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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Das Gesetz wurde vom Bundesrat abgelehnt und befindet sich im Vermittlungsausschuss.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
Initiator:B90/Grüne
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:09.10.2025
Drucksache:21/2027 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

VLSP* Fachverband für queere Menschen in der Psychologie e.V. | 17.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes

Lobbyregister-Nr.: R005909 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72552

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.10.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Drucksache:21/2027 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente