Gesetz zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 12.11.2025 |
| Drucksache: | 21/2742 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Schutz von Minderjährigen und Schwangeren vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Fahrzeugen. Die Lösung besteht in einer Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, sodass künftig das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren verboten ist. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Im Text werden umfangreiche Hintergrundinformationen gegeben: Passivrauchen ist besonders für Kinder und Schwangere gesundheitsschädlich, da Kinder empfindlicher auf Schadstoffe reagieren und ihr Entgiftungssystem noch nicht ausgereift ist. Es werden zahlreiche gesundheitliche Folgen für Kinder genannt, darunter Atemwegserkrankungen, Mittelohrentzündungen, erhöhtes Krebsrisiko und weitere Erkrankungen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt, dass rund eine Million Minderjährige in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt sind. Freiwillige Selbstverpflichtungen haben nicht ausgereicht, weshalb eine gesetzliche Regelung notwendig erscheint. Auch in mehreren europäischen Ländern bestehen bereits ähnliche Rauchverbote.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Kosten. Den Ländern kann allenfalls ein geringfügiger Erfüllungsaufwand durch zusätzliche Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrollen entstehen. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist eine erneute Einbringung eines bereits früher vom Bundesrat beschlossenen Entwurfs. Bürokratiekosten entstehen nicht. Das Gesetz hat eine gleichstellungspolitische Bedeutung, da es Mädchen und Jungen sowie ungeborene Kinder gleichermaßen schützt und für schwangere Frauen eine positive Wirkung hat. Eine Gesetzesfolgenabschätzung wird nicht für notwendig erachtet, da die positiven Auswirkungen von Rauchverboten auf die Gesundheit durch zahlreiche internationale Studien belegt sind. Angaben zur besonderen Eilbedürftigkeit finden sich nicht.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind
- Definition von „Fahrzeug“ umfasst alle zur Personen- oder Güterbeförderung dienenden Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen (einschließlich Eisenbahn, Schiff, Luftverkehr, soweit bodengebunden)
- Das Rauchverbot gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit eigener Kraft fährt oder anders bewegt wird; besondere Fortbewegungsmittel nach § 24 StVO sind ausgenommen
- Das Rauchverbot gilt auch für offene Fahrzeuge, die als Kabrio-Limousine gelten oder leicht umgebaut werden können
- Bei Verstößen gegen das Rauchverbot drohen deutliche Geldbußen, um die Norm zu bekräftigen und präventiv abzuschrecken
- Ziel ist ein umfassender Schutz von Kindern und Schwangeren vor Passivrauchen, insbesondere wegen der hohen Schadstoffbelastung im Fahrzeuginneren
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.
| Eingang im Bundestag: | 12.11.2025 |
| Drucksache: | 21/2742 (PDF-Download) |