Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein |
| Initiator: | Die Linke |
| Status: | Abgelehnt |
| Letzte Änderung: | 16.04.2026 |
| Drucksache: | 21/1757 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/5378 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die vollständige Streichung des § 265a StGB, sodass das Fahren ohne Fahrschein („Schwarzfahren“) und andere Leistungserschleichungen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Lösung besteht darin, diese Verhaltensweisen nicht mehr als Straftat zu behandeln, sondern sie den Verkehrsunternehmen zur zivilrechtlichen Verfolgung zu überlassen. Der Entwurf stammt von der Fraktion Die Linke und einzelnen Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht benannt.
Hintergrund:
Der Entwurf schildert ausführlich die Vorgeschichte: Das Fahren ohne Fahrschein wird aktuell als Straftat verfolgt, was zu Freiheits- und Geldstrafen führen kann, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit zu Ersatzfreiheitsstrafen. Dies betrifft häufig arme, hilfsbedürftige und obdachlose Menschen. Die Strafandrohung wird als unverhältnismäßig angesehen, weil kein erheblicher gesellschaftlicher Schaden entsteht und die Verkehrsunternehmen bereits ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben. Es wird auf gescheiterte frühere Gesetzesinitiativen und auf die Belastung von Polizei und Justiz hingewiesen. Initiativen wie der „Freiheitsfonds“ haben bereits Menschen aus der Haft freigekauft und dem Staat Kosten erspart. Es wird zudem auf die geringe Abschreckungswirkung und die soziale Problematik der aktuellen Regelung eingegangen.
Kosten:
Eine genaue Prognose der Kosten oder Einsparungen ist laut Entwurf nicht möglich. Es wird jedoch erwartet, dass durch die Entlastung von Justiz und Gerichten die öffentlichen Haushalte (Bund und Länder) „nicht unerheblich entlastet“ werden. Konkrete Zahlen zu erwarteten Einnahmen oder Ausgaben werden nicht genannt, aber es wird beispielhaft erwähnt, dass die Kosten für Ersatzfreiheitsstrafen bundesweit über 200 Millionen Euro pro Jahr betragen.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf betont die Entlastung von Polizei und Justiz sowie die Vermeidung einer Doppelbestrafung (staatliche Strafe plus erhöhtes Beförderungsentgelt). Es wird auf die geringe Relevanz der übrigen Tatbestände des § 265a StGB und die Übereinstimmung mit dem Ziel der Koalitionsparteien verwiesen, überflüssige Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt, aber die soziale Dringlichkeit wird durch die Schilderung der Betroffenheit armer und hilfsbedürftiger Menschen unterstrichen.
Maßnahmen:
- Streichung des § 265a StGB, wodurch das Fahren ohne Fahrschein im öffentlichen Verkehr und die anderen in dieser Vorschrift genannten Handlungen nicht mehr strafbar sind
- Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich.
Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72670
| Eingang im Bundestag: | 22.09.2025 |
| Erste Beratung: | 13.11.2025 |
| Abstimmung: | 16.04.2026 |
| Drucksache: | 21/1757 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/5378 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 03.12.2025 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 15.04.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) beschlossen. Der Verkehrsausschuss hat als mitberatender Ausschuss mitberaten.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, sowohl den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/2722) als auch den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/1757) abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD zugestimmt; die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen in die Gesetzentwürfe eingefügt. Die Beschlussempfehlung sieht ausschließlich die Ablehnung der beiden Gesetzentwürfe vor.
Begründung:
Die Begründungen der beiden Gesetzentwürfe (GRÜNE und Die Linke) betonen, dass die strafrechtliche Sanktionierung des Fahrens ohne Fahrschein unverhältnismäßig sei, vor allem weil sie Menschen in Armut besonders hart treffe und häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen führe. Die GRÜNEN argumentieren, das Verhalten könne zivilrechtlich (z. B. durch Vertragsstrafen) ausreichend geahndet werden und die Kriminalisierung verstärke soziale Benachteiligung. Die Linke hebt zusätzlich hervor, dass Strafregistereinträge stigmatisierend wirken und zu Ausweisungen führen könnten. Beide Fraktionen sehen eine Entlastung von Polizei und Justiz durch die Entkriminalisierung. Die ablehnenden Fraktionen (CDU/CSU, AfD, SPD) führen unter anderem an, dass die Abschaffung der Strafbarkeit zu Nachahmungseffekten, Gerechtigkeitsdefiziten und finanziellen Schäden für die Verkehrsbetriebe führen könnte. Die SPD erkennt zwar die Argumente für eine Abschaffung an, möchte aber eine gemeinsame Regelung mit dem Koalitionspartner erarbeiten.
Statements der Fraktionen:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehen nur geringen Unrechtsgehalt und kaum Vermögensschaden, fordern Entkriminalisierung, da das Strafrecht als Ultima Ratio hier unverhältnismäßig sei und die Regelung sozial Benachteiligte treffe.
- Die Linke: Schließt sich der Argumentation der GRÜNEN an, betont die soziale Problematik von Ersatzfreiheitsstrafen und die hohen Kosten für den Staat, fordert staatliche Hilfen statt Sanktionen.
- AfD: Warnt vor Nachahmungseffekten, Gerechtigkeitsdefiziten und Erosion des Unrechtsbewusstseins, sieht finanziellen Schaden für Verkehrsbetriebe, betrachtet Beförderungserschleichung als Betrugsdelikt.
- CDU/CSU: Betont, dass Strafbarkeit unabhängig vom Gesamtschaden besteht, verweist auf die Möglichkeit der Einstellung bei geringem Schaden und auf bereits erfolgte Reformen bei Ersatzfreiheitsstrafen, warnt vor faktisch kostenlosem ÖPNV.
- SPD: Erkennt die Argumente für die Abschaffung an (hoher Aufwand für Polizei/Justiz, Sanktionsmöglichkeiten durch Verkehrsbetriebe), lehnt aber die Anträge ab, da eine gemeinsame Regelung mit dem Koalitionspartner angestrebt wird.