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Ausführungsgesetz zum UN-Seerechtsübereinkommen über die Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Initiator:BMUKN
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:27.03.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/3542 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/4328 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Hinweis:Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen:  
Ausführungsgesetz zum UN-Seerechtsübereinkommen über die Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere  
Hochseeschutzgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des VN-Hochseeschutz-Übereinkommens (Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse) zu schaffen. Das Übereinkommen soll den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hohe See und Tiefseeboden) durch international einheitliche Regelungen verbessern. Es sieht u. a. die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und einen gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung mariner genetischer Ressourcen vor. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
 
Hintergrund:  
Im Text wird eine ausführliche Vorgeschichte dargestellt: Seit 2004 wurde auf Ebene der Vereinten Nationen an Regelungen für den Schutz der Biodiversität auf Hoher See gearbeitet. Nach langjährigen Verhandlungen wurde das Übereinkommen am 19. Juni 2023 in New York einstimmig angenommen. Es schließt eine Lücke im internationalen Seerecht, da bisher keine detaillierten Regelungen für den Schutz der Meeresbiodiversität außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse existierten. Das Übereinkommen ist ein Durchführungsübereinkommen zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) und ergänzt dieses. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen Kosten durch die Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Gremien des Übereinkommens sowie zur Finanzierung eines Sonderfonds für den Vorteilsausgleich bei der Nutzung mariner genetischer Ressourcen und digitaler Sequenzinformationen. Die Höhe der Pflichtbeiträge hängt vom noch festzulegenden Anfangsbudget und Berechnungsschlüssel ab. Die Ausgaben werden aus dem Einzelplan 16 des Bundeshaushalts getragen. Die Kosten trägt ausschließlich der Bund; Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrausgaben belastet. Neben den Pflichtbeiträgen können zusätzliche Kosten durch freiwillige Beiträge entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der Tag, an dem das Übereinkommen für Deutschland in Kraft tritt, wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass der Gesetzentwurf zügig beschlossen werden soll, um die Ratifikation des Übereinkommens zu ermöglichen. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung dazu werden nachgereicht. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft und Verwaltung entsteht durch das Vertragsgesetz kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau sind derzeit nicht ersichtlich. 
 
Zusammenfassung:  
Der Gesetzentwurf dient der Zustimmung zum internationalen VN-Hochseeschutz-Übereinkommen, das erstmals umfassende Regelungen für den Schutz der marinen Biodiversität außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse schafft. Die Umsetzung verursacht Kosten für den Bund, aber keine für Länder und Gemeinden. Das Gesetz soll nach Verkündung in Kraft treten und ist als eilbedürftig eingestuft.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.09.2025
Datum Kabinettsbeschluss:03.12.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„  
Die Weltmeere bedecken über 70 Prozent unseres Planeten und haben eine herausragende Bedeutung für das Leben auf der Erde. Gesunde Meere beherbergen verschiedenste Ökosysteme und sind Heimat einer immensen Zahl an Tier- und Pflanzenarten. Sie spielen als Nahrungsquelle eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherung vieler Menschen. Die Meere haben zudem wichtige klimaregulierende Funktionen, indem sie Wärme und Kohlenstoffdioxid aufnehmen und speichern. Gleichzeitig wird ein Großteil des weltweiten Sauerstoffs im Meer erzeugt. Obwohl die Meere derart wichtige Funktionen übernehmen, werden sie aktuell mit umfassenden Herausforderungen konfrontiert. Klimawandel, Artensterben, Verschmutzung durch Plastik und Chemikalien sowie Versauerung, Überfischung und Unterwasserlärm setzen marine Ökosysteme zunehmend unter Druck.  
 
Diese Probleme beschränken sich nicht auf nationale Meeresgebiete, sondern betreffen auch die Hohe See – jene Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Gerade dort, wo internationale Zusammenarbeit erforderlich ist, wird deutlich, wie dringend globale Lösungen für den Schutz der Meere entwickelt werden müssen.  
 
Hier setzt das 2023 verabschiedete Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (VN-Hochseeschutz-Übereinkommen, englisch BBNJ – Biodiversity beyond national juisdiction, im Folgenden: Übereinkommen) an. Dieses Übereinkommen legt international einheitlich Vorgaben für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf der Hohen See fest. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 20. September 2023 unterzeichnet.  
 
Die beiden veröffentlichten Gesetzesentwürfe schaffen zusammen die Voraussetzungen für die Ratifizierung durch Deutschland. Durch die Ratifizierung wird Deutschland Vertragspartei des Übereinkommens. Der Entwurf des Vertragsgesetzes entspricht Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Entwurf des Ausführungsgesetzes setzt die Vorgaben des Übereinkommens in nationales Recht um und regelt die nähere Ausgestaltung. Die Gesetzesentwürfe sind Entwürfe des BMUKN, die innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sind.  

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

WWF Deutschland | 09.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das UN-Seerechtsübereinkommen zum Schutz der Hohen See (BBNJ) ist ein Meilenstein der globalen Meeresgovernance und eröffnet zentrale Chancen für den Erhalt, Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf rund 50 % der Erdoberfläche. Damit diese Ziele tatsächlich erreicht werden, ist eine ambitionierte, kohärente und zügige Implementierung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene erforderlich. Zivilgesellschaftliche Expertise spielt dabei eine entscheidende Rolle, um wissenschaftliche Erkenntnisse, Vorsorgeprinzipien und Umweltstandards in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Hierzu leisten wir einen aktiven Beitrag.

Lobbyregister-Nr.: R001579 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71670

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:12.01.2026
Erste Beratung:15.01.2026
Abstimmung:26.02.2026
Drucksache:21/3542 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/4328 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss25.02.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) beschlossen. Mitberatend war der Verkehrsausschuss beteiligt. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich in beiden Fällen gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt,  
a) den Gesetzentwurf zu dem VN-Hochseeschutz-Übereinkommen (Drucksachen 21/3542, 21/3943) unverändert anzunehmen;  
b) den Gesetzentwurf zum Hochseeschutzgesetz (Drucksachen 21/3543, 21/4085) in geänderter Fassung anzunehmen.  
In beiden Fällen stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu; die Fraktion der AfD stimmte dagegen.  
Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Beim Gesetzentwurf zum Hochseeschutzgesetz (Buchstabe b) wurden Änderungen eingefügt. Diese beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und betreffen redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen:  
- In § 8 Absatz 5 Satz 1 wird der Begriff „Entnahme“ durch „Nutzung“ ersetzt (redaktionelle Berichtigung).  
- In § 13 Absatz 3 wird klargestellt, dass Beteiligungs-, Informations- und Überwachungspflichten im Prüfverfahren für Aktivitäten auf der Hohen See auch in diesen Fällen durch die jeweils zuständige Behörde eingehalten werden müssen.  
- In § 16 Absatz 2 wird ergänzt, dass auch in Fällen des § 13 Absatz 3 Konsultationen durch die zuständige Behörde durchgeführt werden.  
Es handelt sich um Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf, keine „Trojaner“-Regelungen. 
 
Begründung:  
Die Änderungen dienen der redaktionellen Korrektur und der Klarstellung von Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Ziel ist die Verfahrenseffizienz und die eindeutige Zuweisung von Beteiligungs- und Überwachungspflichten an die zuständigen Behörden im Rahmen des internationalen Abkommens. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Bedeutung der Gesetzentwürfe als Ergebnis langjähriger internationaler Verhandlungen und als wichtigen Schritt für den Meeresschutz. Die Umsetzung sei praxisnah und schaffe einen realistischen Rechtsrahmen, der ökologische, wirtschaftliche und Forschungsinteressen vereine.  
- AfD: Kritisiert neue internationale Zuständigkeiten, zusätzliche Bürokratie und unklare Kontrollmechanismen. Sie sieht eine schrittweise Verlagerung der Verantwortung aus dem Parlament und bezweifelt das Verhältnis von Aufwand und Nutzen.  
- SPD: Hebt die Bedeutung des Abkommens für den Schutz der Ozeane hervor und betont Deutschlands Verantwortung. Dank an den Bundesumweltminister. Zwei Änderungen werden erläutert (siehe oben). Forderung, auch Nord- und Ostsee stärker zu schützen.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lobt die Gesetzentwürfe als großen Fortschritt für den internationalen Meeresschutz. Kritisiert jedoch die Gasbohrungen vor Borkum als Widerspruch zur internationalen Vorreiterrolle Deutschlands im Meeresschutz.  
- Die Linke: Sieht in den Gesetzentwürfen einen wichtigen Schritt für den Schutz der Meere, weist aber auf strukturelle Schwächen und unklare Zuständigkeiten hin. Kritisiert die unzureichende Ausstattung der zuständigen Behörden und fordert, dass nationale und internationale Politik im Meeresschutz zusammenpassen müssen. 
 
Zusammenfassung:  
Die Beschlussempfehlung sieht die Annahme beider Gesetzentwürfe vor, einer davon mit Änderungen, die sich auf Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen beziehen. Die Empfehlung wurde von allen Fraktionen außer der AfD unterstützt. Die Fraktionen betonen die Bedeutung des internationalen Meeresschutzes, kritisieren aber teils die nationale Umsetzung und bestehende Widersprüche in der Politik.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:783/25
Eingang im Bundesrat:19.12.2025
Erster Durchgang:30.01.2026, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:27.03.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt