Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung / Aufhebung von Berichtspflichten

| Offizieller Titel: | Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 28.01.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/3740 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Abbau von Bürokratie durch die Aufhebung entbehrlicher und nicht zwingend erforderlicher Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung, dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und weiteren Rechtsvorschriften. Die Lösung besteht in fünf konkreten Maßnahmen: Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Wegfall des Nationalen Heizungslabels, Streichung bestimmter Berichtspflichten für Übertragungsnetzbetreiber, Reduzierung und zeitliche Abstimmung von Berichtspflichten im Investitionsgesetz Kohleregionen sowie Streichung einer Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber dem Bundestag. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ wurde ein umfassender Bürokratieabbau vereinbart, um die Leistungsfähigkeit des Staates zu stärken. Ziel ist es, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch weniger Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand entlastet werden. Für das Nationale Heizungslabel wird erläutert, dass die Maßnahme seit 2016/2017 bestand, aber in der Praxis nur geringe Wirkung zeigte und die Kosten im Verhältnis zum Nutzen zu hoch waren.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Änderung des EnVKG jährlich rund 10 Millionen Euro Minderausgaben (Einsparungen) – davon 9,5 Millionen Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF) und 0,5 Millionen Euro an Verwaltungskosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 47,642 Millionen Euro, davon 26.000 Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Für die Verwaltung sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 10 Millionen Euro (davon 10 Millionen Euro beim Bund, 15.000 Euro bei Ländern/Kommunen). Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet, da die Entlastung dauerhaft gelten soll. Eine Evaluierung des Nationalen Heizungslabels hat bereits stattgefunden und ergab eine geringe Zielerreichungsquote, was die Abschaffung begründet. Der Entwurf ist mit EU-Recht und internationalen Verträgen vereinbar. Auswirkungen auf Verbraucherpreise oder eine besondere Belastung für KMU werden nicht erwartet; vielmehr werden KMU entlastet. Es haben keine Interessenvertreter am Entwurf mitgewirkt. Der Entwurf steht im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen (insbesondere leistungsfähige und transparente Institutionen). Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (bisher 20 Stunden alle drei Jahre)
- Wegfall der damit verbundenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Weiterbildungsnachweise
- Streichung der entsprechenden Regelungen in der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung
- Beendigung der Maßnahme „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ (Pflicht zur Kennzeichnung alter Heizungen mit Effizienzlabel entfällt)
- Abschaffung der damit verbundenen Informations- und Dokumentationspflichten für Bezirksschornsteinfeger
- Entfall der jährlichen Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur über technische, wirtschaftliche und Umweltaspekte bestimmter Anlagen
- Reduzierung und zeitliche Streckung von Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (Berichte künftig alle zwei Jahre statt jährlich)
- Wegfall der Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber dem Bundestag über die Industrie- und Handelskammern; künftig berichtet nur noch die Deutsche Industrie- und Handelskammer
- Aktualisierung von Behörden- und Ministeriumsbezeichnungen in verschiedenen Gesetzen
Diese Maßnahmen dienen dem Bürokratieabbau, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und führen zu einer erheblichen Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs und der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
Gesetzentwurf – Kerninhalte:
- Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (20 Stunden in drei Jahren) wird ersatzlos gestrichen. Dies betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen und soll Bürokratie und Kosten verringern.
- Die damit verbundenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten entfallen ebenfalls.
- Die Streichung steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der eine Reduzierung des Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwands für KMU vorsieht.
- Es wird argumentiert, dass die Branche sich bereits aus Eigeninteresse weiterbildet und es mildere Mittel wie Zertifizierungen oder Gütesiegel gibt.
- Wohnungseigentümer sind durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Pflicht zur Bestellung zertifizierter Verwalter ausreichend geschützt.
- Im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz wird das „Nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ abgeschafft, da die Maßnahme hohe Kosten verursacht, aber nur geringe Wirkung zeigte.
- Mehrere Berichtspflichten werden gestrichen oder reduziert, z.B. für Übertragungsnetzbetreiber, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Länder im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen.
- Die Berichtspflicht zur IHK-Organisation entfällt für das Bundesministerium und bleibt nur bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer.
- Die Änderungen treten größtenteils unmittelbar nach Verkündung in Kraft.
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) – Bewertung der Kosteneinschätzung:
- Der NKR bestätigt die Kostenschätzungen der Bundesregierung als nachvollziehbar und methodengerecht.
- Für die Wirtschaft entsteht eine jährliche Entlastung von rund 47,6 Millionen Euro, hauptsächlich durch den Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.
- Für die Bundesverwaltung entsteht eine jährliche Entlastung von rund 10 Millionen Euro, vor allem durch das Ende des Heizungslabels und damit verbundene Zahlungen und Verwaltungskosten.
- Die Entlastung wird als „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regel der Bundesregierung bewertet.
- Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Entlastung.
- Der NKR begrüßt die Abschaffung der Weiterbildungspflicht und des Heizungslabels ausdrücklich, da die Notwendigkeit der Weiterbildungspflicht schon bei ihrer Einführung nicht überzeugend belegt werden konnte und die Evaluation des Heizungslabels nur geringe Wirksamkeit zeigte.
- Die Darstellung der Regelungsfolgen ist laut NKR nachvollziehbar, es gibt keine Einwände gegen das Vorhaben.
Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme:
- Im vorliegenden Text ist keine explizite Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR enthalten.
Fazit:
Der Gesetzentwurf zielt auf einen spürbaren Bürokratieabbau und Kostenentlastung für Wirtschaft und Verwaltung ab, insbesondere durch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie des Heizungslabels. Der NKR bestätigt die Kostenschätzungen, begrüßt die Maßnahmen und sieht keine Einwände.
| Handelsblatt, 24.10.2025 | Wirtschaftsministerium will Weiterbildung für Verwalter abschaffen |
| Datum erster Entwurf: | 10.10.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 05.11.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien einen umfassenden Rückbau von Bürokratie vereinbart, der dazu beitragen soll, den Staat wieder leistungsfähig zu machen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für KMU soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Mit Blick auf diese Zielsetzungen sollen mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufgehoben werden.
Der Entwurf des Gesetzes enthält unter dieser Maßgabe folgende vier Maßnahmen:
- Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung soll aufgehoben werden.
- Die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) sollen künftig entfallen.
- Die Berichtspflicht nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) werden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.
- Die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach § 10a Absatz 6 des IHKG soll gestrichen werden.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Es haben keine Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
In den vorliegenden Stellungnahmen finden sich keine expliziten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Die Datierungen der Stellungnahmen bewegen sich überwiegend um den 21. und 22. Oktober 2025, während das Datum des Entwurfs am 10. Oktober 2025 liegt. Daraus ergibt sich ein Zeitraum von etwa 12 Tagen zwischen Entwurfsdatum und den meisten Stellungnahmen. Da keine der Absender konkrete Angaben zum Beteiligungszeitraum macht, kann keine exakte Berechnung der Beteiligungsphase erfolgen.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den Gesetzentwürfen ist insgesamt differenziert und spiegelt eine klare Kontroverse insbesondere in Bezug auf die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wider. Während Wirtschaftsverbände und einige Branchenvertreter den Bürokratieabbau und die Entlastung begrüßen, lehnen zahlreiche Fach-, Verbraucher- und Branchenverbände die Streichung der Weiterbildungspflicht entschieden ab und betonen deren Bedeutung für Qualitätssicherung, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit. Bei den Entwürfen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung dominieren Forderungen nach praxisnaher Umsetzung, Berücksichtigung der Belange von KMU und einer stärkeren Kontrolle des Online-Handels.
Meinungen im Detail
1. Bürokratieabbau und Entlastung
Wirtschaftsverbände wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Deutsche Landkreistag begrüßen die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, insbesondere die Reduzierung von Berichtspflichten und die Abschaffung der Weiterbildungspflicht. Sie sehen darin eine spürbare Entlastung für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und fordern eine Fortsetzung der Entlastungsagenda auch auf europäischer Ebene. Die DIHK hebt hervor, dass viele bürokratische Belastungen aus EU-Vorgaben resultieren und fordert weitergehenden Bürokratieabbau. Auch der GdW sieht die Qualität der Arbeit durch die Abschaffung nicht gefährdet, da bereits hohe Standards eingehalten würden.
2. Kritik an der Abschaffung der Weiterbildungspflicht
Ein breites Bündnis aus Fach-, Verbraucher- und Branchenverbänden (u.a. BFW, IVD, VDIV, BVI, Wohnen im Eigentum, AfW, Deutscher Landkreistag, Offener Verbändebrief mit zahlreichen Unterzeichnern) lehnt die ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab. Sie argumentieren, dass die Pflicht ein zentrales Instrument zur Sicherung von Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit ist. Die Weiterbildungspflicht gewährleiste die kontinuierliche Aktualisierung der Fachkenntnisse, sei volkswirtschaftlich relevant und trage zur Professionalisierung der Branche bei. Die Annahme, dass freiwillige Weiterbildung ausreiche oder durch eine einmalige Zertifizierung nach § 26a WEG ersetzt werden könne, wird als realitätsfern und unzureichend kritisiert. Besonders Verbraucherschutzverbände wie Wohnen im Eigentum und der Verbraucherzentrale Bundesverband betonen die Risiken für Verbraucher und fordern sogar eine Ausweitung der Pflicht sowie die Einführung eines eigenen Ausbildungsberufs für Wohnimmobilienverwalter. Branchenverbände wie IVD, VDIV und BVI warnen vor Qualitätsverlust, erhöhten Haftungsrisiken, Vertrauensverlust und mehr Streitfällen. Auch die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen regulierten Berufen (z.B. Versicherungsvermittlern) wird angesprochen.
3. Gesetzgebung zu Energieeffizienz, Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
Zu den Entwürfen im Bereich Energieeffizienz und Ökodesign äußern sich Wirtschaftsverbände (BDI, BDEW, VKU, ZDH) und Umweltverbände (Deutsche Umwelthilfe, DUH). Die Wirtschaftsverbände begrüßen die Rückführung auf EU-Recht und fordern den Abbau nationaler Zusatzanforderungen, um Doppelregulierung und Bürokratie zu vermeiden. Sie schlagen längere Fristen und eine grundlegende Überarbeitung der Gesetze vor. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hebt die Herausforderungen für KMU hervor und fordert faire, mittelstandsfreundliche Regelungen sowie Unterstützung bei der Umsetzung. Die DUH begrüßt die Modernisierung grundsätzlich, kritisiert aber die unzureichende Kontrolle des Online-Handels und fordert die Einbeziehung ausländischer Anbieter sowie die rechtliche Gleichstellung nicht-gewerblicher Reparateure beim Zugang zu Ersatzteilen. Sie spricht sich gegen die Streichung des Heizungslabels aus. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) kritisiert eine zu kurze Frist für die Geltendmachung von Aufwandsentschädigungen und fordert eine Verlängerung, um Härtefälle zu vermeiden.
4. Thematische Schwerpunkte und Gruppierungen
- Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (DIHK, GdW, BDI, BDEW, VKU, ZDH): Fokus auf Bürokratieabbau, Entlastung der Unternehmen, Anpassung an EU-Recht, Kritik an engen Fristen und Zusatzanforderungen, Berücksichtigung von KMU-Belangen.
- Fach- und Branchenverbände der Immobilienwirtschaft (IVD, BFW, VDIV, BVI, Offener Verbändebrief): Ablehnung der Abschaffung der Weiterbildungspflicht, Betonung von Qualitätssicherung, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Professionalisierung, Kritik an freiwilliger Weiterbildung und einmaliger Zertifizierung.
- Verbraucherschutzverbände und NGOs (Wohnen im Eigentum, Verbraucherzentrale Bundesverband, DUH): Forderung nach Beibehaltung oder Ausweitung der Weiterbildungspflicht, Kritik an Berechnungsgrundlagen zum Einsparpotenzial, Forderung nach eigenem Ausbildungsberuf, Betonung von Verbraucherschutz und Klimaschutz, Forderung nach Kontrolle des Online-Handels und Zugang zu Reparaturinformationen.
- Öffentliche Institutionen (Deutscher Landkreistag): Grundsätzliche Zustimmung zum Bürokratieabbau, aber Hinweis auf die Bedeutung der Weiterbildungspflicht für die Qualitätssicherung und die Erfahrungen der Aufsichtsbehörden mit deren Einhaltung.
- Handwerksverbände (ZDH, ZIV): Unterstützung der Modernisierung, aber Forderung nach mittelstandsfreundlicher Ausgestaltung, längeren Fristen und klaren Regelungen zu Ersatzteilen, Kosten und Bußgeldern.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden in keiner der Stellungnahmen explizit geäußert.
„Weiterbildung ist kein Bürokratieinstrument, sondern ein Pfeiler der Qualitätssicherung.“
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. lehnt die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter im Rahmen des Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung ab. Die Stellungnahme betont, dass Weiterbildung kein bürokratisches Hindernis, sondern ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes ist. Besonders hervorgehoben werden die fehlende Berufseingangsqualifikation für Immobilienmakler, die Bedeutung der Weiterbildung für Beratungsqualität und Verbraucherschutz sowie die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber weiterhin streng regulierten Versicherungsvermittlern. Der Verband hält das Kostenargument für nicht überzeugend und schlägt stattdessen eine Digitalisierung des Nachweisverfahrens sowie eine gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen vor, um echten Bürokratieabbau zu erreichen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das befürworten wir sehr, stellt die derzeitige bürokratielastige Gesetzeslage doch Teile der deutschen Wirtschaft vor eine ernsthafte Belastungsprobe.“
Die Stellungnahme mehrerer großer Wirtschaftsverbände richtet sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und bezieht sich auf die geplante Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes. Die Verbände begrüßen die Rückführung der deutschen Regelungen auf das EU-Recht, da die aktuellen gesetzlichen Vorgaben als zu bürokratisch und belastend für Unternehmen angesehen werden. Sie schlagen ein zweistufiges Verfahren vor: Erstens sollen die kurzfristig drohenden Fristen zur Einführung von Energiemanagementsystemen ausgesetzt werden, da die EU-Richtlinie (EED) längere Übergangsfristen vorsieht. Zweitens soll eine grundlegende Überarbeitung der Gesetze erfolgen, um nationale Zusatzanforderungen ('Gold-Plating') zu vermeiden und die Vorgaben strikt an EU-Recht auszurichten. Besonders ausführlich thematisiert werden die Problematik der engen Fristen und deren Auswirkungen auf Unternehmen, die Notwendigkeit einer schnellen und pragmatischen Entlastung durch Verwaltungshandeln sowie die Forderung nach einer umfassenden Gesetzesnovelle mit Fokus auf EU-Konformität.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO stellt kein bürokratisches Hemmnis dar, sondern eine notwendige Berufsausübungsregelung. Sie gewährleistet Fachkunde, Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit in einem für Eigentümerinnen, Eigentümer und Mieterinnen, Mieter gleichermaßen sensiblen Bereich.“
Die Stellungnahme des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. bezieht sich auf den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung, insbesondere auf die geplante Aufhebung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO). Der BFW lehnt diese Streichung ab und argumentiert, dass die Weiterbildungspflicht ein wichtiger Bestandteil zur Qualitätssicherung, zum Verbraucherschutz und zur Rechtssicherheit in der Immobilienbranche ist. Die Pflicht sei mit 20 Stunden in drei Jahren minimal und verursache nur geringen bürokratischen Aufwand. Die Stellungnahme betont, dass die Weiterbildungspflicht nicht durch die Zertifizierung nach § 26a WEG ersetzt werden könne, da diese lediglich eine einmalige Eingangsqualifikation darstellt und nicht für Makler gilt. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Bedeutung der Weiterbildungspflicht für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz, 2) Die Unterscheidung und das Zusammenspiel von Weiterbildungspflicht und Zertifizierung, 3) Die volkswirtschaftliche und rechtssystematische Relevanz der Fortbildungspflicht im Vergleich zu anderen regulierten Berufen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: 003742 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir regen daher an, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern eine Frist zur Abrechnung der Etiketten von drei Monaten ab Verkündung des Gesetzes zu gewähren.“
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband, ZIV) nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung. Der Verband konzentriert sich auf die im Entwurf vorgesehene Frist von einem Monat, innerhalb derer Bezirksschornsteinfeger nach Abschaffung der Verbrauchskennzeichnung von gebrauchten Heizungsgeräten ihren Anspruch auf Aufwandsentschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend machen müssen. Der Verband hält diese Frist für zu kurz, da sie bei Krankheit oder Urlaub zu unangemessenen Härten führen könne. Stattdessen wird eine Frist von drei Monaten ab Verkündung des Gesetzes vorgeschlagen, was auch bisher in Absprache mit den Behörden praktiziert wurde. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Frist zur Abrechnung der Etiketten, (2) die praktische Umsetzung und Abrechnungspraxis mit BAFA und BMWE, sowie (3) die Vermeidung von Härtefällen für die Schornsteinfeger.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Was als Bürokratieabbau bezeichnet wird, würde in der Praxis eine spürbare Gefährdung der Qualität in der Immobilienverwaltung bedeuten – mit unabsehbaren negativen Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.“
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. kritisiert den geplanten Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 2a Gewerbeordnung) im Rahmen des Bürokratieabbaus. Die Stellungnahme betont, dass die Weiterbildungspflicht seit 2018 einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Fachkompetenz, zum Schutz der Eigentümer und zur Professionalisierung des Berufsstandes leistet. Die Annahme, dass Unternehmen sich freiwillig ausreichend fortbilden würden, wird als unrealistisch bewertet, insbesondere angesichts der vielen Kleinstbetriebe ohne Qualitätsprozesse. Der BVI warnt vor negativen Folgen wie Qualitätsverlust, mehr Streitfällen und Vertrauensverlust bei Eigentümern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung der Weiterbildungspflicht für Qualität und Verbraucherschutz, 2) die Fehlannahme eines freiwilligen Fortbildungsengagements, und 3) die konkreten negativen Folgen für Eigentümer und Branche bei Abschaffung der Pflicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt befürworten wir den Gesetzentwurf in seiner Zielrichtung des Bürokratieabbaus. Dabei wird die Streichung der Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO und die damit korrespondierenden Anpassungen der MaBV von einer überwiegenden Mehrheit der Industrie- und Handelskammern (IHKs) begrüßt.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten ausdrücklich. Insbesondere wird die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 2a GewO) und die entsprechenden Anpassungen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als bedeutender Schritt zur Entlastung der Unternehmen bewertet. Die DIHK betont, dass die Entlastungsagenda auch auf europäischer Ebene weiterverfolgt werden sollte, da viele bürokratische Belastungen aus der Umsetzung von EU-Vorgaben resultieren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Streichung der Weiterbildungspflicht und deren positive Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), 2) Die Forderung nach weitergehendem Bürokratieabbau insbesondere auf EU-Ebene, 3) Die Feststellung, dass die größten Belastungen für Immobilienmakler und Verwalter aus anderen gesetzlichen Vorgaben wie dem Geldwäschegesetz und Meldepflichten resultieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im vorliegenden Entwurf wurde aus Sicht der DUH verpasst, wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung von Ökodesign im Online-Handel aufzunehmen und Rechtsverbindlichkeit bei der Gleichbehandlung von nicht-gewerblichen und fachlich kompetenten Reparateuren zu schaffen.“
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Ökodesigngesetzes, der die umweltfreundliche Gestaltung (Ökodesign) und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten regelt. Die DUH kritisiert jedoch, dass der Entwurf wichtige Maßnahmen zur Kontrolle des Online-Handels mit Elektrogeräten nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders wird gefordert, dass Online-Plattformen stärker in die Pflicht genommen und auch ausländische Anbieter einbezogen werden, um den Verkauf nicht-konformer Produkte zu verhindern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die rechtliche Gleichstellung von nicht-gewerblichen (z.B. Repair-Cafés) und fachlich kompetenten Reparateuren beim Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen. Die DUH fordert eine klare gesetzliche Regelung, um Reparaturinitiativen zu stärken. Außerdem spricht sich die DUH gegen die geplante Streichung des nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen aus, da dieses Label Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung bietet und zum Klimaschutz beiträgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kontrolle und Sanktionierung im Online-Handel, 2) Die rechtliche Gleichstellung und der Zugang zu Ersatzteilen für nicht-gewerbliche Reparateure, 3) Die Beibehaltung des Heizungslabels.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich begrüßen wir die vorgesehene Reduzierung entbehrlicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie den damit verbundenen Wegfall entsprechender Aufsichtspflichten als Beitrag zur allgemeinen administrativen Entlastung. Allerdings sind einige Sachargumente bei uns eingegangen, auf die wir hinweisen möchten.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung, insbesondere die vorgesehene Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Dies wird als Beitrag zur administrativen Entlastung gesehen. Gleichzeitig wird jedoch betont, dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine wichtige Rolle für die Sicherung der fachlichen Qualität spielt. Es wird auf Erfahrungen der Aufsichtsbehörden hingewiesen, wonach ein Teil der Erlaubnisinhaber ihrer Weiterbildungspflicht nicht ausreichend nachkommt, was zu fehlerhaften Vorgängen oder Verträgen führen kann. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Bedeutung der Weiterbildungspflicht für die Qualitätssicherung, (2) die Erfahrungen der Aufsichtsbehörden mit der Einhaltung dieser Pflicht, und (3) die Risiken unzureichender Kenntnisse für fehlerhafte oder rechtswidrige Immobiliengeschäfte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Minderung der Qualität wäre mit der Aufhebung der Weiterbildungspflicht nicht verbunden, da die im GdW organisierten Unternehmen ohnehin professionell und mit einem hohen Anspruch arbeiten, der über die Anforderungen nach § 34c der Gewerbeordnung hinaus geht.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO). Der Verband begrüßt die Abschaffung, da sie für die im GdW organisierten Unternehmen eine Reduzierung des Verwaltungs- und Erfüllungsaufwands bedeutet. Die Qualität der Arbeit sieht der Verband nicht gefährdet, da die Unternehmen bereits jetzt hohe Standards bei Aus- und Weiterbildung einhalten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geringe Relevanz der von § 34c GewO erfassten Tätigkeiten für die meisten GdW-Unternehmen, 2) die fehlende Notwendigkeit der verbraucherschützenden Funktion der Weiterbildungspflicht für die GdW-Unternehmen, und 3) das bereits bestehende hohe Niveau an Fort- und Weiterbildung innerhalb der Branche.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R000187 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Weiterbildungspflicht ist damit keine bürokratische Last, sondern eine notwendige Berufsausübungsregelung. Sie gewährleistet Fachkunde, Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit in einem für Eigentümer, Vermieter und Mieter sowie Verkäufer und Käufer gleichermaßen sensiblen Bereich.“
Der Immobilienverband Deutschland IVD lehnt die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler ab. Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung ist laut IVD notwendig, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, da die Verwaltung und Vermittlung von Immobilien zunehmend komplexer wird. Der Verband argumentiert, dass die Abschaffung der Pflicht keinen nennenswerten Bürokratieabbau bewirkt, da Weiterbildungen weiterhin dokumentiert werden müssten. Stattdessen schlägt der IVD vor, die Weiterbildungspflicht zu modernisieren und einen verpflichtenden Sachkundenachweis einzuführen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die Bedeutung der Weiterbildung für Verbraucherschutz, Marktqualität und Rechtssicherheit, (2) die Unterscheidung zwischen einmaliger Zertifizierung und kontinuierlicher Weiterbildung, und (3) die negativen Folgen einer Abschaffung, wie erhöhte Haftungsrisiken und eine Schwächung des Vertrauens in die Branche.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R001210 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO stellt kein bürokratisches Hemmnis dar, sondern eine notwendige Berufsausübungsregelung. Sie gewährleistet Fachkunde, Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit in einem für Eigentümerinnen, Eigentümer und Mieterinnen, Mieter gleichermaßen sensiblen Bereich.“
Die Stellungnahme mehrerer Verbände bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch ausdrücklich die geplante ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 2a GewO). Die Verbände betonen, dass die Weiterbildungspflicht kein bloßes bürokratisches Hemmnis, sondern ein zentrales Instrument zur Sicherung von Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit in der Immobilienbranche ist. Sie argumentieren, dass die Weiterbildungspflicht die kontinuierliche Aktualisierung der Fachkenntnisse gewährleistet, was angesichts komplexer rechtlicher und technischer Anforderungen unerlässlich sei. Die Annahme, dass die Zertifizierung nach § 26a WEG die Weiterbildungspflicht ersetzen könne, wird als Fehlannahme zurückgewiesen, da diese nur eine einmalige Eingangsqualifikation darstellt und nicht für alle Berufsgruppen gilt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Weiterbildungspflicht für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz, 2) Die volkswirtschaftliche Relevanz der Immobilienbranche und die damit verbundene Verantwortung, 3) Die unzureichende Ersatzfunktion der Zertifizierung nach § 26a WEG.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein Wegfall der Verpflichtung zur Weiterbildung beeinträchtigt nicht nur die Qualität der Verwaltungspraxis erheblich, sondern gefährdet auch zentrale klimapolitische Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich.“
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) kritisiert den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a Gewerbeordnung, GewO) aufheben will. Der Verband argumentiert, dass gerade für Wohnungseigentumsverwalter eine solche Pflicht unerlässlich ist, um Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Stellungnahme betont, dass Wohnungseigentumsverwalter eine besondere treuhänderische Verantwortung für große Vermögenswerte und die Umsetzung der Klimawende tragen. Die Annahme, dass freiwillige Weiterbildung ausreiche, wird als realitätsfern abgelehnt, da der Markt keinen Anreiz für regelmäßige Fortbildung biete und die Nachfrage nach qualifizierten Verwaltern das Angebot deutlich übersteige. Die Aufhebung der Pflicht würde zudem die Zertifizierung und den Verbraucherschutz entwerten und zu mehr Streitfällen vor Gericht führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die strukturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen Wohnungseigentumsverwaltern, Hausverwaltern und Maklern, (2) die Bedeutung der Weiterbildungspflicht für die Erreichung klimapolitischer Ziele und den Verbraucherschutz, sowie (3) die fehlende Wirksamkeit freiwilliger Weiterbildung und die Notwendigkeit eines Sachkundenachweises.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Abschaffung der Fortbildungspflicht ist keine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme. Die zu erwartende Einsparung steht in keinem Verhältnis zu dem potenziellen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der langfristig durch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht entstehen dürfte.“
Die Stellungnahme des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) befasst sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten. WiE begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bürokratieabbaus, lehnt jedoch die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen und Immobilienmakler:innen entschieden ab. Nach Ansicht des Verbands ist die Weiterbildungspflicht ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Qualität und Verbraucherschutz, insbesondere angesichts der hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Verwalter:innen und der großen Vermögenswerte, die sie betreuen. Die Stellungnahme argumentiert, dass das vom Ministerium angeführte Einsparpotenzial von 24.000 Euro pro Jahr im Vergleich zu den Risiken und möglichen Folgekosten durch Qualitätsverlust nicht ins Gewicht fällt. WiE fordert stattdessen die Beibehaltung und sogar Ausweitung der Weiterbildungspflicht sowie die Einführung eines eigenen Ausbildungsberufs für Wohnimmobilienverwalter:innen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Bedeutung und Notwendigkeit der Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen und Makler:innen, (2) die Kritik an den Berechnungsgrundlagen des Ministeriums zum Einsparpotenzial, und (3) die Forderung nach einem eigenständigen Ausbildungsberuf für Wohnimmobilienverwalter:innen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die neuen Vorgaben der Ökodesign-Verordnung werden gerade für kleine und mittlere Betriebe einen erheblichen Mehraufwand nach sich ziehen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass bei der konkreten Ausgestaltung von Ökodesign die besonderen Belange des mittelständischen Handwerks ausreichend berücksichtigt werden.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert sich zu den Referentenentwürfen eines Gesetzes und einer Verordnung zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung. Der ZDH unterstützt die Modernisierung grundsätzlich, betont aber, dass die neuen Vorgaben insbesondere für kleine und mittlere Handwerksbetriebe erheblichen Mehraufwand bedeuten. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die besonderen Belange des Mittelstands zu berücksichtigen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Der Verband fordert, dass die nationale Umsetzung eng am europäischen Rechtsrahmen bleibt und keine zusätzlichen nationalen Anforderungen eingeführt werden, um Doppelregulierung und Bürokratie zu vermeiden. Ausführlich thematisiert werden die Auswirkungen der Ökodesign-Verordnung auf verschiedene Handwerksbranchen, die Bedeutung des Digitalen Produktpasses (DPP) und die Notwendigkeit von Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der ZDH begrüßt die gesetzlichen Verankerungen zur Ressourceneffizienz und Reparaturfähigkeit, fordert aber klare und faire Regelungen, insbesondere hinsichtlich Zugang zu Ersatzteilen, Fristen und Kosten. Auch die Zuordnung von Handwerksberufen im Zusammenhang mit Reparaturkompetenzen und die Ausgestaltung von Bußgeld- und Vergaberegelungen werden detailliert behandelt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 26.09.2025
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 21.01.2026 |
| Erste Beratung: | 28.01.2026 |
| Drucksache: | 21/3740 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 648/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 07.11.2025 |
| Erster Durchgang: | 19.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |