Sportfördergesetz
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG) |
| Initiator: | Bundeskanzleramt |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 10.07.2026 |
| Drucksache: | 21/5921 (PDF-Download) |
| Synopse: | nicht erforderlich |
| Beschlussempfehlung: | 21/7006 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht. |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die grundlegende Reform und effizientere, transparentere sowie weniger bürokratische Ausgestaltung der Förderung des Spitzensports in Deutschland. Dazu wird erstmals eine spezielle gesetzliche Grundlage geschaffen und eine unabhängige Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet, die künftig die zentrale Stelle für die Mittelvergabe und Steuerung der Spitzensportförderung sein soll. Die Förderung wird stärker an internationalen Leistungszielen, Potenzialen und Erfolgen ausgerichtet. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundeskanzleramt.
Hintergrund:
Der Entwurf verweist auf einen starken Anstieg der Bundesmittel für den Spitzensport in den letzten Jahren, ohne dass die sportlichen Erfolge im gleichen Maße gestiegen wären. Bereits 2016 wurde ein Reformkonzept beschlossen, dessen punktuelle Umsetzung aber als nicht ausreichend bewertet wurde. In der 20. Wahlperiode wurde ein weitergehender Reformprozess gestartet, der jedoch wegen Diskontinuität nicht abgeschlossen wurde. Der Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode sieht nun einen Paradigmenwechsel vor. Die Reform ist auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung Deutschlands und der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sehen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Einrichtung der Spitzensport-Agentur zusätzliche jährliche Ausgaben, die sich wie folgt aufbauen (in Tsd. Euro): 2027: 1.078, 2028: 3.325, 2029: 4.487, 2030: 6.442, 2031: 8.411. Ab 2031 fallen dauerhaft jährliche Mehrausgaben von etwa 8,4 Mio. Euro an (davon ca. 5,5 Mio. Euro Personalkosten, 2,4 Mio. Euro Sachkosten, 0,45 Mio. Euro Investitionen). Für die Länder entstehen nicht quantifizierbare Mehrausgaben, insbesondere für Reisekosten im Rahmen der Gremienarbeit. Für Kommunen sind keine Mehrausgaben zu erwarten. Einnahmen werden nicht erwartet. Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1,36 Mio. Euro (vor allem Bürokratiekosten). Der jährliche Erfüllungsaufwand der Bundesverwaltung steigt um rund 6,26 Mio. Euro.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt gemäß § 29 mit der Verkündung in Kraft. Ein konkretes Datum ist nicht genannt, daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Evaluation vor: Sechs Jahre nach Inkrafttreten erfolgt ein Bericht an den Bundestag über die Wirkungen des Gesetzes und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Spitzensport-Agentur; eine Gesamtevaluation ist nach zehn Jahren vorgesehen. Das Gesetz ersetzt das bisherige Leistungssportprogramm des Bundesministeriums des Innern von 2005. Es wird betont, dass das Gesetz zur Erreichung mehrerer Nachhaltigkeitsziele der UN beiträgt (u.a. Geschlechtergleichstellung, Gesundheit, Inklusion). Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, wird aber im Kontext der Olympiabewerbung als zeitlich dringlich dargestellt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- Der Bund fördert nur doping-, manipulations-, korruptions- und gewaltfreien Spitzensport.
- Ziel der Förderung sind kontinuierliche Weltspitzenleistungen, insbesondere Medaillengewinne und Finalplatzierungen bei internationalen Zielwettkämpfen (Olympische Spiele, Paralympics, World Games, Welt- und Europameisterschaften, Deaflympics).
- Spitzensport wird potenzial- und erfolgsorientiert gefördert, insbesondere in olympischen Disziplinen auf Basis von Analysen der PotAS-Kommission.
- Auch Disziplinen mit geringem Potenzial können bestandssichernd gefördert werden, um Nachwuchsentwicklung zu sichern.
- Im paralympischen Bereich gibt es ein eigenes, kriteriengeleitetes Mittelzuteilungssystem.
- Sport der Menschen mit geistigen Behinderungen wird nicht potenzial- und erfolgsorientiert, sondern unter Berücksichtigung der Lebenssituation und gesellschaftlicher Anerkennung gefördert.
- Der Bund kann auch Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport fördern, z.B. zur Inklusion, Gesundheitsförderung, Integration, Prävention, Nachhaltigkeit.
- Die Förderung liegt grundsätzlich beim Bundeskanzleramt, kann aber auf die neu zu gründende Spitzensport-Agentur übertragen werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Vergabe erfolgt nach Ermessen und unter Beachtung der Zielvorgaben.
- Die Förderung der Bundessportfachverbände erfolgt potenzial- und erfolgsorientiert, insbesondere für olympische Disziplinen nach PotAS-Analyse.
- Fördervoraussetzungen für Verbände: Umsetzung des Nationalen Anti-Doping-Codes, Maßnahmen gegen Gewalt/Machtmissbrauch, ordnungsgemäße Geschäftsführung.
- Fördermittel können bei Verstößen gegen die Voraussetzungen gekürzt oder zurückgefordert werden.
- Förderung kann mehrjährig und disziplinübergreifend als Verbandsbudget erfolgen.
- Individuelle Förderung von Athletinnen und Athleten umfasst Zuschüsse zum Lebensunterhalt, Unterstützung dualer Karrieren, Aufbau einer Altersvorsorge.
- Staatliche Sportförderstellen (z.B. Bundeswehr, Polizei, Zoll) bleiben erhalten.
- Sportwissenschaftliche Förderung umfasst Forschung, Wissensmanagement und Beratungsleistungen, insbesondere durch OSP, IAT, FES und Hochschulen.
- Förderung des Stützpunktsystems (Bundesstützpunkte, Olympiastützpunkte, Kienbaum-Zentrum) für Betrieb, Bauunterhalt, Personal und Betreuung.
- Förderung von Baumaßnahmen an anerkannten Standorten des Spitzensports, Schwerpunkt auf Modernisierung und Erhalt, Barrierefreiheit.
- Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, gesellschaftlicher Werte, Nachhaltigkeit und Menschenrechte.
- Förderung internationaler Sportbeziehungen, z.B. Unterstützung von internationalen Verbänden, Projekten, Tagungen, Kandidaturen.
- Förderung von Projekten und Institutionen mit gesamtstaatlicher Repräsentanz, z.B. NADA, MAKKABI Deutschland, Athleten Deutschland e.V., inklusive Sportwettbewerbe.
- Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Leipzig, die zentrale Aufgaben der Spitzensportförderung übernimmt.
- Die Agentur arbeitet eigenständig und unabhängig, fördert „aus einer Hand“, entwickelt Förderkonzepte, steuert und kontrolliert die Mittelvergabe, schließt Zielvereinbarungen mit Verbänden ab und sorgt für Transparenz.
- Organe der Agentur: Stiftungsrat (mit Bundesmehrheit), hauptamtlicher Vorstand, Sportfachbeirat (sportfachliche Beratung).
- Die Agentur wird jährlich aus dem Bundeshaushalt finanziert und kann zusätzlich Spenden und Zustiftungen einwerben.
- Die Arbeit der Agentur und die Wirkung des Gesetzes werden regelmäßig evaluiert (erste Evaluation nach 6 Jahren, Gesamtevaluation nach 10 Jahren).
- Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden bisherige Programme und Richtlinien abgelöst; Übergangsweise gelten bisherige Förderrichtlinien weiter, bis neue erlassen werden.
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen Maßnahmen und Strukturen des Gesetzentwurfs und lässt redaktionelle, Folge- und Übergangsregelungen sowie Detailregelungen außen vor.
| FAZ, 23.10.2025 | Unter Aufsicht des Staates |
| Sport 1, 23.10.2025 | Wirbel um neuen Gesetzesentwurf |
| DLF, 23.10.2025 | Weniger Einfluss für Sportverbände |
| Tagesspiegel, 23.10.2025 | Neues Sportfördergesetz: Weniger Einfluss für Sportverbände |
| Datum Referentenentwurf: | 23.10.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 25.03.2026 |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen CDU/CSU und SPD wurde die Fortführung einer Spitzensportreform festgehalten. Der DBS unterstützt dieses Vorhaben. Der DBS setzt sich für die Schaffung eines Sportfördergesetzes und einer Spitzensportagentur ein, die den besonderen Bedarfen des Sports von Menschen mit Behinderung Rechnung trägt.
Lobbyregister-Nr.: R002492 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79774
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verankerung der Olympiastützpunkte im Sportfördergesetz
Lobbyregister-Nr.: R004117 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78680
| Eingang im Bundestag: | 13.05.2026 |
| Erste Beratung: | 20.05.2026 |
| Abstimmung: | 10.07.2026 |
| Drucksache: | 21/5921 (PDF-Download) |
| Synopse: | nicht erforderlich |
| Beschlussempfehlung: | 21/7006 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Sport und Ehrenamt | 10.06.2026 | Ergänzung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 24.06.2026 im Ausschuss für Ausschuss für Sport und Ehrenamt statt.
keine Angabe
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 25.06.2026 im Ausschuss für Sportausschuss statt.
Olaf Tabor (Deutscher Olympischer Sportbund, DOSB): Tabor vermisst im Entwurf die explizite Festschreibung, dass der Bund für die Finanzierung des Spitzensports auf Bundesebene zuständig ist, obwohl darüber Einigkeit bestehe. Er kritisiert die fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport bei der Besetzung des Stiftungsrates und fordert einen zusätzlichen Sitz für den Sport, um ein Gleichgewicht zu schaffen. Die Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten Steuerungsfähigkeit und Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und -konzepte besitzen.
Hans-Jörg Michels (Deutscher Behindertensportverband, DBS): Michels fordert einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der Spitzensportförderung, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele, hänge davon ab, wie stark der paralympische Sport strukturell und gleichberechtigt im Fördersystem verankert wird. Die Belange des Parasports müssten verbindlich in den Strukturen und Systemen berücksichtigt werden.
Johannes Herber (Athleten Deutschland): Herber spricht sich für eine Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder aus, um Athletinnen und Athleten Mitbestimmung zu ermöglichen. Die Entsendung eines Mitglieds von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde die Akzeptanz der Agentur stärken. Er fordert, dass der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung wird und dass Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze justiziabel gemacht wird.
Charlotte Stapenhorst (Hockey-Nationalspielerin): Stapenhorst begrüßt die direkte Athletenförderung, kritisiert aber die mangelnde Beteiligung der Athleten an Entscheidungen. Sie bemängelt, dass der Entwurf keine Regelungen zur sozialen Absicherung der Athleten enthält, etwa zur Krankenversicherung, zum Rentenaufbau oder zur Absicherung bei Verletzungen und beim Übergang aus dem Spitzensport. Sie fordert, dass staatliche Förderung auch Verantwortung für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Athleten übernehmen müsse.
Alfons Hölzl (Ständige Konferenz der Spitzenverbände im DOSB): Hölzl fordert die Festschreibung der Autonomie des Sports im Gesetz und eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes. Er plädiert dafür, die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung in eine Soll-Bestimmung zu ändern.
Jürgen Scholz (Konferenz der Landessportbünde, KLSB): Scholz betont die Bedeutung der Olympiastützpunkte und fordert deren Verankerung als regionale Ansprechpartner und Schnittstellenmanager im Gesetz. Er spricht sich für Nachbesserungen bei den Compliance-Regelungen aus und fordert, dass Zuwendungsempfänger nicht im Stiftungsrat sitzen dürfen. Die Mittelvergabe müsse unabhängig organisiert werden.
Holger Hasse (Berufsverband der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport, BVTDS): Hasse fordert angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven für Trainerinnen und Trainer. Er spricht sich für einen echten Trainertarifvertrag aus, der zu attraktiver Vergütung, Planungssicherheit und flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen führen soll.
Urs Granacher (PotAS-Kommission): Granacher hält die Integration der PotAS-Kommission in die Agentur für sinnvoll. Der Erfolg der Reform hänge davon ab, ob die Agentur fachlich unabhängig arbeiten könne. Sie dürfe nicht politischen oder Verbandsinteressen unterliegen. Die Größe des Stiftungsrates solle bei neun Mitgliedern bleiben, aber eine ausgewogenere Verteilung zwischen Politik und Sport sei prüfenswert. Zuwendungsempfänger sollten nicht im Stiftungsrat sitzen.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Sport und Ehrenamt. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss und der Verteidigungsausschuss. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachterlich beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/5921) in der durch den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD geänderten Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion Die Linke hat dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, insbesondere durch den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 21(5)127). Diese Änderungen betreffen den ursprünglichen Gesetzentwurf und beziehen sich auf die Ausgestaltung der Spitzensport-Agentur, insbesondere die stärkere Beteiligung von Athleten im Stiftungsrat. Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache 21(5)128) wurde abgelehnt. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf ganz andere Gesetze beziehen (kein „Trojaner“ erkennbar).
Begründung:
Die Begründung hebt hervor, dass die Spitzensportförderung erstmals auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt wird, um ein transparentes, effizientes und erfolgsorientiertes Fördersystem zu schaffen. Die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur als Stiftung öffentlichen Rechts ist das Kernelement. Die Agentur soll die Mittelvergabe potenzial- und erfolgsorientiert strukturieren, Athleten stärker einbinden und für mehr Transparenz sorgen. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung des inklusiven Sports, die Umsetzung des Nationalen Anti-Doping Codes und der Schutz vor Gewalt. Nach zehn Jahren ist eine Gesamtevaluation vorgesehen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die erstmalige gesetzliche Grundlage und das transparente, ganzheitliche Fördersystem. Die stärkere Einbindung der Athleten im Stiftungsrat wird als Fortschritt hervorgehoben.
- AfD: Unterstützt das Gesetz grundsätzlich, kritisiert aber die Unverbindlichkeit der Förderzusagen und fordert mehr Mitspracherechte für Athleten und Trainer sowie stärkere Berücksichtigung der Sachverständigenvorschläge.
- SPD: Sieht das Gesetz als überfällige Reform, lobt die neuen Standards für Transparenz, Mitbestimmung und Safe-Sport-Grundsätze. Das Gesetz stärke das Vertrauen in den Spitzensport.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt, bedauert aber, dass eigene Vorschläge zu mehr Transparenz und Good Governance nicht ausreichend aufgenommen wurden. Betont die Bedeutung von Safe Sport und Inklusion.
- Die Linke: Lehnt das Gesetz ab, da es ihrer Ansicht nach zu wenig für die Arbeitsbedingungen der Athleten und die Gleichstellung des Behindertensports tut. Kritisiert fehlende verbindliche Sitze für Behindertensport und unabhängige Athletenvertretungen sowie die fehlende Verpflichtung des Bundes zur Sportförderung.
Weitere Aspekte:
Keine Angaben zu einem Entschließungsantrag.
Keine Angaben zu Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen.
Keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen oder Wirtschaft; für die Bundesverwaltung entstehen Mehrausgaben.
Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und Petitionen wurden in die Beratung einbezogen, Details dazu sind im Protokoll der Anhörung zu finden.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat, in Stichpunkten zusammengefasst:
- Die Autonomie des Sports wird gesetzlich festgeschrieben; Sportverbände und -vereine sollen ihre Angelegenheiten weitgehend unabhängig vom Staat regeln, müssen aber nachhaltige und verantwortungsvolle Selbstregulierung sicherstellen.
- Angemessene Vergütung für mit Bundesmitteln geförderte Trainerinnen und Trainer wird als Ziel festgelegt, um deren hohe Arbeitsbelastung und steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
- Sportverbände werden verpflichtet, professionelle Strukturen aufzubauen oder zu erhalten, einschließlich einer wirksamen Athletenvertretung.
- Förderung eines sicheren Umfelds für Spitzensportlerinnen und -sportler durch Unterstützung des Zentrums für Safe Sport e. V., das unabhängig Fälle von interpersonaler Gewalt untersucht und sanktioniert; der Bund soll den Beitritt der Sportorganisationen zu diesem Zentrum aktiv vorantreiben.
- Der Safe Sport Code (SSC) des DOSB, der Regeln gegen interpersonale Gewalt im Sport enthält, wird als verbindliche Fördervoraussetzung für Spitzenverbände eingeführt, allerdings erst ab dem 1. Januar 2029.
- Die Steuerung wird als expliziter Zweck der neuen Spitzensport-Agentur benannt, damit diese Ziele setzen, Entwicklungen überprüfen und Fehlentwicklungen adressieren kann.
- Der Stiftungsrat der neuen Stiftung besteht aus zehn Mitgliedern: fünf vom Bund (davon drei vom Bundestag, je eines vom Haushaltsausschuss, Sportausschuss und Verteidigungsausschuss, sowie je eines vom Bundeskanzleramt und Bundesfinanzministerium) und vier vom DOSB (eins davon aus der Athletenkommission), plus ein weiteres Mitglied.
- Vertreterinnen und Vertreter im Stiftungsrat werden direkt von den entsendenden Stellen benannt; Details wie Mandatsdauer und Stimmrechtsübertragung werden in der Satzung geregelt.
- Der Stiftungsrat tagt mindestens zweimal jährlich, kann aber auch häufiger zusammentreten.
- Der Vorstand der Stiftung wird mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Stiftungsrats gewählt und benötigt zusätzlich die Stimme des Vorsitzes (Bundeskanzleramt).
- Bundeskanzleramt und Sportministerkonferenz entsenden je ein Mitglied ohne Stimmrecht als ständige Gäste in den Sportfachbeirat, um den Informationsaustausch zu verbessern.
- Der Sportfachbeirat kann jederzeit tagen, mindestens aber zweimal jährlich gemeinsam mit dem Vorstand; der Vorstand kann sich auch von einzelnen Beiratsmitgliedern beraten lassen.
- Die Bundesregierung setzt zunächst auf einen freiwilligen Beitritt der Sportorganisationen zum Zentrum für Safe Sport e. V. und prüft später, ob eine gesetzliche Verpflichtung erforderlich ist.
- Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich am Tag nach Verkündung; die verpflichtende Umsetzung des SSC als Fördervoraussetzung gilt erst ab dem 1. Januar 2029.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 177/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 27.03.2026 |
| Erster Durchgang: | 08.05.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 23.04.2026 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 23.04.2026 | Tagesordnung |