2. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

| Offizieller Titel: | Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 15.01.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/3292 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3632 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
| Hinweis: | Das Vorhaben wurde als Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen gegeben. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die im Koalitionsvertrag vereinbarte grundlegende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorzubereiten, für die mehr Zeit benötigt wird. Um Unsicherheiten in der Branche zu vermeiden, soll die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung nicht wie bisher am 1. März 2026, sondern erst am 1. Januar 2027 beginnen. Die Lösung besteht in der Verlängerung der Übergangsregelung in § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um zehn Monate. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode wurde eine grundlegende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart. Die Umsetzung dieser Reform bis zum 1. März 2026 ist jedoch nicht möglich, weshalb eine Verschiebung des Stichtags erforderlich ist, um Unsicherheiten und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Akteure zu vermeiden.
Kosten:
Es entstehen keine Haushaltsausgaben für den Bund oder die Länder (inklusive Kommunen). Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung erwartet. Es werden keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung und keine Evaluierung der verlängerten Frist vor. Es gibt keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen und keine Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen und Männern oder die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen ist gegeben. Eine Nachhaltigkeitsprüfung wurde durchgeführt, und die Regelung wird als förderlich für nachhaltige Entwicklung und Verbraucherinformation bewertet. Der Entwurf enthält keine Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Frist zum Abverkauf von Lebensmitteln ohne verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verlängert.
- Die verpflichtende Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung gilt somit erst ab dem 1. Januar 2027.
- Die Verlängerung der Frist soll mehr Zeit für die geplante grundlegende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schaffen.
- Die Änderung soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette gewährleisten.
- Das Gesetz tritt unmittelbar nach der Verkündung in Kraft, damit die verlängerte Übergangsfrist schnell gilt.
| Top Agrar, 27.11.2025 | Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Verschiebung der Novelle wohl nächste Woche |
| Tagesschau.de, 18.10.2025 | Kommt das staatliche Label noch? |
| Land und Forst, 25.09.2025 | Weniger Bürokratie: Tierhaltungskennzeichnung wird überarbeitet |
| Eingang im Bundestag: | 16.12.2025 |
| Erste Beratung: | 18.12.2025 |
| Abstimmung: | 15.01.2026 |
| Drucksache: | 21/3292 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3632 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 14.01.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Angaben zu mitberatenden Ausschüssen sind im Text nicht enthalten.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3292 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dagegen, die Fraktion der AfD enthielt sich. Einen Entschließungsantrag gibt es nicht.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Die einzige inhaltliche Änderung des Gesetzentwurfs betrifft die Verschiebung des Stichtags im bestehenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (§ 40 Absatz 2) vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf das Einfügen von fachfremden Regelungen („Trojaner“).
Begründung:
Die Verschiebung des Stichtags ist notwendig, weil die geplante Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes noch nicht umgesetzt wurde. Die Fristverlängerung soll Unsicherheiten bei den betroffenen Akteuren vermeiden, bis die neuen Regelungen in Kraft treten können.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Ziel ist es, landwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Vorteile zu verschaffen und Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Die Reform soll privatwirtschaftliche Label gesetzlich absichern, Downgrading ermöglichen, ausländische Waren einbeziehen und Bürokratie abbauen.
- AfD: Kritisiert die wiederholte Verschiebung als Zeichen für ein unausgereiftes Gesetz. Sie sieht die Verschiebung als Notmaßnahme, lehnt aber eine staatliche Kennzeichnungspflicht ab, da privatwirtschaftliche Systeme bereits existieren und ein staatliches System mehr Bürokratie bedeute.
- SPD: Findet die erneute Verschiebung zwar ärgerlich, hält sie aber für notwendig, um eine praxistaugliche Nachbesserung zu ermöglichen. Geplant sind die Einbeziehung des Außerhausverkaufs, Downgrading und die Einbeziehung ausländischer Waren. Die Umsetzung braucht mehr Zeit als gedacht.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehnt die Verschiebung ab, da sie keine Planungssicherheit schafft. Kritisiert die Frustration im Einzelhandel und den Vertrauensverlust durch die Beendigung des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“. Fordert einen Gesetzentwurf spätestens bis März 2026.
- Die Linke: Hält das Gesetz trotz Kritik für sinnvoll, um Haltungsbedingungen sichtbar zu machen. Fordert zuerst Haltungsstandards, dann Kennzeichnungspflicht. Befürchtet Verwirrung durch parallele privatwirtschaftliche Label und kritisiert die geplante Schriftgröße der Kennzeichnung.
- Bundesregierung: Betont die Notwendigkeit einer verpflichtenden, aber praxistauglichen und bürokratiearmen Kennzeichnung, um Vertrauen entlang der Wertschöpfungskette zu schaffen.