Zum Inhalt springen

Aktivrentengesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/2673 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3098 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht.
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch steuerliche Anreize mehr Menschen dazu zu bewegen, auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Dazu wird ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung eingeführt (sog. Aktivrente). Die Lösung besteht darin, Arbeitslohn bis zu dieser Höhe steuerfrei zu stellen, um Arbeit im Rentenalter attraktiver zu machen und dem demographisch bedingten Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung; federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Es wird auf die demographische Entwicklung und den daraus resultierenden Bedarf an mehr Beschäftigung und Produktivitätswachstum hingewiesen. Der Gesetzentwurf setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, der Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten schaffen soll. Ziel ist es, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen in den Betrieben zu halten. Die Vorlage ist besonders eilbedürftig, da die Umsetzung laut Koalitionsvertrag zum 1. Januar 2026 erfolgen soll. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Steuerfreistellung jährliche Mindereinnahmen von insgesamt 890 Mio. Euro (jeweils 378 Mio. Euro für Bund und Länder, 134 Mio. Euro für Gemeinden). Für das Jahr 2026 sind es 820 Mio. Euro. Einnahmen werden nicht erwartet; es handelt sich ausschließlich um Mindereinnahmen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, und der Verwaltungsaufwand bleibt gering. Einmalige geringe Kosten entstehen bei Ländern und Kommunen für die Anpassung der IT-Verfahren beim Wohngeld. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, damit das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Die Bundesregierung wird die Wirkung der Aktivrente nach zwei Jahren evaluieren und bis Ende 2029 einen Bericht vorlegen, insbesondere zur Frage, ob die Erwerbsquote älterer Menschen gestiegen ist. Eine Ausweitung auf Selbständige wird geprüft. Es sind keine negativen Auswirkungen auf Gleichstellung, Preise oder das Preisniveau zu erwarten. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Unvereinbarkeiten mit EU-Recht bestehen nicht. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung der sogenannten Aktivrente: Arbeitslohn aus nichtselbständiger Beschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze kann bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfrei bezogen werden, sofern der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. 
- Begünstigt werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus aktiver, nichtselbständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Einnahmen aus früheren Dienstleistungen, betrieblicher Altersversorgung, Abfindungen, Nachzahlungen und geringfügiger Beschäftigung sind ausgeschlossen. 
- Die Steuerfreiheit gilt nicht für bereits nach anderen Vorschriften steuerfreie Einnahmen. 
- Der Freibetrag reduziert sich anteilig, wenn die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr vorliegen (Zwölftelung). 
- Arbeitnehmer müssen bei mehreren Dienstverhältnissen bestätigen, dass der Freibetrag nicht doppelt genutzt wird; Arbeitgeber müssen diese Bestätigung dokumentieren. 
- Die Steuerbefreiung wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und ist auch im Veranlagungsverfahren auf monatlich 2.000 Euro begrenzt. 
- Die steuerfreien Einkünfte aus der Aktivrente werden beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. 
- Für die Sozialversicherung bleibt die Behandlung von Zulagen, Zuschlägen und ähnlichen Einnahmen unverändert, auch wenn sie steuerfrei sind. 
- Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten und gilt ab dann für Lohnsteuerabzug und Einkommensteuerveranlagung.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:09.10.2025
Datum Kabinettsbeschluss:15.10.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Dies ist ein weiterer Impuls für Wirtschaftswachstum in Deutschland. Dass ältere Beschäftigte länger im eigenen Beruf arbeiten können, steigert die Produktivität und wirkt dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegen.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen (§ 43 Absatz 1 Nummer 13 GGO).“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 6 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände | 28.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen.

Lobbyregister-Nr.: R003071 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 61748

Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. | 26.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.

Lobbyregister-Nr.: R002789 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68335

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. | 17.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Einkommensteuergesetzes und Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeiten im Alter

Lobbyregister-Nr.: R001045 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67912

Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern | 27.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In die geplanten gesetzlichen Regelungen zur sog. „Aktivrente“ müssen von Beginn an die Selbstständigen einbezogen werden.

Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68400

Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. | 28.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen.

Lobbyregister-Nr.: R003339 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 61509

Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) | 14.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens: Die Aktivrente muss auch für selbstständige Erwerbstätige gelten. Die steuerliche Gleichbehandlung aller aktiv Erwerbstätigen im Rentenalter ist zwingend erforderlich. Erwerbsarbeit darf nicht nach Beschäftigungsform diskriminiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R002499 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67841

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.11.2025
Erste Beratung:14.11.2025
Abstimmung:05.12.2025
Drucksache:21/2673 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3098 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss12.11.2025Ergänzung
Finanzausschuss01.12.2025Anhörung
Anhörung
Anhörung
Ausschuss für Arbeit und Soziales03.12.2025Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend03.12.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Kultur und Medien03.12.2025Tagesordnung
Ergänzung
Finanzausschuss03.12.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss03.12.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 02.12.2025 im Ausschuss für Finanzausschuss statt.

Professor Tabea Bucher-Koenen (Universität Mannheim): Sie erklärte, die Gesamtwirkung der Aktivrente sei schwer abzuschätzen, aber eine Signalwirkung sei möglich, dass es wichtig sei, lange am Arbeitsmarkt beteiligt zu sein. Sie sieht die steuerliche Möglichkeit grundsätzlich positiv, warnt jedoch vor möglichen Mitnahmeeffekten. Die Aktivrente könne einen positiven Impuls setzen, die Erhöhung des Rentenalters und Abschaffung von Frühverrentungsregelungen seien aber besser zu beurteilen.

Rainer Kambeck (Deutsche Industrie- und Handelskammer, DIHK): Er bewertete die Aktivrente positiv und sieht große Chancen, das Erwerbspotenzial zu erhöhen. Aus Sicht der Wirtschaft sei das Vorhaben richtig, da Unternehmen dringend Fachkräfte suchen. Er empfahl, Arbeitgeber von Sozialbeiträgen zu entlasten, denen keine Leistungen für Arbeitnehmer gegenüberstehen.

Professor Enzo Weber (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung): Er betonte, dass die fiskalischen Auswirkungen schwer abzuschätzen seien. Eine Befragung habe ein Potenzial von 25.000 bis 33.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten ergeben, während bereits 410.000 Personen ab Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Er warnte vor Mitnahmeeffekten, deren Umfang er auf 2,2 Mrd. Euro jährlich bezifferte. Um die Mitnahmekosten auszugleichen, seien deutlich über 100.000 zusätzliche Beschäftigte notwendig.

Professor Dimon Kempny (Universität Bielefeld): Er kritisierte, dass Höherverdienende durch den Freibetrag erheblich größere Vorteile hätten als Geringverdienende und bezeichnete dies als „grob sozialstaatswidrig“ und nicht verfassungsgemäß. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen könne ein großes Prozessrisiko beim Bundesverfassungsgericht darstellen. Er kritisierte auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen unterhalb und oberhalb der Regelarbeitszeitgrenze.

Jana Bauer (Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine): Sie lehnte den Vorschlag ab, den Abzug von Werbungskosten erst oberhalb des neuen Steuerfreibetrages zuzulassen, da damit der Werbungskostenfreibetrag faktisch nicht mehr zur Anwendung käme. Auch Sonderausgaben müssten abziehbar bleiben. Sie betonte, dass die Aktivrente gleichmäßig für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten müsse, da eine einseitige Begünstigung abhängig Beschäftigter nicht gerechtfertigt wäre.

Boris Kurczinski (Bundessteuerberaterkammer): Er sagte, das Abstellen auf die Regelaltersgrenze sei leicht nachzuvollziehen und der Steuerfreibetrag leicht zu handhaben. Das Vorhaben der Koalition sei in der Praxis umsetzbar, steuersystematisch wäre es aber richtiger, den Progressionsverhalt anzuwenden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine an.

Professor Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen): Er erklärte, die Alterserwerbstätigkeit sei bereits stark gestiegen, viele könnten aber die Anhebung der Altersgrenzen aus gesundheitlichen Gründen nicht mitgehen. Um die Erwerbstätigkeit im Alter zu steigern, müsse man für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Das Potenzial liege bei Hunderttausenden, nicht nur bei einigen Zehntausend wie bei der Aktivrente. Es gebe erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen, im öffentlichen Dienst sei eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus oft schwer möglich.

Ingo Schäfer (Deutscher Gewerkschaftsbund): Er sagte, nur sehr wenige Arbeitnehmer bekämen Angebote, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Wer das ändern wolle, müsse ein sehr dickes Brett bohren. Es gebe größere Potenziale vor der Regelaltersgrenze, etwa bei Erwerbsgeminderten oder Arbeitslosen. Die Aktivrente sei eine sehr teure Maßnahme für ein sehr begrenztes Volumen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss. Mitberatende Ausschüsse zum Gesetzentwurf (Buchstabe a) waren der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Kultur und Medien. Zum Antrag der AfD (Buchstabe b) waren der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/2673, 21/2984) in geänderter Fassung anzunehmen und den Antrag der AfD (Drucksache 21/1620) abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten dagegen. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen: 
- Die Steuerbefreiung gilt erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. 
- Folgeänderungen im Wohngeldgesetz, damit die steuerfreien Einkünfte aus der Aktivrente bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. 
Diese Änderungen beziehen sich direkt auf den Gesetzentwurf und das damit zusammenhängende Wohngeldgesetz. Es gibt keine Hinweise auf sogenannte „Trojaner“-Änderungen, die sich auf völlig andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung:  
Die Begründung betont, dass angesichts des demografischen Wandels steuerliche Anreize für freiwillige Arbeit im Rentenalter notwendig sind, um das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen und den Fachkräftemangel zu lindern. Die Aktivrente soll durch einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für nichtselbständige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anreiz bieten, länger zu arbeiten. Die Änderungen (Beginn der Steuerbefreiung erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Anpassung im Wohngeldgesetz) dienen der rechtlichen Klarstellung und der Vermeidung von Bürokratie. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU und SPD: Befürworten die Aktivrente als bürokratiearmen und wirksamen Weg, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und das Wissen älterer Arbeitnehmer länger zu nutzen. Sie betonen die ökonomischen Vorteile für Rentner und Unternehmen sowie die geplante Evaluierung des Gesetzes. 
- AfD: Grundsätzlich für steuerliche Entlastung arbeitender Rentner, kritisiert aber, dass Selbständige, Freiberufler, Landwirte und Gewerbetreibende ausgeschlossen sind. Sie sehen eine Ungleichbehandlung und eine regressive Wirkung zugunsten von Besserverdienenden. Ihr eigener Antrag sieht einen statusneutralen Freibetrag von 12.000 Euro jährlich für alle Einkunftsarten vor. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Teilen das Ziel, lehnen aber den Gesetzentwurf ab, da er gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße und erhebliche verfassungsrechtliche Risiken berge. Sie kritisieren die willkürliche Altersgrenze, die Benachteiligung von Selbständigen und die hohen Mitnahmeeffekte. Sie schlagen stattdessen vor, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als Gehalt auszuzahlen und die Erwerbstätigkeit von Frauen stärker zu fördern. 
- Die Linke: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da er an den Problemen der gesetzlichen Rente nichts ändere und vor allem Besserverdienende begünstige. Sie sehen die Ursachen für geringe Erwerbstätigkeit im Alter eher in schlechten Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Belastungen und halten die Aktivrente für ineffizient, teuer und wenig zielgenau. 
 
Zusammenfassung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter mit Änderungen und die Ablehnung des AfD-Antrags. Die Koalitionsfraktionen befürworten die Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, während die Oppositionsfraktionen sie aus unterschiedlichen Gründen ablehnen. Die Änderungen betreffen den Beginn der Steuerbefreiung und das Wohngeldgesetz. Die Begründung fokussiert auf die demografische Entwicklung und die Notwendigkeit, das Arbeitskräftepotenzial älterer Menschen zu heben. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus dem Text: 
 
- Künftig sind Einnahmen im Rahmen der Aktivrente nur dann steuerfrei, wenn sie für eine Tätigkeit ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. 
- Dadurch profitieren nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tatsächlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. 
- Das Besteuerungsverfahren wird vereinfacht, weil im Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze keine Aufteilung der Einnahmen in steuerpflichtige und steuerfreie Anteile mehr nötig ist. 
- Die Änderung verhindert, dass Arbeitnehmer für den letzten Monat vor Rentenbeginn steuerfreie Einnahmen erhalten, obwohl sie nicht über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. 
- Im Wohngeldgesetz wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen, um die geänderte Regelung im Einkommensteuergesetz zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:589/25
Eingang im Bundesrat:16.10.2025
Erster Durchgang:21.11.2025
Abstimmung:19.12.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt