtsanspruchserfüllend sein sollen, betrachten wir aus zwei Perspektiven. Wir erachten diese Ergänzung einerseits als sinnvoll, wenn sie als genau das – nämlich ein ergänzendes Angebot – gedacht ist.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien, insbesondere zur Ergänzung des § 24 Absatz 4 SGB VIII. Die BAGE begrüßt die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026, betont jedoch, dass damit hohe Qualitätsanforderungen einhergehen müssen. Die geplante Einbeziehung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in die Ferienbetreuung wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen, sofern diese Angebote als Ergänzung und nicht als Ersatz verstanden werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit hoher Qualitätsstandards bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs, 2) Die Bedeutung vielfältiger und gut vernetzter Angebote der Jugendarbeit für ältere Kinder, 3) Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe als starke Partnerin im Ganztagsbereich.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V.

„Zusammengefasst halten wir die in Punkt VII 3 vertretende Auffassung, dass der Gesetzentwurf zu keinen Mehrausgaben führt, für nicht haltbar.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit (BAG OKJA) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit während der Schulferien zu stärken und in die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung einzubeziehen. Besonders positiv wird die Fokussierung auf öffentliche und anerkannte Träger der Jugendhilfe bewertet. Allerdings äußert die BAG OKJA erhebliche Bedenken hinsichtlich fehlender finanzieller und struktureller Ressourcen auf kommunaler Ebene. Es wird befürchtet, dass die ohnehin unterfinanzierte Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die aktuell überwiegend Jugendliche ab 12 Jahren anspricht, ihre Angebote künftig auf Grundschulkinder ausrichten und damit ihre eigentliche Zielgruppe sowie zentrale Prinzipien wie Offenheit und Freiwilligkeit verlieren könnte. Zudem kritisiert die BAG OKJA, dass wichtige Detailfragen wie Inklusion, Personalstandards und Mindestanforderungen nicht ausreichend geregelt sind. Die Stellungnahme fordert eine umfassende wissenschaftliche Begleitung und zusätzliche finanzielle Förderung, um die Auswirkungen der Gesetzesumsetzung zu evaluieren und negative Folgen zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die strukturelle und finanzielle Unterversorgung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und die Gefahr einer weiteren Verschärfung durch neue gesetzliche Verpflichtungen. 2. Die Verschiebung der Zielgruppe und die Gefährdung zentraler Prinzipien wie Offenheit und Freiwilligkeit. 3. Die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der Gesetzesumsetzung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundeselternrat

„Wir fordern daher, die geplante Änderung des § 24 Abs. 4 SGB VIII nicht umzusetzen. Stattdessen sollte die ganztägige Betreuung auch in den Ferienzeiten vorrangig durch die Schulen und das dort tätige pädagogische Fachpersonal sichergestellt werden.“

Der Bundeselternrat äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) in den Schulferien unmittelbar den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen sollen. Der Rat begrüßt zwar das Ziel einer qualitativ hochwertigen und verlässlichen Ganztagsbetreuung, lehnt jedoch die geplante Regelung ab, da sie die Kontinuität, Verlässlichkeit und pädagogische Qualität der Betreuung gefährdet. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung vertrauter Strukturen und Bezugspersonen für das Kindeswohl, 2) Die Rolle sozialer Beziehungen innerhalb der Schule, und 3) Die Gefahr einer Verwässerung pädagogischer Standards durch externe Träger. Der Bundeselternrat fordert, dass die Betreuung auch in den Ferienzeiten vorrangig durch schulisches Personal erfolgen soll, wobei Kooperationen mit Dritten nur ergänzend und nicht ersetzend wirken dürfen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 16.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)

„Der Entwurf lindert Symptome, löst aber nicht die Ursachen. Nur ein echter Ausbau mit Qualität, Kontinuität und Transparenz schafft Verlässlichkeit im Alltag.“

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien aus Elternsicht kritisch. Sie fordert, dass Ferienangebote kein Notbehelf sein dürfen, sondern kostenfrei, qualitativ hochwertig und für alle Kinder zugänglich sein müssen. Besonders betont werden die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards, eine solide und zusätzliche Finanzierung sowie eine Begrenzung der Schließzeiten, da vier Wochen Schließzeit für Familien nicht zumutbar sind. Außerdem wird ein einfacher, barrierefreier Zugang zu den Angeboten gefordert, um neue bürokratische Hürden für Familien zu vermeiden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Qualität und Finanzierung der Angebote, 2) die Begrenzung der Schließzeiten und 3) die Forderung nach einfacher, transparenter Zugänglichkeit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der Familienzentren e.V.

„Nur mit einer klaren politischen Entscheidung für Verlässlichkeit, Qualität und die strukturelle Einbindung von Familienzentren wird der Rechtsanspruch auf Ganztag nicht nur formal erfüllt, sondern mit Leben gefüllt.“

Der Bundesverband der Familienzentren (BVdFZ) bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien grundsätzlich als begrüßenswert, kritisiert jedoch wesentliche Schwächen. Insbesondere wird bemängelt, dass der Entwurf von einer Umsetzung ohne zusätzliche Haushaltsmittel ausgeht, was laut BVdFZ an der Realität vorbeigeht und die Qualität der Ganztagsförderung gefährdet. Der Verband betont, dass Familienzentren und Jugendverbände eine wichtige Ergänzung, aber keinen Ersatz für Ganztagsangebote darstellen und dafür stabile, rechtssichere Finanzierungsstrukturen notwendig sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Finanzierung und die daraus resultierenden Risiken für die Qualität der Angebote, 2) Die Notwendigkeit, familienunterstützende Strukturen systematisch einzubinden, und 3) Die Forderung nach klaren gesetzlichen Regelungen und einer ehrlichen Finanzierung durch Bund und Länder. Fachbegriffe wie Ganztagsförderung (Betreuung und Bildungsangebote für Kinder außerhalb der regulären Schulzeit) und familienunterstützende Strukturen (z.B. Beratungsangebote, psychosoziale Hilfen) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband für Kindertagespflege e.V.

„Der Gesetzesentwurf eröffnet leider der Kindertagespflege, die durch den Rückgang der Geburtenzahlen ohnehin besonders betroffen ist, keine neue Perspektive für eine Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Im Gegenteil: Die bestehenden Betreuungsverhältnisse erfüllen nicht den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und werden damit abgewertet.“

Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Die Stellungnahme kritisiert, dass die Kindertagespflege weiterhin nicht als ein Angebot anerkannt wird, das den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt. Obwohl viele Kindertagespflegepersonen pädagogisch qualifiziert sind, bleibt ihnen diese Möglichkeit verwehrt. Der Verband begrüßt zwar grundsätzlich die Erweiterung des § 24 Abs. 4 Satz 3 SGB VIII, wonach Angebote der Jugendarbeit in den Ferien den Rechtsanspruch erfüllen können, weist aber darauf hin, dass Kindertagespflege rechtlich nicht unter Jugendarbeit fällt und somit weiterhin ausgeschlossen bleibt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende Anerkennung der Kindertagespflege als rechtsanspruchserfüllendes Angebot trotz pädagogischer Qualifikation, 2) die rechtliche Abgrenzung zwischen Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und Kindertagespflege (§ 22 ff SGB VIII), 3) die negativen Auswirkungen für Kindertagespflegepersonen und Eltern hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

„Dass Angebote der Jugendarbeit künftig in den Ferienzeiten rechtsanspruchserfüllend wirken sollen, würdigt ihre Qualität. Zugleich zeigt sich hier aber auch die Gefahr einer Funktionalisierung: Jugendarbeit darf nicht zum Lückenfüller für ein unvollständig geplantes System werden.“

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien grundsätzlich. Sie hebt hervor, dass Angebote wie Ferienfreizeiten, Theater- und Musikprojekte sowie internationale Jugendbegegnungen wichtige Erfahrungsräume für Kinder und Jugendliche sind und künftig auch rechtlich anerkannt werden sollen. Besonders betont werden (1) die Bedeutung non-formaler Bildungsangebote in den Ferien, (2) die Notwendigkeit einer Übergangsfrist für Träger ohne aktuelle Anerkennung nach § 75 SGB VIII, und (3) die Sicherung der Eigenständigkeit und Finanzierung der Jugendarbeit unabhängig vom Ganztag. Die BKJ warnt davor, Jugendarbeit lediglich als Lückenfüller für unzureichend ausgebaute Ganztagsangebote zu nutzen und fordert eine verlässliche Finanzierung sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung der Angebote.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 dbb beamtenbund und tarifunion

„Die Jugendarbeit darf nicht zur Kompensation versäumter Vorbereitungen zweckentfremdet werden. Qualität, Kinderschutz und pädagogische Kontinuität müssen im Zentrum der Anstrengungen stehen.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Er erkennt zwar die gesellschaftlichen Chancen eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 an, sieht aber erhebliche Umsetzungsprobleme. Besonders betont werden der Fachkräftemangel in Bildungsberufen, die fehlenden verbindlichen Qualitätsstandards und die Gefahr, dass Jugendarbeit als Lückenfüller für Versäumnisse im Ausbau der Ganztagsbetreuung missbraucht wird. Der dbb fordert verbindliche Qualitätsvorgaben (z.B. Betreuungsschlüssel, qualifiziertes Personal), einen wirksamen Kinderschutz, die Sicherung der Eigenständigkeit der Jugendarbeit und eine verlässliche Finanzierung. Die Stellungnahme warnt davor, dass ohne diese Voraussetzungen der Rechtsanspruch zur bloßen Formalie verkommt und die Qualität der Angebote leidet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards und Kinderschutz, 2) Bedeutung und Grenzen des Ehrenamts in der Jugendarbeit, 3) Risiken für die Eigenständigkeit und das Organisationsprinzip der freiwilligen Teilnahme an Jugendarbeit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.

„Damit dies gelingt, muss der Entwurf an entscheidenden Stellen nachgebessert werden: durch die explizite Anerkennung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, die Stärkung von Netzwerken und Sozialraumorientierung, einem Verweis auf die Förderung freier Träger sowie die Berücksichtigung ehrenamtlicher Strukturen im gemeinnützigen, organisierten Kinder- und Jugendsport. Nur so kann eine nachhaltige Partnerschaft zwischen schulischem Ganztag und Jugendarbeit entstehen, von der junge Menschen unmittelbar profitieren.“

Die Deutsche Sportjugend (dsj) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Sie betont, dass Jugendarbeit – insbesondere durch Sportvereine – als eigenständiges und gleichwertiges Angebot im Ganztag gesetzlich verankert werden muss. Die dsj fordert eine klare rechtliche Anerkennung und finanzielle Förderung der Angebote freier Träger, insbesondere im Hinblick auf ehrenamtliche Strukturen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtliche Verankerung und Anerkennung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, 2) die Bedeutung von Netzwerken und Kooperationen zwischen Schule, Jugendhilfe und Sportvereinen, sowie 3) die Notwendigkeit einer auskömmlichen finanziellen und organisatorischen Unterstützung, um Überlastung ehrenamtlicher Strukturen zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Bundesjugendring

„Der DBJR begrüßt den vorliegenden Referent*innenentwurf und die damit angestrebte Ergänzung des § 24 Absatz 4 SGB VIII ausdrücklich.“

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien ausdrücklich. Er betont, dass die geplante Ergänzung des § 24 Absatz 4 SGB VIII dazu beiträgt, für Kinder mehr Räume zur Erholung, Selbstorganisation und Mitgestaltung zu schaffen. Dies fördert die demokratische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Kindern. Besonders hervorgehoben wird, dass die Angebote der Jugendverbände überwiegend von jungen Ehrenamtlichen organisiert werden und daher vor allem in den Schulferien stattfinden können. Die Begrenzung des Gesetzes auf die Schulferien wird als sinnvoll erachtet, um Parallelstrukturen zu vermeiden und die Jugendarbeit nicht zu schwächen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung der Selbstorganisation und Mitgestaltung durch Kinder, 2) Die Rolle und Arbeitsweise der Jugendverbände mit ehrenamtlichen Strukturen, 3) Die Notwendigkeit, Parallelangebote zu vermeiden und die Jugendarbeit zu stärken.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 09.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Kitaverband – Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V.

„Die geplante Regelung stellt einen wichtigen Schritt dar, um bestehende Angebotslücken zu schließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.“

Der Deutsche Kitaverband begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien grundsätzlich. Besonders betont wird, dass freie Träger der Kindertagesbetreuung, die bereits anerkannte und bewährte Ferienangebote für Grundschulkinder bereitstellen, explizit in die Anspruchsregelung aufgenommen werden sollten. Der Verband sieht Nachbesserungsbedarf, da die aktuelle Formulierung des Entwurfs vor allem klassische Jugendarbeitsträger berücksichtigt und dadurch Unsicherheiten sowie mögliche Doppelstrukturen für freie Kitaträger entstehen könnten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer rechtlicher Anerkennung für Ferienangebote freier Kitaträger, 2) die Gefahr von Doppelstrukturen und Finanzierungsunsicherheiten, wenn diese Träger nicht eindeutig einbezogen werden, und 3) die Forderung nach einer präzisierten Gesetzesformulierung, die die Angebote freier Kitaträger ausdrücklich einschließt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutscher Landkreistag

„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel, so viel Gestaltungsspielraum wie möglich zu schaffen, um die Erfüllung des bundesweiten Rechtsanspruchs ab August 2026 zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen.“

Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Ganztagsbetreuung während der Schulferien zu ermöglichen. Besonders positiv wird hervorgehoben, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit künftig stärker einbezogen werden können, um den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 zu erfüllen. Allerdings spricht sich der Verband dafür aus, die inhaltliche Ausgestaltung der Ferienbetreuung weiterhin den Bundesländern zu überlassen und den täglichen Stundenumfang des Anspruchs zu reduzieren. Zudem werden zahlreiche Umsetzungsfragen angesprochen, die vor allem in Zusammenarbeit mit den Ländern geklärt werden müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden 1) die Bedeutung von Gestaltungsspielräumen für die Landkreise, 2) die Einbindung der Kinder- und Jugendarbeit als Ergänzung, und 3) die Notwendigkeit weiterer Abweichungen von bundesrechtlichen Vorgaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.09.2025
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👍 Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Wir lehnen eine derart restriktive Beschränkung auf anerkannte freie Träger der Jugendhilfe vor allem in den Ferien ab, da viele Maßnahmen von nicht unbedingt anerkannten Trägern der Jugendhilfe, etwa örtlichen Sportvereinen, angeboten werden.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien, da er eine dringend benötigte Entlastung für die Kommunen darstellt. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die Beschränkung der Anbieter auf anerkannte freie Träger der Jugendhilfe zu restriktiv ist und viele zivilgesellschaftliche Akteure, wie örtliche Sportvereine, ausschließt. Der Verband fordert, den Anbieterkreis zeitlich weiter zu fassen und den Zusatz 'während der Schulferien' zu streichen, da keine fachliche Begründung für die Unterscheidung zwischen Ferien- und Schulzeiten besteht. Zudem wird betont, dass landesrechtliche Schließzeitenregelungen weiterhin möglich sein müssen und angeregt, dass Grundschüler am Mittagessen teilnehmen und die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet werden können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Kritik an der restriktiven Anbieterregelung, 2. Die Forderung nach einer flexibleren zeitlichen Ausgestaltung, 3. Die Notwendigkeit der Einbindung aller zivilgesellschaftlichen Kräfte, insbesondere in ländlichen Räumen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.09.2025
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🤷‍♀️ Deutscher Städtetag

„Wir begrüßen die Ergänzung des § 24 Abs. 4 SGB VIII um die Träger der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII. Dies ist ein notwendiger Beitrag zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27. Allerdings halten wir die Beschränkung dieser Öffnung auf die anerkannten Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht für ausreichend.“

Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich die geplante Ergänzung des § 24 Abs. 4 SGB VIII, die es Trägern der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII ermöglicht, Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien zu machen. Dies wird als wichtiger Beitrag zur Umsetzung des ab 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gesehen. Kritisiert wird jedoch, dass die Gesetzesänderung nur anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe einbezieht. Der Städtetag fordert, dass auch andere etablierte Akteure wie Sportvereine und Musikschulen berücksichtigt werden, da diese in vielen Bundesländern bereits seit Jahren Ferien- und Nachmittagsbetreuung anbieten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass solche Angebote nicht kostenfrei für die Kommunen sind und mit zusätzlichen Ausgaben, insbesondere bei der Qualifikation des Personals und beim Kinderschutz, zu rechnen ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, auch Sportvereine und Musikschulen gesetzlich einzubeziehen, 2) Die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen auf die Kommunen, 3) Die Bedeutung, die offene Jugendarbeit mit ihrem Freizeitcharakter und ihrer Zielgruppenvielfalt zu erhalten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.09.2025
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👍 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben. Bereits in seinen Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung des Rechtsanspruches hatte der Deutsche Verein die Möglichkeit im Blick, dass auch anerkannte Träger der Jugendarbeit als Leistungserbringer Angebote im Rahmen des Rechtsanspruches schaffen können.“

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt den Gesetzentwurf, der vorsieht, dass anerkannte Träger der Jugendarbeit künftig in den Schulferien Angebote machen können, die den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder erfüllen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass dies Kommunen mehr Flexibilität gibt und Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Besonders betont werden: (1) die Notwendigkeit, Jugendarbeitsangebote auf jüngere Kinder (6-10 Jahre) auszurichten und das Personal entsprechend zu qualifizieren, (2) die Bedeutung wohnortnaher und für alle Kinder zugänglicher Angebote, um soziale Teilhabe zu sichern, und (3) die Forderung nach einkommensabhängigen Beiträgen sowie einer unbürokratischen Umsetzung von Bildungs- und Teilhabeleistungen, um Armutsfolgen vorzubeugen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.09.2025
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👍 Ganztagsschulverband e.V.

„Insgesamt sieht der Ganztagsschulverband e.V. durch die Einbindung von Angeboten der Jugendarbeit in die Ferienbetreuung und damit in die Erfüllung des Rechtsanspruchs eine Chance, die ganzheitliche, inklusive und kindgerechte Bildung und Begleitung von Grundschulkindern gut zu gestalten.“

Der Ganztagsschulverband e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Der Verband betont die Bedeutung einer kindgerechten, inklusiven und ganzheitlichen Ferienbetreuung, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder orientiert. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards, die Inklusion und Barrierefreiheit der Angebote sowie die Vermeidung sozialer Selektion durch kostenfreie oder bezahlbare Angebote. Der Verband fordert außerdem eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Trägern der Jugendarbeit und weiteren Akteuren sowie eine Präzisierung der gesetzlichen Regelungen zur maximalen Schließzeit von Ferienangeboten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Qualität und Qualifikation des pädagogischen Personals, 2) die soziale Gerechtigkeit und Zugänglichkeit der Angebote für alle Kinder, und 3) die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Vorgaben (z.B. zur Schließzeit).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.09.2025
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👍 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

„Nur unter diesen Voraussetzungen kann Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten.“

Die Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien grundsätzlich positiv. Die GEW begrüßt die geplante Ergänzung des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), da sie eine bessere Versorgungssicherheit für Familien und eine Stärkung der Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche sieht. Gleichzeitig warnt die GEW vor einer zu starken rechtlichen Verpflichtung, da die Jugendarbeit auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung basiert und durch eine einklagbare Pflichtstruktur ihr pädagogisches Profil verlieren könnte. Besonders ausführlich werden die Risiken für die Arbeitsbedingungen und die angespannte Personalsituation in der Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Die GEW fordert verbindliche Finanzierungszusagen, bessere Arbeitsbedingungen und eine langfristige Personalstrategie, um Qualitätsverluste zu vermeiden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Bedeutung der Eigenständigkeit und Freiwilligkeit der Jugendarbeit, (2) die Notwendigkeit verbesserter Arbeitsbedingungen und ausreichender Finanzierung, und (3) die Gefahr einer Verschiebung des Schwerpunkts von non-formaler Bildung hin zu reiner Betreuung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.09.2025
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👍 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

„Damit dies gelingt, muss jedoch die Eigenständigkeit der Jugendarbeit gesichert, ihre Finanzierung verlässlich geregelt und das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt bleiben. Nur so wird die Jugendarbeit gestärkt und in ihrer Eigenlogik erhalten, anstatt vorrangig als kompensatorisches Angebot im Kontext des Ganztagsrechtsanspruchs eingesetzt zu werden.“

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt den Gesetzentwurf, der ab 2026 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder auch in den Schulferien vorsieht. Besonders positiv bewertet wird die Anerkennung von Angeboten der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) als rechtsanspruchserfüllend, was die Rolle der außerschulischen Bildung stärkt. Die Stellungnahme hebt jedoch hervor, dass Jugendarbeit freiwillig, selbstorganisiert und non-formal ist und nicht zu einem bloßen Ersatz für fehlende schulische Angebote werden darf. Kritisch gesehen werden die Gefahr der Instrumentalisierung, ungelöste strukturelle und rechtliche Fragen (z.B. Aufsichtspflicht, regionale Unterschiede, Finanzierung) sowie die späte Einbindung der Jugendarbeit in den Umsetzungsprozess. Die Johanniter fordern unter anderem eine klare Abgrenzung der Jugendarbeit, gesicherte Finanzierung, bundeseinheitliche Qualitätsstandards und die Sicherung von Chancengerechtigkeit. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Bedeutung der Freiwilligkeit und Eigenständigkeit der Jugendarbeit, (2) Herausforderungen bei Finanzierung und Qualitätssicherung, (3) die Notwendigkeit einer verbindlichen Einbindung freier Träger in Planungsprozesse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 komba gewerkschaft

„Eine solche Vorgehensweise widerspricht dem Anspruch auf Qualität, Verlässlichkeit und pädagogische Kontinuität im Ganztag. Sie gefährdet sowohl die Zielsetzung des Rechtsanspruchs als auch das Selbstverständnis der Kinder- und Jugendarbeit.“

Die komba gewerkschaft äußert sich kritisch zum Referentenentwurf, der vorsieht, freie Träger der Jugendarbeit in die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung einzubeziehen. Sie betont, dass Jugendarbeit auf Freiwilligkeit und ehrenamtlichem Engagement basiert, was sich grundlegend von schulischen Ganztagsangeboten unterscheidet. Die Einbindung der Jugendarbeit in verpflichtende Betreuungsstrukturen würde das Selbstverständnis und die Eigenständigkeit der Jugendarbeit gefährden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr, dass Jugendarbeit von einem freiwilligen zu einem verpflichtenden Angebot umgedeutet wird; 2) Die Überforderung und strukturellen Probleme ehrenamtlicher Träger, insbesondere im Hinblick auf Personal, Verlässlichkeit und Planungssicherheit; 3) Die Notwendigkeit eines wirksamen Kinderschutzes, der über formale Vorgaben hinausgeht und im Alltag gelebt werden muss. Die Stellungnahme fordert stattdessen bundesweit einheitliche Standards für die Ganztagsbetreuung, ausreichend pädagogisches Fachpersonal und nachhaltige politische sowie finanzielle Rahmenbedingungen.

Tendenz: ablehnend 👎

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👍 Landkreistag Baden-Württemberg

„Wir begrüßen explizit die im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit, Angebote nach § 11 SGB VIII im Rahmen von Ferienfreizeiten als rechtsanspruchserfüllend anzuerkennen.“

Der Landkreistag Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien ausdrücklich. Besonders positiv bewertet wird, dass Angebote nach § 11 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) im Rahmen von Ferienfreizeiten als Erfüllung des Rechtsanspruchs anerkannt werden sollen. Dies verschafft den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum, insbesondere für gemeindeübergreifende Ferienangebote. Hervorgehoben wird zudem die Stärkung der Inklusion, da Angebote für junge Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden müssen. Kritisch angemerkt wird, dass die bisherige Gesetzesformulierung ortsansässige Vereine ausschließt; es wird angeregt, auch Angebote von Verbänden, Gruppen oder Initiativen der Jugend in den Rechtsanspruch einzubeziehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Anerkennung von Ferienfreizeiten als rechtsanspruchserfüllend, 2. Die Bedeutung der Inklusion in der Jugendarbeit, 3. Die Einbeziehung weiterer Träger wie Vereine und Initiativen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.09.2025
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👎 Verband Bildung und Erziehung (VBE)

„Der Gesetzentwurf ist eine pragmatische Reaktion auf bestehende Umsetzungsprobleme, löst aber die zentrale Frage nach Qualität und Verlässlichkeit nicht.“

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bewertet den Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Angebote der Jugendhilfe künftig auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien angerechnet werden können, als pragmatische Lösung zur organisatorischen Absicherung des Anspruchs. Der VBE äußert jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung, da viele Angebote der Jugendhilfe von Ehrenamtlichen und Zusatzkräften durchgeführt werden, deren pädagogische Qualifikation nicht immer nachgewiesen ist. Es fehlen verbindliche Standards für Betreuungsschlüssel, Finanzierung und Personal, wodurch eine bundesweit einheitliche und hochwertige Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards und gesicherter Finanzierung, 2) die Gefahr einer Verwässerung des pädagogischen Anspruchs der Jugendarbeit, und 3) der bestehende Personalmangel im Bildungsbereich, der durch gezielte Anwerbe- und Qualifizierungskampagnen adressiert werden muss.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.09.2025
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👍 Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.

„Ein inklusives und qualitätsvolles Ferienangebot sichert nicht nur die Betreuung, sondern stärkt die Teilhabechancen von Kindern und trägt zu ihrer individuellen Entwicklung bei.“

Die Stellungnahme hebt die Bedeutung einer inklusiven und auf Vielfalt bedachten Ganztagsbetreuung, insbesondere während der Ferienzeiten, hervor. Es wird betont, dass Angebote gezielt auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen (vulnerabler Gruppen), wie Kinder mit Migrationshintergrund, neu zugewanderte und geflüchtete Kinder, eingehen sollten. Qualitativ hochwertige und sprachfördernde Aktivitäten werden als entscheidend für die Sprachentwicklung aller Kinder angesehen. Die Kooperation von Schulen mit erfahrenen Trägern der Jugendhilfe wird empfohlen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards und regelmäßiger Evaluation der Ferienangebote, 2) die Qualifikation und Diversitätskompetenz des Fachpersonals, 3) der offene und kostenunabhängige Zugang zu den Angeboten, um Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

„Planungssicherheit und Rechtsklarheit für alle Träger sind Voraussetzung, um das Ziel des Referentenentwurfs – eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung auch in den Schulferien – zu erreichen.“

Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, der vorsieht, Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien als Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anzuerkennen. Der VDP betont jedoch, dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, wenn schulische Angebote – insbesondere von freien Schulen – nicht gleichberechtigt einbezogen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer verbindlichen Einbindung freier Schulträger in die kommunale Jugendhilfeplanung, 2) die Forderung nach trägerneutraler und gesicherter Finanzierung, damit freie Schulen nicht benachteiligt werden, und 3) die Sicherung von Trägerpluralität, damit unterschiedliche pädagogische Ansätze chancengleich berücksichtigt werden. Der VDP warnt, dass ohne diese Maßnahmen die Kapazitäten freier Träger ungenutzt bleiben und Elternbeiträge steigen könnten, was verfassungsrechtliche Probleme verursachen würde.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.09.2025
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👎 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

„ver.di fordert die Bundesregierung und das BMBFSFJ auf, von der Einfügung der Option den Rechtsanspruch auf Ganztag in den Ferien über die Jugendarbeit zu erfüllen, Abstand zu nehmen, da sich auf dieser Grundlage kein bundesweiter qualitativer Ganztag für Kinder, Eltern und Beschäftigte entwickeln kann, weitere prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen, die Jugendarbeit ihren Charakter verliert und Beschäftigte in den Kommunal- und in den Länderverwaltungen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf, der vorsieht, dass während der Schulferien Angebote der Jugendarbeit als Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Schulkinder gelten sollen. Ver.di betont, dass dies zu einer Verschlechterung der Betreuungsqualität führen könnte, da Kinder in den Ferien aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen werden und keine kontinuierlichen Beziehungen zu pädagogischen Fachkräften aufbauen können. Außerdem wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Eltern, insbesondere Mütter, durch unsichere und kostenpflichtige Betreuungsangebote stärker belastet werden und ihre Erwerbstätigkeit einschränken müssen. Für die Beschäftigten im Ganztag, in der Jugendarbeit und in der Kommunalverwaltung befürchtet ver.di eine Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse, da saisonale und befristete Beschäftigungen zunehmen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen auf Kinder und Eltern hinsichtlich Kontinuität, Chancengleichheit und Belastungen, 2) Die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse für Fachkräfte, 3) Die Veränderung des Charakters der Jugendarbeit und die zusätzlichen Aufgaben für Kommunen und Träger.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. | 13.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das geplante Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien ändert den § 24 SGB VIII dahingehend, dass auch Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII für die Ferienbetreuung rechtsanspruchserfüllend sein sollen.

Lobbyregister-Nr.: R003613 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67779

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.12.2025
Erste Beratung:18.12.2025
Drucksache:21/3193 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend17.12.2025Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend26.01.2026Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:549/25
Eingang im Bundesrat:10.10.2025
Erster Durchgang:21.11.2025
Status Bundesrat:Beraten