Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | Referentenentwurf |
| Letzte Änderung: | 17.11.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform und Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland. Es sollen die verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste) besser vernetzt und die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene optimiert werden. Dadurch sollen Überlastungen, Fehlsteuerungen und unnötige Inanspruchnahmen insbesondere von Notaufnahmen und Rettungsdiensten verringert werden. Wichtige Maßnahmen sind die Einführung von Akutleitstellen, die Etablierung flächendeckender Integrierter Notfallzentren, die Stärkung der telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung sowie die Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Der Entwurf beschreibt, dass das deutsche Notfallversorgungssystem grundsätzlich gut ausgebaut ist, jedoch Defizite bei der Steuerung und Vernetzung der Sektoren bestehen. Es wird auf Fehlsteuerungen und Überlastungen hingewiesen, die durch unklare Zuständigkeiten und parallele Notrufnummern (112, 116117) entstehen. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (CDU/CSU und SPD) sieht explizit die Weiterentwicklung der Notfallversorgung vor. Es werden bereits bestehende Verbesserungen (z. B. Notdienstpraxen an Krankenhäusern, Terminservicestellen) und Modellprojekte erwähnt, an die nun angeknüpft wird.
Kosten:
- Bund: Für die Anschubfinanzierung der digitalen Infrastruktur der Notfallrettung entstehen Mehrausgaben von 225 Millionen Euro (2027–2031) aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
- Länder und Kommunen: Es können geringfügige Kosten durch organisatorische Maßnahmen entstehen. Investitionskosten für Integrierte Notfallzentren fallen meist gering aus, da auf bestehende Krankenhausstrukturen zurückgegriffen wird.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Es werden jährliche Mehrausgaben von etwa 140 Millionen Euro (98 Mio. für den aufsuchenden Dienst, 42 Mio. für Akutleitstellen) erwartet. Dem stehen jedoch erhebliche Einsparungen gegenüber: Durch bessere Steuerung und Vernetzung werden langfristig jährliche Minderausgaben von ca. 1,3 Milliarden Euro prognostiziert, zusätzlich zu weiteren nicht quantifizierbaren Effizienzgewinnen und einem weiteren Potenzial von über 1 Milliarde Euro durch vermiedene stationäre Behandlungen.
- Private Krankenversicherung (PKV): Jährlicher Mehraufwand von ca. 10 Millionen Euro, dem langfristig Minderausgaben von rund 103 Millionen Euro gegenüberstehen.
- Bürgerinnen und Bürger: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Risiko, Kosten für Rettungseinsätze selbst tragen zu müssen, entfällt.
- Wirtschaft und Verwaltung: Bürokratiekosten werden durch Digitalisierung und Wegfall der Verordnung von Krankenbeförderungen um über 200 Millionen Euro jährlich reduziert. Für Verwaltung und Gremien entstehen überschaubare, teils einmalige und teils laufende Kosten (z. B. 1 Mio. Euro jährlich für die Geschäftsstelle des Gremiums beim GKV-Spitzenverband).
Inkrafttreten:
Das Gesetz sieht vor, dass die Standorte für Integrierte Notfallzentren innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten festgelegt werden müssen. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten ist im Text nicht genannt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
- Der Entwurf wird als dringend notwendig und alternativlos bezeichnet, da andere Regelungen nicht zielführend oder effektiv wären.
- Die Reform ist mit Blick auf die Überlastung der Notaufnahmen, den Fachkräftemangel und die mangelnde Sektorenvernetzung besonders eilbedürftig.
- Es wird keine Befristung des Gesetzes vorgesehen, aber eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen und Berichterstattung an das Bundesministerium für Gesundheit.
- Die Reform unterstützt Nachhaltigkeitsziele (Gesundheit, Infrastruktur, sozialer Zusammenhalt) und ist mit EU-Recht vereinbar.
- Nachteilige Auswirkungen für Verbraucher, Gleichstellung oder Demografie werden nicht erwartet; vielmehr wird eine bundesweit einheitlichere und qualitativ hochwertige Notfallversorgung angestrebt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Versicherte erhalten einen eigenen Anspruch darauf, unabhängig davon, ob ein Transport ins Krankenhaus erfolgt.
- Der Anspruch auf medizinische Notfallrettung umfasst:
- Notfallmanagement (Annahme und Bearbeitung von Notrufen, ggf. telefonische/telemedizinische Beratung, Anleitung zu Sofortmaßnahmen, digitale Alarmierung von Ersthelfern)
- Notfallmedizinische Versorgung vor Ort durch Rettungsfachpersonal, Notfallsanitäter oder Notärzte (auch telemedizinisch möglich)
- Notfalltransport in eine geeignete Einrichtung (Krankenhaus oder ggf. andere geeignete Einrichtungen) einschließlich medizinischer Versorgung während des Transports
- Notverlegungen und Intensivtransporte sind eingeschlossen
- Zuzahlungen für Notfallrettung werden auf 10 Euro pro Einsatz begrenzt, auch wenn mehrere Leistungen (z.B. Versorgung vor Ort und Transport) zusammenfallen.
- Krankentransporte und Krankenfahrten werden klarer von der Notfallrettung abgegrenzt und neu geregelt. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird präzisiert und auf bestimmte Fälle ausgeweitet (z.B. Fahrten zu ambulanten Operationen, zu Integrierten Notfallzentren).
- Einführung von Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen als zentrale Anlaufstelle für ambulante Akutfälle unter der Nummer 116117, mit verbindlichen Erreichbarkeitsvorgaben und digitaler Erreichbarkeit rund um die Uhr.
- Akutleitstellen und Rettungsleitstellen (112) werden zu Gesundheitsleitsystemen vernetzt, um Patienten bedarfsgerecht in die richtige Versorgungsstruktur zu steuern. Die Kooperation wird verpflichtend und technisch/digital unterstützt.
- Flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten, bestehend aus Notaufnahme, Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und zentraler Ersteinschätzungsstelle. Auch Kooperationspraxen können eingebunden werden.
- Zentrale Ersteinschätzung in INZ entscheidet über Dringlichkeit und die richtige Versorgungsebene (Notaufnahme, Notdienstpraxis, Kooperationspraxis). Die Ersteinschätzung wird künftig digital und standardisiert erfolgen.
- Für Kinder und Jugendliche werden spezielle Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche eingerichtet, sofern ausreichend Fachärzte vorhanden sind.
- Die Versorgung in INZ wird durch telemedizinische Konsile unterstützt, insbesondere für Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie.
- Die Notdienstpraxen in INZ müssen Mindestöffnungszeiten einhalten. Die Versorgung mit Arzneimitteln wird durch Versorgungsverträge mit Apotheken in unmittelbarer Nähe sichergestellt. Apotheken können dafür eine zweite Offizin am Standort betreiben.
- Die Finanzierung und Förderung der neuen Strukturen (Akutleitstellen, aufsuchender Dienst, digitale Vernetzung, INZ) wird durch zweckgebundene Mittel der GKV und eine Beteiligung der privaten Krankenversicherung sichergestellt.
- Einführung eines bundesweiten, digitalen AED-Katasters (Defibrillator-Register), das öffentlich zugänglich ist und von Rettungsleitstellen genutzt werden kann.
- Verpflichtung zur digitalen, interoperablen Dokumentation und zum Austausch von Notfalldaten zwischen allen beteiligten Akteuren (Rettungsdienst, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen).
- Einführung von Rahmenempfehlungen für die Qualitätssicherung, Fort- und Weiterbildung im Rettungsdienst, den Einsatz von Telenotärzten, digitale Patientensteuerung und Ersthelfer-Alarmierungssysteme.
- Grenzüberschreitende Rettungsdiensteinsätze werden rechtlich erleichtert, insbesondere beim Mitführen von Betäubungsmitteln in Rettungsfahrzeugen.
- Offene Sprechstunden der Vertragsärzte müssen künftig besser über die Woche verteilt werden, um die Akutversorgung zu verbessern und Notaufnahmen zu entlasten.
- Die Abrechnung von Notfallrettung und Krankentransporten wird standardisiert und digitalisiert, ärztliche Verordnungen werden durch das Ergebnis der Notrufabfrage ersetzt.
- Berichtspflichten und Evaluationen werden ausgeweitet, um die Wirkung der neuen Strukturen und Steuerungsmechanismen zu überprüfen.
Diese Maßnahmen zielen auf eine bessere Steuerung, Entlastung und Vernetzung der Notfallversorgung, eine klarere Abgrenzung der Leistungsbereiche und eine höhere Versorgungsqualität für die Patienten.
| Datum erster Entwurf: | 17.11.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |