... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
| Offizieller Titel: | ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren |
| Initiator: | B90/Grüne |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 15.04.2026 |
| Drucksache: | 21/2722 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/5378 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
| Trojanercheck : |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, indem § 265a StGB („Erschleichen von Leistungen“) vollständig gestrichen wird. Die Lösung besteht darin, das Verhalten nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren, sondern es den Beförderungsunternehmen zu überlassen, zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Vertragsstrafen) durchzusetzen. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf erläutert, dass § 265a StGB ursprünglich 1935 eingeführt wurde, um Strafbarkeitslücken bei der missbräuchlichen Nutzung von Münzfernsprechern zu schließen, was heute keine praktische Bedeutung mehr hat. In der Gegenwart wird die Norm fast ausschließlich auf das Fahren ohne Fahrschein angewendet. Die Kriminalisierung trifft besonders Menschen in Armut, führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen und damit zu erheblichen Belastungen für den Strafvollzug. Es wird auf Initiativen wie den „Freiheitsfonds“ und auf Städte verwiesen, die bereits auf Strafanträge verzichten. Frühere parlamentarische Initiativen zur Entkriminalisierung blieben erfolglos, obwohl Fachverbände und Sachverständige die Reform befürworten.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Kosten. Für die Länder werden durch die Entkriminalisierung jährliche Einsparungen in Höhe von 114 Millionen Euro erwartet, vor allem durch die Entlastung des Strafvollzugs. Es entstehen kein Erfüllungsaufwand und keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf betont die erhebliche Entlastung der Justiz und des Strafvollzugs, da Ressourcen auf schwerwiegendere Kriminalität konzentriert werden können. Die Entkriminalisierung wird als gesellschaftlich sinnvoll und verfassungsrechtlich geboten dargestellt, da sie die Kriminalisierung von Armut beendet und negative soziale Folgen wie Arbeits- und Wohnungslosigkeit nach Inhaftierung verringert. Die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestands wird abgelehnt, da dies das Problem lediglich verlagern würde. Der Entwurf ist nicht explizit als eilbedürftig bezeichnet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs:
- Der Straftatbestand des § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) wird gestrichen.
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, um die Kriminalisierung der Leistungserschleichung schnell zu beenden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich.
Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72670
| Eingang im Bundestag: | 11.11.2025 |
| Erste Beratung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/2722 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/5378 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 15.04.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) beschlossen. Mitberatender Ausschuss war der Verkehrsausschuss.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, sowohl den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/2722) als auch den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/1757) abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD zugestimmt; die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen in die Gesetzentwürfe eingefügt. Die Empfehlung lautet auf Ablehnung beider Entwürfe. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen „Trojaner“.
Begründung:
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke begründen ihre Gesetzentwürfe mit der sozialen Benachteiligung durch die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, der Unverhältnismäßigkeit der strafrechtlichen Sanktion, der Belastung des Strafvollzugs durch Ersatzfreiheitsstrafen und der Möglichkeit, das Verhalten zivilrechtlich zu sanktionieren. Die Linke hebt zusätzlich die stigmatisierende Wirkung von Eintragungen ins Bundeszentralregister und mögliche ausländerrechtliche Folgen hervor. Die ablehnenden Fraktionen argumentieren mit Nachahmungseffekten, der Notwendigkeit einer Strafandrohung zur Wahrung des Unrechtsbewusstseins und dem Schutz der Verkehrsbetriebe vor finanziellen Schäden. Die SPD erkennt zwar die Argumente für eine Abschaffung an, lehnt aber ab, da eine gemeinsame Regelung mit dem Koalitionspartner angestrebt wird.
Statements der Fraktionen:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beförderungserschleichung hat geringen Unrechtsgehalt, verursacht kaum Vermögensschaden, trifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Strafrecht ist unverhältnismäßig, zivilrechtliche Sanktionen ausreichend.
- Die Linke: Schließt sich der Argumentation der Grünen an, betont die soziale Problematik und die hohen Kosten für den Staat durch Ersatzfreiheitsstrafen, fordert staatliche Hilfe statt Sanktionen.
- AfD: Warnt vor Nachahmungseffekten und Erosion des Unrechtsbewusstseins, sieht finanziellen Schaden für Verkehrsbetriebe, betrachtet Beförderungserschleichung als Betrugsdelikt, das bestraft werden muss.
- CDU/CSU: Sieht Strafbarkeit unabhängig von der Schadenshöhe als gerechtfertigt, verweist auf bestehende Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung und alternative Sanktionsformen, warnt vor faktisch kostenlosem ÖPNV.
- SPD: Erkennt die Argumente für eine Abschaffung an, verweist auf den hohen Aufwand für Polizei und Justiz, sieht aber die Notwendigkeit einer gemeinsamen Regelung mit dem Koalitionspartner und lehnt daher ab.