8. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

| Offizieller Titel: | Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 22.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/2672 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3109 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Förderung der Elektromobilität durch die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Konkret wird die maximale zehnjährige Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 (bisher 2025) erstmalig zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, verlängert; die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2035 (bisher 2030). Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 zu verlängern, um die Elektromobilität zu stärken. Die Maßnahme soll einen Beitrag zur Erreichung der CO₂-Reduktionsziele im Verkehrsbereich leisten und ist Teil der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es wird darauf hingewiesen, dass mit zunehmender Marktdurchdringung eine längere Förderung nicht mehr geboten ist.
Kosten:
Für den Bund entstehen durch die Steuerbefreiung jährliche Mindereinnahmen, die sich wie folgt entwickeln (in Mio. €): 2026: 50, 2027: 110, 2028: 185, 2029: 280, 2030: 380. Im jeweiligen Kassenjahr sind die Mindereinnahmen etwas niedriger. Für die Zollverwaltung entstehen einmalige Ausgaben in Höhe von etwa 1.692.000 Euro (für Versand, Druck und IT-Anpassungen). Für die Länder entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sollte das Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, ist ein rückwirkendes Inkrafttreten vorgesehen.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, damit ein nahtloser Gesetzesvollzug gewährleistet ist. Für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, da die Steuerbefreiung automatisiert gewährt wird. Es gibt keine Auswirkungen auf Preise, Verbraucherpreisniveau oder Gleichstellung. Die Maßnahme steht im Einklang mit EU-Recht und internationalen Verpflichtungen. Eine Evaluierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist für 2026 vorgesehen. Interessenvertreter hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Gesetzes.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird verlängert: Sie gilt künftig für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
- Die Steuerbefreiung gilt weiterhin für zehn Jahre ab Erstzulassung, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035.
- Ziel ist es, den Anteil reiner Elektrofahrzeuge zu erhöhen und CO2- sowie Schadstoffemissionen im Verkehrssektor zu senken.
- Die Verlängerung der Steuerbefreiung gilt auch für Fahrzeuge, die nachträglich auf reinen Elektroantrieb umgerüstet wurden.
- Die Änderung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft, um eine nahtlose Fortführung der Steuerbefreiung zu gewährleisten.
| Haufe.de, 15.10.2025 | Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes |
| Datum erster Entwurf: | 14.10.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 15.10.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen des Verkehrssektors nachhaltig zu reduzieren. Durch einen weiteren Anstieg des Anteils von reinen Elektrofahrzeugen am Fahrzeugbestand kann eine spürbare Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen bewirkt werden. Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele der Elektromobilität im Verkehrssektor und der damit verbundenen weitergehenden Marktdurchdringung der reinen Elektrofahrzeuge ist eine weitere Aufrechterhaltung der langjährigen Förderdauer von reinen Elektrofahrzeugen in der Kraftfahrzeugsteuer zukünftig nicht mehr geboten.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter oder beauftragte Dritte haben keinen
wesentlichen Einfluss auf den Inhalt dieses Gesetzes genommen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
In den vorliegenden Stellungnahmen finden sich keine konkreten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung, mit Ausnahme des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V., der den Eingang der Aufforderung auf den 09.10.2025 datiert. Da keine weiteren Angaben zum Zeitraum gemacht werden, ist von einem angemessenen Zeitraum auszugehen.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge ist grundsätzlich positiv. Die meisten Verbände begrüßen die Verlängerung der Steuerbefreiung als wichtigen Anreiz für den Umstieg auf Elektromobilität und als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Gleichzeitig werden jedoch von einzelnen Verbänden weitergehende Maßnahmen oder alternative Förderinstrumente gefordert, um die Wirksamkeit zu erhöhen oder die Technologieoffenheit zu gewährleisten.
Meinungen im Detail
1. Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und deren Wirksamkeit
Sowohl der ADAC e.V. als auch der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßen die geplante Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Sie sehen darin einen wichtigen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie eine notwendige Maßnahme zur Unterstützung des Hochlaufs der Elektromobilität. Der VDIK betont zudem die Bedeutung der Regelung für die Planungssicherheit der Käufer und die Umsetzung des Koalitionsvertrags. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. erkennt zwar die grundsätzliche Bedeutung der steuerlichen Förderung an, bewertet die aktuelle Steuerbefreiung jedoch als eher symbolisch, da die Steuerlast für Elektrofahrzeuge ohnehin gering sei und dem Staat erhebliche Steuereinnahmen entgehen.
2. Forderung nach alternativen oder ergänzenden Förderinstrumenten
Der VCD schlägt als Alternative ein Bonus/Malus-System vor, das eine stärkere Lenkungswirkung entfalten und den Bundeshaushalt entlasten soll. Dieses System sieht vor, dass Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß stärker belastet und emissionsarme oder -freie Fahrzeuge durch einen Bonus gefördert werden. Der ADAC fordert ergänzende politische Maßnahmen, insbesondere gezielte Förderprogramme für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Außerdem spricht sich der ADAC für eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer und weitere Unterstützung beim Ausbau privater Ladeinfrastruktur aus.
3. Technologieoffenheit und Einbeziehung alternativer Antriebe
Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. kritisiert die ausschließliche Fokussierung auf reine Elektrofahrzeuge und fordert eine technologieoffene Ausgestaltung der Steuerbefreiung. Der Verband schlägt vor, auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit nicht-fossilen Kraftstoffen (z.B. E-Fuels gemäß EU-Richtlinie) betrieben werden, in die Steuerbefreiung einzubeziehen, sobald die EU-Zulassung für diese Fahrzeugkategorie erfolgt. Diese Forderung wird mit Verweis auf den Koalitionsvertrag und aktuelle politische Vereinbarungen begründet.
4. Soziale und ökologische Aspekte
Der ADAC hebt hervor, dass die Förderung stärker am Haushaltseinkommen und nicht an der Fahrzeuggröße ausgerichtet werden sollte, um die Vorteile bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommen zu lassen. Der VCD betont die positiven Auswirkungen eines höheren Anteils an Elektrofahrzeugen auf Klima, Luftqualität und soziale Teilhabe.
Verbände und Schwerpunkte
Die Kritik an der Wirksamkeit der Steuerbefreiung und der Vorschlag eines Bonus/Malus-Systems stammen insbesondere vom Umweltverband (VCD). Die Forderung nach Technologieoffenheit und der Einbeziehung von E-Fuels wird vom Energiebranchenverband (UNITI) vorgebracht. Die Interessenvertretungen der Autofahrer (ADAC) und der internationalen Fahrzeughersteller (VDIK) unterstützen die Verlängerung der Steuerbefreiung und betonen deren Bedeutung für Verbraucher und Industrie. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in keiner der Stellungnahmen geäußert.
„Das wertet der ADAC aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher als sehr positiv, da damit ein Auslaufen des Steuervorteils für ab 2026 neu zuzulassende E-Pkw verhindert und Planungssicherheit über 2025 hinaus geschaffen wird.“
Der ADAC e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Der Verband betont, dass Elektromobilität eine wichtige Rolle für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 spielt und sieht die Verlängerung der Steuerbefreiung als wichtigen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplante Verlängerung der Steuerbefreiung um 5 Jahre für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 zugelassen werden, mit einer maximalen Befreiungsdauer bis 2035; 2) Die Notwendigkeit zusätzlicher politischer Maßnahmen, etwa gezielte Förderprogramme für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen und der Ausbau der Ladeinfrastruktur; 3) Die Forderung, die Förderung am Haushaltseinkommen und nicht an der Fahrzeuggröße auszurichten, damit die Vorteile bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommen. Der ADAC spricht sich zudem für eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer und weitere Unterstützung beim Ausbau privater Ladeinfrastruktur aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es wäre daher im Sinne der vereinbarten Technologieoffenheit ein wichtiges Signal, wenn die geplante gesetzliche Änderung bereits die Berücksichtigung dieser Fahrzeugkategorie beinhalten würde.“
Die Stellungnahme des UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz. UNITI betont die Bedeutung von Technologieoffenheit, wie sie im Koalitionsvertrag und beim Automobilgipfel der Bundesregierung hervorgehoben wurde. Der Verband schlägt vor, im Zuge der Gesetzesänderung nicht nur reine Elektrofahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit nicht-fossilen Kraftstoffen (z.B. E-Fuels gemäß der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie) betrieben werden, als steuerbefreit zu berücksichtigen, sobald die EU-Zulassung für diese Fahrzeugkategorie erfolgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Forderung nach Technologieoffenheit, 2) Die Einbeziehung von CO2-neutralen Kraftstoffen und entsprechenden Fahrzeugen in die Steuerbefreiung, 3) Die Bezugnahme auf aktuelle politische Vereinbarungen und EU-Regulierungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R002822 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der VDIK bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem oben genannten Entwurf Stellung zu nehmen und begrüßt den Gesetzentwurf.“
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Steuerbefreiung soll für alle Fahrzeuge gelten, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, und längstens bis zum 31. Dezember 2035 laufen. Der VDIK hebt hervor, dass diese Regelung Käufern von Elektrofahrzeugen Planungssicherheit gibt und den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland unterstützt. Besonders ausführlich thematisiert werden die Bedeutung der Steuerbefreiung für die Kaufentscheidung, die Umsetzung des Koalitionsvertrags sowie die Rolle der internationalen Fahrzeughersteller bei der Verbreitung alternativer Antriebe.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Daher plädieren wir dafür, die Kfz-Steuer in diesem Sinne grundsätzlich zu gunsten eines Bonus/Malus-Systems bei der Erstzulassung umzugestalten, im Sinne eines Push and Pull.“
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt grundsätzlich die steuerliche Förderung von reinen Elektrofahrzeugen, da diese zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehr beitragen. Allerdings wird die derzeitige Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge als eher symbolisch bewertet, da die Steuerlast für diese Fahrzeuge ohnehin gering ist. Der VCD kritisiert, dass dem Staat trotz der Steuerbefreiung bis 2030 Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgehen. Stattdessen schlägt der VCD ein Bonus/Malus-System vor, wie es in vielen europäischen Ländern praktiziert wird: Neben einer jährlichen Kfz-Steuer soll eine einmalige, nach CO2-Ausstoß gestaffelte Steuer bei der Erstzulassung erhoben werden. Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß zahlen mehr, emissionsarme oder -freie Fahrzeuge erhalten einen Bonus. Dieses System würde stärkere Anreize für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge schaffen und den Bundeshaushalt entlasten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die geringe Wirksamkeit der aktuellen Steuerbefreiung, 2) das vorgeschlagene Bonus/Malus-System als Alternative, 3) die positiven Auswirkungen eines höheren Anteils an Elektrofahrzeugen auf Klima, Luftqualität, soziale Teilhabe und den Bundeshaushalt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 09.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R001837 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 07.11.2025 |
| Erste Beratung: | 13.11.2025 |
| Abstimmung: | 04.12.2025 |
| Drucksache: | 21/2672 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3109 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Finanzausschuss | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss (7. Ausschuss). Mitberatend war der Verkehrsausschuss. Der Haushaltsausschuss war nach § 96 GO-BT beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/2672) unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag ist nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Entwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3d). Es gibt keine Anhaltspunkte für einen „Trojaner“ (d.h. Änderungen an anderen Gesetzen).
Begründung:
Die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre soll die Elektromobilität stärken, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Fahrzeuge, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben steuerbefreit, ebenso Fahrzeuge bis 31.12.2030, jedoch längstens bis 31.12.2035. Ziel ist ein Anreiz für frühzeitige Anschaffung, die Stabilisierung des Steueraufkommens und die Unterstützung der Automobilindustrie sowie die Förderung klimafreundlicher Mobilität. Die zu erwartenden Steuermindereinnahmen werden als vertretbar angesehen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand; für die Verwaltung entstehen einmalige Sachkosten (insbesondere für Versand und IT-Anpassung).
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU und SPD: Begrüßen die Verlängerung der Steuerbefreiung als Beitrag zur Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Automobilindustrie und Erreichung der Klimaziele. Die Steuermindereinnahmen werden als vertretbar angesehen. Die Regelung schafft Planungssicherheit und unterstützt Beschäftigte in der Branche.
- AfD: Lehnt die Verlängerung ab, da sie Steuermindereinnahmen von rund einer Milliarde Euro verursacht. Die AfD bezweifelt den menschengemachten Klimawandel, sieht keinen nennenswerten Effekt auf das Klima durch mehr Elektrofahrzeuge in Deutschland und fordert eine einheitliche Besteuerung aller Antriebsarten. Sie kritisiert zudem, dass viele Elektrofahrzeuge aus China stammen und Elektrofahrzeuge durch ihr Gewicht die Straßen stärker beanspruchen könnten.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen die Gesetzesänderung, sehen aber weiteren Reformbedarf. Sie fordern ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer, das klimaschädliche Fahrzeuge stärker belastet, und schlagen vor, mit den Einnahmen ein soziales Leasingmodell für klimafreundliche Mobilität zu finanzieren.
- Die Linke: Begrüßt grundsätzlich die Förderung der Elektromobilität, kritisiert aber die pauschale Steuerbefreiung für alle Elektrofahrzeuge, auch für große und teure Modelle. Sie fordert gezielte Förderung für kleine und effiziente Fahrzeuge und einen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Die Mindereinnahmen sollten nicht zulasten anderer Klimaschutzmaßnahmen oder sozialer Leistungen gehen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 590/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 16.10.2025 |
| Erster Durchgang: | 21.11.2025 |
| Abstimmung: | 19.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |