Zum Inhalt springen

Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
Basics
Offizieller Titel:Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:26.02.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/4099 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und Energieinfrastruktur in Deutschland. Damit sollen dringend notwendige Sanierungen, Neu- und Ausbauten schneller umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, gesellschaftliche Teilhabe und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Die Lösung besteht in der Einführung eines einheitlichen Verfahrensrechts, der Festlegung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für zentrale Infrastrukturvorhaben, der Vereinfachung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben, der Straffung von Verfahren (z. B. durch Wegfall von Doppelprüfungen) und der Digitalisierung von Beteiligungsverfahren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr
 
Hintergrund:  
Im Gesetzentwurf wird ausführlich auf die aktuelle Problemlage eingegangen: Der Zustand vieler Infrastrukturen ist modernisierungsbedürftig, und langwierige Verfahren verzögern Sanierungen und Ausbauten. Dies gefährdet Wachstum, Wohlstand, Versorgungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit. Die Bedeutung leistungsfähiger Infrastruktur wird auch mit Blick auf aktuelle politische und sicherheitspolitische Herausforderungen betont. Der Gesetzentwurf knüpft an den Bundesverkehrswegeplan 2030 an und sieht sich als Teil der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der UN-Agenda 2030. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Eventuelle Mehrbedarfe sind innerhalb der jeweiligen Einzelpläne auszugleichen. Für die Länder entstehen einmalige geringe Aufwände (z. B. 10.560 € bzw. 22.200 € für einzelne Prüfungen im Luftverkehrsbereich). Für die Wirtschaft und die Verwaltung werden durch Verfahrensvereinfachungen und Digitalisierung Entlastungen erwartet, die teilweise beziffert werden (z. B. Ersparnis von 130.935 € jährlich für die Wirtschaft und 244.470 € für die Verwaltung durch Wegfall von Öffentlichkeitsbeteiligungen in bestimmten Fällen; bei der Deutschen Bahn eine Entlastung von ca. 3,2 Mio. € jährlich durch Wegfall bestimmter Verfahren). Einnahmen werden durch naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen erwartet, deren Höhe aber aktuell nicht beziffert werden kann. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da er auf die akuten Herausforderungen der Infrastruktur und die Notwendigkeit schneller Sanierungen und Ausbauten reagiert. 
- Das Gesetz ist unbefristet gültig. 
- Es wird betont, dass das Gesetz zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland beiträgt und keine negativen Auswirkungen auf Gleichstellung, Demografie oder Verbraucherpreise hat. 
- Der Gesetzentwurf ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. 
- Es sind keine neuen Informationspflichten oder Bürokratiekosten vorgesehen. 
- Der Entwurf sieht keine Alternativen zu den vorgeschlagenen Regelungen, hält aber ergänzende außer-gesetzliche Maßnahmen für sinnvoll. 
- Interessenvertreter haben nicht am Inhalt des Entwurfs mitgewirkt. 
- Das Gesetz wird als wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (insbesondere Ziel 9: Infrastruktur) bewertet. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht berücksichtigt): 
 
- Festlegung, dass der Aus- und Neubau von Schienen-, Straßen- und Wasserstraßeninfrastruktur sowie Ersatzbauten im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dies erleichtert behördliche und gerichtliche Abwägungen, insbesondere im Umweltrecht. 
- Einführung eines Schutzgütervorrangs für zentrale Infrastrukturprojekte, sodass diese bei Abwägungsentscheidungen regelmäßig Vorrang vor anderen Belangen genießen. 
- Vereinfachung und Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren: Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren werden künftig grundsätzlich digital durchgeführt, inklusive Veröffentlichung und Beteiligung über Internetportale. 
- Abschaffung von analogen Verfahrensschritten wie der physischen Auslegung von Unterlagen und der Veröffentlichung in Tageszeitungen; stattdessen Veröffentlichung auf Internetseiten der Behörden. 
- Einführung eines einheitlichen digitalen Verfahrensrechts für Infrastrukturvorhaben im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Übernahme und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften aus Fachgesetzen. 
- Erleichterung und Beschleunigung von vorbereitenden Maßnahmen durch Wegfall der Prognoseentscheidung und der Reversibilitätsbedingung bei vorläufigen Anordnungen, Digitalisierung der Bekanntgabe, funktionale statt exakte Wiederherstellungspflicht. 
- Ausweitung der Planrechtsfreiheit (keine planungsrechtliche Genehmigung erforderlich) für bestimmte Maßnahmen an Schienenwegen, z. B. Elektrifizierung (Oberleitung, Stromschiene), Digitalisierung (ERTMS), barrierefreier Umbau und Ausbau von Bahnsteigen, technische Sicherung von Bahnübergängen, Änderung von Durchlässen, Hang- und Felssicherung. 
- Vereinfachung der Kompensationsregelungen im Naturschutzrecht für Bundesvorhaben: Gleichstellung von Ersatzgeldzahlungen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, um Flächenknappheit und Planungsaufwand zu reduzieren. 
- Vereinfachung der Kostenteilung bei Kreuzungsbauwerken (Straße/Eisenbahn/Wasserstraße): Hälftige Teilung der Kosten bei gemeinsamer Änderungsplanung, Einführung einer 90/10-Regelung bei einseitiger Änderungsplanung, Verzicht auf aufwändige Fiktiventwürfe. 
- Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Schienenmaßnahmen: Reduktion der UVP- und Vorprüfungspflichten auf das europarechtlich erforderliche Maß, Herausnahme kleinerer Maßnahmen und Elektrifizierungen bis 60 km von der UVP-Pflicht. 
- Einführung von Ausnahmemöglichkeiten von der UVP-Pflicht für besonders dringliche Vorhaben der Verteidigung, Verkehr und Energieversorgung. 
- Abschaffung von Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungen für bestimmte Bundesinfrastrukturprojekte zur Vermeidung von Doppelprüfungen. 
- Anpassung der nationalen Regelungen an die neue EU-Verordnung zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V), inklusive direkter Verweise auf die neuen europäischen Korridore. 
- Stärkung der Möglichkeit zur Beauftragung Dritter durch Behörden zur Vorbereitung und Durchführung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren (z. B. Projektmanager). 
- Förderung der Nutzung digitaler Modelle und Building Information Modeling (BIM) als Option im Planungsprozess. 
- Einführung von Fristfiktionen und klaren Fristen für Einvernehmen und Stellungnahmen, um Verfahren zu beschleunigen. 
- Erweiterung der Duldungspflichten für Vorarbeiten (z. B. Kampfmittelräumung, archäologische Untersuchungen) bei Infrastrukturvorhaben. 
- Klarstellung, dass Infrastrukturprojekte im Bedarfsplan (Schiene, Straße, Wasserstraße) für Versorgungssicherheit, Wirtschaft und Verteidigung zentral sind und daher beschleunigt umgesetzt werden sollen. 
 
Diese Maßnahmen dienen insgesamt der Beschleunigung, Vereinfachung, Digitalisierung und Priorisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs und der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
 
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: 
 
- Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr). 
- Zahlreiche Verfahrensschritte werden vereinheitlicht und ins Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) überführt, um einheitliche, digitale Verfahren zu ermöglichen. Analoge Verfahrensschritte wie die Veröffentlichung in Tageszeitungen entfallen. 
- Für viele Infrastrukturvorhaben wird gesetzlich festgelegt, dass sie im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das soll die Abwägung mit anderen Schutzgütern (z.B. Naturschutz) erleichtern und Verfahren beschleunigen. 
- Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden vereinfacht: Für Bundesvorhaben kann Ersatzgeld gleichwertig zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geleistet werden. 
- Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungsverfahren werden für bestimmte Vorhaben abgeschafft, um Verfahrensdoppelungen zu vermeiden. 
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Schienenprojekte wird auf das europarechtlich erforderliche Maß reduziert. Kleinere Elektrifizierungsmaßnahmen bis 60 km Länge sind generell von der UVP-Pflicht ausgenommen. 
- Die Möglichkeit, vorläufige Anordnungen zu treffen (z.B. für vorbereitende Maßnahmen), wird gestärkt und flexibilisiert, u.a. durch den Wegfall der Prognoseentscheidung und der Reversibilitätsbedingung. 
- Die Digitalisierung wird durch verbindliche elektronische Einreichung von Unterlagen, digitale Beteiligung und Bekanntmachungen vorangetrieben. Ein Antrags- und Beteiligungsportal ist vorgesehen. 
- Zahlreiche redaktionelle Anpassungen erfolgen aufgrund von Änderungen bei Behördenbezeichnungen und EU-Verordnungen. 
- Übergangsregelungen stellen sicher, dass laufende Verfahren nach altem Recht abgeschlossen werden können, aber neue Verfahren möglichst schnell nach neuem (digitalem) Recht laufen. 
 
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
 
- Der NKR sieht im Entwurf einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und begrüßt die Übernahme vieler seiner Vorschläge. 
- Kritisiert wird die sehr kurze Frist für Stellungnahmen von Ländern und Verbänden, was eine gründliche Prüfung der Hinweise erschwert hat. Der NKR empfiehlt, die Vorschläge der Verbände im parlamentarischen Verfahren weiter zu prüfen, insbesondere zu Standardisierungen im Artenschutz, materieller Präklusion, Bündelung von Umweltprüfungen, Überarbeitung des Verbandsklagerechts und weiteren UVP-Erleichterungen. 
- Die Darstellung der Regelungsfolgen durch die Bundesregierung wird als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet, auch wenn sie sehr kurzfristig vorgelegt wurde. 
- Zur Kosteneinschätzung: Der NKR hält die Angaben der Bundesregierung zum Erfüllungsaufwand für nachvollziehbar und methodengerecht. Konkret wird für die Verwaltung des Bundes eine jährliche Entlastung von rund 8,8 Mio. Euro und ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 300.000 Euro erwartet. Für die Länder wird eine jährliche Entlastung von rund 1,1 Mio. Euro angenommen. Für Bürgerinnen und Bürger wird eine geringfügige Entlastung durch digitale Beteiligungsmöglichkeiten erwartet. Für die Wirtschaft werden keine nennenswerten Auswirkungen erwartet. 
- Die Digitalisierung der Verfahren wird ausdrücklich begrüßt. Der NKR empfiehlt, die Nutzung digitaler Modelle und insbesondere Building Information Modeling (BIM) verbindlich gesetzlich zu verankern, da dies bislang nur als Option in der Begründung vorgesehen ist. 
 
Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR: 
 
Im vorliegenden Text ist keine gesonderte Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR enthalten. 
 
Fazit: 
 
Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur deutlich beschleunigen, digitalisieren und vereinfachen. Der NKR bewertet die Kostenschätzungen der Bundesregierung als plausibel, sieht aber noch weiteres Beschleunigungspotenzial und empfiehlt, die Digitalisierung (insbesondere BIM) verbindlicher zu regeln. Die Beteiligung der Länder und Verbände sollte im weiteren Verfahren intensiviert werden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.11.2025
Datum Kabinettsbeschluss:17.12.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender machen konkrete Angaben zur Beteiligungsphase und zur Fristsetzung für die Abgabe von Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Nach übereinstimmenden Angaben wurde der Entwurf am Freitag, den 12.12.2025, zwischen 15:30 Uhr und 15:37 Uhr per E-Mail an die Verbände versandt, mit einer Abgabefrist bis Montag, den 15.12.2025, um 10:00 Uhr. Dies entspricht einer Frist von etwa 2 Tagen und weniger als einem Arbeitstag, da das Wochenende dazwischen lag. Einzelne Absender (z.B. Deutscher Anwaltverein, Bundesverband WindEnergie, Bundesverband Beruflicher Naturschutz, Umweltverbände) heben die Fristsetzung explizit hervor und kritisieren sie als extrem kurz und unzureichend für eine fundierte Stellungnahme. Andere Absender, die keine Angaben machen, können hier nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist gemischt. Viele Verbände begrüßen grundsätzlich das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, insbesondere durch Digitalisierung, Vereinfachung und die gesetzliche Einstufung zentraler Projekte als von überragendem öffentlichen Interesse. Gleichzeitig gibt es breite und teils scharfe Kritik an der extrem kurzen Beteiligungsfrist, an der Absenkung von Umweltstandards, an der Gleichstellung von Straßen- und Schienenprojekten sowie an der geplanten Möglichkeit, Realkompensation durch Geldzahlungen zu ersetzen. Umwelt- und Naturschutzverbände lehnen den Entwurf in Teilen ab, während Wirtschafts- und Ingenieurverbände die Modernisierungsansätze begrüßen, aber Nachbesserungen fordern.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsprozess und Fristsetzung: Über alle Verbandsgruppen hinweg wird die extrem kurze Frist für die Stellungnahme (Freitag bis Montag, weniger als ein Arbeitstag) als unzureichend kritisiert. Dies betrifft insbesondere den Deutschen Anwaltverein, den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, den Bundesverband WindEnergie, das Bündnis deutscher Umweltverbände, den Bundesverband Beruflicher Naturschutz sowie das Deutsche Verkehrsforum. Die Kritik richtet sich gegen die mangelnde Möglichkeit zur fundierten, abgestimmten Bewertung und wird als Verstoß gegen demokratische Beteiligungsgrundsätze und internationale Konventionen (Aarhus-Konvention) gewertet. Die Umweltverbände sehen hierin ein Symptom für eine grundsätzlich defizitäre Beteiligungskultur.

2. Digitalisierung und Verfahrensmodernisierung: Wirtschafts- und Ingenieurverbände (BDEW, VBI, bauforumstahl/DSTV, DIHK, DVF) begrüßen die geplante Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsverfahren. Sie fordern jedoch verbindliche digitale Standards, eine bundesweite Digitalisierungspflicht und die Ausweitung der Regelungen auch auf die Energiewirtschaft. Kritisiert wird das Fehlen einer Reform des Vergaberechts (bauforumstahl/DSTV) sowie die Notwendigkeit, auch die behördliche Arbeitsweise und Verwaltungskultur zu modernisieren (VBI).

3. Überragendes öffentliches Interesse und Gleichstellung von Projekten: Die Einstufung zentraler Infrastrukturprojekte als von überragendem öffentlichen Interesse wird von vielen Wirtschafts- und Verkehrsverbänden (Allianz pro Schiene, DIHK, DVF, VBI) grundsätzlich begrüßt, da sie Verfahren beschleunigen soll. Die Allianz pro Schiene und Umweltverbände lehnen jedoch die Gleichstellung von Straßen- und Schienenprojekten ab und sehen darin eine Verschärfung von Verkehrs- und Umweltproblemen. Die DIHK fordert, das Instrument auf alle Verkehrsträger auszuweiten.

4. Umwelt-, Natur- und Klimaschutz: Umweltverbände (BUND, NABU, DNR, Greenpeace, WWF, DUH, Germanwatch, UfU) und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz kritisieren scharf die geplante Absenkung von Umweltstandards, die Schwächung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Abschaffung der Realkompensation zugunsten von Geldzahlungen. Sie sehen darin eine massive Schwächung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, Rechts- und Planungsunsicherheiten sowie einen Verstoß gegen das Verursacherprinzip und das Bundesnaturschutzgesetz. Auch der Bundesverband WindEnergie betont, dass reale Kompensationsmaßnahmen bevorzugt werden sollten, um Akzeptanz zu sichern. Der BBN sieht in der Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit Realkompensation einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

5. Kompensationsregelungen und Naturschutz: Die Ausgestaltung der Eingriffsregelung wird kontrovers diskutiert. Wirtschafts- und Ingenieurverbände fordern praktikable und vereinfachte Kompensationsregelungen, während Umweltverbände und der BBN die Abschaffung der Realkompensation strikt ablehnen. Der BWE und der BBN fordern zudem ein verbindliches Naturflächenbedarfsgesetz zur Sicherung großflächiger Naturschutzgebiete.

6. Genehmigungsfiktionen, Fristen und Stichtagsregelungen: Die Einführung von Genehmigungsfiktionen (automatische Genehmigung nach Fristablauf) und verbindlichen Fristen wird von Wirtschaftsverbänden (DIHK, DVF, VBI) begrüßt, allerdings wird eine einheitliche und rechtssichere Ausgestaltung gefordert. Die Notwendigkeit klarer Stichtagsregelungen zur Vermeidung von Verzögerungen durch nachträgliche Rechtsänderungen wird mehrfach betont.

7. Weitere Aspekte: Einzelne Verbände (BDEW, VBI, bauforumstahl/DSTV) thematisieren branchenspezifische Anliegen wie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (KRITIS), die Anpassung von Fachgesetzen für Windenergie, die Förderung innovativer Stahlbaulösungen und die Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfungen. Die Allianz pro Schiene fordert eine präzisere Formulierung im Allgemeinen Eisenbahngesetz zur Einbeziehung aller Ladeinfrastruktur.

Kritik nach Verbandsgruppen: Die schärfste Kritik an der Fristsetzung und den Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutz kommt von Umweltverbänden und dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz. Wirtschafts- und Ingenieurverbände begrüßen die Modernisierungsziele, fordern aber Nachbesserungen bei Digitalisierung, Fristen und rechtlicher Ausgestaltung. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert vorrangig das Beteiligungsverfahren und sieht sich außerstande, inhaltlich Stellung zu nehmen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden explizit vom BBN hinsichtlich der Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit Realkompensation geäußert.

👍 ADAC e.V.

„Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützen wir. Die Ausgangs- und Problemlage ist zutreffend beschrieben.“

Der ADAC e.V. begrüßt den Gesetzentwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr grundsätzlich und sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Modernisierung und dem Erhalt der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, um Sanierungen und Neubauten schneller umsetzen zu können. Der ADAC unterstützt die Maßnahmen zur Verkürzung dieser Verfahren und betont die Bedeutung, dass der Bau und Ersatz von Brücken sowie der Ausbau von Rastanlagen und Engpassbeseitigungen als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden. Kritisch angemerkt wird jedoch die zu kurze Frist für die Stellungnahme sowie das Fehlen von Änderungen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im aktuellen Entwurf. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, 2) Die Bedeutung des schnellen Ersatzes von Brücken und dem Ausbau von Rastanlagen, 3) Die Bewertung des Wegfalls der Raumverträglichkeitsprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Vorhaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) e.V.

„Eine Soll-Verpflichtung widerspricht außerdem der Systematik des § 3 Abs. 1 FStrG als Norm zur Zuweisung der von der Straßenbaulast umfassten Aufgaben.“

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) e.V. äußert sich zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes des Bundesministeriums für Verkehr. Der ADFC kritisiert die zu kurze Frist für die Stellungnahme, wodurch eine umfassende Bewertung nicht möglich war. Im Fokus steht die geplante Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 3 FStrG), die den Radverkehr an Brücken von Bundesautobahnen und Bundesstraßen stärken soll. Der ADFC begrüßt die Klarstellung, dass Radverkehrsbelange künftig generell und nicht nur bei sogenannten Betriebswegen berücksichtigt werden. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass aus einer gesetzlichen Verpflichtung zur Berücksichtigung des Radverkehrs lediglich eine Soll-Vorschrift werden soll. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die unzureichende Stellungnahmefrist, 2) Die Bedeutung der Formulierung im Gesetzestext für die Berücksichtigung des Radverkehrs, 3) Die Ablehnung der geplanten Soll-Verpflichtung statt einer verbindlichen Regelung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Allianz pro Schiene e. V.

„Nicht „mehr von Allem“ liegt im überragenden öffentlichen Interesse, sondern „mehr vom Richtigen“.“

Die Allianz pro Schiene bewertet den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes grundsätzlich positiv, insbesondere die geplante Einstufung aller Aus- und Neubauten sowie Ersatzneubauten von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse. Dies soll Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter machen und wurde bereits in früheren Stellungnahmen gefordert. Auch die Zuordnung dieser Projekte zur öffentlichen Sicherheit wird begrüßt. Kritisch lehnt der Verband jedoch ab, dass auch neue Bundesautobahnen und vierstreifige Bundesstraßen als überragend öffentliches Interesse eingestuft werden sollen, da dies aus Sicht des Verbands keine zukunftsfähige Infrastruktur darstellt und bestehende Verkehrs- und Umweltprobleme verschärft. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Kritik an der Gleichstellung von Autobahnprojekten mit Schienenprojekten, 2) die Ablehnung des Wegfalls der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Ortsumgehungen, und 3) die Forderung nach einer präziseren Formulierung im Allgemeinen Eisenbahngesetz, um auch andere Ladeinfrastruktur neben Stromschienen einzubeziehen.

Tendenz: überwiegend zustimmend

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000866 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ bauforumstahl e.V. und Deutscher Stahlbau-Verband DSTV e.V.

„Damit diese Reform zu einem echten Wendepunkt für die Infrastrukturmodernisierung in Deutschland werden kann, sollten aber die genannten Lücken geschlossen und zentrale Aspekte nachgeschärft werden.“

Die Stellungnahme von bauforumstahl e.V. und dem Deutschen Stahlbau-Verband DSTV e.V. zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) begrüßt grundsätzlich die angestrebte Vereinfachung und Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsprozesse für Infrastrukturprojekte in Deutschland. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit klarer Bearbeitungsfristen, verbindlicher digitaler Standards und einer bundesweit einheitlichen Digitalisierungspflicht, um die Effektivität der Reform sicherzustellen. Kritisiert wird das Fehlen einer Reform des Vergaberechts, das in der Praxis häufig zu Verzögerungen führt, sowie die unzureichende Berücksichtigung moderner Stahlbaupotenziale wie Kreislauffähigkeit und modulare Bauweisen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die fehlende verbindliche Digitalisierungspflicht und Standards, (2) das Ausbleiben einer Vergaberechtsreform, und (3) die mangelnde Förderung innovativer Stahlbaulösungen wie CO₂-reduzierte Materialien und modulare Bauweisen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ bauforumstahl e.V. und Deutscher Stahlbau-Verband DSTV e.V.

„Damit diese Reform zu einem echten Wendepunkt für die Infrastrukturmodernisierung in Deutschland werden kann, sollten aber die genannten Lücken geschlossen und zentrale Aspekte nachgeschärft werden.“

Die Stellungnahme der bauforumstahl e.V. und des Deutschen Stahlbau-Verbands DSTV e.V. bewertet den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) grundsätzlich positiv, betont aber wesentliche Nachbesserungsbedarfe. Besonders begrüßt werden die angestrebte Digitalisierung, die Vereinheitlichung der Planungsprozesse und die Priorisierung zentraler Infrastrukturprojekte. Kritisiert werden fehlende verbindliche Bearbeitungsfristen, unzureichende digitale Mindeststandards und das Fehlen einer bundesweiten Digitalisierungspflicht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Brückenmodernisierung und Schwerlastrouten für die Stahlbauindustrie zentral sind, aber im Entwurf nicht ausreichend priorisiert werden. Zudem wird das vollständige Fehlen einer Reform des Vergaberechts als Schwachstelle benannt, da beschleunigte Genehmigungen ohne beschleunigte Vergabe nicht zu einer tatsächlichen Entlastung führen. Auch die Potenziale des modernen Stahlbaus, wie Kreislauffähigkeit, CO₂-reduzierte Stahlerzeugnisse und serielle/modulare Bauweisen, werden als unterrepräsentiert kritisiert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit verbindlicher digitaler Standards und einer Digitalisierungspflicht, 2) die fehlende Priorisierung von Brückenmodernisierung und Schwerlastrouten, 3) die Notwendigkeit einer Vergaberechtsreform inklusive nachhaltiger Vergabekriterien.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.

„Die geplanten Beschleunigungen für Verkehrsprojekte werden den Bedarf an mineralischen Rohstoffen schnell stark erhöhen. Wird die Rohstoffgewinnung nicht ebenfalls erleichtert, droht ein Zielkonflikt.“

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, betont aber, dass die geplanten Beschleunigungen für Infrastrukturprojekte nur dann wirksam sind, wenn auch die Gewinnung mineralischer Rohstoffe – wie Sand, Kies, Naturstein oder Zement – erleichtert wird. Die Branche ist auf funktionierende Verkehrswege angewiesen, da sie ein Drittel des gesamten Transportaufkommens in Deutschland stellt. Der Verband fordert, dass die Rohstoffgewinnung in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen wird, um Zielkonflikte wie teurere und emissionsintensivere Transporte oder gar Importabhängigkeit zu vermeiden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren für die Rohstoffgewinnung zu beschleunigen und rohstoffsichernde Maßnahmen als überragendes öffentliches Interesse einzustufen; 2) Konkrete Vorschläge zur Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, um die Umsetzung von Infrastrukturprojekten zu erleichtern; 3) Die Forderung, den Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf privat finanzierte Projekte auszuweiten, um private Investitionen zu fördern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000810 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V.

„Zusammenfassend ist der BBN der Meinung, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf fachlich falsch und in dieser Form nicht mit EU-Recht kompatibel ist.“

Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) kritisiert den Referentenentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz scharf. Zentrale Punkte sind: Erstens, Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten werden nicht primär durch Umweltprüfungen oder Naturschutz verursacht, sondern häufig durch schlechte Planung und Personalmangel in Behörden. Zweitens, der BBN lehnt die geplante Gleichstellung von Realkompensation (also tatsächlichen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur) und Ersatzzahlungen (Geldzahlungen statt Ausgleichsmaßnahmen) strikt ab, da dies dem Verursacherprinzip widerspricht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Grundgesetz verstößt. Drittens, der Verband fordert ein ambitioniertes Naturflächenbedarfsgesetz, um den Artenrückgang zu stoppen und EU-Vorgaben zu erfüllen. Besonders ausführlich thematisiert werden die Kritik an der Aufweichung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Ablehnung der Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit realen Ausgleichsmaßnahmen und die Forderung nach einem verbindlichen Naturflächenbedarfsgesetz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001513 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

„Die gesetzliche Ergänzung in § 8 schafft eine rechtliche Grundlage, um baulich substanzielle Maßnahmen im Bestand rechtssicher und zügig umzusetzen, die für die Funktionsfähigkeit der Bundeswasserstraßen von systemischer Bedeutung sind.“

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG), insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten an den Bundeswasserstraßen. Der Verband hebt hervor, dass die geplanten Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG) die rechtliche Grundlage für eine schnellere und rechtssichere Umsetzung dringend notwendiger Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen schaffen. Besonders betont wird, dass diese Maßnahmen nur dann wirksam werden können, wenn die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ausreichend personell und finanziell ausgestattet wird, was derzeit nicht der Fall ist. Der BDB fordert daher eine Korrektur der Unterfinanzierung und der Stellenkürzungen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung der gesetzlichen Einstufung von Unterhaltungs- und Ausbauprojekten als „überragendes öffentliches Interesse“ und „öffentliche Sicherheit“, was insbesondere bei systemkritischen Bauwerken wie Schleusen und Wehren relevant ist; 2) Die Notwendigkeit, die Finanzierung und Personalausstattung der WSV zu verbessern, um die beschleunigten Verfahren tatsächlich umsetzen zu können; 3) Die Forderung, dass sämtliche vordringlichen Ausbaumaßnahmen im Bedarfsplan als im überragenden öffentlichen Interesse liegend eingestuft werden, nicht nur Engpassbeseitigungsprojekte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000195 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

„Eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur bildet das Rückgrat unserer Wirtschaft und Gesellschaft. [...] Es ist ein wichtiges und richtiges Signal, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes die Planungs- und Genehmigungsverfahren grundlegend beschleunigen will. Das ist notwendig, um die Infrastruktur zügig zu modernisieren und die Mittel aus dem Sondervermögen so in wirksame Investitionen umsetzen zu können.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) bewertet den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) grundsätzlich positiv, insbesondere die Zielsetzung, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur effizienter und digitaler zu gestalten sowie Redundanzen abzubauen. Der BDI hebt hervor, dass eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur essenziell für Wirtschaft, Gesellschaft, Klimaschutz und Sicherheit ist. Kritisiert wird jedoch die sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung (nur ein Wochenende), was eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem komplexen Gesetzeswerk unmöglich machte. Der BDI bemängelt, dass viele ursprünglich vorgesehene Beschleunigungsregelungen aus dem Vorentwurf gestrichen wurden, wie der Verzicht auf die Bekanntmachung der Auslegung und die digitale Auslegung. Auch im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) wurden aus Sicht des BDI wichtige Vereinfachungen nicht umgesetzt, etwa die Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit Ausgleichsmaßnahmen oder die Befreiung der Unterhaltung von Verkehrsinfrastruktur von der Eingriffsregelung. Besonders ausführlich behandelt werden die Notwendigkeit einer Stichtagsregelung, die Digitalisierung der Verfahren (z.B. verpflichtende Nutzung von Building Information Modeling, BIM), sowie die Standardisierung und Bündelung von Umweltprüfungen. Der BDI fordert zudem eine umfassende Novellierung des UVPG auf europarechtliches Mindestmaß, eine praktikablere Ausgestaltung der Ersatzgeldregelung im Naturschutzrecht und eine stärkere Harmonisierung der Planungs- und Genehmigungsprozesse. Insgesamt wird die Initiative zur Beschleunigung begrüßt, aber zahlreiche Nachbesserungen gefordert, um die Potenziale voll auszuschöpfen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.

„Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen betreffen jedoch nicht nur Verkehrs- und Leitungsinfrastrukturen, sondern wirken – teils mittelbar, teils ausdrücklich – auf Verfahren, die für die Kalkindustrie entscheidend sind.“

Der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. (BVK) begrüßt das Ziel des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Der Verband betont jedoch, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen nicht nur auf Verkehrs- und Leitungsinfrastrukturen beschränkt bleiben dürfen, sondern auch auf den heimischen Rohstoffabbau – insbesondere Kalk – ausgeweitet werden müssen. Kalk ist ein essenzieller Grundrohstoff für viele Transformations- und Infrastrukturprojekte. Der BVK fordert daher gezielte Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), um Genehmigungsverfahren für Rohstoffabbau zu vereinfachen und zu beschleunigen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, artenschutzrechtliche Prüfungen zu standardisieren und auf Rohstoffvorhaben auszuweiten, 2) die Forderung nach verbindlichen Maximalfristen und digitalisierten Verfahren im UVPG zur echten Beschleunigung von Genehmigungen, und 3) die Begrenzung von Rechtsbehelfen und Einwendungen im UmwRG, um Missbrauch und Verzögerungen zu verhindern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001630 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Die Zielsetzung, Verfahren zu verschlanken, zu vereinheitlichen und stärker zu digitalisieren, entspricht langjährigen Forderungen des BDEW. Gleichzeitig sieht sich der BDEW aufgrund der außergewöhnlich kurzen Stellungnahmefrist außerstande, den Gesetzentwurf umfassend zu prüfen.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte. Der Verband hebt hervor, dass die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Verwaltungsverfahren langjährige Forderungen des BDEW sind. Allerdings kritisiert der BDEW die extrem kurze Frist zur Stellungnahme, die eine umfassende und praxisnahe Bewertung verhindert und demokratische Beteiligung erschwert. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit, die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren auch praktisch sicherzustellen, (2) die Ausweitung der vereinheitlichten Regelungen auf die Energiewirtschaft und nicht nur auf Verkehrsinfrastruktur, sowie (3) der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei kritischen Infrastrukturen (KRITIS) und die Anpassung entsprechender Fachgesetze. Weitere Schwerpunkte sind konkrete Vorschläge zur Realkompensation bei Mast- und Turmbauten im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Anpassungsbedarf im Raumordnungsgesetz (ROG) für Windenergie-Beschleunigungsgebiete und im Fernstraßengesetz (FStrG) für Windenergieprojekte entlang von Fernstraßen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V. (BWVL)

„Der BWVL begrüßt die Stoßrichtung des InfZuG und unterstützt zentrale Elemente: die Einordnung des überragenden öffentlichen Interesses, die Stärkung der Einfachzuständigkeit, die Reform der Linienbestimmung, erste Digitalschritte, die Übergangsregelung sowie den Einstieg in eine bundeseinheitliche Umweltstandardisierung.“

Der Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V. (BWVL) bewertet den Referentenentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) grundsätzlich positiv und begrüßt die Zielsetzung, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Straßenbau zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Der Verband hebt hervor, dass insbesondere die gesetzliche Feststellung des 'überragenden öffentlichen Interesses' an bestimmten Infrastrukturprojekten, die Stärkung der sogenannten 'Einfachzuständigkeit' der Straßenbaubehörden (d.h. eine Bündelung der Zuständigkeiten bei einer Behörde), die Reform der Linienbestimmung (Wegfall eines eigenständigen Verfahrens zur Festlegung der Trassenführung) sowie erste Schritte zur Digitalisierung und die Einführung von Übergangsregelungen positiv bewertet werden. Allerdings sieht der BWVL Nachbesserungsbedarf bei verbindlichen Fristen (inklusive Genehmigungsfiktion, also einer automatischen Zustimmung bei Fristversäumnis), der Einführung klarer Stichtagsregelungen zur Planungssicherheit, der konsequenten Standardisierung umweltfachlicher Prüfungen und der Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Forderung nach verbindlichen Fristen und Genehmigungsfiktion, (2) die Notwendigkeit eines bundesweit verpflichtenden digitalen Planungssystems ('digitales Planungscockpit'), und (3) die Standardisierung umweltfachlicher Prüfungen. Der Verband betont, dass die beschleunigten Verfahren nur dann Wirkung entfalten, wenn sie durch ausreichende Finanzierung und eine konsequente Digitalisierung flankiert werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R005679 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO)

„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz kann nur sinnvoll wirken, wenn ganzheitlich gedacht und gehandelt wird.“

Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) äußert sich zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes und betont die zentrale Bedeutung mineralischer Rohstoffe wie Kies, Sand, Quarzsand und Naturstein für sämtliche Bau- und Infrastrukturprojekte in Deutschland. MIRO begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, kritisiert jedoch, dass die Rohstoffversorgung und deren Genehmigungsverfahren im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren für Rohstoffgewinnung zu beschleunigen und mit Infrastrukturprojekten zu synchronisieren, 2) die Bedeutung heimischer Rohstoffe für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte und die Risiken durch Importe, 3) die Rolle der Branche bei Naturschutz und Renaturierung genutzter Flächen. MIRO fordert, rohstoffsichernde Maßnahmen als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses einzustufen und die Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung auch auf die Rohstoffgewinnung anzuwenden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000660 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband WindEnergie e.V.

„Die Bundesregierung verzichtet damit ohne Not darauf, wichtiges Expertenwissen und Praxiserfahrungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Dies führt bei zunehmend komplexer werdenden Gesetzen zu Fehlern und Fehleinschätzungen bei den Praxisauswirkungen.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE) zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen, insbesondere die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen realen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder einer Geldzahlung für Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Verband betont jedoch, dass reale Kompensationsmaßnahmen weiterhin bevorzugt werden sollten, da sie die Akzeptanz von Windenergieprojekten erhöhen. Kritisiert wird die extrem kurze Frist für die Verbändebeteiligung, die eine fundierte Analyse und interne Abstimmung unmöglich macht. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ausgestaltung der Eingriffsregelung und die Bedeutung von realen Kompensationen, 2) die Notwendigkeit verbindlicher Fristen und Sanktionen bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie, und 3) die Anhebung der Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Stromleitungen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Der BWE fordert zudem, dass die Bundesregierung ein Naturflächenbedarfsgesetz auf den Weg bringt, um großflächige, vernetzte Naturschutzgebiete zu schaffen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: REG 554370792670-41 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bündnis deutscher Umweltverbände (u.a. BUND, NABU, Deutscher Naturschutzring, Greenpeace, WWF, DUH, Germanwatch, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V.)

„Das Vorgehen der Bundesregierung ist der falsche Weg. Mit großer Sorge stellen wir fest, dass die Bundesregierung Beschleunigung um jeden Preis erreichen will, ohne die negativen Konsequenzen zu bedenken. Umwelt-, Natur- und Klimaschutz werden dabei zu vermeintlichen Planungshindernissen degradiert.“

Die Stellungnahme mehrerer Umweltverbände kritisiert den Referentenentwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr scharf. Der Entwurf zielt darauf ab, Genehmigungs- und Bauprozesse für Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, schwächt jedoch nach Ansicht der Verbände massiv den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Besonders problematisch sehen die Verbände die geplante Absenkung von Umweltstandards, die faktische Abschaffung der Realkompensation (also des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft durch tatsächliche Maßnahmen statt durch Geldzahlungen) sowie die Schwächung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), eines zentralen Instruments zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Projekten. Die Stellungnahme hebt außerdem hervor, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und die Prüfung von Alternativen im Planungsprozess zu kurz kommen. Die extrem kurze Frist zur Stellungnahme wird als symptomatisch für eine mangelnde Beteiligungskultur gewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abwertung des Natur- und Klimaschutzes durch die Einstufung vieler Infrastrukturprojekte als 'überragendes öffentliches Interesse', 2) die Abschaffung der Realkompensation zugunsten von Geldzahlungen, und 3) die Schwächung der Umweltverträglichkeitsprüfung und damit verbundene Rechts- und Planungsunsicherheiten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Bahn AG

„Die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bereich der Schiene vorgesehenen Regelungen sind umfänglich zu begrüßen. Sie würden nicht nur Instandhaltung und Modernisierung der Schieneninfrastruktur, sondern auch zentrale Aus- und Neubauvorhaben erheblich beschleunigen und von Bürokratie entlasten.“

Die Deutsche Bahn AG begrüßt den Gesetzentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz, der auf eine Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren im Schienenbereich abzielt. Der Entwurf setzt zentrale Empfehlungen der Branche sowie Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und dem Deutschland-Pakt um. Besonders hervorgehoben werden die Vereinfachung und Effektivierung von Umweltprüfungen, die Ausweitung planrechtsfreier Maßnahmen und der Verzicht auf Raumverträglichkeitsprüfungen, was insbesondere Großprojekte wie den Deutschlandtakt beschleunigen soll. Die Stellungnahme fordert zudem weitergehende Maßnahmen, wie eine bundesweite Stichtagsregelung zur Vermeidung von Umplanungen, die explizite Anerkennung digitaler Planungsmethoden (wie Building Information Modeling, BIM) im Gesetz sowie eine Vereinheitlichung und Ausweitung von Zuständigkeiten und Regelungen, insbesondere im Bereich der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Vereinfachung und Beschleunigung von Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfungen, 2) die Ausweitung planrechtsfreier Maßnahmen und die Anpassung der Fachplanungshoheit, 3) die Forderung nach einer konsequenten Digitalisierung und Nutzung moderner Planungsmethoden im Verwaltungsverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Der Referentenentwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) setzt hierfür an vielen richtigen Stellschrauben an: Er enthält substanzielle Verfahrenserleichterungen, die Zulassungsverfahren in der Verkehrsinfrastruktur spürbar beschleunigen. Allerdings nutzt der Gesetzesentwurf die bekannten Potentiale möglicher Verfahrensbeschleunigungen nur in begrenztem Umfang aus.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) grundsätzlich positiv, sieht aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf enthält viele sinnvolle Verfahrenserleichterungen, die Planungs- und Genehmigungsprozesse für Verkehrsinfrastruktur beschleunigen sollen. Besonders hervorgehoben werden die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses (eine gesetzliche Priorisierung von Infrastrukturprojekten gegenüber anderen Schutzgütern wie Umwelt- oder Denkmalschutz), die Einführung von Genehmigungsfiktionen (automatische Genehmigung nach Fristablauf) und die Reduzierung von Verfahrensstufen. Kritisiert wird jedoch, dass diese Beschleunigungsinstrumente nicht für alle Verkehrsträger gelten und verbindliche Fristen sowie eine Stichtagsregelung fehlen. Die DIHK fordert, das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses auf alle Bundesverkehrsträger auszuweiten, verbindliche Zeitpläne mit klaren Fristen einzuführen und zentrale Beschleunigungsinstrumente einheitlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu regeln. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, das überragende öffentliche Interesse und den Schutzgütervorrang auf alle Infrastrukturvorhaben auszuweiten; 2) Die Forderung nach verbindlichen Fristen und einer Stichtagsregelung zur Verfahrenssicherheit; 3) Die Vereinheitlichung und Stärkung von Beschleunigungsinstrumenten im Verwaltungsverfahrensgesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Anwaltverein

„Der Deutsche Anwaltverein protestiert gegen diese nicht zum ersten Mal praktizierte Vorgehensweise und sieht von einer inhaltlichen Stellungnahme in diesem Stadium des Verfahrens ab.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den extrem kurzen Zeitraum für die Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, der grundlegende Änderungen bei der Zulassung von Verkehrsinfrastrukturprojekten vorsieht. Die Frist von Freitagnachmittag bis Montagvormittag wird als unzureichend angesehen, um eine fundierte und abgestimmte Stellungnahme zu einem 125-seitigen Entwurf zu verfassen. Der DAV verweist darauf, dass eine solche Vorgehensweise weder dem Sinn der Verbändebeteiligung noch den Anforderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) oder der Aarhus-Konvention entspricht, die eine effektive Beteiligung bei umweltrelevanten Gesetzgebungsvorhaben fordert. Der DAV sieht sich daher außerstande, inhaltlich Stellung zu nehmen, und fordert künftig faire Beteiligungsmöglichkeiten. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die unzureichende Fristsetzung und deren Auswirkungen auf die Qualität der Beteiligung, 2. Die Bedeutung einer effektiven Verbändebeteiligung für die Gesetzgebung, 3. Die Notwendigkeit, Erfahrungen aus der Praxis in die Rechtssetzung einfließen zu lassen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsches Verkehrsforum e.V.

„Das Deutsche Verkehrsforum begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, der durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Straffung von Verfahren, Digitalisierung von Prozessen und Beseitigung von Redundanzen zu deutlichen Beschleunigungen bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben beitragen kann.“

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) bewertet den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes grundsätzlich positiv und hebt hervor, dass die geplanten Maßnahmen zu einer deutlichen Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozessen bei Infrastrukturprojekten führen können. Besonders begrüßt werden die Klassifizierung wichtiger Infrastrukturvorhaben als im überragenden öffentlichen Interesse stehend, die Einführung von Genehmigungsfiktionen (d.h. automatische Genehmigung nach Fristablauf), die Digitalisierung von Verfahren und die Streichung von Doppelprüfungen. Kritisch merkt das DVF an, dass die Frist zur Stellungnahme zu kurz war und fordert Nachbesserungen bei Kompensationsregelungen für Naturschutz, der Standardisierung artenschutzrechtlicher Prüfungen und der Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, um Missbrauch vorzubeugen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Vereinfachung und Ausweitung von Kompensationsregelungen im Naturschutz, 2) die Notwendigkeit einer Stichtagsregelung zur Vermeidung von Verzögerungen bei Großprojekten, und 3) die Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000084 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Flughafenverband ADV

„Damit das Gesetz sein Potenzial jedoch voll entfalten kann, muss die Luftverkehrsinfrastruktur gleichberechtigt in die verfahrensrechtlichen Privilegierungen einbezogen werden.“

Die Stellungnahme des Flughafenverbands ADV zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) fordert die ausdrückliche Einbeziehung der Flughafeninfrastruktur in die gesetzlichen Privilegierungen, die aktuell nur für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte vorgesehen sind. Die ADV argumentiert, dass Flughäfen eine zentrale Rolle für Sicherheit, Verteidigung, Versorgung und Wirtschaft spielen und daher gleichberechtigt behandelt werden müssen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Forderung nach Gleichstellung der Flughafeninfrastruktur mit anderen Verkehrsträgern im Gesetz, (2) der Bedarf an Präzisierungen im Naturschutzrecht, insbesondere bei der Definition von Unterhaltungsmaßnahmen, und (3) die Bedeutung weiterer Modernisierungsschritte wie Digitalisierung und Vereinheitlichung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die ADV begrüßt viele Elemente des Gesetzentwurfs, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Einbeziehung der Flughäfen und der Klarstellung im Naturschutzrecht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 GRÜNE LIGA e.V.

„Der vorliegende Entwurf offenbart eine Sicht auf Planungsprozesse, bei der jegliche Bedenken und Einwendungen als Störungen angesehen werden, die es möglichst schnell abzuwehren gilt. Das führt zu einem inhaltlich extrem unausgewogenen Umgang mit den betroffenen Belangen, bei dem neuen Investitionen pauschaler Vorrang vor allem eingeräumt wird, was bereits existiert.“

Die GRÜNE LIGA e.V. kritisiert den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in mehreren zentralen Punkten. Erstens wird der geplante Wegfall der ortsüblichen Bekanntmachung von Planungsverfahren bemängelt: Künftig sollen Behörden Anhörungsverfahren nur noch auf ihrer Internetseite veröffentlichen, was viele Betroffene nicht erreichen würde. Dadurch droht eine erhebliche Einschränkung der Bürgerbeteiligung und eine Schwächung des Vertrauens in den Rechtsstaat. Zweitens wird die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) abgelehnt, bei der das bisher notwendige Einvernehmen der Wasserbehörden durch ein bloßes Benehmen ersetzt werden soll. Dies würde zu Rechtsunsicherheit führen und den Schutz von Wasserressourcen sowie die Interessen anderer Wassernutzer gefährden. Drittens wird das gesamte Verfahren der Gesetzesbeteiligung kritisiert, da die Frist für Stellungnahmen als viel zu kurz angesehen wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung der ortsüblichen Bekanntmachung für die Öffentlichkeit, 2) die Rolle der Wasserbehörden beim Schutz der Gewässer und 3) die generelle Tendenz des Gesetzes, Investitionen zu bevorzugen und Einwendungen als Störung zu betrachten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

„Der Entwurf adressiert derzeitige, zentrale Bremsen in der Realisierung von Infrastrukturvorhaben und ist damit ein wichtiges Signal für ein modernes Planungsrecht und schnellere Verfahren. Er setzt an den richtigen Stellen an: schnellere, digitale Verfahren, weniger Bürokratie, modernes Planungsrecht.“

Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V. (BAUINDUSTRIE) bewertet den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) grundsätzlich positiv und erkennt an, dass zentrale Hemmnisse bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten adressiert werden. Besonders begrüßt werden die geplanten schnelleren und digitalen Verfahren, der Bürokratieabbau sowie die Modernisierung des Planungsrechts. Die BAUINDUSTRIE fordert jedoch weitergehende Maßnahmen, um das volle Potenzial zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben auszuschöpfen. Kritisch hervorgehoben werden die Begrenzung des Verbandsklagerechts ohne ausreichende Regelungen zur Kostentragung, die fehlende Durchgriffsmöglichkeit des Bundes bei Verzögerungen auf Länderebene und die Notwendigkeit klarer, verpflichtender Regeln statt unverbindlicher Formulierungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Digitalisierung und Einführung von Building Information Modeling (BIM) als Standard, wobei auch die Integration von Geoinformationssystemen (GIS) und der Aufbau eines nationalen Infrastrukturkatasters gefordert werden; 2) Die Notwendigkeit eines echten Priorisierungssystems für Projekte und einer projektscharfen Vergabevorschau; 3) Die Rolle des Gesetzes für Nachhaltigkeit, insbesondere durch Revitalisierung bestehender Infrastruktur, Digitalisierung und schnellere Realisierung von Projekten zur Erreichung von Klimazielen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V.

„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz enthält wichtige und grundsätzlich begrüßenswerte Ansätze zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Bundesfernstraßen. Gleichzeitig bleibt der Entwurf in seinem Umfang und seiner Systematik hinter dem zurück, was zur strukturellen Modernisierung erforderlich wäre.“

Die Stellungnahme von Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. bewertet den Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) grundsätzlich positiv, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz zielt darauf ab, Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich der Bundesfernstraßen, zu beschleunigen, indem es klarere Zuständigkeiten, schnellere Verfahren und mehr Planungssicherheit schaffen will. Pro Mobilität begrüßt zentrale Ansätze wie die gesetzliche Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses für prioritäre Projekte, die Stärkung der Straßenbaubehörden und die Digitalisierung einzelner Verfahrensschritte. Kritisiert wird jedoch, dass der Entwurf wichtige strukturelle Reformen nicht ausreichend adressiert: Es fehlen verbindliche Fristen mit Genehmigungsfiktion (d.h. eine automatische Genehmigung bei Fristüberschreitung), eine umfassende Digitalisierung aller Verfahrensschritte sowie die Wiederherstellung eines geschlossenen Finanzierungskreislaufs für die Straße (zweckgebundene Verwendung der Lkw-Maut). Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit verbindlicher Fristen und einer Genehmigungsfiktion, (2) die Standardisierung und Digitalisierung von Planungs- und Umweltverfahren, und (3) die Finanzierungssicherheit für Straßenprojekte.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 TenneT TSO GmbH

„Der beschleunigte Ausbau von Hochspannungsleitungen leistet einen besonders wichtigen Beitrag, um den Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich der Stromversorgung zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.“

Die TenneT TSO GmbH begrüßt die im Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (IZG) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. Besonders betont wird, dass viele der geplanten Beschleunigungsmaßnahmen auch auf Strom-Höchstspannungsleitungen übertragbar sind und somit zusätzliche Potenziale für einen schnelleren Ausbau gehoben werden können. Die Stellungnahme konzentriert sich auf zwei Hauptaspekte: Erstens die Einführung einer Kollisionsregelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die bei konkurrierenden Infrastrukturvorhaben – etwa zwischen Hochspannungsleitungen und Anlagen für erneuerbare Energien – regelt, dass das Vorhaben mit dem größeren Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien Vorrang erhält. Zweitens wird die Anpassung des EnWG an die neuen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gefordert, insbesondere hinsichtlich digitaler Bekanntmachungen, Anhörungsverfahren und Fristenregelungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit und Ausgestaltung der Kollisionsregelung für konkurrierende Infrastrukturprojekte, 2) Die Bedeutung des beschleunigten Ausbaus von Hochspannungsleitungen für die Energiewende und Klimaneutralität, 3) Die konkrete Anpassung des EnWG an neue digitale und verfahrensrechtliche Standards.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband Beratender Ingenieure (VBI)

„Der Entwurf setzt wichtige Impulse, bedarf jedoch in mehreren Bereichen einer präziseren Ausgestaltung, damit die angestrebte Beschleunigung in der Praxis tatsächlich erreicht werden kann.“

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) bewertet den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße. Besonders begrüßt werden die stärkere Digitalisierung der Verfahren, die gesetzliche Einstufung zentraler Infrastrukturprojekte als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse sowie Ansätze zur Vereinheitlichung im Natur- und Artenschutz. Der VBI betont jedoch, dass nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch veränderte behördliche Arbeitsweisen und eine moderne Verwaltungskultur notwendig sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Kritisch angemerkt werden die noch unklare Definition zentraler Rechtsbegriffe, die fehlende verbindliche Stichtagsregelung und die Notwendigkeit, Genehmigungsfiktionen rechtssicherer auszugestalten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, 2) die rechtliche und praktische Ausgestaltung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen, und 3) die Forderung nach einer verbindlichen Stichtagsregelung zur Vermeidung von Verzögerungen durch nachträgliche Rechtsänderungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000122 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband Beratender Ingenieure (VBI)

„Der Entwurf setzt wichtige Impulse, bedarf jedoch in mehreren Bereichen einer präziseren Ausgestaltung, damit die angestrebte Beschleunigung in der Praxis tatsächlich erreicht werden kann.“

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) bewertet den Referentenentwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrswege wie Straßen, Schienen und Wasserstraßen. Besonders hervorgehoben werden die stärkere Digitalisierung der Verfahren, die gesetzliche Einstufung zentraler Infrastrukturprojekte als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses sowie die Vereinfachung und Harmonisierung von Prüf- und Beteiligungsschritten, etwa im Natur- und Artenschutz. Der VBI betont jedoch, dass neben gesetzlichen Änderungen auch ein verändertes behördliches Arbeits- und Entscheidungsverhalten notwendig ist, um echte Beschleunigung zu erreichen. Kritisch wird angemerkt, dass zentrale Begriffe wie das 'überragende öffentliche Interesse' klarer definiert werden sollten und dass eine verbindliche Stichtagsregelung fehlt, die für Planungssicherheit sorgen würde. Zudem fordert der VBI eine verlässlichere Ausgestaltung von Genehmigungsfiktionen (rechtliche Annahme einer Genehmigung nach Fristablauf) und eine stärkere Konzentration des umweltrechtlichen Rechtsschutzes, um Missbrauch und Verzögerungen zu vermeiden. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Digitalisierung der Planungsprozesse, die Notwendigkeit einer Stichtagsregelung sowie die rechtliche Absicherung von Genehmigungsfiktionen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000122 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Kali- und Salzindustrie e.V.

„Insgesamt begrüßen wir grundsätzlich die im Entwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Im Folgenden werden einige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen, deren Fokus sich auf die spezifischen Bedürfnisse der heimischen Rohstoffgewinnung richtet.“

Die Stellungnahme des Verbands der Kali- und Salzindustrie e.V. (VKS) zum Referentenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG-E) des Bundesministeriums für Verkehr begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Verkehrs- und Energiebereich. Der Verband betont die Bedeutung der heimischen Rohstoffgewinnung und fordert, diese explizit als 'überragendes öffentliches Interesse' im Bundesberggesetz (BBergG) zu verankern, um die rechtliche Stellung von Rohstoffprojekten zu stärken. Ausführlich wird zudem auf die Notwendigkeit eingegangen, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu ändern, um Planungsprozesse zu vereinfachen und Rechtsunsicherheiten zu reduzieren. Besonders hervorgehoben werden (1) die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Verankerung der Rohstoffgewinnung im öffentlichen Interesse, (2) die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch gezielte Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz, und (3) die Reduzierung des Prüfaufwands im Naturschutzrecht durch eine stärkere Orientierung am Erhaltungszustand lokaler Populationen statt an Einzelfallprüfungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

„Auch wenn der Entwurf einige wichtige und von der Branche bereits seit langem geforderte Punkte enthält, bleibt er doch in einigen Punkten hinter den dringenden Notwendigkeiten eines wirksamen schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbaus von Schieneninfrastrukturen zurück.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, das auf eine Beschleunigung von Verkehrs­infrastrukturprojekten abzielt. Der VDV hebt hervor, dass viele langjährige Forderungen der Branche, wie der Wegfall der eigenständigen Raumverträglichkeitsprüfung und die Erleichterung digitaler Genehmigungsverfahren, im Entwurf aufgegriffen werden. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass zentrale Beschleunigungspotenziale ungenutzt bleiben, insbesondere weil wichtige Maßnahmen weiterhin nicht für alle Schieneninfrastrukturen (z.B. städtische Schienenbahnen und nicht-bundeseigene Eisenbahnen) gelten und die Genehmigungsfreiheit oft nur für Einzelmaßnahmen, nicht aber für deren Kombination, vorgesehen ist. Der VDV fordert eine Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf sämtliche Schieneninfrastrukturen und eine Synchronisierung der Negativlisten in den relevanten Gesetzen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Liste der genehmigungsfreien Vorhaben und deren Ausweitung, 2) die Forderung nach einer umfassenden und synchronisierten Negativliste zur Planrechtsfreistellung, 3) die Notwendigkeit, Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu digitalisieren und zu beschleunigen. Weitere zentrale Aspekte sind die Forderung nach einer Bündelung umweltbezogener Verfahren, eine Stichtagsregelung zur Planungssicherheit und der Verzicht auf Nutzen-Kosten-Untersuchungen bei bestimmten Maßnahmen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Vogelschutz-Komitee e.V.

„Politik, die in dieser Form unqualifizierte Abwägungssetzungen vornimmt, macht sich im hohe Grade unglaubwürdig, da offensichtlich verkannt wird, welche hohen Maßstäbe an ordnungsgemäße Abwägungsvorgänge zu stellen sind.“

Das Vogelschutz-Komitee e.V. kritisiert den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in weiten Teilen und sieht erhebliche Mängel in der Abwägung zwischen Infrastrukturinteressen und Umwelt- sowie Naturschutz. Die Stellungnahme bemängelt insbesondere die pauschale Feststellung eines 'überragenden öffentlichen Interesses' an Neu- und Ausbauprojekten, ohne differenzierte Bedarfsprüfung und ohne Berücksichtigung der Folgekosten für Unterhalt und Umwelt. Es wird gefordert, bei jedem Neubau die langfristigen Unterhaltungskosten und deren Finanzierung nachzuweisen. Die Autoren warnen vor einer Schwächung von Beteiligungsrechten, insbesondere der Erörterungstermine, die für die Lösung von Konflikten und die Qualitätssicherung unerlässlich seien. Außerdem wird auf die Gefahr autoritärer Tendenzen hingewiesen, wenn Planungs- und Beteiligungsrechte eingeschränkt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, Umwelt- und Naturschutzstandards im Gesetz verbindlich zu verankern, etwa durch Grünbrücken und vogelfreundliche Bauweisen; 2) Die Kritik an der pauschalen Behauptung eines überragenden öffentlichen Interesses und die Forderung nach differenzierter Bedarfsermittlung; 3) Die Bedeutung von Beteiligungsrechten und Erörterungsterminen für eine demokratische und konfliktlösende Planung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 27 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zukünftige Gleichrangigkeit von Realkompensation und Ersatzgeldzahlung im Bereich der Eingriffsregelung

Lobbyregister-Nr.: R000863 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75389

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zukünftige Gleichrangigkeit von Realkompensation und Ersatzgeldzahlung im Bereich der Eingriffsregelung

Lobbyregister-Nr.: R000335 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73250

Avacon AG | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt die Bundesregierung wichtige Impulse zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dieser Ansatz ist richtig und angesichts der anstehenden Herausforderungen auch notwendig. Aus Sicht der Avacon bleibt die Strominfrastruktur im derzeitigen Entwurf jedoch unterrepräsentiert. Zentraler Fokus liegt auf der Frage der naturschutzrechtlichen Kompensation und konkret auf der ursprünglich im Referentenentwurf noch thematisierten Stärkung des Ersatzgeldes durch die Ergänzung im Bundesnaturschutzgesetz.

Lobbyregister-Nr.: R002655 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75494

buildingSMART Deutschland e.V. | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es erkennt BIM-Modelle erstmals als offizielle Planunterlagen an und verspricht durch BIM und KI eine Prozessbeschleunigung von bis zu 30 Prozent. Dieses Potenzial ist aus Sicht von buildingSMART Deutschland nur realisierbar, wenn BIM auf offenen und herstellerneutralen Standards basiert. Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren um eine explizite Open-BIM-Pflicht für alle geförderten Infrastrukturprojekte ergänzt wird.

Lobbyregister-Nr.: R000839 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 58911

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDI setzt sich für Weiterentwicklung des Infrastruktur‑Zukunftsgesetzes (InfZuG) zur umfassenden Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs‑, Genehmigungs‑ und Inbetriebnahmeverfahren für Verkehrs‑ und Infrastrukturvorhaben ein. Hierzu zählen insbesondere die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen, Stichtagsregelungen, der verstärkte Einsatz digitaler Verfahren und Datenmodelle, der Abbau paralleler Umwelt‑ und Raumordnungsprüfungen, die rechtssichere Anwendung vereinfachter Verfahren bei Ersatz‑ und Modernisierungsvorhaben sowie die Klarstellung von Zuständigkeiten und Verfahrensschritten.

Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74591

Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V. (BFAD) | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des BNatSchG (Artikel 10 des Gesetzes zur Änderung von §15 ff. BNatSchG) schwächt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Wir setzen uns dafür ein, dass sie unterbleibt oder wenigstens so geändert wird, dass Kompensationsmaßnahmen weiter Vorrang vor Ersatzgeld-Zahlungen haben.

Lobbyregister-Nr.: R007863 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73482

Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Planungsbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben des Bundes einschl. der naturschutzrechtlichen Kompensationsregelung mit "Bundeskompensationsgeld"

Lobbyregister-Nr.: R003065 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73646

Bundesverband Public Private Partnerschip (BPPP) e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPPP fordert die Rückkehr zum geschlossenen Finanzierungskreislauf Straße, der auch im Koalitionsvertrag der Bunderegierung beschlossen wurde. Zudem fordert er das Bundesverkehrsministerium auf, nachhaltige Finanzierungs- und Umsetzungsbedingungen für Bund, Länder und Kommunen durch einen gezielten Einsatz von Öffentlich-Privaten Partnerschaften zu schaffen. Ein verpflichtender ÖPP-Eignungstest würde geeignete Projekte identifizieren helfen und diesen Beschaffungsweg zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus in deutlich mehr Fällen eröffnen.

Lobbyregister-Nr.: R007320 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73351

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Am 20. März 2026 hat unter der Schirmherrschaft von Felix Schreiner, MdB und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Parlamentarisches Frühstück zum Thema "Infrastrukturpolitik der Bundesregierung im Lichte des Sondervermögens" mit Mitgliedern der AG Verkehr der CDU/CSU Bundestagsfraktion in Berlin stattgefunden. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die zukünftige Infrastrukturpolitik der Bundesregierung im zweiten Regierungsjahr unter Bundeskanzler Friedrich Merz – insbesondere vor dem Hintergrund des Sondervermögens und seiner Bedeutung für Investitionen, Planungssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur.

Lobbyregister-Nr.: R001874 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73371

BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Genehmigungsverfahren für Pumpspeicher sollen beschleunigt werden. Ziel ist es Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, Hindernisse des bestehenden Rechts auszuräumen und insgesamt zu einer Beschleunigung beizutragen

Lobbyregister-Nr.: R002833 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74977

Deutsche Umwelthilfe e.V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bundesregierung plant massiven Standardabbau im Umwelt- und Naturschutz durch angebliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir lehnen die Vorschläge der Bundesregierung für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab, mit denen sie Verfahrensrecht, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, abschwächen will und ein wesentliches Instrument des Naturschutzrechts, die Realkompensation, faktisch abschaffen will.

Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71204

Deutscher Bauernverband e.V. | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DBV begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zuge der Entbürokratisierung. Sie darf aber nicht zu Lasten der Landwirtschaft stattfinden. Infrastrukturmaßnahmen sollen schneller und – wie im Entwurf vorgesehen – zum Teil mit vereinfachten umweltrechtlichen Prüfungen genehmigt und geplant werden. Insbesondere mit Blick auf den drohenden Flächenverlust wird hier deutlich auf die besondere Relevanz von landwirtschaftlich genutzten Flächen hingewiesen.

Lobbyregister-Nr.: R002175 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69514

EnBW Energie Baden-Württemberg AG | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch solche Energieinfrastrukturvorhaben, die im überragenden öffentlichen Interesse sind (z.B. Windenergieprojekte), sollen Vorhabenträger künftig die Wahlfreiheit zwischen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen und Ersatzzahlungen haben.

Lobbyregister-Nr.: R002297 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73326

Green Legal Impact Germany e.V. | 28.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir lehnen die Einschnitte im materiellen Umwelt- und Naturschutz, die im Referent*innenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgeschlagen werden, vollumfänglich ab. Dazu gehören für uns insbesondere die Annahme eines "überragenden öffentlichen Interesses" für sämtliche Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes, Ersatzgeldzahlungen statt Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in den Naturschutz, Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Ausweitung vorläufiger Baumaßnahmen.

Lobbyregister-Nr.: R003270 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71399

Greenpeace e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf steht konträr zu international vereinbarten Naturschutzzielen und fördert klimaschädliche Sektoren durch den Ausbau der Autobahnen. Greenpeace fordert ausschließlich den Ausbau von Zukunftsinfrastruktur zu beschleunigen – zum Beispiel Maßnahmen für die naturschonende Klimaanpassung und den Ausbau einer klimaschonenden Energie- und Mobilitätsinfrastruktur.

Lobbyregister-Nr.: R001281 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74571

HOCHTIEF Aktiengesellschaft | 16.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Unternehmen ist vom BMV um eine Stellungnahme zum oben genannten Gesetzesentwurf gebeten worden. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden u. a. wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt, Beteiligungsprozesse gestrafft, Genehmigungsverfahren vereinfacht, die Optionen im überragenden öffentlichen Interesse gleichrangig zur Verfügung gestellt und Verfahrensabläufe erleichtert. Grund für die Anfrage des Ministeriums: Gesetzesentwurf soll praxisgerecht sein und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Einbringen von fachlicher Expertise zu Auswirkungen des Entwurfs auf Investitionen, Beschäftigung, Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Lobbyregister-Nr.: R003332 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70973

K+S Aktiengesellschaft | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die K+S AG strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001658 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74753

K+S Minerals and Agriculture GmbH | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
K+S strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001664 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74778

NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V. | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Lobbyregister-Nr.: R002625 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72975

ROBIN WOOD - Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V. | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einsatz für eine Streichung aller Neubauprojekte und eine Neubewertung des Bedarfs nach aktuellen Umweltstandards. Änderung dieser Regelung

Lobbyregister-Nr.: R001097 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75239

ROBIN WOOD - Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V. | 21.04.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhinderung des Gesetzesvorschlags https://www.robinwood.de/blog/ueberragendes-oeffentliches-interesse

Lobbyregister-Nr.: R001097 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75239

Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG | 10.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beibehaltung der Realkompensation und Erhalt der etablierten Strukturen.

Lobbyregister-Nr.: R007384 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73317

TenneT TSO GmbH | 12.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.

Lobbyregister-Nr.: R001647 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72374

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 05.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass der Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes geändert wird. So kann die Zielsetzung des Gesetzentwurfes zwar grundsätzlich begrüßt werden. Beispielhaft kann hier die Neuregelung genannt werden, dass zukünftig beim Oberleitungsbau auf einer bestehenden Bahnstrecke und auf einer Länge bis 60 Kilometern auf eine Vorprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden soll. Zugleich beinhaltet die Gesetzesinitiative aber auch Lücken oder Maßgaben, die einer Anpassung bedürfen. Nicht nachvollziehbar ist etwa, warum viele wichtige Neuregelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht für Infrastrukturen nicht-bundeseigener Eisenbahnen oder auch für die Infrastrukturen städtischer Schienenbahnen gem. PBefG greifen.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70501

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, einen Gesamtüberblick über aktuelle Branchenthemen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr zu geben. Dazu gehören insbesondere der Start des ÖPNV-Modernisierungspaktes, die Reform der Trassenpreissystematik, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten, die Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr, die Gewinnung von Personal und Fachkräften, die Förderung der Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe, die Absenkung der Energiekosten, die Korridorsanierung im Eisenbahnverkehr oder auch die Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung durch Bund und Länder.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73959

VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Präzisierung des Gesetzestextes um bessere Beschleunigungswirkung in Genehmigungsverfahren zu erwirken

Lobbyregister-Nr.: R002019 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74659

WWF Deutschland | 29.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung plant mit vorliegendem Gesetzentwurf, die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich zu steigern. Wir setzen uns dafür ein, dass Umweltstandards bei der Beschleunigung nicht abgesenkt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001579 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71453

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:11.02.2026
Erste Beratung:26.02.2026
Drucksache:21/4099 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss16.03.2026Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 25.02.2026 im Ausschuss für Umweltausschuss statt.

Sabine Schlacke, Universität Greifswald (benannt von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke): Schlacke kritisierte die geplanten Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung scharf. Sie warnte vor einer "materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus" und einer systematischen Verschiebung der Abwägung zu Lasten von Umwelt- und Naturschutzbelangen durch die extensive Ausweisung zahlreicher Infrastrukturvorhaben als "überragendes öffentliches Interesse". Diese Vorrangregelung sei keine bloße Interpretationshilfe, sondern werde das behördliche und gerichtliche Entscheiden prägen. Zwar blieben im Artenschutz die Prüfungen formal bestehen, doch das für eine Ausnahme erforderliche überwiegende öffentliche Interesse werde gesetzlich vorweggenommen. Faktisch führe das zur "Umkehr des bisherigen Regelausnahmeverhältnisses" und werde die Zulassung umweltbelastender Infrastruktur erheblich erleichtern. Schlacke sprach von einem "Systemwechsel", der unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfe.

Cornelia Nicklas, Deutsche Umwelthilfe (benannt von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke): Nicklas monierte "massive Einschnitte" bei den materiellen Umweltstandards. Durch den gesetzlich angeordneten Vorrang von Projekten im "überragenden öffentlichen Interesse", zu denen auch der Neubau von Straßen gehöre, würden Umwelt- und Naturschutzbelange geschwächt. In der vorgenommenen Pauschalität entbehre das der sachlichen Rechtfertigung und stehe im Widerspruch zum Staatsziel nach Artikel 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen.

Christina von Haaren, Universität Hannover (benannt von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke): Von Haaren warnte insbesondere vor der vorgesehenen Anpassung der Eingriffsregelung. Die Gleichstellung von Ersatzgeld und Kompensation von Ausgleichsflächen vor Ort breche mit einem seit 50 Jahren bewährten Prinzip im Umwelt- und Naturschutz. Es sei nicht egal, wo und wie geoklimatische Funktionen kompensiert würden. Die Kompensation diene dem Lastenausgleich vor Ort, der Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffe. Der Übergang zur Ersatzgeldzahlung stelle das in Frage und werde erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen. Sie befürchtete zudem Akzeptanzdefizite durch die Aussetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP zu eilbedürftigen Projekten und stellte die Erreichbarkeit des Ziels der Planungsbeschleunigung in Frage.

Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw (benannt von CDU/CSU): Riegger begrüßte den Gesetzentwurf und verwies auf die langen Planungszeiten am Beispiel der Hermann-Hesse-Bahn. Die Verfahren seien zu lang, zu komplex und zu teuer gewesen. Er forderte eine Straffung und zeitliche Begrenzung der Verfahren, etwa durch eine "Genehmigungsfiktion von drei Jahren". Die Gleichrangigkeit von Ersatzzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen beurteilte er als sinnvoll und praxistauglich. Riegger sprach sich auch dafür aus, Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu reduzieren.

Nina Kaden, Deutsche Bahn AG (benannt von CDU/CSU): Kaden lobte die geplante Integration der raumordnungsrechtlichen Prüfung ins Planungsfeststellungsverfahren, wodurch das gesonderte Raumordnungsverfahren entfalle. Rechtliche Prüfungsmaßstäbe gingen nicht verloren, da die Raumordnungsbehörden der Länder weiterhin eingebunden würden. Die Planung werde dadurch erheblich beschleunigt. Bei der Bahn werde erwartet, dass vor allem UVP-Vorprüfungen für Lärmschutzwände oder kurze Elektrifizierungen entfallen.

Jörg Biesemann, Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit (benannt von AfD): Biesemann betonte die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für die Standortqualität und zur Vermeidung von Deindustrialisierung. Diese Maßnahmen müssten jedoch im "Einklang mit der Natur" stehen. Im Gesetzentwurf fehle jedoch der "grüne oder rote Faden".

Weitere Informationen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1145960

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.03.2026 im Ausschuss für Verkehrsausschuss statt.

Ruth Hadamek (Autobahn GmbH des Bundes): Hadamek lobte die systematische Einfügung der Regelungen in die bisherige Beschleunigungsgesetzgebung. Sie begrüßte die vorgesehene Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen und hob hervor, dass für priorisierte Vorhaben von Fernstraßen die Verfahren rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden könnten. Die Abschaffung von Doppelprüfungen bei Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung wurde positiv bewertet. Umweltprüfungen würden nicht abgeschafft, sondern konzentriert für die Planfeststellung vorbereitet.

Nina Kaden (Deutsche Bahn AG): Kaden begrüßte die geplante Planrechtsfreiheit für kleine Baumaßnahmen und die Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation, da dies eine Beschleunigung zu Beginn der Projekte ermögliche. Sie unterstützte die Prüfung der Gesichtspunkte der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren, da damit ein vorgelagertes Verfahren entfalle.

Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie): Müller bezeichnete das Gesetz als „sehr, sehr guten Vorschlag“ und forderte, das Gesetz als Gesamtpaket bestehen zu lassen. Er betonte, dass das Gesetz im Zusammenhang mit anderen Gesetzen wie zum Naturflächenbedarf und Vergaberecht gesehen werden müsse, da eine Unterbrechung in der Prozesskette den Nutzen des Gesetzes mindern würde.

Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht): Heß lehnte die Gleichstellung von Ersatzgeldzahlung und Ausgleichsflächen ab, da künftig kein Vorhabenträger mehr reale Ausgleichsflächen suchen werde. Sie kritisierte die inflationäre Verwendung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“ und bemängelte, dass die tatsächlichen Ursachen langer Verfahren nicht adressiert würden. Es fehle an Planpriorisierung, Personal, Umweltdaten, einheitlichen Bewertungsstandards und digitaler Ausstattung der Behörden.

Christiane Rohleder (Verkehrsclub Deutschland, VCD): Rohleder lehnte die Gleichstellung von Ersatzgeldzahlung und Ausgleichsflächen ab und betonte, dass nur ein ortsnaher Ausgleich die betroffenen Arten schütze. Sie bezeichnete den Gesetzentwurf als „offensichtlich verfassungswidrig“, da Infrastrukturvorhaben durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ als höherrangig eingestuft würden als der verfassungsrechtlich geschützte Naturschutz. Sie kritisierte zudem eine Fehlsteuerung, wenn der Neubau von Fernstraßen priorisiert werde, obwohl das Geld für Sanierungen fehle.

Klaus Ritgen (Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände): Ritgen kritisierte die „zunehmend inflationäre“ Verwendung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. Er begrüßte zahlreiche Regelungen zur Planungs- und Verfahrensbeschleunigung, bewertete jedoch die Ausweitung von Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen sowie pauschale Fristverkürzungen kritisch, da dies das Risiko von Fehlern und Vollzugsdefiziten erhöhe.

Alexander Möller (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, VDV): Möller sah den Entwurf in einigen Punkten hinter den Notwendigkeiten für einen wirksamen und schnelleren Aus-, Neu- und Ersatzbau von Schieneninfrastrukturen zurück. Er begrüßte die Erweiterung der planfeststellungsfreien Vorhaben, wies aber darauf hin, dass die Beschleunigungswirkung begrenzt sei, da die Genehmigungsfreiheit nur für einzeln ausgeführte Maßnahmen gelte. Die Regelung zum Ersatzgeld bewertete er als „Win-Win-Situation für Naturräume und Infrastrukturentwicklung“.

Wolfgang Ewer (Fachanwalt für Verwaltungsrecht): Ewer hielt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für „rechtlich unbedenklich“ und sah den Rechtsschutz für Betroffene nicht verletzt, da eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss weiterhin möglich sei.

Jürgen Collée (Kapitän der Binnenschifffahrt): Collée forderte die Einbeziehung der Wasserstraße in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Er kritisierte, dass in Deutschland jeder Verkehrsträger gegen den anderen kämpfe, und plädierte für ein ineinandergreifendes System, in dem jeder Verkehrsträger seine Stärken einbringen könne.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:780/25
Eingang im Bundesrat:19.12.2025
Erster Durchgang:30.01.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten