Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI

| Offizieller Titel: | Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI |
| Initiator: | Auswärtiges Amt |
| Status: | In der Ausschussberatung (2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
| Letzte Änderung: | 15.10.2025 |
| Drucksache: | 21/2068 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
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Basisinformationen:
Das Mandat betrifft die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI. Der Einsatz soll längstens bis zum 30. November 2026 verlängert werden.
Auftrag:
Das Einsatzgebiet umfasst das Seegebiet außerhalb der Küstenmeere Libyens und seiner Nachbarstaaten sowie die Region des mittleren und südlichen Mittelmeers, einschließlich des Luftraums über diesen Gebieten (ausgenommen Malta und das umgebende Seegebiet innerhalb von 15 Seemeilen). Hauptauftrag ist die Verhinderung des illegalen Waffenhandels nach Maßgabe der einschlägigen VN-Resolutionen (insbesondere das Waffenembargo gegen Libyen). Nebenaufgaben sind die Bekämpfung der illegalen Ausfuhr von Erdöl aus Libyen, die Zerschlagung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken, Beobachtung und Überwachung weiterer illegaler Aktivitäten, Schutz kritischer maritimer Infrastruktur sowie Unterstützung libyscher Behörden beim Kapazitätsaufbau.
Völkerrechtliche Grundlagen:
- Resolutionen des VN-Sicherheitsrates (u.a. 1970, 1973, 2146, 2292, 2473, 2509, 2510, 2701, 2733, zuletzt 2780/2025)
- EU-Ratsbeschlüsse (2020/472/GASP, 2021/542/GASP, 2023/653/GASP, 2025/488/GASP)
- VN-Seerechtsübereinkommen von 1982, Protokoll von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
- VN-Übereinkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und das Zusatzprotokoll gegen Schleusung von Migranten
Personaleinsatz:
Es dürfen insgesamt bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. In Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln oder in Notsituationen kann die Obergrenze vorübergehend überschritten werden.
Kosten:
Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis 30. November 2026 entstehen voraussichtlich einsatzbedingte Zusatzausgaben in Höhe von insgesamt rund 21,7 Millionen Euro (davon 1,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 und 19,9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026).
Sonstiges:
Die politische Lage in Libyen ist weiterhin instabil, geprägt von einem stockenden politischen Übergangsprozess und konkurrierenden Machtzentren. Die Operation IRINI ist das einzige Instrument zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos auf hoher See und unterstützt den VN-geführten Friedensprozess. Deutschland beteiligt sich seit 2020 an IRINI, vor allem mit Stabspersonal und luftgestützter Aufklärung, hält aber die Möglichkeit offen, auch seegehende Einheiten einzusetzen. Die Bundesregierung sieht in der Beteiligung eine wichtige politische Signalwirkung und unterstreicht ihr Engagement für die Stabilisierung Libyens und die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Die Operation unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung, und es gibt keine Hinweise auf einen sogenannten „Pull-Effekt“ im Zusammenhang mit Migration. Das deutsche Engagement ist eingebettet in einen umfassenden Ansatz, der auch humanitäre, entwicklungspolitische und diplomatische Maßnahmen umfasst.
| Eingang im Bundestag: | 08.10.2025 |
| Erste Beratung: | 15.10.2025 |
| Drucksache: | 21/2068 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe | 05.11.2025 | Tagesordnung |
| Auswärtiger Ausschuss | 05.11.2025 | Tagesordnung |
| Verteidigungsausschuss | 05.11.2025 | Tagesordnung |