Zum Inhalt springen

Gesetz zur Umsetzung der EU-Gas- und Wasserstoffrichtline

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:27.03.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Richtlinie (EU) 2024/1788 und Verordnung (EU) 2024/1789) in deutsches Recht, insbesondere durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Der Entwurf schafft einen umfassenden Rechtsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff, fördert die Dekarbonisierung und die Transformation der Energieversorgung, insbesondere durch die Integration von Wasserstoff in das EnWG, neue Regelungen zur Netzplanung, Entflechtungsvorschriften, Zertifizierung, Netzzugang und Entgeltregulierung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Veröffentlichung und das Inkrafttreten des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets am 4. August 2024. Die EU-Vorgaben müssen bis zum 5. August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf baut auf bereits erfolgten Änderungen des EnWG auf, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wasserstoff-Kernnetz, und ergänzt diese um noch fehlende Vorgaben. Er adressiert die Notwendigkeit, die Energieinfrastruktur an sinkende Erdgasnachfrage und steigende Bedeutung von Wasserstoff anzupassen. Es wird eine umfassende Transformation der Gasnetze erwartet, einschließlich Umwidmung, Rückbau oder dauerhafter Stilllegung von Teilen der Netze. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen im Einzelplan 09 jährliche Haushaltsausgaben von ca. 6,8 Mio. Euro, insbesondere bei der Bundesnetzagentur (davon 3,75 Mio. Euro Personalkosten, 1,1 Mio. Euro Sachkosten, 1,4 Mio. Euro Gemeinkosten). Es fallen einmalige Personalkosten von 2,63 Mio. Euro sowie jährliche Sachmittel von 480.000 Euro für externe Gutachter, IT und Datenerhebung an. Das Bundeskartellamt benötigt zusätzlich 75.000 Euro jährlich für 0,5 Stellen. Das Umweltbundesamt benötigt ca. 427.000 Euro jährlich (davon 324.000 Euro Personalkosten, 103.000 Euro Sachkosten) sowie einmalig 67.000 Euro. Für die Länder entstehen Haushaltsausgaben, deren genaue Höhe noch im Rahmen der Länderanhörung festgelegt wird ("Aktualisierungsvorbehalt"). Gemeinden sind nicht betroffen.  
Für die Wirtschaft beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand 42,66 Mio. Euro (davon 15,38 Mio. Euro Bürokratiekosten), einmaliger Aufwand 10,06 Mio. Euro, einmaliger Aufwand von 5,45 Mio. Euro wird vermieden.  
Für die Verwaltung entstehen jährlich 10,6 Mio. Euro (Bund: 6,5 Mio. Euro, Länder: 4,1 Mio. Euro), einmalig 8,1 Mio. Euro (Bund: 2,7 Mio. Euro, Länder: 5,4 Mio. Euro).  
Es werden zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt durch gebührenpflichtige Amtshandlungen erwartet, deren Höhe derzeit nicht abschätzbar ist. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Gesetzentwurf ist nicht befristet, sondern gilt unbefristet.  
- Er ist besonders eilbedürftig, da die EU-Vorgaben bis spätestens 5. August 2026 umgesetzt werden müssen.  
- Die Regelungen sind mit dem EU-Recht vereinbar und dienen der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere im Sinne der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 (SDG 7, 8, 9, 13).  
- Der Entwurf wurde mit Verbänden der Energiewirtschaft abgestimmt.  
- Es sind keine direkten oder indirekten Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwarten; Auswirkungen auf Preise lassen sich derzeit nicht abschätzen.  
- Die Gesetzesfolgen werden im Rahmen der bestehenden Monitoring-Prozesse überprüft.  
- Der Gesetzentwurf verbessert die Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen in Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen und stärkt den Verbraucherschutz, etwa durch neue Regelungen zur Gas- und Wasserstoffkennzeichnung. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden ignoriert): 
 
- Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird umfassend auf den Wasserstoffmarkt und die Wasserstoffinfrastruktur ausgeweitet, um den neuen europäischen Rechtsrahmen umzusetzen. 
- Wasserstoffversorgung wird explizit in die Gesetzeszwecke, Begriffsbestimmungen und Regelungen des EnWG aufgenommen. 
- Neue und angepasste Begriffsbestimmungen für Wasserstoffnetze, Wasserstoffspeicher, Wasserstoffterminals, Wasserstoffverteilernetze, Wasserstofftransportnetze, erneuerbares Gas, kohlenstoffarmes Gas und Wasserstoff, Wasserstoffderivate und weitere relevante Begriffe. 
- Einheitliche Regulierung für alle Wasserstoffversorgungsnetze, inklusive Zugang, Anschluss und Entgelte. 
- Einführung von Entflechtungs- und Zertifizierungsvorschriften für Wasserstoffnetzbetreiber, analog zu Strom und Gas. 
- Verschiedene Entflechtungsmodelle für Wasserstofftransportnetzbetreiber (Eigentumsentflechtung, unabhängiger Systembetreiber, integrierter Betreiber). 
- Horizontale Entflechtung zwischen Gas- und Wasserstofftransportnetzbetreibern, mit Ausnahmemöglichkeiten bei Nachweis von Synergieeffekten und positiver Kosten-Nutzen-Analyse. 
- Verpflichtung zur Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung von Netzentwicklungsplänen für Wasserstoff- und Gasverteilernetze, inklusive integrierter und regionaler Planungen. 
- Vorgaben zur engen Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Netzbetreibern, insbesondere bei der Transformation der Gasnetze und der Umstellung auf Wasserstoff. 
- Neue Regelungen zum Schutz von Letztverbrauchern bei Umstellung oder Stilllegung von Gasleitungen, inklusive Informationspflichten und Mindestfristen (z. B. 10 Jahre Vorlauf für Anschlusstrennungen). 
- Duldungspflicht für dauerhaft stillgelegte Gasleitungen und Hausanschlüsse, um einen sofortigen Rückbau zu vermeiden und Kosten zu begrenzen. 
- Einführung eines Kennzeichnungssystems für Gas- und Wasserstofflieferungen (Energieträgermix, Umweltinformationen, Herkunftsnachweise). 
- Verpflichtung der Netzbetreiber zur Veröffentlichung von Netzstruktur- und Betriebsdaten, auch für Wasserstoffnetze. 
- Vorgaben für technische Mindestanforderungen und Konsultationspflichten beim Anschluss an Wasserstoffnetze. 
- Einführung von Monitoringpflichten für die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt, die nun auch den Wasserstoffmarkt umfassen. 
- Verbot des Abschlusses neuer fossiler Gaslieferverträge mit Laufzeiten über den 31.12.2049 hinaus. 
- Möglichkeit für Ausnahmen von bestimmten Regulierungsvorgaben für geografisch begrenzte Wasserstoffnetze (z. B. in Industrieparks) und für bestehende Wasserstoffnetze. 
- Anpassungen im Bundesberggesetz: Fortgeltung von Genehmigungen bei Umwidmung von Erdgasspeichern zu Wasserstoffspeichern und Begrenzung der Genehmigungsdauer auf maximal zwei Jahre. 
- Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Erweiterung der Markttransparenzstelle und des Monitorings auf den Wasserstoffmarkt. 
- Anpassungen bei der Durchsetzung von Rückzahlungsverpflichtungen im Rahmen der Energiepreisbremsen und Soforthilfe. 
 
Diese Maßnahmen dienen der Integration von Wasserstoff in das Energierecht, der Schaffung eines regulierten und wettbewerblichen Wasserstoffmarktes, der Sicherstellung von Verbraucherschutz und Versorgungssicherheit sowie der Erreichung der Klimaziele.

Medienberichte
agrarheute, 12.11.2025Gashahn zu für Biomethan?
T-Online, 06.11.2025Reiche legt Plan zur Stilllegung der Gasnetze vor
ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft, 04.11.2025Reiche-Ministerium plant Auflagen bei Gasnetz-Stilllegungen
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:04.11.2025
Datum Kabinettsbeschluss:25.03.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem am 4. August 2024 in Kraft getretenen Binnenmarktpaket (Richtlinie und Verordnung über den Binnenmarkt für Erdgas und Wasserstoff) liegt ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für die Weiterentwicklung des Gasmarktes und erstmals auch für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor; die europäischen Vorgaben sind bis August 2026 in nationales Recht umzusetzen.  
 
Die vorliegende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Binnenmarktpakets folgt eins zu eins den EU-rechtlichen Vorgaben. Wichtige Regelungen sind insbesondere:  
 
- Vorgaben im EnWG zur Zukunft der Gasnetze, insbesondere Verteilernetze: Der Gesetzesentwurf (GE) enthält entsprechend der Richtlinien-Vorgaben Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen [§§ 16b-e EnWG-E]. Diese sollen den Verteilernetzbetreibern zukünftig eine nachfragebasierte, technologieoffene (Weiter)-Nutzung der Netze ermöglichen (z.B. Nutzung für klimaneutrale Gase, Umnutzung für H2, ggfs. Teil-Außerbetriebnahmen etc.), und damit zusammenhängend die Möglichkeit für Anschlussverweigerungen bzw. -trennungen vom Gasnetz [§ 17k EnWG-E]. Weiterhin enthält der GE-Regelungen zur Vermeidung eines flächendeckenden Rückbaus der Gasnetze [§ 48b (neu) EnWG-E],  
 
- Umfassende Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung der Gas- und H2-Infrastrukturen, u.a. zu Zertifizierung und Entflechtung von H2-und Gasnetzbetreibern, Zugang und Anschluss an Gas- und H2-Netze, H2-Speicher und -Terminals, Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2, vollständige regelungstechnische Integration von leitungsgebundenem H2 ins EnWG, zum Entfallen des Erfordernisses einer Anzeige/eines Gutachtens bei Umstellung von Leitungen von Gas auf H2 bis 16 Bar [§ 113c Abs. 3 EnWG-E],  
 
- Zeitlicher Netzanschlussvorrang für Biomethanerzeugungsanlagen [§ 17 Absatz 1a und 1b EnWG-E]; Hinweis: Mit Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und damit auch der geltenden Privilegierung für Biomethananlagen Ende 2025/Mitte 2026, ist zudem die Frage einer etwaigen Nachfolgeregelung der Netzanschlussprivilegierung für Biomethanerzeugungsanlagen zu klären; hierzu läuft derzeit die Prüfung im BMWE.  
- Untersagung langfristiger fossiler Gaslieferverträge ohne CCS/CCU ab Ende 2049 (entsprechend der RL-Vorgaben) [§ 114 (neu) EnWG-E].  
 

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Die Inhalte des Gesetzentwurfs wurden mit betroffenen Verbänden, insbesondere Energiewirtschaft, Verbraucherschutz, Industrie, Umwelt und Immobilienwirtschaft umfassend erörtert, unter anderem mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., dem Verband kommunaler Unternehmen e.V., EFET Deutschland Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V und dem Fachverband Biogas e.V.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen nennen explizit den Beginn der Beteiligungsphase am 04.11.2025 (z.B. DVGW, Initiative H2vorOrt, BVEG, Landesregulierungsbehörde Sachsen). Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt an, dass die Anhörungsfrist lediglich drei Wochen betrug. Weitere Stellungnahmen, die am 24.11.2025 datiert sind, deuten darauf hin, dass die Beteiligungsphase vom 04.11.2025 bis mindestens 24.11.2025 lief, also etwa drei Wochen. Einzelne späte Eingänge (z.B. Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation Hamburg am 13.01.2026, Familienbetriebe Land und Forst am 01.12.2025) liegen außerhalb dieses Rahmens und sind Ausnahmen. Die Dauer der Beteiligungsphase betrug demnach überwiegend drei Wochen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf ist insgesamt differenziert: Die überwiegende Mehrheit der Verbände, Behörden und Unternehmen begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung und die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Transformation der Gasnetze und den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Gleichzeitig wird in nahezu allen Stellungnahmen erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung von Zuständigkeiten, Fristen, Finanzierungsmechanismen, Bürokratie, Investitionssicherheit, sozialer und ökologischer Auswirkungen sowie der Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen und Klimazielen. Während Industrie- und Wirtschaftsverbände vor allem die Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionssicherheit betonen, kritisieren Umweltverbände und NGOs die langen Fristen, fehlende Verbindlichkeit bei der Stilllegung fossiler Infrastrukturen und unzureichende Ausrichtung an Klimazielen. Landesbehörden und Regulierungsstellen äußern Bedenken bezüglich der Übertragung neuer Aufgaben und des Personalaufwands.

Meinungen im Detail
1. Zuständigkeiten und Bürokratie
Viele Landesministerien (z.B. Bayern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern), Regulierungsbehörden (z.B. Regulierungskammer Rheinland-Pfalz, Landesregulierungsbehörde Sachsen), Branchenverbände (z.B. BDEW, VKU, FNB Gas, GEODE) und Unternehmen (z.B. EnBW, E.ON, Thüga) kritisieren die geplante Übertragung neuer Aufgaben auf die Länder, insbesondere bei der Prüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen. Sie fordern eine zentrale Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur, um Effizienz, Einheitlichkeit und Fachkompetenz zu sichern. Die Einführung neuer Berichtspflichten, Informationspflichten und Monitoring wird vielfach als bürokratisch und praxisfern kritisiert (besonders von Energieverbänden, Netzbetreibern und der Industrie).

2. Fristen, Stilllegung und Transformation
Die geplanten langen Fristen für die Stilllegung von Gasnetzen und die Trennung von Anschlüssen werden von Umweltverbänden (z.B. Greenpeace, Umweltinstitut München, GermanZero, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Klima-Bündnis), aber auch von Initiativen wie H2vorOrt und 8KU als zu lang und hinderlich für die Klimaziele kritisiert. Sie fordern verbindliche, kürzere und an lokale Ziele angepasste Stilllegungspläne. Industrie- und Wirtschaftsverbände (z.B. VEA, ZDH, Bundesverband Keramische Industrie, B.KWK) sowie kommunale Spitzenverbände und Unternehmen (z.B. Stadtwerke München, VKU) betonen hingegen die Notwendigkeit ausreichend langer Übergangsfristen, Planungssicherheit und die Berücksichtigung von Versorgungssicherheit und Alternativen, bevor Gasinfrastruktur stillgelegt wird. Die pauschale Rückbaupflicht wird von Netzbetreibern und kommunalen Unternehmen abgelehnt.

3. Finanzierung und Investitionssicherheit
Ein zentrales Thema fast aller Stellungnahmen ist der fehlende oder unzureichende Finanzierungsmechanismus für die Transformation der Gas- und Wasserstoffnetze. Energieverbände (z.B. DVGW, VKU, FNB Gas, BDEW, DIHK, 8KU, en2x, Uniper, Behörde für Wirtschaft Hamburg), Unternehmen und Branchenverbände fordern klare, investitionsfreundliche und planbare Rahmenbedingungen, insbesondere für Wasserstoffverteilernetze und Speicher. Die Unsicherheit bei der Finanzierung wird als Hemmnis für Investitionen und den Markthochlauf bewertet. Umweltverbände und Verbraucherverbände (z.B. vzbv, DUH, Greenpeace, Germanwatch, DNR) fordern zudem soziale Ausgleichsmechanismen, um steigende Netzentgelte für Verbraucher:innen abzufedern und eine Querfinanzierung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen zu verhindern.

4. Rolle von Wasserstoff, Biomethan und erneuerbaren Gasen
Die Integration und Förderung von Wasserstoff wird von nahezu allen Akteuren als notwendig angesehen. Industrieverbände (VCI, en2x, DWV, FNB Gas), Netzbetreiber und Energieunternehmen fordern technologieoffene, flexible und investitionsfreundliche Regelungen, klare Definitionen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wasserstoffnetzen. Umweltverbände (Greenpeace, Germanwatch, DNR) fordern eine Priorisierung von grünem Wasserstoff und eine klare Abgrenzung zu kohlenstoffarmem Wasserstoff. Die Rolle von Biomethan und erneuerbaren Gasen wird von Biogasverbänden (Biogasrat+, Hauptstadtbüro Bioenergie, BEE, ENGIE, KRV) und Unternehmen (E.ON, EnBW) als unterbewertet kritisiert; sie fordern Nachfolgeregelungen für Netzanschluss, Kostenteilung und Investitionssicherheit sowie eine stärkere Berücksichtigung in der Netzentwicklungsplanung.

5. Eigentumsschutz, Duldungspflichten und Rückbau
Die Einführung einer Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen wird von Grundstückseigentümerverbänden (Familienbetriebe Land und Forst), Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden (DUH, vzbv, DNR), Landesministerien und Kommunalverbänden kritisch gesehen. Sie sehen darin einen Eingriff in das Eigentumsrecht und fordern angemessene Entschädigungsregelungen, klare Rückbaupflichten für Anlagenbetreiber und eine stärkere Einbindung der Betroffenen. Die rechtliche Ausgestaltung der Duldungspflicht wird auch von Netzbetreibern und Fachverbänden (z.B. Technical Principal Energy, GEODE) als klärungsbedürftig bewertet.

6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen
Gewerkschaften, Verbraucherverbände (vzbv), Handwerks- und Industrieverbände (ZDH, DIHK, VEA) betonen die Bedeutung sozialverträglicher Übergänge, Planungssicherheit und gezielter Förderungen für betroffene Betriebe und Haushalte. Sie warnen vor einer Überlastung durch steigende Netzentgelte, fehlende Alternativen und zu kurze Fristen. Umweltverbände und NGOs fordern hingegen eine stärkere Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen steigender Netzentgelte und gezielte Härtefallregelungen.

7. Umwelt- und Klimaschutz, kommunale Einbindung
Umweltverbände und NGOs (Greenpeace, Germanwatch, DUH, DNR, Umweltinstitut München, GermanZero, Klima-Bündnis, Deutsche Umwelthilfe) kritisieren, dass der Entwurf nicht ausreichend auf die deutschen Klimaziele ausgerichtet ist, insbesondere durch die Zulässigkeit fossiler Gaslieferungen bis 2049 und fehlende verbindliche Stilllegungspläne. Sie fordern eine stärkere Einbindung der Kommunen, eine bessere Verzahnung mit lokalen Klimazielen und kommunaler Wärmeplanung sowie eine klare Priorisierung erneuerbarer Energien.

8. Technische und rechtliche Ausgestaltung
Viele Stellungnahmen (z.B. DVGW, FNB Gas, GEODE, BDEW, EnBW, Technical Principal Energy, RAG Austria, INES, ENGIE, BVEG, Bundesverband Flüssiggas) fordern klarere Definitionen, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen, Harmonisierung mit EU-Vorgaben, eine differenzierte Behandlung von Speicher- und Leitungsinfrastrukturen sowie eine stärkere Berücksichtigung technischer Sicherheit und aktueller Standards. Die Gefahr von Gold-Plating (Übererfüllung der EU-Vorgaben) wird von Industrie- und Energieverbänden sowie der EEX und VCI kritisch gesehen.

9. Verfassungsrechtliche Aspekte
Einige Stellungnahmen (z.B. Familienbetriebe Land und Forst, Ministerium Schleswig-Holstein, Niedersächsisches Ministerium, BVEG) weisen auf mögliche verfassungsrechtliche Probleme hin, insbesondere bezüglich Eigentumsschutz, Entschädigung und Fristenregelungen. Die Kappungsfrist für Biomethananschlüsse wird von Bioenergieverbänden als europarechtswidrig eingeschätzt.

10. Spezifische Sektoren und Anwendungsfälle
Spezielle Branchen (z.B. Bundesverband Flüssiggas, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, Bundesverband Keramische Industrie, Bundesverband Freier Tankstellen, Bundesverband Erneuerbare Energie) heben die Bedeutung spezifischer Regelungen für ihre Sektoren hervor, etwa die Einbindung von Flüssiggas-Ortsnetzen, die Sicherung von Prozesswärme, die Versorgungssicherheit für Tankstellen und die Rolle von KWK-Anlagen.

Insgesamt zeigt sich ein vielschichtiges Meinungsbild: Während die Notwendigkeit der Transformation und der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft breit anerkannt werden, divergieren die Vorstellungen über Tempo, Zuständigkeiten, Finanzierung, soziale und ökologische Ausgestaltung sowie technische Details erheblich zwischen den verschiedenen Interessengruppen.

🤷‍♀️

„“

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Da der eigentliche Stellungnahmetext nicht enthalten ist, können keine inhaltlichen Schwerpunkte, Fachbegriffe oder ausführlich behandelten Aspekte zusammengefasst werden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ 8KU GmbH

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Transformation der Gasnetze. Es ist elementare Voraussetzung für die Bewertung von Transformationsschritten und ihrer Strukturierung durch den Gesetzgeber, dass unbeschadet der Notwendigkeit, die EU-Gasrichtlinie umzusetzen, eine Reihe von Kriterien beachtet werden.“

Die Stellungnahme der 8KU, einem Zusammenschluss großer kommunaler Energieversorger, bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die 8KU begrüßen die Transformation der Gasnetze, fordern jedoch klare, flexible und wirtschaftlich tragbare Regelungen. Besonders betont wird, dass der Rückbau stillgelegter Gasnetze nicht pauschal verpflichtend sein darf, da dies ökonomisch und ökologisch nicht vertretbar wäre. Die im Entwurf vorgesehenen langen Informations- und Kündigungsfristen werden als zu starr kritisiert, da sie die Erreichung von Klimazielen und die Umsetzung kommunaler Wärmepläne gefährden könnten. Die Verantwortung für alternative Wärmeversorgung soll bei den Kommunen bleiben, nicht bei den Netzbetreibern. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Finanzierung von Wasserstoff-Infrastruktur auf der Verteilnetzebene, die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs für Härtefälle und der Schutz sensibler technischer Informationen vor Veröffentlichung. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Regelungen zum Rückbau und zur Duldungspflicht stillgelegter Gasleitungen, 2) Die Problematik der Fristen für Stilllegung und Kündigung von Gasanschlüssen, 3) Das Verhältnis und die Abstimmung zwischen kommunaler Wärmeplanung und Verteilernetzentwicklungsplänen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001157 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„Die Vorlage des Referentenentwurfs begrüßen wir ausdrücklich. Erstmals liegt ein Rechtsrahmen vor, der sowohl die Transformation der bestehenden Gasnetze als auch den Hochlauf des Wasserstoffmarktes systematisch regelt. Gleichwohl besteht an mehreren Stellen des Referentenwurfs noch weiterer Klärungs- und insbesondere Änderungsbedarf.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie begrüßt grundsätzlich den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der Entwurf schafft erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für die Transformation der Gasnetze und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes. Dennoch sieht das Ministerium an mehreren Stellen erheblichen Änderungsbedarf. Besonders ausführlich kritisiert wird die geplante Übertragung neuer Zuständigkeiten auf die Länder bei der Regulierung des Netzbetriebs. Hier wird argumentiert, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) weiterhin die zentrale Rolle behalten sollte, um einheitliche Standards, effiziente Verfahren und Planungssicherheit zu gewährleisten. Weitere Schwerpunkte sind die Definition von Biogas, die Regelungen zum Netzanschluss und zur Kostenverteilung bei Biomethan- und erneuerbaren Gaseinspeiseanlagen sowie der fehlende konkrete Finanzierungsrahmen für Wasserstoffverteilernetze. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung neuer Länderzuständigkeiten bei der Netzregulierung zugunsten einer Bündelung bei der BNetzA, 2) die Forderung nach klaren und anreizschaffenden Regelungen für den Anschluss erneuerbarer Gaseinspeiseanlagen, und 3) der Ruf nach einem klaren Finanzierungsrahmen für Wasserstoffnetze außerhalb des Kernnetzes.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Freie und Hansestadt Hamburg

„Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt das Ziel, ein kohärentes, unionsrechtskonformes und zukunftsfähiges Regulierungsrahmenwerk für Gas- und Wasserstoffnetze zu schaffen. Zugleich weisen wir darauf hin, dass die erfolgreiche Umsetzung des Transformationsprozesses eine realistische Bemessung des Erfüllungsaufwands, verlässliche Übergangsregelungen sowie klare Zuständigkeits- und Abgrenzungskriterien voraussetzt.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Besonders positiv bewertet wird die Integration der Wasserstoffinfrastruktur in das EnWG, die Stärkung der Netzplanung und die Schaffung verlässlicher Verfahren für die Umstellung und Stilllegung von Gasleitungen. Gleichzeitig weist die BUKEA auf zahlreiche Klärungsbedarfe hin, insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Verteilernetzen (regionale Versorgung) und Fernleitungsnetzen (überregionale Versorgung), der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sowie der praktischen Umsetzbarkeit neuer Regelungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Zuordnung und Definition von Wasserstoffleitungen und die damit verbundenen regulatorischen Folgen; 2) Die neuen Aufgaben und Zuständigkeiten der Landesregulierungsbehörden, insbesondere im Hinblick auf Personalbedarf und die Problematik sinkender Gaskundenzahlen; 3) Der zusätzliche Vollzugsaufwand für die technische Energieaufsicht der Länder und die Notwendigkeit einer realistischen Kostenschätzung. Die BUKEA fordert klarere Kriterien, einheitliche Fristen und Übergangsregelungen sowie eine bessere Abstimmung zwischen Bundes- und Landesebene, um die Transformation der Gas- und Wasserstoffnetze erfolgreich und praxistauglich zu gestalten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Freie und Hansestadt Hamburg

„Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt das Ziel, ein kohärentes, unionsrechtskonformes und zukunftsfähiges Regulierungsrahmenwerk für Gas- und Wasserstoffnetze zu schaffen. Zugleich weisen wir darauf hin, dass die erfolgreiche Umsetzung des Transformationsprozesses eine realistische Bemessung des Erfüllungsaufwands, verlässliche Übergangsregelungen sowie klare Zuständigkeits- und Abgrenzungskriterien voraussetzt.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Sie lobt die Integration der Wasserstoffinfrastruktur in das EnWG sowie die Stärkung der Netzplanung und die Schaffung verlässlicher Verfahren für die Umstellung und Stilllegung von Gasleitungen. Gleichzeitig sieht die BUKEA erheblichen Klärungsbedarf bei der Abgrenzung zwischen Verteilernetzen (regionale Versorgung) und Fernleitungsnetzen (überregionale Versorgung), insbesondere wegen möglicher Fehlklassifikationen, die weitreichende Folgen für kommunale Strukturen und Zuständigkeiten hätten. Weiterhin werden die neuen Aufgaben der Landesregulierungsbehörden und der technische Vollzugsaufwand als herausfordernd bewertet, da erheblicher Personal- und Kompetenzaufbau erforderlich ist. Die BUKEA fordert eine Harmonisierung der Schwellenwerte für Zuständigkeiten, klare Definitionen für Kundenzahlen und eine realistische Kostenschätzung für die Länder. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung und Zuordnung von Wasserstoffleitungen zu Netztypen und die damit verbundenen regulatorischen Folgen, 2) Die Zuständigkeiten und Herausforderungen für Landesregulierungsbehörden bei sinkenden Kundenzahlen und komplexen Schwellenwerten, 3) Der zusätzliche Vollzugsaufwand und die Notwendigkeit realistischer Kostenschätzungen für die Länder.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg

„Der Referentenentwurf stellt einen substantiellen und in wesentlichen Teilen sehr gelungenen Rahmen für die Transformation des deutschen Gasnetzes zu einem zukunftsfähigen Wasserstoffsystem dar. [...] Für einen erfolgreichen Markthochlauf bedarf es nun der Ergänzung um einen tragfähigen, verlässlichen und investitionskompatiblen Finanzierungs- und Speicherrahmen, klarer Übergangsregeln im Konzessionsrecht sowie praktikabler Umsetzungs- und Proportionalitätsmechanismen.“

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der Entwurf adressiert zentrale Anliegen wie Rechts- und Planungssicherheit, klare Regeln für Wasserstoffnetze und einen verlässlichen Rahmen für die Transformation zu klimaneutralen Gasen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Finanzierungsperspektiven für die Umstellung und den Ausbau der Wasserstoffnetze, (2) die Regelungslücken bei Wasserstoffspeichern und (3) Unsicherheiten an den Schnittstellen zwischen Konzessionsrecht, Übergangsverantwortung und der neuen Duldungsregelung für stillgelegte Leitungen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Entwurf zwar viele Anforderungen der Branche und Kommunen aufgreift, jedoch insbesondere bei der Finanzierung, der Übergangsregelung im Konzessionsrecht und der praktischen Umsetzbarkeit der erweiterten Berichtspflichten noch erhebliche Lücken bestehen. Auch die Proportionalität der neuen Pflichten für kleine Netzbetreiber und die Gefahr von Doppelstrukturen bei parallelen Gesetzesänderungen werden kritisch angesprochen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 13.01.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Biogasrat+ e.V.

„Der Biogasrat+ e.V. bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets als unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der Ziele des europäischen Gasbinnenmarktpaketes, als auch mit Blick auf die Erreichung der übergeordneten europäischen Zielsetzungen, wie Klimaschutz, die Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität sowie der Wettbewerbsfähigkeit.“

Der Biogasrat+ e.V. kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets als unzureichend. Der Verband bemängelt, dass der Entwurf weder die Ziele des europäischen Gasbinnenmarktpakets noch übergeordnete europäische Zielsetzungen wie Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Energiesouveränität und Wettbewerbsfähigkeit ausreichend berücksichtigt. Besonders kritisiert werden fehlende Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, die in die Erzeugung klimaneutraler Gase wie Biomethan investieren. Der Biogasrat+ fordert unter anderem den Erhalt des vorrangigen Gasnetzanschlusses für Biogasanlagen, die Fortführung der Kostenteilungsregelung bei Netzanschlusskosten und die rechtssichere Definition von Begriffen wie 'angemessene Annahmen' bei der Netzentwicklungsplanung. Zudem wird eine Harmonisierung der Fördermechanismen und Herkunftsnachweise auf europäischer Ebene gefordert. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Rahmenbedingungen und Privilegierung für den Gasnetzanschluss von Biomethananlagen, (2) die Notwendigkeit einer konsistenten Netzentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der europäischen Ziele und heimischen Potenziale, sowie (3) die Kritik an der aktuellen Systementwicklungsstrategie und die Forderung nach klaren nationalen Zielpfaden für erneuerbare Gase.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R003376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 000075850398-74 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Vor diesem Hintergrund erscheinen eine weitergehende Präzisierung und Vereinfachung einer Reihe von Regelungen angezeigt, um eine praxisgerechte, rechtssichere und effiziente Umsetzung sicherzustellen. Hierzu bietet der BDEW einen vertieften Austausch an.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der BDEW begrüßt grundsätzlich die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Transformation der Gasnetze und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes, weist jedoch auf zahlreiche Unklarheiten, bürokratische Hürden und den hohen administrativen Aufwand hin. Besonders betont werden die Unterschiede zwischen dem etablierten Erdgasmarkt und dem sich erst entwickelnden Wasserstoffmarkt, die Notwendigkeit praxistauglicher und rechtssicherer Regelungen für Netzbetreiber sowie die Gefahr, dass zu strenge oder unklare Vorgaben Investitionen hemmen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Entflechtung und Regulierung von Wasserstoffnetzen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Fernleitungs- und Verteilernetzen und der Forderung nach mehr Flexibilität und Klarheit; 2) Die Verteilernetzentwicklungsplanung, insbesondere die Integration von Biomethan und die Forderung nach regionalen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen; 3) Die Kritik an überbordender Bürokratie, insbesondere bei der Gas- und Wasserstoffkennzeichnung sowie bei Berichtspflichten und Monitoring, mit dem Appell, nationale Regelungen nicht über die EU-Vorgaben hinaus zu verschärfen. Der BDEW fordert eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Netzbetreiber, eine bessere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung und einen klaren, investitionsfreundlichen Finanzierungsrahmen, insbesondere für Wasserstoffnetze außerhalb des Kernnetzes.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)

„Irreversible Stilllegungen können erst dann vollzogen werden, wenn wettbewerbsfähige Alternativen zuverlässig zur Verfügung stehen. Die Fristen für mögliche Anschlusstrennungen im Gasbereich sollten im weiteren Verfahren deshalb nicht verkürzt werden.“

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der VEA vertritt über 5.000 mittelständische, energieintensive Unternehmen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer pragmatischen Umsetzung der EU-Vorgaben und warnt vor zusätzlichen nationalen Regelungen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Transformation der Energienetze als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei die Kosten nicht allein auf Unternehmen abgewälzt werden sollten. 2) Die Unterschiede zwischen Heizwärme und industrieller Prozesswärme, insbesondere die Herausforderungen bei der Elektrifizierung und beim Einsatz von Wasserstoff in der Industrie. 3) Die Bedeutung verlässlicher und wettbewerbsfähiger Alternativen, bevor Gasinfrastruktur stillgelegt wird, sowie die Notwendigkeit, Fristen für Anschlusstrennungen nicht zu verkürzen. Der VEA fordert, dass Unternehmen erst dann von Gasanschlüssen getrennt werden dürfen, wenn tatsächlich praktikable und bezahlbare Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem wird auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Risiken hoher Betriebskosten hingewiesen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000594 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG)

„Aus Sicht des BVEG bleibt der Umsetzungsentwurf weit hinter den Richtlinienanforderungen zurück und sichert insbesondere nicht den in der Richtlinie angestrebten Bestandsschutz („grandfathering“), also die Fortgeltung und den Übergang bestehender „Erdgasinfrastrukturgenehmigungen“ bei einer Umwidmung in „Wasserstoffsysteminfrastruktur“.“

Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Richtlinie 2024/1788). Der Verband begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, den Rechtsrahmen für Investitionen in Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur zu schaffen und Wasserstoff in das bestehende Energierecht zu integrieren. Besonders ausführlich kritisiert der BVEG jedoch die Umsetzung des sogenannten „Grandfathering“-Prinzips, also die Fortgeltung bestehender Genehmigungen bei der Umwidmung von Erdgas- zu Wasserstoffinfrastruktur. Der BVEG bemängelt, dass der deutsche Gesetzentwurf die EU-Vorgaben nicht ausreichend umsetzt, da er sich zu sehr auf bergrechtliche Betriebspläne beschränkt und andere relevante Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche, baurechtliche) nicht berücksichtigt. Außerdem werden die vorgesehenen Fristen für Genehmigungsverfahren als rechtlich problematisch angesehen, da sie nicht dem umfassenden Genehmigungsbegriff der EU-Richtlinie entsprechen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach umfassender Fortgeltung aller relevanten Genehmigungen bei der Umwidmung von Speichern, nicht nur von Betriebsplänen. 2) Die Kritik an der Ausgestaltung der Fristen für Genehmigungsverfahren und deren mangelnde europarechtliche Präzision. 3) Die Anregung, Rückbauverpflichtungen für Untergrundspeicher flexibler zu gestalten, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht zu behindern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001164 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 152508741853-07 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

„Nur durch klare Leitplanken, transparente und belastbare THG-Methodiken sowie einen konsequent erneuerbaren Fokus kann eine resiliente heimische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut und Investitionen in zukunftsfähige Energieträger gestärkt werden.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bewertet den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets kritisch und hebt sowohl positive als auch verbesserungswürdige Aspekte hervor. Der BEE betont, dass die Gasverteilnetzinfrastruktur, wenn sie auf erneuerbare Gase umgestellt wird, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Besonders kritisch sieht der BEE das Fehlen einer Nachfolgeregelung für die auslaufenden Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnungen, was die Einspeisung von Biomethan gefährdet. Zudem fehlt es an klaren Vorgaben zur Treibhausgasbilanzierung (THG) und an ökologischen Lenkungswirkungen beim Netzanschluss von Wasserstofferzeugern. Der Verband fordert eine differenzierte Frist zur Anschlusstrennung je nach Nutzergruppe, um sowohl Investitionssicherheit für Biomethananlagen als auch Flexibilität für Stadtwerke zu gewährleisten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer Nachfolgeregelung für Biomethananlagen, 2) die Forderung nach klaren und transparenten Vorgaben für die THG-Bilanzierung, und 3) die Kritik an der Komplexität und fehlenden ökologischen Steuerung beim Wasserstoffhochlauf. Fachbegriffe wie THG (Treibhausgas), Biomethan (aus Biomasse erzeugtes Methan) und CCS (Carbon Capture and Storage, also CO2-Abscheidung und -Speicherung) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e. V.

„Allerdings sollten zwei Aspekte nachgeschärft werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Netzstrukturwandel und Versorgungssicherheit zu gewährleisten: 1. Planungs- und Versorgungssicherheit gewerblicher Standorte bei Gasnetzrückbau und Umstellung (§ 17) und 2. Einbindung der Mobilitätsinfrastruktur in die neue Gas- und Wasserstoffnetzplanung (§§ 16b–16f und §§ 28n ff.).“

Der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e. V. (bft) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für mittelständische Tankstellenbetreiber. Der bft begrüßt die solide Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffpakets, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei zwei zentralen Punkten: Erstens fordert der Verband, dass bei Rückbau oder Umstellung von Gasnetzen gewerbliche Standorte mit Versorgungsrelevanz – wie Tankstellen – durch angemessene Übergangsfristen und Härtefallregelungen besonders geschützt werden. Zweitens kritisiert der bft, dass die Mobilitätsinfrastruktur, insbesondere Tankstellen als zukünftige Wasserstoff-Distributionspunkte, in den Netzplanungsprozessen bislang nicht berücksichtigt wird. Er fordert eine explizite Einbindung dieser Infrastruktur in die neuen Planungs- und Konsultationsregelungen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Versorgungssicherheit und Schutzmechanismen für gewerbliche Standorte bei Gasnetzrückbau und -umstellung, 2) Die fehlende Berücksichtigung von Mobilitätsanwendungen und Tankstellen in der Wasserstoffnetzplanung, 3) Die Forderung nach ausgewogenen Übergangsregelungen für betroffene Betriebe.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 20.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Keramische Industrie e.V.

„Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität, sehen im Referentenentwurf jedoch einzelne Regelungen kritisch, weil sie die Dekarbonisierung gasabhängiger Prozesse erschweren und Investitionssicherheit gefährden.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands Keramische Industrie e.V. befasst sich kritisch mit dem Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E). Die Keramikindustrie ist für ihre Hochtemperaturprozesse weiterhin auf gasförmige Energieträger angewiesen und sieht durch einzelne Regelungen des Entwurfs die Dekarbonisierung (also die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsweisen) und die Investitionssicherheit gefährdet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Begrenzung des Wasserstoffeinsatzes auf energie- und kosteneffiziente Optionen, was die Dekarbonisierung der Branche erschweren würde; (2) Die Möglichkeit, neue Gasnetzanschlüsse zu verweigern, wodurch Erweiterungen und Neuansiedlungen behindert werden könnten; (3) Die Gefahr vorzeitiger Abschaltung bestehender Gasanschlüsse ohne ausreichende Alternativen und ohne Zustimmung der Nutzer. Die Stellungnahme fordert längere Übergangsfristen, Bestandsschutz und die planerische Sicherung von Alternativpfaden, bevor bestehende Gasinfrastruktur stillgelegt wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.

„Nur so kann Deutschland erneuerbare und kohlenstoffarme Gase handelbar machen und erfolgreich in den Wasserstoffmarkt erfolgreich starten.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, insbesondere die Einführung eines harmonisierten Zertifizierungssystems für erneuerbare Gase und kohlenstoffarme Brennstoffe (LCFs). Der Verband kritisiert jedoch, dass zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie, wie ein nationaler Vollzugsrahmen für Zertifizierung, Nachweisführung und Aufsicht, nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders problematisch sieht der B.KWK das Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im Jahr 2026, wodurch der diskriminierungsfreie Zugang von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen zum Gasnetz gefährdet ist. Dies könnte zu einer Stilllegung vieler Biogasanlagen führen und die Transformation des Gasnetzes behindern. Zudem wird die fehlende vollständige Umsetzung von Artikel 9 der EU-Richtlinie kritisiert, da dadurch ein zentrales System für Herkunfts- und Nachhaltigkeitsnachweise fehlt, was zu Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteilen führen kann. Der B.KWK fordert eine Verlängerung der bewährten Netzanschlussregelungen und die vollständige Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Folgen des Auslaufens der GasNZV für Biomethan und erneuerbare Gase, 2) Die fehlende nationale Umsetzung eines zentralen Zertifizierungs- und Nachweissystems, 3) Die Notwendigkeit technologieoffener und planungssicherer Rahmenbedingungen für die Branche.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000948 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Die klimaneutrale Transformation der Energie- und Wärmeversorgung erfordert einen klaren Rechtsrahmen insbesondere für den Umgang mit der bestehenden Gasnetzinfrastruktur. Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Transformation, vor allem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die europäischen Vorgaben für den Gas- und Wasserstoff-Binnenmarkt in deutsches Recht zu überführen und einen klaren Rahmen für die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung zu schaffen. Besonders betont wird die zentrale Rolle der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung und der Transformation der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Die Stellungnahme fordert eine verbindliche Verzahnung zwischen Wärmeplanung, Gasnetztransformation und Wasserstoffinfrastruktur, um Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten. Kritisch gesehen werden die Regelungen zur Duldungspflicht für stillgelegte Gasleitungen und die fehlende Regelung zur Kostenverteilung beim Rückbau. Ebenso werden längere Kündigungsfristen bei Anschlusstrennungen und fehlende Regelungen für auslaufende Gaskonzessionsverträge sowie Biogas-Inselnetze angesprochen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle der kommunalen Wärmeplanung und deren Verzahnung mit der Netzentwicklungsplanung, 2) Die Duldungspflicht und Kostenverteilung beim Rückbau von Gasleitungen, 3) Die Notwendigkeit klarer Regelungen für Konzessionsverträge und Biogas-Inselnetze.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 23.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Ein gravierender Kritikpunkt aus unserer Sicht ist das Fehlen eines Finanzierungskonzeptes für Wasserstoffverteilernetze und -Speicher. Anders als beim Wasserstoffkernnetz sieht der Entwurf keine Möglichkeit vor, zeitlich begrenzt kostendeckende Entgelte sowie einen intertemporalen Kostenallokationsmechanismus einzuführen. Das bedeutet für die Unternehmen voraussichtlich hohe Netzentgelte. Dies schafft erhebliche Unsicherheit für Investitionen und gefährdet den Hochlauf.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Sie betont die Bedeutung einer technologieneutralen, wirtschaftlich tragfähigen und vorausschauenden Transformation der Energieversorgung für Unternehmen. Besonders positiv bewertet die DIHK die vollständige Integration von Wasserstoff in das EnWG, die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen und die angestrebte Entbürokratisierung. Kritisch sieht sie jedoch das Fehlen eines Finanzierungskonzepts für Wasserstoffverteilernetze und -speicher, was die Investitionssicherheit gefährdet. Zudem warnt sie davor, dass die Möglichkeit zur Anschlusskündigung insbesondere für Biomethananlagen die Investitionsbereitschaft untergraben könnte. Die Versorgungssicherheit und ausreichend lange Fristen für Umstellungen werden als essenziell hervorgehoben. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit eines Finanzierungskonzepts für Verteilnetze und Speicher, 2) die Regelungen zu Anschlussverweigerung und -kündigung sowie deren Auswirkungen auf Investitionen, insbesondere bei erneuerbaren Gasen, und 3) die Bedeutung der Versorgungssicherheit und die Ausgestaltung langfristiger Gasverträge.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutsche Umwelthilfe e. V.

„Derzeit führen das übermäßig hohe Maß an Flexibilität für die Netzbetreiber und das Fehlen verbindlicher Fristen dazu, dass eine geordnete, an den Nachfragerückgang angepasste Stilllegung von Gasnetzgebieten unnötig in die Länge gezogen und stark verteuert wird.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet den Gesetzentwurf zur Novellierung des Energie- und Wirtschaftsgesetzes (EnWG) als wichtigen Schritt, da erstmals die Stilllegung und der Rückbau von Gasnetzen geregelt werden. Sie kritisiert jedoch, dass Gasnetzbetreiber zu viel Flexibilität erhalten und verbindliche Fristen für die Planung und Umsetzung fehlen. Dies könne die Energiewende verzögern und verteuern. Die DUH fordert klarere Regelungen, insbesondere bei der Erstellung von Netzentwicklungsplänen, eine stärkere Einbindung der Kommunen in die Entscheidungsprozesse, eine Anpassung der Fristen für Lieferverträge fossiler Gase an das deutsche Klimaziel 2045, eine eindeutige Definition von nachhaltigem Wasserstoff sowie besseren Verbraucherschutz für Mieter und einkommensschwache Haushalte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher und zeitnaher Netzentwicklungspläne für Gas und Wasserstoff, 2) die Rolle und Rechte der Kommunen bei der Gasnetzplanung, 3) der Schutz der Verbraucher vor steigenden Kosten und Belastungen durch die Transformation.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Naturschutzring e.V.

„Nur ein solcher Rechtsrahmen stellt sicher, dass der Umbau der Energieinfrastruktur sozial gerecht, klimaverträglich und volkswirtschaftlich sinnvoll erfolgt.“

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders betont werden die Notwendigkeit verpflichtender und zeitnaher Stilllegungspläne für Gasverteilnetze, der stärkere Fokus auf die sozialen Auswirkungen steigender Netzentgelte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die konsequente Ausrichtung an den nationalen und regionalen Klimaschutzzielen. Der DNR kritisiert, dass die im Entwurf vorgesehenen Fristen für die Stilllegung von Gasnetzen zu lang sind und die Möglichkeit fossiler Gaslieferungen bis 2049 nicht mit dem deutschen Klimaschutzgesetz vereinbar ist. Zudem fordert der Verband eine klarere Definition und Priorisierung von erneuerbarem Wasserstoff gegenüber kohlenstoffarmem Wasserstoff sowie eine stärkere Einbindung der Kommunen in die Netzentwicklungsplanung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung und Verkürzung der Stilllegungsfristen für Gasnetze, 2) die sozialen und verbraucherschutzpolitischen Auswirkungen steigender Netzentgelte, 3) die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Klimaschutzzielen und die Präzisierung der Wasserstoffregulierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

„Wir bitten Sie daher mit Nachdruck, die Regulierung für Flüssiggas auf dem jetzigen Stand zu belassen und die rechtliche Situation in Bezug auf Flüssiggas beizubehalten. Ob dies unter einem eigenen Begriff erfolgt oder unter der bestehenden Definition, ist sekundär. Es muss verhindert werden, dass der komplette Sektor in ein Regelungsvakuum fällt.“

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) kritisiert einen zentralen Definitionsfehler im Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der Entwurf schließt Flüssiggas (LPG, ein Gemisch aus Propan und Butan, das unter geringem Druck verflüssigt wird) aus der gesetzlichen Definition von 'Gas' aus. Dies wird mit der Annahme begründet, dass es keine leitungsgebundene Versorgung mit Flüssiggas nach den technischen Regelwerken des DVGW gibt. Der DVFG widerspricht dieser Annahme und weist darauf hin, dass es in Deutschland zahlreiche Flüssiggas-Ortsnetze gibt, die unter das EnWG fallen und öffentlich-rechtlich genehmigt sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Unterscheidung zwischen Flüssiggas (LPG) und verflüssigtem Erdgas (LNG), 2) die bestehende rechtliche und technische Einbindung von Flüssiggas-Ortsnetzen in das EnWG und die entsprechenden Regelwerke, 3) die Forderung, die bestehende Regulierung und Rechtsgrundlage für Flüssiggas unverändert zu belassen, um ein Regelungsvakuum zu verhindern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002049 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

„Ein schnelles Handeln des Gesetzgebers ist daher erforderlich, um eine klimaneutrale Produktion und Energieversorgung zu ermöglichen.“

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der DVGW hebt die Bedeutung des Wasserstoff-Kernnetzes für die Entwicklung einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur hervor, betont jedoch, dass weitere Wasserstoffverteilernetze und Speicher notwendig sind, um eine flächendeckende und sichere Versorgung zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit eines Finanzierungsrahmens für Wasserstoffinfrastrukturen außerhalb des Kernnetzes, einschließlich intertemporaler Kostenverteilung und Finanztransfers, um Investitionen zu ermöglichen; 2) Die Anforderungen und Verfahren zur Entwicklung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen, wobei der DVGW für weniger Bürokratie, klare Fristen und eine EU-konforme Ausgestaltung plädiert; 3) Die Regelungen zur Anschlusstrennung und Verbraucherinformation, bei denen der DVGW kürzere Fristen und eine Entlastung der Netzbetreiber von Informationspflichten fordert. Der DVGW spricht sich für eine praxisnahe und investitionsfreundliche Umsetzung der EU-Vorgaben aus, warnt vor Überregulierung und unnötiger Bürokratie und fordert, dass technische Regeln stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Fachbegriffe wie "intertemporale Kostenverteilung" (Verteilung von Investitionskosten über mehrere Jahre) und "LOHC" (Liquid Organic Hydrogen Carrier, ein chemischer Wasserstoffspeicher) werden erläutert. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge und Formulierungshilfen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000916 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V.

„In der Gesamtschau schafft der Entwurf einen kohärenten Regulierungsrahmen für Wasserstoff in Deutschland. Er legt die Basis für einen koordinierten Umbau der Gasnetze, den Zugang zu Wasserstoffnetzen und Infrastruktur und ist damit ein positives Signal für den Markthochlauf. Kritisch bleibt die Balance zwischen Investitionssicherheit, Regulierungstiefe und Flexibilität in der Umsetzungsphase.“

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und klimaneutralen Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland bewertet. Erstmals wird Wasserstoff rechtlich mit Strom und Gas gleichgestellt, und es werden verbindliche Regelungen für den Zugang zu Wasserstoffnetzen, die Preisbildung (Entgelte) und die Zertifizierung geschaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer kohärenten und praxistauglichen Netz- und Verteilernetzentwicklungsplanung, die eng mit anderen Rechtsbereichen wie der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden soll; 2) Die Finanzierung und Regulierung des Wasserstoff-Kernnetzes, insbesondere die Forderung nach einer Absenkung des Selbstbehalts zur Risikominderung für Investoren und einer risikoadäquaten Eigenkapitalverzinsung; 3) Die Ausgestaltung der Entflechtungsvorgaben (Trennung von Netzbetrieb und anderen Tätigkeiten), wobei der DWV praktikable Ausnahmen für lokale Cluster und geografisch begrenzte Netze fordert. Kritisch sieht der DWV einzelne Detailregelungen, etwa zur Veröffentlichung von Entgelten, zur Definition von Wasserstoffterminals und zur Einführung zusätzlicher bürokratischer Transparenzpflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen. Insgesamt wird ein ausgewogener Regulierungsrahmen gefordert, der Investitionssicherheit, Flexibilität und einen zügigen Markthochlauf ermöglicht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V.

„Der vorliegende EnWG-Referentenentwurf setzt zentrale Vorgaben des Artikel 9 nicht um. Dies gefährdet den Hochlauf von grünem und kohlenstoffarmem Wasserstoff und seinen Derivaten und verhindert außerdem einen funktionierenden Binnenmarkt. Deutschland braucht jedoch dringend einen nationalen Vollzugsrahmen für Zertifizierung, Nachweisführung und Aufsicht – nur so können erneuerbare und dekarbonisierte Gase handelbar werden und der Wasserstoffmarkt erfolgreich starten.“

Die Stellungnahme des Verbands DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets kritisiert den Entwurf als unzureichend und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Der Verband bemängelt insbesondere das Fehlen eines klaren Marktrahmens und zentraler Regelungen zur Zertifizierung und Nachweisführung für erneuerbare und dekarbonisierte Gase (wie Wasserstoff und Biomethan). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Regelungen zu restriktiv sind, Investitionssicherheit und Marktentwicklung behindern und zu einer politisch gewollten Stilllegung der Gasnetze führen könnten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die fehlende vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2024/1788, der ein harmonisiertes Zertifizierungssystem für erneuerbare Gase und kohlenstoffarme Brennstoffe fordert; 2) Die Notwendigkeit eines Finanzierungs- und Fördermechanismus für Wasserstoff- und Biomethan-Infrastruktur, um Investitionen zu ermöglichen; 3) Die Kritik an übererfüllenden nationalen Regelungen (sogenanntes 'Gold-Plating'), die Standortnachteile für Deutschland schaffen. Der Verband fordert, dass die Transformation der Gasinfrastruktur und der Aufbau eines Wasserstoffmarktes auf einer klaren Marktperspektive und einem vollständigen regulatorischen Rahmen basieren müssen, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002686 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 E.ON

„Nur verbindliche Spielregeln verhindern Rechtsunsicherheit, Kostenexplosion und Verzögerungen beim Ausstieg aus dem Erdgas. Letztlich geht es vor allem um Transparenz für alle Beteiligten, insbesondere für Anschlussnehmer – als Grundlage für Akzeptanz und Gelingen der Energiewende.“

Die Stellungnahme von E.ON bezieht sich auf die Umsetzung der Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie in deutsches Recht. E.ON begrüßt die Transformation der Gasverteilernetze, fordert jedoch klarere und flexiblere Regelungen, insbesondere bei Informationsfristen und der Duldungspflicht für außer Betrieb genommene Leitungen. Die Stellungnahme kritisiert zu lange Informationsfristen für die Trennung von Gasanschlüssen und schlägt eine Frist von fünf Jahren vor, die mit der kommunalen Wärmeplanung abgestimmt sein soll. Die Duldungspflicht für nicht mehr genutzte Gasleitungen wird grundsätzlich begrüßt, allerdings sollen die Regelungen rechtssicher und ohne unnötige Evaluierungsklauseln ausgestaltet werden. Im Bereich Biomethan wird die Abschaffung der bisherigen Kostenteilung beim Netzanschluss als wichtiger Schritt für eine kosteneffiziente Energiewende angesehen, jedoch soll die solidarische Verteilung der Mehrkosten über 2028 hinaus gesichert werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Informations- und Fristenregelungen zur Trennung von Gasanschlüssen, 2) die rechtliche Ausgestaltung und Ausweitung der Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen, 3) die Neuregelung der Kostenverteilung und des Anschlussvorrangs für Biomethan. Fachbegriffe wie "Duldungspflicht" (die Verpflichtung, das Verbleiben von Leitungen im Boden zu dulden), "Netzentgelte" (Gebühren für die Nutzung von Strom- oder Gasnetzen) und "Vehicle-to-Grid" (V2G, Rückspeisung von Strom aus Fahrzeugen ins Netz) werden erläutert. Die Stellungnahme spricht sich zudem gegen pauschale Netzentgeltbefreiungen für Heimspeicher und V2G aus und fordert eine Befristung bis zur Einführung eines neuen Netzentgeltregimes (AgNeS).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.

„en2x begrüßt, dass der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan als auch der Netzentwicklungsplan selbst von allen Beteiligten gestaltet wird, sodass alle Umwidmungspotentiale von bestehenden Infrastrukturen genutzt werden können und alle Infrastrukturbetreiber berücksichtigt werden.“

Die Stellungnahme des en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Ziel des Gesetzes ist es, Planungssicherheit für Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen zu schaffen und bestehende Leitungsinfrastrukturen, wie ehemalige Erdgas- und Ölpipelines, für den Wasserstofftransport zu nutzen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Einbindung aller relevanten Netzbetreiber in die Erstellung des Szenariorahmens und Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff, um Umwidmungspotentiale optimal zu nutzen; 2) Die rechtliche Erleichterung der Umwidmung bestehender Infrastrukturen (insbesondere auch Öl- und Produktleitungen) auf Wasserstoff, wobei gefordert wird, den Begriff „Produktleitungen“ klar zu definieren und auch Erdölleitungen einzubeziehen; 3) Die Ausweitung von bestehenden Gestattungs- und Wegenutzungsverträgen, die bisher nur für Erdgasleitungen gelten, auch auf andere umwidmungsfähige Infrastrukturen, um Wettbewerbsnachteile und Verzögerungen zu vermeiden. Es wird betont, dass eine Beschränkung auf Erdgasleitungen rechtliche Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteile für andere Leitungsarten schaffen würde.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000885 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ EnBW Energie Baden-Württemberg AG

„Insgesamt begrüßen wir, dass das Europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket nun mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften in nationales Recht umgesetzt wird. Allerdings ist die Ausgestaltung des EnWG-E an vielen Stellen aus unserer Sicht gesamtsystemisch und gesetzesübergreifend noch nicht zu Ende gedacht und macht noch Anpassungen notwendig.“

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in nationales Recht. Besonders positiv bewertet werden die Integration des Wasserstoffsektors ins EnWG, die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen (VNEP) für Gas und Wasserstoff sowie die Vermeidung pauschaler Rückbaupflichten für stillgelegte Leitungen. Die Stellungnahme hebt jedoch hervor, dass wichtige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere zur Finanzierung der Transformation der Gasnetze auf Wasserstoff, noch nicht ausreichend geregelt sind. Es wird gefordert, dass die Kostenanerkennung für Umstellungen und der Entscheidungsspielraum für Finanztransfers zwischen regulierten Dienstleistungen im Gesetz klarer verankert werden. Weiterhin wird eine bessere Verzahnung der Netzplanungsinstrumente und eine stärkere Integration der kommunalen Wärmeplanung gefordert. Kritisch sieht EnBW die geplante De-Minimis-Regelung, die kleinere Netzbetreiber von der Pflicht zur Erstellung von Entwicklungsplänen befreien würde, da dies die Gesamtnetzplanung gefährden könnte. Auch die Fristen und Prozesse für Netzanschlusskündigungen und -trennungen werden als zu starr und praxisfern kritisiert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Finanzierung der Transformation, 2) Die Ausgestaltung und Synchronisation der Netzplanungsinstrumente (insbesondere VNEP, kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz), 3) Die Regelungen zu Netzanschluss, Anschlussverweigerung und -trennung, inklusive der Interessen systemrelevanter Verbraucher.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 ENGIE Deutschland AG

„Die nationale Umsetzung des EU-Gaspakets sollte aus Sicht der ENGIE Deutschland AG daher nicht überstürzt erfolgen, sondern integriert gedacht werden. Dabei sollte Biomethan als Alleskönner der Energiewende stets angemessene Berücksichtigung finden. Dies sehen wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht gegeben.“

Die ENGIE Deutschland AG äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften, der die Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets betrifft. Die Stellungnahme betont, dass Biomethan – ein aus organischen Stoffen erzeugtes Gas – für die Transformation des Gas- und Wärmesektors bislang unterschätzt wurde. ENGIE fordert, das regionale Biomethanpotenzial und die Nachfrage bei der Planung und möglichen Stilllegung von Gasnetzen stärker zu berücksichtigen. Kritisiert wird, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regelungen für einen wirtschaftlich tragfähigen Anschluss von Biomethananlagen vorsieht, was die Entwicklung neuer Anlagen hemmen könnte. Zudem wird auf hohe Kosten bei der Stilllegung von Gasnetzen hingewiesen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Rolle und Potenziale von Biomethan für die Energiewende, 2) Die Notwendigkeit klarer und fairer Regelungen für den Netzanschluss von Biomethananlagen, 3) Die Bedeutung einer integrierten und abgestimmten Umsetzung verschiedener Regularien (z.B. Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanung) für eine erfolgreiche Wärmewende.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 European Energy Exchange AG

„Die EU-rechtliche Verpflichtung zur Implementierung der Richtlinie 2024/1788 sollte ohne Zusätze umgesetzt werden, da zusätzlicher bürokratischer Aufwand und eine Ausweitung der Berichtspflichten keinen Mehrwert bieten und die Aussagekraft der erhobenen Daten begrenzt ist.“

Die Stellungnahme der European Energy Exchange AG (EEX) befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die EEX begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788, kritisiert jedoch, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen über die Mindestanforderungen der EU hinausgeht (sogenanntes Goldplating), was zu erhöhtem bürokratischem Aufwand und Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: 1) die Grundsätze des Gas- und Wasserstoffmarktes, wobei die EEX für eine möglichst freie Marktpreisbildung plädiert und regulatorische Eingriffe kritisch sieht; 2) das Preismonitoring, das aus Sicht der EEX keinen Mehrwert bietet und zu Misstrauen in die Preisbildung führen könnte, da bereits ausreichende Marktüberwachung existiert; 3) die Kennzeichnungspflichten für Gas und Wasserstoff, bei denen die EEX auf Unklarheiten und praktische Umsetzungsprobleme hinweist und eine Klarstellung sowie eine Entlastung der Energiebörsen von zusätzlichen Berichtspflichten fordert. Besonders hervorgehoben werden die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Anforderungen, die Forderung nach klaren und praktikablen Regelungen zur Kennzeichnung sowie die Betonung der freien Preisbildung im Markt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001053 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Familienbetriebe Land und Forst e. V.

„Insgesamt führt die Regelung des § 48b EnWG -E zu einer einseitigen Risikoverlagerung, die in dieser Form rechtlich nicht haltbar ist. Eine sachgerechte Lösung muss den Eigentumsschutz wahren und Rückbaupflichten klar, verbindlich und primär beim Anlagenbetreiber verankern.“

Die Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst e. V. kritisiert den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften, insbesondere die geplante Duldungspflicht für dauerhaft außer Betrieb genommene Gasleitungen und Infrastrukturanlagen auf Privatgrundstücken. Der Verband sieht darin eine unverhältnismäßige Belastung der Grundstückseigentümer, da diese künftig Rückbaukosten und Folgelasten tragen müssten, obwohl dies bislang Aufgabe der Netzbetreiber war. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende Beteiligung des Verbands trotz erheblicher Betroffenheit, 2) die Unvereinbarkeit der Duldungspflicht mit dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz (GG) und 3) der Widerspruch zu bestehenden baugesetzlichen Rückbaupflichten nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Stellungnahme fordert eine klare Verankerung der Rückbaupflichten beim Anlagenbetreiber und eine Stärkung des Eigentumsschutzes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 FNB Gas e.V.

„Die Novelle ist eine wichtige Grundlage für die Transformation des Gasmarktes hin zu einem klimaneutralen Energiesystem. Wasserstoff und andere erneuerbare Gase werden in diesem klimaneutralen Energiesystem eine zentrale Rolle mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch die Resilienz spielen und sie ermöglichen die Dekarbonisierung ganzer Industriezweige und weiterer Sektoren.“

Die Stellungnahme des FNB Gas e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets betont die zentrale Rolle von Wasserstoff und erneuerbaren Gasen für die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) fordern ein klares politisches Bekenntnis zu Wasserstoff und mahnen an, dass gesetzliche Regelungen Investitionssicherheit bieten müssen. Besonders ausführlich behandelt werden die Notwendigkeit klarer und konsistenter Begriffsdefinitionen (z.B. für Gas, Wasserstoff, Biogas), die Anpassung der Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz (insbesondere Risikoverteilung und Kapitalmarktfähigkeit), sowie die Entbürokratisierung und Flexibilisierung bei Netzplanung und Berichtspflichten. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge und Formulierungshilfen, um Rechtssicherheit, Planbarkeit und Effizienz zu erhöhen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Forderung nach klaren und widerspruchsfreien Begriffsdefinitionen für Gas, Wasserstoff und Biogas, (2) die Anpassung der Finanzierungs- und Regulierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz zur Sicherstellung von Investitionen und zur Risikominimierung, und (3) die Entbürokratisierung und Flexibilisierung von Netzplanung, Berichtspflichten und Genehmigungsverfahren, um die Transformation effizient und praxistauglich zu gestalten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002747 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 GEODE – Verband der unabhängigen privaten und öffentlichen Strom- und Gasverteilerunternehmen

„GEODE begrüßt die Pflicht zur Erstellung und Genehmigung eines Verteilernetzentwicklungsplans für alle Verteilernetzbetreiber ausdrücklich, fordert jedoch zahlreiche Nachbesserungen am Entwurf, um Rechtssicherheit, Effizienz und die Gleichbehandlung der Marktakteure zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme der GEODE bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. GEODE begrüßt die Einführung eines verpflichtenden Verteilernetzentwicklungsplans (VNEP) für alle Verteilernetzbetreiber (VNB) und spricht sich gegen Ausnahmeregelungen aus, da diese die Kohärenz und Gleichbehandlung im Transformationsprozess gefährden würden. Besonders kritisch bewertet GEODE die zu langen Fristen für die Anschlusstrennung, die unbestimmte Bezugnahme auf kommunale Wärmepläne sowie die uneinheitliche Verwendung von Begriffen wie 'Genehmigung' und 'Bestätigung'. Die Stellungnahme fordert eine klarere und effizientere Ausgestaltung der Genehmigungs- und Informationsprozesse, die Einführung einer Genehmigungsfiktion, eine Ausweitung der Duldungspflichten für stillgelegte Leitungen sowie eine gesetzliche Regelung zur Anerkennung von Rückstellungen für Stilllegungen und Rückbau als regulatorische Kosten. GEODE hebt zudem die Notwendigkeit staatlicher Förderung für den Ausbau von Wasserstoffverteilernetzen hervor und fordert Anpassungen im Konzessionsrecht, um volkswirtschaftlich unsinnige Investitionen zu vermeiden und die Transformation der Netze zu unterstützen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Pflicht zur Erstellung und Genehmigung von VNEP für alle VNB ohne Ausnahmen und die damit verbundenen rechtlichen und praktischen Auswirkungen. 2. Die Fristen und Informationspflichten bei der Anschlusstrennung sowie die damit verbundenen Herausforderungen für Netzbetreiber und Verbraucher. 3. Die Ausgestaltung der Duldungspflichten für stillgelegte Gasverteilungsanlagen und die Anerkennung von Rückstellungen als regulatorische Kosten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001212 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Germanwatch e.V.

„Der Gesetzentwurf bleibt jedoch in zentralen Punkten hinter den Anforderungen an eine konsequente Ausrichtung an der Klimaneutralität zurück und verfehlt das Ziel einen zügigen und geordneten Ausstieg aus fossilem Gas und einen zielgerichteten Hochlauf grünen Wasserstoffs zu unterstützen.“

Germanwatch bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets grundsätzlich als wichtigen Schritt, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf enthält Regelungen zum Ausstieg aus Erdgas und zur Förderung von grünem Wasserstoff (Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien hergestellt wird). Germanwatch fordert, dass grüner Wasserstoff gegenüber kohlenstoffarmem Wasserstoff (Wasserstoff, der aus nicht erneuerbaren Quellen stammt, aber weniger Treibhausgase verursacht als fossiler Wasserstoff) klar priorisiert wird. Außerdem wird eine präzisere Definition der Sektoren verlangt, die vorrangig Wasserstoff nutzen sollen, sowie eine differenzierte Behandlung von fossilem und elektrolytisch erzeugtem kohlenstoffarmem Wasserstoff. Kritisch sieht Germanwatch die im Gesetzentwurf vorgesehenen langen Fristen für die Stilllegung von Gasverteilernetzen, da diese zu hohen Kosten für Verbraucher:innen führen und die Erreichung kommunaler Klimaziele behindern könnten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer klaren Priorisierung und Förderung von grünem Wasserstoff, 2) die Überarbeitung der Verteilernetzplanung zum Schutz der Verbraucher:innen und zur Unterstützung kommunaler Klimaziele, 3) die Forderung nach einer Anpassung der Regelungen zum Gasausstieg, um die deutschen Klimaziele einzuhalten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001063 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 99203901869-52 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 GermanZero e.V.

„Ohne klare regulatorische Steuerung nimmt die Regulierung mit dem Gesetzesvorschlag sehenden Auges eine unhaltbare hohe Belastungen von Verbraucher:innen in Kauf oder aber diese mit teuren und mit EU-Recht unter Umständen nicht kompatiblen öffentlichen Subventionierung von Gaspreisen abzufedern. Beides ist klima-, sozialpolitisch und volkswirtschaftlich abzulehnen.“

GermanZero e.V. begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Regulierungslücke beim Übergang vom fossilen Gasnetz zu einer klimazielkompatiblen Infrastruktur adressiert. Die Organisation kritisiert jedoch mehrere zentrale Punkte: Erstens widerspricht die Zulässigkeit fossiler Gaslieferverträge bis 2049 den deutschen Klimazielen, die bereits 2045 Klimaneutralität vorsehen. Zweitens fehlt eine verpflichtende Planung zur Stilllegung von Gasnetzen, was ungeordnete Rückbauten und steigende Kosten für Verbraucher:innen zur Folge haben könnte. Drittens ist die vorgesehene Ankündigungsfrist von zehn Jahren für Stilllegungen zu lang und verhindert eine flexible, effiziente Anpassung an den sinkenden Gasverbrauch. Besonders ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit einer früheren Begrenzung von Gaslieferverträgen, die fehlende verpflichtende Stilllegungsplanung und die Risiken für Verbraucher:innen durch steigende Netzentgelte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Greenpeace e.V.

„Insgesamt erkennt der Entwurf die Notwendigkeit der Transformation der Gasinfrastruktur an und schafft hierfür einen ersten regulatorischen Rahmen. Dieser muss jedoch die Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher mehr in den Fokus nehmen und eine Verknüpfung zwischen teils sehr ambitionierten Klimazielen, kommunaler Wärmeplanung und der ökonomischen Realität eines schrumpfenden Gasmarktes schaffen.“

Greenpeace bewertet den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets als wichtigen Schritt, kritisiert jedoch zahlreiche Schwächen. Der Entwurf legt erstmals ein Ausstiegsdatum für fossiles Gas fest, erlaubt aber weiterhin fossile Gaslieferungen bis 2050, was im Widerspruch zu den deutschen Klimaschutzzielen (Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045) steht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, die Fristen für die Stilllegung von Gasnetzen zu verkürzen und verbindliche, an lokale Klimaziele angepasste Stilllegungspläne vorzusehen; 2) Die sozialen Auswirkungen steigender Gasnetzentgelte, insbesondere für Mieterinnen und Mieter, die keine Wahl beim Heizsystem haben, werden als unzureichend adressiert; 3) Die Regelungen zum Wasserstoff werden als zu unklar kritisiert, wobei Greenpeace ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff zulassen möchte und eine klare Definition der priorisierten Sektoren fordert. Greenpeace fordert insgesamt eine stärkere Einbindung der Kommunen, eine bessere Abstimmung mit lokalen Klimazielen und mehr Verbraucherschutz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Hauptstadtbüro Bioenergie (getragen von Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE), Deutscher Bauernverband e. V. (DBV), Fachverband Biogas e. V. (FvB), Fachverband Holzenergie (FVH))

„Die Rahmenbedingungen für die Biomethaneinspeisung wird gegenüber dem Status Quo radikal verschlechtert, ohne auch nur eine Verbesserung vorzunehmen. An wesentlichen Stellen sieht der Entwurf Änderungen vor, die den Anschluss von Biogasanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen bringen und sogar den Investitions- und Vertrauensschutz massiv beschädigen würden.“

Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie, getragen von mehreren Bioenergieverbänden, bewertet den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets vom 4.11.2025 kritisch. Zentrale Kritikpunkte sind die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethaneinspeiseanlagen, die als europarechtswidrig und investitionsfeindlich eingestuft wird, sowie das Fehlen rechtzeitiger Nachfolgeregelungen für die auslaufenden Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnungen (GasNZV und GasNEV). Die Stellungnahme fordert, dass Netztrennungen erst nach 20 Jahren möglich sein dürfen und dass wirtschaftlich tragfähige Regelungen für Netzanschlusskosten und Mindestverfügbarkeit eingeführt werden. Außerdem wird kritisiert, dass der Entwurf die Entwicklung der Erdgasnachfrage als alleinigen Anknüpfungspunkt für Netzplanungen nimmt, statt den generellen Gastransport zu berücksichtigen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Kappungsfrist und deren Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Europarechtskonformität; 2) Die Notwendigkeit von Nachfolgeregelungen für Netzanschluss und Entgelte; 3) Die Bedeutung einer fairen Kostenteilung und Mindestverfügbarkeit für Biomethaneinspeiseanlagen. Fachbegriffe wie 'Kappungsfrist' (Frist, nach der Netzbetreiber Anschlüsse kündigen können), 'Biomethaneinspeiseanlage' (Anlagen, die Biogas ins Gasnetz einspeisen) und 'Mindestverfügbarkeit' (prozentuale Verfügbarkeit des Netzanschlusses) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

„Dieses 'Zieldreieck' von Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Umweltfreundlichkeit muss sich dabei im Gleichgewicht befinden. Daher ist bei einer geplanten Außerbetriebnahme einer Gasleitung oder eines Gasnetzes darauf zu achten, dass genügend Energie in anderer Form und zu vergleichbaren Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht.“

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum begrüßt grundsätzlich die Gleichstellung der Entflechtungsregeln (also der Trennung von Netzbetrieb und Energieversorgung) für Wasserstoff- und Gasnetze, da dies Rechtssicherheit schafft und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden bei der Umstellung auf Wasserstoff entstehen. Kritisch wird jedoch der zusätzliche Verwaltungsaufwand für Behörden und Netzbetreiber durch die neuen §§ 16b bis 16e EnWG-E gesehen, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen. Das Ministerium regt an, statt einer Bestätigung der Pläne durch die Behörden lediglich eine Kenntnisnahme oder anlassbezogene Impulse vorzusehen, um den Aufwand zu reduzieren. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit, das Gleichgewicht zwischen Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Umweltfreundlichkeit zu wahren, (2) die Einbindung der Stromnetzbetreiber bei der Umstellung von Gas auf alternative Energien und (3) die Berücksichtigung sozialer Aspekte und der Bedürfnisse schutzbedürftiger Kunden gemäß EU-Richtlinie. Weitere positive Aspekte sind die Regelungen zum geschlossenen Verteilnetz für Wasserstoff und die Klarstellung für den Hochdruckbereich, die keine zusätzlichen Bürokratiekosten verursachen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Initiative Energien Speichern e.V.

„INES begrüßt die frühzeitige Schaffung und Gültigkeit eines klaren Regulierungsrahmens, betont aber die Notwendigkeit einer marktgerechten und investitionsfreundlichen Regulierung“

Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets grundsätzlich positiv, hebt jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf hervor. Besonders begrüßt wird die erstmalige Schaffung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffspeicher, was als wichtiger Schritt für Investitionen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft angesehen wird. INES kritisiert jedoch, dass der Entwurf keine konkreten Fördermaßnahmen für Wasserstoffspeicher vorsieht und die Regulierung zu starr ausgestaltet ist. Es wird zwischen zwei Fördervarianten unterschieden: Differenzverträge (staatliche Förderung von Investitionen) und Förderung nur auf Nachfrageseite (BMWK-Weißbuch-Ansatz). INES fordert eine marktgerechte, investitionsfreundliche Regulierung, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten für Entgelte und der Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Zudem wird eine stärkere Einbindung des Speicherbedarfs in die Netzentwicklungsplanung sowie technische Anpassungen bei Mindestanforderungen und beim Umstieg von Erdgas- auf Wasserstoffspeicher gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung des Zugangs zu Wasserstoffspeichern (§ 28m EnWG-E), 2) Die Integration des Speicherbedarfs in die Netzentwicklungsplanung, 3) Die technischen und rechtlichen Anforderungen beim Umbau von Erdgasspeichern zu Wasserstoffspeichern.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R001797 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Initiative H2vorOrt

„Eine klare regulatorische Linie und die Genehmigung obiger Finanzinstrumente zur Kompensation von anfangs zu hohen Netzentgelten im Wasserstoffverteilnetz sind Grundvoraussetzung für die Erstellung von Verteilernetzentwicklungsplänen und damit die Transformation der Gasverteilnetze.“

Die Initiative H2vorOrt begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Sie hebt jedoch drei zentrale Kritikpunkte hervor: Erstens sollten die im Entwurf vorgesehenen langen Ankündigungsfristen für die Umstellung von Gas- auf Wasserstoffnetze verkürzt werden, um die Klimaziele rechtzeitig zu erreichen. Zweitens wird die im Entwurf vorgesehene Abhängigkeit der Netzanschlusstrennung von der kommunalen Wärmeplanung als problematisch angesehen, da dies die Transformation ganzer Regionen verzögern und wirtschaftlichen Schaden verursachen könnte. Drittens fordert H2vorOrt eine umfassendere und klarere Regelung der Finanzierung der Transformation, insbesondere durch die vollständige Umsetzung der EU-Finanzierungsinstrumente und eine stärkere gesetzliche Vorgabe zur Klimaneutralität. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Notwendigkeit kürzerer Fristen bei der Netzumstellung, die Risiken durch die Abhängigkeit von der Wärmeplanung und die Bedeutung klarer Finanzierungsregelungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 04.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000916 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder (Alianza del Clima e.V.)

„Der aktuelle Entwurf birgt die Gefahr, dass der Ausstieg aus dem Gasnetz organisatorisch verkompliziert und zeitlich verzögert wird. Dadurch wird die Transformation des Wärmesektors verzögert und es entstehen volks- und betriebswirtschaftliche Mehrkosten, die vermeidbar wären.“

Das Klima-Bündnis, ein Netzwerk europäischer Städte für Klimaschutz, bewertet den Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Stellungnahme begrüßt die Schaffung eines Rechtsrahmens für die rechtssichere Stilllegung von Gasverteilernetzen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit einer verpflichtenden und flächendeckenden Erstellung von Verteilernetzentwicklungsplänen, um Unsicherheiten und Fehlinvestitionen zu vermeiden. (2) Die Kritik an der vorgesehenen 10-Jahres-Frist für die Trennung von Gasanschlüssen, da diese den Verbraucherschutz gefährden und die Transformation des Wärmesektors verzögern könnte. (3) Die Forderung nach einer Stärkung der kommunalen Einflussmöglichkeiten und einer besseren Verzahnung mit lokalen Klimazielen und Wärmeplänen. Fachbegriffe wie Verteilernetzentwicklungsplan (ein Plan zur Entwicklung und ggf. Rückbau von Gasverteilernetzen) und Dekarbonisierungsziele (Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen) werden erläutert. Insgesamt wird gefordert, dass die Gesetzesnovelle ambitionierter ausgestaltet wird, um die Wärmewende und kommunale Klimaziele nicht auszubremsen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R004570 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Kunststoffrohrverband e.V. (KRV)

„Entscheidend ist, dass wir jetzt technologieoffen handeln und sowohl Biomethan als auch Wasserstoff als komplementäre Bausteine der Energiezukunft sichern.“

Der Kunststoffrohrverband e.V. (KRV) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften im Hinblick auf die Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Stellungnahme betont die Bedeutung von Kunststoffrohrsystemen für eine sichere, langlebige und ressourcenschonende Energieinfrastruktur, insbesondere für erneuerbare Gase wie Biomethan und Wasserstoff. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, das Potenzial von Biomethan als heimischen, speicherbaren und grundlastfähigen Energieträger zu sichern, indem ein verlässlicher Netzzugang und ein stabiles regulatorisches Umfeld geschaffen werden. 2) Die Bedeutung des Aufbaus einer Wasserstoffinfrastruktur mit Planbarkeit für Verteilnetze und Material- sowie Technologieoffenheit. 3) Die Forderung nach technologieoffenen Regelungen, um sowohl Biomethan als auch Wasserstoff als komplementäre Bausteine der Energiewende zu erhalten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Landesregulierungsbehörde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

„Ausgehend von einer vollständigen Personalauslastung durch bestehende Aufgaben ist aus heutiger Sicht eine Erledigung der zusätzlich anfallenden Aufgaben mit dem aktuellen Personal daher nicht darstellbar.“

Die Landesregulierungsbehörde Sachsen äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, insbesondere hinsichtlich des zusätzlichen Vollzugsaufwands und der neuen Aufgaben für die Landesregulierungsbehörden (LRBen). Sie kritisiert, dass die bestehenden personellen Ressourcen bereits vollständig ausgelastet sind und der zusätzliche Aufwand durch die neuen Zuständigkeiten im Wasserstoffbereich nicht aufgefangen werden kann. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die personelle Überlastung der LRBen durch parallele Aufgaben im Gas- und Wasserstoffbereich, 2) Unklare und teils künstliche Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Bundesnetzagentur (BNetzA) und LRBen, insbesondere bei der Schwellenwertregelung für Netzbetreiber, und 3) Die Einführung neuer Aufgaben, wie die Netzplanung im Wasserstoffbereich, für die in den LRBen keine Expertise vorhanden ist. Die Stellungnahme fordert eine einheitliche und praxisnahe Regelung der Zuständigkeiten sowie eine realistische Einschätzung des Personal- und Erfüllungsaufwands.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Folgen des Verbleibs von Anlagenteilen und Leitungen nicht ordentlich untersucht und abgeschätzt wurden.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Zentrale Kritikpunkte sind: Erstens wird die geplante Kodifizierung der bisherigen Rechtsprechung zur Gültigkeit von Sachverständigengutachten im Planfeststellungsverfahren als problematisch und nutzlos angesehen, da sie neue Rechtsunsicherheiten schafft und ständige Anpassungen erfordert. Zweitens lehnt das Ministerium die Einführung einer festen Frist für den Abschluss von Planfeststellungsverfahren ab, da Verzögerungen meist durch berechtigte Einwände oder langsame Bearbeitung entstehen und eine Frist keine Beschleunigung bewirkt. Drittens wird die neue Regelung zur Duldungspflicht für außer Betrieb genommene Leitungen als unbestimmt und als zu starker Eingriff in das Eigentumsrecht kritisiert, insbesondere da Grundstückseigentümer das Klagerisiko tragen und keine ausreichende Entschädigung erhalten. Besonders ausführlich werden die Aspekte Eigentumsschutz, die unzureichende Berücksichtigung von Umweltgütern wie Boden und Grundwasser sowie die fehlende Abwägung dieser Schutzgüter im Gesetzgebungsverfahren thematisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

„Die Regelung im Ergebnis zu einer noch unübersichtlicheren Zuständigkeitsstruktur zwischen der Bundesnetzagentur, den nach Landesrecht zuständigen Behörden und den Landesregulierungsbehörden, die vor dem Hintergrund eines angestrebten Bürokratieabbaus nicht sachgerecht wäre.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg äußert sich zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Stellungnahme betont, dass eine abschließende Bewertung aufgrund der kurzen Frist nicht möglich war und weitere Anmerkungen vorbehalten bleiben. Zentrale Punkte sind die Ausgestaltung der Wasserstoffnutzung, insbesondere für schwer zu dekarbonisierende Sektoren, die Notwendigkeit klarer Regelungen zum Datenschutz bei der Weitergabe von Informationen, und die Forderung nach bundesweit einheitlichen Zuständigkeiten bei der Festlegungskompetenz für Netzplanungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Planungssicherheit für Netzbetreiber im Zuge der Transformation des Gasnetzes und die damit verbundenen Unsicherheiten bei der Stilllegung von Netzanschlüssen; (2) Die Datenweitergabe und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Netzbetreibern und Behörden, insbesondere im Hinblick auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten; (3) Die Finanzierung und Kapitalmarktfähigkeit des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Forderung nach besseren Rahmenbedingungen. Fachbegriffe wie EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), WPG (Wärmeplanungsgesetz), Netzentwicklungsplan und Bundesnetzagentur werden erläutert und im Zusammenhang mit den jeweiligen Regelungsinhalten dargestellt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg

„Die im Abschnitt 2 ab Ziffer 16 ff. vorgesehene Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Gasspeicheranlagen und Wasserstoffspeicheranlagen wird kritisch gesehen und als realitätsfremd erachtet.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets. Besonders abgelehnt werden die geplante Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Gas- und Wasserstoffspeichern, da dies als technisch kaum umsetzbar und nicht notwendig für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb angesehen wird. Auch die Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen auf Landesbehörden wird abgelehnt, da das notwendige Fachwissen und Personal in den Ländern fehlt und eine einheitliche Bewertung nicht gewährleistet wäre. Weiterhin wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine ausreichenden Regelungen für den Ausbau der Biomethankapazität enthält, obwohl dies für die Versorgungssicherheit und die Umsetzung der Klimaschutzziele wichtig wäre. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ablehnung der Entflechtung von Netzbetreibern, 2) Die Zuständigkeit und Überforderung der Landesbehörden bei der Netzplanung, 3) Die fehlenden Regelungen und Investitionssicherheit für Biomethan im Gesetzentwurf.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

„Das MWIKE betont die Notwendigkeit, die europarechtlichen Vorgaben zeitnah und bis spätestens zum 05.08.2026 in nationales Recht umzusetzen, weist jedoch darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung in der Kürze der Frist nicht möglich war und bittet um Berücksichtigung der Hinweise im weiteren Gesetzgebungsverfahren.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) äußert sich im Rahmen der Länderanhörung grundsätzlich zustimmend zum Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Das Ministerium betont die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht, weist aber auf die Kürze der Frist zur Stellungnahme hin. Besonders ausführlich werden drei Aspekte behandelt: Erstens die Planung und Genehmigung von Wasserstoff- und Gasverteilernetzen, wobei eine stärkere Standardisierung, Synchronisierung und Klarheit bei Zuständigkeiten gefordert wird. Zweitens wird die unzureichende Berücksichtigung von Biomethan kritisiert, insbesondere das Fehlen klarer Regelungen für Netzanschluss und Kostenverteilung, was die Zukunftsfähigkeit der Biomethanbranche gefährdet. Drittens werden die geplanten Fristenregelungen für Planfeststellungsverfahren kritisch hinterfragt, da sie mit rechtsstaatlichen Abwägungsgeboten kollidieren könnten. Weitere Themen sind die Duldungspflicht für außer Betrieb genommene Leitungen, die Zuständigkeit der Regulierungsbehörden, Anzeige- und Prüfverfahren bei Umstellungsvorhaben sowie Regelungen für Untergrundspeicher. Das Ministerium fordert an mehreren Stellen Nachbesserungen, insbesondere zur Vermeidung von Bürokratie, zur Sicherstellung von Planungssicherheit und zur Wahrung der Eigentumsrechte.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 19.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

„Sicherheit, Transparenz und die Möglichkeit wirksamer Aufsicht dürfen nicht zugunsten einer vermeintlichen Verfahrensbeschleunigung aufgegeben werden.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern bewertet die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) grundsätzlich positiv, da sie die rechtliche Grundlage für den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft schafft und EU-Vorgaben umsetzt. Besonders hervorgehoben werden jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Vereinfachungen, die aus Sicht des Ministeriums nicht auf Kosten von Sicherheit, Transparenz und Aufsichtskompetenz gehen dürfen. Kritisch gesehen wird insbesondere die automatische Übertragung bestehender Gasnetz-Genehmigungen auf Wasserstoffnetze ohne erneute Prüfung, die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur (BNetzA) und Landesbehörden bei der Netzplanung sowie die fehlenden Sicherheitsregelungen für Nieder- und Mitteldruckleitungen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer zentralen Zuständigkeit der BNetzA zur Vermeidung von Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten, 2) die Bedeutung technischer Prüfpflichten auch für niedrigere Druckbereiche zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, und 3) die Risiken einer faktischen Abschaffung der Genehmigungspflicht für Wasserstoffnetze. Das Ministerium fordert, dass die gesetzlichen Änderungen so ausgestaltet werden, dass technischer Sicherheit, Aufsichtstransparenz und einheitliche Regulierung bundesweit gewährleistet bleiben.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

„Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine Zuordnung der Aufgaben nach § 16e und § 54 Abs. 2 EnWG-E auf die Länder abgelehnt wird. Vielmehr sollte eine dauerhafte Konzentration bei der BNetzA erfolgen, um Synergien zu erschließen und eine einheitliche Verwaltungspraxis gerade in der Hochlaufphase sicherzustellen.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, insbesondere hinsichtlich der geplanten Aufgabenverlagerungen auf die Bundesländer. Zentral kritisiert wird, dass die Landesregulierungsbehörden für sämtliche Wasserstoffverteilnetze zuständig werden sollen, obwohl diese Netze in der Hochlaufphase besondere Herausforderungen mit sich bringen, die eine bundeseinheitliche Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) erfordern. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Aufgabenverteilung zu einer Zersplitterung der Verwaltungspraxis, erhöhtem Verwaltungsaufwand und Personalbedarf in den Ländern sowie zu möglichen Verzögerungen bei der Aufgabenerledigung führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Übertragung der Regulierung von Wasserstoffverteilnetzen auf die Länder und die damit verbundenen Risiken, 2) Die Einführung und Prüfung von Verteilernetzentwicklungsplänen für Gas- und Wasserstoffnetze und die damit einhergehenden Herausforderungen, 3) Die Notwendigkeit einer dauerhaften Konzentration zentraler Aufgaben bei der BNetzA zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

„Grundsätzlich wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaketes begrüßt, da er einen wesentlichen Beitrag zum Ausstieg aus der fossilen Gasnutzung, zur Dekarbonisierung des Wärmesektors, zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen und damit zum Klimaschutz leisten wird. Dennoch bestehen hinsichtlich der Umsetzbarkeit des Entwurfes an wesentlichen Stellen erhebliche Bedenken, um deren Beachtung im weiteren Gesetzgebungsprozess dringlich gebeten wird.“

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, sieht aber an mehreren Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisch werden die geplanten Zuständigkeitsverlagerungen auf die Landesebene bewertet, insbesondere bei der Prüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen für Gas und Wasserstoff. Das Ministerium fordert, dass diese Aufgaben weiterhin bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) verbleiben, um eine bundeseinheitliche und effiziente Umsetzung der Energiewende zu gewährleisten. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die realistische Einschätzung des Erfüllungsaufwands bei Genehmigungsverfahren, die Notwendigkeit klarer und praktikabler Fristenregelungen bei komplexen Großvorhaben sowie die verfassungsrechtliche Prüfung und Ausgestaltung von Duldungspflichten für Leitungen, um Eigentümerinteressen angemessen zu berücksichtigen. Fachbegriffe wie EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), BBergG (Bundesberggesetz), BNetzA (Bundesnetzagentur) und Planfeststellungsverfahren (behördliches Verfahren zur Genehmigung großer Infrastrukturprojekte) werden erläutert. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung der Landeszuständigkeit bei Netzplanprüfungen zugunsten einer zentralen Bundeslösung, 2) die Forderung nach klaren und realistischen Fristen sowie Unterbrechungstatbeständen bei Genehmigungsverfahren, 3) die Kritik an unentgeltlichen, zeitlich unbefristeten Duldungspflichten ohne Entschädigungsregelungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 RAG Austria AG

„Ohne Speicher gibt es keine saisonale Versorgungssicherheit und keinen funktionierenden H2-Markthochlauf! Das Feedback aller Kunden im Markt ist, dass ein Markthochlauf ohne gleichzeitige H2-Speicher-Einbindung nicht funktionieren kann – lediglich regulatorisch wird dieser Fakt übersehen.“

Die Stellungnahme der RAG Austria AG zum Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in Deutschland kritisiert insbesondere die unzureichende Berücksichtigung von Wasserstoffspeichern. Die zentrale Rolle von Speichern für die Versorgungssicherheit und den Markthochlauf von Wasserstoff wird im Entwurf nicht ausreichend anerkannt. Es fehlen Mindestanforderungen, Investitionsanreize und eine klare Integration in die Versorgungssicherheitsplanung. Zudem werden die geplanten Regulierungen zum Speicherzugang ab 2026 als zu restriktiv und investitionshemmend bewertet, da sie keine flexiblen Modelle oder ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten vorsehen. Auch die Definitionen und Ausnahmeregelungen für Speicheranlagen werden als zu eng gefasst kritisiert, was insbesondere regionale und kleine Speicherprojekte benachteiligt. Der Netzentwicklungsplan Wasserstoff (NENP) fokussiert sich laut RAG zu stark auf Leitungen und vernachlässigt Speicher als eigenständige Infrastruktur. Schließlich wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, praktikable Lösungen für die Beimischung von Wasserstoff ins Gasnetz (Blending) und die zugehörige Zertifizierung zu schaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Rolle und Investitionsbedingungen für Wasserstoffspeicher, (2) die Regulierung des Speicherzugangs und die damit verbundenen Unsicherheiten, sowie (3) die fehlende eigenständige Berücksichtigung von Speichern im Netzentwicklungsplan.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Regulierungskammer Rheinland-Pfalz

„Der vorgelegte Entwurf ist abzulehnen.“

Die Regulierungskammer Rheinland-Pfalz äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Gesetzentwurf zahlreiche neue und komplexe Aufgaben für die Landesregulierungsbehörden vorsieht, insbesondere im Bereich der Wasserstoffregulierung und der Verteilernetzentwicklungspläne für Gas und Wasserstoff. Die Kammer bemängelt, dass die Übertragung dieser Aufgaben auf die Bundesländer zu erheblichen Mehrkosten, bürokratischen Doppelstrukturen und einem Kompetenzverlust führen würde, da die notwendige Fachexpertise und personellen Ressourcen auf Landesebene fehlen. Sie fordert stattdessen, die Zuständigkeit für die Regulierung und die Prüfung der Verteilnetzentwicklungspläne vollständig auf die Bundesnetzagentur zu übertragen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Risiken und Kosten der Aufgabenübertragung auf die Länder, (2) die Problematik der Verteilernetzentwicklungspläne und deren Zuständigkeiten, sowie (3) die Gefahr einer uneinheitlichen Umsetzung und der Widerspruch zu den Klimaneutralitätszielen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Stadtwerke München GmbH

„Der Referentenentwurf ist insgesamt ein dringend erwarteter richtiger Schritt, die entscheidenden Regelungen zur Transformation der Gasnetze im Sinne der Wärmewende zu erstellen. Allerdings besteht an einigen Punkten des Referentenentwurfes noch Anpassungs- bzw. Klärungsbedarf.“

Die Stadtwerke München GmbH begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt für die Transformation der Gasnetze im Rahmen der Wärmewende bewertet, da erstmals Regelungen zur Umgestaltung der Gasinfrastruktur und zum Hochlauf des Wasserstoffmarktes geschaffen werden. Die Stellungnahme sieht jedoch an mehreren Stellen Anpassungsbedarf, insbesondere bei der Ausgestaltung von Rückbaupflichten, Duldungsregelungen, Fristen und Informationspflichten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Ablehnung pauschaler Rückbauverpflichtungen für Gasnetze, da diese hohe Kosten, Ressourcenverschwendung und Akzeptanzprobleme verursachen würden; (2) die Forderung nach flexiblen Fristen und klarer Aufgabenverteilung bei der Anschlusstrennung, um eine wirtschaftlich und sozialverträgliche Transformation der Netze zu ermöglichen; (3) die Notwendigkeit, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten mit Blick auf die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu überarbeiten. Fachbegriffe wie EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), NDAV (Niederdruckanschlussverordnung), GDRM-Anlagen (Gasdruckregel- und Messanlagen) und Netzentwicklungspläne werden erläutert. Insgesamt fordert die Stellungnahme mehr Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und eine bessere Balance zwischen Transformation, Investitionsschutz und Versorgungssicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 04.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Technical Principal Energy

„Wir begrüßen Regelungen, die in dieser Frage zur Rechtssicherheit beitragen.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Verfasser begrüßen Regelungen, die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Stilllegung von Erdgasleitungen schaffen, insbesondere die Einführung einer Duldungspflicht für außer Betrieb genommene Leitungen (§ 48b E-EnWG). Sie betonen, dass steuerliche und regulatorische Fragen im Zusammenhang mit der Bildung von Rückstellungen und Abschreibungen für stillgelegte Anlagen noch nicht abschließend geklärt sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die steuerliche Anerkennung von Abschreibungen und Rückstellungen, (2) die Notwendigkeit eines klarstellenden Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF), um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, und (3) der Nachbesserungsbedarf bei der Netzentgeltregulierung, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Rückstellungen in der Erlösobergrenze.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002191 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 810688116593-26 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Thüga Aktiengesellschaft

„Damit die Gasnetzumstellung gelingen kann, braucht es zeitnah Klarheit bei der Finanzierung, praktikable und eindeutige Vorgaben sowie eine enge Verzahnung der verschiedenen Planungsprozesse – der aktuelle Entwurf ist hierfür in vielen Punkten zu komplex und wenig praxistauglich.“

Die Thüga Aktiengesellschaft, ein großes Netzwerk kommunaler Energieversorger, nimmt zum Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften Stellung. Ziel des Entwurfs ist die Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, das eine Umstellung der Gasinfrastruktur und neue Planungs- und Berichtspflichten für Verteilernetzbetreiber vorsieht. Die Thüga begrüßt grundsätzlich das Bewusstsein für die Bedeutung der Gasinfrastruktur, kritisiert jedoch zahlreiche Detailregelungen als zu komplex, unklar oder über das EU-Recht hinausgehend. Sie fordert insbesondere eine Vereinfachung der Informations- und Kennzeichnungspflichten, klare und praktikable Vorgaben zur Finanzierung und Genehmigung der Netzentwicklungspläne sowie eine Harmonisierung mit anderen Planungsprozessen wie der kommunalen Wärmeplanung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit von Einfachheit, Erfüllbarkeit und Erwartungssicherheit bei der Entwicklungsplanung, 2) die Kritik an zu weitgehenden oder unbestimmten Regelungen (z.B. Informationspflichten, Definitionen, Fristen), und 3) die Forderung nach klaren Finanzierungsmechanismen und einer stärkeren Berücksichtigung der Transformationseffizienz als neues Leitprinzip. Die Stellungnahme spricht sich für eine Entbürokratisierung, mehr Planungssicherheit und eine bessere Verzahnung der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben aus. Fachbegriffe wie "Verteilernetzentwicklungsplanung" (Planung der Entwicklung von Gas- und Wasserstoffverteilernetzen), "Duldungspflicht" (Pflicht, stillgelegte Leitungen auf Grundstücken zu dulden) und "Transformationseffizienz" (Effizienzmaßstab für den Umbau der Netze Richtung Klimaneutralität) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung

„Der Entwurf setzt einen wichtigen, praktikablen Rahmen für den Verbleib dauerhaft stillgelegter unterirdischer Einrichtungen und Zubehörs. Mit den vorgeschlagenen Präzisierungen zu Definitionen, Informationswegen, Ausnahmetatbeständen, Haftung/Verkehrssicherung sowie Zugangsrechten kann die Norm ihre Ziele rechtssicher und effizient erreichen und gleichzeitig Akzeptanz bei Betroffenen stärken.“

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Besonders positiv wird die Einführung einer Duldungspflicht für dauerhaft stillgelegte unterirdische Leitungen ab einer Nennspannung von 110 Kilovolt bewertet. Die ÜNB fordern jedoch eine Ausweitung dieser Pflicht auf weitere erdgebundene Infrastrukturen und eine Präzisierung zentraler Begriffe sowie des Geltungsbereichs. Sie schlagen vor, bestehende Vereinbarungen differenziert zu behandeln und empfehlen Klarstellungen zu Haftungsfragen und Verkehrssicherungspflichten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit klarer Definitionen und Ausnahmeregelungen, (2) die differenzierte Behandlung von vertraglichen Regelungen und Haftungsfragen, und (3) die praktische Ausgestaltung der Informations- und Benachrichtigungspflichten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Umweltinstitut München e.V.

„In der jetzigen Form benötigt der Gesetzesentwurf Nachbesserungen, weil er kaum praxistauglich ist und hohe volkswirtschaftliche Zusatzkosten verursacht.“

Das Umweltinstitut München begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Stilllegung von Gasnetzen im Rahmen der deutschen Klimaneutralitätsziele zu ermöglichen. Die Stellungnahme kritisiert jedoch, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in seiner aktuellen Form nicht ausreicht, um eine verlässliche und effiziente Netzplanung sicherzustellen. Insbesondere werden fehlende verbindliche Planungspflichten und -fristen für alle Netzbetreiber bemängelt, was zu langen Planungszeiten und volkswirtschaftlichen Zusatzkosten führen kann. Auch die vorgesehene zehnjährige Ankündigungsfrist für die Trennung von Hausanschlüssen ohne Zustimmung wird als zu lang und unflexibel kritisiert, da sie eine schrittweise und kosteneffiziente Stilllegung verhindert und die Belastung für verbleibende Gaskund:innen erhöht. Das Institut fordert eine stärkere Einbindung der Kommunen, eine bessere Abstimmung mit kommunalen und landesweiten Klimaschutzzielen sowie klare finanzielle Anreize für Netzbetreiber, Gasnetze stillzulegen. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: (1) Fehlende verbindliche Planungspflichten und -fristen für Netzbetreiber, (2) die Problematik der langen Ankündigungsfristen und deren Auswirkungen auf Kosten und Flexibilität, sowie (3) die Notwendigkeit einer stärkeren kommunalen Einbindung und Berücksichtigung ambitionierterer Klimaziele auf Landes- und Kommunalebene.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Uniper SE

„Die europäischen und nationalen Ziele zur Klimaneutralität machen eine weitreichende Anpassung der Gasinfrastruktur erforderlich, sodass künftig mehr und mehr klimaneutrale Gase genutzt und sinkende Erdgasmengen bewältigt werden können.“

Uniper SE begrüßt grundsätzlich die Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets in deutsches Recht, sieht aber weiteren Anpassungsbedarf, um die Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffwirtschaft erfolgreich zu gestalten. Die Stellungnahme betont, dass neben der 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben zusätzliche nationale Regelungen erforderlich sind, um Unsicherheiten zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, Speicherbedarf und Speicherbetreiber gleichberechtigt in die Infrastrukturplanung einzubeziehen, um Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz zu sichern. 2) Die Einführung eines Förder- und Finanzierungsmechanismus für Wasserstoffspeicher, einschließlich Amortisationskontenregelung und Umlagefinanzierung, um Investitionen abzusichern. 3) Die Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure über 2029 hinaus, um den Markthochlauf von Wasserstoff nicht zu gefährden. Weitere wichtige Themen sind die Definition von Wasserstoffterminals, technische Anforderungen an Speicheranlagen, vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Umwidmung von Erdgasspeichern, Anpassungen bei der Stilllegung und Umwidmung von Speichern, sowie Klarstellungen zum Verbot langfristiger fossiler Gaslieferverträge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

„Eine übereilte Abschaltung von Netzen kann ansonsten negative Folgen für die industrielle Versorgung und die Stabilität wichtiger Wertschöpfungsketten haben.“

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) begrüßt die geplante Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in deutsches Recht und spricht sich für eine möglichst direkte und pragmatische Übernahme der EU-Vorgaben aus. Besonders betont wird, dass zusätzliche nationale Anforderungen („Gold-Plating“) vermieden werden sollen. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung einer flexiblen Umsetzung hervor, die technologische Alternativen wie Wasserstoff und CO2-Abscheidung (CCS/CCU) berücksichtigt. Drei ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Berücksichtigung industrieller Bedarfe und des Verbraucherschutzes bei Netzanschlusstrennungen im Gasbereich, da die chemische Industrie weiterhin auf Erdgas angewiesen ist und eine übereilte Stilllegung von Netzen die Versorgungssicherheit gefährden könnte. 2) Die Notwendigkeit einer klaren und EU-weit abgestimmten Definition des Verbots langfristiger Gaslieferverträge, wobei der Begriff „Abatement“ (Minderung/Vermeidung) weiter gefasst werden sollte, um auch andere Minderungsmaßnahmen wie CO2-Kompensation zu ermöglichen. 3) Die Definition und Regulierung von Wasserstoffterminals, insbesondere im Hinblick auf Ammoniakcracker, wobei der Zugang Dritter zu diesen Anlagen als essenziell angesehen wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

„Der VKU begrüßt die Vorlage des Referentenentwurfs. Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der VKU betont die zentrale Rolle der kommunalen Unternehmen beim Umbau der Gasverteilernetze hin zu Wasserstoff und anderen klimaneutralen Gasen. Er fordert einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, da Wasserstoff als wichtiger Baustein der Energiewende angesehen wird. Die Gasverteilernetze, die rund 80 % des nationalen Gaskonsums abdecken, sollen durch Umwidmung als Basis für künftige Wasserstoffnetze dienen. Der VKU sieht im Entwurf viele sinnvolle Regelungen, fordert aber an mehreren Stellen Nachbesserungen und Konkretisierungen, insbesondere bei der Finanzierung der Transformation, der Informationspflichten gegenüber Anschlussnehmern und Letztverbrauchern sowie bei der Ausgestaltung der Regulierungsmechanismen für Wasserstoffnetze und -speicher. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Der fehlende Finanzierungsmechanismus für die Transformation der Gasverteilernetze, der als wesentliches Hemmnis für Investitionen identifiziert wird; 2) Die Informations- und Beteiligungspflichten bei der Stilllegung oder Umstellung von Gasanschlüssen, wobei der VKU eine praxistauglichere und flexiblere Ausgestaltung fordert; 3) Die Regulierung und Förderung von Wasserstoffspeichern und die Notwendigkeit klarer, investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für den Markthochlauf.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Der vzbv begrüßt diesen Entwurf grundsätzlich als einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Das BMWE lässt erkennen, dass es den Interessen der privaten Haushalte an einem hohen Maß von Planungssicherheit bei diesem Transformationsprozess eine große Bedeutung zumisst. An mehreren Stellen sieht der vzbv jedoch noch Nachbesserungsbedarf.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets grundsätzlich positiv, sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Der vzbv betont, dass die Transformation der Gasnetze hin zu Klimaneutralität bis 2045 für Verbraucher:innen sozialverträglich gestaltet werden muss. Besonders wichtig sind dem vzbv eine frühzeitige und transparente Kommunikation, Planungs- und Rechtssicherheit für Haushalte sowie Härtefallregelungen für Betroffene, deren Gasheizungen vorzeitig stillgelegt werden. Die Stellungnahme fordert außerdem, dass Verteilnetzbetreiber grundsätzlich bis 2030 zur Erstellung von Entwicklungsplänen verpflichtet werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verhinderung einer finanziellen Überlastung der Haushalte durch steigende Gasnetzentgelte, etwa durch staatliche Zuschüsse oder eine Anpassung des Ordnungsrahmens. Zudem wird gefordert, dass die Kosten für Wasserstoffnetze ausschließlich von deren Nutzern getragen werden und eine Querfinanzierung durch Gasnetzentgelte ausgeschlossen bleibt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Pflicht zur Erstellung von Verteilnetzentwicklungsplänen und die Notwendigkeit, diese als Regelfall zu etablieren. 2. Die sozialen und finanziellen Auswirkungen der Transformation auf private Haushalte, insbesondere durch steigende Netzentgelte und die Forderung nach Härtefallregelungen. 3. Die klare Ablehnung einer Querfinanzierung der Wasserstoffnetze durch die Nutzer:innen der Gasnetze.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Erst wenn alternative Energieträger regional verlässlich verfügbar sind, die notwendige Netz- und Anschlussinfrastruktur aufgebaut ist und Betriebe realistische Umstellungsfristen sowie tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen erhalten, kann der Umstieg gelingen. Bis dahin muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Gasversorgung aufrechterhalten bleibt und keine betrieblichen Strukturen zerstört werden, bevor ein fairer und praktikabler Transformationsweg überhaupt beschritten werden kann.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Stellungnahme betont die große Bedeutung des Gesetzes für das Handwerk, insbesondere für kleine, energieintensive Betriebe wie Bäckereien und Textilreinigungen. Der ZDH unterstützt grundsätzlich das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und begrüßt die erhöhte Transparenz durch neue Veröffentlichungspflichten. Kritisiert werden jedoch fehlende Planungssicherheit, unzureichende Übergangsfristen und die Gefahr, dass Betriebe ihre Energiegrundlage verlieren, bevor tragfähige Alternativen bereitstehen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Abhängigkeit energieintensiver Handwerksbetriebe von Gas mangels marktreifer Alternativen, (2) die Risiken durch mögliche kurzfristige Gasnetzstilllegungen und fehlende verbindliche Übergangsregelungen, sowie (3) die Notwendigkeit gezielter Förderungen und verlässlicher Rahmenbedingungen, um die Transformation wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 30 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

365 Sherpas GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ein schnellerer Aufbau einer bundesweiten Wasserstoffinfrastruktur sowohl auf Fernleitungs- (Kernnetz) als auch auf Verteilnetzebene sollte vorangetrieben werden. Bestandteil davon ist die Transformation bestehender Gasnetze in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität und zum Erfolg der Energiewende.

Lobbyregister-Nr.: R001824 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74348

Anew Climate Europe GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der Umsetzung des EU Gaspakets und zur Regelung von Unklarheiten über die Vorschriften des Gasnetzzugangs setzen wir uns dafür ein dass das EnWG in Verbindung mit der GasNZV weiterhin einen garantierten Anschluss von Biomethananlagen sicherstellt.

Lobbyregister-Nr.: R007742 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71036

BALANCE Erneuerbare Energien GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung ggü. dem bisherigen Ref.-E. kritisiert, dass der Entwurf zentrale Ziele der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie verfehlt und die Zukunft der Biomethanproduktion in Deutschland gefährdet. Die zentralen Forderungen lauten: - Die konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an den europäischen Klimazielen und die Förderung erneuerbarer Gase. - Die Sicherstellung von Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Investitionsschutz für Biogasanlagen. - Die Forderung, dass wirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber nicht über Gemeinwohl und Energieeffizienz gestellt werden dürfen. - Klare Vorgaben für Anschluss- und Nutzungskosten sowie Schutz vor willkürlicher Netztrennung.

Lobbyregister-Nr.: R007167 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69955

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDEW setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in nationales Recht ein. In diesem Rahmen setzt sich der BDEW u. a. für die Einführung einer umfassenden Duldungspflicht für stillgelegte Gasleitung und die Möglichkeit der Aktualisierung der neu einzuführenden Gas- und Wasserstoffverteilnetzpläne alle zwei Jahre ein.

Lobbyregister-Nr.: R000888 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74155

BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist es, bei der Ausgestaltung des angekündigten Netzpakets bzw. entsprechender Änderungen im Energiewirtschaftsrecht politisch so zu beraten, dass der Rechtsrahmen für Netzanschluss und Einspeisung erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Speicher praxistauglich und planungssicher geregelt wird. Angestrebt werden klare Vorgaben zu Anschlussverfahren und Fristen, Kapazitätszuweisung/Netzanschlussverpflichtung, Baukostenzuschüssen und Entgeltregelungen sowie zu Abregelung, Entschädigung und Priorisierung erneuerbarer Energien und Speicher.

Lobbyregister-Nr.: R002438 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74184

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als europarechtswidrig und investitionsfeindlich. Insbesondere lehnt es die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen ab, da sie Investitionen gefährde und den Ausbau erneuerbarer Gase ausbremse. Gefordert wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren sowie Entschädigungen bei Stilllegung. Zudem verlangt die Branche verbindliche Nachfolgeregelungen für GasNZV und GasNEV, eine faire Kostenteilung, die Sicherung der Mindestverfügbarkeit des Netzanschlusses sowie eine stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung am künftigen Gastransport statt an der Erdgasnachfrage.

Lobbyregister-Nr.: R000788 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74277

Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit Vorgaben zur Zukunft der Gasnetze. Insbesondere deren Weiternutzung für Wasserstoff und deren Außerbetriebnahme.

Lobbyregister-Nr.: R000594 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72096

Deutsche Umwelthilfe e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplanten Änderungen im EnWG sind unzureichend. Wir fordern zusätzlich verpflichtende Gasnetzstilllegungspläne, die durch klare Fristen geregelt werden sollten. Ankündigungsfristen sollten verkürzt werden, und Kommunen sollten mehr Mitspracherecht bei der Entwicklung der Stilllegungspläne erhalten. Zusätzlich sollten die Definitionen von kohlenstoffarmem Gas und Wasserstoff überarbeitet werden.

Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73943

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffpakets bietet einen verbindlichen Rechtsrahmen, der die mittel- und langfristige Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht. Lücken im Gesetzentwurf: Es fehlen verbindliche Stilllegungspläne für die Gasverteilnetze die direkt die Endkund*innen erreichen. Ohne klare Planung drohen steigende Kosten und erhebliche soziale Verwerfungen - und damit genau die Kostenrisiken, die für Verbraucher*innen vermieden werden müssten

Lobbyregister-Nr.: R001103 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70906

Deutscher Raiffeisenverband e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bessere Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biomethan in das öffentliche Gasnetz

Lobbyregister-Nr.: R001376 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74468

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 04.11.2025 die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes eingeleitet. Der geltende Rechtsrahmen für den Erdgasbinnenmarkt umfassend weiterentwickelt sowie ein Ordnungsrahmen für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen, um die Dekarbonisierung der Energiemärkte und das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen Union weiter voranzutreiben. Damit liegt auch erstmals ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor.

Lobbyregister-Nr.: R000916 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74557

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Vorhaben sieht vor, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen Verweis auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit von Netzbetreibern im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung (KoV) aufzunehmen. Ziel ist es, die regionale Transformationsplanung für Gas- und Wasserstoffnetze zu stärken, ohne eine gesetzliche Verpflichtung zur Kooperation einzuführen. Die Netzbetreiber sollen die Details der Zusammenarbeit vertraglich innerhalb der KoV regeln können. Dies ermöglicht eine abgestimmte regionale Planung, die als Grundlage für den nationalen Netzentwicklungsplan dient und die Genehmigung durch die zuständige Behörde erleichtert

Lobbyregister-Nr.: R000916 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74557

E.ON SE | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus.

Lobbyregister-Nr.: R002309 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74539

EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets im EnWG schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Dazu gehören die Anpassung der Energiemix-Kennzeichnung an die EU-Vorgaben mit Verweis auf Herkunftsnachweisregister statt Energiebörsen und Streichung unnötiger Grenzwertregelungen, die Klarstellung des Verbots langfristiger Gaslieferverträge ohne CCS auf Lieferungen nach Deutschland sowie die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für bestehende Wasserstoffnetze. Zudem wird die Schaffung effizienter Herkunftsnachweisregister und die Gewährleistung eines europäischen Level-Playing-Fields angestrebt.

Lobbyregister-Nr.: R003210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74755

envia Mitteldeutsche Energie AG | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Transformation der Industrie und der Wärmeversorgung sind mit Blick auf die künftige Nutzung der Gasnetze Rechts- und Investitionssicherheit notwendig. Dies gilt insbesondere auch für den Aufbau einer H2-Infrastruktur. Hier müssen die Belange der Verteilnetzbetreiber von vornherein mit berücksichtigt werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb und die Einbindung von Elektrolyseuren entsprechend gestaltet werden.

Lobbyregister-Nr.: R002247 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74735

Fachverband Biogas e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Politik hat sich klar zur Nutzung von Biomethan als essenzieller Bestandteil des zukünftigen Energiesystems bekannt. Die Umstellung von Erdgas auf Biomethan bietet gegenüber Wasserstoff mehrere energie- und klimapolitische Vorteile, die sich in den Festlegungen der Bundesnetzagentur widerspiegeln sollten. Es wird kritisiert, dass das derzeitige Verfahren lediglich die Bedingungen für den Gasnetzzugang von Biomethananlagen regelt, während die Regelungen zum Gasnetzanschluss Ende 2025 auslaufen. Diese sind jedoch entscheidend für die Förderung der Biomethaneinspeisung. Das Konsultationsverfahren sollte daher erweitert werden, um die Regelungen über 2026 hinaus zu verlängern.

Lobbyregister-Nr.: R002106 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70797

GEODE Deutschland e.V | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die GEODE hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets eingebracht. Gegenstand der Stellungnahme sind insbesondere Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen, Stilllegung und Umnutzung von Gasverteilnetzen, Anschlusstrennung, Duldungspflichten, Wasserstoffverteilernetzen sowie regulatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für Verteilnetzbetreiber. Ziel ist eine praxistaugliche, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung der nationalen Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie 2024/1788.

Lobbyregister-Nr.: R001207 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74214

GEODE Deutschland e.V | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
GEODE bringt sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets mit ergänzenden Vorschlägen ein. Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Verteilernetzentwicklungsplanung sowie der Regelungen zur Transformation der Gasverteilnetze. GEODE setzt sich insbesondere für klar definierte Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verteilernetzentwicklungsplänen, für eine gerichtliche Klärung ihrer Rechtmäßigkeit sowie für praxisgerechte und flexiblere Fristenregelungen bei der Anschlusskündigung ein, um eine geordnete und wirtschaftlich tragfähige Netztransformation zu ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R001207 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74214

GermanZero e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bezugnehmend auf die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket, sollen Änderungen vorgeschlagen werden. Kern sind dabei die folgenden Ziele: Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu ermöglichen, verpflichtende Stilllegungspläne für Gasnetzbetreiber zu erwirken, Stilllegungsankündigungsfrist von 10 Jahren zu reduzieren, Verbraucherschutz hinsichtlich Gaskostenpreissteigerung zu stärken.

Lobbyregister-Nr.: R002020 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74714

IIP Neon GmbH, ein Unternehmen der DAH Group | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, die EnwG Novelle dahingehend zu ändern, im Rahmen der Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets einen rechts- und investitionssicheren, langfristigen Gasnetzzugang für Biomethananlagen zu sichern.

Lobbyregister-Nr.: R007641 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70167

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf sieht vor, dass Gasnetzbetreiber einen sog. Verteilernetzentwicklungsplan zu erstellen haben, sofern eine Umstellung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff oder die dauerhafte Außerbetriebnahme des Gasverteilernetzes oder Teilen davon geplant sind. Das IDW regt an, die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen klarzustellen, die durch die Rückstellungsbildung für Stilllegung und evtl. Rückbau oder durch Abschreibungen aufgrund der nunmehr verkürzten Nutzungsdauern entstehen. Zudem sollte die Netzentgeltregulierung angepasst werden: Rückstellungen, die vor der fünften Regulierungsperiode gebildet wurden, sollten bei der Ermittlung der Erlösobergrenze Berücksichtigung finden.

Lobbyregister-Nr.: R002191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74451

Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gasnetzbetreiber sollten verpflichtet werden, Verteilernetzentwicklungplänen zu erstellen um Unsicherheiten und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Gasnetzbetreibern sollte es ermöglicht werden, frühzeitige Trennungen von Gasanschlüssen bei vorhandenen Heizalternativen und entsprechender Kommunikation vorzunehmen. Einfluss und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen im Bezug auf die Entwicklung von Verteilernetzentwicklungplänen müssen gestärkt werden und etwaige daraus resultierende Mehrkosten müssen erstattet werden.

Lobbyregister-Nr.: R004570 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73125

Kunststoffrohrverband e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung des Anschlusses von Biomethanleitungen, zügige Planung der Wasserstoffverteilnetze

Lobbyregister-Nr.: R001014 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67276

MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Transformation der Industrie und der Wärmeversorgung sind mit Blick auf die künftige Nutzung der Gasnetze Rechts- und Investitionssicherheit notwendig. Dies gilt insbesondere auch für den Aufbau einer H2-Infrastruktur. Zudem müssen die Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb und die Einbindung von Elektrolyseuren entsprechend gestaltet werden.

Lobbyregister-Nr.: R002254 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74738

Primagas Energie GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Korrektur der im Referentenentwurf unter §3 Nr. 19a enthaltenen Fehleinschätzung, dass es eine leitungsgebundene Versorgung mit Flüssiggas (LPG) nach den einschlägigen technischen Regelwerken im Sinne des §49EnWG nicht gibt. Tausende Haushalte werden heute so mit Flüssiggas versorgt. Auch ist diese Versorgung in den einschlägigen technischen Regelwerken des DVGW hinterlegt, wie dieser selbst klargestellt hat. Die vorgeschlagene Änderung des §3 muss entsprechend angepasst/zurückgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R004364 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71880

Stadtwerke München GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken

Lobbyregister-Nr.: R000611 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73780

Storengy Deutschland GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine sachgerechte und für Untergrundspeicher für Wasserstoff förderliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff im Zuge der sich aktuell in der Verbändeanhörung befindlichen EnWG-Novelle, welche die Einführung eines Systems für den regulierten Zugang Dritter ab August 2026 vorsieht. Bei der Umsetzung sollte ein System der Erlösregulierung gewählt werden, das dem wettbewerblichen Charakter des Wasserstoffspeichermarktes entspricht und Anreize zur Entwicklung innovativer Speicherprodukte setzt.

Lobbyregister-Nr.: R001522 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69452

Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
FNB Gas hat sich auf Nachfrage des BMWE an der Verbändeanhörung zur EnWG-Novelle beteiligt. In diesem Rahmen weisen wir auf verschiedene Aspekte in der Umsetzung des EU-Binnenmarktpaketes in nationales Recht hin.

Lobbyregister-Nr.: R002747 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73869

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73888

Westfalen Weser Energie | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem am 4. August 2024 in Kraft getretenen Binnenmarktpaket (Richtlinie und Verordnung über den Binnenmarkt für Erdgas und Wasserstoff) liegt ein umfassender europäischer Ordnungsrahmen für die Weiterentwicklung des Gasmarktes und erstmals auch für den entstehenden Wasserstoffmarkt vor; die europäischen Vorgaben sind bis August 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Lobbyregister-Nr.: R006513 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71785

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:186/26
Eingang im Bundesrat:27.03.2026
Status Bundesrat:Eingegangen

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss22.04.2026Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit23.04.2026Tagesordnung
Finanzausschuss23.04.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss23.04.2026Tagesordnung