Änderung des TKG und Verbesserung der Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau

| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung |
| Status: | Eckpunktepapier |
| Letzte Änderung: | 31.07.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Datum erster Entwurf: | 31.07.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland soll weiter forciert werden. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) arbeitet derzeit an weiteren Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um dieses Ziel zu unterstützen. Dabei werden auch neue europarechtliche Vorgaben berücksichtigt. Die entsprechenden Maßnahmen und Vorschläge sind in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.
Das Eckpunktepapier skizziert zunächst, wie der nationale Gesetzgeber die durch die Gigabit-Infrastrukturverordnung erhaltenen Regelungsbefugnisse inhaltlich ausgestalten könnte. Darüber hinaus enthält das Papier zahlreiche Vorschläge zur Anpassung der Regelungen zu Ausbau und Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen. Weitere Vorschläge zielen auf die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die Beschleunigung des Netzausbaus insgesamt ab.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat im Juli 2025 ein Eckpunktepapier mit Änderungsvorschlägen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgelegt und um Stellungnahme gebeten. Mehrere Absender, darunter der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und GdW/Haus & Grund/BFW, bestätigen die Vorstellung der Eckpunkte am 31.07.2025. Die ANGA gibt an, dass schriftliche Kommentierungen bis Ende August 2025 möglich waren. Die früheste Nennung eines Eingangs der Aufforderung ist der 17.07.2025 (Ministerium RLP, Niedersachsen), das späteste Stellungnahmedatum ist der 09.09.2025 (Glasfaser NordWest). Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa 6 bis 8 Wochen, wobei die meisten Stellungnahmen zwischen dem 22.08. und 31.08.2025 eingereicht wurden. Einzelne Absender (z.B. Wohnen im Eigentum e.V.) kritisieren, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Frist für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Abwendung eines Ausbauanspruchs von nur einem Monat zu kurz sei und fordern mindestens 3 Monate. Insgesamt lässt sich für die Beteiligungsphase ein Zeitraum von mindestens 4 Wochen, überwiegend aber 6 Wochen und mehr feststellen.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist grundsätzlich positiv hinsichtlich des Ziels, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen, Genehmigungsverfahren zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen. Die meisten Verbände und Unternehmen begrüßen die Initiative und die frühzeitige Einbindung der Branche. Allerdings gibt es erhebliche Kritik an einzelnen Regelungsvorschlägen, insbesondere an zusätzlichen nationalen Verschärfungen über EU-Vorgaben hinaus, an regulatorischen Eingriffen in Eigentumsrechte und Geschäftsmodelle, an der Ausweitung von Mitnutzungsansprüchen und an der Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts. Die Meinungen divergieren stark zwischen den Interessen der Netzbetreiber, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Verbraucherverbänden, Kommunen, Bauindustrie und Telekommunikationsunternehmen. Es werden sowohl investitionsfreundliche als auch wettbewerbsfördernde und sozial ausgewogene Lösungen gefordert. Einzelne Stellungnahmen (z.B. Wohnen im Eigentum e.V.) äußern verfassungsrechtliche Bedenken gegen Zwangsmaßnahmen und zu kurze Fristen.
Meinungen im Detail
1. Digitalisierung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren
Nahezu alle Stellungnahmen – insbesondere von Netzbetreibern (BDI, DIHK, BREKO, Deutsche Telekom, Bitkom, eco, BUGLAS), der Bauindustrie, Bundesnetzagentur und Kommunen – fordern eine vollständige Digitalisierung, Standardisierung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse. Zentrale Forderungen sind die Einführung zentraler digitaler Anlaufstellen (One-Stop-Shop), Anzeigeverfahren statt Zustimmungsverfahren, klare Fristen und weniger Bürokratie. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Bauindustrie warnen jedoch vor Fristverkürzungen und Genehmigungsfiktionen ohne gleichzeitige Qualitäts- und Fachkundekriterien, da dies zu mangelhafter Bauausführung führen könne. Die Bauindustrie fordert ein bundesweites Register für unterirdische Infrastruktur und klare Qualitätsanforderungen.
2. Ausbau und Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur (Netzebene 4, NE4)
Die Regelungen zur Mitnutzung und zum Ausbau der NE4 sind besonders umstritten. Netzbetreiberverbände wie BREKO, ANGA, OXG, NetCologne, NetDüsseldorf und Vodafone lehnen eine pauschale Ausweitung der Mitnutzungsansprüche und starre Entgelte ab, da dies Investitionsanreize schwäche, Doppelausbau fördere und den Wettbewerb verzerren könne. Die Immobilienwirtschaft (GdW, Haus & Grund, BFW, ZIA, VDIV) kritisiert tiefgreifende Eingriffe in Eigentumsrechte und fordert kooperative Lösungen sowie längere Fristen für Beschlussfassungen. Verbraucherverbände (vzbv, Deutscher Mieterbund, Wohnen im Eigentum) warnen vor finanziellen Belastungen der Mieter durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt und fordern Wahlfreiheit beim Anbieter sowie Schutz vor Monopolstrukturen. NYNEX und weitere fordern diskriminierungsfreien Zugang und technische Mindeststandards, während die Bundesnetzagentur eine ausgewogene Balance zwischen Investitionsschutz und Wettbewerb betont. Die Bundesarbeitsgruppe Digitale Infrastruktur des Wirtschaftsrates, BREKO, OXG und weitere warnen vor regulatorischen Fehlanreizen und sprechen sich für investitionsfreundliche, marktorientierte Regelungen aus.
3. Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE)
Die geplante Erhöhung und Verlängerung des GBE ist ein zentraler Streitpunkt. Netzbetreiber und einige Verbände (BUGLAS, ZIA, VKU) begrüßen die Erhöhung als Investitionsanreiz, fordern aber praktikable und unbefristete Lösungen. Die Immobilienwirtschaft fordert Sicherung der Umlagefähigkeit und Einbeziehung des Neubaus. Verbraucherverbände, der Deutsche Mieterbund, das Ministerium RLP und das Niedersächsische Ministerium kritisieren die Mehrbelastung der Mieter und fordern eine Abschaffung oder zumindest eine Evaluation der bisherigen Auswirkungen. Die Behörde für Kultur und Medien Hamburg empfiehlt eine Deckelung und stärkere Finanzierung über direkte Vertragskunden.
4. Recht auf Vollausbau und Duldungspflichten
Das geplante Recht auf Vollausbau von Gebäuden mit Glasfaseranschlüssen wird von Netzbetreibern (GFNW, United Internet, Deutsche Telekom) und dem vzbv grundsätzlich begrüßt, sofern Wahlfreiheit und klare Voraussetzungen bestehen. Die Immobilienwirtschaft, Wohnen im Eigentum, MDCC, NetDüsseldorf und Vodafone lehnen eine gesetzliche Duldungspflicht ohne Zustimmung der Eigentümer ab und sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte, der die Investitionsbereitschaft gefährden und zu Rechtsunsicherheiten führen könne. Wohnen im Eigentum e.V. äußert explizit verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Zwang zum Vollausbau und zur Kostentragung. Es wird gefordert, Fristen für Eigentümergemeinschaften zu verlängern und kooperative Modelle zu stärken.
5. Wettbewerb, Investitionsschutz und Marktregulierung
Viele Stellungnahmen (BREKO, OXG, BUGLAS, eco, Bundesarbeitsgruppe Digitale Infrastruktur, VATM, Vodafone, Deutsche Glasfaser, United Internet, FRK) warnen vor Überregulierung, zusätzlichen Berichtspflichten und nationalen Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus (Goldplating). Sie fordern investitionsfreundliche, wettbewerbsfördernde und praxistaugliche Lösungen, die Marktmechanismen stärken und staatliche Eingriffe auf das notwendige Maß beschränken. Die Bundesnetzagentur und VKU betonen die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Investitionsanreizen und Wettbewerb. United Internet und weitere fordern die Stärkung der Bundesnetzagentur als Wettbewerbsbehörde und die Verhinderung von Monopolstrukturen auf der NE4.
6. Soziale und rechtliche Aspekte
Verbraucherschutzverbände und einzelne Ministerien (vzbv, Deutscher Mieterbund, Ministerium RLP, Niedersachsen) kritisieren die sozialen Folgen der Entgeltregelungen und fordern sozial ausgewogene, transparente und nachvollziehbare Lösungen. Wohnen im Eigentum e.V. und der VDIV weisen auf rechtliche Unsicherheiten und zu kurze Fristen für Wohnungseigentümergemeinschaften hin. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere gegen Zwangsmaßnahmen und die Kostentragungspflicht für Eigentümer erhoben.
7. Bauqualität, Tiefbau und kommunale Belange
Die Bauindustrie und die kommunalen Spitzenverbände fordern klare Qualitätsstandards, Fachkundekriterien und ein bundesweites Register für unterirdische Infrastruktur. Sie lehnen Fristverkürzungen und Genehmigungsfiktionen ohne gleichzeitige Sicherung der Bauqualität ab und fordern Sanktionen gegen unzuverlässige Unternehmen. Die Stadtwerke Karlsruhe und weitere betonen die Notwendigkeit einer nachhaltigen, koordinierten Trassenwirtschaft und die Einbindung aller betroffenen Akteure.
8. Weitere Aspekte
- Die Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt zusätzliche Transparenz- und Datenlieferungspflichten ab und fordert Schutz kritischer Infrastrukturen.
- Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert ergänzende Maßnahmen zur Betrugsprävention (z.B. Call-ID-Spoofing, Phishing-SMS).
- Einzelne Stellungnahmen (Michael Arnhold, NYNEX) fordern die stärkere Berücksichtigung moderner Technologien (Satellitenkommunikation, ARNI) und technische Mindeststandards.
- Ministerien und Landesbehörden (Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen) betonen die Notwendigkeit länderspezifischer Lösungen, sozial ausgewogener Entgeltregelungen und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Insgesamt zeigt sich ein breites Spektrum an Meinungen, wobei die Kritikpunkte je nach Verband und Interessengruppe unterschiedlich gewichtet werden. Während Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen vor allem investitionsfreundliche und marktorientierte Lösungen fordern, stehen für Verbraucher- und Immobilienverbände soziale Ausgewogenheit, Eigentumsschutz und praxistaugliche Fristen im Vordergrund. Die Bauindustrie und Kommunen legen Wert auf Bauqualität und nachhaltige Infrastrukturplanung. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere gegen Zwangsmaßnahmen und zu kurze Fristen für Eigentümergemeinschaften erhoben.
„Wir befürchten ein Inhaus-Ausbau-Verhinderungs-Gesetz, wenn die Vorschläge des BMDS so in das Gesetz kommen. Daher appellieren wir an das Ministerium, die Vorschläge zum Inhaus-Ausbau und zur Mitnutzung von Inhaus-Netzen zurückzunehmen und nicht in den Referentenentwurf zu übernehmen.“
Die ANGA Der Breitbandverband e.V. äußert sich zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für ein Telekommunikations-Änderungsgesetz (TK-ÄndG), das insbesondere infolge der EU-Gigabitinfrastrukturverordnung (GIA) notwendig wird. Die ANGA begrüßt das Ziel, den Glasfaserausbau bis in jede Wohnung zu beschleunigen, und bewertet viele Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie zur Anpassung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (GBE) positiv. Deutlich abgelehnt werden jedoch die geplanten regulatorischen Eingriffe in Inhaus-Netze (Netzebene 4, NE4), wie die Ausweitung der Duldungspflicht, weitreichende Mitnutzungsrechte und Entgeltregulierungen. Diese Maßnahmen gefährden laut ANGA die Investitionsbereitschaft und könnten den Ausbau verlangsamen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken regulatorischer Eingriffe in Inhaus-Netze und deren Auswirkungen auf bestehende Kooperationsmodelle, 2) Die geplanten Änderungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt und deren praktische Umsetzbarkeit, 3) Die Notwendigkeit effizienterer und digitalisierter Genehmigungsverfahren für den Netzausbau. Die ANGA fordert, regulatorische Verschärfungen im Bereich Inhaus-Netze zu unterlassen und stattdessen auf bewährte, kooperative Modelle zu setzen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das StMWi begrüßt Bestrebungen des BMDS, die Versorgung mit schnellem Glasfaser-Internet in allen Regionen Deutschlands voranzutreiben. Ziel muss sein, eine flächendeckende und zukunftstaugliche Breitbandversorgung auch in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.“
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) äußert sich zu den Eckpunkten für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Die Stellungnahme begrüßt den Ausbau schneller Glasfaser-Internetanschlüsse, insbesondere in ländlichen Gebieten, und spricht sich für einen kooperativen Ansatz zwischen Netzbetreibern und Gebäudeeigentümern aus. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Eigentümer und Mieter transparent in den Ausbauprozess einzubinden und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Stellungnahme fordert, Versorgungsauflagen länderbezogen zu formulieren, um eine Benachteiligung einzelner Regionen zu verhindern. Sie lehnt die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen ab, da dies die flächendeckende Versorgung behindern könnte. Die Aufnahme des Begriffs 'Aufbruchgenehmigung' ins TKG wird wegen Unklarheiten abgelehnt. Ebenso wird die Definition 'geringfügiger Baumaßnahmen' anhand der Zeitdauer kritisiert, da dies zu praktischen Problemen und Verzögerungen führen kann. Schließlich wird eine Präzisierung der gesetzlichen Definition der 'mindertiefen Verlegung' angeregt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die marktlichen Lösungen und der kooperative Ansatz beim Netzausbau, 2) Die Ablehnung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen, 3) Die Kritik an der Definition geringfügiger Baumaßnahmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir begrüßen die Bemühungen des BMDS, die Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu verbessern, und bitten, die genannten Konkretisierungen im weiteren Gesetzgebungsprozess zu prüfen.“
Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt die Bemühungen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen zu verbessern. Besonders im städtischen Raum bestehen weiterhin Herausforderungen, insbesondere beim Ausbau der sogenannten Netzebene 4 (NE4), also der gebäudeinternen Netzinfrastruktur. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Anschlussnutzungsrate (Take-Up-Rate), die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie die Festlegung praxistauglicher technischer Mindeststandards für den NE4-Ausbau entscheidend sind. Die Behörde spricht sich zudem für eine sorgfältige Abwägung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (GBE) aus, um Mieter:innen nicht unverhältnismäßig zu belasten, und empfiehlt eine Deckelung sowie eine stärkere Finanzierung über direkte Vertragskunden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Herausforderungen und Lösungsansätze beim Ausbau der Netzebene 4, insbesondere bei kleinen Eigentümergemeinschaften; 2) Die Ausgestaltung und Begrenzung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (GBE); 3) Die Vereinfachung und Präzisierung von Genehmigungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf Nebenbestimmungen und Baumschutzauflagen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Das vom BMDS vorgestellte Eckpunktepapier enthält viele gute Ansätze, um den Netzausbau zu beschleunigen und zu vereinfachen. Dennoch besteht weiterhin Optimierungsbedarf, da einige Maßnahmen noch nicht konsequent zu Ende gedacht sind und durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden sollten.“
Die Stellungnahme des Bitkom zum Eckpunktepapier zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet die geplanten Maßnahmen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus grundsätzlich positiv, sieht aber weiteren Optimierungsbedarf. Bitkom begrüßt die frühzeitige Einbindung der Branche und lobt Ansätze wie die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, die Einführung eines Anzeigeverfahrens als Alternative zum Zustimmungsverfahren und die geplante prioritäre Stromanbindung von Mobilfunkmasten. Kritisiert werden jedoch fehlende Regelungen zur vollständigen Digitalisierung aller Genehmigungsprozesse, zu bürokratische oder uneinheitliche Anforderungen an die Datenlieferung und die mangelnde Konkretisierung einiger Maßnahmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer vollständigen Digitalisierung und Standardisierung aller Genehmigungsprozesse (inkl. One-Stop-Shop und digitaler Antragsstellung), 2) die Regelungen zur Mitnutzung von Infrastrukturen und die Differenzierung der Entgelte zwischen verschiedenen Netzbetreibern, und 3) die Anpassung von Brandschutzvorgaben sowie die schnelle Identifikation von Gebäudeeigentümern für den Netzausbau. Bitkom fordert zudem Anpassungen in anderen Gesetzen wie der Straßenverkehrsordnung, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Baugesetzbuch, um den Netzausbau weiter zu beschleunigen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.01.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Damit der Glasfaserausbau in allen Netzebenen – insbesondere der NE4 – nicht ins Stocken gerät und möglichst flächendeckend auch für Mieterinnen und Mieter erfolgen kann, müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen Investitionen erleichtern und anreizen. Nur so lassen sich die Digitalziele der Bundesregierung erreichen und Deutschland als Wirtschafts- und Technologiestandort im internationalen Wettbewerb behaupten“
Die Bundesarbeitsgruppe Digitale Infrastruktur des Wirtschaftsrates der CDU e.V. begrüßt die Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfaser und Mobilfunk. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die gesetzliche Festschreibung des öffentlichen Interesses am Netzausbau ein wichtiger Schritt ist, fordert jedoch weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Besonders ausführlich werden die Sicherung von Investitionsanreizen, die Ausgestaltung von Mitnutzungsregelungen (Open Access, NE4) und die Vermeidung von regulatorischen Eingriffen in Geschäftsmodelle thematisiert. Kritisch bewertet werden Vorschläge zur Ausweitung gesetzlicher Mitnutzungsansprüche und pauschaler Entgeltregelungen, da diese Investitionsanreize gefährden könnten. Weitere zentrale Aspekte sind die frühzeitige Einbindung von Stakeholdern, die Notwendigkeit stabiler und verlässlicher Rahmenbedingungen sowie die Bedeutung eines investitionsfreundlichen und wettbewerbsorientierten Umfelds. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Sicherung von Investitionsanreizen im gebäudebezogenen Glasfaserausbau (NE4), (2) die kritische Bewertung regulatorischer Eingriffe in Mitnutzungsentgelte, und (3) die Forderung nach beschleunigten und digitalisierten Genehmigungsverfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Zentral ist aus Sicht der Bundesnetzagentur ein diskriminierungsfreier Zugang zu bereits verlegter Infrastruktur und damit Wettbewerb auf der NE 4. Vor diesem Hintergrund sollte sorgfältig abgewogen werden, ob ein Zugangsverweigerungsrecht zur Refinanzierung der Investitionen notwendig ist.“
Die Bundesnetzagentur bewertet die Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Zentrale Themen sind die Umsetzung der EU-Verordnung Gigabit Infrastructure Act (GIA), die Regelungen zur Mitnutzung und zum Ausbau der gebäudeinternen Netzinfrastruktur (Inhouse-Verkabelung), die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie weitere Anpassungen wie das Gigabit-Grundbuch und die Frequenznutzung durch die Bundeswehr. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen des GIA auf nationale Regelungen und die Notwendigkeit, Übergangsregelungen zu schaffen, um einen nahtlosen Übergang und die Funktionsfähigkeit des Infrastrukturatlas (ISA) zu gewährleisten; 2) Die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs zu gebäudeinterner Glasfaserinfrastruktur (NE4) und die Abwägung zwischen Investitionsschutz und Wettbewerb; 3) Die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Wegebaulastträgern, sowie die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung und Personalausstattung. Die Bundesnetzagentur betont die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Investitionsanreizen und Wettbewerb und spricht sich für eine angemessene Beteiligung an Investitionskosten statt eines Zugangsverweigerungsrechts aus. Weitere Aspekte betreffen die Verbesserung der Datennutzung innerhalb der Behörde und die Wahrung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur im Einklang mit europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vom BMDS im Eckpunktepapier erwogene Ausweitung der bestehenden Mitnutzungsansprüche setzt jedoch zu einseitig auf das Leitbild eines parallelen Infrastrukturwettbewerbs bis in die Wohnung und verkennt die Bedeutung des Dienstewettbewerbs auf dem Netz. Durch die Mitnutzungsansprüche würde die Rentabilität von Glasfaser-Investitionen insgesamt erheblich in Frage gestellt und insbesondere die Unternehmen bestrafen, die als Erstausbauer mit erheblichem Kapitaleinsatz, Planungsaufwand und unternehmerischem Risiko Glasfasernetze bis in die Wohnungen errichten.“
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) äußert sich zum geplanten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfaser. BREKO begrüßt das Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen und zu vereinfachen, warnt aber vor regulatorischen Fehlanreizen, die Investitionen gefährden könnten. Besonders kritisch sieht BREKO die geplante Ausweitung von Mitnutzungsansprüchen und pauschalen Mitnutzungsentgelten, da diese die Rentabilität von Erstinvestitionen untergraben und strategischen Doppelausbau fördern könnten. BREKO fordert stattdessen gezielte Anreize für Investitionen, weniger Bürokratie sowie eine restriktive Umsetzung von Transparenzpflichten und spricht sich für die Einführung eines dezentralen Infrastrukturatlas (dISA) aus, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Ablehnung einer pauschalen Ausweitung der Mitnutzungsansprüche und die Forderung nach Investitionsschutz für Erstinvestoren; 2) Die Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren und klarere Fristen zu beschleunigen; 3) Die Forderung nach einer dezentralen, sichereren Datenhaltung für Infrastrukturinformationen (dISA) statt einer zentralen Lösung bei der Bundesnetzagentur.
Tendenz: überwiegend ablehnend
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000664 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 932963217488-61 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die deutsche Industrie begrüßt ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den Ausbau von Telekommunikationsinfrastrukturen durch die zügige Umsetzung der Anforderungen des Gigabit Infrastructure Acts verbessern will.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), den Ausbau von Telekommunikationsinfrastrukturen durch Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Umsetzung des europäischen Gigabit Infrastructure Acts (GIA) zu beschleunigen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit effizienterer und digitalisierter Genehmigungsverfahren, um langwierige Verwaltungsprozesse zu verkürzen. Besonders hervorgehoben werden die Vermeidung zusätzlicher nationaler Belastungen über die EU-Vorgaben hinaus, die Erhöhung der Nutzung (Take-up-Rate) von Glasfaseranschlüssen sowie die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Der BDI spricht sich für eine ausgewogene Interessenabwägung zwischen Netzbetreibern, Immobilienwirtschaft, Bauindustrie und Endnutzern aus. Die Stellungnahme fordert zudem eine stärkere Priorisierung der Stromversorgung für Mobilfunkstandorte, die Einführung eines zentralen Liegenschaftsatlas und die Reduzierung von bürokratischen Anforderungen, insbesondere beim Gigabitgrundbuch. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Digitalisierung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, einschließlich Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit; 2) die Rolle und Ausgestaltung des Glasfaserbereitstellungsentgelts für Gebäudeeigentümer; 3) Kritik an zusätzlichen Berichtspflichten und der Forderung nach Datensparsamkeit beim Gigabitgrundbuch.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 1771817758-48 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BDEW begrüßt grundsätzlich die im Eckpunktepapier des BMDS vorgesehenen Anpassungen des TKG zur weiteren Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Allerdings müssen sich die Vorschläge stärker an den Vorgaben des Koalitionsvertrages messen lassen und so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich die vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Der Verband hebt die Bedeutung von Investitionssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen hervor. Besonders kritisch sieht der BDEW zusätzliche bürokratische Belastungen durch neue Transparenz- und Datenlieferungspflichten, etwa beim geplanten Gigabit-Grundbuch und Baustellenatlas, und fordert stattdessen eine strikte Anwendung des „Need to Know“-Prinzips zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Die vorgesehene Priorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunkmasten lehnt der Verband ab, da sie Doppelregelungen und rechtliche Unsicherheiten schafft. Ausführlich thematisiert werden (1) die Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) und der Schutz von Investitionen, (2) die Ausgestaltung und Finanzierung des Glasfaserbereitstellungsentgelts auf Netzebene 4, und (3) Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Der BDEW fordert zudem, dass neue Transparenzpflichten immer mit Sicherheitsregelungen einhergehen müssen und spricht sich für eine diskriminierungsfreie Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur durch ein entschlossenes Handeln können wir die Kommunikationswege sicherer machen, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und die Integrität unseres Finanzsystems nachhaltig schützen.“
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt grundsätzlich die vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vorgeschlagene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere im Hinblick auf den Netzausbau. Sie weist jedoch darauf hin, dass der Gesetzentwurf dringend um wirksame Maßnahmen zur Betrugsprävention ergänzt werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz vor Social Engineering, einer Form des digitalen Betrugs, bei der Kriminelle sich als vertrauenswürdige Institutionen ausgeben, um sensible Daten zu erlangen oder betrügerische Transaktionen auszulösen. Die Stellungnahme fordert, dass Telekommunikationsunternehmen rechtlich befugt werden, technische Maßnahmen wie das Blockieren von manipulierten Anrufen (Call-ID-Spoofing) und das Filtern von Phishing-SMS mittels SMS-Content-Firewalls einzusetzen. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen für den Austausch betrugsrelevanter Daten zwischen Telekommunikationsanbietern und Banken gefordert, um verdächtige Muster frühzeitig zu erkennen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit technischer Maßnahmen gegen Spoofing und Phishing, 2) der rechtliche Rahmen für Datenaustausch zur Betrugsprävention, 3) die Dringlichkeit, gesetzliche Grundlagen an die dynamische Entwicklung von Betrugsformen anzupassen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für uns gilt: Monopolkontrolle ja, staatliches Micromanagement und unnötige Markteingriffe nein.“
Der Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) äußert sich zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. BUGLAS begrüßt die Zielsetzung eines beschleunigten Glasfaserausbaus (Fiber to the Home, FttH), sieht aber bei vielen vorgeschlagenen Regelungen Nachbesserungsbedarf, insbesondere hinsichtlich praktischer Umsetzbarkeit, zusätzlichem bürokratischem Aufwand und Investitionsanreizen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Anforderungen des Gigabit Infrastructure Act (GIA), wobei BUGLAS vor zu hohen Berichtspflichten und dezentralen Datenabfragen warnt und eine zentrale digitale Anlaufstelle fordert; 2) Die geplante Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (GBE) und die Abschaffung der Konzernklausel, wobei BUGLAS die Erhöhung begrüßt, aber eine unbefristete Regelung und flankierende Maßnahmen gegen Monopolrisiken fordert; 3) Die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, wobei eine vollständige Digitalisierung und eine Beschleunigung durch spezialisierte Behörden (BNetzA) gefordert werden. BUGLAS spricht sich insgesamt für investitionsfreundliche, marktorientierte und möglichst unbürokratische Lösungen aus und lehnt staatliches Micromanagement sowie unnötige Markteingriffe ab.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Städte, Landkreise und Gemeinden sehen den Bund in der Pflicht, der zunehmenden Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben entschiedener zu begegnen als bisher. Sie halten es für zwingend und längst überfällig der BNetzA einen Hebel an die Hand zu geben und taugliche sowie kategorische Widerrufsbedingungen für Übertragungsakte gem. § 125 II TKG gesetzlich zu verankern.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Sie begrüßt die frühe Einbindung der Verbände, kritisiert jedoch verschiedene geplante Maßnahmen als nicht zielführend. Besonders abgelehnt werden die Verkürzung der Fristen für Genehmigungen und die Einführung weiterer Genehmigungsfiktionen, da diese laut Stellungnahme keinen messbaren Beschleunigungseffekt auf den Gigabitausbau haben. Stattdessen werden strukturelle Probleme wie Fachkräftemangel, Preissteigerungen und Kürzungen bei der Förderung als Haupthindernisse benannt. Die Verbände sprechen sich für freiwillige, auf öffentlich-rechtlichen Verträgen basierende Lösungen aus, insbesondere beim Anzeigeverfahren für den Netzausbau, und fordern strenge Qualitäts- und Fachkundekriterien für ausführende Unternehmen. Ein weiteres zentrales Thema ist die mangelhafte Bauqualität bei der Verlegung von Gigabitinfrastruktur, die zu erheblichen Schäden an öffentlichen Straßen führt. Die Verbände fordern daher eine gesetzliche Möglichkeit zum Entzug der Nutzungsberechtigung für unzuverlässige Unternehmen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Kritik an Fristverkürzungen und Genehmigungsfiktionen, 2) die Forderung nach Qualitätsstandards und Fachkunde für Tiefbauunternehmen, 3) die Problematik der mangelhaften Bauausführung und die Forderung nach Sanktionen gegen unzuverlässige Unternehmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir plädieren grundsätzlich dafür, möglichst keine über die im GIA hinaus gehende Vorgaben in das TKG aufzunehmen, um weitere Komplexität und Bürokratie zu vermeiden.“
Die Deutsche Glasfaser Holding GmbH begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikations-Infrastruktur. Die Stellungnahme legt Wert darauf, dass keine über die europäische Gigabit Infrastructure Act (GIA) hinausgehenden Vorgaben ins TKG aufgenommen werden, um zusätzliche Komplexität und Bürokratie zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit, Regelungen zur Open-Access-Gewährung marktgetrieben zu lassen und nicht marktbeherrschende Unternehmen nicht unnötig zu regulieren; (2) Die Kritik an einer Ausweitung der Berichtspflichten und Datenerhebung im Gigabitgrundbuch, da dies zu Mehraufwand ohne Mehrwert führe; (3) Die Forderung nach Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren für den Netzausbau, insbesondere durch eine zentrale Informationsstelle und klar definierte Antragsinhalte. Die Stellungnahme spricht sich gegen zusätzliche nationale Regelungen zur Mitnutzung und Vergütung der Inhausverkabelung aus und fordert, bestehende Regelungen zu straffen. Sie betont, dass Open Access (offener Netzzugang für Wettbewerber) bereits auf dem Markt funktioniere und weitere Eingriffe kontraproduktiv seien. Die Deutsche Glasfaser warnt vor einer Überregulierung, die Investitionen hemmen und Kosten erhöhen könnte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Gesetzesänderungen sollten sich gezielt auf Maßnahmen konzentrieren, die Investitionen in den Netzausbau fördern, bürokratische Hürden abbauen und Verwaltungsprozesse – vor allem durch Digitalisierung – vereinfachen und beschleunigen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt die Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Die DIHK betont die zentrale Bedeutung leistungsfähiger Glasfaser- und Mobilfunknetze für Unternehmen aller Branchen und Größen sowie für die gesamte Volkswirtschaft. Sie fordert, dass die Gesetzesänderungen gezielt Investitionen in den Netzausbau fördern, bürokratische Hürden abbauen und Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung vereinfachen und beschleunigen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit der Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere durch zentrale digitale Anlaufstellen und das sogenannte Once-only-Prinzip (Unternehmen sollen Daten nur einmal einreichen müssen); (2) die Herausforderungen und unterschiedlichen Perspektiven beim Ausbau und der Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen (z.B. Rechte der Gebäudeeigentümer und Endnutzer, Investitionshemmnisse, rechtliche Unsicherheiten); (3) die Bedeutung klarer und praktikabler Regelungen zur Beschleunigung des Netzausbaus, etwa durch Anzeigeverfahren für Bauarbeiten und die Definition geringfügiger Baumaßnahmen. Die DIHK spricht sich für eine stärkere Nutzung von Digitalisierungspotenzialen, die Einbindung aller relevanten Akteure und eine ausgewogene Berücksichtigung von Investitionsschutz, Wettbewerb und Eigentumsrechten aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die vorgelegten Eckpunkte bieten die Chance, den Rechtsrahmen für den Netzausbau zu modernisieren und bestehende Hindernisse zu beseitigen. Die Deutsche Telekom begrüßt die Initiative ausdrücklich und bringt Vorschläge ein, um die Eckpunkte gezielt weiterzuentwickeln und den Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz noch wirksamer auszugestalten.“
Die Deutsche Telekom AG begrüßt grundsätzlich die Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzausbau. Sie sieht darin eine Chance, den Rechtsrahmen an aktuelle Anforderungen und politische Ziele anzupassen, insbesondere um Bürokratie abzubauen und den Ausbau digitaler Infrastrukturen zu beschleunigen. Die Telekom fordert eine vollständige Digitalisierung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, die Einführung eines Anzeigeverfahrens statt komplexer Zustimmungsverfahren für den Netzausbau, sowie klare und diskriminierungsfreie Zugangsregelungen zu gebäudeinternen Glasfasernetzen. Besonders betont werden: (1) die Notwendigkeit, den Glasfaserausbau bis in Mietwohnungen (FTTH – Fibre to the Home) zu ermöglichen und den Zugang zu bestehenden Glasfasernetzen diskriminierungsfrei zu gestalten; (2) die Forderung nach einem zentralen, digitalen One-Stop-Shop für alle Genehmigungsverfahren und einer zentralen Datenbank für Baustelleninformationen; (3) die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Anforderungen, etwa bei der Auswahl von Tiefbauunternehmen oder bei der Datenerhebung für das Gigabit-Grundbuch. Die Telekom spricht sich zudem für pauschale, bundesweit einheitliche Mitnutzungsentgelte aus und lehnt degressive oder zu komplexe Entgeltmodelle ab. Sie fordert flankierende Gesetzesänderungen, etwa im Bau- und Naturschutzrecht, um den Netzausbau weiter zu beschleunigen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund sollte die Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt abgeschafft werden, weil sie als sachlich ungerechtfertigte Verteuerung der Wohnkosten von Mieterinnen und Mietern anzusehen ist.“
Der Deutsche Mieterbund äußert sich kritisch zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, das Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbesondere eine Verlängerung sowie Ausweitung des sogenannten Glasfaserbereitstellungsentgelts vorsieht. Dieses Entgelt erlaubt es Vermietern, die Kosten für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern anteilig auf die Mieter umzulegen. Der Mieterbund lehnt die geplante Verlängerung und Erhöhung dieser Umlage ab, da sie zu einer ungerechtfertigten Verteuerung der Wohnkosten führe. Stattdessen fordert er die Abschaffung des Entgelts oder zumindest eine vorherige Evaluation der bisherigen Auswirkungen. Zudem wird kritisiert, dass das vorgeschlagene Recht auf Vollausbau für Telekommunikationsunternehmen erst greifen sollte, wenn mindestens die Hälfte der Mieter einen Vertrag abgeschlossen haben, um eine unangemessene Kostenbelastung zu verhindern. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Ausführliche Kritik an der geplanten Verlängerung und Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts, inklusive der fehlenden Evaluation und der drohenden Mehrbelastung für Mieter. 2. Detaillierte Darstellung der bisherigen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf Mieter und Vermieter. 3. Forderung nach strengeren Voraussetzungen für das Recht auf Vollausbau, um Mieter vor zusätzlichen Kosten zu schützen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Eckpunkte des BMDS enthalten wichtige Impulse, um den Ausbau moderner Telekommunikationsnetze wirksam zu beschleunigen. Entscheidend wird sein, die Verfahren konsequent zu digitalisieren, und Genehmigungswege zu vereinfachen. Für die Netzinfrastruktur in Gebäuden braucht es praxistaugliche Regelungen, die den Ausbau und zügige Investitionen ermöglichen. Bei allen Anpassungen sollte der Grundsatz gelten, Marktmechanismen zu stärken und staatliche Eingriffe auf das erforderliche Maß zu beschränken.“
Die Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bewertet die Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Zentral ist die Unterstützung für die Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Integration europäischer Vorgaben (Gigabit Infrastructure Act, GIA) sowie die Schaffung von mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit bundesweit digitaler, standardisierter Antragsverfahren und einheitlicher Portale, 2) die Ausgestaltung des Glasfaserbereitstellungsentgelts und die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen, 3) die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren als Regelfall. Der Verband spricht sich für praxistaugliche, wettbewerbsfördernde Regelungen aus, die Marktmechanismen stärken und staatliche Eingriffe auf das notwendige Maß beschränken. Fachbegriffe wie 'ISA' (Infrastrukturatlas), 'Dark Fiber' (ungenutzte Glasfaserleitungen) oder 'One-Stop-Shop' (zentrale Anlaufstelle für Anträge) werden erläutert. Die Stellungnahme geht ausführlich auf die Themen Digitalisierung der Verfahren, Regelungen zur Mitnutzung und Ausbau der Netzinfrastruktur in Gebäuden sowie auf die Rolle von Markt und Wettbewerb ein.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Entgeltfestsetzungen, in Eigentümerrechte einzugreifen und mehr Bürokratie durch zusätzliche Meldungen sind der falsche Weg zur Beschleunigung des Ausbaus der gebäudeinternen Netzinfrastruktur. Der FRK und seine Mitglieder fordern weniger Staat mehr Markt.“
Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) äußert sich kritisch zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Der Verband begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel, den Netzausbau zu beschleunigen und die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, kritisiert jedoch zahlreiche geplante Markteingriffe und zusätzliche Regulierungen. Insbesondere lehnt der FRK pauschale Entgeltfestsetzungen, verpflichtende Zugangsregelungen und zusätzliche Bürokratie ab, da diese aus Sicht des Verbandes unternehmerische Freiheiten einschränken und Investitionsanreize verringern. Der Verband fordert stattdessen mehr Markt und weniger staatliche Eingriffe. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ausgestaltung des Gigabit Infrastructure Act (GIA) und die Forderung nach Technologie- und Anbieterneutralität, (2) die Regelungen zu Ausbau, Mitnutzung und Entgelten für gebäudeinterne Netzinfrastrukturen, und (3) die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wesentliche Teile der Eckpunkte sind im Ansatz gut gemeint, würden aber in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dazu führen, Investitionen zu gefährden und dadurch den Glasfaserausbau zu behindern.“
Die Stellungnahme der drei großen Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW, Haus & Grund, BFW) befasst sich mit den Eckpunkten zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfaser. Die Verbände betonen, dass Gebäudeeigentümer bereits stark am Glasfaserausbau interessiert sind und diesen aktiv vorantreiben, häufig in Kooperation mit Netzbetreibern. Sie fordern, dass gesetzliche Regelungen Investitionen fördern und nicht behindern dürfen. Kritisch sehen sie insbesondere: (1) die Einführung eines subjektiven Rechts für Endnutzer auf Umsetzung der Ausstattungsverpflichtung gegen Gebäudeeigentümer, (2) eine gesetzliche Duldungspflicht für den Vollausbau ohne Zustimmung des Eigentümers, und (3) ein unbedingtes Recht auf Zugang zu freien Glasfasern in jeder Wohnung. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Überregulierung und Eingriffe in die Vertragsfreiheit den Ausbau eher behindern als fördern würden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1. Die Problematik und Ausgestaltung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (GBE) als Finanzierungsinstrument, 2. Die Ablehnung einer gesetzlichen Duldungspflicht für den Vollausbau und die damit verbundenen Risiken für Investitionen und Vertragsfreiheit, 3. Die Kritik an der sogenannten Konzernklausel, die verbundene Unternehmen von Gebäudeeigentümern diskriminiert und damit den Ausbau hemmt. Die Verbände fordern stattdessen kooperative Lösungen, Investitionssicherheit und minimalinvasive gesetzliche Eingriffe nur für klar definierte Problemfälle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es entscheidend, Investitionssicherheit zu gewährleisten und Mitnutzungsregelungen so flexibel zu gestalten, dass sie die Marktrealität abbilden.“
Die Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG (GFNW) äußert sich zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). GFNW begrüßt die Zielsetzung, Investitionen in den Glasfaserausbau zu fördern, die Wahlfreiheit der Anbieter zu sichern und die Rahmenbedingungen für den Ausbau innerhalb von Gebäuden (Netzebene 4, NE4) zu verbessern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Das Recht auf Vollausbau von Mehrfamilienhäusern mit Glasfaseranschlüssen, wobei klare Fristen und Sanktionen für die Umsetzung gefordert werden. 2) Die Mitnutzung und der Zugang zu gebäudeinternen Netzen, einschließlich der Problematik von Zugangsverweigerungsrechten und der Notwendigkeit von Mindeststandards. 3) Die Ausgestaltung von Mitnutzungsentgelten und Transparenzpflichten, wobei vor zu starren Regelungen gewarnt und differenzierte, marktkonforme Lösungen vorgeschlagen werden. Weitere Themen sind die Streichung der sogenannten Konzernklausel (Regelung zur Gleichbehandlung von konzernverbundenen und unabhängigen Unternehmen), das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) sowie die Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren. Insgesamt spricht sich GFNW für ausgewogene, investitionsfreundliche und praxistaugliche Regelungen aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen jedoch nur, wenn auch auf Qualität der auszuführenden Arbeiten geachtet wird.“
Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) bezieht sich auf das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Die BAUINDUSTRIE begrüßt das Ziel, den Netzausbau zu beschleunigen, betont jedoch, dass die Qualität der Bauarbeiten nicht vernachlässigt werden darf. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Qualitätsanforderungen an Tiefbauunternehmen klar zu definieren und nachzuweisen, 2) die Bedeutung eines geregelten Anzeigeverfahrens, das Anreize für Qualität setzt und die Verwaltung entlastet, und 3) die Forderung nach einem bundesweiten Register für unterirdische Infrastruktur, um Planungssicherheit und Schutz bestehender Netze zu gewährleisten. Die Stellungnahme spricht sich zudem für eine eindeutige rechtliche Regelung der Abnahme und für Maßnahmen gegen den Doppelausbau aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die umfangreiche Novelle, die bei Umsetzung der Eckpunkte entstehen würde, setzt wichtige und notwendige Impulse für den zukünftigen Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland.“
Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) bewertet das Eckpunktepapier zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) grundsätzlich positiv und sieht darin wichtige Impulse für den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk in Deutschland. Besonders hervorgehoben werden drei Aspekte: Erstens, das geplante Anzeigeverfahren im Wegerecht, das Genehmigungsprozesse für Tiefbauarbeiten beschleunigen und entbürokratisieren soll, jedoch auch Risiken wie eine künstliche Verknappung von Tiefbaukapazitäten und zusätzliche Markteintrittshürden birgt. Zweitens, die Weiterentwicklung des Gigabit-Grundbuchs, einer zentralen Datenplattform für Breitbandinfrastruktur, wobei das Ministerium auf die Notwendigkeit aktueller und qualitativ hochwertiger Daten sowie die Einbindung kommunaler Stellen und die Kompatibilität mit bestehenden Geoinformationssystemen hinweist. Drittens, die Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum durch spezifische Flächenversorgungsauflagen je Bundesland, um regionale Unterschiede besser auszugleichen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Besonders ausführlich thematisiert werden die Risiken und Anforderungen an das Anzeigeverfahren, die Datenqualität und -aktualität im Gigabit-Grundbuch sowie die Notwendigkeit spezifischer Mobilfunkauflagen für Flächenländer.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Das geplante Recht auf Vollausbau ist abzulehnen. Die Jahrzehnte geübte Praxis in Deutschland ist der Vollausbau auf Grundlage von Duldungsverträgen mit der Wohnungswirtschaft/den Wohnungseigentümern.“
Die MDCC Magdeburg-City-Com GmbH äußert sich kritisch zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (insbesondere Glasfaserausbau auf Netzebene 4, also im Hausbereich). Besonders abgelehnt wird das geplante 'Recht auf Vollausbau', das Telekommunikationsunternehmen ein gesetzliches Recht einräumen würde, Gebäude vollständig mit Glasfaser zu erschließen. Die Stellungnahme betont, dass bisherige Duldungsverträge mit Eigentümern und der Wohnungswirtschaft eine bewährte Praxis darstellen, bei der Ausbauumfang, Zeitplan und mögliche Vertragsstrafen individuell geregelt werden. Die Einführung eines Rechts auf Vollausbau würde nach Ansicht der MDCC vor allem finanzstarke Unternehmen bevorzugen, zu steigenden Ausbaukosten führen und kleine sowie mittelständische Unternehmen benachteiligen oder sogar in die Insolvenz treiben. Dies könne letztlich zu Arbeitsplatzverlusten und einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die negativen Auswirkungen des Rechts auf Vollausbau auf den Wettbewerb und den Mittelstand, 2) Die bewährte Praxis der Duldungsverträge mit Eigentümern, 3) Die Gefahr steigender Ausbaukosten und Arbeitsplatzverluste.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wer also dem Narrativ Glasfaser ist die Zukunft, da sind sich alle Experten einig Glauben schenkt, verkennt die Realität und läuft Gefahr, falsche Entscheidungen zu treffen! Das Gegenteil ist nämlich der Fall! Die sehr nahe Zukunft ist die Übertragung von großen IP-Datenmengen über weite Strecken ohne Glasfaser mit Hilfe von Satelliten.“
Die Stellungnahme von Michael Arnhold, einem unabhängigen Sachverständigen für Digitales, befasst sich kritisch mit den geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den Eckpunkten für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Arnhold betont, dass der technologische Fortschritt – insbesondere die Glasfasertechnik – in Deutschland durch wirtschaftliche Interessen und politische Fehlentscheidungen ausgebremst wurde. Er kritisiert, dass weiterhin veraltete Kupfertechnik ausgebaut und gefördert wurde, was zu Ineffizienz und unnötigen Kosten geführt habe. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit eines digitalen, transparenten und bundesweit einheitlichen Workflows für Genehmigungsverfahren nach §127 TKG, um die Prozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen; 2) die mangelnde Berücksichtigung moderner Technologien wie Satellitenkommunikation im Gesetzesentwurf, obwohl diese für die zukünftige Resilienz und Souveränität der Kommunikationsinfrastruktur entscheidend seien; 3) die Schwächen der aktuellen politischen und regulatorischen Abstimmung, insbesondere zwischen den Ministerien für Digitales und Raumfahrt, was dazu führe, dass deutsche Innovationen im Bereich Satellitentechnik nicht ausreichend gefördert werden. Arnhold plädiert für eine Allover Radio Network Infrastruktur (ARNI), die Glasfaser, Mobilfunk und Satellitentechnik intelligent kombiniert, um Funklöcher zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Er fordert, dass politische Prioritäten neu gesetzt werden und der Ausbau nicht weiter von Einzelinteressen oder kurzfristigen Förderlogiken bestimmt wird.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir danken sehr für die frühzeitige Einbindung der Länder und die Gelegenheit zur Stellungnahme“
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) nimmt zum Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Stellung. Die Stellungnahme begrüßt die Weiterentwicklung des Gigabit-Grundbuchs zu einem zentralen Informationsportal für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen und fordert die vollständige Übernahme entsprechender Änderungsvorschläge. Kritisch sieht das Ministerium die geplante Erhöhung der Glasfaserbereitstellungsentgelte für Gebäudeeigentümer, da dies zu einer finanziellen Mehrbelastung der Mieter führen könnte. Es wird angeregt, alternative Anreize zu prüfen und die sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen. Besonders betont werden außerdem die Notwendigkeit klarer Regelungen zum Recht auf Vollausbau gebäudeinterner Netze, die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Entlastung der Kommunen sowie die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Lösung für einen digitalen Baustellenatlas. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die umfassende und verpflichtende Bereitstellung von Netzausbaudaten, (2) die sozialen Folgen der Glasfaserbereitstellungsentgelte und (3) die länderbezogene Ausgestaltung von Versorgungsauflagen bei Mobilfunkfrequenzen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Erweiterung des Mitnutzungsanspruchs, wie er in den Eckpunkten dargestellt ist, würde dem Zweck der Novellierung zuwiderlaufen und zu einer deutlichen Verzögerung des Glasfaserausbaus führen.“
Die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die damit verbundenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Besonders positiv bewertet werden der straffe Zeitplan und die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme. NetCologne schließt sich inhaltlich der Stellungnahme des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) an und verzichtet auf detaillierte Wiederholungen. Besonders hervorgehoben wird die Kritik an der geplanten Erweiterung des Mitnutzungsanspruchs, da diese nach Ansicht von NetCologne den Glasfaserausbau verzögern und Investitionsanreize schwächen würde. Auch das vorgesehene Recht auf Vollausbau wird kritisch gesehen, sofern keine klaren Voraussetzungen geschaffen werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Ablehnung der erweiterten Mitnutzungsansprüche, 2) die Gefahr der Verzögerung des Glasfaserausbaus durch regulierte Entgelte und 3) die Forderung nach klaren Voraussetzungen für ein Vollausbaurecht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 31.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Erweiterung des Mitnutzungsanspruchs, wie er in den Eckpunkten dargestellt ist, würde dem Zweck der Novellierung zuwiderlaufen und zu einer deutlichen Verzögerung des Glasfaserausbaus führen.“
Die NetDüsseldorf GmbH begrüßt grundsätzlich die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus und den zügigen Zeitplan des Ministeriums. Die Stellungnahme schließt sich inhaltlich weitgehend der Position des BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation) an und verzichtet auf ausführliche Wiederholungen. Besonders kritisch sieht NetDüsseldorf die geplante Erweiterung des Mitnutzungsanspruchs, da diese nach Ansicht des Unternehmens den Glasfaserausbau verzögern und Investitionsanreize mindern würde. Auch das vorgesehene Recht auf Vollausbau wird abgelehnt, sofern keine klaren Voraussetzungen definiert werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung der erweiterten Mitnutzungsansprüche, 2) die Kritik an regulierten Entgelten und deren hemmender Wirkung auf den Ausbau, 3) die Forderung nach klaren Voraussetzungen für das Recht auf Vollausbau.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Novellierung des TKG und die dazu bereits erzielten Fortschritte machen Hoffnung auf weitere positive Unterstützung des Ausbaus der Telekommunikationsnetze.“
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen begrüßt grundsätzlich die Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Besonders hervorgehoben wird die zeitnahe Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1309 (Gigabit Infrastructure Act), um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Der Ausbau der Netze bis zur Wohnung (sog. Netzebene 4) wird als zentral für die Versorgung der Bevölkerung angesehen, wobei die Zusammenarbeit zwischen Telekommunikations- und Wohnungswirtschaft verbessert werden müsse. Kritisch sieht das Ministerium die geplante Verlängerung und Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts, da dies zu einer finanziellen Belastung der Mieter führen könnte und falsche Anreize für Kostensenkungen setzt. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren und die Stärkung des Gigabit-Grundbuchs werden ausdrücklich begrüßt. Die Stellungnahme diskutiert ausführlich die Notwendigkeit sozial ausgewogener Entgeltregelungen, die Praxistauglichkeit von Mitverlegungspflichten und die Rolle der Bundesnetzagentur. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Auswirkungen und Ausgestaltung des Glasfaserbereitstellungsentgelts, (2) die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, und (3) die Mitverlegung passiver Infrastruktur und deren Finanzierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dieses System ermöglicht eine zeitnahe, kostenfreie & diskriminierungsfreie Nutzung durch TKUs, Bewohner sowie Gebäudeeigentümer – es gibt keine Exklusivität: Ein gebäudeeigenes Netz steht auch für zukünftige Anwendungen zur Verfügung.“
Die NYNEX satellite OHG bezieht Stellung zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Zentrale Forderung ist die Vereinheitlichung und Dienstneutralität der hausinternen Glasfaserverkabelung (NE4), um echten Wettbewerb und diskriminierungsfreien Zugang für verschiedene Telekommunikationsunternehmen (TKUs) zu ermöglichen. NYNEX spricht sich gegen exklusive Netze im Eigentum einzelner TKUs oder durch Pachtverträge der Wohnungswirtschaft aus, da diese den Wettbewerb einschränken und zu höheren Kosten für Mieter führen können. Stattdessen wird ein verpflichtendes 4-Faser-Modell für Wohngebäude vorgeschlagen, bei dem die Verkabelung im Eigentum des Gebäudeeigentümers verbleibt und flexibel genutzt werden kann. Die Stellungnahme enthält detaillierte technische Empfehlungen zu Mindeststandards (z.B. Kabeltyp, Stecker, Leerrohre) und spricht sich für eine klare Dokumentation und einfache Nachrüstbarkeit aus. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Ausgestaltung und Eigentumsverhältnisse der NE4-Infrastruktur, 2) Die technischen Mindestanforderungen an die Verkabelung und deren Komponenten, 3) Die Regelungen zum Glasfaserbereitstellungsentgelt und dessen praktische Auswirkungen auf Wettbewerb und Refinanzierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 31.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Ziele der vom BMDS in seinem Eckpunktepapier vom Juli 2025 vorgeschlagenen Änderungsoptionen und die frühzeitige öffentlich Konsultation begrüßt o2 Telefónica. Mit der „kleinen TKG-Novelle“ im Juli 2025 wurde lediglich das „überragende öffentliche Interesse“ umgesetzt. Dies stellt einen ersten wichtigen Schritt dar, jedoch müssen für investitionsfördernde Rahmenbedingungen weitere Schritte erfolgen.“
Die Stellungnahme von o2 Telefónica bezieht sich auf die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) im Juli 2025 vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). o2 Telefónica begrüßt die frühzeitige Konsultation und die Zielrichtung, investitionsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Frequenznutzungsrechte zu verlängern, Genehmigungs- und Planungsprozesse zu beschleunigen und die Stromanbindung von Mobilfunkstandorten zu priorisieren. Im Festnetzbereich fordert o2 Telefónica ein Antragsrecht auf Missbrauchsprüfung für Nachfrager von Vorleistungsprodukten, um Missbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen entgegenzuwirken. Eine gesetzlich forcierte Abschaltung der Kupfernetze wird abgelehnt, da dies zu Marktverwerfungen führen könnte. Die Stellungnahme spricht sich außerdem gegen eine Ausweitung von Berichtspflichten im Gigabit-Grundbuch und gegen eine Verschärfung der Bußgeldtatbestände im Zusammenhang mit der EU-Roaming-Verordnung aus. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die gesetzliche Klarstellung und Priorisierung bei der Verlängerung von Frequenznutzungsrechten, (2) die Forderung nach fairen Zugangsprodukten und Missbrauchsschutz im Festnetzmarkt, sowie (3) die Ablehnung zusätzlicher Bürokratie und überzogener Berichtspflichten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein investitionsfreundlicher rechtlich-regulatorischer Rahmen, der anhaltend hohe bzw. gesteigerte Investitionen gerade auch von Wettbewerbsunternehmen in den Glasfaserausbau befördert, ist vielmehr zwingende Voraussetzung für nachhaltigen infrastrukturbasierten Wettbewerb im Glasfaserbereich und dafür, eine weitgehende Re-Monopolisierung zu unterbinden.“
Die OXG Glasfaser GmbH bewertet die Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. OXG begrüßt Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, warnt jedoch ausdrücklich vor einer Ausweitung gesetzlicher Mitnutzungsansprüche und pauschaler Entgelte für die Nutzung gebäudeinterner Glasfaserinfrastrukturen. Solche Regelungen könnten Investitionen entwerten und die Investitionssicherheit gefährden, was letztlich den Glasfaserausbau hemmen würde. OXG betont die Bedeutung freiwilliger, kooperativer Vereinbarungen mit Eigentümern und spricht sich gegen regulatorische Eingriffe aus, die bestehende Marktmechanismen und Open-Access-Modelle untergraben könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Risiken einer gesetzlichen Ausweitung von Mitnutzungsrechten und pauschalen Entgelten, (2) die Notwendigkeit klarer, investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau, und (3) die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren und die Reduzierung bürokratischer Hürden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur eine faire und nachhaltige Bewirtschaftung für alle Beteiligte erbringt für die Gesellschaft den notwendigen Fortschritt.“
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH äußert sich zum Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Sie betonen die Notwendigkeit einer gemeinsamen, nachhaltigen und fairen Nutzung des begrenzten unterirdischen Straßenraums, insbesondere im Hinblick auf die parallelen Herausforderungen durch die Energie- und Wärmewende sowie den Glasfaserausbau. Die Stellungnahme hebt hervor, dass schnelle und schlanke Genehmigungsverfahren grundsätzlich begrüßt werden, jedoch nicht zu einseitigen Vorteilen für die Telekommunikationsbranche führen dürfen. Die Bedeutung qualifizierter und vollständiger Planungsunterlagen sowie die Einbindung aller betroffenen Akteure, insbesondere der Straßenbaulastträger und anderer Leitungsnetzbetreiber, wird betont. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: 1) Notwendigkeit einer nachhaltigen und koordinierten Trassenwirtschaft, 2) Anforderungen und Risiken bei Anzeigeverfahren und verkürzten Fristen für Genehmigungen, 3) Umgang mit geringfügigen Maßnahmen und deren Missbrauchsgefahr.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 27.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Ausrichtung des BMDS im Eckpunktepapier auf bessere Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb und die Beseitigung von Monopolen – soweit bereits vorhanden insbesondere in der Netzebene 4 (NE4) – und deren zukünftige Verhinderung wird ebenso begrüßt wie die Unterstützung bei Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen sowie wichtige Maßnahmen, um den Netzausbau in Gänze zu beschleunigen.“
Die Stellungnahme der United Internet AG / 1&1 AG zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) begrüßt die frühzeitige Einbindung und die wettbewerbsorientierte Ausrichtung des Vorhabens. 1&1 betont die Notwendigkeit, die Vorgaben des europäischen Gigabit Infrastructure Act (GIA) nicht nur minimal umzusetzen, sondern nationale Spielräume zu nutzen, um den Wettbewerb zu stärken und Monopole – insbesondere auf der Netzebene 4 (NE4, gebäudeinterne Netze) – zu verhindern. Besonders ausführlich wird auf folgende Aspekte eingegangen: (1) Die Stärkung von Zugangs- und Mitnutzungsrechten zu passiver Infrastruktur (Leerrohre, Glasfaser-TAL) auf allen Netzebenen, um Anbieter- und Produktvielfalt zu sichern; (2) die Einführung standardisierter Zugangsbedingungen und kostenorientierter Entgelte, um langwierige Einzelverhandlungen und Monopolrenditen zu vermeiden; (3) die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, insbesondere bei Genehmigungen und Informationszugängen, um den Ausbau zu beschleunigen. Weitere Schwerpunkte sind die Ablehnung von Anreizaufschlägen bei Entgelten, die Forderung nach mehr Transparenz und Beteiligungsrechten für Wettbewerber, sowie die Kritik an einer zu weitgehenden Berichtspflicht zu Sicherheitskomponenten. Die Stellungnahme spricht sich für einen umfassenden, technologieoffenen und wettbewerbsfördernden Regulierungsrahmen aus, der auch die Rolle der Bundesnetzagentur als aktive Wettbewerbsbehörde stärkt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001932 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 31650149406-33 (Zum Transparenzregister)
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„Die Ambition der Regierungskoalition, die Rahmenbedingungen zu verbessern und Verfahren zu beschleunigen, ist zu begrüßen. Von besonderer Bedeutung ist dies im Bereich Mobilfunk.“
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland. Sie betont die zentrale Bedeutung einer leistungsfähigen Mobilfunkinfrastruktur für Innovationen wie Industrie 4.0 (vernetzte, automatisierte Industrie), Smart Cities (intelligente Städte) und intelligente Energienetze. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit, die Stromnetzanbindung von Mobilfunkstandorten zu beschleunigen, die Transparenz über elektromagnetische Felder (EMF) zu erhöhen sowie marktgetriebene Ausbauanreize entlang von Schienenwegen zu sichern und faire Vertragsbedingungen für die Nutzung von Grundstücken und Dachflächen zu schaffen. Die Stellungnahme spricht sich für gesetzliche Priorisierung und Förderung der Stromanbindung, eine bessere Datenlage bei EMF-Werten, die Vermeidung von staatlichen Ausbaupflichten für Eisenbahninfrastrukturbetreiber und für Schiedsverfahren bei Streitigkeiten um Standortmieten aus. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Beschleunigung und Förderung der Stromnetzanbindung von Mobilfunkstandorten, 2) Sicherstellung marktgetriebener Ausbauanreize entlang von Schienenwegen ohne staatliche Ausbaupflichten und 3) Schaffung fairer Rahmenbedingungen für Vertragsverhandlungen über Grundstücks- und Dachflächennutzung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Nur durch eine ganzheitliche Sicht und einen entsprechend konzeptionierten Regelungsansatz können die gewünschten Erfolge, wie Digitalisierung und wirtschaftlicher Aufschwung mithilfe moderner TK-Netze erreicht werden.“
Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, wettbewerbsfreundliche und investitionsfördernde Regelungen zu schaffen und warnt vor übermäßiger Bürokratie und neuen, vermeintlich verbraucherschützenden Regelungen, die zu Informationsüberfluss und Mehrbelastung führen könnten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Umsetzung des Gigabit Infrastructure Act (GIA) und die damit verbundenen Anforderungen an Zugang, Mitnutzung und Informationspflichten zu Infrastrukturen, wobei der VATM vor zu weitgehenden Offenlegungspflichten und zusätzlicher Bürokratie warnt. 2) Die Regelungen zur Mitnutzung und zum Ausbau der gebäudeinternen Netzinfrastruktur (Netzebene 4, NE4), einschließlich der Ausgestaltung des Glasfaserbereitstellungsentgelts, der Zugangspflichten und der Investitionsschutzmechanismen. Hier fordert der Verband eine ausgewogene Balance zwischen Investitionsschutz und Wettbewerb sowie praxistaugliche Lösungen für Eigentümerverweigerungen und Kooperationsmodelle. 3) Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere durch klare Fristen, zentrale Anlaufstellen (Single Information Point) und die Reduktion von Hemmnissen auf kommunaler Ebene. Weitere Aspekte umfassen Vorschläge zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Wettbewerbern, zur Digitalisierung der Rufnummernbeantragung und zur Anpassung veralteter oder praxisferner Regelungen im TKG. Der VATM fordert eine ganzheitliche Betrachtung, um den Glasfaserausbau und den Wettbewerb nachhaltig zu stärken und warnt vor einseitigen Regelungen zugunsten marktmächtiger Unternehmen wie der Deutschen Telekom.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die geplante Pflicht zur Glasfaser-Infrastruktur bei umfangreichen Renovierungen ist rechtlich unklar, praxisfern und könnte zu unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand sowie Konfliktpotenzial zwischen Eigentümern und Nutzern führen.“
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zum Ausbau von Glasfasernetzen und die Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen. Er betont jedoch, dass viele der geplanten Regelungen nicht mit den besonderen Eigentumsverhältnissen und Entscheidungsprozessen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vereinbar sind. Insbesondere kritisiert der VDIV die rechtliche Unklarheit und den hohen Verwaltungsaufwand bei der Pflicht zur Glasfaser-Infrastruktur bei umfangreichen Renovierungen, die Komplexität und Unsicherheit bei der Umsetzung von Einzelverträgen für den Netzausbau im WEG sowie die zu kurzen Fristen für Beschlussfassungen. Der Verband befürwortet hingegen die Verlängerung des Erhebungszeitraums für das Glasfaserbereitstellungsentgelt, klarere Zugangsregelungen für Anbieter und die Streichung unnötiger Vorgaben wie die Pflicht zur Einholung von drei Angeboten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die besonderen rechtlichen und praktischen Herausforderungen im Wohnungseigentum, 2) die Anforderungen und Probleme bei der Umsetzung von Glasfaser-Infrastruktur und Mitnutzung im Bestand, 3) die Auswirkungen und Grenzen von Fristverkürzungen im Genehmigungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 25.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Um das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland bis zum Jahre 2030 zu erreichen, ist eine Beschleunigung des Rollouts notwendig. Hierbei können die vorgelegten Eckpunkte des BMDS zur Novellierung des TKG helfen. Eine möglichst zeitnahe, diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration besitzt neben der Eindämmung des strategischen Doppelausbaus von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen die mit Abstand größten Beschleunigungspotenziale, die sich sowohl auf den Glasfaserausbau in der Netzebene 3 als auch auf jenen in der Netzebene 4 positiv auswirken würden. Beide Maßnahmen sind in den Eckpunkten des BMDS aber nicht enthalten.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Die Stellungnahme betont die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen beim Glasfaserausbau, insbesondere in ländlichen Gebieten und im gebäudeinternen Ausbau (FTTH – Fiber to the Home). Der VKU begrüßt viele Vorschläge, sieht aber entscheidende Beschleunigungspotenziale nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere die diskriminierungsfreie Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze (§34 TKG) und die Eindämmung des strategischen Doppelausbaus durch marktbeherrschende Unternehmen (z.B. Deutsche Telekom). Der Verband fordert eine sanktionsbewehrte Ausbauliste, um den Doppelausbau zu verhindern, und spricht sich für eine Erhöhung und Vereinfachung des Glasfaserbereitstellungsentgelts aus, um den gebäudeinternen Ausbau attraktiver zu machen. Weitere Schwerpunkte sind die Ablehnung einer gesetzlichen Priorisierung der Stromanschlüsse für Mobilfunkmasten, die Unterstützung digitalisierter Genehmigungsverfahren und der Schutz kritischer Infrastrukturen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer diskriminierungsfreien Kupfer-Glas-Migration und die Anpassung von §34 TKG, 2) Maßnahmen gegen den strategischen Doppelausbau durch marktbeherrschende Unternehmen, 3) Die Ausgestaltung und Attraktivitätssteigerung des Glasfaserbereitstellungsentgelts für den gebäudeinternen Ausbau.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
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„Die Kosten des Glasfaserausbaus müssen fair zwischen den Profiteuren aufgeteilt werden. Gebäudeeigentümer:innen, deren Immobilien durch die Verlegung moderner Leitungen an Wert gewinnen, sind angemessen an den Ausbaukosten zu beteiligen.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) äußert sich kritisch zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, das Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus vorsieht. Der vzbv betont, dass Mieterinnen und Mieter nicht übermäßig finanziell belastet werden dürfen, etwa durch eine geplante Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts (ein jährlicher Betrag, den Vermieter für den Glasfaseranschluss auf die Mieter umlegen können). Der Verband fordert die Abschaffung dieses Entgelts, da es keinen nachweisbaren Nutzen für den Ausbau habe und die Belastung der Mieter unverhältnismäßig sei. Zudem begrüßt der vzbv das geplante Recht der Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau eines Gebäudes, fordert aber, dass die Wahlfreiheit der Mieter beim Anbieter erhalten bleibt und keine Monopolstellungen entstehen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des Wettbewerbs auf der sogenannten Netzebene vier (die Ebene der Hausverkabelung), insbesondere durch den Erhalt der Anbieterwahlfreiheit und die Begrenzung von Mitnutzungsentgelten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die finanzielle Belastung der Mieter durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt, 2. Die Sicherstellung der Anbieterwahlfreiheit beim Vollausbau, 3. Die Bedeutung des Wettbewerbs auf der Netzebene vier.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Zielrichtung der Eckpunkte – der Förderung des Glasfaserausbaus – stimmt Vodafone zu. Die Vorschläge zur Duldung des Vollausbaus und der regulierten Mitnutzung setzen aber am falschen Punkt an und verkennen den Gesamtzusammenhang – es gibt kein Monopol in den Häusern, sondern die Telekom ist dabei, bundesweit mit fast 70% Marktanteil im Festnetz ein Monopol zu errichten und in die Glasfaserwelt zu übertragen – das müsste man zuerst oder zumindest parallel adressieren.“
Vodafone äußert sich kritisch zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Das Unternehmen begrüßt grundsätzlich das Ziel, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und unterstützt Maßnahmen zur Entbürokratisierung, wie die Umsetzung des Gigabit Infrastructure Acts (GIA) und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Vodafone lehnt jedoch zentrale Vorschläge ab, insbesondere die gesetzlich erweiterte Duldung eines Vollausbaus (also den verpflichtenden Ausbau von Gebäuden mit Glasfaserleitungen auch gegen den Willen von Eigentümern) sowie symmetrisch regulierte, starre Mitnutzungsbedingungen für die gebäudeinterne Netzinfrastruktur (Netzebene 4, NE4). Vodafone sieht darin die Gefahr einer Re-Monopolisierung des Festnetzmarktes zugunsten der Deutschen Telekom, da diese Maßnahmen vor allem deren Strategie unterstützen und Investitionen von Wettbewerbern entwerten könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Risiken der vorgeschlagenen Duldungs- und Mitnutzungsregelungen für den Wettbewerb und die Investitionsbereitschaft alternativer Anbieter, (2) die Notwendigkeit eines klaren Fahrplans für die Abschaltung des alten DSL-Kupfernetzes als zentralen Anreiz für den Glasfaserausbau, und (3) die Ablehnung einer pauschalen, gesetzlich festgelegten Mitnutzung zu regulierten Entgelten, da dies bestehende marktwirtschaftliche Lösungen und Investitionsanreize untergräbt. Vodafone schlägt stattdessen einen eigenen 4-Punkte-Plan für den Glasfaserausbau vor, der auf Kooperation, gezielter Regulierung der Netzebene 3 (Zugang bis zum Gebäude), Vermeidung von Überbau und einer stärkeren Einbindung der Eigentümer setzt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wohnen im Eigentum lehnt das Recht der TKU zum Vollausbau ab.“
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) begrüßt grundsätzlich den geplanten Ausbau der Glasfaserkapazitäten, sieht aber erhebliche rechtliche und praktische Probleme bei der Umsetzung, insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE). Kritisch bewertet werden die geplante Erhöhung des Glasfaserbereitstellungsentgelts von 540 € auf 960 € ohne nachvollziehbare Herleitung, die Ausweitung des Duldungsanspruchs der Telekommunikationsunternehmen (TKU) sowie das geplante 'Recht auf Vollausbau', das Eigentümer:innen zu einem Ausbau und zur Kostentragung verpflichten würde, auch wenn kein Bedarf besteht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtlichen Unsicherheiten im Verhältnis zwischen Telekommunikationsrecht und Wohnungseigentumsrecht, 2) die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen Zwang zum Vollausbau und zur Kostentragung, und 3) die zu kurzen Fristen für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Beschlussfassung über Ausbau oder Abwendung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die im TKG verankerte Konzernklausel schließt die Immobilienwirtschaft als einzige Investorengruppe von der Möglichkeit aus, faire und angemessene Nutzungsentgelte rechtssicher zu vereinbaren. Sie hemmt damit den Glasfaserausbau entscheidend. In der Praxis hat die Konzernklausel so Kooperationen erschwert und Investitionssicherheit beeinträchtigt. Wir begrüßen, dass das BMDS eine Streichung prüft, und unterstützen dieses Vorhaben vollumfänglich.“
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) äußert sich zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Der ZIA unterstützt grundsätzlich das Ziel eines beschleunigten Glasfaserausbaus und begrüßt insbesondere Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung und zur Förderung eines technologieneutralen Wettbewerbs. Kritisch sieht der Verband jedoch Regelungsvorschläge, die aus Sicht der Immobilienwirtschaft Risiken bergen, etwa tiefgreifende Eingriffe in Eigentumsrechte, Einschränkungen bestehender Kooperationsmodelle und nationale Verschärfungen über EU-Vorgaben hinaus (sogenanntes 'Goldplating'). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE), dessen Erhöhung und Verlängerung begrüßt wird, wobei der Verband Anpassungen zur Sicherung der Umlagefähigkeit und Einbeziehung des Neubaus fordert. 2) Das geplante Recht auf Vollausbau, das der ZIA als unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte ablehnt und nur unter strengen Bedingungen akzeptieren würde. 3) Die sogenannte Konzernklausel, deren Abschaffung der ZIA unterstützt, da sie Investitionen der Immobilienwirtschaft behindere. Der Verband fordert insgesamt eine Umsetzung der EU-Mindeststandards ohne zusätzliche nationale Belastungen und setzt sich für praktikable, investitionsfreundliche Lösungen ein.
Tendenz: überwiegend zustimmend, mit kritischen Anmerkungen und konkreten Änderungsvorschlägen
Datum: 28.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.