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5. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:15.01.2026
Drucksache:21/3505 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die umfassende Digitalisierung im Straßenverkehrsrecht. Dazu gehören die Einführung digitaler fahrer- und fahrzeugbezogener Papiere (insbesondere des digitalen Führerscheins), die Ermöglichung einer digitalen Parkraumkontrolle, der digitale Datenaustausch in der Verwaltung sowie die Anpassung an internationale Standards beim automatisierten Fahren. Außerdem werden Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Bekämpfung des gewerblichen Punktehandels eingeführt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf setzt mehrere Ziele aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (CDU, CSU, SPD) um und reagiert auf europarechtliche Vorgaben (z.B. zur Digitalisierung des Führerscheins und zur Bereitstellung von Fahrzeugdaten). Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Wunsch nach moderner, effizienter Verwaltung, der Umsetzung internationaler Standards und Empfehlungen (z.B. Verkehrsgerichtstag 2024 zum Punktehandel) sowie der Anpassung an neue technische Möglichkeiten und Anforderungen. 
 
Kosten:  
Für den Bund entstehen einmalige Kosten von ca. 9,6 Mio. Euro und laufende Kosten von ca. 4,4 Mio. Euro jährlich, insbesondere für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Für die Länder (einschließlich Kommunen) fallen einmalige Kosten von ca. 142 Mio. Euro an (z.B. für Kontrollgeräte und digitale Parkraumüberwachung) sowie laufende Kosten von ca. 8 Mio. Euro jährlich. Es werden jedoch auch laufende Einsparungen bei den Kommunen von jährlich rund 8 Mio. Euro erwartet, insbesondere durch effizientere Parkraumkontrolle. Einnahmen werden nicht konkret beziffert, sind aber z.B. durch mögliche Gebühren für den digitalen Führerschein nicht ausgeschlossen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie und dient auch der Umsetzung europäischer Vorgaben. Er enthält keine Befristung und sieht keine Evaluierung vor. Die Maßnahmen sind teilweise von erheblicher finanzieller und organisatorischer Bedeutung, insbesondere für die Länder. Das Gesetz ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig bezeichnet, wird aber als wichtiger Beitrag zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Verwaltung sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dargestellt. Die Einführung des digitalen Führerscheins ist als ergänzende Option zum Kartenführerschein vorgesehen und basiert auf EU-Vorgaben. Es werden keine besonderen gleichstellungspolitischen Auswirkungen erwartet. Die Schaffung einer Sanktion gegen den Punktehandel folgt einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstags 2024. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung und rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein als amtlich zugelassenen, elektronischen Nachweis (zunächst nur national nutzbar, später EU-weit geplant) 
- Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Beantragung und Erstellung des digitalen Führerscheins beim Kraftfahrt-Bundesamt, inklusive Nutzung von Lichtbildern aus Pass- und Personalausweisregistern 
- Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Dokumenten, insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I und Hauptuntersuchungsberichte, mit Regelungen zu Sicherheit, Speicherung und Verifizierung 
- Möglichkeit der Nutzung digitaler Fahrzeugdokumente auf Smartphones 
- Einführung der digitalen Parkraumkontrolle: Parkberechtigungen werden anhand des Kennzeichens digital geprüft, Scan-Fahrzeuge dürfen zur Kontrolle und Verfolgung von Parkverstößen eingesetzt werden, Datenschutzvorgaben werden geregelt 
- Erweiterung der Parkbevorrechtigungen: künftig können neben Bewohnern auch andere Gruppen (z.B. ortsansässige Betriebe, Handwerker) Parkausweise erhalten, nicht mehr nur in städtischen Quartieren 
- Schaffung eines verwaltungsrechtlichen Verbots des sogenannten Punktehandels (Täuschung über die Identität bei Verkehrsverstößen), inklusive Bußgeldvorschriften für gewerbsmäßige Angebote und Vermittlungen 
- Förderung des Informationsaustauschs zwischen Zentralem Fahrzeugregister (ZFZR) und Umweltbundesamt, insbesondere zur Überprüfung von Angaben für Förderungen (z.B. Umweltbonus, THG-Quote) 
- Erweiterung der Datenverarbeitungs- und Auskunftsrechte des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), z.B. für Rückrufe, Marktüberwachung, wissenschaftliche Auswertungen und zur Umsetzung neuer EU-Vorgaben 
- Weiterentwicklung der Fahrzeug-Rückrufdatenbank: Auskünfte zu Rückrufen und Maßnahmen können künftig anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) online abgefragt werden 
- Anpassung und Vereinheitlichung der Begriffe für automatisierte und autonome Fahrfunktionen im Straßenverkehrsgesetz entsprechend internationalen Standards (SAE J3016) 
- Anpassung der Verordnungsermächtigungen zur flexibleren Regelung von Mobilitätsbeeinträchtigungen und Parkbevorrechtigungen 
- Einführung von Befristungsmöglichkeiten für Übermittlungssperren personenbezogener Daten im Zentralen Fahrzeugregister 
- Anpassung von Regelungen zur Datenübermittlung und -speicherung im Rahmen der Digitalisierung und zur Umsetzung neuer EU-Vorschriften (z.B. Prüm-II-Verordnung, digitale Führerscheine) 
- Streichung veralteter technischer Übermittlungsverfahren (z.B. File-Transferverfahren) 
- Aufnahme der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion als Aufgabe des KBA 
- Regelungen zum Datenschutz und zur Datensparsamkeit bei allen neuen digitalen Verfahren 
 
Diese Maßnahmen dienen vor allem der Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Straßenverkehrsrecht, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Anpassung an europäische Vorgaben. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zum Gesetzentwurf sowie der wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf selbst: 
 
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: 
- Ziel ist die weitere Digitalisierung der Verwaltung im Straßenverkehrsrecht. 
- Einführung des digitalen Führerscheins als amtlich zugelassenen, elektronischen Nachweis (zunächst nur national nutzbar). 
- Digitalisierung weiterer fahrer- und fahrzeugbezogener Dokumente (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I). 
- Einführung der digitalen Parkraumkontrolle, bei der Parkberechtigungen anhand des Kennzeichens geprüft werden. 
- Förderung des Informationsaustauschs zwischen dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) und dem Umweltbundesamt, insbesondere zur Verifizierung von Angaben für die Anrechnung von Ladestrom auf die Treibhausgasminderungsquote. 
- Weiterentwicklung der Fahrzeug-Rückrufdatenbank, insbesondere zur besseren Verbraucherinformation. 
- Schärfere Sanktionen gegen den sogenannten Punktehandel (Täuschung bei der Zuordnung von Verkehrsverstößen). 
- Anpassungen bei der Unfalluntersuchung und bei der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit neuen digitalen Verfahren. 
- Zahlreiche redaktionelle und organisatorische Anpassungen, insbesondere wegen Umbenennungen von Ministerien und Behörden. 
 
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
 
Kosteneinschätzung und Bewertung: 
- Der NKR hält die Darstellung der Regelungsfolgen für nachvollziehbar und methodengerecht. 
- Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein jährlicher Zeitaufwand von rund 109.000 Stunden (geschätzt 2,7 Mio. Euro), vor allem durch die Beantragung und Löschung des digitalen Führerscheins. 
- Für die Wirtschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten. 
- Für die Verwaltung: 
- Beim Bund entsteht ein jährlicher Mehraufwand von rund 4,4 Mio. Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 10 Mio. Euro (hauptsächlich für die Einführung des digitalen Führerscheins, Anpassung von Registern und Entwicklung von Kontroll-Apps). 
- Für die Länder ergibt sich durch die digitale Parkraumkontrolle eine jährliche Entlastung von rund 8 Mio. Euro, aber ein einmaliger Aufwand von rund 142 Mio. Euro (u.a. für Software, Geräte, Scan-Fahrzeuge). 
- Die Effizienzsteigerung bei der Parkraumkontrolle wird mit einer jährlichen Entlastung von rund 13 Mio. Euro beziffert. 
- Der NKR hebt hervor, dass Lichtbilder und Unterschriften bereits in Personalausweis- und Passregistern vorliegen und nicht doppelt erhoben werden sollten. Er empfiehlt ein föderales Datenmanagement, um doppelte Datenhaltung zu vermeiden. 
- Die Digitaltauglichkeit wurde geprüft. Der NKR begrüßt, dass der digitale Führerschein mit der geplanten europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) und dem Deutschland-Stack kompatibel sein soll. 
 
Weitere Hinweise des NKR: 
- Der NKR empfiehlt, zusammen mit den Ländern ein Basisprogramm für Personendaten aufzulegen, um doppelte Datenhaltung zu vermeiden. 
- Die Alternativoption zum Gesetzentwurf wäre die Beibehaltung des Status quo beim Führerschein. 
- Insgesamt erhebt der NKR keine Einwände gegen das Vorhaben. 
 
Antwort der Bundesregierung: 
Im vorliegenden Text ist keine explizite Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR enthalten. 
 
Fazit: 
Der Gesetzentwurf zielt auf die Digitalisierung wichtiger Prozesse im Straßenverkehrsrecht ab, insbesondere durch die Einführung des digitalen Führerscheins und der digitalen Parkraumkontrolle. Der NKR bestätigt die Nachvollziehbarkeit der Kostenabschätzung der Bundesregierung, hebt aber die Notwendigkeit hervor, doppelte Datenhaltung zu vermeiden. Die Digitaltauglichkeit wird ausdrücklich begrüßt, und der NKR sieht keine methodischen Einwände gegen das Vorhaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:24.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:05.11.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Nur wenige Stellungnahmen enthalten explizite Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) gibt an, dass im Schreiben vom 28.07.2025 die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, ohne eine explizite Frist zu nennen. Der Entwurf datiert auf den 24.07.2025, und die meisten Stellungnahmen datieren zwischen dem 01.08.2025 und dem 22.08.2025. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von mindestens etwa vier Wochen. Da ansonsten keine expliziten Fristen oder Zeiträume genannt werden, ist von einer angemessenen Beteiligungsphase von mindestens vier Wochen auszugehen.

Allgemeine Bewertung
Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen begrüßt die geplanten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes grundsätzlich, insbesondere die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren, Führerscheinen und Verwaltungsleistungen sowie die Modernisierung der Unfallforschung. Dennoch werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte geäußert, die sich vor allem auf die praktische Umsetzung, die rechtliche Ausgestaltung, Datenschutz, Bürokratie, soziale Gerechtigkeit und die Berücksichtigung spezifischer Interessen einzelner Gruppen beziehen. Die Meinungen sind insgesamt konstruktiv, wobei die Digitalisierung und Modernisierung als notwendig und zeitgemäß angesehen werden, jedoch vielfach eine stärkere Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte eingefordert wird.

Meinungen im Detail
1. Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und Führerscheinen
Die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und Führerscheinen wird von nahezu allen Verbänden begrüßt (Bitkom, DEKRA, Bundesverband Carsharing, Autovermieter, ADAC, AvD, GTÜ, ADFC). Insbesondere Wirtschaftsverbände (Bitkom, Bundesverband Carsharing, Autovermieter, ZDH) fordern eine unbürokratische, praxistaugliche und europaweit kompatible Ausgestaltung, die auch für Flottenbetreiber, Carsharing-Anbieter und Unternehmen praktikabel ist. Die Notwendigkeit digitaler Führerscheinverifizierung auch online wird hervorgehoben. Datenschutz und Rechtssicherheit werden von ADAC, AvD und Bitkom als zentrale Herausforderungen genannt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der ZDH kritisieren die unklare Definition und Umsetzung der neuen Regelungen und fordern präzisere gesetzliche Vorgaben.

2. Unfallforschung und Unfalluntersuchung
Die Modernisierung und Digitalisierung der Unfallforschung wird von DEKRA, DVR, VDA, Verkehrswacht und ADFC ausdrücklich begrüßt. Kritik an der geplanten Ausweitung der Kompetenzen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) äußern insbesondere die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD), der VDA und Bitkom. Sie sehen einen zu starken Eingriff in Länderkompetenzen, fehlende Ressourcen und zu weitgehende Untersuchungsbefugnisse. Auch FUSS e.V. fordert eine breitere Einbindung weiterer Akteure in die Datennutzung. Die Forderung nach klaren Regelungen zum Datenzugang und zur Datenspeicherung wird von DVR und Bitkom betont.

3. Parkraum und Parkberechtigungen
Die Einführung der digitalen Parkraumkontrolle und die Erweiterung der Parkberechtigungen werden von vielen Verbänden begrüßt (DUH, VCD, ADFC, bpa, ZDH, Agora Verkehrswende, AK Parkraummanagement FGSV, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, AvD). Umwelt- und Sozialverbände (DUH, Agora Verkehrswende) fordern eine sozial gestaffelte Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise und die Möglichkeit für Kommunen, sozial gerechte Gebühren zu erheben. Der bpa fordert explizit die Berücksichtigung von ambulanten Pflegediensten und Tagespflegeeinrichtungen sowie Gebührenfreiheit für soziale Dienste. Handwerks- und Wirtschaftsverbände (ZDH, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) verlangen eine explizite Nennung ansässiger Unternehmen und Handwerksbetriebe im Gesetz, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. FUSS e.V. lehnt die Lockerung des Bewohnerparkens für Betriebe und Handwerker aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Die technische und datenschutzrechtliche Ausgestaltung der digitalen Parkraumkontrolle wird von ADAC, AvD, VCD und AK Parkraummanagement FGSV kritisch diskutiert, insbesondere hinsichtlich Sichtkontrollen, Kennzeichnungspflichten und Speicherfristen.

4. Soziale und ökologische Aspekte
Die Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit bei der Parkraumbewirtschaftung wird vor allem von Umwelt- und Sozialverbänden (DUH, Agora Verkehrswende) gefordert. Die DUH kritisiert das Fehlen einer Rechtsgrundlage für sozial gestaffelte Bewohnerparkgebühren. Agora Verkehrswende schlägt eine sozial gestaffelte Gebührenordnung vor. Die Einbeziehung ökologischer Kriterien bei der Gebührenerhebung wird von der DUH angeregt. Der ADFC hebt die Bedeutung der Digitalisierung für den Rad- und Fußverkehr hervor und fordert eine stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in der Unfallforschung.

5. Bürokratie, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit
Viele Stellungnahmen (Bitkom, Bundesverband Carsharing, Autovermieter, VDA, AvD, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, ZDH, GTÜ) kritisieren zu hohe Bürokratie, unklare Regelungen und fehlende Praxistauglichkeit. Sie fordern eine stärkere Einbindung der betroffenen Branchen, klare und einheitliche Vorgaben sowie eine Reduzierung von Verwaltungsaufwand. Die GTÜ fordert eine Gebührenbefreiung für den Datenabruf im Rahmen der Fahrzeugüberwachung. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verlangt präzisere Regelungen zur Steuerung der Parkraumbewirtschaftung und zur Löschung digitaler Führerscheine.

6. Datenschutz und Datenverarbeitung
Datenschutz wird insbesondere von Bitkom, ADAC, AvD, AK Parkraummanagement FGSV und Agora Verkehrswende thematisiert. Sie fordern datensparsame, rechtssichere und transparente Lösungen bei der digitalen Parkraumkontrolle und der Verarbeitung von Fahrzeug- und Unfalldaten. Die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Datenspeicherung und zum Zugang zu Unfalldaten wird von DVR und FUSS e.V. betont.

7. Verkehrssicherheit und Sanktionen
Die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie das Verbot des Punktehandels, werden von DVR, ADAC, ADFC und Verkehrswacht ausdrücklich begrüßt. Die Verkehrswacht fordert eine Ausweitung der Sanktionierung auf Täuschung auch im privaten Bereich. Der AvD äußert Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen gegen Punktehandel ohne ausreichende personelle Ausstattung der Behörden.

8. Begriffsdefinitionen und internationale Standards
DEKRA und AvD fordern eine einheitliche und internationale Begriffsverwendung, insbesondere bei den Begriffen 'autonom' und 'automatisiert'. Die Harmonisierung mit europäischen Standards wird von AvD und Bitkom unterstützt.

9. Spezifische Interessen einzelner Gruppen
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (Bitkom, ZDH, Bundesverband Carsharing, Autovermieter, VDA, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) legen Wert auf Praxistauglichkeit, Bürokratieabbau und Rechtssicherheit. Umwelt- und Sozialverbände (DUH, Agora Verkehrswende, FUSS e.V., VCD, ADFC) fordern stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer. Die Pflege- und Sozialwirtschaft (bpa) fordert explizite Regelungen zur Parkberechtigung und Gebührenfreiheit für soziale Dienste. Prüf- und Überwachungsinstitutionen (DEKRA, GTÜ) betonen die Bedeutung der Digitalisierung für Verkehrssicherheit und fordern spezifische Anpassungen im Prüfregime und bei der Datenbereitstellung.

Zusammenfassend ergibt sich ein breites, grundsätzlich positives Meinungsbild zur Digitalisierung und Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes, verbunden mit vielfältigen und teils divergierenden Forderungen zur Ausgestaltung, Praxistauglichkeit, sozialen Gerechtigkeit, Datenschutz und Rechtssicherheit.

👍 ADAC e.V.

„Die Sanktionierung des Punktehandels entspricht einer langjährigen Forderung des ADAC e.V. Aus Sicht des ADAC e.V. ist die Einführung einer digitalen Parkraumkontrolle ein sinnvoller Ansatz, sofern sie die Anforderungen an den Datenschutz berücksichtigt.“

Der ADAC e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, insbesondere die geplante Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und die Einführung eines digitalen Führerscheins. Besonders unterstützt wird die vorgesehene Sanktionierung des sogenannten Punktehandels, also dem illegalen Übertragen von Punkten im Fahreignungsregister auf andere Personen, was bisher eine langjährige Forderung des ADAC war. Der Verband fordert jedoch eine Klarstellung, dass auch privater Punktehandel unter die Regelung fällt, und weist auf Umsetzungsprobleme bei Anbietern aus dem Ausland hin. Bei der Einführung der digitalen Parkraumkontrolle sieht der ADAC datenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere bei der Erfassung von Kennzeichen von berechtigten Parkerinnen und Parkern (z.B. Menschen mit Behindertenparkausweis oder ausländischen E-Fahrzeugen). Der Verband fordert hier weniger eingriffsintensive Kontrollmethoden und eine Verkürzung der Speicherfristen. Weiterhin kritisiert der ADAC die unklare Regelung zur stichprobenartigen Überprüfung und fordert bundesweit einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung von Scan-Fahrzeugen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Sanktionierung des Punktehandels und deren praktische Umsetzung, 2) Datenschutz und Rechtssicherheit bei der digitalen Parkraumkontrolle, 3) Die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regelungen für Kontrollsysteme und deren Kennzeichnung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 20.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Agora Verkehrswende

„Den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.07.2025 begrüßen wir als großen Schritt in die richtige Richtung.“

Die Stellungnahme von Agora Verkehrswende befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Zentral ist die Unterstützung für eine Modernisierung des Parkraummanagements in Städten, insbesondere durch Digitalisierung und rechtliche Anpassungen. Besonders hervorgehoben wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur digitalen Parkraumkontrolle, wobei auf die Vorteile eines vollständig digitalen Prozesses hingewiesen wird. Auch wird empfohlen, die Datenverarbeitung und Beweissicherung so zu gestalten, dass sie effizient und datensparsam ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der transparenten und nachvollziehbaren Vergabe von Parkausweisen, insbesondere für Bewohner und ortsansässige Betriebe, um die Akzeptanz zu erhöhen und das lokale Gewerbe zu schützen. Drittens wird eine Aktualisierung des Bußgeldkatalogs sowie eine sozial gestaffelte Gebührenordnung für das Bewohnerparken angeregt, um soziale Aspekte besser zu berücksichtigen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Digitalisierung der Parkraumüberwachung, (2) die Vergabekriterien und Transparenz bei Parkberechtigungen, (3) die soziale Staffelung der Parkgebühren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 AK 1.2.11 Parkraummanagement der FGSV

„Wir begrüßen den Referenten-Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und möchten Ihnen ergänzende Anregungen und Vorschläge unterbreiten, die aus unserer Sicht dem Erreichen der mit der Novelle verfolgten Ziele dienen.“

Die Stellungnahme des Arbeitskreises 1.2.11 Parkraummanagement der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Der Arbeitskreis spricht sich für eine Modernisierung der rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Steuerung und Überwachung der Parkraumnachfrage aus. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur effizienteren Parkraumüberwachung und die Empfehlung, Sichtkontrollen perspektivisch zu vermeiden, da eine vollständige Digitalisierung der Parkberechtigungen absehbar ist. (2) Die Notwendigkeit, die Formulierungen im Gesetz so zu gestalten, dass eine datensparsame und dennoch zweifelsfreie Beweissicherung möglich bleibt, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und technische Machbarkeit. (3) Die Öffnung des Bewohnerparkens für weitere Personengruppen wird kritisch gesehen; der Arbeitskreis empfiehlt, diese Öffnung stärker auf ansässige Einrichtungen und Nutzergruppen zu beschränken, um die Steuerungsfunktion des Bewohnerparkens zu erhalten. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Anpassung der StVO und des Bußgeldkatalogs im Zuge der Novelle.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V.

„Wir begrüßen die Fortführung des Gesetzesvorhabens zur Digitalisierung des Straßenverkehrswesens, die dazu beiträgt, die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur zu stärken. Davon profitieren auch Radfahrende.“

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Straßenverkehrswesens und hebt hervor, dass davon auch Radfahrende profitieren. Besonders unterstützt werden das Verbot des sogenannten Punktehandels (unerlaubter Handel mit Punkten im Verkehrszentralregister), die Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Parkraumkontrolle sowie die gesetzliche Ausgestaltung des Projekts GIDAS zur systematischen Unfallforschung. Der ADFC fordert, die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags vollständig umzusetzen und die Datenerhebung stärker auf die Besonderheiten des Radverkehrs auszurichten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bekämpfung des Punktehandels zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, 2) die Chancen der digitalen Parkraumkontrolle für eine effizientere Verkehrssteuerung und Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs, 3) die Bedeutung detaillierter Unfalldaten für die Unfallvermeidung insbesondere im Radverkehr.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Automobilclub von Deutschland e. V.

„Die gesetzgeberischen Schritte zur Digitalisierung aller behördlichen Verfahren und der damit verbundenen Datenverarbeitungsbefugnisse im Bereich der Mobilität sind überfällig und deshalb zu begrüßen.“

Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) bewertet den Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und weiterer verkehrsrechtlicher Vorschriften überwiegend positiv, hebt aber auch kritische Aspekte hervor. Der AvD begrüßt die Vereinheitlichung von Begriffen und die Harmonisierung mit europäischen Standards, insbesondere durch die Übernahme der SAE-Norm und die Förderung internationaler Zusammenarbeit. Die Digitalisierung behördlicher Verfahren, einschließlich der Einführung des digitalen Führerscheins, wird als überfällig und sinnvoll angesehen, wobei Datenschutz und Kompatibilität mit EU-Vorgaben betont werden. Kritisch sieht der AvD die geplanten Regelungen zur automatisierten Parkraumüberwachung, da diese aus Sicht des Clubs nicht die erforderliche Schwere für Grundrechtseingriffe erfüllen und stattdessen mehr Personal vor Ort gefordert wird. Auch beim Kampf gegen den Punktehandel äußert der AvD Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen, solange die Behörden nicht ausreichend ausgestattet sind. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Digitalisierung und Datenverarbeitung im Bereich Mobilität, 2) Die rechtlichen und praktischen Aspekte der automatisierten Parkraumüberwachung, 3) Die Einführung des digitalen Führerscheins und deren europäische Kompatibilität.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Autovermieter

„Die Autovermieter – als bewährte Anbieter und Pioniere geteilter Mobilitätslösungen – begrüßen die geplanten Änderungen grundsätzlich, insbesondere die Einführung digitaler Fahrzeugpapiere und die Vorbereitungen für einen europäischen digitalen Führerschein.“

Die Stellungnahme der Autovermieter zum Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG uaV) begrüßt grundsätzlich die geplanten Neuerungen, insbesondere die Einführung digitaler Fahrzeugpapiere und die Vorbereitung eines europaweit einheitlichen digitalen Führerscheins. Die Autovermieter betonen, dass digitale Zulassungsbescheinigungen erhebliche Erleichterungen für Flottenbetreiber bringen, da sie Diebstahl, Missbrauch und logistische Probleme bei der Verwaltung und dem Verkauf von Fahrzeugen reduzieren. Besonders hervorgehoben wird die Forderung, dass eine digitale Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichen sollte, was europarechtlich möglich sei. Weiterhin wird die Stärkung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Unfallforschung ausdrücklich unterstützt, wobei auf die Gefahr zusätzlicher Bürokratie hingewiesen wird. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1. Die Vorteile und rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Zulassungsbescheinigungen für Flottenbetreiber, 2. Die Einführung des digitalen Führerscheins und die Rolle Deutschlands im europäischen Kontext, 3. Die Erweiterung der Befugnisse der BASt zur Unfallforschung und die Notwendigkeit, Bürokratie zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 20.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bitkom e.V.

„Bitkom begrüßt die Initiative des Bundeministeriums für Verkehr zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die damit einhergehenden Ansätze für die Digitalisierung des Verkehrssektors grundsätzlich, insbesondere die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein. Hier setzt der Entwurf wichtige Impulse. In einigen Fällen bleiben allerdings noch Fragen bzw. Aspekte unklar, die im Folgenden ausführlich erläutert werden.“

Bitkom begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerscheinen, sieht jedoch in mehreren Punkten Verbesserungsbedarf. Zentrale Kritikpunkte betreffen die Ausgestaltung des digitalen Führerscheins (z.B. Einschränkungen bei Fahrverboten und Gültigkeit nur im Inland), die Notwendigkeit einer unbürokratischen Lösung für digitale Fahrzeugscheine bei großen Fahrzeugflotten sowie die geplante Unfalluntersuchung bei autonomen Fahrzeugen, die aus Bitkom-Sicht zu weitreichend und bürokratisch ist. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Anforderungen und offenen Fragen rund um den digitalen Führerschein und die Einbindung der Branche in die Standardsetzung, 2) die Herausforderungen und Lösungsvorschläge für Flottenbetreiber im Umgang mit digitalen Fahrzeugscheinen und der Mitführpflicht, 3) die Kritik an den geplanten Regelungen zur Unfalluntersuchung bei autonomen Fahrzeugen, insbesondere hinsichtlich Bürokratie, Datenschutz und Zuständigkeiten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Carsharing e.V.

„Ohne diese Alltagsanwendungen droht die Digitalisierung der Verkehrsdokumente eine kostenintensive Modernisierung ohne spürbaren Nutzen für Einwohner*innen und Klimaschutz zu werden. Mit ihnen wird sie zum Hebel für nachhaltige Mobilität.“

Der Bundesverband Carsharing (bcs) begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Schritte zur Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und die Einführung des digitalen Führerscheins. Der Verband hebt hervor, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung des Staates und zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten können. Besonders betont wird, dass digitale Lösungen im Alltag einen spürbaren Nutzen bieten und breite Akzeptanz finden müssen. Der bcs fordert, dass die digitale Führerscheinverifizierung nicht nur physisch, sondern auch online möglich sein sollte, um Prozesse für Carsharing-Anbieter und Nutzer zu vereinfachen und sicherer zu machen. Außerdem spricht sich der Verband für eine bürokratiearme Nutzung des digitalen Fahrzeugscheins durch Unternehmen und für automatisierte Übertragungsprozesse aus, damit Nutzer bei Fahrtantritt den Fahrzeugschein digital erhalten und nach Fahrtende automatisch entfernen können. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer digitalen Führerscheinverifizierung für gewerbliche Anbieter, 2) die Erweiterung des digitalen Fahrzeugscheins für juristische Personen und automatisierte Prozesse, 3) der gesamtgesellschaftliche Nutzen durch praxisorientierte Digitalisierung für mehr Klimaschutz und Verkehrsentlastung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R004440 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)

„Der bpa appelliert daher an den Gesetzgeber, im vorliegenden Gesetzentwurf und in der zugehörigen Verordnung ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tagespflege ausdrücklich zu erwähnen. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung in der Pflege und zur Entlastung von vielen Tausend ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Tagespflege geleistet werden.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die eine Ausweitung von Parkbevorrechtigungen (also Sonderrechte beim Parken) auf weitere Gruppen wie ortsansässige Betriebe und Handwerker vorsieht. Der Verband fordert jedoch ausdrücklich, dass auch ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tagespflege im Gesetz und der Verordnung genannt werden, um ihnen rechtssicher und bundesweit Parkbevorrechtigungen zu ermöglichen. Der bpa betont, dass Pflegekräfte durch Parkplatzmangel unter erheblichem Zeitdruck stehen, was die Versorgung der Pflegebedürftigen erschwert. Auch der Transport von Tagespflegegästen ist durch fehlende Parkmöglichkeiten beeinträchtigt. Der Verband fordert zudem, dass für Gesundheits-, Pflege- und soziale Dienste keine Gebühren für diese Parkberechtigungen erhoben werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die besondere Situation und die täglichen Herausforderungen ambulanter Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen beim Parken, 2) die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung zur Vermeidung von Einzelfallentscheidungen auf kommunaler Ebene, und 3) die Forderung nach Gebührenfreiheit für Parkberechtigungen in diesem Bereich.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Der Entwurf muss im Ergebnis daher präzisiert und fokussiert werden. Die Unbestimmtheit der Norm, erst durch Ausgestaltung in der StVO verfassungskonform zu konkretisieren, ist für eine zukunftsgerichtete Planung von Parkraumbewirtschaftungen zu vage.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich die Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), äußert jedoch zahlreiche Kritikpunkte und Änderungswünsche. Besonders betont wird, dass wichtige Anmerkungen aus früheren Stellungnahmen, wie die Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsverstößen, nicht berücksichtigt wurden. Die geplanten Regelungen zum digitalen Führerschein werden als unzureichend angesehen, insbesondere hinsichtlich des sofortigen Entzugs und der technischen Umsetzung der Löschung bei Erlöschen der Fahrerlaubnis. Die Erweiterung der Parkberechtigungen auf 'andere Personengruppen' wird zwar grundsätzlich begrüßt, aber als zu unbestimmt kritisiert; es wird eine präzisere Definition gefordert, um Rechtssicherheit und Steuerungsfähigkeit bei der Parkraumbewirtschaftung zu gewährleisten. Die Einführung und Ausgestaltung der digitalen Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugen wird unterstützt, jedoch werden zahlreiche praxisbezogene Anpassungen und eine stärkere Technologieförderung angemahnt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ausweitung und rechtliche Präzisierung der Parkberechtigungen für bestimmte Personengruppen, 2) Die Einführung und technische Umsetzung des digitalen Führerscheins, 3) Die digitale Parkraumkontrolle und deren praktische sowie datenschutzrechtliche Ausgestaltung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DEKRA Konzernrepräsentanz

„Um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Prüfregimes im Sinne der Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten, ist aus Sicht von DEKRA die Länderbeteiligung im Zuge der Verordnungsermächtigung zu empfehlen.“

Die DEKRA begrüßt den Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich und hebt die Bedeutung der Verkehrssicherheit hervor. Besonders positiv bewertet DEKRA die geplante Weiterentwicklung der Unfallforschung und die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren, einschließlich des digitalen Führerscheins und einer digitalen Fahrzeugakte. Kritisch angemerkt wird die uneinheitliche Verwendung der Begriffe 'autonom' und 'automatisiert' im Zusammenhang mit Fahrfunktionen; DEKRA empfiehlt, sich an internationalen Standards zu orientieren und ausschließlich 'automatisiert' zu verwenden. Zudem fordert DEKRA, dass Regelungen zu automatisierten Fahrfunktionen auch auf Fahrzeuge mit Fernlenksystemen übertragen werden sollten. Im Bereich der regelmäßigen Fahrzeugprüfungen spricht sich DEKRA für eine Beibehaltung der Länderbeteiligung bei der Verordnungsermächtigung aus, um eine flexible und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Prüfregimes zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Weiterentwicklung der Unfallforschung und deren Digitalisierung, 2) die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und der gesamte Lebenszyklus von Fahrzeugdaten, 3) die rechtliche und begriffliche Ausgestaltung automatisierter Fahrfunktionen sowie die Rolle der Länder bei der Ausgestaltung der Prüfregime.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes etabliert endlich die Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle, ist jedoch in einigen Aspekten unzureichend. So ist die im Referentenentwurf festgeschriebene Notwendigkeit der Überprüfung der digitalen Ergebnisse mittels Sichtkontrolle ausschließlich auf digital nicht eindeutig identifizierbare Fälle zu beschränken. Überdies fehlt weiterhin die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die soziale Staffelung von Anwohnerparkgebühren.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle. Sie kritisiert jedoch, dass der Entwurf weiterhin keine Möglichkeit zur sozialen Staffelung der Bewohnerparkgebühren vorsieht. Die DUH fordert, dass Kommunen rechtssicher sozial gestaffelte Gebühren für Bewohnerparkausweise erheben können, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Zudem wird die im Entwurf vorgesehene Pflicht zur Sichtkontrolle bei digital festgestellten Parkverstößen als zu aufwendig angesehen; diese sollte auf unklare Fälle beschränkt werden, um die Effizienz der digitalen Kontrolle zu erhöhen. Die DUH hebt außerdem hervor, dass die Kennzeichnungspflicht überwachter Gebiete nicht zu einer Einschränkung der systematischen Kontrolle führen sollte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Rechtsgrundlage für sozial gestaffelte Bewohnerparkgebühren, 2) Die Ausgestaltung und Effizienz der digitalen Parkraumkontrolle, 3) Die Forderung nach Ergänzung ökologischer Kriterien bei der Gebührenerhebung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Verkehrswacht e.V.

„Aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht begrüßen wir das Vorhaben ausdrücklich, insbesondere die Zielrichtung, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Digitalisierung voranzubringen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen.“

Die Deutsche Verkehrswacht e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ausdrücklich und hebt die Zielsetzungen hervor, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Digitalisierung voranzutreiben und die rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Besonders unterstützt wird die freiwillige Digitalisierung von Dokumenten, da dies den Komfort für Bürgerinnen und Bürger erhöht und Bürokratie abbaut. Kritisch angemerkt wird, dass Täuschung über den tatsächlichen Fahrer bei Verkehrsverstößen nur im gewerblichen Bereich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll; die Verkehrswacht fordert, auch sogenannte Freundschaftsdienste (Täuschung unter Privatpersonen) zu erfassen. Die geplanten Änderungen zur Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen werden ausdrücklich positiv bewertet, insbesondere die Übertragung der Aufgaben an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Auch die Ermächtigung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verarbeitung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und zur Marktüberwachung wird als wichtiger Schritt für die Fahrzeugsicherheit angesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die Digitalisierung von Dokumenten, 2) die Regelungen zur Täuschung über den Fahrer bei Verkehrsverstößen, und 3) die Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.

„Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. bedankt sich für die Einladung zur Verbändeanhörung vom 29.08.2024 und begrüßt die vorgelegten Änderungen als gute Beiträge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die geplanten Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (StVG) und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften als sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Besonders positiv bewertet werden das Verbot und die Sanktionierung des sogenannten Punktehandels (unerlaubte Übertragung von Punkten im Fahreignungsregister auf andere Personen), die erleichterte Abfrage von Rückrufaktionen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie die neue, ausführliche Rechtsgrundlage für die Unfallforschung, insbesondere im Hinblick auf das Projekt GIDAS (German In-Depth Accident Study). Der DVR sieht jedoch Ergänzungsbedarf beim Datenzugang für Ermittlungsbehörden und fordert eine präzisere Regelung zur Speicherung von Unfalldaten in technischen Systemen wie EDR (Event Data Recorder) und DSSAD (Data Storage System for Automated Driving). Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) das Verbot des Punktehandels, 2) die gesetzliche Grundlage für die Unfallforschung und 3) die Forderung nach klaren Regelungen zum Datenzugang und zur Datenspeicherung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ FUSS e.V.

„Die Schaffung einer Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle, einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung, sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbesserung von Forschungsdaten und so zur Erreichung der Vision Zero wird grundsätzlich begrüßt.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes überwiegend kritisch, insbesondere hinsichtlich der geplanten Maßnahmen zur Unfallforschung und Datenerhebung. Die Schaffung digitaler Fahrzeugpapiere, digitaler Parkraumkontrolle und eines verbesserten Datenaustauschs in der Verwaltung wird grundsätzlich begrüßt. Besonders ausführlich werden die Themen Unfalluntersuchung, die Erfassung und Kategorisierung von Unfallfolgen sowie die Auswirkungen der Digitalisierung auf Haftungsfragen behandelt. Die Stellungnahme fordert eine grundlegende Überarbeitung der Unfallerfassung, insbesondere die Einführung einer neuen Kategorie für lebensgefährlich Verletzte und eine verbesserte Datenerhebung, die auch Alleinunfälle von Fußgehenden berücksichtigt. Der Zugriff auf Unfalldaten sollte nicht nur der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), sondern auch anderen Akteuren wie Versicherern, Landespolizeien und Verbänden ermöglicht werden. Die Lockerung des Bewohnerparkens für Betriebe und Handwerker wird aus Sicht der zu Fuß Gehenden abgelehnt, da sie die Verkehrssicherheit verschlechtert. Die digitale Parkraumüberwachung zur Ahndung von Gehwegfalschparkern wird hingegen begrüßt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)

„Die GTÜ empfiehlt daher, den Abruf nach § 66 Abs. 8 FZV künftig gebührenfrei zu stellen. Dies dient der Verkehrssicherheit, reduziert unnötige Bürokratie und entlastet die Prüforganisationen und damit die Fahrzeughalter.“

Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung an moderne Fahrzeugtechnik und die fortschreitende Digitalisierung. Ein zentrales Anliegen der GTÜ ist, dass der Datenabruf nach § 66 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Prüfern den Zugriff auf im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherte Informationen über frühere Haupt- und Sicherheitsuntersuchungen ermöglicht, künftig gebührenfrei gestellt wird. Die GTÜ argumentiert, dass diese Daten für die Verkehrssicherheit unerlässlich sind, da sie Prüfern helfen, den aktuellen Zustand eines Fahrzeugs besser zu bewerten und sicherheitsrelevante Muster wie das sogenannte 'HU-Hopping' (mehrfache Vorstellung eines Fahrzeugs bei verschiedenen Prüfstellen zur Verschleierung von Mängeln) zu erkennen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Datenabruf im öffentlichen Interesse erfolgt, bereits von den Überwachungsinstitutionen selbst bereitgestellt wird und eine zusätzliche Gebühr daher nicht gerechtfertigt ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung des Datenabrufs für die Verkehrssicherheit, 2) Die rechtlichen Grundlagen für eine Gebührenbefreiung, und 3) Die praktischen und bürokratischen Aspekte der Datenbereitstellung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Automobilindustrie (VDA)

„Der vorliegende Gesetzentwurf greift wichtige Themen auf, birgt jedoch in seiner derzeitigen Form die Gefahr, bestehende Strukturen unnötig zu verkomplizieren, Ressourcen ineffizient einzusetzen und Innovationen zu hemmen.“

Die Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA) zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) betont die Bedeutung der deutschen Automobilindustrie für die Entwicklung automatisierter und autonomer Fahrzeuge (SAE-Level 4). Der VDA begrüßt die Modernisierung der Unfallforschung und die stärkere Nutzung digitaler Methoden, sieht jedoch Änderungsbedarf im Gesetzentwurf. Besonders kritisiert werden die geplante Pflicht zur Untersuchung aller Unfälle mit automatisierten Fahrzeugen – auch bei Bagatellschäden –, die Möglichkeit einer Delegation der Unfalluntersuchung an Dritte sowie weitreichende Befugnisse der Behörden zum Betreten von Geschäftsräumen. Der VDA fordert eine Beschränkung der Untersuchungsverpflichtung auf relevante Unfälle (mit Personen- oder gravierendem Sachschaden), die Sicherstellung, dass nur Fachpersonal der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Untersuchungen durchführt, und die Nutzung bestehender Datenflüsse zwischen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und BASt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Verhältnismäßigkeit und der Anwendungsbereich der Untersuchungspflicht, 2) Die Wahrung der Behördenhoheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, 3) Der Bürokratieabbau als Standortvorteil für die deutsche Automobilindustrie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 95574664768-90 (Zum Transparenzregister)
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👍 Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

„Die Vorteile der digitalen Parkraum- und Verkehrskontrolle sind bestechend. Während die übliche manuelle Kontrolle durch Personal kostenintensiv und aufwändig ist, sind Scan-Fahrzeuge wesentlich schneller und kostengünstiger.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Straßenverkehr. Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt die Einführung einer Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle, also die Überwachung von Parkflächen mittels spezieller Fahrzeuge (Scan-Cars), und die geplanten Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Punkten im Fahreignungsregister (Punktehandel). Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Vorteile der digitalen Parkraumkontrolle, wie Effizienzsteigerung und Entlastung des Personals, 2) die Kritik an der vorgeschriebenen zusätzlichen Sichtkontrolle innerhalb von 24 Stunden, die als unpraktikabel und bürokratisch angesehen wird, und 3) die Erweiterung des Personenkreises für Parkberechtigungen auf Gewerbetreibende, wobei auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, Sichtbehinderungen und Gefährdungen für Fußgänger zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

„Die unter § 63 i StVG (neu) aufgeführten zahlreichen und tief in landesbehördliche Zuständigkeiten eingreifenden Untersuchungsbefugnisse der BASt sind in Umfang und fachlicher Tiefe ohne eine vorherige vertiefte Erörterung mit den Bundesländern, respektive der AG Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten des AK II der IMK, in vollem Umfang abzulehnen.“

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) begrüßt grundsätzlich viele der geplanten Änderungen im 5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wie etwa die Unterbindung des Punktehandels, die digitale Parkraumkontrolle und die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren. Besonders kritisch äußert sich die VOD jedoch zur geplanten gesetzlichen Kompetenz der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur eigenständigen Untersuchung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden und automatisierten Fahrzeugen. Die VOD sieht darin einen erheblichen Eingriff in die Zuständigkeiten der Bundesländer und ihrer Polizeibehörden, da die Unfallaufnahme bisher auf Landesebene geregelt ist. Sie bezweifelt zudem, dass die BASt über die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, um bis zu 2.900 Unfälle jährlich zu untersuchen. Weiterhin werden die geplanten Untersuchungsbefugnisse der BASt als zu weitgehend und ohne ausreichende Abstimmung mit den Ländern abgelehnt. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Zuständigkeitsfrage zwischen Bund und Ländern bei der Unfalluntersuchung, 2. Die personellen und finanziellen Herausforderungen für die BASt, 3. Die fehlende Einbindung der Landesbehörden und die Tiefe der geplanten Eingriffe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Die Möglichkeit zu einer angemessenen Berücksichtigung anderer, nicht-privater Kraftfahrzeugnutzer in Bewohnerparkgebieten würde diese Zielsetzung nachhaltiger Stadtentwicklung auch im Straßenverkehrsrecht aufgreifen.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt grundsätzlich die geplante Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Öffnung der Bewohnerparkregelungen für weitere Personengruppen wie ansässige Unternehmen und Institutionen. Der ZDH betont, dass Handwerksbetriebe auf leistungsfähige Mobilitätsstrukturen und flexible Parkmöglichkeiten angewiesen sind, um ihre Dienstleistungen erbringen zu können. Die Stellungnahme fordert eine explizite Nennung von ansässigen Betrieben im Gesetzestext, um deren Gleichstellung mit Bewohnern bei Parkberechtigungen sicherzustellen. Außerdem schlägt der ZDH die Einführung eines Zusatzzeichens „Handwerks- und Versorgungsverkehre frei“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, um Ladebereiche flexibel für Handwerks- und Versorgungsdienste freizugeben. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, gewerbliche Stellplatzverkehre und betriebsnotwendige Fahrzeuge rechtssicher und einheitlich zu berücksichtigen; 2) Die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Definition und Gleichstellung ansässiger Unternehmen mit Bewohnern bei Parkberechtigungen; 3) Die Entwicklung neuer Instrumente und Verkehrszeichen zur Unterstützung von Handwerks- und Versorgungsverkehren im Stadtgebiet.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

DEKRA SE | 22.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
DEKRA begleitet gesetzgeberische Vorhaben zur Stärkung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Weiterentwicklung der digitalen Unfallursachenforschung einschließlich automatisierter Fahrfunktionen. Zudem setzt sich DEKRA für die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und die Einführung einer ganzheitlichen digitalen Fahrzeugakte ein. Im Bereich des automatisierten Fahrens unterstützt DEKRA eine konsistente, international anschlussfähige Terminologie im Rechtsrahmen.

Lobbyregister-Nr.: R003168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69947

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.01.2026
Erste Beratung:15.01.2026
Drucksache:21/3505 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss14.01.2026Ergänzung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:647/25
Eingang im Bundesrat:07.11.2025
Erster Durchgang:29.12.2025
Status Bundesrat:Beraten