Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des BMI

| Offizieller Titel: | Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 29.01.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/3620 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Abbau von Bürokratie im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Die Lösung besteht in einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die Prozesse vereinfachen, digitalisieren und Verwaltungsaufwand reduzieren. Dazu gehören u.a. die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Seeleute, die Streichung des bedingten Sperrvermerks für Pflegeheime, die Förderung elektronischer Prozessabwicklung in Meldebehörden, die Abschaffung des De-Mail-Gesetzes zugunsten europäischer Lösungen, die Entlastung der Polizei von Verwaltungsaufgaben sowie die Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der am 1. Oktober 2025 beschlossenen „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“, mit der die Bundesregierung den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher machen will. Ein Schwerpunkt dieser Agenda ist der Bürokratierückbau, wie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbart. Auch der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ vom 6. November 2023 wird als Hintergrund genannt.
Kosten:
Wesentliche zusätzliche Haushaltsausgaben sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil, es werden Einsparungen erzielt:
- Für den Bundeshaushalt entfallen Sachkosten in Höhe von 500.000 Euro jährlich durch die Änderung im Bundesbeamtengesetz.
- Die Abschaffung des De-Mail-Gesetzes führt ab 2027 zu Minderausgaben von etwa 63.000 Euro jährlich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Die Verwaltung wird insgesamt um rund 9 Millionen Euro pro Jahr entlastet, wovon fast alles den Ländern zugutekommt.
- Die Wirtschaft wird um rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
- Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der zeitliche Aufwand um rund 85.000 Stunden pro Jahr.
- Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Für die Abschaffung des De-Mail-Gesetzes ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.
Sonstiges:
- Der Entwurf ist Teil einer umfassenden Modernisierungsstrategie und setzt Koalitionsvereinbarungen um.
- Er ist nicht befristet; eine Evaluierung ist nicht vorgesehen.
- Es sind keine besonderen Auswirkungen auf das Preisniveau, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse oder gleichstellungspolitische Belange zu erwarten.
- Die Maßnahmen sind mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
- Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, aber Teil eines prioritären Modernisierungsvorhabens der Bundesregierung.
- Es erfolgte kein Beitrag von Interessenvertretern oder beauftragten Dritten („exekutiver Fußabdruck“).
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Verwaltungsverfahrensgesetz: Einführung eines eigenständigen Paragraphen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25a), der die Beteiligung vor Antragstellung regelt, Digitalisierung und Flexibilisierung der Beteiligung, keine Präklusion späterer Einwendungen, Übermittlung der wesentlichen Ergebnisse in elektronischem Format.
- Bundesbeamtengesetz: Möglichkeit der elektronischen Antragstellung für Beihilfe, Einführung einer Bekanntgabefiktion bei elektronischer Bereitstellung des Bescheids, Wegfall von Portokosten und Verwaltungsaufwand, Nutzung von Apps oder Online-Portalen.
- Bundesdatenschutzgesetz: Anpassung der Formvorschriften für Auftragsverarbeitungsverträge und Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten an EU-Recht, Textform ausreichend, keine zusätzlichen nationalen Anforderungen.
- De-Mail-Gesetz: Abschaffung des De-Mail-Gesetzes zum 31.12.2026, Wegfall der regelmäßigen Überprüfungspflichten, schriftformersetzende Wirkung von De-Mail bleibt erhalten.
- Bundesmeldegesetz:
- Möglichkeit der elektronischen Bestätigung bei persönlicher Vorsprache in Meldebehörden (z.B. Unterschrift auf Tablet oder Bestätigungskästchen), papiergebundene Verfahren bleiben möglich.
- Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Seeleute.
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die elektronische Anmeldung von Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten.
- Abschaffung der Datenübermittlung an Adressbuchverlage (in Buchform).
- Abschaffung des bedingten Sperrvermerks für Pflegeheime, Schutz erfolgt künftig über die allgemeine Auskunftssperre.
- Rechtsbereinigung: Streichung technisch nie umgesetzter Datenbestätigungen.
- Bundeskriminalamtgesetz:
- Übertragung der Beantragung gerichtlicher Entscheidungen auf BKA-Bedienstete mit Richterqualifikation.
- Wegfall der Benachrichtigungspflicht durch das BKA bei Bestandsdatenabfragen, wenn andere Behörden zuständig werden.
- Wegfall des Zustimmungserfordernisses des BMI/Länder für automatisierte Abrufverfahren.
- Sachbearbeiter dürfen Ausschreibungen vermisster Personen anordnen, nicht mehr nur Abteilungsleitung.
- Erweiterung des Kreises der Ermittlungspersonen auf qualifiziertes Fachpersonal (z.B. IT-Forensik, Wirtschaftsprüfung).
- Anpassung der Vorlagepflicht von Erkenntnissen an das Gericht auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung.
- Erweiterung der Ausnahme von Benachrichtigungspflichten bei verdeckten Maßnahmen.
- Asylgesetz: Streichung der regelmäßigen Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag zu sicheren Herkunftsstaaten.
- Bundeswahlgesetz/Bundeswahlordnung/Europawahlordnung: Folgeänderungen wegen Abschaffung der Meldepflicht für Seeleute, keine automatische Eintragung mehr ins Wählerverzeichnis, keine Wohnungsfiktion mehr für Seeleute unter deutscher Flagge.
- Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung/Bundesmeldedatenabrufverordnung/Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung: Redaktionelle Anpassungen wegen Umbenennung des Ministeriums und Abschaffung der Meldepflicht für Seeleute.
- Bürokratieabbau und Digitalisierung: Insgesamt erhebliche Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere durch Abschaffung des De-Mail-Gesetzes, Digitalisierung von Meldeverfahren und Vereinfachungen im BKA-Gesetz.
- Inkrafttreten: Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach Verkündung in Kraft, Artikel 1 (Verwaltungsverfahrensgesetz) nach sechs Monaten, Artikel 14 (Folgeänderungen wegen De-Mail) nach Außerkrafttreten des De-Mail-Gesetzes.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs und der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
Gesetzentwurf – Überblick und zentrale Inhalte:
- Ziel des Gesetzes ist der Bürokratieabbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern.
- Es werden zahlreiche Rechtsänderungen gebündelt, die insbesondere auf Vereinfachung, Digitalisierung und Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung abzielen.
Wichtige Einzelmaßnahmen:
1. Verwaltungsverfahrensgesetz: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wird in einen eigenen Paragraphen (§ 25a) ausgelagert, um ihre Bedeutung hervorzuheben und die digitale Durchführung zu fördern. Die Regelung ist flexibel ausgestaltet und soll vor allem die Antragstellung optimieren, ohne das eigentliche Verwaltungsverfahren zu ersetzen.
2. Bundesbeamtengesetz: Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung für Beihilfe, inklusive digitaler Bekanntgabefiktion, um Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu senken.
3. Bundesdatenschutzgesetz: Anpassung an EU-Recht, um unnötige formale Anforderungen bei Verträgen und Verzeichnissen zu vermeiden.
4. De-Mail-Gesetz: Abschaffung des De-Mail-Gesetzes zum 31.12.2026, da es als nicht mehr zeitgemäß gilt. Übergangsregelungen werden getroffen.
5. Bundesmeldegesetz:
- Elektronische Bestätigung bei persönlicher Vorsprache in Meldebehörden wird ermöglicht, Unterschrift auf Papier ist nicht mehr zwingend.
- Abschaffung der besonderen Meldepflicht für Seeleute, da sie sich als überflüssig erwiesen hat.
- Abschaffung des bedingten Sperrvermerks für Pflegeheime, da dieser in der Praxis zu aufwändig und wenig nützlich ist.
- Abschaffung der Datenübermittlung an Adressbuchverlage und weiterer technischer Rechtsbereinigungen.
6. Bundeskriminalamtgesetz: Vereinfachung von Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Erweiterung des Personenkreises für bestimmte Aufgaben, Entlastung bei Benachrichtigungspflichten.
7. Asylgesetz: Streichung der regelmäßigen Berichtspflicht der Bundesregierung zu sicheren Herkunftsstaaten, um Ressourcen zu sparen.
8. Folgeänderungen in Wahlgesetzen und Verordnungen wegen Wegfall der Meldepflicht für Seeleute.
9. Weitere redaktionelle und technische Anpassungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
Kosteneinschätzung und Bewertung:
- Der NKR bestätigt die Kostenschätzungen der Bundesregierung als nachvollziehbar und methodengerecht.
- Die jährliche Entlastung beträgt insgesamt rund 12,9 Mio. Euro (Erfüllungsaufwand) und stellt damit ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regel dar.
- Die Entlastung verteilt sich wie folgt:
- Bürgerinnen und Bürger: rund 85.000 Stunden bzw. 2,1 Mio. Euro jährlich, vor allem durch Wegfall von Identitätsnachweisen und Belehrungen im De-Mail-Bereich.
- Wirtschaft: rund 2,1 Mio. Euro jährlich, vor allem durch Wegfall von Identitätsfeststellungen und Akkreditierungen im De-Mail-Bereich.
- Verwaltung: rund 8,7 Mio. Euro jährlich (Bund: 295.000 Euro, Länder: 8,4 Mio. Euro), vor allem durch Vereinfachungen im Meldewesen und Wegfall von Berichtspflichten.
- Der NKR hebt positiv hervor:
- Die Prüfung und Förderung der Digitaltauglichkeit (Digitalcheck) der Neuregelungen.
- Die Abschaffung des De-Mail-Gesetzes und die Förderung digitaler Formate in der Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Kritik des NKR:
- Die Fristen für die Prüfung und Stellungnahme (8 Tage) sowie die kurze Zeitspanne zwischen Ressortabstimmung und Kabinettsbefassung (18 Tage) werden als zu knapp kritisiert. Der NKR mahnt, die Grundsätze guter Rechtsetzung und angemessene Beteiligungsfristen einzuhalten.
Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR:
- Im vorliegenden Text ist keine explizite Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR enthalten.
Fazit:
Der Gesetzentwurf zielt auf eine spürbare Entlastung und Modernisierung ab, insbesondere durch Digitalisierung und den Abbau überholter Pflichten. Die Kosteneinschätzungen werden vom NKR bestätigt, der auch die Digitaltauglichkeit lobt, aber die kurzen Beteiligungsfristen kritisiert.
| Datum erster Entwurf: | 23.10.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 05.11.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – wie dies der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode für die Ressorts vorsieht (vgl. Zeile 1947 f.) – ein Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern erfolgen. Dies beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen:
Im Bundesmeldegesetz werden die besondere Meldepflicht für Seeleute gestrichen, der bedingte Sperrvermerk, der sich in der Praxis nicht bewährt hat, wird für Pflegeheime ab-geschafft, die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt und die nicht mehr zeitgemäße Datenübermittlung an Adressbuchverlage gestrichen.
Der Betrieb von De-Mail-Servern erfordert aufgrund der Auflagen für die Anbieter teure Spezialtechnik wie für die Behörden einen Aufwand zur Überprüfung der Auflagen. Für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann“ (§ 1 Absatz 1 De-Mail-G) gibt es mittlerweile durch die eIDAS-VO europäisch regulierte Lösungen, sodass es eines deutschen Spezialgesetzes nicht mehr bedarf.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen sich auf die polizeiliche Ermittlungsarbeit fokussieren können und von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Dafür sieht der Gesetzentwurf vor, Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten zu reduzieren sowie Arbeitsprozesse zu beschleunigen.
Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium des Inneren:
„Es erfolgte kein Beitrag von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sowie
beauftragten Dritten.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Stellungnahmen kritisieren die sehr kurze Frist für die Beteiligung an der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf. Die Frist betrug meist nur 48 Stunden bzw. zwei Werktage. Dies wurde von den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesrechtsanwaltskammer, der DIHK, der Neuen Richter*innenvereinigung sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte ausdrücklich als unzureichend für eine fundierte Bewertung und Rückkopplung mit den Mitgliedern bezeichnet.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern ist gemischt. Grundsätzlich wird das Ziel des Bürokratieabbaus und der Digitalisierung von nahezu allen Stellungnehmenden begrüßt. Viele sehen in den geplanten Maßnahmen Chancen für effizientere Verwaltungsprozesse und eine Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Behörden. Gleichzeitig gibt es erhebliche Kritik an einzelnen Regelungen, an der Umsetzungstiefe, an möglichen Risiken für Grundrechte und an der mangelnden ressortübergreifenden Koordination. Besonders umstritten sind die geplanten Änderungen im Meldewesen, bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und bei Kontrollmechanismen im Sicherheits- und Asylrecht.
Meinungen im Detail
1. Digitalisierung und Bürokratieabbau
- Die kommunalen Spitzenverbände, dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister begrüßen die Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, insbesondere die Stärkung elektronischer Verfahren und die Abschaffung des De-Mail-Gesetzes.
- LegalCheck bewertet die geplanten Klarstellungen zu elektronischen Formvorschriften im Datenschutzrecht als sinnvoll, kritisiert aber sprachliche Unschärfen.
- Die DIHK und der dbb betonen, dass Digitalisierung und Bürokratieabbau nur gelingen können, wenn ausreichend Personal, moderne IT und Schulungen bereitgestellt werden.
- Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine grundlegende Änderung der Schriftformerfordernisse zugunsten eines „digital only“-Prinzips und eine einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts auf Länderebene.
2. Änderungen im Meldewesen (insbesondere bedingter Sperrvermerk)
- Die geplante Abschaffung des bedingten Sperrvermerks im Bundesmeldegesetz wird unterschiedlich bewertet:
- Die Diakonie Deutschland lehnt die Streichung ab, da sie insbesondere Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, gefährdet sieht. Sie fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass der Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung als Grund für eine Auskunftssperre gilt.
- Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister begrüßt die Abschaffung, da sie die Meldebehörden entlaste und Auskunftsverfahren beschleunige, ohne den Schutz gefährdeter Personen zu beeinträchtigen.
- Die kommunalen Spitzenverbände thematisieren den Umgang mit dem Sperrvermerk und fordern praktikable Lösungen.
- Der dbb sieht die Entlastung der Meldebehörden durch Abbau von Meldepflichten und Digitalisierung grundsätzlich positiv.
3. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und Verwaltungsverfahren
- Die DIHK unterstützt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich, warnt aber vor deren verpflichtender und formalisierter Ausgestaltung, da dies zu mehr Bürokratie und Verzögerungen führen könne. Sie fordert flexible, freiwillige Lösungen und Anreize.
- Die Bundesrechtsanwaltskammer hält die geplante Neuregelung für wenig geeignet, Verfahren tatsächlich zu beschleunigen.
- Die kommunalen Spitzenverbände sehen Herausforderungen und Unsicherheiten bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Der dbb begrüßt die geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz, betont aber die Notwendigkeit klarer Übergangsregelungen und frühzeitiger Einbindung der Beschäftigten.
4. Kontrollmechanismen, Grundrechte und Transparenz
- Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisieren geplante Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, insbesondere die Absenkung von Hürden für verdeckte Überwachungsmaßnahmen und die Schwächung der gerichtlichen Kontrolle. Das Institut sieht hierin verfassungsrechtliche Probleme.
- Beide Organisationen sowie die Diakonie Deutschland lehnen die Streichung der Berichtspflicht zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten im Asylgesetz ab, da dies Transparenz und parlamentarische Kontrolle schwäche und die Rechte von Asylsuchenden gefährde.
5. Umsetzung und Koordination
- Die Neue Richter*innenvereinigung kritisiert, dass der Gesetzentwurf sich nur auf das BMI beschränkt und eine ressortübergreifende, themenbezogene Strategie fehle.
- Auch die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister und die DIHK fordern eine bessere Koordination der Maßnahmen zwischen den Ministerien.
- Der dbb und die kommunalen Spitzenverbände warnen vor Überlastung der Beschäftigten und fordern ausreichende Ressourcen für die Umsetzung.
6. Form und Qualität der Gesetzgebung
- Fast alle Stellungnahmen kritisieren die extrem kurze Frist für die Stellungnahme, was eine fundierte Bewertung erschwert und die Qualität der Gesetzgebung beeinträchtigt.
- LegalCheck bemängelt sprachliche Unschärfen bei den Formvorschriften im Datenschutzrecht.
Fazit
Insgesamt wird das Ziel des Bürokratieabbaus und der Digitalisierung von allen Seiten begrüßt, doch die Umsetzung des Gesetzentwurfs stößt auf breite Kritik. Insbesondere die sehr kurze Konsultationsfrist, die Risiken für Grundrechte und Transparenz, die Unsicherheiten bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die geplanten Änderungen im Meldewesen und Sicherheitsrecht werden kontrovers diskutiert. Viele Verbände fordern eine bessere Koordination, mehr Ressourcen und eine stärkere Berücksichtigung der Betroffenenrechte. Der Gesetzentwurf wird als Schritt in die richtige Richtung gesehen, bedarf nach Ansicht der meisten Stellungnehmenden jedoch noch erheblicher Nachbesserungen, um die Ziele von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Rechtssicherheit tatsächlich zu erreichen.
„Wir begrüßen das Ziel, Verwaltungsverfahren zu modernisieren und zu digitalisieren, betonen jedoch die Notwendigkeit einer kohärenten Gesamtstrategie.“
Die Stellungnahme bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Bürokratieabbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) grundsätzlich positiv und hebt die Chancen hervor, die sich durch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ergeben. Besonders begrüßt werden die geplanten Änderungen im Bundesmeldegesetz, wie die Stärkung elektronischer Prozesse und die Abschaffung des sogenannten bedingten Sperrvermerks, der bislang einen zusätzlichen Prüfschritt in den Meldebehörden erforderte. Die Stellungnahme betont, dass durch diese Maßnahmen die Meldebehörden entlastet und Auskunftsverfahren beschleunigt werden, ohne den Schutz gefährdeter Personen zu beeinträchtigen. Auch die Aufhebung des De-Mail-Gesetzes wird unterstützt, allerdings wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, alle Bundesgesetze auf verbleibende De-Mail-Verweise zu überprüfen und diese zu bereinigen. Kritisch angemerkt wird, dass die ressortübergreifende Koordination der Modernisierungsmaßnahmen noch nicht ausreichend ist und die im Entwurf prognostizierten Einsparungen möglicherweise zu optimistisch eingeschätzt werden, da insbesondere auf kommunaler Ebene zunächst erhebliche Umstellungsaufwände entstehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die Digitalisierung und Entlastung der Meldebehörden, 2) die Aufhebung des De-Mail-Gesetzes und die damit verbundenen Folgeanpassungen, 3) die Notwendigkeit einer besseren Koordination zwischen den Ministerien bei der Umsetzung von Bürokratieabbau und Digitalisierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt bezweifelt die Bundesrechtsanwaltskammer, dass diese systematische Neufassung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einen relevanten Beitrag zu dem mit ihr verfolgten Ziel einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren leistet.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Sie begrüßt grundsätzlich die Ziele der Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, mahnt jedoch an, dass Bürokratieabbau nicht zum Selbstzweck werden dürfe und stets die Rechte der Betroffenen zu berücksichtigen seien. Besonders kritisch sieht die BRAK die sehr kurze Frist von nur zwei Werktagen für die Stellungnahme, was eine fundierte Auseinandersetzung erschwert. Im Einzelnen werden folgende Aspekte ausführlich behandelt: Erstens wird die geplante Neuregelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25a VwVfG-E) als wenig geeignet angesehen, die angestrebte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren tatsächlich zu erreichen. Zweitens empfiehlt die BRAK im Bundesbeamtengesetz (BBG) eine klarere Regelung zur Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte, insbesondere bezüglich des Fristbeginns bei nicht abgerufenen Akten. Drittens lehnt sie die geplante Erweiterung der Ablehnungsgründe bei der Bestandsdatenauskunft im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ab, da dies zu einer Schwächung der Rechte betroffener Personen führen könne. Außerdem kritisiert sie die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle beim verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (§ 49 BKAG-E), da Gerichte künftig nur noch einen sehr begrenzten Ausschnitt der erlangten Informationen zur Prüfung erhalten würden. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Kritik an der kurzen Frist für die Stellungnahme, 2) die Ablehnung der geplanten Änderungen bei der Bestandsdatenauskunft im BKAG, 3) die Bedenken bezüglich der Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle beim verdeckten Eingriff in IT-Systeme.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen die Absicht des Bürokratieabbaus im Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern und attestieren dem Entwurf gute Vorschläge. Mit aller Deutlichkeit müssen wir jedoch die kurze Frist von 48 Stunden für eine Stellungnahme kritisieren.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern und erkennt gute Ansätze, insbesondere zur Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen. Kritisiert wird jedoch die extrem kurze Frist von 48 Stunden für die Stellungnahme, wodurch eine Rückkopplung mit den Mitgliedern und eine praxisnahe Bewertung nicht möglich war. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung der Schriftformerfordernisse zugunsten elektronischer Kommunikation und des 'digital only'-Prinzips, 2) die Herausforderungen und Unsicherheiten bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren, und 3) der Umgang mit dem bedingten Sperrvermerk im Meldewesen sowie die vollständige Abschaffung des De-Mail-Gesetzes. Die Stellungnahme fordert zudem eine pragmatische und einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts auf Länderebene, um die Digitalisierung zu erleichtern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Reformansätze des Gesetzentwurfes richtig sind, diese aber nur mit den entsprechenden Rahmenbedingungen langfristig erreichbar sein werden.“
Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Ziel des Entwurfs ist es, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung von unnötiger Bürokratie zu entlasten sowie Prozesse zu optimieren und zu digitalisieren. Besonders betont wird, dass die geplanten Maßnahmen nur dann erfolgreich sein können, wenn die notwendigen Voraussetzungen – wie ausreichendes Personal, moderne IT-Ausstattung und intensive Schulungen – geschaffen werden. Der dbb hebt hervor, dass die Umsetzung insbesondere in den Kommunen gelingen muss und warnt vor Überlastung der Beschäftigten. Die Stellungnahme geht ausführlich auf die geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren (z.B. elektronische Aktenführung, elektronische Unterschriften) und die Entlastung der Meldebehörden ein. Auch die Aufhebung des De-Mail-Gesetzes und die Notwendigkeit klarer Übergangsregelungen werden thematisiert. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Bedeutung von ausreichender personeller und technischer Ausstattung für die Digitalisierung, 2) Die Entlastung der Meldebehörden durch Abbau von Meldepflichten und Einführung digitaler Verfahren, 3) Die Notwendigkeit, Beschäftigte und Personalvertretungen frühzeitig einzubinden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Statt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlicher zu regeln und damit die Dauer der Verfahren noch weiter zu verzögern, sollten im VwVfG deshalb die Anreize erhöht werden, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern, insbesondere zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 25a Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Die DIHK unterstützt grundsätzlich das Ziel, die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungs- und Genehmigungsverfahren zu stärken, da dies Akzeptanz und Transparenz fördert. Sie warnt jedoch davor, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtend und formalisiert auszugestalten, da dies zu mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen führen könne. Die DIHK plädiert dafür, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin freiwillig und flexibel zu halten und Anreize zu schaffen, diese zu nutzen, etwa durch das Entfallen späterer Beteiligungsschritte, sofern europarechtlich zulässig. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Gefahr zusätzlicher Bürokratie und Verfahrensverzögerungen durch die geplante Formalisierung, (2) die Forderung nach weitergehenden Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (z.B. Antragskonferenzen, Fristverkürzungen, fakultative Erörterungstermine), und (3) die Notwendigkeit, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung rechtssicher und digital zu sichern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Änderungen betreffen höchst grundrechtssensible Bereiche staatlichen Handelns. Daher sollten gesetzliche Vorkehrungen, die Aufsicht und Kontrolle gewährleisten, nur mit äußerster Zurückhaltung geändert oder gestrichen werden.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für ein Gesetz zum Bürokratieabbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Die Stellungnahme konzentriert sich auf geplante Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und im Asylgesetz (AsylG). Das Institut begrüßt zwar das Ziel, Verwaltungsprozesse zu modernisieren, warnt aber davor, Kontrollmechanismen und Transparenz in grundrechtssensiblen Bereichen zu schwächen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplante Absenkung der Hürden für verdeckte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen, wodurch interne Kontrollinstanzen entfallen und die Gefahr einer unverhältnismäßigen Überwachung steigt; 2) Die Schwächung der Kontrolle polizeilicher Datenverarbeitung, etwa durch längere Prüfintervalle und weniger Zustimmungserfordernisse, was verfassungsrechtlich problematisch ist; 3) Die Streichung der Berichtspflicht zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten im Asylrecht, wodurch Transparenz und parlamentarische Kontrolle verloren gehen und die Rechte von Asylsuchenden gefährdet werden. Das Institut empfiehlt, die bestehenden Kontroll- und Berichtspflichten beizubehalten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Diakonie hält daher die Beibehaltung des bedingten Sperrvermerks für diese Personengruppe für unverzichtbar.“
Die Diakonie Deutschland äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern. Besonders problematisch sieht sie die geplante Streichung des § 52 Bundesmeldegesetz, der den sogenannten bedingten Sperrvermerk betrifft. Dieser Sperrvermerk schützt insbesondere Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, indem ihre Adresse nicht ohne weiteres weitergegeben werden darf. Die Diakonie betont, dass eine Streichung dieses Instruments den Schutzanspruch dieser Frauen unterlaufen würde, da die alternative Auskunftssperre individuell beantragt werden muss und bislang keine gesetzliche Klarstellung existiert, dass der Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung als ausreichender Grund für eine Auskunftssperre gilt. Zudem kritisiert die Diakonie die geplante Streichung der Berichtspflicht zur Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten im Asylgesetz, da dies die Kontrollfunktion des Bundestages schwäche. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung des bedingten Sperrvermerks für den Schutz gewaltbetroffener Frauen, 2) Die Unterschiede zwischen Sperrvermerk und Auskunftssperre, 3) Die Kritik an der Abschaffung der Berichtspflicht im Asylgesetz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nach Auffassung des Unterzeichners handelt es sich weniger um eine Reduzierung der Formerfordernisse als um eine Vermeidung von Unklarheiten. Auch dies ist ein sinnvolles Ziel, und sowohl die Reduzierung von Formvorschriften als auch die Vermeidung von Unklarheiten entspricht dem Gesetzesziel, der Entbürokratisierung.“
Die Stellungnahme von LegalCheck bezieht sich ausschließlich auf die datenschutzrechtlichen Aspekte des Gesetzentwurfs zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern, insbesondere auf die geplanten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bezüglich der Formerfordernisse bei Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (AVV). Die Änderungen sollen klarstellen, dass Verträge nicht nur schriftlich, sondern auch in elektronischer Form, einschließlich der sogenannten Textform (z.B. E-Mail), abgeschlossen werden dürfen. LegalCheck bewertet dies als sinnvolle Maßnahme zur Vermeidung von Unklarheiten und zur Entbürokratisierung, betont aber, dass die Formulierungen im Entwurf sprachlich unsauber und doppelt konkretisierend seien. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die inhaltliche und sprachliche Ausgestaltung der neuen Formvorschriften, 2) Die Homogenität mit europäischen Datenschutzvorgaben (DSGVO), und 3) Die praktische Bedeutung der Klarstellung für große Anbieter wie Cloud-Dienste.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf wird diese Verantwortung nicht ansatzweise ausgefüllt.“
Die Neue Richter*innenvereinigung e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Sie bemängelt vor allem, dass der Gesetzentwurf sich ausschließlich auf den Zuständigkeitsbereich des BMI beschränkt und dadurch wichtige übergreifende Aspekte des Bürokratieabbaus außer Acht lässt. Die Stellungnahme hebt hervor, dass eine ressortübergreifende, themenbezogene Herangehensweise notwendig wäre, um die grundlegenden Probleme der Bürokratie in Deutschland zu adressieren. Besonders ausführlich wird die zu kurze Frist für die Stellungnahme (nur zwei Tage), die fehlende inhaltliche Tiefe der vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B. Meldepflicht für Seeleute, De-Mail-Gesetz) und die Notwendigkeit einer ernsthaften Aufgabenkritik thematisiert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 14.01.2026 |
| Erste Beratung: | 29.01.2026 |
| Drucksache: | 21/3620 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 639/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 07.11.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |