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Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:10.11.2025
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1174, die technische Vorgaben zur Bestimmung und Erfüllung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten („Verlustpuffer“) für Banken mit bestimmten Konzernstrukturen (insbesondere „Daisy Chains“) enthält. Damit soll eine ausreichende Verlusttragung innerhalb von Bankkonzernen sichergestellt und verhindert werden, dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden. Außerdem werden Banken, die im Insolvenzverfahren liquidiert würden, von der Pflicht zum Aufbau solcher Verlustpuffer ausgenommen. Die Lösung besteht in einer 1:1-Umsetzung der Richtlinienvorgaben im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Umsetzung europäischer Vorgaben und dient der Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere des Nachhaltigkeitsziels SDG 8 („Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“). Eine Vorgeschichte wird nicht im Detail ausgeführt, es wird jedoch auf die Notwendigkeit der Anpassung an EU-Recht und die Bedeutung für die Finanzstabilität hingewiesen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Es fällt kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung an, da die entsprechenden Regelungen bereits auf Grundlage der europäischen Bankenabwicklungsverordnung (SRMR) angewandt werden. Weitere Kosten, auch hinsichtlich Einzelpreise und Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. 
 
Inkrafttreten:  
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Inkrafttreten zu Quartalsbeginn ausgeschlossen ist, da die Geltung durch EU-Rechtsakte vorgegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da die zugrundeliegenden EU-Rechtsakte unbefristet gelten. Der Entwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Evaluierungen oder weitere Gesetzesfolgen sind nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Einführung einer Definition für Unternehmen, bei denen im Abwicklungsplan keine Abwicklungsmaßnahme, sondern eine Liquidation im regulären Insolvenzverfahren vorgesehen ist. 
- Streichung bisheriger Regelungen zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) für Liquidationseinheiten. 
- Einführung neuer Regelungen zur Festlegung von MREL für Liquidationseinheiten, insbesondere: 
- Grundsatz: Für Liquidationseinheiten sind grundsätzlich keine MREL-Anforderungen festzulegen, die Erfüllung der Eigenmittelanforderungen reicht aus. 
- Ausnahmen: Die Abwicklungsbehörde kann MREL-Anforderungen festlegen, wenn dies zum Schutz der Finanzstabilität oder zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken notwendig ist. 
- Kriterien für die Entscheidung der Abwicklungsbehörde werden festgelegt. 
- Für Institute und Unternehmen ohne MREL-Festlegung entfällt die Pflicht, vor Kündigung, Tilgung, Rückzahlung oder Rückkauf bestimmter Verbindlichkeiten eine Erlaubnis der Abwicklungsbehörde einzuholen. 
- Regelungen zum Abzug von Eigenmittelinstrumenten und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Tochterunternehmen, die Liquidationseinheiten sind. 
- Liquidationseinheiten werden von bestimmten Melde- und Offenlegungspflichten ausgenommen, es sei denn, die Abwicklungsbehörde legt MREL-Anforderungen fest. 
- Erweiterung der Unterrichtungspflicht der Abwicklungsbehörde gegenüber der EBA auf bestimmte Tochterunternehmen, für die MREL auf konsolidierter Basis festgelegt werden kann. 
- Das Gesetz tritt unverzüglich nach Verkündung in Kraft, um die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie einzuhalten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:22.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:29.10.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Allgemeine Bewertung

Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) zeigen eine grundsätzlich positive Haltung gegenüber den Zielen der Digitalisierung, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Umsetzung europäischer Vorgaben. Allerdings werden zahlreiche Nachbesserungsbedarfe gesehen, insbesondere hinsichtlich klarer Begrifflichkeiten, praktikabler Umsetzungsregelungen, angemessener Berücksichtigung von Kosten und Aufwand sowie der Vermeidung unnötiger Bürokratie. Während die Notwendigkeit hochwertiger Mobilitätsdaten und zentraler Koordination weitgehend anerkannt wird, gibt es deutliche Kritik an zusätzlichen Berichtspflichten, unklaren Zuständigkeiten und der fehlenden Einbindung der Praxis. Die Meinungen divergieren insbesondere zwischen Wirtschaftsverbänden, Kommunen und Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Pflichten und des Aufwands.

Meinungen im Detail

1. Datenbereitstellung, Qualität und Standards
- Viele Verbände (ITS Germany, ITS mobility, Bitkom, DELFI, VDV, Stadt Ludwigshafen, OCA, FGSV) kritisieren unklare Begrifflichkeiten, fehlende Mindeststandards und die Gefahr von Doppelstrukturen. Sie fordern verbindliche, einheitliche Standards und klare Definitionen, um Interoperabilität und Datenqualität zu gewährleisten.
- Die Notwendigkeit hochwertiger, aktueller und interoperabler Mobilitätsdaten wird von nahezu allen Akteuren betont (z.B. ITS mobility, Deutsche Verkehrswacht, Bundesministerium für Verkehr, ADAC, DLR, DELFI).
- Die Industrie (FGSV) und Verkehrsunternehmen (VDV, DELFI) bemängeln zu kurze Fristen für die Datenbereitstellung und fordern realistische Aufwandsschätzungen.

2. Bürokratie und Eigenerklärungspflichten
- Die verpflichtende Eigenerklärung für Dateninhaber wird von Wirtschaftsverbänden (Bitkom, DELFI, VDV, ITS mobility) und kommunalen Spitzenverbänden als unnötige Bürokratie abgelehnt.
- Kommunen (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, OCA) und Verkehrsunternehmen warnen vor zusätzlicher Belastung und fordern eine Reduzierung der Berichtspflichten.

3. Kosten, Finanzierung und Umsetzungsaufwand
- Kommunale Spitzenverbände, OCA und Stadt Ludwigshafen betonen die erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, insbesondere für kleinere Gemeinden und Betreiber.
- Die Wirtschaft (DELFI, VDV, ITS Germany) sieht die Kostenabschätzung des Entwurfs als zu niedrig an und fordert eine realistische Berücksichtigung des Erfüllungsaufwands.
- OCA und ITS mobility fordern gezielte Unterstützung und Monetarisierungsmöglichkeiten für Kommunen.

4. Technische und organisatorische Umsetzung
- Die Notwendigkeit einer zentralen Koordinierungsstelle (z.B. Nationale Stelle) wird überwiegend anerkannt, aber deren Aufgaben, Befugnisse und die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen werden kritisch hinterfragt (Kommunen, ITS Germany, Bitkom).
- Die Bedeutung von Qualitätssicherung, Standardisierung und der Einbindung relevanter Stakeholder wird von OCA, ITS mobility und DLR betont.
- Die Integration neuer Technologien (KI, C-ITS, Car2X) und die Förderung von Innovationen werden von ITS Germany, Stadt Ludwigshafen und der GdP gefordert.

5. Verkehrssicherheit und Datenschutz
- Verkehrs- und Sicherheitsverbände (DVR, Deutsche Verkehrswacht, GdP, ADAC) begrüßen die Chancen für mehr Verkehrssicherheit, fordern aber eine Ausweitung der Datenerhebung auf alle Straßentypen und verpflichtende Warnanwendungen.
- DLR und ADAC heben die Bedeutung von Datenschutz, klaren Rechtsgrundlagen und Standards zur Anonymisierung hervor. Die praktische Umsetzung des Datenschutzes wird als unzureichend bewertet.

6. Rolle und Pflichten verschiedener Akteure
- Verkehrsunternehmen (VDV, DELFI) und VAUNET lehnen zusätzliche Pflichten ab, da sie bereits umfangreiche Daten liefern oder nicht als Dateninhaber gelten.
- Kommunen und öffentliche Träger (OCA, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) fordern eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten und eine gesicherte Finanzierung.
- Die Einbindung des ÖPNV und multimodaler Dienste wird von Stadt Ludwigshafen und ITS Germany als wichtig angesehen.

7. Umsetzung der EU-Vorgaben und nationale Besonderheiten
- Die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien wird überwiegend begrüßt (Bundesministerium für Verkehr, DELFI, VDV), aber es wird gefordert, keine über die europäischen Vorgaben hinausgehenden Pflichten einzuführen (Bitkom, DELFI, VDV).
- Die weitreichenden Verordnungsermächtigungen des Bundesministeriums werden von Bitkom, ITS mobility und den Kommunen kritisch gesehen.

Fazit

Insgesamt wird das Ziel des Gesetzentwurfs, die Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssektors voranzutreiben, von allen Seiten unterstützt. Die Stellungnahmen zeigen jedoch, dass für eine erfolgreiche Umsetzung noch erheblicher Anpassungsbedarf besteht: Klare Begrifflichkeiten, realistische Fristen und Kosten, praktikable Berichtspflichten, Datenschutz, technische Standards und eine abgestimmte Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft sind zentrale Forderungen. Die Akzeptanz des Gesetzes hängt maßgeblich davon ab, wie gut diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

👎 ADAC e.V.

„Nach Einschätzung des ADAC wird die Neufassung des Gesetzes für intelligente Verkehrssysteme keine grundlegenden Verbesserungen für den Zugang zu Mobilitätsdaten mit sich bringen.“

Der ADAC e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG-E), das die EU-Richtlinie 2010/40/EU und deren Überarbeitung in nationales Recht umsetzen soll. Ziel des Gesetzes ist die Förderung innovativer Verkehrstechnologien und die Verbesserung der Datenbereitstellung für intelligente Verkehrssysteme. Der ADAC begrüßt zwar die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Mobilitätsdaten sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle (Nationale Stelle) und eines automatisierten Systems zur Datenqualitätsverbesserung. Kritisiert werden jedoch fehlende Anreize und Sanktionen für eine vollständige und qualitativ hochwertige Datenerhebung, die mangelnde Vereinheitlichung nationaler Datenlieferpflichten und die unzureichende praktische Umsetzung des Datenschutzes. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Durchsetzbarkeit und Sanktionierung von Datenlieferpflichten, 2) die Defizite bei der Vollständigkeit und Qualität der Mobilitätsdaten, und 3) die Herausforderungen bei der technischen und organisatorischen Umsetzung, insbesondere in Bezug auf Datenformate, Datenschutz und die Rolle der Mobilithek als zentraler Zugangspunkt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 02452103934-97 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bitkom e.V.

„Mit der pauschalen Erweiterung der Eigenerklärung passiert genau das Gegenteil: Es entstehen nicht notwendige, zusätzliche bürokratische Belastungen für Vielzahl von Mobilitätsanbietern, Verkehrsunternehmen und Dienstleistern.“

Bitkom begrüßt grundsätzlich die Novelle des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) und die damit verbundene Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/40/EU sowie ihrer Delegierten Verordnungen. Besonders positiv bewertet werden die geplanten Regelungen zur Schaffung einer Nationalen Stelle und zur Verbesserung der Datenqualität. Kritisch sieht Bitkom jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung für Dateninhaber, da dies zu zusätzlicher Bürokratie führt und dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Bitkom fordert, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Die Verordnungsermächtigungen sollten verhältnismäßig ausgestaltet und nicht ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen werden. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Ablehnung der pauschalen Eigenerklärungspflicht und der damit verbundenen Bürokratie, 2) die Notwendigkeit einer klaren und effizienten Ausgestaltung der Nationalen Stelle und des Nationalen Zugangspunkts (NAP) für Mobilitätsdaten, insbesondere im Hinblick auf technische Skalierbarkeit und Datenqualität, 3) die Forderung nach klaren Prozessen und Standards für die Datenbereitstellung und -nutzung, um Doppelstrukturen und unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesministerium für Verkehr

„Das Gesetz fördert die Interoperabilität, Transparenz und Effizienz im Verkehrssektor, stärkt die Datenqualität und schafft klare Zuständigkeiten für die Umsetzung europäischer Vorgaben im Bereich intelligenter Verkehrssysteme.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG). Ziel ist die Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie 2010/40/EU sowie ergänzender Verordnungen in nationales Recht. Das Gesetz soll die Digitalisierung des Verkehrssektors, die Verkehrssicherheit und die Effizienz des Verkehrsmanagements stärken. Es verpflichtet zur Bereitstellung und Digitalisierung von Mobilitätsdaten (z.B. zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Baustellen, Echtzeit-Verkehrslage) über einen nationalen Zugangspunkt (Mobilithek), um die Interoperabilität (Zusammenarbeit verschiedener Systeme) und die Nutzung multimodaler Mobilitätsdienste (z.B. Apps für verschiedene Verkehrsmittel) zu fördern. Eine zentrale Rolle übernimmt die Nationale Stelle (BASt), die für Qualitätssicherung, Beratung, Überwachung und Koordination der Datenbereitstellung zuständig ist. Das Gesetz sieht Eigenerklärungen der Dateninhaber, ein automatisiertes System zur Fehlerkorrektur und regelmäßige Evaluierung vor. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die neuen und erweiterten Pflichten zur Digitalisierung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten für verschiedene Akteure (Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft); 2) Die Aufgaben und Organisation der Nationalen Stelle inklusive Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit Landessystemen; 3) Die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen, insbesondere der Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Gerade bei den Kommunen als großen Dateninhabern wird ein exorbitanter Aufwand erwartet. Der Gesetzentwurf erfasst den Erfüllungsaufwand insoweit unzureichend.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG), das die Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten im Straßenverkehr regeln soll. Die Stellungnahme erkennt das Ziel, hochwertige Mobilitätsdaten für eine intelligente Verkehrssteuerung zu schaffen, grundsätzlich an. Sie kritisiert jedoch zahlreiche Regelungen, insbesondere die geplante Einrichtung einer 'Nationalen Stelle' und deren unklare Befugnisse, die über die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie hinausgehen. Die Kommunen sehen erhebliche Herausforderungen und Aufwände bei der Digitalisierung und Harmonisierung ihrer Datenbestände, insbesondere für kleinere und mittlere Gemeinden. Kritisch bewertet werden auch neue Pflichten zur Abgabe von Eigenerklärungen, die fehlende Klarheit über neue Datenerhebungspflichten sowie die weitreichenden Verordnungsermächtigungen des Bundesministeriums für Verkehr ohne Zustimmung des Bundesrats. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Berücksichtigung des tatsächlichen Erfüllungsaufwands und der finanziellen Belastung für Kommunen, 2) die rechtlichen und organisatorischen Bedenken gegen die zentrale Rolle der Nationalen Stelle und deren Eingriffsrechte, 3) die fehlende Abstimmung und Klarheit bei der Umsetzung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Verkehrswacht e.V.

„Die im Entwurf vorgesehenen Anpassungen tragen wesentlich dazu bei, die Digitalisierung des Verkehrssektors voranzubringen, die Qualität und Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Verkehrsdaten zu erhöhen und damit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.“

Die Deutsche Verkehrswacht e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr ausdrücklich. Der Verband hebt hervor, dass die geplanten Anpassungen die Digitalisierung des Verkehrssektors fördern, die Qualität und Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Verkehrsdaten verbessern und somit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Besonders ausführlich werden die Regelungen zu klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Qualitätsstandards sowie die Einführung eines Systems zur kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität thematisiert. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherstellung der Interoperabilität (Zusammenarbeit verschiedener Systeme), Aktualität und europaweiten Kontinuität der Dienste, um moderne Fahrerassistenzsysteme, vernetzte Mobilitätsdienste und automatisiertes Fahren zu unterstützen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.

„Das neue IVSG ist ein wichtiger Schritt zur digitalen Transformation. Die Bundesregierung sollte diese Chance nutzen, um sich auf europäischer Ebene für die Weiterentwicklung der Richtlinie im Sinne einer konsequenten Vision Zero einzusetzen.“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG), der die EU-Richtlinie 2010/40/EU in nationales Recht umsetzt. Der DVR hebt hervor, dass intelligente Verkehrssysteme (IVS) wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Effizienz beitragen können. Besonders betont werden zwei Aspekte: Erstens fordert der DVR, dass sicherheitsrelevante Verkehrsdaten nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und innerörtlichen Straßen verpflichtend erhoben werden, da dort die meisten Unfälle passieren. Zweitens spricht sich der DVR für die verpflichtende Einführung von warnenden und hinweisenden Anwendungen (wie Gefahrenwarnungen und Cooperative Awareness Messages, CAM) aus, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Besonders ausführlich thematisiert werden die Ausweitung der Datenerhebung auf das nachgeordnete Straßennetz, die Einführung verpflichtender Warnanwendungen sowie die Bedeutung einer umfassenden Echtzeit-Verkehrsinformation.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ DLR Verkehrsforschung

„Es sollte ein Rahmen geschaffen werden, der regelt, welche Daten von wem (Industrie und öffentliche Hand) auf welche Art und Weise öffentlich verfügbar gemacht werden sollten. Wenn Daten durch Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes generiert werden und z.B. für sicherheitskritische Anwendungen erforderlich sind, sollte die Bereitstellung der Daten verpflichtend sein.“

Die Stellungnahme des DLR Verkehrsforschung zum Mobilitätsdatengesetz betont den Bedarf an klaren und belastbaren rechtlichen Regelungen für die Nutzung von Mobilitätsdaten, insbesondere wenn diese personenbezogen sind. Es wird hervorgehoben, dass Trackingdaten (wie GPS-Koordinaten), Mobilfunkdaten und kombinierte Datensätze (z.B. Bewegungsdaten mit Befragungsdaten) besondere Datenschutzrisiken bergen, da eine Re-Identifikation von Einzelpersonen möglich ist. Die Stellungnahme fordert transparente Rechtsgrundlagen, klare Lizenzregelungen und Standards zur Anonymisierung. Zudem wird die Problematik der Datenverfügbarkeit angesprochen, da viele relevante Daten (z.B. von Carsharing-Anbietern oder Parkhausbetreibern) als Geschäftsgeheimnisse behandelt werden und nicht offen zugänglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Notwendigkeit einer einheitlichen und verpflichtenden Bereitstellung von Fahrplandaten sowie der Harmonisierung von Datenplattformen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Datenschutz und rechtliche Grundlagen für personenbezogene Mobilitätsdaten, 2) Herausforderungen bei der Bereitstellung und Nutzung von Daten aus unterschiedlichen Quellen (z.B. private Anbieter, öffentliche Hand), 3) die Notwendigkeit einer zentralen Datenplattform und Harmonisierung bestehender Datenportale.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 07.12.2022
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV)

„Die im IVSG-Entwurf angeführten Daten stellen allemal eine Grundlage dar, sind aber nur ein geringer Fortschritt aus der Sicht des Verkehrsmanagements. Festlegungen zur Bereitstellung der im Fahrzeug erzeugten Daten vermissen wir im Gesetzesentwurf, obwohl sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/670 behandelt werden.“

Die Stellungnahme zum Entwurf des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) hebt hervor, dass das Gesetz wichtige Ziele wie die Förderung der Digitalisierung im Verkehrssektor, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Verbesserung des Verkehrsmanagements und die Gewährleistung der Interoperabilität von Mobilitätsdiensten verfolgt. Es wird jedoch kritisch angemerkt, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen für die Bereitstellung bestimmter Datenarten aus Sicht der Industrie nicht realistisch sind und verlängert werden sollten. Besonders ausführlich wird thematisiert, dass der Entwurf zwar eine Grundlage für das Verkehrsmanagement schafft, aber aus Sicht der Straßenbaulastträger nur einen geringen Fortschritt darstellt, da insbesondere Regelungen zur Bereitstellung von im Fahrzeug erzeugten Echtzeitdaten fehlen. Diese Daten sind jedoch für ein effektives Verkehrsmanagement essenziell und werden in der zugrundeliegenden EU-Verordnung (EU) 2022/670 bereits behandelt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die zu kurzen Fristen für die Industrie, 2) die fehlende Verpflichtung zur Bereitstellung von im Fahrzeug erzeugten Echtzeitdaten, und 3) die Bedeutung dieser Echtzeitdaten für ein modernes Verkehrsmanagement.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Ein modernes und die oben genannten Punkte berücksichtigendes IVSG kann die Sicherheit von Einsatzkräften im Verkehr ebenso wie die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich erhöhen – aber nur, wenn technische Möglichkeiten verbindlich vorgeschrieben, mit klaren Verhaltenspflichten verknüpft und mit dem Ausbau weiterer Infrastruktur, wie etwa digitalen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, zusammengedacht werden.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet die Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) grundsätzlich positiv und sieht darin eine große Chance für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Polizeibeamte und andere im Verkehr tätige Personen. Die GdP betont, dass intelligente Verkehrssysteme (IVS) wie digitale Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Car2X-Technologie (Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur) verbindlich und flächendeckend eingesetzt werden müssen, um einen echten Sicherheitsgewinn zu erzielen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher und frühzeitiger Gefahrenwarnungen, insbesondere auf Autobahnen, um Einsatzkräfte besser zu schützen; 2) Die Integration polizeilicher Einsatzdaten in Echtzeit in die Systeme, um Warnungen und Steuerungen zu ermöglichen; 3) Die Forderung nach praxisorientierten Qualitätsstandards und einem gezielten Ausbau digitaler Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Weitere wichtige Aspekte sind Datenschutz, die fortlaufende Evaluierung der Systeme sowie die Vermeidung von Doppelstrukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 ITS Germany – Bundesverband der Wirtschaft und Wissenschaft für Verkehrstechnologien und intelligente Mobilität e.V.

„Eine juristisch konkrete Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU unter Berücksichtigung der Änderungen der Richtlinie EU 2023/2661 kann zwar erfolgen, eine Strategie zur Erreichung der materiellen Anforderungen eines innovativen, vernetzten und zunehmend automatisierten Verkehrs- und Mobilitätssystems ist hiermit jedoch nicht verbunden.“

Die Stellungnahme des ITS Germany e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Zentrale Kritik ist die starke Fokussierung des Entwurfs auf den Austausch von Daten, während andere wichtige Bereiche, wie kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität (C-ITS/CCAM), zu wenig berücksichtigt werden. ITS Germany fordert, dass neben dem Datenaustausch auch die Interaktion von Prozessen, die Qualitätssicherung und die Koordination auf Bundesebene stärker in den Fokus rücken. Zudem werden die Kosten und Umsetzungsrisiken für Unternehmen, insbesondere durch unklare Begriffsdefinitionen und neue Verpflichtungen, ausführlich thematisiert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer nationalen Koordinierungsstelle für den Aufbau der C-ITS-Infrastruktur, 2) die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und Resilienz gegen Cyberangriffe, und 3) die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen für Unternehmen und Kommunen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 ITS mobility e.V.

„Wir sehen große Chancen darin, durch dieses Gesetz die Verkehrssicherheit zu verbessern, die Digitalisierung des Verkehrssektors voranzutreiben und den Standort Deutschland als Pionier im Bereich smarter Mobilität zu stärken.“

Die Stellungnahme von ITS mobility e.V. befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Der Verband begrüßt die Überarbeitung des Gesetzes, da sie die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland vorantreibt und die Umsetzung europäischer Vorgaben (IVS-Richtlinie) sicherstellt. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit hochwertiger, digitaler Mobilitätsdaten, die Schaffung zentraler Standards sowie die Integration und Qualitätssicherung dieser Daten. ITS mobility e.V. spricht sich für eine stärkere Förderung technologischer Innovationen, eine effektive Bund-Länder-Koordination und die Verbesserung der Datenqualität aus. Kritisch bewertet wird die geplante Verpflichtung zur Eigenerklärung, die als zusätzliche bürokratische Belastung angesehen wird. Außerdem wird angeregt, den legislativen Rahmen so zu gestalten, dass Kommunen von der Monetarisierung ihrer Daten profitieren können. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Verbesserung der Datenqualität und die Notwendigkeit verbindlicher Richtlinien, 2) die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Vermeidung von Doppelstrukturen und 3) die Kritik an weitreichenden Verordnungsermächtigungen und der Verpflichtung zur Eigenerklärung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Keine Angaben

„Eine Strategie zur Erreichung der materiellen Anforderungen eines innovativen, vernetzten und zunehmend automatisierten Verkehrs- und Mobilitätssystems ist hiermit jedoch nicht verbunden.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2010/40/EU und EU 2023/2661 für intelligente Verkehrssysteme (IVS). Sie kritisiert, dass der Entwurf zu sehr auf den Datenaustausch fokussiert und andere wichtige Aspekte, wie die Entwicklung kooperativer, vernetzter und automatisierter Mobilitätsdienste (C-ITS, Cooperative Intelligent Transport Systems), vernachlässigt. Die Autoren fordern eine stärkere Berücksichtigung des Ausbaus der C-ITS-Infrastruktur und eine nationale Koordinierungsstelle für deren Umsetzung. Zudem wird betont, dass der Schutz vor Cyberangriffen und die Sicherstellung der Systemverfügbarkeit frühzeitig berücksichtigt werden müssen. Auch die Anforderungen an multimodale Informationsdienste und die Notwendigkeit, nicht nur Daten, sondern auch Prozesse zu vernetzen, werden hervorgehoben. Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die Kosten und die technische Infrastruktur, insbesondere in urbanen Knotenpunkten, unterschätzt werden und eine gezielte Unterstützung für die Städte erforderlich ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit einer C-ITS-Infrastruktur und deren Koordination, (2) Maßnahmen zum Schutz der IVS-Dienste vor Cyberangriffen, und (3) die Herausforderungen bei der Umsetzung in urbanen Räumen und die damit verbundenen Kosten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 OCA – Open Traffic Systems City Association e.V.

„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die europäischen Richtlinien in nationale Handhabung umzusetzen, was mit dem vorgelegten Gesetz erreicht werden soll. Den jeweiligen Dateninhabern entstehen jedoch erhebliche Kosten in der Erfassung, Pflege und Betrieb durch spezielle Softwareanwendungen bei zugehörigen Systemvoraussetzungen. Hierfür muss die Finanzierung für öffentliche Träger und Baulastträger jeweils sichergestellt sein, um den Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten entsprechen zu können.“

Die OCA – Open Traffic Systems City Association e.V. begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG), das die Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht vorsieht. Die Stellungnahme betont die Bedeutung offener Schnittstellen und Standards für den Austausch von Mobilitäts- und Verkehrsdaten, insbesondere für eine moderne, sichere und klimafreundliche Mobilität. Die OCA hebt hervor, dass die Bereitstellung und Pflege dieser Daten für die öffentlichen Träger mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden ist, die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung für öffentliche Träger zur Erfüllung der Datenbereitstellungspflichten, 2) die Komplexität und Kosten der technischen Anpassungen und des laufenden Betriebs für Kommunen und Betreiber, sowie 3) die Bedeutung von Qualitätssicherung, Standardisierung und der Einbindung relevanter Stakeholder in die Ausgestaltung und Umsetzung des Gesetzes. Die OCA fordert eine enge Abstimmung mit kommunalen Spitzenverbänden, eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten und eine transparente Regelung der Erfüllungsaufwände.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein

„Der Gesetzentwurf fokussiert vorrangig auf den organisatorisch-bürokratischen Rahmen, ohne die inhaltlichen Grundlagen verbindlich zu definieren, die für einen funktionierenden Vollzug zwingend erforderlich sind.“

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein bewertet den Entwurf des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) grundsätzlich positiv hinsichtlich seiner Zielsetzung, sieht jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf. Besonders kritisiert werden unklare Begrifflichkeiten, fehlende verbindliche Mindestinhalte und eine unzureichende Verpflichtung zur Datenerhebung und -bereitstellung, was zu rechtlichen Unsicherheiten und ineffizienter Umsetzung führen könnte. Die Stellungnahme hebt hervor, dass ohne klare Definitionen und Standards die Interoperabilität, Echtzeitfähigkeit und Nutzerorientierung nicht erreicht werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit gesetzlich normierter Mindestinhalte und klarer Begrifflichkeiten, um bundesweite Einheitlichkeit zu gewährleisten; 2) Die Verpflichtung zur Datenerhebung, -bereitstellung und -nutzung, um EU-Vorgaben zu erfüllen und die Wirksamkeit des Systems sicherzustellen; 3) Die Integration neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und die Berücksichtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Förderung von Innovation und Multimodalität.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ VAUNET - Verband Privater Medien e. V.

„Nach erfolgter Durchsicht gehen wir davon aus, dass aus IVSG – und mittelbar über die Delegierten Verordnung (EU) Nr. 886/2013 – keine zusätzlichen Verpflichtungen für Rundfunkveranstalter, die Verkehrsmeldungen im Programm senden, entstehen, die über die bereits bestehenden (Verbreitungs-)Verpflichtungen aus der Rahmenrichtlinie für den Verkehrswarndienst (RVWD) hinausgehen.“

VAUNET, der Verband Privater Medien, äußert sich zum Entwurf des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG). Nach sorgfältiger Prüfung sieht VAUNET keine neuen Verpflichtungen für Rundfunkveranstalter, die Verkehrsmeldungen senden, im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichten aus der Rahmenrichtlinie für den Verkehrswarndienst (RVWD). Insbesondere betont VAUNET, dass Rundfunkveranstalter, die Verkehrsdaten üblicherweise von Polizei, Verkehrsleitstellen oder dem ADAC beziehen, nicht als 'Dateninhaber' im Sinne des IVSG gelten – selbst wenn sie gelegentlich sicherheitsrelevante Informationen auf anderem Wege erhalten. Daher greifen aus Sicht des VAUNET keine zusätzlichen Pflichten nach dem neuen Gesetz. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung der Pflichten für Rundfunkveranstalter im Vergleich zu bisherigen Regelungen, 2) Die Definition und Rolle des 'Dateninhabers' im IVSG, 3) Die Quellen der Verkehrsdaten für Rundfunkanbieter.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 19.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001119 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

„Die in § 9 IVSG-E definierte Verpflichtung zur Eigenerklärung lehnen wir ausdrücklich ab und ist ersatzlos zu streichen. Die Verkehrsunternehmen als Dateninhaber zu verpflichten, eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sie sich an gesetzliche Pflichten halten, die schon heute umgesetzt werden, stellt einen unnötigen Bürokratieaufwand dar.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG). Der VDV begrüßt die fristgerechte Umsetzung der relevanten EU-Richtlinien, betont jedoch, dass für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bereits umfassende Pflichten zur Datenbereitstellung bestehen und keine zusätzlichen Verpflichtungen eingeführt werden sollten. Besonders kritisch sieht der VDV die geplante pauschale Eigenerklärungspflicht für Dateninhaber, die als unnötige Bürokratie angesehen wird. Außerdem werden die unklaren Abgrenzungen der Datenbereitstellungspflichten und die unzureichende Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für die Unternehmen bemängelt. Der Verband fordert eine klarere gesetzliche Definition der betroffenen Datenarten, eine stärkere Einbindung der Praxis bei der Standardsetzung und lehnt zusätzliche Berichtspflichten ab. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ablehnung der Eigenerklärungspflicht, (2) die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen bei den Datenbereitstellungspflichten, insbesondere im Hinblick auf europäische Vorgaben, und (3) die realistische Einschätzung des Erfüllungsaufwands und der Kosten für die Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
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👎 Verein zur Förderung einer durchgängigen elektronischen Fahrgastinformation (DELFI) e.V.

„Die in § 9 IVSG-E definierte Pflicht zur Eigenerklärung lehnen wir ab und fordern deren ersatzlose Streichung. Eine Pflicht für Verkehrsunternehmen, eine Eigenerklärung über gesetzliche Pflichten abzugeben, ist unnötiger Bürokratieaufwand.“

Der DELFI e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG-E), insbesondere die fristgerechte Umsetzung der relevanten EU-Richtlinien. DELFI betont jedoch, dass der Entwurf keine über die europäischen Vorgaben hinausgehenden Pflichten zur Datenerhebung und -bereitstellung einführen sollte. Besonders kritisch sieht DELFI die geplante Pflicht zur Eigenerklärung für Verkehrsunternehmen, die als unnötiger Bürokratieaufwand abgelehnt wird, da bestehende Systeme bereits umfangreiche Daten liefern. Zudem werden die im Entwurf geschätzten Kosten für die Wirtschaft als zu niedrig eingeschätzt. DELFI fordert eine Klarstellung des Anwendungsbereichs, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung delegierter EU-Verordnungen, und eine stärkere Einbindung der betroffenen Akteure bei der Ausgestaltung von Qualitätsstandards und Verordnungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Ablehnung zusätzlicher Eigenerklärungen und Bürokratie, (2) die Forderung nach klaren Abgrenzungen und Konkretisierungen im Gesetzestext, insbesondere bezüglich der Datenarten und Schnittstellen, sowie (3) die Kritik an der Kostenabschätzung und der Forderung nach realistischen Aufwandsschätzungen für die Wirtschaft.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:646/25
Eingang im Bundesrat:07.11.2025
Status Bundesrat:Eingegangen