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Sportfördergesetz

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
Initiator:BKAmt
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:27.03.2026
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht.
Hinweis:Über dieses Vorhaben gibt es derzeit nur Medienberichte, es liegt noch kein Dokument vor.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Förderung des Spitzensports in Deutschland neu und erstmals auf eine eigene gesetzliche Grundlage zu stellen. Die Förderung soll effizienter, effektiver und weniger bürokratisch werden, um internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Spitzensports zu steigern. Kernpunkt ist die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur als Stiftung öffentlichen Rechts, die künftig zentral die Mittelvergabe und Steuerung übernimmt. Die Stellung der Athletinnen und Athleten soll gestärkt und die Förderung stärker potenzial- und erfolgsorientiert ausgerichtet werden. Federführend zuständig ist das Bundeskanzleramt
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines längeren Reformprozesses, der 2016 mit einem ersten Reformkonzept von BMI, DOSB und den Ländern begann. Die bisherigen punktuellen Veränderungen reichten nicht aus, weshalb ein umfassenderer Reformprozess in der 20. Wahlperiode gestartet wurde. Das „Feinkonzept“ von 2023 diente als Grundlage, ein erster Entwurf verfiel aber wegen Diskontinuität. Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode wurde ein Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung vereinbart. Der Entwurf steht zudem im Kontext der deutschen Olympiabewerbung und soll zur Erreichung mehrerer UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2027 jährlich steigende Mehrausgaben, die sich bis 2031 auf 8,4 Mio. Euro pro Jahr summieren (davon ca. 5,5 Mio. Euro Personalkosten, 2,4 Mio. Euro Sachkosten, 0,45 Mio. Euro Investitionen). Für die Länder entstehen nicht quantifizierbare Mehrausgaben, vor allem durch Reisekosten für die Gremienarbeit. Für Kommunen sind keine Mehrausgaben zu erwarten. Einnahmen werden nicht erwartet. Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um ca. 1,36 Mio. Euro (vor allem Bürokratiekosten). Für die Bundesverwaltung steigt der jährliche Erfüllungsaufwand um ca. 6,26 Mio. Euro. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt laut Entwurf mit seiner Verkündung in Kraft, ein konkretes Datum ist nicht genannt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluation nach sechs Jahren und eine Gesamtevaluation nach zehn Jahren vor. Er ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Das bisherige Leistungssportprogramm des BMI von 2005 wird mit Inkrafttreten abgelöst. Das Gesetz ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig bezeichnet, steht aber im Zusammenhang mit der laufenden Olympiabewerbung und der Notwendigkeit, die Weichen für den Spitzensport zeitnah zu stellen. Auswirkungen auf Verbraucherpreise oder die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse werden nicht erwartet. Die Gremien der neuen Agentur sollen geschlechterparitätisch besetzt werden. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Der Bund fördert ausschließlich doping-, manipulations-, korruptions- und gewaltfreien Spitzensport. 
- Ziel der Förderung sind internationale Spitzenleistungen (z.B. Medaillen, Finalplatzierungen) bei Olympischen Spielen, Paralympics, World Games, Welt- und Europameisterschaften sowie vergleichbaren Wettbewerben. 
- Spitzensportförderung erfolgt potenzial- und erfolgsorientiert, insbesondere durch die PotAS-Kommission für olympische Disziplinen; für paralympische und nicht-olympische Disziplinen gelten eigene Systeme. 
- Auch Disziplinen mit geringem Potenzial können im Einzelfall bestandssichernd gefördert werden. 
- Der Sport der Menschen mit geistigen Behinderungen wird unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten gefördert, nicht potenzial- und erfolgsorientiert. 
- Der Bund kann weitere Maßnahmen, Projekte oder Institutionen fördern, wenn sie der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen (z.B. gesellschaftspolitische Ziele, Inklusion, Gesundheitsschutz). 
- Die Zuständigkeit für die Förderung liegt grundsätzlich beim Bundeskanzleramt, kann aber auf die neu zu gründende Spitzensport-Agentur übertragen werden. 
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Vergabe erfolgt nach Ermessen und unter Beachtung der Zielvorgaben. 
- Die Förderung der Bundessportfachverbände ist zentraler Bestandteil; sie umfasst Teilnahme an Wettkämpfen, Trainingsmaßnahmen, Vergütung von Trainerpersonal und Sportdirektoren. 
- Fördervoraussetzungen für Verbände: Umsetzung des Nationalen Anti-Doping Codes, Maßnahmen gegen Gewalt/Machtmissbrauch, ordnungsgemäße Geschäftsführung. 
- Fördermittel können bei Verstößen gegen die Voraussetzungen widerrufen werden. 
- Förderung kann mehrjährig und disziplinübergreifend (als Verbandsbudget) erfolgen. 
- Individuelle Förderung von Athletinnen und Athleten umfasst Zuschüsse zum Lebensunterhalt, Unterstützung der dualen Karriere und Aufbau einer Altersvorsorge, meist über die Stiftung Deutsche Sporthilfe. 
- Staatliche Sportförderstellen (Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll) bleiben erhalten. 
- Zusätzlich ist eine unmittelbare Förderung besonders potenzialreicher Athleten möglich. 
- Sportwissenschaftliche Förderung umfasst Forschung, Entwicklung, Wissensmanagement und Beratungsleistungen, insbesondere durch spezialisierte Institute und Olympiastützpunkte. 
- Förderung des Stützpunktsystems: Bundesstützpunkte, Olympiastützpunkte und das Trainingszentrum Kienbaum werden unterstützt (Betriebskosten, Personal, Bauunterhalt). 
- Baumaßnahmen an Spitzensportstätten werden gefördert, Schwerpunkt liegt auf Modernisierung und Erhalt, Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. 
- Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlicher Ziele, unter besonderer Beachtung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit. 
- Der Bund fördert internationale Sportbeziehungen, z.B. durch Unterstützung von internationalen Verbänden, Projekten, Tagungen und Kandidaturen deutscher Vertreter. 
- Weitere Projekte und Institutionen mit gesellschaftlicher Bedeutung (z.B. NADA, MAKKABI Deutschland, Athleten Deutschland e.V.) können gefördert werden. 
- Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Leipzig, die systematisch die Förderung und Steuerung des Spitzensports übernimmt. 
- Die Spitzensport-Agentur erhält Aufgaben wie Beratung, Förderung, Steuerung, Abschluss von Zielvereinbarungen, Transparenz und Evaluation. 
- Die Agentur kann Förderbereiche schrittweise übernehmen, zunächst die olympische Verbändeförderung, später auch weitere Bereiche. 
- Finanzierung der Agentur erfolgt durch jährliche Bundeszuschüsse; sie kann zusätzlich Spenden und Zustiftungen einwerben. 
- Organe der Agentur sind Stiftungsrat (mit Bundesmehrheit), Vorstand (zwei hauptamtliche Mitglieder) und ein Sportfachbeirat (10-15 Mitglieder aus verschiedenen Sportbereichen). 
- Die Agentur ist zur Evaluation und regelmäßigen Berichterstattung an den Bundestag verpflichtet, um die Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Spitzensportförderung sicherzustellen. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen Maßnahmen und Strukturen des Gesetzentwurfs, redaktionelle und nachgeordnete Regelungen wurden ausgelassen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:177/26
Eingang im Bundesrat:27.03.2026
Status Bundesrat:Eingegangen

 

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Finanzausschuss23.04.2026Tagesordnung
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