Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 27.02.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/4084 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum. Dazu sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken verbessert, Bürokratie abgebaut, die Eigenverantwortung der Apothekeninhaber gestärkt und die Gewinnung sowie der flexiblere Einsatz von Fachkräften erleichtert werden. Apotheken erhalten zudem neue Aufgaben, etwa in der Prävention und bei Schutzimpfungen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Im Text wird erläutert, dass Apotheken, vor allem in ländlichen Gebieten, durch Fachkräftemangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit unter Druck stehen. Die Reform reagiert auf diese Herausforderungen, um das Apothekennetz zu erhalten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es wird betont, dass Apotheken sich in den letzten Jahren als wichtige Anlaufstellen und Dienstleister im Gesundheitswesen bewährt haben, auch über die klassische Arzneimittelversorgung hinaus.
Kosten:
Für den Bund, die Länder und die Kommunen entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Für die gesetzliche Krankenversicherung werden Mehrausgaben durch zusätzliche Schutzimpfungen in Apotheken erwartet, deren Höhe jedoch nicht quantifizierbar ist, da die Anzahl der Impfungen und die Vergütung noch nicht feststehen. Gleichzeitig könnten Einsparungen entstehen, wenn die Vergütung für Apotheken niedriger ist als bei ärztlichen Leistungserbringern und durch vermiedene Erkrankungen. Für Bürgerinnen und Bürger wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 238.574 Euro und eine Zeitersparnis von 51.123 Stunden erwartet. Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 5,55 Mio. Euro, insbesondere durch Dokumentationspflichten, dem stehen aber auch Einsparungen (z. B. durch effizientere Lagerhaltung und neue Arbeitsfelder) gegenüber. Für die Verwaltung entsteht kein jährlicher, aber ein geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand. Auswirkungen auf Verbraucherpreise werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche befristete und zu evaluierende Regelungen, etwa zur erweiterten Austauschmöglichkeit von Arzneimitteln (zwei Jahre befristet) und zur Vertretung von Apothekenleitungen durch pharmazeutisch-technische Assistenten (fünf Jahre befristet, mit anschließender Evaluierung). Die Maßnahmen sind auf die Sicherstellung der Versorgung und die Entlastung der Apotheken ausgerichtet. Der Entwurf sieht keine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung vor, steht aber im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen und soll die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse stärken. Die Belange des Mittelstands wurden berücksichtigt. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden ignoriert):
- Apotheken dürfen in bestimmten Situationen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliches Rezept abgeben:
- Bei bestehender Dauermedikation (mindestens drei Quartale Verschreibung) einmalige Abgabe möglich (§ 48a AMG).
- Bei bestimmten unkomplizierten akuten Erkrankungen dürfen Apotheken nach Schulung und unter bestimmten Bedingungen Arzneimittel ohne Rezept abgeben (§ 48b AMG). Antibiotika zur systemischen Anwendung und Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial sind ausgeschlossen.
- Apotheken können in der elektronischen Patientenakte pharmazeutische Dienstleistungen und bestimmte Arzneimittelabgaben dokumentieren.
- Apotheken dürfen bei Nichtverfügbarkeit eines rabattierten Arzneimittels für zwei Jahre ein vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Die Auswirkungen dieser Regelung werden evaluiert.
- Einführung neuer und erweiterter pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken, u.a.:
- Beratung und Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Adipositas.
- Kurzintervention zur Tabakentwöhnung.
- Therapiebegleitende Dienstleistungen, z.B. Medikationsanalyse und Unterstützung bei komplexen Therapien.
- Beratung zur richtigen Anwendung von Autoinjektoren und anderen Injektionssystemen.
- Präventions- und Früherkennungsleistungen werden ausdrücklich einbezogen.
- Bestimmte Dienstleistungen können und müssen ärztlich verordnet werden.
- Einheitliche Standardarbeitsanweisungen für pharmazeutische Dienstleistungen werden von der Bundesapothekerkammer erstellt.
- Dokumentation in der elektronischen Patientenakte und ggf. Rückmeldung an die behandelnde ärztliche Person.
- Apotheken dürfen künftig Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, bei Erwachsenen durchführen, sofern sie ärztlich geschult sind.
- Apotheken und Pflegefachkräfte in Pflegeeinrichtungen dürfen bestimmte patientennahe Schnelltests (z.B. auf Influenza, Norovirus, RSV) durchführen.
- Erleichterungen für die Leitung und Vertretung in Apotheken:
- Leitung einer Filialapotheke kann auf zwei Apotheker aufgeteilt werden (z.B. Teilzeit).
- In ländlichen Regionen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) den Apotheker bis zu 20 Tage im Jahr vertreten (fünfjährige Erprobung).
- Voraussetzungen und Sicherungsmaßnahmen für die PTA-Vertretung sind festgelegt.
- Erleichterungen für die Eröffnung und den Betrieb von Zweigapotheken:
- Bis zu zwei Zweigapotheken zusätzlich zu Haupt- und Filialapotheken möglich.
- Erlaubnis für Zweigapotheken wird für zehn Jahre erteilt (statt bisher fünf).
- Kriterien für die Genehmigung in abgelegenen Orten werden konkretisiert.
- Einführung von Teilnotdiensten für Apotheken mit finanziellem Zuschuss, um die Versorgung in Randzeiten zu sichern.
- Apotheken dürfen Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln künftig auch in Kommissionierautomaten lagern, sofern bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind.
- Vereinfachung und Digitalisierung von Preis- und Auskunftsverfahren zwischen Apotheken, Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, insbesondere für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln.
- Einheitliche und transparente Preisbildung für bestimmte Stoffe und Zubereitungen (Hilfstaxe) mit Beteiligung der privaten Krankenversicherung.
- Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung und Durchführung von Testungen durch Apotheken wird erleichtert.
- Anpassungen bei der Meldepflicht für bestimmte Infektionskrankheiten und Erreger (z.B. COVID-19, Candidozyma auris, multiresistente Keime).
- Umsetzung von EU-Vorgaben für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen für Trinkwasserkontaktmaterialien.
Diese Maßnahmen zielen auf eine bessere Versorgung, mehr Flexibilität und Bürokratieabbau im Apothekenwesen, eine Stärkung der pharmazeutischen Dienstleistungen sowie eine Entlastung von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen ab.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:
- Apotheken dürfen in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept abgeben, etwa bei chronisch Kranken mit Dauermedikation oder bei unkomplizierten akuten Erkrankungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die neuen Regelungen stärken die Eigenverantwortung der Apotheken und sollen die Versorgungssicherheit, insbesondere in ländlichen Regionen, verbessern.
- Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ausgebaut: Pharmazeutische Dienstleistungen und bestimmte Arzneimittelabgaben müssen künftig in der ePA dokumentiert werden.
- Die Vertretung von Apothekenleiterinnen und -leitern durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) wird unter bestimmten Bedingungen und zeitlich befristet ermöglicht, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- Die Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten wird erlaubt, sofern bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind.
- Apotheken erhalten mehr Kompetenzen bei Präventionsleistungen und dürfen künftig auch Schutzimpfungen (außer Lebendimpfstoffe) durchführen, sofern sie entsprechend geschult sind.
- Die Abgabe von rabattierten Arzneimitteln kann für zwei Jahre flexibler gestaltet werden, um die Versorgung zu beschleunigen; die Auswirkungen auf Kosten und Versorgung werden evaluiert.
- Für Pflegeheime wird die gesammelte Übermittlung von Rezepten an heimversorgende Apotheken ermöglicht, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
- Die Preisbildung und Abrechnung für bestimmte Arzneimittel und Zubereitungen werden vereinheitlicht und digitalisiert, um Transparenz und Effizienz zu erhöhen.
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
Kosteneinschätzung und Bewertung:
- Der NKR bestätigt die Kosteneinschätzungen der Bundesregierung als nachvollziehbar und methodengerecht.
- Für Bürgerinnen und Bürger wird eine jährliche Entlastung von rund 51.000 Stunden (ca. 1,25 Mio. Euro) an Zeitaufwand und 239.000 Euro an Sachkosten erwartet, weil Arztbesuche zur Rezeptausstellung in bestimmten Fällen entfallen.
- Für die Wirtschaft ergibt sich eine jährliche Entlastung beim Erfüllungsaufwand von rund 5,5 Mio. Euro, wobei zusätzliche Bürokratiekosten von etwa 1,1 Mio. Euro entstehen. Einmalige Kosten sind gering.
- Die größten Entlastungen entstehen durch die Möglichkeit, PTAs als Vertretung einzusetzen (Personalkostenersparnis), die Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten (Zeitersparnis), und die ausnahmsweise Medikamentenabgabe ohne Rezept (Einsparungen in Arztpraxen).
- Die gesammelte Übermittlung von Rezepten an Apotheken führt zu Mehrkosten bei Ärzten, die aber durch Einsparungen in Pflegeheimen teilweise kompensiert werden.
- Die Dokumentationspflichten in der ePA führen zu jährlichen Bürokratiekosten für Apotheken (ca. 900.000 Euro).
- Die Regelungen erfüllen die „One in, one out“-Regel der Bundesregierung, da sie insgesamt zu einer Entlastung führen.
- Der NKR hebt positiv hervor, dass die Regelungen befristet und evaluiert werden, insbesondere die flexiblere Abgabe von Arzneimitteln und die Vertretungsregelung für PTAs.
Weitere Anmerkungen des NKR:
- Die Ziele und Notwendigkeit der Regelung sind verständlich dargestellt: Wirtschaftlichkeit der Apotheken, Sicherung der Versorgung, Flexibilität beim Personaleinsatz.
- Die Darstellung der Regelungsfolgen ist nachvollziehbar.
- Die Digitaltauglichkeit wurde geprüft und ein Digitalcheck durchgeführt.
- Der NKR begrüßt die mit dem Gesetz und der begleitenden Verordnung beabsichtigten Entlastungen ausdrücklich.
- Das Ressort hat keinen expliziten Nutzen für das Vorhaben dargestellt, was der NKR anmerkt.
Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme:
- Im vorliegenden Text ist keine explizite Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR enthalten.
Fazit:
Das Gesetzespaket soll die Apothekenversorgung flexibler, effizienter und digitaler machen, die Versorgungssicherheit stärken und Bürokratie abbauen. Der NKR bestätigt die Kostenschätzungen und sieht die Ziele und die Entlastungswirkungen als nachvollziehbar an. Die wichtigsten Maßnahmen werden befristet eingeführt und evaluiert.
| Deutsche Apotheker Zeitung, 18.12.2025 | ApoVWG passiert Kabinett |
| Pharmazeutische Zeitung, 03.12.2025 | Overwiening wirft Koalition Vertragsbruch vor |
| Apotheke Adhoc, 01.11.2025 | Apothekenreform: Warken verteidigt Kompetenzerweiterungen |
| Deutsche Apotheker Zeitung, 25.10.2025 | Apothekenreform: Kabinettsberatung am 17. Dezember geplant |
| Deutsche Apotheker Zeitung, 17.10.2025 | Erster Referentenentwurf einer Apothekenreform liegt vor |
| Pharmazeutische Zeitung, 17.10.2025 | Kein Honorar, PTA-Vertretung für 20 Tage |
| Datum erster Entwurf: | 17.10.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 17.12.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Gesundheit:
„Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände wurden angehört. Der
Gesetzentwurf ist nicht wesentlich durch Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter
oder beauftragte Dritte beeinflusst worden.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Vereinzelt machen Absender Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands e.V. verweist explizit auf eine knappe, vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegebene Kommentierungsfrist und gibt als Eingangsdatum der Aufforderung den 20.10.2025 an. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen beziehen sich ebenfalls auf eine E-Mail vom 20.10.2025 als Startpunkt. Der Entwurf datiert auf den 17.10.2025, die meisten Stellungnahmen datieren zwischen dem 31.10.2025 und dem 11.11.2025. Daraus ergibt sich für die Beteiligungsphase ein Zeitraum von etwa 2,5 bis 3 Wochen, wobei die Frist als knapp empfunden wurde.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) ist ausgesprochen heterogen. Grundsätzlich werden die Zielsetzungen – Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, Bürokratieabbau, Digitalisierung und Stärkung der Apotheken – von nahezu allen Akteuren begrüßt. Allerdings stoßen zentrale Maßnahmen, insbesondere die Ausweitung pharmazeutischer Kompetenzen auf ärztliche Aufgaben, die Vertretungsbefugnis für PTA, die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sowie die geplante Erweiterung von Impf- und Testmöglichkeiten in Apotheken auf breite und teils scharfe Kritik, vor allem von ärztlichen Verbänden, Fachgesellschaften, Patientenschutzorganisationen und Teilen der Apothekerschaft. Die wirtschaftliche Situation der Apotheken, die Vergütungsstruktur und die Sicherung der Versorgungsqualität werden von Apothekenverbänden, Gewerkschaften und spezialisierten Fachverbänden als unzureichend adressiert angesehen. Die Meinungen zu Digitalisierung und Telepharmazie sind überwiegend positiv, sofern technische und datenschutzrechtliche Standards eingehalten werden.
Meinungen im Detail
1. Ausweitung pharmazeutischer Kompetenzen und Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung
Diese Maßnahmen werden von ärztlichen Verbänden (Bundesärztekammer, KBV, Berufsverbände der Internisten, Kinder- und Jugendärzte, Fachgesellschaften für Infektiologie, Hygiene, Mikrobiologie, Tropenmedizin, Pädiatrie, Orthopädie, Diabetologie, Allgemeinmedizin, Hausärzteverbände), Patientenschutzorganisationen und Teilen der Pharmazie (Pharmazieräte, einzelne Apothekerverbände) entschieden abgelehnt. Hauptargumente sind Risiken für Patientensicherheit, Gefahr der Resistenzentwicklung (insbesondere bei Antibiotika), fehlende ärztliche Indikationsstellung, unklare Verantwortlichkeiten und drohende Doppelstrukturen. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz und das Aktionsbündnis Patientensicherheit warnen vor Gefahren für die Versorgungssicherheit und fordern klare rechtliche und technische Sicherungen. Apothekenverbände und Gewerkschaften fordern hingegen eine klare Regelung und Vergütung, sehen aber ebenfalls Risiken bei unklarer Abgrenzung zu ärztlichen Aufgaben und unzureichender Finanzierung.
2. Vertretungsbefugnis und erweiterte Aufgaben für Pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA)
Die geplante Vertretung durch PTA wird von den Pharmazieräten, dem Deutschen Städtetag, der Freien Apothekerschaft, der ABDA, dem BVDAK, dem Marburger Bund und weiteren Apothekenverbänden kritisch gesehen, da sie Qualitäts- und Sicherheitsrisiken befürchten. Gewerkschaften und der BVpta begrüßen die Stärkung und neue Qualifikationsstufen für PTA, fordern aber klare rechtliche Rahmenbedingungen, angemessene Vergütung und bundeseinheitliche Regelungen. Der Verband bundesweit tätiger Filialapotheker setzt sich für eine Ausweitung der Vertretungsregelungen bei gleichzeitiger Flexibilisierung der Qualifikation ein.
3. Impfungen, Testungen und Präventionsleistungen in Apotheken
Die Ausweitung von Impf- und Testbefugnissen für Apotheken wird von ärztlichen Verbänden, Hygiene- und Infektionsgesellschaften, der DGPI, der DGKJ, der DEGAM, der DGKH, der DTG/DFR und weiteren strikt abgelehnt, da sie ärztliche Kernkompetenzen betreffen und Risiken für Patientensicherheit, Qualität und Resistenzentwicklung bergen. Die Deutsche Herzstiftung, Pharma Deutschland, der vfa und einige Apothekenverbände begrüßen die Ausweitung, sofern sie klar geregelt, evaluiert und vergütet wird. Die BAG SELBSTHILFE und Pflegeverbände sehen Vorteile für niedrigschwellige Prävention, fordern aber klare Abgrenzungen und Qualitätssicherung. Pflegeverbände und der Deutsche Pflegerat begrüßen die Lockerung des Arztvorbehalts für Testungen in Pflegeeinrichtungen und fordern eine Ausweitung der pflegerischen Kompetenzen.
4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Vergütung und Bürokratieabbau
Apothekenverbände (ABDA, BVDAK, Freie Apothekerschaft, ADEXA, Medipolis, spezialisierte Verbände), Gewerkschaften und PTA-Verbände kritisieren das Ausbleiben einer Honorarerhöhung und fordern eine sofortige Anpassung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament. Sie sehen die wirtschaftliche Existenz vieler Apotheken gefährdet und fordern eine auskömmliche Finanzierung, insbesondere für spezialisierte Leistungen und Rezepturen. Die Nullretaxation und die Abrechnung von Teilmengen werden als wirtschaftliches Risiko für Apotheken bewertet. Krankenkassenverbände (AOK, GKV-Spitzenverband, BKK, IKK, vdek) lehnen pauschale Vergütungserhöhungen ohne Nachweis des Versorgungsmehrwerts ab und warnen vor Mehrkosten und einer Schwächung der Wirtschaftlichkeit der GKV. Die BAGFW und Pflegeverbände fordern eine bessere Finanzierung von Schnelltests und pharmazeutischen Dienstleistungen in Pflegeeinrichtungen.
5. Digitalisierung, Telepharmazie und Modernisierung
Die Digitalisierung und Telepharmazie werden von Apothekenverbänden, IT-Verbänden, dem Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung, der DIVI, dem BVDVA und Pharma Deutschland überwiegend positiv bewertet. Gefordert werden verbindliche technische und datenschutzrechtliche Standards, ausreichende Entwicklungsfristen für Software, Interoperabilität und eine umfassende Definition von Telepharmazie. Die Integration digitaler Prozesse (E-Rezept, ePA, App-Transport-Framework) wird als notwendig angesehen, um die Versorgungsqualität und Effizienz zu steigern.
6. Spezielle Versorgungsbereiche und vulnerable Gruppen
Spezialisierte Apothekenverbände (DAH2KA, VCA, VHA, DGOP, VZA, BVVA) fordern eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Anforderungen in der Versorgung vulnerabler Patientengruppen (z.B. HIV, Hämophilie, Onkologie, Palliativmedizin) und eine wirtschaftliche Absicherung individueller Rezepturen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor einer Verschlechterung der Versorgung durch Kürzungen bei der Vergütung von Rezeptur-Arzneimitteln. Die BAG SELBSTHILFE fordert eine bessere Regelung der Verblisterung von Medikamenten für Menschen mit Behinderung.
7. Qualitätssicherung, wissenschaftliche Standards und Ausbildung
Fachgesellschaften für Labormedizin, Diagnostik, Hygiene und Mikrobiologie (ALM, BDL, DGHM, DVV/GfV, DGKH) lehnen die Ausweitung labordiagnostischer Kompetenzen auf Apotheken ab und fordern, dass solche Leistungen weiterhin ausschließlich unter ärztlicher Verantwortung und nach qualitätsgesicherten Standards erfolgen. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft und der BPhD betonen die Bedeutung wissenschaftlicher Standards und fordern eine Modernisierung der Ausbildung und Approbationsordnung für Apotheker:innen. Die Abschaffung der Pflicht zum Vorhalten wissenschaftlicher Hilfsmittel in Apotheken wird kritisch gesehen.
8. Strukturreformen, Filial- und Zweigapotheken, Fremd- und Mehrbesitzverbot
Die Lockerung der Regelungen zu Filial- und Zweigapotheken, die Flexibilisierung der Raumeinheit und die Lockerung des Fremd- und Mehrbesitzverbots werden von Teilen der Apothekerschaft, Kommunalverbänden (Städtetag, Landkreistag), Pharmazieräten und Arbeitgeberverbänden kritisch gesehen, da sie investorengetriebene Strukturen, Qualitätsverluste und eine Zwei-Klassen-Pharmazie befürchten. Die BDA fordert hingegen eine vollständige Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbots zur Förderung des Wettbewerbs.
9. Einbindung weiterer Gesundheitsberufe und interprofessionelle Zusammenarbeit
Zahnärzte- und Tierärzteverbände begrüßen die stärkere Einbindung in Krisensituationen, etwa bei Impfkampagnen, fordern aber klare rechtliche und fachliche Vorgaben. Diätassistenten- und Ernährungsverbände betonen die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen bei Ernährungsberatung und Prävention und fordern interprofessionelle Zusammenarbeit.
10. Verfassungsrechtliche Aspekte
Die Freie Apothekerschaft bewertet die geplante Lockerung der Anwesenheitspflicht von Apothekern als verfassungswidrig und gefährlich für die Patientensicherheit. Auch andere Verbände äußern rechtliche Bedenken bezüglich der Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Apotheker und der Aufhebung des Arztvorbehalts.
Zusammenfassend ist das Meinungsbild von einer grundsätzlichen Zustimmung zu den Zielen des Gesetzentwurfs geprägt, jedoch bestehen erhebliche und teils fundamentale Differenzen bei der konkreten Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung ärztlicher und pharmazeutischer Aufgaben, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Qualitätssicherung und der Sicherung der Patientensicherheit. Die Kritikpunkte sind je nach Verband unterschiedlich gewichtet: Ärztliche und wissenschaftliche Fachverbände lehnen die Ausweitung pharmazeutischer Kompetenzen entschieden ab, Apothekenverbände und Gewerkschaften fordern bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine stärkere Berücksichtigung der Versorgungsrealität, während Patientenschutzorganisationen und Selbsthilfeverbände auf Risiken für Patientensicherheit und Versorgungsgerechtigkeit hinweisen.
„Die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten beiden Referentenentwürfe sind nach unserer Auffassung allerdings keine Maßnahme der Konsolidierung der wirtschaftlichen und ordnungsrechtlichen Situation der öffentlichen Apotheken, sondern bewirken das Gegenteil.“
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. bewertet die Referentenentwürfe zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung sowie der Arzneimittelpreisverordnung kritisch. Die ABDA begrüßt zwar die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und die geplante Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen (z.B. Prävention, Impfungen, Medikationsmanagement), sieht aber zentrale Versäumnisse im wirtschaftlichen Fundament der Apotheken. Besonders kritisiert werden das Ausbleiben der im Koalitionsvertrag zugesagten Erhöhung des Fixhonorars (Fixum) auf 9,50 Euro pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung, die geplante Möglichkeit, Apotheken zeitweise ohne anwesende Apotheker durch PTA (pharmazeutisch-technische Assistenten) leiten zu lassen, und die strukturellen Änderungen im Apothekenrecht (z.B. Lockerung des Mehrbetriebs- und Fremdbesitzverbots, neue Definitionen von Filialverbünden und Zweigapotheken). Die ABDA warnt, dass diese Maßnahmen die flächendeckende Arzneimittelversorgung und die inhabergeführte Apotheke gefährden. Aspekte wie die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken, die Vertretungsbefugnis für PTA und die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden besonders ausführlich behandelt. Die ABDA fordert Nachbesserungen, insbesondere eine sofortige Erhöhung des Fixums, die Streichung der PTA-Vertretungsregelungen und eine Rückbesinnung auf die persönliche Verantwortung des Apothekers für die Apotheke.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur wenn wirtschaftliche Stabilität und faire Arbeitsbedingungen zusammen gedacht werden, kann die Apothekenreform tatsächlich das leisten, was sie verspricht: die wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten und Fachkräfte an Apotheken binden.“
Die Apothekengewerkschaft ADEXA bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) grundsätzlich positiv, insbesondere die Ziele der Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und der Stärkung von Landapotheken. Kritisiert wird jedoch, dass eine im Koalitionsvertrag angekündigte Honorarerhöhung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Präparate) fehlt, was aus Sicht der Angestellten entscheidend für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften ist. ADEXA fordert eine sofortige Anhebung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro, eine verbindliche Personalumlage von 80 Cent zugunsten der Beschäftigten und die Tarifbindung als Voraussetzung für zusätzliche Honorare. Weitere Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Notwendigkeit einer umfassenden Fortbildungsstrategie für neue pharmazeutische Dienstleistungen, die Sicherstellung von Transparenz bei Fördermitteln für Landapotheken und Notdienste sowie der Erhalt von wissenschaftlichen Hilfsmitteln in Apotheken. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die Vergütungsstruktur und Personalumlage, 2) die Auswirkungen neuer Dienstleistungen auf die Arbeitsbelastung und Qualifikation der Angestellten, 3) die Bedeutung von Tarifbindung und Transparenz bei Fördermitteln.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Patientensicherheit darf kein politischer Appendix bleiben – sie ist die ordnungspolitische Leitplanke einer modernen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung.“
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) bewertet den Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) aus Sicht der Patientensicherheit. Die Stellungnahme betont, dass Patientensicherheit als zentrales ordnungspolitisches Prinzip gesetzlich verankert werden muss und nicht durch Deregulierung, sondern durch professionelle Verantwortung und Nähe entsteht. Kritisiert werden insbesondere die geplanten Möglichkeiten zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sowie die Ausweitung der Verantwortlichkeiten pharmazeutisch-technischer Assistenten (PTA), da dies aus Sicht des APS Risiken für die Patientensicherheit birgt. Die Stellungnahme fordert klare rechtliche und technische Sicherungen, insbesondere bei neuen Schnittstellen wie der Abgabe ohne Rezept und bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit, Patientensicherheit als Rechtsnorm zu verankern und nicht wirtschaftlichen Anreizen unterzuordnen; 2) Die Risiken einer Deprofessionalisierung durch Übertragung heilberuflicher Aufgaben an PTA; 3) Die Bedeutung der elektronischen Patientenakte als Instrument zur Sicherstellung von Medikations- und Ernährungssicherheit und die Forderung nach erweiterten Zugriffsrechten für verschiedene Heilberufe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistung ist auch nicht erforderlich, denn es können und sollten vielmehr die bereits etablierten und die erforderliche Qualität leistenden Strukturen der flächendeckenden und wohnortnahen fachärztlichen Labordiagnostik stärker eingebunden werden.“
Die Stellungnahme des ALM e.V. (Akkreditierte Labore in der Medizin) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) kritisiert die geplanten Änderungen scharf. Zentrale Kritikpunkte sind die vorgesehene Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) in Apotheken, insbesondere die Durchführung labordiagnostischer Tests und Schnelltests auf Infektionserreger durch Apothekenpersonal. Der ALM e.V. sieht dadurch die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung gefährdet, da Apotheken weder über die notwendige Infrastruktur noch über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen. Zudem wird die geplante Aufhebung des Arztvorbehalts (also die Erlaubnis für Apotheker, ärztliche Tätigkeiten wie Diagnostik durchzuführen) abgelehnt, da dies zu einer Benachteiligung der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin führe. Die Stellungnahme fordert, dass diagnostische Leistungen weiterhin ausschließlich unter ärztlicher Verantwortung und nach klaren, qualitätsgesicherten Standards erfolgen müssen. Auch die geplante Aufhebung des Werbeverbots für Apotheken im Zusammenhang mit diagnostischen Tests wird abgelehnt, da sie als irreführend und wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Anforderungen an Qualitätssicherung und Infrastruktur bei labordiagnostischen Leistungen, (2) die Risiken und Grenzen von Schnelltests in Apotheken, und (3) die Notwendigkeit klarer Qualifikations- und Hygienestandards für Apothekenpersonal.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt unterschätzt der Gesetzentwurf die finanziellen Risiken und Belastungen der geplanten Regelungen für die GKV: Insbesondere sind hier zunächst die Schwächung der wirtschaftlichen Versorgung durch das Abstellen auf in der Apotheke vorrätige Arzneimittel sowie die unwirtschaftliche Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung anzuführen.“
Der AOK-Bundesverband äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie zu Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der Verband begrüßt Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung, wie die Erleichterung der Gründung von Zweigapotheken, die Zentralisierung der Rezepturherstellung und die erleichterte Integration ausländischer Fachkräfte. Auch die Weiterqualifizierung pharmazeutisch-technischer Assistentinnen und Assistenten (PTA) wird positiv bewertet. Kritisch sieht die AOK jedoch die geplanten Regelungen zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen ohne klare Bedarfsdefinitionen und die Wiedereinführung von Skonti (Rabatten) für Apotheken. Der Verband warnt vor einer Schwächung der Wirtschaftlichkeit und sieht erhebliche finanzielle Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gefahr von Mehrkosten und Unwirtschaftlichkeit durch neue Leistungen und Vergütungsmodelle, 2) die Ablehnung der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, und 3) die Kritik an der geplanten Ausweitung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen ohne regionale Steuerungsmöglichkeiten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000439 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die ehrenamtlichen Pharmazieräte Deutschlands lehnen den Referentenentwurf deshalb in der vorliegenden Fassung ab und fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf den Referentenentwurf in wesentlichen Punkten zu überarbeiten.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Zentrale Kritik richtet sich gegen die geplante Vertretungsbefugnis für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), also die Möglichkeit, dass PTA in bestimmten Fällen approbierte Apotheker vertreten dürfen. Die Pharmazieräte argumentieren, dass dies zu erheblichen Qualitätsverlusten und Gesundheitsrisiken in der Arzneimittelversorgung führen würde, da PTA weder durch Ausbildung noch Erfahrung die notwendige Qualifikation für die eigenverantwortliche Apothekenleitung besitzen. Sie warnen zudem vor einer schrittweisen Aufhebung des sogenannten Fremd- und Mehrbesitzverbots, das Kapitalgesellschaften den Betrieb von Apotheken untersagt, und sehen die Gefahr einer weiteren Liberalisierung und Qualitätsminderung. Die Stellungnahme kritisiert auch die geplanten Regelungen zu Zweigapotheken und zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, insbesondere im Zusammenhang mit Telepharmazie. Als Alternativen schlagen die Pharmazieräte vor, die Leitung von Filialapotheken auf mehrere approbierte Apotheker aufzuteilen und den Zugang von PTA zum Pharmaziestudium bundesweit zu erleichtern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Vertretungsbefugnis für PTA und deren Auswirkungen auf Qualität und Sicherheit, 2) Die strukturellen Risiken für das Apothekenwesen (Fremd- und Mehrbesitzverbot), 3) Die praktische Umsetzung und Risiken der neuen Regelungen zur Arzneimittelabgabe und Telepharmazie.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands e.V. lehnt daher die Aufhebung der verpflichtenden Raumeinheit in aller Entschiedenheit ab.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung. Die Stellungnahme lehnt zentrale Änderungen ab, insbesondere die Lockerung der Raumeinheit (d.h. dass Apothekenbetriebsräume nicht mehr zwingend zusammenliegen müssen), den Einsatz fachfremden Personals bei der Arzneimittelherstellung, den Wegfall der Laborpflicht für Filialapotheken, die Streichung der Pflicht zur Vorhaltung wissenschaftlicher Hilfsmittel und die erleichterte Gründung von Zweigapotheken. Die Pharmazieräte warnen vor Risiken für die Arzneimittelsicherheit, eine Schwächung der behördlichen und apothekeninternen Kontrolle sowie eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Bedeutung der Raumeinheit für die Überwachung und Qualitätssicherung in Apotheken, 2) Die Risiken durch den Einsatz nicht-pharmazeutisch ausgebildeten Personals in der Arzneimittelherstellung, 3) Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Hilfsmittel und aktueller Fachinformationen für die Patientensicherheit und die Beratung anderer Heilberufe. Fachbegriffe wie Raumeinheit (räumliche Zusammengehörigkeit der Apothekenbetriebsräume), Filialapotheke (Apotheke, die nicht vom Inhaber selbst geführt wird), und Zweigapotheke (Apotheke an einem weiteren Standort mit reduzierter Ausstattung) werden jeweils im Zusammenhang erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Antibiotika gehören in die Hand qualifizierter Ärztinnen und Ärzte, nicht in den rezeptfreien Verkauf. Jede Lockerung dieser Regelung widerspricht den Prinzipien der Patientensicherheit, der evidenzbasierten Medizin und den internationalen Zielen im Rahmen von One Health und der globalen AMR-Bekämpfung.“
Die Stellungnahme kritisiert den Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) des Bundesministeriums für Gesundheit, insbesondere die geplante Möglichkeit, bestimmte Medikamente – darunter auch Antibiotika – künftig ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken abzugeben. Der Berufsverband lehnt dies entschieden ab, da die rezeptfreie Abgabe von Antibiotika die rationale und indikationsgerechte Anwendung untergräbt und das Risiko für die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen deutlich erhöht. Die Stellungnahme betont, dass die ärztliche Indikationsstellung und Diagnostik zentrale Maßnahmen der nationalen und internationalen Strategien gegen Antibiotikaresistenzen (z.B. DART 2030, One-Health-Ansatz, EU-Leitlinien) sind. Auch die geplante Aufhebung des Arztvorbehalts für patientennahe Schnelltests in Apotheken wird kritisch gesehen, da Apothekerinnen und Apotheker nicht über die notwendige medizinische Ausbildung zur korrekten Indikationsstellung und Testauswahl verfügen. Zudem werden praktische, rechtliche und hygienische Bedenken hinsichtlich der Durchführung und Nachverfolgung solcher Tests in Apotheken geäußert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gefahr der Resistenzentwicklung durch rezeptfreie Antibiotika, 2) Die Bedeutung der ärztlichen Indikationsstellung und Diagnostik, 3) Die Risiken und Limitationen patientennaher Schnelltests in Apotheken.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Übertragung originär ärztlicher Aufgaben an Apotheker*innen wie Impfungen, Diagnostik und Therapie bei akuten, unkomplizierten Formen akuter Erkrankungen lehnt der BVKJ hingegen ab. Sie wird keinerlei Versorgungslücken schließen können, da in Regionen, in denen die ärztliche Versorgung schon heute ausgedünnt ist, in der Regel auch bereits ein Mangel an Präsenzapotheken besteht. Vor allem aber gefährdet diese aus Sicht des BVKJ die Patientensicherheit.“
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) überwiegend kritisch. Der Verband unterstützt zwar die Zielsetzung, wohnortnahe Apotheken durch bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau und flexiblere Personaleinsatzmöglichkeiten zu sichern. Er lehnt jedoch die geplante Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Apotheker*innen – wie Impfungen, Diagnostik und Therapie bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen – entschieden ab. Der BVKJ sieht dadurch die Patientensicherheit gefährdet und befürchtet eine Verschlechterung der Versorgung, insbesondere durch die Aufweichung der Trennung zwischen ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Abgabe von Medikamenten. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ablehnung von Impfungen und Diagnostik in Apotheken, da diese ärztliche Kernkompetenzen seien, (2) die Risiken der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, insbesondere im Hinblick auf Antibiotikaresistenzen, und (3) die Forderung nach klaren Regelungen zu Gesundschreibungen und Nulltaxation (Ausschluss von Kostenrückforderungen bei bestimmten Verordnungen, insbesondere im Bereich Off-Label-Use bei Kindern und Jugendlichen). Der BVKJ fordert, dass die Einwände der ärztlichen Verbände stärker berücksichtigt werden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 31.10.2025
Lobbyregister-Nr.: R000638 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das bewährte Vier-Augen-Prinzip – Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren und verschreiben, Apothekerinnen und Apotheker prüfen und geben Arzneimittel ab – ist ein zentrales Qualitätsmerkmal der Patientenversorgung. Wird dieses Prinzip aufgeweicht, drohen fehlerhafte und damit gefährliche Arzneimitteltherapien, eine riskante Fragmentierung der Versorgung und ein Verlust an Patientensicherheit.“
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) äußert sich kritisch zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der BDI begrüßt zwar einzelne Maßnahmen wie die Entbürokratisierung bei Retaxationen (Rückforderungen von Vergütungen an Apotheken aufgrund formaler Fehler), lehnt aber die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen, die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheker ohne ärztliche Verordnung, die Ausweitung von Test- und Impfkompetenzen für Apotheken sowie die Telepharmazie in der vorgesehenen Form ab. Der Verband sieht die Gefahr, dass ärztliche Kernaufgaben in den pharmazeutischen Bereich verlagert werden, was zu Parallelstrukturen, erhöhter Bürokratie, unklaren Zuständigkeiten und Risiken für die Patientensicherheit führen könne. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) und deren Abgrenzung zu ärztlichen Aufgaben, 2) Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheker und die damit verbundenen Risiken, 3) Die Ausweitung von Test- und Impfkompetenzen für Apotheken und die damit verbundenen Bedenken hinsichtlich Patientensicherheit und Versorgungsqualität.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Erweiterung der laboratoriums-medizinschen Untersuchungen durch Apotheken würde weder für den Patienten noch für das Gesundheitssystem eine Verbesserung bewirken.“
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL e.V.) lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung laboratoriumsmedizinischer Kompetenzen auf Apotheker und Apothekenpersonal ab. Die Stellungnahme betont, dass Deutschland bereits über eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zeitnahe Versorgung mit Laborleistungen durch medizinische Laboratorien verfügt. Die Durchführung patientennaher Schnelltests in Apotheken wird als unsicher und mit erhöhtem Infektionsrisiko für Personal und Kunden bewertet. Zudem wird argumentiert, dass Apotheken nicht die erforderlichen Qualitätsstandards, Akkreditierungen und personellen Qualifikationen für solche Untersuchungen bieten können. Besonders hervorgehoben werden die Aspekte: (1) Qualitätssicherung und Akkreditierung medizinischer Laboratorien im Vergleich zu Apotheken, (2) Risiken und Nachteile patientennaher Schnelltests in Apotheken, insbesondere hinsichtlich Hygiene und Infektionsschutz, sowie (3) ethische Bedenken bezüglich finanzieller Anreize und der Kombination von Testungen mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorliegenden Entwürfe greifen wichtige Reformimpulse auf, um die Sicherstellung der Versorgung vor dem Hintergrund sich wandelnder Versorgungsbedarfe und entstehender pharmazeutischer Versorgungslücken zu verbessern. Kritisch zu sehen sind hingegen die vorgesehenen weiteren Erleichterungen bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln sowie die Ausweitung der Regelungen zu Nullretaxationen. Weitere Ausnahmen ohne versorgungspolitische Notwendigkeit lehnen die Betriebskrankenkassen daher entschieden ab.“
Der BKK Dachverband e.V. bewertet die vorliegenden Entwürfe zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG und Änderungsverordnung) differenziert. Positiv hervorgehoben werden Maßnahmen zur Flexibilisierung der Apothekenorganisation, wie die geteilte Leitung von Filialapotheken, die erleichterte Gründung von Zweigapotheken in unterversorgten Regionen, eine an der regionalen Belastung orientierte Vergütung von Teilnotdiensten sowie die Integration von Telepharmazie (digitale pharmazeutische Beratung). Diese Reformen könnten insbesondere im ländlichen Raum Versorgungslücken schließen und moderne Arbeitsmodelle ermöglichen. Grundsätzlich begrüßt wird auch der Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen, sofern diese evidenzbasiert sind und klar von ärztlichen Tätigkeiten abgegrenzt werden. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplanten weiteren Erleichterungen bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln sowie die Ausweitung der Regelungen zu Nullretaxationen (Rückforderungen der Krankenkassen bei fehlerhafter Abgabe), da diese zentrale wirtschaftliche Steuerungsinstrumente der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schwächen und zu Mehrkosten führen würden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Steuerungsfähigkeit der GKV durch Rabattverträge und Retaxationen, 2) Die Flexibilisierung und Modernisierung der Apothekenorganisation (z.B. Telepharmazie, geteilte Leitungsmodelle, PTA-Vertretung), 3) Die Forderung nach mehr Transparenz, einer Deckelung von Vergütungen und einer stärkeren finanziellen Beteiligung von Herstellern und Apotheken zur Stabilisierung der GKV.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die BAGFW lehnt daher die Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen ab und kritisiert, dass der Katalog der pharmazeutischen Dienstleistungen, die bislang kaum genutzt, aber die Beitragszahlenden 150 Mio. jährlich gekostet hat, jetzt noch massiv aufgestockt wird und dabei überdies Doppelfinanzierungen entstehen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie die geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung differenziert. Sie begrüßt Maßnahmen zur Stärkung von Apotheken im ländlichen Raum, wie die Erleichterung der Gründung von Filial- und Zweigapotheken und Zuschläge für Apotheken in strukturschwachen Gebieten. Auch die Ausweitung von Schutzimpfungen in Apotheken sowie die Möglichkeit, Schnelltests auf verschiedene Viren in Pflegeeinrichtungen ohne ärztliche Verordnung durchzuführen, werden positiv gesehen. Kritisch sieht die BAGFW jedoch die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen, da diese ihrer Ansicht nach zu unnötigen Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) führen und teilweise Doppelfinanzierungen entstehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der Erweiterung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, 2) die Notwendigkeit, Pflegeeinrichtungen bei der Direktzuweisung von eRezepten einzubinden und zu informieren, sowie 3) die fehlende Finanzierung für Schnelltestungen in Pflegeeinrichtungen, die aus Sicht der BAGFW dringend nachgebessert werden muss.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene direkte Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten bei unkomplizierten Erkrankungen und deren Ausgestaltung als Selbstzahlerleistung lehnt die BAG SELBSTHILFE jedoch klar ab.“
Die BAG SELBSTHILFE, ein Dachverband von Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung grundsätzlich positiv, insbesondere was die bessere Einbindung von Apotheken in die Gesundheitsversorgung und die Durchführung von Impfungen betrifft. Sie betont, dass Apotheken durch ihre niedrigschwellige Erreichbarkeit einen wichtigen Beitrag leisten können, etwa zur Steigerung der Impfquote. Kritisch sieht die BAG SELBSTHILFE jedoch die geplante direkte Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente bei unkomplizierten Erkrankungen als Selbstzahlerleistung, da dies zu einem erhöhten und oft unnötigen Antibiotikaeinsatz führen könnte und die Akzeptanz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) untergräbt. Auch die Abgabe von Medikamenten an Chroniker zur Überbrückung wird als sinnvoll angesehen, aber die Ausgestaltung als Selbstzahlerleistung abgelehnt – hier wird eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Gefahr einer erhöhten Antibiotikaresistenz durch die Selbstzahlerregelung, 2) die Notwendigkeit klarer und flächendeckender Regelungen für pharmazeutische Dienstleistungen und Impfungen in Apotheken, und 3) eine Regelungslücke bei der Finanzierung der Verblisterung von Medikamenten in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundesärztekammer befürwortet grundsätzlich die Intention des Referentenentwurfs, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. [...] Jedoch lehnt die Bundesärztekammer entschieden die Regelungen des Gesetzesvorhabens ab, die vorsehen, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker um solche Tätigkeiten erweitern, für die es zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt.“
Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet den Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) differenziert. Sie begrüßt Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation und zur Entbürokratisierung von Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum, sowie zur Sicherung der Arzneimittelversorgung. Gleichzeitig lehnt sie zentrale Regelungen des Entwurfs ab, die Apothekerinnen und Apothekern Aufgaben übertragen, die aus Sicht der BÄK zwingend ärztliche Qualifikation erfordern. Dazu zählen insbesondere die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, die Durchführung von Schutzimpfungen und patientennahen Schnelltests sowie die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen ohne ausreichende ärztliche Einbindung. Die BÄK sieht hier erhebliche Risiken für die Patientensicherheit, eine drohende Kommerzialisierung medizinischer Leistungen und eine Verwischung der Grenzen zwischen ärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeiten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheker ohne ärztliche Verordnung und die damit verbundenen Risiken für Diagnose, Therapie und Patientensicherheit; 2) Die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen und die Notwendigkeit eines evidenzbasierten, interprofessionellen Gesamtkonzepts; 3) Die geplante Erweiterung der Impfbefugnis für Apotheker und die Ablehnung einer dauerhaften Aufhebung des Arztvorbehalts für Schnelltests.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für die Akzeptanz einer telepharmazeutischen Beratung ist die Schaffung einer absolut vertrauenswürdigen und geschützten Beratungssituation von hoher Bedeutung.“
Die Bundesärztekammer äußert sich zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Sie konzentriert sich ausschließlich auf die telepharmazeutische Beratung, also die Beratung von Patientinnen und Patienten durch Apotheken über digitale Kommunikationsmittel. Die Kammer betont, dass die Vertraulichkeit solcher Beratungen von zentraler Bedeutung ist und fordert, dass für die Telepharmazie die gleichen technischen und organisatorischen Anforderungen gelten sollen wie für Videosprechstunden in der ärztlichen Versorgung. Besonders ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit eines geschützten Beratungsraums, der Schutz vor Mithören durch Dritte sowie das Verbot von Werbung während der telepharmazeutischen Beratung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 10.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir empfehlen dringend, um zukünftige Missverständnisse bzw. Fehlinterpretationen zu vermeiden, die Ergänzung an geeigneterer Stelle im Rechtstext zu platzieren.“
Die Bundestierärztekammer (BTK) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Die BTK signalisiert die grundsätzliche Bereitschaft der Tierärzteschaft, in Krisenzeiten Impfungen am Menschen durchzuführen, sofern eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Sie begrüßt die Erleichterungen bei der Lagerung von Betäubungsmitteln durch den Einsatz von Kommissionierungsautomaten, auch wenn diese in tierärztlichen Praxen bislang wenig verbreitet sind. Hinsichtlich der Arzneimittelpreisverordnung bemängelt die BTK die missverständliche Platzierung einer Ergänzung, die zu Fehlinterpretationen bezüglich der Abgabe von Fertigarzneimitteln für Tiere und Menschen führen könnte, und empfiehlt eine klarere Formulierung im Gesetzestext. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die mögliche Einbindung von Tierärztinnen und Tierärzten bei Impfungen am Menschen in Krisenzeiten, 2) Die Erleichterungen bei der Lagerung von Betäubungsmitteln, 3) Die Problematik der missverständlichen Formulierung in der Arzneimittelpreisverordnung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt stellt § 129 Abs. 4c SGB V einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Apotheken und zur Sicherung der Arzneimittelversorgung dar. Zugleich sollte der Gesetzgeber die bestehenden systematischen und begrifflichen Unklarheiten im Verhältnis zwischen § 129 Abs. 2a und Abs. 4c SGB V im weiteren Verfahren klarstellen, um eine eindeutige Abgrenzung der Anwendungsbereiche und eine harmonisierte Terminologie sicherzustellen.“
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) begrüßt grundsätzlich die Reformbestrebungen zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, mahnt jedoch an, dass zentrale Prinzipien wie das Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie die individuelle Beratung und wohnortnahe Versorgung nicht gefährdet werden dürfen. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die erweiterten Austauschmöglichkeiten von Apotheken bei Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln (§ 129 Abs. 4c SGB V), die zwar als sinnvoll angesehen werden, aber zusätzliche Bürokratie und potenzielle finanzielle Belastungen für die Industrie mit sich bringen könnten. (2) Die geplante Beschleunigung und Digitalisierung der Hilfstaxenanpassung (§ 129 Abs. 5c SGB V), die zwar Transparenz und Aktualität fördert, aber auch Risiken einseitiger Preissenkungen und Versorgungsprobleme für kritische Wirkstoffe birgt. (3) Die neue pharmazeutische Dienstleistung zur erweiterten Einweisung in Autoinjektoren, die begrüßt wird, jedoch auch bei Präparatewechseln abrechenbar sein sollte. Der BPI fordert zudem mehr Rechtssicherheit, Transparenz und eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Marktteilnehmer, insbesondere bei wirtschaftlichen Auswirkungen und der Versorgungssicherheit. Fachbegriffe wie Hilfstaxe (Preisregelwerk für individuell hergestellte Arzneimittel) und Rabattarzneimittel (Arzneimittel mit Preisnachlassverträgen zwischen Kassen und Herstellern) werden erläutert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BPhD erkennt im Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) zahlreiche richtungsweisende Ansätze, die die pharmazeutische Versorgung in Deutschland stärken und den Apotheker*innenberuf als Heilberuf weiterentwickeln.“
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und die damit verbundenen Reformen. Der Verband lobt insbesondere die geplante Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL), die Einführung neuer Beratungs- und Versorgungsangebote durch Apotheker*innen sowie die Ausweitung des Impfangebots. Der BPhD sieht darin wichtige Schritte für eine moderne, patientenorientierte und präventive Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass der Entwurf an einigen Stellen nicht weit genug geht, etwa bei der Anpassung des Pharmaziestudiums (Approbationsordnung, AAppO) und bei Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen und Kompetenzen von Apotheker*innen, einschließlich der Verschreibungsfähigkeit und der Nutzung der elektronischen Patientenakte; 2) Die Rolle und Aufstiegschancen von pharmazeutisch-technischen Assistent*innen (PTAs) und die Notwendigkeit, die Ausbildung und Qualifikation attraktiver zu gestalten; 3) Die Forderung nach einer umfassenden Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker*innen, um das Studium an die neuen Anforderungen anzupassen. Der BPhD betont die Bedeutung einer fairen Vergütung, die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung auch in Krisenzeiten und warnt vor Risiken durch Zentralisierung und Sonderabgaben. Insgesamt fordert der Verband, dass die geplanten Reformen durch eine Modernisierung der Ausbildung flankiert und bestehende Herausforderungen wie Fachkräftemangel und regionale Versorgungsunterschiede gezielt adressiert werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen die vorgeschlagenen Änderungen in weiten Teilen. Dort, wo wir noch Verbesserungsbedarf sehen, benennen wir ihn konkret. Wenige Regelungen, wie die geplanten Änderungen in §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 AMPreisV, lehnen wir ab und begründen dies.“
Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) e.V. bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie die geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung überwiegend positiv, sieht jedoch in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme betont die Bedeutung spezialisierter Apotheken für die Versorgung von Heimbewohnern, Klinikpatienten, Palliativpatienten und Substitutionspatienten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Problematik der Nullretaxation – also der vollständigen Vergütungsrückforderung durch Krankenkassen bei formalen Fehlern – und die Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung dieser Regelungen, um Apotheken vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen. 2) Die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Impfungen und dem Impfpasscheck, sowie die Einbindung pharmazeutisch-technischer Assistenten unter Aufsicht. 3) Die Ablehnung der geplanten Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung (§§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 AMPreisV), da diese die wirtschaftliche Herstellung individueller Rezepturen in Apotheken gefährden würden. Darüber hinaus werden zahlreiche Vorschläge zur Entbürokratisierung und strukturellen Weiterentwicklung der Apotheken gemacht, wie die Einführung der Apotheken-GmbH als Rechtsform, die Vereinfachung der Hilfsmittelversorgung, die Reduktion von Pflichtschulungen und Betriebsbeauftragten sowie die Forderung nach bundesweit einheitlichen Fristen für Rezeptbelieferungen. Fachbegriffe wie Nullretaxation (vollständige Rückforderung der Vergütung durch Krankenkassen), pharmazeutische Dienstleistungen (zusätzliche, vergütete Leistungen der Apotheken wie Beratung oder Impfungen) und Defekturen (in Apotheken hergestellte Arzneimittel in größeren Mengen) werden erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgelegten Referentenentwürfe gehen in vielen Punkten in die richtige Richtung und greifen mehrere wichtige sowie zukunftsweisende Aspekte einer modernen, patientenorientierten Arzneimittelversorgung auf. Allerdings widersprechen die Entwürfe in einem zentralen Punkt – der dringend notwendigen Anpassung der Apothekenhonorierung – den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Wird an dieser Stelle keine Nachbesserung vorgenommen, würde dies das über Jahrzehnte bewährte Apothekensystem als Ganzes infrage stellen und die wohnortnahe Patientenversorgung nachhaltig gefährden.“
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK) bewertet die vorgelegten Referentenentwürfe für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) und die Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Der Verband begrüßt viele Maßnahmen zur Modernisierung und Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, wie die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen, die Flexibilisierung des Personaleinsatzes und die Entbürokratisierung. Allerdings kritisiert der BVDAK scharf das Fehlen einer im Koalitionsvertrag zugesagten Honorarerhöhung für Apotheken auf 9,50 Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament. Ohne diese wirtschaftliche Stabilisierung sieht der Verband die Existenz vieler Apotheken und damit die flächendeckende Versorgung gefährdet. Ebenfalls abgelehnt werden die geplante Vertretungsbefugnis für pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA), die Lockerung der Raumeinheit und die Regelungen zu Zweigapotheken, da sie investorengetriebene Strukturen und rechtliche Unsicherheiten fördern könnten. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit einer Honorarerhöhung, (2) die Risiken durch Systembrüche wie PTA-Vertretung und Zweigapotheken, (3) die positiven Weiterentwicklungspotenziale, etwa bei pharmazeutischen Dienstleistungen, Schnelltests und Impfungen. Der BVDAK fordert Nachbesserungen, um die wirtschaftliche Stabilität, die heilberufliche Integrität und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Leitung einer Apotheke ist untrennbar mit der approbationsgebundenen heilberuflichen Verantwortung für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung und Arzneimitteltherapiesicherheit verbunden. Diese Gesamtverantwortung kann auch nicht zeitweise auf nicht approbierte Berufsgruppen übertragen werden.“
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. äußert sich zum Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Die Stellungnahme betont die Bedeutung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung und hebt die Rolle der Krankenhausapotheken als systemrelevante Infrastruktur hervor, insbesondere in Krisensituationen und bei Lieferengpässen. Die ADKA begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des Apothekerberufs, lehnt jedoch die geplante Möglichkeit ab, dass pharmazeutisch-technische Assistent*innen (PTA) zeitweise die Leitung einer Apotheke übernehmen dürfen, da dies die heilberufliche Verantwortung und Patientensicherheit gefährde. Positiv bewertet wird die geplante Erleichterung bei der Lagerung von Betäubungsmitteln in modernen, EDV-gestützten Lagersystemen, wobei noch Klarstellungsbedarf für elektronische Arzneimittelschränke gesehen wird. Ausführlich fordert die ADKA, dass Krankenhausapotheken auch neue, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen beliefern dürfen und pharmazeutische Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, Krankenhäuser zuverlässig mit Arzneimitteln zu versorgen. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Ablehnung der Leitungsvertretung durch PTA, (2) die Forderung nach gesetzlicher Klarstellung zur Versorgung neuer Versorgungsformen durch Krankenhausapotheken, und (3) die Notwendigkeit einer Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmen an Krankenhäuser.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die angestrebte Verbesserung der pharmazeutischen Versorgung muss daher unbedingt und stärker für die Telepharmazie zugänglich gemacht werden, um den Mehrwert in der Versorgung effizient leisten zu können.“
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der BVDVA betont die wichtige Rolle des Arzneimittelversandhandels, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Die Stellungnahme begrüßt die Wiedereinführung von Skonti (Rabatten) für Apotheken, kritisiert aber die bisherigen Verhandlungsmechanismen zwischen Krankenkassen (GKV-SV) und Deutschem Apothekerverband (DAV) als ineffizient und fordert die Einbindung von Fachverbänden sowie verbindliche Dynamisierungsmechanismen. Im Bereich der Kühlpflicht für Arzneimittel warnt der Verband vor strengeren Auflagen für Versandapotheken und den daraus resultierenden Kostensteigerungen für Patienten. Die Telepharmazie (digitale pharmazeutische Dienstleistungen) wird als zu wenig berücksichtigt angesehen; der BVDVA fordert einen besseren Zugang zu elektronischen Patientenakten (ePA) für Versandapotheken. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel werden die geplanten Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse begrüßt, jedoch weitergehende Reformen wie die Einführung einer "Heilberufe-GmbH" zur Haftungsbegrenzung und Förderung von Unternehmensnachfolgen gefordert. Bei Rezepturen und der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung setzt sich der Verband für Gleichbehandlung von Versand- und Vor-Ort-Apotheken ein. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der neuen Kühlpflichten und deren Kosten, 2) Die Rolle der Telepharmazie und der Zugang zu digitalen Patientenakten, 3) Die Forderung nach Reformen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000652 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Verbindliche und frühzeitig kommunizierte Vorgaben zur technischen Umsetzung sowie ausreichend Entwicklungsvorlauf und Praxiserprobung für die Anpassungen an Apothekensoftwaresystemen sind unabdingbar und müssen in den Vorhabenplanungen stets mitberücksichtigt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Softwarebranche die gesetzlichen Änderungen praxistauglich und nutzerfreundlich in die Apotheken bringen kann, ohne zugleich die Betriebsstabilität zu gefährden.“
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zukunftssicher, patientenorientiert und qualitätsgesichert zu gestalten. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass der Gesetzentwurf die Digitalisierungspotenziale in Apotheken nicht ausreichend nutzt und insbesondere die Umsetzungsaufwände für Apothekensoftware sowie angemessene Entwicklungsfristen nicht genügend berücksichtigt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher und frühzeitig kommunizierter Vorgaben sowie ausreichender Entwicklungsfristen für Softwareanpassungen, um die Betriebsstabilität in Apotheken zu gewährleisten. 2) Die Ausgestaltung der Telepharmazie, die technologieneutral und umfassend definiert werden sollte, um sowohl synchrone (z. B. Videoberatung) als auch asynchrone (z. B. textbasierte Beratung) Kommunikationsformen zu ermöglichen und telepharmazeutische Leistungen gleichwertig zu vergüten. 3) Die Direktzuweisung im Heimversorgungskontext, die als Ausnahmefall akzeptiert wird, sofern sie klar begrenzt bleibt und das Prinzip der freien Apothekenwahl gewahrt wird. Der Verband fordert zudem, dass die Umsetzung digitaler Prozesse wie die Übermittlung von eRezepten über das App-Transport-Framework (ATF) erfolgen sollte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf enthält bereits wichtige Ansätze zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Gleichzeitig sieht der BVMed weiteren Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Entlastung der Apotheken im Versorgungsalltag sowie die Sicherstellung der Medikationssicherheit bei Patient:innen mit Polymedikation.“
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, insbesondere die Stärkung der Apotheken als zentrale Säule der Arzneimittelversorgung und die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. BVMed sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf in mehreren Bereichen: Erstens fordert er eine Ergänzung der pharmazeutischen Dienstleistungen um das patientenindividuelle Verblistern bei Polymedikation, um Medikationsfehler zu vermeiden und die Therapietreue zu erhöhen. Zweitens spricht sich BVMed für eine Ausnahmeregelung von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln aus, sofern moderne, elektronisch gesteuerte Medikamentenaufbewahrungssysteme (z.B. ADCs – Automated Dispensing Cabinets) mit digitalen Sicherungsmaßnahmen genutzt werden. Drittens wird eine Modernisierung und Entbürokratisierung der Nutzung von Apotheken-Ausgabestationen gefordert, um unnötigen Verpackungsaufwand und Bürokratie zu vermeiden. Besonders ausführlich werden die Themen Medikationssicherheit bei Polymedikation, digitale Sicherungsmaßnahmen bei Betäubungsmitteln sowie die ökologische und organisatorische Entlastung durch Digitalisierung und Automatisierung in Apotheken behandelt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dieses Gesetz ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die Probleme der Apotheken zu lösen. Es greift aber massiv in die Betreuungsstrukturen von Diabetes-Schwerpunktpraxen ein, führt durch Doppelstrukturen zur Intransparenz in der Versorgung und zur Ungleichbehandlung von Ärzten und Apothekern.“
Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Der Verband sieht die Gefahr, dass durch die Ausweitung pharmazeutischer Tätigkeiten in ärztliche Bereiche neue, teure Doppelstrukturen entstehen und die Koordination der Versorgung leidet. Besonders wird betont, dass pharmazeutische Dienstleistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, einem ärztlichen Verordnungsvorbehalt unterliegen sollten. Die Stellungnahme fordert, dass alle neuen Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen evidenzbasiert sein müssen und lehnt die Verordnungsermächtigung für Apotheker ab. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Gefahr von Doppelstrukturen und unklaren Schnittstellen zwischen Ärzten und Apothekern, 2) die Notwendigkeit einer klaren, evidenzbasierten Regelung für pharmazeutische Dienstleistungen und Präventionsmaßnahmen, 3) die Ablehnung der Verordnungsermächtigung für Apotheker zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Kontrolle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese neue Qualifikationsstufe stärkt die pharmazeutische Kompetenz und Versorgungssicherheit, schafft endlich eine Entwicklungsperspektive für erfahrene PTA und sichert zugleich die Leitungshoheit der approbierten Apotheker:innen – im Sinne einer modernen, teamorientierten und zukunftsfesten Apothekenstruktur.“
Der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer Assistent:innen e.V. (BVpta) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung und erweiterte Verantwortungsübertragung an Pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA) in Apotheken. PTA sind die größte Berufsgruppe im pharmazeutischen Personal und übernehmen wesentliche Aufgaben bei der Arzneimittelabgabe und Beratung. Der Verband unterstützt die Einführung einer neuen Qualifikationsstufe, die an die frühere Funktion des Pharmazieingenieurs anknüpft, um eine Zwischenebene zwischen PTA und Apotheker:in zu schaffen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen, damit die Vertretungsbefugnis nicht zu Leitungsrechten oder Fremdbesitz führt; 2) die Forderung nach einer Ausweitung der Vertretungsbefugnis auf 24 Tage und einer Meldepflicht bei den Aufsichtsbehörden; 3) die wirtschaftliche Dimension, insbesondere die Forderung nach einer Anpassung des Apothekenhonorars, damit Apotheken die neuen Aufgaben und Gehälter stemmen können. Ausführlich thematisiert werden zudem die Ausbildungsinhalte und die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelungen für die Weiterqualifizierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie können die niedrigschwellige und patientenorientierte Versorgung stärken und können insbesondere in Regionen mit ärztlichem Fachkräftemangel einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung leisten. Gleichzeitig müssen Doppelstrukturen vermieden und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gewahrt bleiben.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt grundsätzlich die im Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoWEG) vorgesehenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung durch Apotheken, insbesondere in Regionen mit ärztlichem Fachkräftemangel. Sie betont jedoch, dass Doppelstrukturen und Kostensteigerungen vermieden werden müssen. Die BDA fordert, dass Budgets der ärztlichen Versorgung entsprechend der Leistungen der Apotheken angepasst werden und betont die Notwendigkeit von Vereinfachungen für Betriebsärztinnen und -ärzte, da Unternehmen mit ihren Beschäftigten ein zentrales Setting für Prävention darstellen. Kritisch sieht die BDA die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit von rabattierten Arzneimitteln durch Apotheken, da dies ein hohes Kostenrisiko für die gesetzliche Krankenversicherung berge und die bewährte Rabattvertragssystematik unterlaufe. Zudem spricht sich die BDA für eine vollständige Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbots für Apotheken aus, um den Wettbewerb zu fördern. Schließlich fordert sie eine Entbürokratisierung des Entschädigungsverfahrens nach dem Infektionsschutzgesetz, sodass Arbeitnehmer selbst Anträge stellen können. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Rolle und Vereinfachung für Betriebsärzte bei Impfungen und Prävention, 2) Die Ablehnung der erweiterten Austauschmöglichkeit von Rabattarzneimitteln, 3) Die Forderung nach Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbots für Apotheken.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein solcher Schritt würde in diesen Ausnahmefällen nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, sondern auch die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen stärken.“
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung, ungenutzte Potenziale im Gesundheitswesen zu erschließen und die Prävention zu stärken. Die BZÄK hebt hervor, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte über eine umfassende medizinische Ausbildung und moderne Praxisausstattung verfügen, deren Ressourcen in Krisensituationen wie Pandemien bisher ungenutzt bleiben. Sie schlägt vor, Zahnärztinnen und Zahnärzte in definierten Krisenlagen in streng ausgewählte ärztliche Leistungen – etwa Impfkampagnen – einzubinden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen zu stärken. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Rolle der Zahnärzteschaft in Krisensituationen, 2. Die Bedeutung der Verschreibungspflicht zur Arzneimittelsicherheit, 3. Die Möglichkeiten zur Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein solcher Schritt würde in diesen Ausnahmefällen nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, sondern auch die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen stärken.“
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, ungenutzte Potenziale in der Gesundheitsversorgung zu erschließen und insbesondere Prävention und Vorsorge zu stärken. Sie hebt hervor, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte über eine umfassende medizinische Ausbildung und moderne Praxisausstattung verfügen, deren Ressourcen in Krisensituationen wie Pandemien bislang ungenutzt bleiben. Die BZÄK schlägt vor, Zahnärztinnen und Zahnärzte in definierten Krisenlagen in streng ausgewählte ärztliche Leistungen einzubinden, beispielsweise bei Impfkampagnen, sofern klare rechtliche und fachliche Vorgaben bestehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Einbindung von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Krisensituationen, 2) die Bedeutung der Verschreibungspflicht für Arzneimittel zur Sicherstellung von Arzneimittelsicherheit und Risikominimierung, 3) die Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor dem Hintergrund des zu erwartender Ausgabenanstiegs in Apotheken und der hierfür notwendigen Honorarreform enttäuschen die vorgelegten Regelungen und bleibt der Reformvorschlag weit hinter den Erwartungen zurück.“
Die Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft der HIV- und Hepatitis-kompetenten Apotheken e. V. (DAH2KA), des Verbands der Cannabis Versorgenden Apotheken (VCA) und des Verbands der Hämophilie-Apotheken (VHA) bewertet den Entwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Die Verbände begrüßen einzelne Reformansätze, kritisieren aber, dass die Vorschläge nicht weit genug gehen, um die strukturelle Krise der Apothekenversorgung – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen – zu lösen. Sie fordern verbindliche Honorarverhandlungen, eine Stärkung pharmazeutischer Dienstleistungen (auch telemedizinisch), den Schutz der niedergelassenen Apotheken vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Krankenhausapotheken, zukunftsfähige Personalstrukturen (z. B. Aufstiegsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistent:innen, PTA), die wirtschaftliche Absicherung bei der Herstellung individueller Rezepturen sowie eine Reform der Paritätischen Stelle zur Sicherung der Versorgungsqualität. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher und praxisnaher Honorarregelungen, 2) die Rolle und Stärkung spezialisierter Apotheken in der Versorgung vulnerabler Patientengruppen, 3) die Reform der Personalstrukturen und Qualifizierungsmöglichkeiten für PTA.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verordnung von Antibiotika durch Apotheker/ -innen aus medizinischen Gründen strikt abzulehnen ist, da die sichere und verantwortungsvolle Anwendung von Antiinfektiva stets sowohl patientenindividuelle als auch gesamtgesellschaftliche Konsequenzen berücksichtigt und daher eine besondere ärztliche Expertise erfordert.“
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaushygiene (DGKH) unterstützt die Argumente anderer Fachgesellschaften zur geplanten Apothekenreform. Sie lehnt insbesondere ab, dass Apothekerinnen und Apotheker Antibiotika verschreiben dürfen, da dies medizinisch nicht vertretbar sei und eine ärztliche Fachkenntnis erfordere. Auch die Impfung und die Durchführung sowie Auswertung von Infektionsdiagnostik werden als originäre Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten angesehen, da hierfür umfassende klinische und immunologische Kenntnisse notwendig sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Ablehnung der Antibiotikaverschreibung durch Apotheker, 2) Die Betonung ärztlicher Kernaufgaben bei Impfungen und Diagnostik, 3) Die Bedeutung der bewährten Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit zum Schutz der Patientensicherheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf enthält allerdings mehrere Vorschläge, die aus unserer Sicht das Wohl der Patientinnen und Patienten gefährden, indem genuine (haus)ärztliche Kompetenzen und Verantwortung an nicht entsprechend ausgebildete Berufsgruppen übertragen werden.“
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) nimmt kritisch Stellung zum Referentenentwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Sie befürwortet die Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Hausarztpraxen und Apotheken. Allerdings sieht die DEGAM erhebliche Risiken in der Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Apotheken, insbesondere bei Medikationsmanagement, Impfungen, der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente im Akutfall und bei Schnelltests zur Feststellung übertragbarer Krankheiten. Die DEGAM warnt vor einer Fragmentierung der Versorgung, Überdiagnostik, Kostensteigerungen und einer Gefährdung der Patientensicherheit. Sie fordert, dass bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen gestrichen oder nur unter ärztlicher Anweisung erfolgen dürfen und betont die Notwendigkeit einer Evaluation der Maßnahmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung ärztlicher und pharmazeutischer Aufgaben, insbesondere beim Medikationsmanagement und Screening, 2) Die Ablehnung von Impfungen und Schnelltests durch Apotheken ohne ärztliche Anweisung, 3) Die Kritik an der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheken im Akutfall.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 31.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend sehen wir mit den infektionsmedizinische-assoziierten Änderungen nicht nur die grundsätzlichen Werte im Vertrauensverhältnis zwischen Patient – Arzt – Apotheker in Gefahr, sondern insbesondere auch die Qualität der Infektionsdiagnostik, -therapie und -prävention gefährdet.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) äußert umfassende und grundsätzliche Bedenken zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG). Die Fachgesellschaft betont, dass Antiinfektiva (Medikamente gegen Infektionskrankheiten) und Impfstoffe als besonders schützenswerte Arzneimittel gelten, da fehlerhafte Anwendung weitreichende Folgen für die Gesellschaft haben kann. Die DGHM spricht sich entschieden gegen eine Lockerung der Trennung zwischen ärztlichen und pharmazeutischen Aufgaben aus, insbesondere gegen die Erlaubnis für Apothekenpersonal, Impfungen durchzuführen oder Infektionsdiagnostik und die Verordnung von Antibiotika zu übernehmen. Die Stellungnahme argumentiert, dass nichtärztliche Berufsgruppen nicht über das notwendige umfassende Wissen und die Erfahrung verfügen, um diese Aufgaben sicher und verantwortungsvoll zu erfüllen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Risiken einer Impfstoffapplikation durch Apothekenpersonal, 2) Die Bedeutung der ärztlichen Kompetenz bei Infektionsdiagnostik und -therapie, 3) Die Gefahr einer Zunahme von Antibiotikaresistenzen durch eine Ausweitung der Verschreibungsbefugnisse auf Apotheker. Die DGHM sieht die Gefahr, dass die Qualität der Infektionsprävention und -behandlung sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Patient, Arzt und Apotheker erheblich beeinträchtigt werden könnten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine ärztliche Indikationsstellung ist daher unabdingbar. Diese Aufgabe kann einem Apotheker nicht übertragen werden. Eine Beibehaltung der jetzigen Fassung würde den WHO-Zielen und der DART 2030 - Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie - des BMG diametral widersprechen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ e.V.) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und begrüßt einzelne Regelungen. Die DGKJ lehnt insbesondere die geplante Möglichkeit ab, dass Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel – insbesondere Antibiotika – ohne ärztliche Verschreibung abgeben dürfen. Sie betont, dass die ärztliche Indikationsstellung für Antibiotika unverzichtbar ist, um Missbrauch und Resistenzbildung zu verhindern, was auch internationalen Strategien wie der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2030) und den Zielen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entspricht. Die Gesellschaft begrüßt hingegen die Regelung, dass Schutzimpfungen durch Apotheker erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind. Zudem fordert sie, dass die Ableitung von Therapieentscheidungen auf Basis von Schnelltests (Point-of-Care-Tests) weiterhin Ärzten vorbehalten bleibt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken einer Antibiotika-Abgabe ohne ärztliche Verschreibung, 2) Die Bedeutung des Arztvorbehalts bei Therapieentscheidungen, 3) Die Altersgrenze für Impfungen durch Apotheker.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Als Fachgesellschaft, die sich seit über 25 Jahren für die qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten einsetzt, sehen wir jedoch die Besonderheiten der onkologischen Versorgung in den Entwürfen bislang nicht ausreichend berücksichtigt.“
Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP e.V.) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, insbesondere die Sicherung eines flächendeckenden Apothekennetzes, die Anpassung der Vergütung, den Bürokratieabbau bei gleichzeitiger Stärkung der Patientensicherheit sowie den Ausbau pharmazeutischer Kompetenzen. Die DGOP kritisiert jedoch, dass die speziellen Anforderungen der onkologischen Versorgung in den aktuellen Entwürfen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Forderung nach einem Regionalprinzip bei der Versorgung mit Zytostatika (Krebsmedikamenten, die als Infusion verabreicht werden), um die Qualität und Sicherheit der Versorgung zu gewährleisten; 2) die Einführung einer abrechenbaren pharmazeutischen Dienstleistung zur onkologischen Beratung, insbesondere für das Nebenwirkungsmanagement; 3) die Abschaffung von Rabattverträgen für parenterale onkologische Zubereitungen, da diese die Versorgungssicherheit gefährden. Weitere wichtige Punkte sind die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung und der Erhalt der Abrechnungsmöglichkeit für ungenutzte Teilmengen teurer Arzneimittel.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Änderungen dürfen nicht zu einer Absenkung der Versorgungsqualität führen, sondern müssen die Arzneimittelsicherheit und die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken.“
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung grundsätzlich positiv hinsichtlich des Ziels, die Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern. Die Verbände äußern jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Patientensicherheit, Versorgungsqualität und der Zusammenarbeit zwischen Klinik, Praxis und Apotheke. Besonders kritisch werden die geplante Lockerung der Notdienstregelungen, die Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. Einsatz ausländischer Fachkräfte während der Anerkennung und Hilfspersonal), die Reduzierung von Laborpflichten in Zweigapotheken sowie die Streichung der Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen bewertet. Zudem wird die fehlende digitale Anbindung der Telepharmazie an bestehende Informationssysteme bemängelt. Die Stellungnahme fordert verbindliche Qualitätssicherungsstandards, klare Verantwortlichkeiten und eine verpflichtende digitale Interoperabilität. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Notdienst- und Personalregelungen auf die Patientensicherheit, 2) Die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen für die Versorgungsqualität, 3) Die Notwendigkeit digitaler Schnittstellen für eine sektorenübergreifende Versorgung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In der Durchführung diagnostischer Tests bei Kindern und Jugendlichen ohne ärztliche Anordnung sehen wir das Risiko von Fehleinschätzungen der Behandlungsbedürftigkeit und einer verzögerten Zuführung zu Kinderärztinnen und Kinderärzten, aus der potenziell lebensbedrohliche Konsequenzen für zu spät ärztlich versorgte Kinder und Jugendliche resultieren.“
Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG), insbesondere hinsichtlich der geplanten Erweiterung der Apothekenbefugnisse zur eigenständigen Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente, einschließlich Antibiotika, an Kinder und Jugendliche. Die DGPI betont, dass Kinder und Jugendliche, vor allem Säuglinge, Frühgeborene und chronisch kranke oder immunsupprimierte Patientinnen und Patienten, besonders anfällig für Fehleinschätzungen und Fehlanwendungen sind. Sie fordert, dass verschreibungspflichtige Medikamente weiterhin nur nach ärztlicher Verordnung abgegeben werden dürfen. Die Stellungnahme kritisiert die unpräzise Definition von 'unkomplizierten' Infektionen im Gesetzesentwurf und hebt hervor, dass die notwendige fachärztliche Expertise in Apotheken nicht gegeben ist. Die DGPI spricht sich außerdem gegen die Durchführung diagnostischer Tests und die Ableitung von Diagnosen durch Apotheken aus, da dies zu Fehleinschätzungen und unnötigen Folgekosten führen könne. Die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker wird erst ab 18 Jahren befürwortet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Risiken der Antibiotikaabgabe ohne ärztliche Verordnung und deren Folgen für Resistenzentwicklung und Medikationssicherheit, 2) die Problematik der unklaren Definition von 'unkomplizierten' Erkrankungen bei Kindern, 3) die Durchführung und Bewertung von Point-of-Care-Tests (POCT) in Apotheken ohne ärztliche Indikationsstellung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Kürzungen gefährden die Versorgung von Palliativpatient:innen in einem besonders sensiblen Bereich. Eine zuverlässige, qualitativ hochwertige und zeitnahe Herstellung von Rezeptur-Arzneimitteln ist nur durch eine faire und kostendeckende Vergütung sicherzustellen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) äußert erhebliche Bedenken gegenüber den geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Vergütung von individuell hergestellten Arzneimitteln (Rezeptur-Arzneimitteln). Die DGP betont, dass diese Arzneimittel für die Palliativversorgung unverzichtbar sind, da sie eine individuelle und schnelle Versorgung von schwerkranken Menschen ermöglichen, wenn keine passenden Fertigarzneimittel verfügbar sind. Die geplanten Kürzungen und die Nichtvergütung von sogenannten Anbrüchen (angebrochene, nicht mehr verwendbare Packungen) würden die wirtschaftliche Situation der Apotheken weiter verschlechtern und könnten dazu führen, dass immer weniger Apotheken diese wichtigen Leistungen anbieten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Rezeptur-Arzneimittel für die Palliativversorgung, 2) die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die drohende Verschlechterung durch die geplanten Änderungen, 3) konkrete Änderungsvorschläge der DGP zur Sicherstellung einer kostendeckenden Vergütung und zur Abrechenbarkeit von Anbrüchen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Veränderungen führen zu einer Verletzung des Arztvorbehalts, einer unkalkulierbaren Patientengefährdung durch fehlende Differentialdiagnostik und einer Fragmentierung der Versorgung, ohne Nachweis, dass die geplanten Maßnahmen eine Verbesserung der Apothekersituation und medizinischen Versorgung herbeiführen würden.“
Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V. sowie die Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin (DFR) e.V. lehnen die im Gesetzentwurf geplanten Änderungen zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung entschieden ab. Sie kritisieren, dass die geplanten Maßnahmen unzulässig in die ärztlichen Vorbehaltsrechte eingreifen und die Kompetenzen des Arztberufs verletzen. Insbesondere wird die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen wie Impfungen, Infektionsdiagnostik und Medikamentenverabreichung durch Apotheker als rechtswidrig und gefährlich für Patientinnen und Patienten betrachtet. Die Stellungnahme betont, dass Apotheker nicht über die notwendige medizinische Ausbildung verfügen, um diese Aufgaben sicher und verantwortungsvoll zu übernehmen. Zudem wird auf ethische und wirtschaftliche Probleme hingewiesen, etwa Interessenkonflikte durch die Verbindung von Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln in einer Hand. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ablehnung von Impfungen und Reiseimpfungen durch Apotheker, 2) Die Kritik an der Durchführung von Infektionsdiagnostik in Apotheken, 3) Die ethischen und rechtlichen Probleme einer Verordnungsermächtigung für Apotheker.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplante Apothekenreform kann – bei sauberen Qualitätsstandards, digitaler Dokumentation und geordnetem, (haus-)ärztlich gesteuertem Follow-up – ein erweitertes starkes und wohnortnahes Präventions- und Versorgungsnetz für Herzpatient:innen schaffen.“
Die Deutsche Herzstiftung e.V. bewertet den Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) überwiegend positiv. Sie hebt hervor, dass öffentliche Apotheken eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen, besonders für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Präventions- und Betreuungsleistungen in Apotheken werden begrüßt, da sie helfen können, Risikopatient:innen frühzeitig zu identifizieren. Besonders betont werden: 1) Die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) wie standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck, Medikationsberatung bei Mehrfachmedikation und strukturierte Tabakentwöhnung, die zur Prävention und besseren Versorgung beitragen können. 2) Die Möglichkeit, Impfungen gegen Grippe und Covid-19 in Apotheken anzubieten, um die Durchimpfungsraten bei Herzpatient:innen zu erhöhen. 3) Die Bedeutung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere durch die verpflichtende Dokumentation in der elektronischen Patientenakte, um eine koordinierte Versorgung sicherzustellen. Die Herzstiftung betont, dass die neuen Leistungen nur dann wirksam sind, wenn Patient:innen mit auffälligen Befunden konsequent in eine ärztlich geführte Weiterbehandlung überführt werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DIVI begrüßt und unterstützt die Nutzung und den Ausbau der Telepharmazie in der digitalen Beratung bei der Behandlung von Patienten auf Intensivstationen in Krankenhäusern, fordert jedoch eine Erweiterung des Verständnisses und der Anwendung auf alle am Medikationsprozess beteiligten Berufsgruppen.“
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) äußert sich zum Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG). Die DIVI begrüßt die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Telepharmazie, also der pharmazeutischen Beratung über digitale Kanäle, insbesondere für Patienten auf Intensivstationen. Sie fordert jedoch, dass der Begriff Telepharmazie weiter gefasst und die Beratung nicht nur auf Patienten und Kunden, sondern auch auf das medizinische Personal im Krankenhaus ausgedehnt wird. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, Telepharmazie eng mit bestehenden pharmazeutischen Angeboten zu verknüpfen, um Synergien zu nutzen und Informationsverluste zu vermeiden. Zudem spricht sich die DIVI für eine Erweiterung der Abrechnungsfähigkeit telepharmazeutischer Leistungen im stationären Bereich aus. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Definition und Ausgestaltung der Telepharmazie, (2) die Integration pharmazeutischer Betreuung in interprofessionelle Teams auf Intensivstationen und (3) die Notwendigkeit, telepharmazeutische Leistungen auch für Krankenhausapotheken und deren Abrechnung zu ermöglichen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Krankenhäuser begrüßen, dass mit dem neuen Regelungsvorschlag die Möglichkeit einer angepassten Dokumentationsanforderung speziell für das stationäre Setting geschaffen werden soll, fordern aber weitere Anpassungen, um die Arzneimittelversorgung im Krankenhauswesen zu optimieren.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nimmt Stellung zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Gesetzesvorhaben ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Apothekenversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die DKG konzentriert sich auf Aspekte, die für Krankenhäuser relevant sind. Im Mittelpunkt stehen die geplanten Neuregelungen zur Dokumentation bei Importarzneimitteln, die Lagerung von Betäubungsmitteln (BtM) in automatisierten Systemen (Kommissionierautomaten und ADC – Automated Dispensing Cabinets), Anpassungen bei der Preisabfrage über die Hilfstaxe (ein Abrechnungsverfahren für parenterale Zubereitungen) sowie Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung von Verwürfen (nicht verwendbare Arzneimittelreste). Die DKG begrüßt viele der geplanten Änderungen, fordert aber an mehreren Stellen Nachbesserungen, um die Besonderheiten des Krankenhauswesens zu berücksichtigen und die Arzneimittelversorgung effizienter und rechtssicher zu gestalten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Dokumentationspflichten bei Importarzneimitteln und die Notwendigkeit einer klaren Nennung von Krankenhausapotheken, 2) die Lagerung und Abgabe von Betäubungsmitteln in automatisierten Systemen, um bürokratische Hürden abzubauen, und 3) die Einbindung aller relevanten Akteure (insbesondere DKG und Deutscher Apothekerverband) in das Verfahren zur elektronischen Preisübermittlung bei der Hilfstaxe.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgelegten Referentenentwürfe ermöglichen eine noch bessere Nutzung der heilberuflichen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker in der Primärversorgung, stärken deren öffentliche Wahrnehmung als Heilberuf und bilden die Grundlage für neue Dienstleistungen zur Verbesserung von Prävention und Patientensicherheit. Gleichzeitig wird mit der geplanten Reform jedoch die wirtschaftliche Basis der Apotheken nur unzureichend gestärkt und das wissenschaftliche Fundament zur Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten den Apothekenleitern überlassen.“
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) bewertet die vorgelegten Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung differenziert. Sie begrüßt die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL), insbesondere das Medikationsmanagement und die Präventionsangebote, kritisiert jedoch die Beschränkung auf ärztliche Verordnung und fordert eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie die Förderung der Therapietreue (Adhärenz). Die DPhG lehnt die geplante Vertretungsbefugnis für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ab, da diese trotz Weiterbildung nicht die wissenschaftliche Ausbildung eines Apothekers ersetzen können. Die erweiterten Befugnisse für Apotheker zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Ausnahmesituationen und die Ausweitung von Impfangeboten werden positiv bewertet, da sie die Versorgungssicherheit und Prävention stärken. Kritisch sieht die DPhG die geplante Abschaffung der Pflicht zum Vorhalten wissenschaftlicher Hilfsmittel (z.B. Fachliteratur) in Apotheken, da dies das wissenschaftliche Fundament und die Qualität der Arzneimittelversorgung gefährden könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung und Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen, 2) Die Rolle und Qualifikation von PTA im Apothekenbetrieb, 3) Die Bedeutung wissenschaftlicher Standards und Fachliteratur für die Apothekenpraxis.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In ihrer aktuellen Form gewährleisten die vorgesehenen Regelungen weder Versorgungssicherheit noch Patientenschutz. Vor Umsetzung sind substanzielle Nachbesserungen zwingend erforderlich, um eine qualitätsgesicherte, sozial ausgewogene und patientenzentrierte Versorgung sicherzustellen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertet den Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) grundsätzlich positiv hinsichtlich des Ziels, die Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern, äußert jedoch erhebliche Kritik an mehreren geplanten Maßnahmen. Besonders kritisch sieht die Stiftung die vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen von Apotheken auf bislang ärztliche Aufgaben, ohne verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten. Die geplante Möglichkeit, dass Apotheker unter bestimmten Bedingungen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen, wird als riskant für Patientensicherheit und Versorgungsgleichheit bewertet, insbesondere weil eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht klar geregelt ist. Auch die Erweiterung der Befugnisse für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur Apothekenleitung wird nur für akute Notfälle befürwortet, nicht aber als dauerhafte Lösung. Die geplante Ausweitung der Impfkompetenz auf Apotheken wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation und Berichtspflicht eingeführt wird. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Risiken und Bedingungen der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheker ohne ärztliche Verordnung (inklusive Finanzierung und Patientensicherheit). 2. Die Vertretungsbefugnis und Qualifikation von PTAs in Apotheken, insbesondere die Begrenzung auf Notsituationen. 3. Die Kompetenzerweiterung der Apotheken bei Impfungen und die Notwendigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsmechanismen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Schutz der Patienten muss oberste Priorität haben.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertet die geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung kritisch. Sie lehnt insbesondere ab, dass Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) mit im Ausland erworbenen Qualifikationen bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende eingesetzt werden dürfen. Dies berge erhebliche Risiken für die Patientensicherheit, da die Qualifikation nicht ausreichend überprüft sei. Ebenso wird die Ausweitung einfacher pharmazeutischer Tätigkeiten wie Umfüllen, Abfüllen und Kennzeichnen von Arzneimitteln auf nicht-pharmazeutisches Personal und Auszubildende abgelehnt, da dies die Gefahr von Fehlern und damit Gesundheitsrisiken erhöht. Schließlich spricht sich die Stiftung gegen die Einführung einer Bearbeitungsgebühr von bis zu fünf Euro für die Abgabe bestimmter Arzneimittel aus, da dies eine zusätzliche finanzielle Belastung für Patienten darstellt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken des Einsatzes nicht anerkannter ausländischer Fachkräfte, 2) Die Gefahren durch die Absenkung von Qualifikationsanforderungen bei pharmazeutischen Tätigkeiten, 3) Die soziale Unverträglichkeit zusätzlicher Gebühren für Patienten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Landkreistag unterstützt Bemühungen, die Apothekenversorgung und Struktur der Apotheken in ländlichen und kleinstädtisch geprägten Räumen aufrechtzuerhalten und so die pharmazeutische Versorgung der Bevölkerung dauerhaft und flächendeckend sicherzustellen. Gleichwohl sehen wir einzelne vorgesehene Maßnahmen zur strukturellen und personellen Neuausrichtung des Apothekenwesens kritisch.“
Der Deutsche Landkreistag äußert sich zum Referentenentwurf für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Apothekenversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern und zu stärken. Kritisch gesehen werden jedoch einzelne Maßnahmen zur strukturellen und personellen Neuausrichtung, da diese die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung gefährden könnten. Besonders hervorgehoben werden (1) die geplante Ausweitung von Filial- und Zweigapotheken, die zu einer Konzentration des Marktes und einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen könnte, (2) die Vertretungsregelungen für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), die nur in Ausnahmefällen sinnvoll seien, und (3) der Verzicht auf Labore in Apotheken, der die Eigenständigkeit und Ausbildungsmöglichkeiten gefährde. Fachbegriffe wie PTA (pharmazeutisch-technische Assistenten) und E-Rezept (elektronisches Rezept) werden erläutert. Die Stellungnahme fordert eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Ärzten und Apothekern, eine gesicherte Kommunikation im Versorgungssystem und eine Anpassung der Apothekenhonorare, um die wirtschaftliche Existenz kleinerer Apotheken zu sichern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine gesetzliche Refinanzierung ist die Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die Pflegefachpersonen unrealistisch und sachlich nicht vertretbar.“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, insbesondere die geplante Stärkung der Rolle von Pflegefachpersonen im Bereich Infektionsprävention und Diagnostik. Künftig sollen Pflegefachpersonen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests auf bestimmte Viren (z.B. Adenoviren, Influenza, Noroviren, RSV, Rotaviren) durchführen dürfen, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Der DPR betont jedoch, dass die pflegerischen Kompetenzen darüber hinaus weiterentwickelt werden müssen, etwa durch Ausweitung des Kompetenzrahmens und die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Impfungen durchzuführen. Besonders kritisch sieht der DPR das Fehlen einer Vergütungsregelung für Pflegeeinrichtungen, da im Gegensatz zu Apotheken weder Arbeitszeit noch Sachkosten abgerechnet werden können. Außerdem wird auf die Notwendigkeit zusätzlicher Qualifikationen, Qualitätssicherung und Ressourcen hingewiesen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, 2) die Forderung nach einer gesetzlichen Vergütungsregelung für Pflegeeinrichtungen, und 3) die Notwendigkeit von Qualifizierung und Qualitätssicherung bei der Durchführung von Schnelltests.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es wird insgesamt angezweifelt, dass die Qualität der Versorgung mit der Führung einer Apotheke durch eine PTA gehalten werden kann.“
Der Deutsche Städtetag äußert sich zum Referentenentwurf für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der flächendeckenden Apothekenversorgung als Teil der medizinischen Infrastruktur. Grundsätzlich werden Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung begrüßt, jedoch gibt es zahlreiche kritische Anmerkungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die geplante Vertretungsbefugnis für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in Apotheken wird abgelehnt, da deren Ausbildung nicht mit der von Apothekerinnen und Apothekern vergleichbar sei und dies zu Qualitätseinbußen in der Versorgung führen könne. 2) Die Ausweitung von Aufgaben auf nicht-pharmazeutisches Personal und die damit verbundenen unklaren Rechtsbegriffe werden kritisch gesehen, da sie zu erhöhtem Bürokratieaufwand und Unsicherheiten führen könnten. 3) Die Einführung und der Ausbau von Zweigapotheken werden als kritisch bewertet, da sie eine Zwei-Klassen-Pharmazie befördern und die Versorgung insbesondere bei Rezepturen und Notdiensten einschränken könnten. Weitere Themen sind die Anforderungen an die Ausbildung, die Ausstattung der Apotheken (z.B. Labore, Gerätschaften), flexible Öffnungszeiten, die Lagerung von Betäubungsmitteln und der Versand von Arzneimitteln. Insgesamt wird gefordert, die Qualität der Versorgung und die Attraktivität des Apothekerberufs zu sichern und die gesetzlichen Änderungen kritisch zu evaluieren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„“
Die Stellungnahme der European Association of E-Pharmacies (EAEP) liegt nicht im eigentlichen Text vor, sondern es wurden nur Kopfzeilen und Formatierungsinformationen bereitgestellt. Es sind keine inhaltlichen Aussagen, Argumente oder Bewertungen zum Gesetzentwurf enthalten. Daher kann keine Zusammenfassung der zentralen Punkte, Fachbegriffe oder besonders hervorgehobenen Aspekte gegeben werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Freie Apothekerschaft begrüßt ausdrücklich das Anliegen, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zukunftsfest zu gestalten. Gleiches gilt für den Bürokratieabbau und die Stärkung des Apothekerberufs. Zugleich sieht sie in mehreren Punkten des Entwurfs erheblichen Konkretisierungs- und Änderungsbedarf, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Apotheken, die therapeutische Qualität der Versorgung sowie die Gleichbehandlung aller Apothekenformen nachhaltig zu gewährleisten.“
Die Freie Apothekerschaft e.V. nimmt zum Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und zu Änderungen der Apothekenbetriebsordnung sowie der Arzneimittelpreisverordnung Stellung. Die Stellungnahme begrüßt das Ziel, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern, den Bürokratieabbau voranzutreiben und den Apothekerberuf zu stärken. Sie sieht jedoch erheblichen Änderungsbedarf, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Apotheken, die Qualität der Versorgung und die Gleichbehandlung aller Apothekenformen zu gewährleisten. Besonders kritisiert werden die fehlende Anpassung des Apothekenhonorars (Fixum), die geplante Vertretung durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und die Erleichterung der Gründung von Zweigapotheken. Die Stellungnahme fordert eine Erhöhung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro (zur Deckung der Kostensteigerungen und als Inflationsausgleich), lehnt Sonderregelungen für Landapotheken ab und verlangt die vollständige Vergütung von Individualrezepturen. Die geplante Lockerung der Anwesenheitspflicht von Apothekern wird als verfassungswidrig und gefährlich für die Patientensicherheit bewertet. Die Freie Apothekerschaft fordert zudem ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Versandhandelsverbot), eine strikte Einhaltung der GDP-Standards (Good Distribution Practice) auch für ausländische Versandapotheken und die Befreiung rabattierter Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) Die ökonomische und rechtliche Notwendigkeit einer regelmäßigen und inflationsgerechten Anpassung des Apothekenfixums, (2) die Ablehnung der PTA-Vertretung und die verfassungsrechtliche Analyse dazu, (3) die unionsrechtliche Zulässigkeit und dringende Notwendigkeit eines Rx-Versandhandelsverbots.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht das Risiko einer Gefährdung der Patientensicherheit, unzureichender Infektionsschutzmaßnahmen, unklarer Folgekosten und einer weiteren Fragmentierung der diagnostischen Versorgung.“
Die gemeinsame Diagnostikkommission der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) äußert erhebliche Bedenken zum aktuellen Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG). Sie kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine ausreichenden Regelungen für eine ärztlich verantwortete, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Diagnostik vorsieht. Besonders problematisch ist aus Sicht der Kommission, dass Apotheken ohne verbindliche Zusatzqualifikationen, Qualitätsstandards und definierte Schnittstellen zu Ärzten diagnostische Tests durchführen sollen. Die Stellungnahme hebt drei Aspekte besonders hervor: (1) Die Notwendigkeit einer ärztlichen Indikationsstellung und Befundbewertung, (2) das Fehlen regulatorischer Qualitätsanforderungen und Infektionsschutzmaßnahmen in Apotheken, und (3) die technischen und diagnostischen Limitationen von Antigen-Schnelltests, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Die Kommission erkennt zwar den Nutzen niedrigschwelliger Testangebote an, fordert aber, dass diese nur im Rahmen ärztlich verantworteter und qualitätsgesicherter Strukturen stattfinden dürfen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir befürchten, dass durch die geplante Regelung spezifische medizinische Erfordernisse und die bewährte Zusammenarbeit zwischen spezialisierten Zentren und Apotheken eingeschränkt werden könnten.“
Die Fachgesellschaft GPGE (Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG). Die GPGE befürchtet, dass die geplanten Standardisierungen pharmazeutischer Dienstleistungen, wie das Medikationsmanagement und die Betreuung von Organtransplantierten, den individuellen Bedürfnissen komplex und chronisch kranker Kinder nicht gerecht werden. Besonders hervorgehoben wird, dass diese Patientengruppen oft an spezialisierten Zentren mit hoher ärztlicher Expertise betreut werden und eine flexible, interdisziplinäre Versorgung benötigen. Die GPGE kritisiert außerdem die geplante Möglichkeit, dass Apotheker in akuten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Sie betont, dass gerade bei Erkrankungen wie der akuten Gastroenteritis bei Kindern eine fundierte klinische Erfahrung notwendig ist, die Apotheker in der Regel nicht besitzen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Ungeeignetheit standardisierter pharmazeutischer Dienstleistungen für komplexe pädiatrische Patienten, (2) die Bedeutung spezialisierter Zentren und individueller Betreuung, und (3) die Risiken einer Ausweitung der Abgaberechte für Apotheker bei akuten Erkrankungen im Kindesalter.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Neuregelung schafft eine Vielzahl an Problemen bei einem sehr überschaubaren Nutzen und sogar möglichem Schaden für die Versorgung.“
Der GKV-Spitzenverband äußert sich zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung. Grundsätzlich wird das Ziel begrüßt, die Apothekenversorgung flexibler, weniger bürokratisch und zukunftsfähig zu gestalten. Besonders positiv bewertet werden die Flexibilisierung bei Personal- und Raumvorgaben, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Stärkung der Telepharmazie. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante pauschale Vergütungserhöhung für alle Apotheken, insbesondere für wirtschaftlich starke und Versandapotheken, ohne ausreichende Datengrundlage zur tatsächlichen Finanzlage. Ebenso werden die Ausweitung der Abgaberegeln bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln und die geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen abgelehnt, da sie zu Mehrkosten führen könnten, ohne den Versorgungsvorteil nachzuweisen. Die vorgesehene Möglichkeit für Apotheken, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abzugeben, wird als problematisch angesehen, da sie die ärztliche Diagnostik und die Arzneimitteltherapiesicherheit untergräbt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Reform der Apothekenvergütung und die damit verbundenen Risiken für die Beitragsstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 2) Die Auswirkungen auf Rabattverträge und Wirtschaftlichkeitsgebot, 3) Die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen und die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die hiermit verbundene Aufweichung des Arztvorbehaltes wird von Seiten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vehement abgelehnt und stellt kein angemessenes Signal im Sinne einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten dar.“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. bewertet den Referentenentwurf für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) differenziert. Die grundsätzlichen Ziele des Entwurfs, wie die Sicherstellung einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung, die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken, Fachkräftesicherung und Bürokratieabbau, werden begrüßt. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken, insbesondere wenn diese ärztliche Kompetenzen betreffen. Abgelehnt werden die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, die Ausweitung von Impf- und Testmöglichkeiten in Apotheken sowie die Übertragung von Präventions- und Beratungsleistungen, die nach Ansicht des Verbandes zwingend in die hausärztliche Versorgung gehören. Es wird betont, dass eine zentrale, koordinierte Patientensteuerung durch Hausärztinnen und Hausärzte für eine qualitativ hochwertige Versorgung unerlässlich ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gefahren der Aufweichung des Arztvorbehalts und die Schaffung von Doppelstrukturen, 2) Die Risiken und Grenzen der Übertragung von Präventions-, Beratungs- und Impfleistungen auf Apotheken, 3) Die Notwendigkeit klarer Verantwortlichkeiten und einer zentralen Dokumentation in der hausärztlichen Praxis.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die hiermit verbundene Aufweichung des Arztvorbehaltes wird von Seiten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vehement abgelehnt und stellt kein angemessenes Signal im Sinne einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten dar.“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. bewertet den Referentenentwurf für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) überwiegend kritisch. Grundsätzlich werden die Ziele, die wirtschaftlichen Bedingungen der Apotheken zu verbessern und die Versorgungssicherheit zu stärken, begrüßt. Allerdings lehnt der Verband die geplanten Ausweitungen der Kompetenzen von Apotheken ab, insbesondere die Möglichkeit, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben, pharmazeutische Dienstleistungen wie Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen sowie Impfungen und Testungen durchzuführen. Der Verband sieht darin eine Aushöhlung des sogenannten Arztvorbehalts, also der Regel, dass bestimmte medizinische Tätigkeiten ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden dürfen. Er warnt vor Doppelstrukturen, Versorgungsbrüchen und einer Gefährdung der Patientensicherheit. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen und deren Auswirkungen auf die Patientensteuerung und Qualitätssicherung, 2) Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheken ohne ärztliche Verordnung und die damit verbundenen rechtlichen und sicherheitsrelevanten Bedenken, 3) Die geplante Impf- und Testkompetenz für Apotheken und die daraus resultierenden Risiken für die zentrale Koordination und Dokumentation im Gesundheitssystem. Der Verband fordert, dass zentrale Aufgaben wie Prävention, Impfen und Medikationsmanagement weiterhin in der hausärztlichen Praxis gebündelt bleiben, um eine koordinierte, qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Bestreben, den Apothekenbereich zu stärken, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und den Bürokratieabbau zu fördern, darf zu keiner Zeit – weder medizinisch noch finanziell – zu Lasten der Versicherten und Beitragszahlenden gehen.“
Die Innungskrankenkassen (IKK e.V.) nehmen zu den Referentenentwürfen zur Apothekenreform Stellung. Sie begrüßen grundsätzlich das Ziel, die Apothekenversorgung zukunftsfähig zu machen, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels und des Strukturwandels. Positiv bewertet werden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, flexiblere Personaleinsatzmöglichkeiten, Digitalisierung und Entbürokratisierung. Kritisch sieht der IKK e.V. jedoch geplante erweiterte Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln in Apotheken, die aus ihrer Sicht die etablierten Rabattverträge gefährden und zu erheblichen Mehrkosten für Versicherte führen würden. Auch eine pauschale Erhöhung des Apothekenfixums und die Einführung einer sogenannten Verhandlungslösung zur Honoraranpassung werden abgelehnt, da sie ohne nachweisbaren Mehrwert lediglich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigern würden. Weiterhin spricht sich der Verband gegen handelsübliche Skonti (Rabatte) des Großhandels aus und fordert, dass kostentreibende Maßnahmen nur auf Basis gesicherter Daten eingeführt werden. Die medizinische Sicherheit der Patientinnen und Patienten müsse oberste Priorität haben, insbesondere bei geplanten Ausnahmen zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung. Die Ausweitung von Impfangeboten in Apotheken wird nur unter der Voraussetzung qualifizierter Schulung und Kostenkontrolle befürwortet. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ablehnung erweiterter Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln und die Bedeutung der Rabattverträge für die GKV, 2) Die Kritik an kostensteigernden Maßnahmen ohne belegbaren Versorgungsmehrwert, 3) Die Forderung nach medizinischer Sicherheit und die Ablehnung von Ausnahmen bei der Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Kontrolle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Tatsächlich aber droht eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit sowie eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Referentenentwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel des Gesetzes ist es, Apotheken zu stärken und die ambulante Versorgung zu entlasten. Die KBV sieht jedoch die Gefahr, dass ärztliche Kompetenzen ausgehöhlt, die Patientensicherheit geschwächt und das Gesundheitssystem weiter zersplittert wird. Besonders kritisch bewertet die KBV die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen auf Aufgaben, die bislang Ärzten vorbehalten sind, wie etwa Impfungen und Diagnostik. Die KBV betont, dass Apotheker hierfür nicht ausreichend ausgebildet sind und dies einen Verstoß gegen den sogenannten Arztvorbehalt (nur Ärzte dürfen Heilkunde ausüben) darstellt. Auch die geplante Möglichkeit für Apotheker, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben, lehnt die KBV strikt ab, da dies die Trennung von Verordnung und Abgabe aufhebt und zu Fehlanreizen sowie Risiken für Patientensicherheit und Therapietreue führt. Die KBV fordert, dass die Wirtschaftlichkeitsverantwortung für solche Abgaben nicht auf Ärzte abgewälzt werden darf. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die rechtlichen und fachlichen Bedenken gegen die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Apotheker (insbesondere Impfungen und Diagnostik), 2) die Kritik an der geplanten Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheker ohne ärztliche Verordnung, und 3) die Forderung nach klaren Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und Haftung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems im Sinne einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung im interdisziplinären Team betrachten wir als einen notwendigen und richtungsweisenden Schritt.“
Die gemeinsame Stellungnahme der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung. Die Kammern betonen die Bedeutung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel. Besonders hervorgehoben werden: (1) die geplante Lockerung des Arztvorbehalts bei Testungen in Pflegeeinrichtungen, wodurch Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen können, (2) das Potenzial der Pflegefachpersonen bei Präventionsaufgaben und die Möglichkeit von Kooperationen mit Apotheken, sowie (3) die Notwendigkeit eines flächendeckenden Apothekennetzes mit 24-stündiger Verfügbarkeit für die Versorgung von Pflegebedürftigen. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die Refinanzierung von Testmaterialien, die Rolle von Apotheken bei Impfungen und Testungen, sowie die Optimierung der E-Rezept-Übermittlung und die Einbindung von Pflegeeinrichtungen in digitale Prozesse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die nun im ApoVWG vorgesehenen Maßnahmen sind aus unserer Sicht jedoch nicht zielführend.“
Der Marburger Bund äußert sich kritisch zu den geplanten Gesetzesänderungen im Bereich der Apothekenversorgung. Er begrüßt zwar grundsätzlich Bemühungen, die Versorgung in unterversorgten Gebieten zu verbessern und Bürokratie abzubauen, sieht aber die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen als nicht zielführend an. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Möglichkeit, dass Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen (§§ 48a, 48b AMG), da dies die bewährte Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Apothekern aufhebe und Risiken für Patienten sowie Haftungsprobleme für Apotheker mit sich bringe. Auch die Ausweitung der Impf- und Testmöglichkeiten für Apotheker wird abgelehnt, da aus Sicht des Marburger Bundes die notwendige medizinische Expertise und Qualitätssicherung fehlen. Die geplante Lockerung der personellen Anforderungen in Apotheken, etwa durch den Einsatz von Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) oder Apothekern mit Drittstaatenausbildung im Anerkennungsverfahren, wird ebenfalls kritisch gesehen, da dies zu einem Qualitätsverlust in der Patientenversorgung führen könne. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheken ohne ärztliche Verordnung und die damit verbundenen Risiken. 2. Die Ausweitung der Impf- und Testbefugnisse für Apotheker und die fehlende Qualitätssicherung. 3. Die Lockerung der personellen Anforderungen und Qualitätsstandards in Apotheken zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine angemessene Honoraranpassung droht die Reform, ihre Ziele nur halbherzig zu erreichen und die wirtschaftliche Situation der Apotheken nicht angemessen zu stärken.“
Die Medipolis Unternehmensgruppe und die Saale-Apotheke Jena begrüßen grundsätzlich die geplanten Reformen zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) und der Apothekenbetriebsordnung. Sie sehen darin wichtige und überfällige Schritte für eine moderne, patientenzentrierte Versorgung, insbesondere angesichts der Herausforderungen durch Digitalisierung, demografischen Wandel und steigende Anforderungen an die Arzneimittelversorgung. Besonders unterstützt werden Maßnahmen wie die Stärkung digitaler Prozesse, die Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen (z.B. Medikationsmanagement, Prävention, onkologische Betreuung) und die Integration von Impfungen in Apotheken. Kritisch bewertet werden jedoch die fehlende Honoraranpassung für Apotheken, die geplante Vereinheitlichung und häufigere digitale Preisabfragen (mit Risiken für herstellende Betriebe und die Versorgungssicherheit), sowie einzelne Regelungen zur Vergütung und Abgabe von Rezepturen. Die Stellungnahme fordert u.a. eine bessere finanzielle Ausstattung der Apotheken, praktikable und faire Regelungen bei Preisabfragen und Vergütungen, sowie eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse schwerstkranker Patienten, etwa durch telepharmazeutische Angebote und eine Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer angemessenen Honoraranpassung und die wirtschaftliche Lage der Apotheken, 2) die Risiken und Herausforderungen bei Preisabfragen und deren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, 3) die Versorgung schwerstkranker Patienten und die Rolle spezialisierter Dienstleistungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend sehen wir mit den infektionsmedizinische-assoziierten Änderungen nicht nur die grundsätzlichen Werte im Vertrauensverhältnis zwischen Patient – Arzt – Apotheker in Gefahr, sondern insbesondere auch die Qualität der Infektionsdiagnostik, -therapie und -prävention gefährdet.“
Die Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Infektionstherapie (PEG) und mehrere mitunterzeichnende Fachgesellschaften äußern sowohl grundsätzliche als auch spezifisch-fachliche Bedenken zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG). Die Stellungnahme betont die besondere gesellschaftliche Verantwortung beim Umgang mit Antiinfektiva (Medikamente gegen Infektionskrankheiten) und Impfstoffen, da Fehler nicht nur den einzelnen Patienten, sondern die gesamte Bevölkerung betreffen können. Die Fachgesellschaften sprechen sich entschieden gegen eine Ausweitung pharmazeutischer Kompetenzen auf Bereiche wie Impfungen, Infektionsdiagnostik und die Verschreibung von Antibiotika aus. Sie argumentieren, dass Apothekerinnen und Apotheker trotz möglicher Zusatzqualifikationen nicht über das notwendige umfassende medizinische Wissen verfügen, um diese Aufgaben sicher und verantwortungsvoll zu übernehmen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Risiken einer Aufhebung der Trennung zwischen ärztlichen und pharmazeutischen Aufgaben, (2) die Gefahren durch fehlerhafte Infektionsdiagnostik und -therapie, insbesondere im Hinblick auf Antibiotikaresistenzen, und (3) die gesellschaftlichen Folgen einer Lockerung der bisherigen Regelungen, wie etwa die Zunahme multiresistenter Erreger und die Gefährdung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient, Arzt und Apotheker.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.“
Pharma Deutschland e.V., der größte Verband der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie in Deutschland, bewertet die Referentenentwürfe für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung grundsätzlich positiv. Der Verband unterstützt das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, um eine flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit, pharmazeutische Unternehmer bei neuen Regelungen einzubinden und Transparenz sowie faire Fristen zu gewährleisten, (2) die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen, insbesondere zur Prävention und zur Senkung von Antibiotikaresistenzen, und (3) die Modernisierung und Vereinfachung der Regelungen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln, einschließlich eines produktbezogenen Switch-Verfahrens und eines verbesserten Verwertungsschutzes. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine bessere Vergütung und Abrechnung von Impfungen, die Einbindung von Apotheken in die Abgabe digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und eine Stärkung der Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem aus. Fachbegriffe und Abkürzungen wie SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), AMG (Arzneimittelgesetz), OTC-Switch (Wechsel eines Medikaments von verschreibungspflichtig zu rezeptfrei) und DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen) werden erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich begrüßt Pro Generika die Stärkung der Apotheken als eine tragende Säule in der Arzneimittelversorgung und insbesondere die geplante Entbürokratisierung. Allerdings erscheinen uns einzelne Regelungen nicht konkret genug, um eine rechtssichere Anwendung in der Praxis zu gewährleisten.“
Pro Generika e.V. begrüßt grundsätzlich die Stärkung der Apotheken und die angestrebte Entbürokratisierung im Rahmen des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes sowie der Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung. Allerdings werden einzelne Regelungen als nicht ausreichend konkret kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilisierung der Substitutionsregelungen (§ 129 SGB V), die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (§ 129 Abs. 5c SGB V) und die Meldepflichten (§ 131 SGB V). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regelungen zur Substitution von Arzneimitteln, 2) die doppelte Berücksichtigung von Herstellerabschlägen bei der Abrechnung und die Ausgestaltung der Auskunftsansprüche, sowie 3) die Modernisierung der Meldepflichten und Datenübertragung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der SVDGV begrüßt diese Erweiterung ausdrücklich, weil sie die wohnortnahe Prävention und Früherkennung stärkt und Apotheken in ihrer Rolle als niedrigschwellige Gesundheitsdienstleister weiterentwickelt.“
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) äußert sich zum Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung sowie der Arzneimittelpreisverordnung. Der Verband begrüßt ausdrücklich die geplante Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken um präventive und diagnostische Elemente, insbesondere Beratungen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. SVDGV schlägt vor, Laboranalysen und patientennahe Bluttests explizit als Teil dieser Leistungen aufzunehmen, um die Qualität und Rechtssicherheit zu erhöhen. Zudem fordert der Verband verbindliche technische und datenschutzrechtliche Anforderungen an IT-Systeme für digitale In-vitro-Diagnostik, damit digitale Tests sicher, interoperabel und manipulationssicher dokumentiert werden können. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Integration von Laboranalysen und patientennaher Diagnostik in die Apothekenleistungen, 2) die Notwendigkeit verbindlicher technischer Standards für IT-Systeme in der digitalen Diagnostik, 3) die Rolle der Apotheken als niedrigschwellige Gesundheitsdienstleister in der Prävention und Früherkennung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der SpiFa unterstützt das Anliegen, die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu verbessern und ein flächendeckendes Netz an öffentlichen Apotheken zur Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Deutschland zu erhalten. Ausdrücklich kritisch sieht der SpiFa jedoch die darin beabsichtigten Maßnahmen zur Ausweitung von Befugnissen und Erweiterung der Aufgaben für die öffentlichen Apotheken, die mit ihrer eigentlichen gesetzlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung nicht verbunden sind und weit in den Kernbereich ärztlicher Tätigkeit hineinreichen.“
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Während der SpiFa die Zielsetzung begrüßt, die Wirtschaftlichkeit und das flächendeckende Netz öffentlicher Apotheken zu stärken sowie Bürokratie abzubauen, lehnt er die geplante Ausweitung von Befugnissen und Aufgaben der Apotheken ab, insbesondere wenn diese in den ärztlichen Tätigkeitsbereich hineinreichen. Der Verband sieht keine Versorgungslücken, die eine solche Ausweitung rechtfertigen würden, und befürchtet negative Auswirkungen auf Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit. Besonders kritisch bewertet der SpiFa die geplante Erweiterung des Impfangebots und patientennaher Schnelltests durch Apotheken, da diese Tätigkeiten seiner Ansicht nach ärztliche Kompetenzen und Infrastruktur erfordern. Auch die vorgesehene Möglichkeit, dass Apotheker in besonderen Situationen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen, wird abgelehnt, da dies das Prinzip der Trennung von Verschreibung und Abgabe untergräbt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die klare Ablehnung der Ausweitung des Impfangebots und labordiagnostischer Tätigkeiten auf Apotheken, 2) die Forderung nach besserer Vergütung und strukturierter Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern zur Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwirkungen, und 3) die Kritik an der Aufhebung des Arztvorbehalts für Schnelltests und die damit verbundenen Risiken für Patientensicherheit und Versorgungsqualität.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Erweiterung der Abgabekompetenzen nach den neuen §§ 48a und 48b AMG wirft eine Reihe von grundsätzlichen und systematischen Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf den Anspruch der Versicherten nach § 31 SGB V, die Einbindung in die für die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln geltenden übergeordneten Regelungen sowie die Abgrenzung zur ärztlichen Versorgung.“
Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewerten den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG), der die Rahmenbedingungen für öffentliche Apotheken verbessern und deren Rolle in der wohnortnahen Gesundheitsversorgung stärken soll. Zentrale Maßnahmen sind Bürokratieabbau, mehr Eigenverantwortung für Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie die Ausweitung pharmazeutischer Aufgaben, insbesondere bei Prävention und direkter Patientenversorgung. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die geplante Einführung von § 48a AMG, der Apotheken in Ausnahmefällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung erlaubt, (2) die Ausweitung der Abgabekompetenzen bei akuten Erkrankungen (§ 48b AMG), und (3) die rechtssystematischen und wirtschaftlichen Implikationen, insbesondere im Hinblick auf die Leistungsansprüche der Versicherten und die Einbindung in bestehende Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Regelungen Unsicherheiten bezüglich der Abgrenzung zur ärztlichen Versorgung und der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung schaffen und empfiehlt, die bestehenden Regelungen im SGB V und der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) stärker einzubeziehen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 31.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir bitten um unbeirrbare Standhaftigkeit bei der politischen Umsetzung des Reformvorhabens in der vom BMG bisher beabsichtigten Form.“
Der Verband bundesweit tätiger Filialapotheker e.V. begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), sieht darin aber Verbesserungsbedarf aus Sicht der Filialapotheken. Besonders hervorgehoben werden fünf Änderungswünsche: Erstens soll die zulässige Zahl von Zweigapotheken pro Betreiber von derzeit maximal zwei auf mindestens drei, besser vier erhöht werden, um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Zweitens wird eine präzisere Definition des Begriffs 'Ortsteil' gefordert, um praxisnahe Genehmigungen zu ermöglichen. Drittens und viertens wird eine Ausweitung der Vertretungsregelung für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) vorgeschlagen: Die Zahl der zulässigen Leitungstage durch PTAs soll von 20 auf 35 pro Jahr steigen, mit der Möglichkeit, diese auch stundenweise zu nutzen. Fünftens lehnt der Verband die geplante, umfangreiche und langwierige Weiterqualifizierung für PTAs (mindestens zwei Jahre und 650 Stunden) ab und schlägt stattdessen ein flexibleres, erfahrungsbasiertes Qualifizierungskonzept mit schnellerer Prüfungsoption vor. Besonders ausführlich thematisiert werden die Kritik an der geplanten PTA-Qualifizierung, die Forderung nach mehr Zweigapotheken und die Argumentation gegen die Standespolitik der Apothekerverbände, die aus Sicht des Verbandes die Reformen blockieren. Der Verband betont, dass die Einbindung von PTAs in Leitungsfunktionen keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, sondern vielmehr die Versorgungssicherheit stärkt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht des VDGH ist die Weiterentwicklung der Apothekenversorgung ein zentraler Baustein einer modernen, patientenorientierten Gesundheitsstruktur. Voraussetzung für den Erfolg der Reform ist eine sachgerechte und praktikable Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Voraussetzungen, die Qualitätssicherung und die Vergütung patientennaher Leistungen.“
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel des Gesetzes ist es, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern und Apotheken stärker in präventive und diagnostische Aufgaben einzubinden. Besonders positiv bewertet der VDGH die geplante stärkere Nutzung moderner In-vitro-Diagnostika (Labortests, die außerhalb des Körpers durchgeführt werden) in Apotheken, was die Früherkennung von Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes verbessern soll. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung von patientennahen Schnelltests (Point-of-Care-Testing, POCT) hervor, die direkt in Apotheken durchgeführt werden können. Der VDGH spricht sich zudem für eine Vergütung von Schnelltests in Pflegeeinrichtungen aus, da eine Selbstzahlerlösung für Bewohner und Personal als unzumutbar angesehen wird. Abschließend wird betont, dass die geplanten Änderungen im Heilmittelwerbegesetz und Infektionsschutzgesetz sachgerecht und sinnvoll sind. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Rolle und Vergütung patientennaher Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen, 2) Die Bedeutung von In-vitro-Diagnostika für Prävention und Risikobewertung, 3) Die Änderungen der Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001035 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die nochmals erweiterten Abgabemöglichkeiten durch Apotheken werden abgelehnt. Damit könnte die Rabattvertragssystematik vollständig unterlaufen werden und die wirtschaftliche Versorgung würde vom Lagerbestand bzw. dem Einkaufsverhalten der Apotheke abhängen.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) äußert sich grundsätzlich zustimmend zur Zielsetzung der Gesetzentwürfe, die Apothekenversorgung zu stärken und ein flächendeckendes Apothekennetz, insbesondere in ländlichen Regionen, zu erhalten. Besonders begrüßt werden die geplante Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale sowie die Flexibilisierung der Apothekenleitung durch Pharmazeutisch-Technische Assistent:innen (PTA) mit Zusatzqualifikation. Kritisch sieht der vdek jedoch die erweiterten Möglichkeiten für Apotheken, von der wirtschaftlichen Arzneimittelauswahl abzuweichen, da dies die Rabattvertragssystematik gefährde und zu höheren Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) führen könnte. Ebenso wird die gesetzliche Vorgabe konkreter pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) abgelehnt, da sie die Kompetenzen der Selbstverwaltung beschneidet und nicht immer einen nachgewiesenen Patientennutzen bietet. Die Möglichkeit zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung wird wegen ungeklärter Finanzierung und rechtlicher Unsicherheiten kritisch bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen auf die Rabattverträge und die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung, 2) Die Finanzierung und Verwendung der Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienste, 3) Die Rolle und Kompetenzen der Selbstverwaltung bei der Definition pharmazeutischer Dienstleistungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 31.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt wird das Verfahren dadurch schneller, transparenter und für alle Beteiligten praktischer gestaltet. Daher wird die vorgeschlagene Regelung unterstützt.“
Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie zugehörige Änderungsverordnungen. Der PKV-Verband begrüßt ausdrücklich die Einbeziehung der PKV in die Hilfstaxe für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln, was eine Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten (GKV) bedeutet. Die vorgesehene Digitalisierung und Strukturierung der Preisanfragen wird als wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Transparenz bewertet. Kritisch sieht der Verband die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) auf Präventions- und Beratungsleistungen, da Apotheken hierfür nicht ausreichend qualifiziert seien und Doppelstrukturen zu bestehenden ärztlichen Angeboten entstehen könnten. Die geplante Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung (§ 48b AMG) wird abgelehnt, da sie die bewährte Trennung von ärztlicher Diagnose und pharmazeutischer Abgabe aufweicht und Risiken für Patientensicherheit birgt. Die Erweiterung der Impfkompetenzen für Apotheker wird hingegen begrüßt, sofern sie klar begrenzt bleibt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren und umfassenden Beteiligung des PKV-Verbands bei allen Verhandlungen (Benehmensregelung), 2) die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Ärzten und Apothekern insbesondere bei der Arzneimittelabgabe und Diagnostik, 3) die Bewertung und Ausgestaltung pharmazeutischer Dienstleistungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die in den Referentenentwürfen vorgesehenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Arzneimittelversorgung durch Apotheken langfristig abzusichern und ihre wirtschaftliche Basis nachhaltig zu stärken.“
Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e.V. (VZA) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der VZA begrüßt grundsätzlich das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern und Bürokratie abzubauen, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisiert werden die unzureichende paritätische Transparenz bei Preisverhandlungen zwischen Apotheken und Krankenkassen (Hilfstaxe), die weiterhin problematische Praxis der sogenannten Nullretaxationen (vollständige Vergütungsstreichung bei formalen Fehlern), sowie die geplante anteilige Abrechnung von Teilmengen bei Rezepturen ohne Kostenerstattung für Verwürfe. Der VZA fordert eine stärkere Einbindung der Apotheken in Preisabfragen, eine gesetzliche Begrenzung von Nullretaxationen, eine angemessene Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen auch bei parenteraler Antitumortherapie und eine Anhebung der Arbeitspreise für die Herstellung von Zytostatikazubereitungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Forderung nach echter Transparenz und Gleichberechtigung bei Preisverhandlungen (Hilfstaxe), 2) die wirtschaftlichen und versorgungsrelevanten Folgen der geplanten Änderungen zur Abrechnung von Teilmengen und Verwürfen, 3) die Notwendigkeit, die Rolle der öffentlichen Apotheken gegenüber Krankenhausapotheken und MVZ-Strukturen zu schützen und das Regionalprinzip zu stärken.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vfa unterstützt den erklärten Willen des Gesetzgebers, die Ausweitung eines niedrigschwelligen Impfangebots in Apotheken zu nutzen, um eine Erhöhung der Impfquoten zu erreichen.“
Die Stellungnahme des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums, die Impfquoten durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zu erhöhen und Prävention im Gesundheitssystem zu stärken. Der vfa unterstützt die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) und das niedrigschwellige Impfangebot in Apotheken, fordert jedoch eine Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bei der Durchführung und Vergütung von Impfungen und Tests. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Notwendigkeit klarer rechtlicher und vergütungsbezogener Regelungen für Apothekenleistungen, auch für Selbstzahler und Satzungsleistungen. 2) Die Ausweitung des Impfangebots auch auf Jugendliche ab 16 Jahren, um Impflücken zu schließen. 3) Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Erstattung patientennaher Schnelltests zur besseren Infektionsprävention. Der vfa spricht sich zudem für die konsequente Einführung des elektronischen Impfpasses und den Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote, etwa in Schulen und Betrieben, aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 11.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000762 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Entscheidend ist, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen – insbesondere Apotheken und der Heilberuf der Diätassistent:innen – partnerschaftlich zusammenwirken und ihre jeweiligen Kompetenzen zum Wohle der Versicherten sowie eines Public-Health-Ansatzes gezielt einbringen.“
Die maßgeblichen Spitzenorganisationen für Ernährungstherapie auf Bundesebene begrüßen die geplante Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in Apotheken um präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie sie der Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) vorsieht. Sie betonen jedoch, dass Beratungen zu Ernährung und Lebensstil, insbesondere bei ernährungsbedingten Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Adipositas, in den Kompetenzbereich speziell ausgebildeter Diätassistent:innen gehören. Die Stellungnahme fordert eine klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen Apotheken (niederschwellige Erstberatung und Screening) und Diätassistent:innen (umfassende Präventions- und Fachberatung) sowie verbindliche Qualitätsstandards und eine interprofessionelle Zusammenarbeit. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, die Fachkompetenz der Diätassistent:innen in die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen einzubinden, 2) Qualitätssicherung und Patientensicherheit durch Leitlinien, Fortbildungen und digitale Infrastruktur, 3) die klare Definition von Verantwortlichkeiten zur Vermeidung von Kompetenzüberschneidungen und Risiken für die Patientensicherheit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen die Grundlage für eine moderne, digitale und flächendeckende Arzneimittelversorgung. Entscheidend ist nun, dass die Reform nicht nur rechtliche Anpassungen, sondern spürbare Entlastungen und wirtschaftliche Stabilität für die Apotheken bringt.“
Der Verband innovativer Apotheken e.V. (via.health) begrüßt die Ziele des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und der begleitenden Verordnungen ausdrücklich. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit der Modernisierung, Digitalisierung und Entbürokratisierung des Apothekenwesens hervor, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung auch in Zukunft zu sichern. Besonders betont wird die Entlastung der Apotheken von administrativen Hürden, die Einführung und Optimierung des E-Rezepts sowie die Möglichkeit des ersetzenden Scannens von Papierbelegen (Muster16), um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen. Der Verband fordert außerdem eine deutliche Anpassung der Apothekenvergütung, flexiblere Strukturen zur Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen, eine faire Vergütung für zusätzliche Aufgaben wie das Inkasso von Zuzahlungen und das Management von Lieferengpässen, sowie die Einführung moderner Rechtsformen wie der Apotheken-GmbH. Weitere Schwerpunkte sind die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Impfungen und Digitalisierung der Patientenakte, sowie klare Regelungen zur Temperatureinhaltung beim Versandhandel mit Arzneimitteln. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Digitalisierung (z.B. E-Rezept, Direktabrechnung), 2) der 5-Punkte-Plan zur Zukunft der Arzneimittelversorgung (insbesondere Honoraranpassung und neue Versorgungsmodelle), 3) spezifische Vorschläge zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und Qualität im Versandhandel.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ob die bisher geltenden Voraussetzungen und durch das ApoVWG geplanten Veränderungen für Apotheken und die damit verbundenen Anreize zu einem Erhalt bzw. zu einer Verbesserung der Versorgung führen, wird von Seiten des VdPP aber bezweifelt. Notwendig wäre aus hiesiger Sicht neben einer dringenden Novellierung der Approbationsordnung die Einbindung von Apotheken in moderne und interprofessionell arbeitende Primärversorgungsstrukturen.“
Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG), insbesondere die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Allerdings kritisiert der VdPP, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Herausforderungen der Zukunft – insbesondere im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) – zu bewältigen. Der VdPP fordert eine echte Strukturreform, die qualitativ hochwertiges pharmazeutisches Arbeiten, interprofessionelle Zusammenarbeit und eine gezielte Förderung von Apotheken an strukturell und sozioökonomisch benachteiligten Standorten ermöglicht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer Honorarerhöhung für Apotheken, die auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen soll; 2) Die kritische Haltung zu geplanten Ausnahmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept und die Ablehnung einer Ausweitung dieser Befugnisse; 3) Die Forderung nach einer Bedarfsplanung, um nicht nur ländliche, sondern auch benachteiligte städtische Gebiete angemessen zu versorgen. Der VdPP spricht sich zudem gegen eine Ausweitung von Selbstzahlerleistungen und gegen eine Schwächung des Solidarsystems aus.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 12 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
Lobbyregister-Nr.: R001417 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71029
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Kabinettsentwurf vom 12.12.2025 enthält eine Reihe von Regelungsvorhaben, die aus Sicht des AVWL geeignet sind, die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern sowie auch einen Beitrag zur Stabilisierung des flächendeckenden Apothekensystems zu leisten. Kritisch beurteilt wird aufgrund des systemgefährdenden Potenzials die vorgesehene Erprobung einer Vertretung durch PTA. Bemängelt wird durch den AVWL zudem, dass es der Reformentwurf verabsäumt, die Arzneimittelpreisbindung abzusichern, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2025 (Aktenzeichen I ZR 74/24) angreifbar ist.
Lobbyregister-Nr.: R001682 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71889
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen beim Leistungsspektrum angestrebt.
Lobbyregister-Nr.: R001419 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73336
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel ist die Änderung bzw. Streichung einzelner Regelungen zu erleichterten Abgaberegeln, Retaxationsausschlüssen und Vergütungsregelungen für pharmazeutische Dienstleistungen einschließlich der Auflösung des Fondsmodells. Zudem wird die Ergänzung um Telepharmazie sowie Anpassungen bei Preis- und Abschlagsregelungen angestrebt.
Lobbyregister-Nr.: R002706 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73237
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das ApoVWG sieht verschiedene Ergänzungen/Änderungen u.a. in den angegliederten Verordnungen (Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenbetriebsordnung) vor. Hier beziehen wir Stellung hinsichtlich der Themen geplante Kühlpflicht im Versand, pharmazeutische Dienstleistungen mit Blick auf Telepharmazie. Außerdem fordert der BVDVA die Ausweitung des apothekenüblichen Sortiments und mach Vorschläge hinsichtlich des Fachkräftemangels. U.a. geht es uns hier um die Einführung einer Heilberufe-GmbH, die es für den Nachwuchs attraktiver macht, eine Apotheke zu übernehmen/weiterzuführen.
Lobbyregister-Nr.: R000652 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70106
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mehr Kompetenzen im PTA-Beruf durch anerkannte Weiterqualifizierung und somit eine zeitweise Vertretungsbefugnis in den Apotheken. Arbeiten unter Verantwortung eines Apothekers.
Lobbyregister-Nr.: R004587 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73118
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DGKL betreibt Interessenvertretung zum ApoVWG mit dem Ziel, die im Entwurf vorgesehene Ausweitung labordiagnostischer Untersuchungen/Testtätigkeiten in Apotheken sowie die damit verbundenen Änderungen u. a. im Infektionsschutzgesetz zu verhindern bzw. so zu ändern, dass der Arztvorbehalt und die ärztliche Indikationsstellung gewahrt bleiben, verbindliche Qualitätsanforderungen (insb. Rili‑BÄK) sichergestellt und Meldepflichten nach IfSG rechtssicher und eindeutig geregelt werden.
Lobbyregister-Nr.: R003643 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73324
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Beibehaltung der derzeit etablierten, bewährten und verlässlichen flächendeckenden Versorgungsstrukturen für Arzneimittel sowie die weitere Ausgestaltung bürokratischer und regulatorischer Anforderungen sollten im Sinne des gesundheitspolitischen Ziels der Entbürokratisierung vermieden werden, um die nachhaltige bzw. langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Lobbyregister-Nr.: R001114 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70989
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik angestrebt.
Lobbyregister-Nr.: R001418 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73600
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sofortige Anhebung des Apothekenpackungsfixums auf mindestens 9,50 Euro.
Streichung der vorgesehenen Vertretungsregelung für pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA).
Streichung der geplanten Erleichterungen für Zweigapotheken.
Nachbesserung der vorgesehenen Verhandlungslösung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband.
Lobbyregister-Nr.: R000628 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73436
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir unterstützen unseren Mandanten dabei, die Beratung zur Rauchentwöhnung als pharmazeutische Dienstleistung zu etablieren und hierdurch eine fachliche Beratung von Raucherinnen und Rauchern in Apotheken zu ermöglichen. Der Vorschlag soll auf das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erklärte Ziel einzahlen, Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken zu stärken.
Lobbyregister-Nr.: R005023 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73029
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, ein „flächendeckendes Apotheken-netz“ und eine „wohnortnahe Arzneimittelversorgung“ über Apotheken als „tragende Säule in der Arzneimittelversorgung“ und “wichtige, niedrigschwellige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Gesundheit“ zu erhalten, unterstützt der VdPP. Neben dringend zu verbessernden wirtschaftlichen Bedingungen für Apotheken muss aus Sicht des VdPP das Apothekenwesen auch im Sinne einer interprofessionell angelegten Primärversorgung weiterentwickelt werden, um die Herausforderungen der Arzneimittelversorgung in der Zukunft, insbesondere im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit, zu meistern.
Lobbyregister-Nr.: R004790 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72397
| Eingang im Bundestag: | 11.02.2026 |
| Erste Beratung: | 27.02.2026 |
| Drucksache: | 21/4084 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Gesundheit | 04.03.2026 | Ergänzung Anhörung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 05.03.2026 im Ausschuss für Gesundheitsausschuss statt.
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): Die ABDA betonte die zentrale Bedeutung einer Erhöhung des Apothekenhonorars. Seit 13 Jahren seien die Honorare eingefroren, das Fixum zuletzt 2013 angepasst worden. Die Betriebskosten seien seitdem um rund 65 Prozent gestiegen, wodurch die wirtschaftliche Grundlage vieler Apotheken akut gefährdet sei.
GKV-Spitzenverband: Der GKV-Spitzenverband sprach sich gegen eine pauschale Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro für alle Apotheken aus. Besonders Apotheken mit hohen Umsätzen und Versandapotheken mit Skalierungsmöglichkeiten würden unangemessen profitieren. Stattdessen wurde ein abgestuftes Vorgehen und die Möglichkeit zur Absenkung des Fixums für wirtschaftlich starke Apotheken gefordert.
AOK-Bundesverband: Der AOK-Bundesverband warnte vor höheren Kosten und Doppelstrukturen. Während mit der Primärarztversorgung die Komplexität des Systems reduziert werden solle, würden neue pharmazeutische Dienstleistungen einen parallelen Leistungsstrang aufbauen und die Systemkomplexität erhöhen.
Freie Apothekerschaft: Die Freie Apothekerschaft forderte Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Sie lehnt die Vertretung des Apothekenbetreibers durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ab und betont, dass die persönliche Leitung der Apotheke die Anwesenheit des Apothekers erfordere. Nullretaxationen sollten bis auf Extremfälle ausgeschlossen werden.
Bundesverband PTA: Auch der Bundesverband PTA lehnt die PTA-Vertretung ab, da keine verpflichtende Zusatzqualifikation vorgesehen sei. Die Übernahme der Apothekenleitung bringe erhöhte rechtliche und organisatorische Verantwortung mit sich, die mehr Wissen und Qualifikation erfordere.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV sieht durch die Reform eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen. Die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch Apotheker widerspreche einer effizienten Steuerung im Gesundheitswesen. Neue pharmazeutische Dienstleistungen und Impfleistungen würden die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit verschieben und gegen den Arztvorbehalt verstoßen.
Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheker. Die ärztliche Anamnese und differenzialdiagnostische Abklärung seien auch bei scheinbar unkomplizierten Erkrankungen notwendig.
Iris an der Heiden (IGES Forschungsinstitut): Iris an der Heiden stellte fest, dass die Erreichbarkeit von Apotheken trotz Standortschließungen weiterhin sehr gut sei. Es gebe keine überproportionale Schließung im ländlichen Raum; vielmehr seien Konsolidierung und Verdrängungswettbewerb die Ursachen. Eine pauschale Fixumserhöhung würde nicht gezielt gegen Standortschließungen wirken und vor allem Apotheken mit hoher Kundenfrequenz und Versandapotheken begünstigen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 770/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 19.12.2025 |
| Erster Durchgang: | 30.01.2026 |
| Status Bundesrat: | Beraten |