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Gesetz zur Abschaffung der Sommerzeit

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Abschaffung der Sommerzeit
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:16.10.2025
Drucksache:21/2213 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Sommerzeit in Deutschland. Künftig soll ganzjährig die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) gelten, also die koordinierte Weltzeit (UTC) plus eine Stunde. Die Anwendung der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) soll aufgehoben werden. Der Entwurf stammt von der Fraktion der AfD und einzelnen Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Die Zeitumstellung wird von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, wie Umfragen und eine EU-weite Befragung zeigen. Die EU-Kommission hat bereits 2019 festgestellt, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie die Zeitumstellung beibehalten oder nicht. Es werden gesundheitliche Probleme und fehlende Energieeinsparungen als Gründe für die Abschaffung genannt. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Im Gegenteil, es wird mit Einsparungen durch die Abschaffung der Zeitumstellung gerechnet. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont, dass die Bundesregierung bisher nicht tätig geworden ist, obwohl die Diskussion seit Jahren andauert. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Der Entwurf ist laut Text mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung (Sommerzeit/Winterzeit) in Deutschland 
- Umsetzung eines EU-Vorschlags, wonach die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie dauerhaft die Normalzeit oder die Sommerzeit beibehalten 
- Gesetzliche Regelung, dass die Uhrenumstellung künftig entfällt 
- Ziel ist die Anpassung an die Entscheidung der Bundesregierung, die sich für die Abschaffung der Zeitumstellung ausgesprochen hat 
 
Weitere Details wie die historische Entwicklung und internationale Vergleiche dienen der Begründung, sind aber keine Maßnahmen des Gesetzentwurfs.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.10.2025
Erste Beratung:16.10.2025
Drucksache:21/2213 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie05.11.2025Tagesordnung