Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

| Offizieller Titel: | Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 06.05.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Hinweis: | Frühere Fassung des Referentenentwurfs vom 17.11.25 |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform der Notfallversorgung in Deutschland, um eine bundesweit einheitliche, effizientere und besser vernetzte Notfall- und Akutversorgung sicherzustellen. Die Lösung besteht in der verbindlichen Vernetzung der drei Versorgungsbereiche (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste), der Einführung integrierter Notfallzentren, dem Ausbau telemedizinischer und aufsuchender Versorgung und der Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Der Entwurf verweist auf bestehende Defizite in der Steuerung von Hilfesuchenden und die Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten, die teils auf Fehlsteuerungen und mangelnde Vernetzung zurückzuführen sind. Es wird auf bereits bestehende Initiativen und Modellprojekte sowie auf den Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (CDU/CSU und SPD) verwiesen, der die Reform vorsieht. Die Notwendigkeit ergibt sich aus steigenden Fallzahlen, Fachkräftemangel und regional unterschiedlichen Strukturen.
Kosten:
- Bund: 225 Mio. Euro Mehrausgaben (2027–2031) für die digitale Infrastruktur der Notfallrettung.
- Länder/Kommunen: Geringfügige Kosten, vor allem für organisatorische Maßnahmen und Teilnahme an Gremien. Investitionskosten für integrierte Notfallzentren werden als gering eingeschätzt, da meist bestehende Strukturen genutzt werden.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Jährliche Mehrausgaben von ca. 140 Mio. Euro (98 Mio. Euro für den aufsuchenden Dienst, 42 Mio. Euro für Akutleitstellen), zusätzlich 100 Mio. Euro für vertragsärztliche Versorgung und 26 Mio. Euro für Telematik-Anschluss. Dem stehen jährliche Einsparungen von ca. 1,2 Mrd. Euro gegenüber (z. B. durch effizientere Steuerung, weniger unnötige Transporte, bessere Fallzuweisung).
- Private Krankenversicherung: Jährlicher Mehraufwand von 12 Mio. Euro, dem langfristig Einsparungen von rund 103 Mio. Euro gegenüberstehen.
- Bürger/Wirtschaft/Verwaltung: Für Bürger entstehen keine Kosten, sondern eine Entlastung (z. B. geringeres Risiko, selbst für Rettungseinsätze zahlen zu müssen, weniger Zeit- und Sachaufwand durch telemedizinische Versorgung). Die Wirtschaft wird um jährlich ca. 207,6 Mio. Euro entlastet, die Verwaltung hat einen jährlichen Mehraufwand von ca. 1,88 Mio. Euro und einmalig ca. 2,33 Mio. Euro.
Inkrafttreten:
Das Gesetz sieht vor, dass die Standorte für integrierte Notfallzentren innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten festgelegt werden. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
- Der Entwurf wird als dringend notwendig und besonders eilbedürftig bezeichnet, um die Überlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste zu beheben und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
- Es gibt keine Alternativen, die die Ziele in gleichem Maße erreichen würden.
- Das Gesetz ist nicht befristet, sieht aber eine Evaluierung der Maßnahmen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen vor.
- Es werden keine nachteiligen Auswirkungen für Verbraucher, Gleichstellung oder Demografie erwartet; vielmehr wird die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefördert.
- Das Gesetz ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar und unterstützt mehrere Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung (Gesundheit, Infrastruktur, sozialer Zusammenhalt).
- Die Reform bringt Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere durch Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- Medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung definiert, mit eigenem Leistungsanspruch für Versicherte.
- Anspruch auf medizinische Notfallrettung umfasst Notfallmanagement (inkl. standardisierter Notrufabfrage und Ersthelfer-Alarmierung), notfallmedizinische Versorgung vor Ort und Notfalltransport.
- Notfallmanagement beinhaltet auch telefonische/telemedizinische Beratung, Anleitung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und Nutzung digitaler Ersthelfer-Apps sowie Zugriff auf ein bundesweites AED-Kataster.
- Notfallversorgung vor Ort wird je nach Qualifikation von Rettungsfachpersonal, Notfallsanitätern oder Notärzten (auch telemedizinisch) durchgeführt.
- Notfalltransport erfolgt in eine geeignete Einrichtung, die sowohl medizinisch geeignet als auch erreichbar ist; auch Sekundär- und Intensivtransporte sind umfasst.
- Für Notfallrettung und Notfalltransport wird eine pauschale Zuzahlung von 10 Euro pro Einsatz eingeführt.
- Krankenfahrten (ohne medizinische Betreuung) und Krankentransporte (mit medizinischer Betreuung) werden klar von der Notfallrettung abgegrenzt und geregelt.
- Anspruch auf Kostenübernahme für Krankenfahrten und Krankentransporte wird präzisiert, inkl. Regelungen zu Genehmigung und Zuzahlung.
- Einführung von Akutleitstellen als zentrale Anlaufstellen für akute ambulante Behandlungsbedarfe, erreichbar unter der 116117, mit verbindlichen Erreichbarkeitsvorgaben und standardisierter Ersteinschätzung.
- Akutleitstellen vermitteln Patienten in die geeignete Versorgungsebene (Regelversorgung, Notdienst, Hausbesuch, Videosprechstunde etc.) und können bei Bedarf direkt an den Notruf 112 weiterleiten.
- Kassenärztliche Vereinigungen müssen rund um die Uhr (24/7) eine Akutversorgung sicherstellen, auch durch telemedizinische und aufsuchende Dienste.
- Flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten, bestehend aus Notaufnahme, Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzungsstelle.
- Steuerung der Patienten im INZ durch standardisierte Ersteinschätzung, ggf. Weiterleitung in Kooperationspraxen oder Regelversorgung.
- Spezielle INZ für Kinder und Jugendliche werden eingerichtet, sofern ausreichend Fachärzte verfügbar sind; andernfalls telemedizinische Anbindung.
- Einführung eines bundesweiten, softwarebasierten Ersteinschätzungsverfahrens für alle Notfallstrukturen, mit verbindlicher Anwendung und Dokumentation.
- Digitale Notfalldokumentation und verpflichtende Nutzung digitaler Schnittstellen für die Übermittlung von Behandlungsdaten und Versorgungskapazitäten.
- Aufbau eines Versorgungskapazitätennachweises zur Echtzeit-Erfassung freier Kapazitäten in Notaufnahmen und anderen Versorgungseinrichtungen.
- Verpflichtende Nutzung interoperabler Ersthelfer-Alarmierungssysteme durch die Leitstellen.
- Förderung der Digitalisierung der Notfallrettung (z.B. Notrufabfrage, Dokumentation, Ersthelfer-Apps) mit Bundesmitteln.
- Einführung von Gesundheitsleitsystemen durch Kooperation von Notrufleitstellen und Akutleitstellen zur besseren Patientensteuerung und Vernetzung.
- Einrichtung eines Fachgremiums medizinische Notfallrettung zur Entwicklung bundesweiter Rahmenempfehlungen (z.B. für Abfragesysteme, Telenotärzte, Fortbildungen).
- Verpflichtung zur Qualitätssicherung und bundesweiter Datenerhebung in der medizinischen Notfallrettung.
- Neue Finanzierungsregelungen für Notfallrettung, Akutleitstellen und Digitalisierung, inklusive Beteiligung der privaten Krankenversicherung.
- Einführung eines bundesweiten AED-Katasters zur schnellen Lokalisierung von Defibrillatoren im Notfall.
- Erleichterung der Arzneimittel- und Medizinprodukteabgabe in Notdienstpraxen für den akuten Bedarf.
- Vereinfachung des grenzüberschreitenden Mitführens von Betäubungsmitteln in Rettungsdienstfahrzeugen bei Auslandseinsätzen.
- Verpflichtung zu einer gleichmäßigen Verteilung offener Sprechstunden in Arztpraxen zur Verbesserung der Akutversorgung.
Diese Punkte bilden die zentralen inhaltlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs ab.
| Deutsches Ärzteblatt, 21.04.2026 | Bundeskabinett berät am Mittwoch über Gesetz zur Notfallversorgung |
| Deutsches Ärzteblatt, 14.04.2026 | Notfallreform: Krankenhäuser äußern Kritik am Referentenentwurf |
| Apotheker Zeitung, 25.02.2026 | Notfallreform: BMG will Kabinettsbeschluss bis Ende März |
| Datum erster Entwurf: | 17.11.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 22.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die meisten Absender machen keine konkreten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Eine Ausnahme bildet die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die am 14.11.2025 um eine Stellungnahme gebeten wurde und bis einschließlich 03.12.2025 Stellungnahmen gesammelt hat, was einer Beteiligungsphase von 19 Tagen entspricht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit Mitte November 2025 den Referentenentwurf vorgelegt hat und die Frist zur Stellungnahme bis zum 04.12.2025 als zu kurz bewertet wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Beteiligungsphase in den meisten Fällen zwischen Mitte November und Anfang Dezember 2025 lag, mit einer Dauer von etwa zwei bis drei Wochen.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Notfallreform ist grundsätzlich positiv: Die meisten Verbände, Fachgesellschaften und Organisationen begrüßen die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Notfallversorgung zu modernisieren, die Sektoren besser zu vernetzen, die Digitalisierung voranzutreiben und die medizinische Notfallrettung als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren. Breite Zustimmung gibt es für die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ), die Stärkung der Patientensteuerung und die Förderung digitaler Instrumente. Gleichzeitig äußern nahezu alle Stellungnahmen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung: Kritisiert werden insbesondere die Finanzierung (unzureichend, intransparent, Gefahr der Unterfinanzierung), fehlende bundeseinheitliche Standards, die Gefahr von Doppelstrukturen, mangelnde Einbindung relevanter Akteure (z.B. Pflege, Hebammen, Hilfsorganisationen, Kommunen), zu kurze Umsetzungsfristen, unklare Zuständigkeiten sowie die Gefahr sozialer Ungleichheiten durch Zuzahlungen. Einzelne Stellungnahmen (u.a. von kommunalen Spitzenverbänden) äußern verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundesgesetzliche Regelung des Rettungsdienstes.
Meinungen im Detail
1. Struktur und Steuerung der Notfallversorgung
Die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) wird von nahezu allen medizinischen Fachgesellschaften, Krankenhausträgern, Krankenkassen und Patientenvertretungen begrüßt. Kritisch gesehen werden jedoch die geplante Standortbestimmung (zu unverbindlich, zu starke Rolle der Krankenkassen, mangelnde Länderkompetenz), die Gefahr von Doppelstrukturen (v.a. von Hausärzte- und Facharztverbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Apothekenverbänden), fehlende verbindliche Standards und die Gefahr regionaler Flickenteppiche (insbesondere von Krankenkassenverbänden, GKV-Spitzenverband, IKK, G-BA, kommunalen Spitzenverbänden). Viele fordern eine stärkere Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Festlegung bundeseinheitlicher Vorgaben. Die Einbindung von Spezialversorgungen (Kinder, Geriatrie, Psychiatrie, Geburtshilfe, Radiologie, Pneumologie, HNO, Kardiologie) wird von den jeweiligen Fachgesellschaften als unzureichend bewertet, mit Forderung nach expliziter Nennung und struktureller Verankerung.
2. Finanzierung und Vergütung
Die Finanzierung der Notfallversorgung ist ein zentraler Kritikpunkt. Krankenhäuser, Hilfsorganisationen, kommunale Spitzenverbände und viele Fachgesellschaften kritisieren die geplante Finanzierung als unzureichend, intransparent und nicht kostendeckend. Die duale Finanzierung wird von Rettungsdienst- und Luftrettungsorganisationen sowie dem Malteser Hilfsdienst abgelehnt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Hausärzteverbände lehnen die hälftige Finanzierung neuer Strukturen durch die KVen ab und fordern eine vollständige Finanzierung durch die Krankenkassen. Sozialverbände, Patientenorganisationen und Gewerkschaften lehnen Zuzahlungen ab, da sie sozial ungerecht seien. Die Private Krankenversicherung (PKV) fordert die steuerfinanzierte Übernahme von Strukturkosten. Arbeitgeberverbände (BDA) fordern eine Begrenzung der Beitragssätze und mehr Effizienz.
3. Digitalisierung und Interoperabilität
Die Digitalisierung der Notfallversorgung wird von nahezu allen Verbänden begrüßt. Besonders betont werden die Notwendigkeit interoperabler IT-Systeme, standardisierter digitaler Schnittstellen (z.B. FHIR, HL7), die Einführung digitaler Ersteinschätzungsinstrumente, die verpflichtende digitale Notfalldokumentation und die Nutzung der Telematikinfrastruktur. Bitkom, gematik, medizinische Fachgesellschaften und die Wissenschaft fordern offene, standardisierte Schnittstellen, eine ausreichende Finanzierung der digitalen Infrastruktur und eine kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation. Kritik gibt es an zu kurzen Umsetzungsfristen und an der mangelnden Einbindung von Fachgesellschaften bei der Festlegung von Standards.
4. Personal, Qualifikation und Einbindung von Akteuren
Der Fachkräftemangel und die fehlende Einbindung wichtiger Berufsgruppen werden von Gewerkschaften (ver.di, DGB), Pflegeverbänden (DBfK, DPR), Hebammenverbänden, Rettungsdienstverbänden, Ärztekammern und Patientenvertretungen betont. Gefordert werden verbindliche Personalbemessung, gesetzliche Verankerung pflegerischer, hebammenspezifischer und psychosozialer Kompetenzen, die Einbindung von Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses, Hebammen und Notfallpsychologen sowie eine stärkere Beteiligung von Hilfsorganisationen, Kommunen und Patientenvertretungen in Entscheidungsprozessen. Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Qualifikations- und Fortbildungsstandards für Notfallsanitäter und die rechtliche Absicherung heilkundlicher Maßnahmen werden von Berufsverbänden betont.
5. Spezifische Versorgungsbedarfe und vulnerable Gruppen
Fachgesellschaften und Verbände aus Kinder- und Jugendmedizin, Geriatrie, Psychiatrie, Psychosomatik, Geburtshilfe, Behindertenhilfe und Sozialverbände kritisieren, dass die besonderen Bedarfe vulnerabler Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gefordert werden spezifische Strukturen (z.B. KINZ für Kinder, geriatrische Einheiten, psychiatrische Krisendienste), kindgerechte und altersgerechte Ersteinschätzungsinstrumente, barrierefreie und inklusive Versorgung, Sprachmittlung, Schutz vor Zugangshürden (z.B. für Menschen ohne Krankenversicherung) und die Berücksichtigung psychosozialer und pflegerischer Angebote. Die BAG SELBSTHILFE, Ärzte der Welt, Diakonie und Paritätischer Wohlfahrtsverband fordern explizite Regelungen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
6. Patientensteuerung, Ersteinschätzung und Qualitätssicherung
Die Einführung einer bundesweit einheitlichen, digitalen Ersteinschätzung wird von fast allen Akteuren begrüßt, allerdings bestehen unterschiedliche Vorstellungen zur Ausgestaltung (ärztlich vs. nicht-ärztlich, zentral vs. dezentral, verpflichtend vs. optional). Viele fordern eine wissenschaftliche Validierung, kontinuierliche Evaluation und die Berücksichtigung besonderer Patientengruppen. Die Qualitätssicherung, die Veröffentlichung von Qualitätsdaten und der Aufbau eines bundesweiten Notfallregisters werden von Fachgesellschaften und Patientenvertretungen gefordert.
7. Organisation und Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die Organisation des Rettungsdienstes ist zwischen Bund, Ländern und Kommunen umstritten. Kommunale Spitzenverbände, vfdb und DRK betonen die föderale Verantwortung und lehnen eine bundesgesetzliche Regelung der Organisation ab, während Krankenkassen und Arbeitgeberverbände bundesweite Vorgaben und eine Stärkung des G-BA fordern. Die Einbindung von Leistungserbringerverbänden und die Mitbestimmung in Gremien werden von den Hilfsorganisationen, Berufsverbänden und Ärztekammern gefordert. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden geäußert.
8. Weitere Aspekte
Spezifische Themen wie die Einbindung von Laienhelfern und AEDs (BVMed), die Rolle der Apotheken (ABDA, BVVA), die Integration der Unfallversicherung (DGUV), die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung (DEKV, BKK), die Finanzierung und Organisation von Krankentransporten (BKS), die Einbindung von Palliativmedizin (DGP), die Bedeutung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung (Johanniter, BAGP) und die Forderung nach wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation (AKTIN, DNVF, GMDS, TMF) werden jeweils von den entsprechenden Fachverbänden ausführlich adressiert.
Insgesamt zeigt sich ein differenziertes Bild: Die Reform wird als notwendig und zukunftsweisend angesehen, aber die Umsetzung wird von nahezu allen Seiten als noch nicht ausreichend konkret, finanziell riskant, zu wenig partizipativ und in Teilen sozial unausgewogen bewertet. Die Forderung nach bundeseinheitlichen Standards, klaren Zuständigkeiten, ausreichender Finanzierung, Einbindung aller relevanten Akteure und besonderer Berücksichtigung vulnerabler Gruppen zieht sich durch nahezu alle Stellungnahmen.
„Der vorgelegte Referentenentwurf ist allerdings nur bedingt geeignet, den Besonderheiten der Arzneimittelversorgung in Notfällen angemessen Rechnung zu tragen. Insbesondere berücksichtigt der Entwurf das funktionierende System der Dienstbereitschaft durch öffentliche Apotheken nicht, das durch die zuständigen Apothekerkammern organisiert und durch die einzelnen Betriebserlaubnisinhaber mit Leben gefüllt wird.“
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Notfallreform, insbesondere die verbesserte Verzahnung von ambulantem und stationärem Notdienst zur Vermeidung von Fehl- oder Doppelinanspruchnahmen. Kritisch bewertet die ABDA jedoch die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Arzneimittelversorgung: Der Entwurf sieht Parallelstrukturen zur bestehenden, von den Apothekerkammern organisierten Notdienststruktur vor, was zu einer Schwächung des bewährten Systems und zu einer Umverteilung von Fördermitteln aus dem Nacht- und Notdienstfonds führen würde. Die Stellungnahme lehnt die geplanten apothekenrechtlichen Änderungen (insbesondere in den Artikeln 5 und 6 sowie §§ 123 ff SGB V) ab, sofern eine Koordinierung mit den zuständigen Behörden erfolgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen auf die Finanzierung und Organisation des Apothekennotdienstes, 2) die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Definition und Einbindung der Apothekerkammern bei der Versorgung von Notdienstpraxen, und 3) die Kritik an der Schaffung von Parallelstrukturen und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastung für Apotheken. Die ABDA fordert stattdessen eine Nutzung und Stärkung der bestehenden Strukturen und eine bessere Abstimmung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Apothekerkammern. Fachbegriffe wie 'zweite Offizin' (zusätzlicher Betriebsraum einer Apotheke), 'Versorgungsvertrag' (Vertrag zwischen Apotheke, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenhaus zur Arzneimittelversorgung im Notdienst) und 'Nacht- und Notdienstfonds' (Finanzierungsinstrument zur Unterstützung des Apothekennotdienstes) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die ADAC Luftrettung gGmbH begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehene digitale standardisierte Notrufabfrage, die Rechtssicherheit schafft, sowie die Einführung telemedizinischer Notfallberatung. Allerdings müssen einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sein und trotz verschiedener Systeme und Apps eine Alarmierung bundesweit sichergestellt werden.“
Die ADAC Luftrettung gGmbH begrüßt grundsätzlich die im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung, Standardisierung und Professionalisierung der Notfallversorgung in Deutschland. Besonders positiv bewertet werden die Einführung einer digitalen, standardisierten Notrufabfrage, die telemedizinische Notfallberatung und die bundesweite Einbindung von Ersthelfern über digitale Alarmierungssysteme. Die Organisation betont die Notwendigkeit einheitlicher Qualitätsstandards und fordert, dass die Alarmierungssysteme bundesweit interoperabel sind. Kritisch sieht die ADAC Luftrettung gGmbH die geplante Vergütungsregelung, insbesondere die Gefahr eines dualen Finanzierungssystems, das das finanzielle Risiko auf die Leistungserbringer verlagern könnte. Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung einer zentralen Leitstelle für die Koordination von Luftrettungsmitteln hervor und fordert eine stärkere Berücksichtigung der spezifischen Belange der Luftrettung, etwa durch einen festen Sitz mit Stimmrecht in relevanten Gremien. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Digitalisierung und Vernetzung der Notfallversorgung (inkl. digitale Dokumentation, Versorgungskapazitätennachweis, GPS-basiertes Monitoring), 2) Die Vergütungs- und Finanzierungsregelungen für Leistungserbringer, und 3) Die Einbindung und Standardisierung von Ersthelferalarmierungssystemen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In weiten Teilbereichen greift der Referentenentwurf diese Anforderungen auf: In den Anlaufstellen und Leitstellen für Notfälle soll eine psychiatrische Basiskompetenz gewährleistet werden. Dies betrifft die durch die Kassenärztliche Vereinigung vorzuhaltenden Akutleitstellen und die Leitstellen der Rettungsdienste. Hier fehlt es noch zumindest an Hinweisen in der Begründung, ist jedoch auch mit den Rettungsdienstgesetzen der Länder kompatibel zu gestalten.“
Die Stellungnahme der Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK) zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung betont, dass die aktuellen Strukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Krisen- und Notfallsituationen unzureichend sind. Es fehlen flächendeckende, rund um die Uhr verfügbare, niedrigschwellige Krisenhilfen, die zudem nicht ausreichend mit dem allgemeinen Rettungs- und Notfallsystem verknüpft sind. Die APK fordert daher: 1) den Ausbau ambulanter, multiprofessioneller Krisenhilfen mit 24/7-Erreichbarkeit, 2) deren verbindliche Anbindung an das Rettungs- und Notfallsystem, auch telemedizinisch, und 3) die Sicherstellung psychiatrischer Kompetenz in Notfallzentren zur besseren Unterscheidung zwischen psychischen und körperlichen Notfällen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit regionaler und bundesweiter Regelungen, die Einbindung weiterer Akteure wie Polizei und Gerichte, sowie die explizite Berücksichtigung der besonderen Bedarfe psychisch erkrankter Menschen in allen relevanten gesetzlichen Vorgaben und Ersteinschätzungsinstrumenten. Die APK begrüßt, dass viele ihrer Forderungen im Referentenentwurf aufgegriffen werden, sieht aber bei der konkreten Ausgestaltung, insbesondere bei der Sicherstellung psychiatrischer Basiskompetenz, der digitalen Fallübergabe und der Finanzierung ambulanter Krisenhilfen, noch Nachbesserungsbedarf.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung markiert einen Paradigmenwechsel von erheblicher Tragweite und ist in den avisierten Zielen grundsätzlich zu begrüßen. Als methodenorientierte Gesellschaften mit Expertise in den Bereichen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, in der Notfall- und Akutmedizin sowie in der Versorgungsforschung sehen wir jedoch relevante Nachbesserungen insbesondere bei der Harmonisierung der Dokumentation, der Validierung digitaler Systeme und der unabhängigen Evaluation als zwingend erforderlich an.“
Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Notfallgesetzes wird von vier wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünden getragen und bewertet die geplante Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv, sieht aber in mehreren zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer konsequenten Digitalisierung und Interoperabilität, also der Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, nahtlos zusammenzuarbeiten. Die Stellungnahme fordert, dass die Harmonisierung der Dokumentation und die Definition von Mindeststandards durch einschlägige Fachgesellschaften erfolgen muss, um praxistaugliche und valide Kommunikationsstandards zu gewährleisten. Weiterhin wird die Einführung evidenzbasierter, also wissenschaftlich fundierter, Entscheidungs- und Steuerungssysteme in der Notfallversorgung begrüßt, jedoch auf die zwingende Notwendigkeit von Validierung, kontinuierlicher Evaluation und unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung hingewiesen. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach einer kontinuierlichen, unabhängigen Versorgungsforschung, um die Auswirkungen der Reformen auf die Versorgungsqualität und Patientensicherheit zu überwachen. Die Stellungnahme betont, dass alle Regelungen für alle Patient:innen gelten müssen, unabhängig vom Versicherungsstatus. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Digitalisierung und Interoperabilität (inklusive Harmonisierung der Dokumentation und Einführung digitaler Technologien entlang der Rettungskette), 2) evidenzgesteuerte Notfallversorgung (Validierung und Evaluation digitaler Systeme, Aufbau eines bundesweiten Notfallregisters), 3) kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation und Versorgungsforschung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert die richtigen Engpässe in der Notfallversorgung und hat die Erkenntnisse und die Hinweise aus den zurückliegenden Gesetzentwürfen sachgerecht und im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung aufgegriffen. Auf dieser Basis sind bereits kurzfristig relevante Versorgungsverbesserungen realisierbar.“
Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt für die umfassende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland. Der Entwurf greift zentrale Schwachstellen der bisherigen Notfallversorgung auf und bietet kurzfristig umsetzbare Verbesserungen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Notfallversorgung nach medizinischer Dringlichkeit zu steuern und die Ressourcen effizient einzusetzen. Kritisch angemerkt wird, dass die finanziellen Anreize und die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren noch nicht ausreichend geregelt sind. Die AKG-Kliniken fordern unter anderem: (1) eine stärkere Berücksichtigung ambulanter Behandlungskapazitäten in der Steuerung, (2) die umfassende Nutzung der Diagnostik in Krankenhäusern auch für Kooperationspraxen, (3) finanzielle Anreize für die Annahme und Versorgung von Notfallpatienten in Kooperationspraxen, (4) die telemedizinische Einbindung von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin in integrierte Notfallzentren (INZ), sowie (5) die Priorisierung von INZ an Standorten mit der höchsten Notfallstufe. Besonders ausführlich thematisiert werden die Ausgestaltung und Standortwahl von INZ, die Rolle und Finanzierung von Kindernotfallzentren sowie die Notwendigkeit klarer Koordinierungsfunktionen zwischen Krankenhäusern und Leitstellen. Die AKG-Kliniken sprechen sich zudem für eine kurzfristige Anhebung der Notfallstufenzuschläge aus, um die bestehenden Strukturen bis zur Umsetzung der Reform zu sichern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Auch wenn der vorliegende Referentenentwurf in die richtige Richtung geht, greift er an einigen Stellen noch zu kurz. Die ambulante Notfallversorgung muss zukünftig gebündelt in INZ im Krankenhaus erbracht werden. Um sektorspezifische Interessen wirklich zu überwinden, ist es aus AOK-Sicht geboten, INZ als eigenständige und fachlich unabhängige Versorgungseinheiten zu organisieren.“
Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Stoßrichtung des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung, sieht jedoch an vielen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme betont, dass die Reform nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern im Zusammenhang mit anderen Reformvorhaben wie der Krankenhausreform und der Primärversorgung stehen muss. Zentral ist die Forderung, die Notfallversorgung in sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten zu bündeln, um Patientinnen und Patienten strukturiert und effizient in die jeweils richtige Versorgungsebene (ambulant oder stationär) zu steuern. Die AOK fordert einheitliche bundesweite Standards für die INZ, eine klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern sowie eine stärkere Einbindung digitaler und telemedizinischer Instrumente. Besonders kritisch sieht der Verband die im Gesetzentwurf angenommenen Einsparpotenziale: Einsparungen seien nur erreichbar, wenn auch die Krankenhausreform und eine echte Ambulantisierung umgesetzt werden. Die kurzfristige Einführung neuer Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird abgelehnt, da sie zu steigenden Ausgaben führen könnte. Drei ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Ausgestaltung und Steuerung der INZ als zentrale Anlaufstellen, 2) die Notwendigkeit verbindlicher, bundesweiter Standards und digitaler Vernetzung (z.B. einheitliches Ersteinschätzungsinstrument), 3) die realistische Einschätzung der Finanzierbarkeit und die Kritik an den angenommenen Einsparungen, insbesondere im Bereich Rettungsdienst.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen der Notfallversorgung in den Ländern müssen aus Sicht des ASB grundsätzlich sachorientiert hinterfragt werden. Neben einer Harmonisierung der medizinischen und strukturellen Grundlagen ist aus unserer Sicht eine Vereinheitlichung der Rechts- und Finanzierungsgrundlagen unverzichtbar.“
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) bewertet den Gesetzentwurf zur Notfallreform überwiegend differenziert und kritisch-konstruktiv. Der ASB begrüßt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die stärkere Digitalisierung, die Definition rettungsdienstlicher Notfälle und die Einbindung von Ersthelfern über digitale Alarmierungssysteme. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die anerkannten Hilfsorganisationen – die 80% der Rettungsdienste stellen – auf Bundesebene verbindlich in Entscheidungs- und Beratungsgremien einzubinden. Der Verband fordert bundeseinheitliche Regelungen zur Qualitätssicherung und Finanzierung, da die aktuelle Aufteilung zwischen Länderzuständigkeit und Krankenkassenverträgen als unklar und problematisch angesehen wird. Die Finanzierung der Notfallrettung und der digitalen Infrastruktur müsse für die Leistungserbringer kostendeckend und langfristig gesichert sein. Der ASB mahnt eine klare und einheitliche Nomenklatur im Gesetz an und sieht die Gefahr, dass die Vielzahl freiwilliger oder unverbindlicher Regelungen das Ziel einer bundesweit einheitlichen, effektiven und wirtschaftlichen Notfallversorgung gefährdet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und Mitbestimmung der Hilfsorganisationen, 2) die Finanzierung und Kostendeckung für Leistungserbringer, 3) die Digitalisierung und die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Schnittstellen und Standards.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vertreter des Rettungsdienstes, insbesondere solche, die in wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften beteiligt sind, sind auch bei der Reform der Notfallversorgung zentral und mit Stimmrecht zu beteiligen.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einheitlicher digitaler Standards (z.B. FHIR, HL7) für die Notfallversorgung, fordert eine stärkere Einbindung wissenschaftlicher Fachgesellschaften mit Stimmrecht bei der Reform und begrüßt die geplante Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ). Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Digitalisierung der Notfallversorgung, insbesondere die verpflichtende Nutzung standardisierter digitaler Schnittstellen und Dokumentation; 2) Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und die Einbindung von Fachgesellschaften mit Stimmrecht in Entscheidungsprozesse; 3) Die spezielle Berücksichtigung von Kindern, Jugendlichen und palliativmedizinischer Versorgung in der Notfallstruktur. Die AWMF verweist mehrfach auf die Notwendigkeit, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Versorgung vulnerable Gruppen zu verbessern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die bestehenden rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind so zu überarbeiten, dass sie die praktische Durchsetzbarkeit der Nothelferansprüche von Krankenhäusern ermöglichen.“
Die Stellungnahme von Ärzte der Welt e.V. zum Referentenentwurf der Notfallreform kritisiert, dass Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland weiterhin keinen verlässlichen Zugang zur medizinischen Notfallversorgung haben. Die Organisation berichtet aus ihrer Praxis, dass Betroffene – darunter Deutsche ohne Krankenversicherung, Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, nicht-leistungsberechtigte EU-Bürger*innen und Personen ohne Nachweis über ihre Absicherung – häufig schon vor einer Ersteinschätzung in Notaufnahmen abgewiesen werden. Ein zentrales Problem sieht Ärzte der Welt e.V. in den bestehenden gesetzlichen Regelungen (§ 6a AsylbLG und § 25 SGB XII), die eine Kostenerstattung für Krankenhäuser im Notfall vorsehen, aber in der Praxis kaum durchsetzbar sind. Die Organisation fordert eine Überarbeitung dieser Paragrafen, die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Unterstützung der Kommunen sowie die Sicherstellung von Sprachmittlung in der Notfallversorgung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die strukturellen und rechtlichen Hürden für die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung, 2) die praktische Undurchsetzbarkeit der Kostenerstattung für Krankenhäuser, und 3) die Notwendigkeit von Sprachmittlung in Notfallsituationen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne ein klares Bekenntnis zur Priorisierung und Steuerung werden sich dabei weder ein gezielterer Einsatz begrenzter medizinischer Ressourcen noch relevante Einsparungen für die Krankenkassen erreichen lassen. Dies sieht der BVKJ in dem vorliegenden Entwurf noch völlig unzureichend gewährleistet.“
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt grundsätzlich die geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland, sieht jedoch im vorgelegten Gesetzentwurf erhebliche Defizite. Der BVKJ kritisiert, dass die Priorisierung und Steuerung medizinischer Ressourcen nicht ausreichend gewährleistet ist. Besonders betont wird, dass die Notfallversorgung stärker bedarfsorientiert und nicht nach subjektiven Bedürfnissen der Patient*innen erfolgen muss. Der Verband fordert eine verbindliche Ersteinschätzung (Triage) mit klaren Steuerungsmechanismen, um Fehlinanspruchnahmen zu vermeiden und die begrenzten personellen Ressourcen – insbesondere in der Pädiatrie – zu schützen. Eine Ausweitung von Dienstpflichten für Kinder- und Jugendärzt*innen wird abgelehnt, da die Belastungsgrenzen bereits erreicht sind. Der BVKJ spricht sich für spezifische Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) aus, die an geeigneten Kliniken angesiedelt sein sollten, und fordert eine realistische Bedarfs- und Ressourcenanalyse. Die Finanzierung der erweiterten Strukturen müsse von den Krankenkassen getragen werden, da der Ärzteschaft keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zugemutet werden können. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer verbindlichen, standardisierten Ersteinschätzung zur Steuerung der Patient*innenströme; 2) Die personellen und strukturellen Grenzen der Kinder- und Jugendärzt*innen, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Dienstpflichten und Öffnungszeiten; 3) Die Forderung nach einer bedarfsorientierten, nicht bedürfnisorientierten Versorgung und die Ablehnung von Doppelstrukturen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Zielsetzung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung unterstützt der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) ausdrücklich, sieht jedoch weiteren Bedarf zur Ergänzung des vorliegenden Entwurfs, um die angestrebten Verbesserungen nachhaltig und umfassend zu realisieren.“
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der auf eine bessere Steuerung und Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste abzielt. Der BDI unterstützt insbesondere die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ), die Vernetzung von Akutleitstellen sowie die gesetzliche Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig fordert der Verband Nachbesserungen, etwa bei der Leitung der INZ (gemeinsame statt alleinige Krankenhausleitung), bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten von Notdienstpraxen (Vermeidung von Doppelstrukturen) und bei der Finanzierung der notdienstlichen Akutversorgung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und Ausgestaltung der INZ, 2) Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags und die Finanzierung der notdienstlichen Versorgung, 3) Die Einführung eines bundesweiten Gesundheitsleitsystems mit verbindlicher Kooperation zwischen den Leitstellen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Um die Akzeptanz und Verbreitung digitaler Lösungen in der Notfallversorgung zu sichern, müssen interoperable Systeme wie der TI-Messenger als technische Basis etabliert und deren laufende Kosten ausreichend berücksichtigt werden.“
Die Stellungnahme des Bitkom zum Gesetzentwurf zur Notfallreform legt den Fokus auf die Digitalisierung und Interoperabilität im Bereich der medizinischen Notfallrettung und Akutversorgung. Bitkom begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung, sieht aber insbesondere bei der technischen Umsetzung Nachbesserungsbedarf. Zentral ist die Forderung, den TI-Messenger (TIM) als verbindliche und interoperable Lösung für die Ersthelferalarmierung und die digitale Kommunikation zwischen den Akteuren zu etablieren, um Insellösungen und Fragmentierung zu vermeiden. Bitkom hebt hervor, dass die laufenden Kosten für digitale Infrastruktur, insbesondere für zertifizierte Messengerdienste, ausreichend finanziert werden müssen, um eine breite Akzeptanz zu gewährleisten. Zudem wird betont, dass offene und standardisierte Schnittstellen für eine medienbruchfreie Fallübergabe verpflichtend sein sollten, um die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Akutleitstellen und Krankenhäusern zu optimieren. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer interoperablen, digitalen Ersthelferalarmierung über den TI-Messenger; 2) Die Finanzierung und Betriebskosten digitaler Infrastruktur, insbesondere für Kommunikationsdienste; 3) Die Bedeutung offener, standardisierter Schnittstellen für eine effiziente und diskriminierungsfreie digitale Zusammenarbeit in der Notfallversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die gesetzliche Aufteilung bildet die realen Versorgungsprozesse erstmals korrekt ab. Besonders positiv sind die verpflichtende standardisierte Notrufabfrage, die rechtliche Verankerung der telefonischen Anleitung lebensrettender Maßnahmen (T-CPR) sowie die Einbindung digitaler Ersthelferalarmierungssysteme.“
Die Björn Steiger Stiftung begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Notfallreform und bewertet die Einführung eines eigenständigen Leistungsanspruchs auf medizinische Notfallrettung als wichtigen Fortschritt. Besonders positiv hervorgehoben werden die verpflichtende standardisierte Notrufabfrage, die rechtliche Verankerung der telefonischen Anleitung lebensrettender Maßnahmen (T-CPR, also telefonische Anleitung zur Wiederbelebung) sowie die Einbindung digitaler Ersthelferalarmierungssysteme. Die Stiftung fordert jedoch bundeseinheitliche und zertifizierte Standards für die Notrufabfrage und Ersthelfer-Apps, eine präzisere Definition der „nächsten geeigneten Einrichtung“ und die verbindliche Integration europäischer Notrufstandards (NG112, das sind europaweit einheitliche Notrufsysteme mit Sprach-, Text- und Videofunktion). Kritisch sieht die Stiftung Zuzahlungen bei lebensbedrohlichen Notfällen und fordert deren Wegfall. Die Reform der Leitstellenstruktur wird begrüßt, allerdings wird eine stärkere Konsolidierung und Interoperabilität zwischen den Notrufnummern 112 und 116117 angemahnt, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. Die Digitalisierung der Notfall- und Akutversorgung wird als zentral angesehen, wobei verbindliche Datensätze, bundesweite Schnittstellen und TI-Kompatibilität (Telematikinfrastruktur) gefordert werden. Die Förderung der Digitalisierung wird als unzureichend bewertet, und es werden klare Qualitätsstandards für Ersthelfer-Apps sowie eine frühere und umfassendere Förderung gefordert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher, qualitätsgesicherter und digitaler Standards für Notrufabfrage und Ersthelfer-Alarmierungssysteme. 2. Die Interoperabilität und Konsolidierung der Leitstellenstrukturen sowie die digitale Fallübergabe. 3. Die Digitalisierung und Vernetzung der Notfallversorgung, einschließlich verbindlicher Datensätze, TI-Anbindung und cloudbasierter Leitstellenlösungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt stellt der Entwurf eine Grundlage für eine moderne, kooperative und patientenorientierte Notfallversorgung dar. Entscheidend wird nun sein, die strukturellen und digitalen Voraussetzungen so auszugestalten, dass sie den Versicherten, den Leistungserbringern und dem Gesamtsystem nachhaltig zugutekommen.“
Die Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung bewertet den Entwurf überwiegend positiv und sieht wichtige Fortschritte für Transparenz, Verlässlichkeit und Qualität in der Notfallversorgung. Besonders begrüßt wird, dass die medizinische Notfallrettung erstmals bundesweit einheitlich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) definiert wird, was zu mehr Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit führt. Die Betriebskrankenkassen (BKK) betonen die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden Patientensteuerung, die durch ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungstool und digitale sowie telefonische Beratungsangebote unterstützt werden soll. Kritisch sieht der Verband die geplante hälftige Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen durch die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, da dies eine zusätzliche Belastung für Beitragszahlende ohne erkennbaren Mehrwert darstellt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1. Die Einführung und Ausgestaltung der Integrierten Notfallzentren (INZ) als zentrale Anlaufstellen mit einheitlicher Ersteinschätzung und sektorenübergreifender Vergütung; 2. Die Bedeutung und Ausgestaltung einer bundesweit interoperablen, digitalen Steuerungslogik zur Patientenlenkung; 3. Die Rolle der Apotheken und die Verbesserung der Arzneimittelversorgung im Rahmen der Notfallversorgung, insbesondere durch Versorgungsverträge und eine stärkere Einbindung von Krankenhausapotheken. Die Stellungnahme fordert zudem eine stärkere Einbindung von Pflegekräften in die Notfallversorgung und spricht sich für eine konsequente Digitalisierung und Qualitätssicherung aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bevölkerung, die mit ihren Versicherungsbeiträgen und Steuergeldern das Gesundheitssystem finanziert, hat ein Anrecht auf eine verlässliche, niedrigschwellige und gut erreichbare Notfallversorgungsstruktur.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP) bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung überwiegend positiv und erkennt zahlreiche Verbesserungsansätze. Die Stellungnahme basiert auf Erfahrungen aus der Patientenberatung und der Patientenvertretung. Besonders betont wird, dass viele Patient:innen die bestehenden Strukturen der Notfallversorgung nicht kennen, was zu Fehlanwendungen wie der Nutzung der Notrufnummer 112 führt. Die BAGP begrüßt die geplante Zusammenarbeit zwischen Rettungsdiensten, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern, die Einführung eines bundeseinheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens sowie Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und bei Hausbesuchen. Kritisch sieht die BAGP Zuzahlungen in der Notfallrettung und fordert eine stärkere Einbindung der Patientenorganisationen in Entscheidungsprozesse. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen, patientenorientierten Struktur der Notfallversorgung, 2) die Ablehnung von Zuzahlungen bei Notfallrettungsleistungen, und 3) die Forderung nach Transparenz und Veröffentlichung von Qualitätsdaten der Notfallversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Klärung, ob eine notdienstliche Akutversorgung notwendig ist, darf und sollte nicht auf Kosten der Patienten getroffen werden.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung, die verschiedenen Bereiche wie den vertragsärztlichen Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste besser zu vernetzen. Die BAG SELBSTHILFE hebt jedoch hervor, dass die geplanten neuen Strukturen und Aufgabenverteilungen für Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend transparent sind. Sie fordert eine stärkere Förderung der Gesundheitskompetenz, insbesondere durch verständliche Aufklärung und Transparenz über Zuständigkeiten. Kritisch sieht die BAG SELBSTHILFE die rechtlichen Unsicherheiten bei der Kostenübernahme für Rettungseinsätze und die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten weiterhin mit hohen Rechnungen belastet werden könnten. Auch die Einführung digitaler Instrumente wie das digitale Ersteinschätzungsprogramm wird skeptisch betrachtet, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Praxistauglichkeit und der Berücksichtigung besonderer Patientengruppen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtlichen und praktischen Risiken bei der Einführung eines Anspruchs auf medizinische Notfallrettung, 2) die Komplexität und Unsicherheit bei Fahrtkostenregelungen und Krankentransporten, sowie 3) die Notwendigkeit von Patientenbeteiligung und transparenter Aufklärung bei der Schaffung neuer Strukturen wie Integrierten Notfallzentren und Akutleitstellen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundesärztekammer hält Änderungen am Gesetzesentwurf für erforderlich und steht bereit, den ärztlichen Sachverstand in den weiteren Reformprozess einzubringen, um eine dauerhaft tragfähige, qualitativ hochwertige, patienten- und mitarbeitergerechte Notfallversorgung in Deutschland zu gewährleisten.“
Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Referentenentwurf zur Notfallreform, der erstmals die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Versorgung stärker miteinander verzahnt. Der Entwurf baut auf bestehenden Strukturen wie Leitstellen und Notdienstpraxen auf und sieht zahlreiche Verbesserungen vor, darunter die Einbindung von Ersthelfern über digitale Systeme, die Förderung telemedizinischer Leistungen und die Digitalisierung der Notfallversorgung. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit ausreichender Kapazitäten in allen Versorgungsbereichen, die Integration des Rettungsdienstes als dritte Säule der Notfallversorgung und die Bedeutung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Die Bundesärztekammer kritisiert jedoch die fehlende strukturelle Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung in den Reformprozess, sieht Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung und warnt vor zusätzlichen Belastungen durch neue Angebote ohne ausreichendes Personal. Ausführlich thematisiert werden: 1) die Rolle und Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst, 2) die Digitalisierung und der Austausch von Gesundheitsdaten (z.B. Notfallakte), und 3) die Herausforderungen bei der Umsetzung der Reform angesichts des bestehenden und sich verschärfenden Fachkräftemangels.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Durch den telemedizinischen Einbezug von Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie den Einbezug komplementärer notfallpsychiatrischer Dienste, wie z. B. Krisendienste, soll eine fachgerechte Ersteinschätzung und Weitervermittlung von Menschen mit psychischen Krisen sichergestellt werden. Dies wird von der BPtK ausdrücklich begrüßt.“
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt zum Gesetzentwurf der Notfallreform Stellung und begrüßt grundsätzlich die geplanten Verbesserungen in der Notfallversorgung. Besonders betont wird die Notwendigkeit, psychotherapeutische und psychiatrische Fachkompetenz in Integrierten Notfallzentren (INZ) sicherzustellen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Die BPtK fordert, dass psychologische Psychotherapeut*innen und künftige Fachpsychotherapeut*innen neben Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie zwingend in die Notfallversorgung einbezogen werden, da sie maßgeblich an der Versorgung psychischer Erkrankungen beteiligt sind. Der telemedizinische Zugang zu Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen soll insbesondere an Standorten ohne entsprechende Fachabteilungen gewährleistet werden. Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung einer qualifizierten Ersteinschätzung psychischer Krisen, die digitale Dokumentation und die Förderung der Digitalisierung in der Notfallversorgung hervor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Einbindung psychotherapeutischer Fachkompetenz in Notfallzentren, 2) Telemedizinische und telefonische Konsile für psychische Notfälle, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, und 3) Die Notwendigkeit klarer Vorgaben zur personellen und sachlichen Mindestausstattung der Notdienstpraxen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die hier aufgezeigten positiven Elemente in dieser Notfallreform sollen Ansporn dafür bieten, die Regelungen nicht nur konstruktiv zu diskutieren, sondern auch schnellstmöglich umzusetzen.“
Der Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland e.V. (BV ÄLRD) bewertet den Referentenentwurf zur Notfallreform 2025 überwiegend positiv. Die Stellungnahme begrüßt insbesondere die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständige medizinische Leistung in das Sozialgesetzbuch V (SGB V), wodurch die Notfallrettung nicht mehr nur als Transportleistung, sondern als Teil der Krankenbehandlung anerkannt wird. Die geplanten Änderungen betreffen auch die Finanzierung des Rettungsdienstes, die künftig bundesweit einheitlicher geregelt werden soll. Der Verband hebt die Notwendigkeit hervor, das Sachleistungsprinzip (Versicherte erhalten Leistungen direkt, ohne in Vorleistung gehen zu müssen) zu erhalten und Konfliktlösungsmechanismen zwischen Kostenträgern und Rettungsdienstträgern zu verbessern. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die differenzierte Darstellung der neuen Regelungen zu Krankentransporten und deren Finanzierung, 2) die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern, insbesondere durch Akutleitstellen und Integrierte Notfallzentren (INZ), sowie 3) die Auswirkungen der Finanzierungsänderungen auf das Sachleistungsprinzip und die Patientenbelastung. Der Verband begrüßt die geplanten Qualitäts- und Innovationsgremien sowie die Einbindung von Ersthelfern und telemedizinischen Lösungen, mahnt aber an, dass bei allen Änderungen die Patienteninteressen und eine flächendeckende Versorgung im Mittelpunkt stehen müssen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine moderne, organisatorisch unkomplizierte Alternative zum Aufbau kostenintensiver Parallelstrukturen ist es daher, eine konkrete Verfügbarkeitsabfrage für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte bei den notdiensthabenden Apotheken in einem Ampelsystem vorzunehmen.“
Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und begrüßt grundsätzlich das Ziel, medizinische Notfälle besser am Bedarf zu orientieren. Der Verband kritisiert jedoch die geplanten spezifischen Versorgungsverträge nach § 12b ApoG (neu) mit nahegelegenen Apotheken oder die Einrichtung einer zweiten kleinen Apotheke (Mini-Offizin) an Notdienstpraxen. Diese würden zu einer Doppelstruktur neben dem bestehenden Apothekennotdienst führen, für die weder ausreichend pharmazeutisches Personal zur Verfügung steht noch eine wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben ist. Stattdessen schlägt der BVVA vor, die regulär notdiensthabenden Apotheken zu verpflichten, elektronisch über eine Plattform oder App Auskunft über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu geben. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die personellen und finanziellen Belastungen einer Parallelstruktur, 2) Die Machbarkeit und Vorteile eines digitalen Verfügbarkeitsabfragesystems (Ampelsystem), 3) Die Stärkung des bestehenden Apothekennotdienstes ohne zusätzliche Verträge oder Standorte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt bietet es sich aus unserer Sicht an, die Vorschrift (§133) neu zu konzipieren und genauer zu trennen, welche Vorschriften für Leistungen der medizinischen Notfallrettung, Krankentransporte und Krankenfahrten gelten. Dabei sollten Anlehnungen an andere, bereits aktuellere und bestehende, Vorschriften aus dem Leistungserbringerrecht die Vorgaben an die Verhandlungen erweitern. Der Verweis auf die Grundlohnsummenbindung muss entfallen.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. (BKS) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung kritisiert und kommentiert zentrale Regelungen des Entwurfs. Der Verband fordert eine klarere Abgrenzung zwischen Krankenfahrten (einfache Beförderung von Patienten, z.B. mit Taxi) und Krankentransporten (qualifizierte Beförderung mit medizinischer Betreuung), da die aktuelle Gesetzeslage einen 'grauen Markt' und Unsicherheiten begünstigt. Besonders problematisch sieht der BKS die bisherige Praxis beim Einzug von Eigenanteilen (Selbstbeteiligung der Patienten), da dies zu hohen Zahlungsausfällen bei den Leistungserbringern führt. Der Verband fordert, dass die Krankenkassen konsequent und unabhängig von der Beförderungsart den Eigenanteil einziehen. Weiterhin kritisiert der BKS die vorgesehene einseitige Stärkung der Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen und fordert eine leistungsgerechte Vergütung, die sich nicht an der sogenannten Grundlohnsummenbindung (Begrenzung der Vergütungssteigerung an die allgemeine Lohnentwicklung) orientiert, sondern an den tatsächlichen Kosten, insbesondere den Personalkosten. Der Verband lehnt eine Richtlinienkompetenz des Spitzenverbands der Krankenkassen ab und fordert stattdessen Rahmenempfehlungen, die gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden ausgehandelt werden. Außerdem spricht sich der BKS für ein Anhörungsrecht der Leistungserbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und für eine einheitliche Schiedsregelung für alle Bereiche der Patientenbeförderung aus. Auch die gerichtliche Zuständigkeit für Schiedssprüche soll klar geregelt werden. Abschließend fordert der Verband eine redaktionelle Überarbeitung des Gesetzentwurfs und legt einen eigenen Änderungsvorschlag für §133 SGB V vor. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung und Definition von Krankenfahrten und Krankentransporten, um Missbrauch und Unsicherheiten zu vermeiden. 2. Die Forderung, dass Krankenkassen den Eigenanteil der Patienten einziehen, um Zahlungsausfälle und Verwaltungsaufwand bei Leistungserbringern zu reduzieren. 3. Die Ablehnung der Grundlohnsummenbindung und die Forderung nach leistungsgerechten Vergütungen, die die tatsächlichen Kosten und Tarifsteigerungen berücksichtigen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Notfallreform kann nur dann ihre volle Wirkung zur Entlastung und qualitativen Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems entfalten, wenn sie von einem modernen, abgestimmten und verlässlich finanzierten Bildungs- und Qualifikationssystem begleitet wird.“
Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen (BVBRW) bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf aus bildungspolitischer Sicht. Besonders betont wird die Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen Qualifikations- und Fortbildungssystems für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, das verbindlich geregelt werden muss, um Qualitäts- und Haftungsrisiken zu vermeiden. Der Verband fordert zudem eine eindeutige rechtliche Grundlage für heilkundliche Maßnahmen des Rettungsfachpersonals und hebt die Bedeutung klarer Kompetenzdefinitionen sowie die Einbindung von Berufs- und Fachverbänden in Entscheidungsprozesse hervor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit verbindlicher Qualifikations- und Kompetenzstandards, 2) die rechtliche Absicherung heilkundlicher Maßnahmen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und 3) die Einbindung von Berufsverbänden mit Stimmrecht in das Rahmenempfehlungsgremium.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Geriatrie ist somit ausdrücklich als notfallmedizinisch relevant im Gesetz zu erwähnen.“
Der Bundesverband Geriatrie nimmt zum Gesetzentwurf zur Notfallreform Stellung und legt den Schwerpunkt auf die besondere Berücksichtigung geriatrischer Patientinnen und Patienten (ältere Menschen mit altersmedizinischem Behandlungsbedarf) in der Notfallversorgung. Die Stellungnahme hebt hervor, dass geriatrische Patientengruppen aufgrund ihrer komplexen Krankheitsbilder und erhöhten Risiken besondere Anforderungen an die Notfallversorgung stellen. Der Verband fordert, dass in allen Integrierten Notfallzentren (INZ) spezifische geriatrische Einheiten eingerichtet werden, analog zu den geplanten Zentren für Kinder und Jugendliche, jedoch nicht als eigenständige geriatrische Notfallzentren, sondern als integrierte Einheiten innerhalb der bestehenden Strukturen. Weiterhin wird die explizite Benennung der Geriatrie als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ im Gesetz gefordert, um die altersmedizinische Versorgung rechtlich abzusichern und nicht dem Ermessen der Planungsbehörden zu überlassen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einheitlicher, gesetzlich geregelter Anforderungen an Struktur, Personal und Abläufe der geriatrischen Einheiten und fordert eine entsprechende Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die strukturelle und personelle Einbindung geriatrischer Expertise in INZ, 2) Die rechtliche Gleichstellung der Geriatrie mit anderen notfallmedizinisch relevanten Fachabteilungen, und 3) Die Notwendigkeit spezifischer Mindestanforderungen und Qualitätssicherung für geriatrische Einheiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die explizite Benennung der Geriatrie als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ soll im Sinne einer Klarstellung gewährleisten, dass die Definition notfallmedizinischer Relevanz nicht unbestimmt sein kann. Insbesondere für die altersmedizinische Versorgung muss gelten, dass diese nicht planungsbehördlichen Ermessensspielräumen über die Frage notfallmedizinischer Relevanzen obliegen darf.“
Der Bundesverband Geriatrie e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie begrüßen grundsätzlich die Reform der Notfallversorgung, die eine bessere Vernetzung von vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdiensten anstrebt. Sie betonen jedoch, dass die besonderen Bedürfnisse älterer und geriatrischer Patientinnen und Patienten im Gesetz stärker berücksichtigt werden müssen. Geriatrische Patienten sind häufig multimorbid (haben mehrere Krankheiten gleichzeitig), nehmen viele Medikamente (Polymedikation) und haben eine erhöhte Anfälligkeit (Vulnerabilität/Frailty), was komplexe Behandlungssituationen in der Notaufnahme verursacht. Die Stellungnahme fordert daher die verpflichtende Integration geriatrischer Einheiten in alle integrierten Notfallzentren, analog zu den geplanten spezialisierten Zentren für Kinder und Jugendliche. Außerdem soll die Geriatrie explizit als notfallmedizinisch relevante Fachabteilung im Gesetz genannt werden, um eine altersgerechte Versorgung sicherzustellen und dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit geriatrischer Expertise und Strukturen in Notfallzentren, 2) die Unterschiede und besonderen Risiken geriatrischer Patienten im Vergleich zu jüngeren Patienten, und 3) konkrete Formulierungsvorschläge zur gesetzlichen Verankerung der Geriatrie in der Notfallversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung eines eigenständigen Leistungsanspruchs auf medizinische Notfallrettung ist ein zentraler Schritt hin zu einer modernen, integrierten Akutversorgung, doch bleibt die Rolle des neuen Leistungsanspruchs im Zusammenspiel mit weiteren Akutstrukturen aus Patient:innenperspektive noch nicht als durchgängige, verlässlich abgesicherte Versorgungskette erkennbar.“
Der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) bewertet den Gesetzentwurf zur Notfallreform grundsätzlich als wichtigen Schritt hin zu einer modernen, sektorenübergreifenden und digital unterstützten Notfall- und Akutversorgung. Besonders begrüßt wird die Einführung eines eigenständigen Leistungsanspruchs auf medizinische Notfallrettung, die Etablierung Integrierter Notfallzentren (INZ) als zentrale Anlaufstellen sowie die verbindliche, digitale Ersteinschätzung als Steuerungsinstrument. Der BMC hebt hervor, dass die Reform die bisherige Fokussierung des Rettungsdienstes auf reine Transportleistungen überwindet und die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, vertragsärztlicher Versorgung und Krankenhäusern verbessert. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Versorgungsketten aus Patientensicht noch nicht durchgängig und verlässlich ausgestaltet sind, insbesondere hinsichtlich der Weiterbehandlung nach Erstmaßnahmen und der Gefahr neuer Schnittstellenbrüche. Die geplante Zuzahlungsregelung wird als potenzielles Zugangshindernis für vulnerable Gruppen gesehen. Der BMC fordert klarere Einbettung der Notfallversorgung in die Primärversorgung, bundeseinheitliche Qualifikations- und Qualitätsstandards, eine patientenorientierte Kommunikationsstrategie und die konsequente Digitalisierung mit interoperablen Systemen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und Ausgestaltung der Integrierten Notfallzentren (INZ) und deren Einbindung in die Versorgungskette, 2) die Bedeutung und Umsetzung der digitalen Ersteinschätzung als Steuerungsinstrument, 3) die Digitalisierung und Vernetzung der Notfall- und Akutversorgung, einschließlich der Notfalldokumentation und des Kapazitätsnachweises.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine moderne Notfallversorgung braucht eine starke Laienrettung. Verbandskästen und AEDs sind dafür unverzichtbare Bausteine.“
Die Stellungnahme des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. (BVMed) zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung fordert eine stärkere Einbindung von Laien (also nicht-professionellen Helfern) in die Notfallversorgung, insbesondere durch die bessere Nutzung von Verbandkästen und automatisierten externen Defibrillatoren (AED). Die zentrale Herausforderung ist die niedrige Überlebensrate bei Herz-Kreislaufstillständen außerhalb von Krankenhäusern, da das Zeitfenster bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oft zu lang ist. Die Stellungnahme hebt hervor, dass AEDs und Verbandkästen entscheidende Bausteine für eine moderne Notfallversorgung sind. Es werden ein verpflichtendes bundesweites AED-Register, Mindeststandards für die Verfügbarkeit von AEDs an öffentlichen Orten, die Integration von AEDs und Verbandkästen in kommunale Notfallpläne, verpflichtende Schulungen ab der 7. Klasse sowie rechtliche Absicherung für Laienhelfer gefordert. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit eines bundesweiten AED-Registers, (2) die strukturelle Einbindung und Modernisierung von Verbandkästen (z.B. durch QR-Codes), und (3) die rechtliche Absicherung von Laienhelfern bei der Anwendung von AEDs.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Aufnahme in das SGB V stellt eine Aufwertung des Rettungsdienstes von der reinen Transportleistung hin zu einer medizinischen Versorgungsleistung dar und ist zu begrüßen. Es fehlt eine Integration sozialpsychiatrischer oder palliativmedizinischer Dienste, die zu einer nennenswerten Entlastung des Rettungsdienstes und zu einer verbesserten Versorgung Betroffener führen könnte.“
Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. begrüßt den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich und erkennt viele langjährige Forderungen wieder, insbesondere die sektorenübergreifende Vernetzung aller Einrichtungen der Notfallversorgung. Der Entwurf sieht vor, dass der Rettungsdienst nicht mehr nur als Transportdienst, sondern als vollwertige medizinische Versorgungsstruktur anerkannt wird. Die BAND hebt die Bedeutung der Digitalisierung, der medienbruchfreien Datenübergabe und des Qualitätsmanagements hervor. Kritisch bewertet werden die unklare Abgrenzung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie die befürchtete Zunahme administrativer Prozesse im Bereich der Finanzierung. Die BAND fordert eine stärkere Integration sozialpsychiatrischer und palliativmedizinischer Dienste, eine verpflichtende Einbindung notfallmedizinischer Expertise in Entscheidungsgremien und ein einfaches, lokalkontextbezogenes Vergütungssystem. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Digitalisierung und interoperable Datenübertragung im Rettungsdienst, 2) Die Finanzierung und Vergütung der Notfallversorgung einschließlich Vorhaltefinanzierung und Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungskosten, 3) Die Rolle und Einbindung der Leitstellen sowie die Zusammenarbeit mit kassenärztlichen Vereinigungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000689 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Daher führt kein Weg daran vorbei, die Beitragsbelastung in der GKV durch ausgabensenkende Reformen zu begrenzen.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert umfassende Strukturreformen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um deren dauerhafte Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit zu sichern. Deutschland hat im internationalen Vergleich sehr hohe Gesundheitsausgaben, ohne eine entsprechend überdurchschnittliche Versorgungsqualität zu bieten. Die BDA sieht das Hauptproblem auf der Ausgabenseite und spricht sich für eine Begrenzung der Beitragssätze aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber zu erhalten. Besonders betont werden die Konzentration der Krankenhauslandschaft auf bedarfsnotwendige Häuser, die konsequente Nutzung von Effizienzpotenzialen (z.B. durch Digitalisierung, Wettbewerb und optimierte Versorgungspfade) sowie eine stärkere Eigenverantwortung der Versicherten durch höhere Selbstbeteiligungen und mehr Kostentransparenz. Versicherungsfremde Leistungen sollen ordnungspolitisch korrekt durch Steuermittel finanziert werden. Die BDA lehnt eine Ausweitung der Beitragsbemessungsgrenze und eine stärkere Steuerfinanzierung der GKV ab. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Reform und Konsolidierung der Krankenhauslandschaft, 2. Die Hebung von Effizienzpotenzialen inklusive Digitalisierung und sektorenübergreifender Versorgung, 3. Die Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten durch Anpassung der Selbstbeteiligungen und Einführung einer Kontaktgebühr.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.10.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Notfallversorgung muss dringend effizienter gestaltet werden. Es bedarf hier einer übergreifenden Koordinierung und Steuerung der Patientinnen und Patienten in das für den jeweiligen Behandlungsanlass richtige und kostengünstigste System.“
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt grundsätzlich die geplante Reform der Notfallversorgung und hebt die Notwendigkeit einer übergreifenden Koordinierung und Steuerung der Patientinnen und Patienten hervor. Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten effizient in das jeweils passende und kostengünstigste Versorgungssystem zu lenken. Besonders betont wird die Einführung sektorübergreifender Integrierter Notfallzentren (INZ), die eine bessere Steuerung ermöglichen sollen. Die BDA fordert, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken, damit dieser bundesweit einheitliche Vorgaben für die Notfallversorgung und insbesondere für die INZ festlegen kann, um regionale Unterschiede zu vermeiden. Kritisch sieht die BDA die vorgesehene Finanzierung der notdienstlichen Strukturen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und lehnt eine hälftige Finanzierung ab. Die Stellungnahme spricht sich zudem für eine bundesweit einheitliche, digitale Ersteinschätzung und eine verpflichtende Kooperation zwischen Rettungsleitstellen und kassenärztlichen Vereinigungen aus. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Einrichtung und bundesweite Steuerung der INZ, 2) die Ablehnung einer hälftigen Finanzierung der Notdienststrukturen durch die GKV, und 3) die Forderung nach einer verbindlichen, digitalen Ersteinschätzung zur besseren Patientensteuerung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Reformentwurf geplante Systemumstellung würde die Kommunen auf die wortwörtliche Rolle von Leistungserbringern reduzieren und den Kommunen noch nicht einmal im Gremium nach § 133 SGB-V-E trotz ihrer zentralen Rolle im Rettungsdienst Stimmrechte geben.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Reform der Notfallversorgung, insbesondere die bessere Vernetzung der Notrufnummern 112 (Rettungsdienst) und 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) sowie die Errichtung Integrierter Notfallzentren (INZ). Sie betont aber, dass die geplante bundesweite Neuregelung der Finanzierung und Organisation des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V (SGB V) entschieden abgelehnt wird. Die Stellungnahme argumentiert, dass der Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr eine kommunale Aufgabe ist und die Bundeskompetenz sich laut Grundgesetz nur auf die Finanzierung, nicht aber auf die Organisation erstreckt. Kritisiert wird, dass die Kommunen auf die Rolle von bloßen Leistungserbringern reduziert und nicht ausreichend in Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen. Die Stellungnahme fordert eine rechtssichere und zukunftsfähige Vergütung des Rettungsdienstes, die auch neue Aufgaben wie die medizinische Versorgung vor Ort und telemedizinische Leistungen umfasst. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine bundesgesetzliche Regelung des Rettungsdienstes und die damit verbundene Kompetenzüberschreitung zulasten der Länder und Kommunen; 2) Die Finanzierung und Vergütung des Rettungsdienstes, einschließlich der Forderung nach Anpassung von § 60 SGB V und der Ablehnung eines reinen Vertragsmodells; 3) Die Ausgestaltung und Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ), insbesondere deren Finanzierung, Organisation, Einbindung bestehender Strukturen und Schnittstellenmanagement. Weitere zentrale Themen sind die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen zwischen Rettungsdienst und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, die Sicherstellung der kommunalen Selbstverwaltung, die Gefahr von Doppelstrukturen und die Bedeutung eines einheitlichen, evidenzbasierten Ersteinschätzungsinstruments.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist als notwendige Initiative absolut zu begrüßen und es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Notaufnahmen und Rettungsdienste überlastet sind. Die Umsetzung der Notfallreform ist zwingend und absolut dringlich notwendig, um die Notfallversorgung in Deutschland aufrecht erhalten zu können.“
Die Stellungnahme der Charité – Universitätsmedizin Berlin bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich als notwendige und begrüßenswerte Initiative. Der Entwurf zielt darauf ab, die Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten durch bessere Steuerung der Patient:innen und eine sektorenübergreifende Vernetzung zu reduzieren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die Notfallversorgung für alle Patient:innen unabhängig vom Versicherungsstatus sicherzustellen, 2) die Einführung integrierter Notfallzentren (INZ) mit verbindlicher Kooperation zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Krankenhäusern, und 3) die dringende Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung und Vorhaltefinanzierung der Notaufnahmen. Die Stellungnahme betont, dass viele Annahmen des Entwurfs, etwa zur Fehlsteuerung von Patient:innen, wissenschaftlich nicht belegt sind. Sie fordert eine klare Definition der Zielgruppe, eine Erweiterung um pflegerische und psychosoziale Angebote sowie eine unabhängige, kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation. Besonders ausführlich werden die Themen Finanzierung der Notaufnahmen, die Steuerung von Patient:innenströmen und die Integration psychosozialer und pflegerischer Versorgung behandelt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die DEGAM weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass die geplante Notfallreform zwingend mit der bevorstehenden Einführung eines hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystems (nach dem Modell der HZV) verzahnt werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass INZ isolierte Parallelstrukturen ausbilden, die dem Primärarztsystem und koordinierter Patientenversorgung entgegenlaufen, statt es zu stärken.“
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) bewertet den Referentenentwurf zur Notfallreform 2025 grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung in Deutschland. Sie begrüßt Maßnahmen wie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ), die Stärkung von Akutleitstellen und die digitale Vernetzung. Allerdings kritisiert die DEGAM, dass die hausärztliche Versorgungsebene – also die allgemeinmedizinische Versorgung als niedrigschwelliger, erster Ansprechpartner, besonders auch in Akutsituationen – im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die DEGAM warnt vor dem Aufbau kostenintensiver Doppelstrukturen, einer Zersplitterung der Patientensteuerung und der Gefahr von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anbindung der Notfallversorgung an ein hausärztlich geleitetes Primärversorgungssystem (nach dem Modell der Hausarztzentrierten Versorgung, HZV), 2) die Ablehnung eines verpflichtenden 24/7-Hausbesuchsdienstes ohne ausreichende Ressourcen, klare Qualitätsvorgaben und hausärztliche Supervision, sowie 3) die Forderung nach bundesweit einheitlichen, wissenschaftlich evaluierten digitalen Ersteinschätzungsinstrumenten und Mindeststandards für die Ausstattung der Notdienstpraxen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Im vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung wird im Wesentlichen nur die allgemeinmedizinische Versorgung organisiert. Für andere spezialisierte Fächer wie die Augen- oder die HNO-Heilkunde, die bislang öfter wegen der Spezialisierung in Diagnostik und Therapie eigene Notdienste eingerichtet haben, finden sich keine oder nur beiläufige Erwähnungen oder Regelungen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-(HNO)-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung kritisch aus Sicht der HNO-Fachärzte. Sie bemängelt, dass der Gesetzentwurf die besonderen Anforderungen und Strukturen der HNO-Notfallversorgung nicht ausreichend berücksichtigt. Während für allgemeinmedizinische, kinderärztliche und psychiatrische Notfälle spezifische Regelungen vorgesehen sind, fehlen solche für spezialisierte Fächer wie HNO. Die Stellungnahme hebt hervor, dass viele HNO-Notfälle ambulant behandelbar sind, aber durch fehlende Strukturen oft unnötig in die stationäre Versorgung gelangen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die verschiedenen bestehenden Modelle der ambulanten HNO-Notfallversorgung und deren regionale Unterschiede; 2) Die Problematik, dass der Gesetzentwurf keine klaren Vorgaben für die Einbindung von HNO-Fachärzten in die Notfallversorgung macht und Kooperationspraxen nur optional vorsieht; 3) Die Empfehlung, ein Modell mit 'gemeinsamen Tresen' (enge Kooperation zwischen HNO-Klinik und HNO-Vertragsärzten am Standort des Notfallzentrums) flächendeckend zu etablieren, um die Versorgung zu verbessern und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Die Gesellschaft schlägt zudem vor, die Ersteinschätzung in Integrierten Notfallzentren (INZ) durch fachlich geschultes Personal zu verbessern und telemedizinische sowie digitale Steuerungssysteme zu nutzen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir fordern die verbindliche Einbindung von Hebammen in die präklinische geburtshilfliche Notfallversorgung. Wir setzen uns für bundesweit einheitliche Ausbildungs- und Fortbildungsstandards ein. Wir empfehlen eine digitale Infrastruktur, die geburtshilfliche Meldebilder und Alarmierungswege abbildet.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung umfassend aus Sicht der Geburtshilfe. Die Stellungnahme fordert, geburtshilfliche Notfälle explizit in der gesetzlichen Definition zu berücksichtigen und ein eigenes Meldebild für Geburten und Geburtskomplikationen im digitalen Abfragesystem zu verankern. Es wird betont, dass Hebammen verpflichtend in die Ersteinschätzung einbezogen werden sollten, sobald Schwangerschaft oder reproduktive Gesundheit relevant sind. Die DGHWi fordert bundesweit einheitliche Ausbildungs- und Fortbildungsstandards für geburtshilfliche Notfälle im Rettungsdienst, regelmäßige Simulationstrainings sowie eine angemessene Vergütung und haftungsrechtlichen Schutz für Hebammen bei präklinischen Einsätzen. Zudem wird eine digitale Infrastruktur empfohlen, die geburtshilfliche Meldebilder und Alarmierungswege abbildet, sowie die technische Möglichkeit für Leitstellen, auf Verfügbarkeiten hebammengeleiteter Einrichtungen zuzugreifen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Einbindung von Hebammen in die Notfallversorgung und digitale Ersthelfer-Alarmierungssysteme, 2) die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Ausbildungs-, Fortbildungs- und Datenstandards für geburtshilfliche Notfälle, 3) sichere und standardisierte Transportbedingungen für Mutter und Kind.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGIM fordert, dass eine Formulierung im Gesetz gefunden wird, die der lokalen Situation angepasste Lösungen zulässt. Diese müssen noch unter Einbindung der betroffenen Verbände (insbesondere Vertretungen der ambulanten und der stationären Leistungserbringer) gefunden werden.“
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Notfallreform, der umfassende Änderungen im Bereich der medizinischen Notfallrettung und Akutversorgung vorsieht. Die DGIM unterstützt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Einführung eines Anspruchs auf medizinische Notfallrettung, die Definition und Organisation von Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie die Digitalisierung der Notfallversorgung. Sie betont die Notwendigkeit, bei der Ausgestaltung der INZ flexible Lösungen zu ermöglichen, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden können. Die DGIM fordert, dass die betroffenen Verbände, insbesondere aus dem ambulanten und stationären Bereich, stärker in die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen eingebunden werden. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Struktur und Aufgaben der INZ, (2) die digitale Kooperation und Dokumentation in der Notfallversorgung sowie (3) die Rolle und Einbindung der verschiedenen Akteure und Verbände bei der Umsetzung der Reform.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist als notwendige Initiative zu begrüßen und es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Notaufnahmen und Rettungsdienste überlastet sind. [...] Die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern, ist unbedingt zu befürworten.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich als notwendige und begrüßenswerte Initiative, da die Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten als gravierendes Problem erkannt wird. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Kritisch sieht die Stellungnahme jedoch die Annahme, dass eine Fehlsteuerung maßgeblich zur Überlastung beiträgt, da dies wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sei. Die Autoren betonen, dass viele Patient:innen aus rationalen Gründen Notaufnahmen aufsuchen, häufig aufgrund mangelnder ambulanter Versorgungsangebote. Die Einführung integrierter Notfallzentren (INZ) wird als sinnvoll angesehen, allerdings fehlen konkrete Vorgaben zur fachlichen Ausstattung und Finanzierung. Ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit eines eigenen Fachabteilungsschlüssels für Notaufnahmen zur besseren Erfassung und Vergütung, (2) die Rolle telemedizinischer und aufsuchender Dienste, deren Umsetzung aktuell als unrealistisch eingeschätzt wird, und (3) die Bedeutung spezialisierter Einheiten wie Chest-Pain-Units (CPU) innerhalb der INZ. Insgesamt fordert die Stellungnahme zahlreiche Ergänzungen und Konkretisierungen, insbesondere zur Finanzierung, zur Einbindung notfallmedizinischer Expertise und zur realistischen Einschätzung von Steuerungspotenzialen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss gesondert betrachtet werden und ist nur dann sicher möglich, wenn eine ausreichende ärztliche, pädiatrische Expertise verfügbar ist.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e. V. (DGKJCH) bewertet den Gesetzentwurf zur Notfallreform mit dem Fokus auf die besonderen Anforderungen der Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen. Sie betont, dass diese Patientengruppe eigene medizinische, personelle und strukturelle Bedürfnisse hat, die im Gesetz explizit berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören die Sicherstellung pädiatrischer und kinderchirurgischer Expertise vor Ort oder telemedizinisch, die Anwendung kindgerechter Algorithmen (wie PALS oder GICC-Kind), die Vorhaltung spezieller Medikamente und Materialien sowie eine gesonderte Finanzierung der pädiatrischen Notfallstrukturen. Besonders ausführlich werden die Notwendigkeit einer eigenen Finanzierungspauschale für Kinder-Notfallzentren (KINZ), die Anforderungen an integrierte Notfallzentren unter pädiatrischer Leitung und die Anpassung digitaler Systeme an kinder- und jugendmedizinische Besonderheiten thematisiert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die spezifische Qualifikation und Ausstattung des Rettungsdienstes für Kinder und Jugendliche, 2) die gesonderte Finanzierung und Struktur der Kinder-Notfallzentren (KINZ), 3) die Anpassung digitaler Dokumentations- und Leitsysteme an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Zusammenfassend begrüßen wir diese Gesetzesinitiative und sehen in der Einrichtung von KINZ als selbständige, organisatorisch und fachlich unabhängige intersektorale Einrichtungen in Zuordnung zu einer Kinderklinik einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland.“
Die Stellungnahme mehrerer Fachgesellschaften und Verbände aus der Kinder- und Jugendmedizin begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Besonders positiv hervorgehoben wird die geplante Einrichtung von integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) unter pädiatrischer Leitung, die eine fachlich qualifizierte und sektorenübergreifende Versorgung sicherstellen sollen. Die Stellungnahme betont, dass sowohl die konservative als auch die operative Kinder- und Jugendmedizin gemeinsam bedacht werden müssen. Es wird gefordert, dass die chirurgische Versorgung und die radiologische Diagnostik von Kindern und Jugendlichen integraler Bestandteil der KINZ-Planung sind, ggf. auch unter Nutzung telemedizinischer Expertise. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der effizienten Nutzung knapper Personalressourcen angesichts des Fachkräftemangels. Die Autoren lehnen die Einrichtung eines eigenen Notaufnahme-Fachabteilungsschlüssels für die Kinder- und Jugendmedizin ab, da pädiatrische Notaufnahmen ein integraler Bestandteil der Kinderkliniken bleiben sollten. Die Stellungnahme fordert, dass die Ersteinschätzung von Kindern und Jugendlichen durch speziell geschulte Fachpersonen mit kindgerechten, standardisierten Verfahren erfolgen muss. Telemedizinische Angebote und die länderübergreifende Organisation von Versorgungsangeboten werden als notwendig erachtet, um die Versorgung sicherzustellen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ausgestaltung und Organisation der KINZ mit Forderungen nach klaren gesetzlichen Vorgaben und Verbindlichkeit, 2) die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten Steuerung und Ersteinschätzung von Patientinnen und Patienten, 3) die Sicherstellung der Versorgung trotz begrenzter Personalressourcen und die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Strukturen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Lösung sowohl durch eine stärkere Einbeziehung der Telemedizin, der ambulanten Steuerung und der Schaffung von INZ, bzw. KINZ wird von uns generell unterstützt.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) begrüßt grundsätzlich die gesetzliche Verbesserung der Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche. Sie unterstützt die stärkere Einbeziehung von Telemedizin, ambulanter Steuerung und die Schaffung von integrierten Notfallzentren (INZ) sowie kinder- und jugendspezifischen Notfallzentren (KINZ). Besonders betont wird, dass neue Strukturen keine Doppelstrukturen schaffen oder bestehende, bewährte Organisationsformen in der psychiatrischen Notfallversorgung verdrängen dürfen. Die DGKJP hebt die Bedeutung der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach §118 SGB V hervor und empfiehlt deren bundesweite Einzelleistungsvergütung, um unnötige Notfallaufnahmen zu vermeiden. Sie warnt davor, für Kinder und Jugendliche einen eigenen Krisendienst nach dem Vorbild der Erwachsenen einzuführen, da bereits ein flächendeckendes Beratungs- und Unterstützungssystem durch die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) existiert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Vermeidung von Doppelstrukturen und Erhalt bewährter Versorgungsformen, 2) die Rolle der PIA und die Empfehlung zur Einzelleistungsvergütung, 3) die Ablehnung eines separaten Krisendienstes für Kinder und Jugendliche.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich sehen wir die Möglichkeit der fallabschließenden Behandlung durch den Rettungsdienst und die Aufnahme dieser Leistungen in SGB V positiv. Allerdings erfordern diese eine erhebliche Veränderung der Qualifikation des Rettungsdienstes, deren Qualität ihrerseits definiert und überwacht werden müsste.“
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft bewerten den Gesetzentwurf zur Notfallreform grundsätzlich positiv, insbesondere die Einführung eines Anspruchs auf medizinische Notfallrettung und die Etablierung Integrierter Notfallzentren (INZ). Sie betonen, dass die Möglichkeit einer abschließenden Behandlung durch den Rettungsdienst unnötige Krankenhausaufnahmen verringern könnte, weisen jedoch auf den erheblichen Qualifizierungsbedarf des Rettungsdienstpersonals hin. Kritisch angemerkt wird, dass die geplante digitale Infrastruktur und die Personalkosten in den Notfallzentren im Entwurf nicht ausreichend finanziell berücksichtigt sind. Die Stellungnahme hebt zudem hervor, dass die derzeitigen Instrumente zur Ersteinschätzung komplexer neurologischer Notfälle unzureichend evaluiert sind und warnt vor Risiken bei der medizinischen Steuerung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Qualifikation und Aufgaben des Rettungsdienstes, 2) Die Organisation und Leitung der Integrierten Notfallzentren (INZ), 3) Die Notwendigkeit und Herausforderungen einer einheitlichen digitalen Infrastruktur für den Datenaustausch.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Etablierung und dargestellte Differenzierung der medizinischen Notfallrettung ist zu begrüßen. Die Fokussierung der medizinischen Notfallrettung auf Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen und nicht auszuschließenden schweren gesundheitlichen Schäden ist dabei zielführend und notwendig.“
Die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) bewertet den Entwurf des Notfallreformgesetzes überwiegend positiv, hebt jedoch zahlreiche notwendige Nachbesserungen und Klarstellungen hervor. Die DGINA begrüßt die Etablierung einer differenzierten medizinischen Notfallrettung und die stärkere Einbindung von Krankenhäusern in die ambulante Notfallversorgung. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für die außerklinische Akutversorgung, die adäquate Vergütung komplexer ambulanter Notfälle sowie die Bedeutung einer sektorenübergreifenden digitalen Infrastruktur und Qualitätssicherung. Die DGINA spricht sich für eine verpflichtende Steuerung von Patientinnen und Patienten über Akutleitstellen aus und fordert eine flächendeckende, bedarfsgerechte Planung der Integrierten Notfallzentren (INZ) unter Einbeziehung der Krankenhausplanungsbehörden. Kritisch sieht sie die Standortbestimmung der INZ durch die Selbstverwaltung und fordert stattdessen eine stärkere Rolle der Landesbehörden. Die Gesellschaft fordert zudem ein umfassendes Notfallregister zur wissenschaftlichen Evaluation der Reformmaßnahmen und betont die Bedeutung digitaler Standards und interoperabler Datenübermittlung. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Steuerung und Vergütung komplexer ambulanter Notfälle, 2) Die Planung und Organisation der INZ und KINZ (für Kinder und Jugendliche), 3) Die Digitalisierung und sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Notfallversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Abkopplung der Finanzierung einer prähospitalen Notfall (Akut) Versorgung vom eigentlichen Transport wird begrüßt. Die Definition sollte die akut-medizinische Versorgung vom rettungsdienstlichen Notfall (bei vitaler Bedrohung) differenzieren.“
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. begrüßt grundsätzlich die Notfallreform, insbesondere die Entkopplung der Finanzierung der Notfallversorgung vom Transport. Sie fordert jedoch eine klarere Differenzierung zwischen akut-medizinischer Versorgung und rettungsdienstlichem Notfall (bei vitaler Bedrohung). Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit eines umfassenden Notfallmanagements, das auch telemedizinische Anbindung und Zugriff auf weitere Versorgungsstrukturen wie Akutpflege und Sozialmedizin einschließt. Die Qualifikation und Kompetenzen der Behandlungsteams sowie haftungsrechtliche Aspekte bei fallabschließender Behandlung vor Ort müssen konkretisiert werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Integration und Qualifikation der Akut- und Notfallleitstellen, einschließlich der Abgrenzung von Aufgaben und der Finanzierung, 2) Die Einrichtung und Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren (INZ), einschließlich der Ersteinschätzung und telemedizinischen Anbindung, 3) Die Digitalisierung und Dokumentation in der Notfall- und Akutversorgung, insbesondere die verpflichtende Nutzung digitaler Systeme und die Förderung der digitalen Infrastruktur.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir empfehlen dringend eine Einbindung von Vertreter:innen der DGP in den erweiterten Landesausschuss nach § 90 Absatz 4a sowie die Erarbeitung der Rahmenempfehlungen zur Medizinischen Notfallrettung (§ 133b)“
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) zum Gesetzentwurf der Notfallreform befasst sich schwerpunktmäßig mit der Integration palliativmedizinischer Expertise in die Notfall- und Akutversorgung. Die DGP begrüßt die geplante Vernetzung des Gesundheitsleitsystems mit Strukturen der Notfallpalliativversorgung, weist jedoch darauf hin, dass die aktuell etablierten Versorgungsstrukturen, insbesondere die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV), keine Notfallpalliativversorgung vorsehen. Die DGP fordert daher eine Basisqualifizierung aller in der Notfallversorgung Tätigen in Palliativmedizin sowie das Angebot einer spezialisierten ambulanten Notfallpalliativversorgung als neue Kategorie der SAPV. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit palliativmedizinischer Expertise in der Notfallversorgung zur Vermeidung von Fehlversorgung und moralischer Belastung des Behandlungsteams, 2) die Forderung nach telemedizinischer Verfügbarkeit von Palliativmedizinern in Integrierten Notfallzentren (INZ), und 3) die Einbindung der DGP in die Erarbeitung von Rahmenempfehlungen und Gremien zur Notfallreform.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt ist die Reform aus Sicht der Pneumologie und Beatmungsmedizin als sehr sinnvoll und zukunftsweisend anzusehen. Die praktische Umsetzung wird eine anspruchsvolle Herausforderung für alle Beteiligten und sollte durch klarere Finanzierungsvorgaben und flexible Übergangsregelungen unterstützt werden.“
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Ziele zur Reform der Notfallversorgung, sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben wird, dass pneumologische Fachkliniken und Abteilungen durch die geplanten Regelungen Nachteile erleiden könnten, da sie häufig nicht als Integrierte Notfallzentren (INZ) vorgesehen sind. Dies könnte den Zugang von Patientinnen und Patienten mit schweren Lungenkrankheiten zu spezialisierter Notfallversorgung erheblich einschränken. Die DGP fordert daher, dass die medizinische Eignung und Spezialisierung bei der Auswahl von INZ-Standorten stärker berücksichtigt wird und pneumologische Expertise in die Ersteinschätzung einfließt. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die unzureichend geklärte Finanzierung der neuen Strukturen (z.B. für Personal, IT, Telemedizin), die Gefahr von Fehlanreizen durch neue Abteilungsschlüssel und Steuerungsmechanismen sowie die Risiken für die Existenz spezialisierter Kliniken durch veränderte Patientenströme. Die DGP betont die Notwendigkeit klarer Übergangsregelungen und finanzieller Kompensation für betroffene Kliniken. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Auswirkungen auf pneumologische Fachkliniken und deren Patientengruppen, 2. Die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen der Reform, 3. Die Bedeutung der fachärztlichen Zuordnung und die Risiken durch neue Steuerungsmechanismen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht der DGPPN ist es von größter Bedeutung, dass die Notfallversorgung psychisch kranker Menschen im medizinischen Versorgungssystem verankert ist, auch und insbesondere in integrierten Notfallzentren.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) bewertet den Gesetzentwurf zur Notfallreform grundsätzlich positiv, hebt jedoch die Notwendigkeit hervor, psychiatrische Notfälle im Rettungsdienst und in der Notfallversorgung stärker zu berücksichtigen. Die DGPPN fordert, dass Kenntnisse über psychiatrische Notfälle in allen medizinischen Disziplinen, insbesondere im Rettungsdienst, verpflichtend geschult werden. Sie begrüßt die geplante Einbindung psychiatrischer Fachabteilungen und telemedizinischer Konsile in integrierten Notfallzentren (INZ) und betont, dass die Indikationsstellung für psychotherapeutische Maßnahmen im Notfall durch entsprechend qualifizierte Ärzte erfolgen muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die explizite Berücksichtigung psychiatrischer Notfälle und psychosozialer Krisen in der Notfallversorgung, 2) Die Bedeutung und Ausgestaltung integrierter Notfallzentren mit psychiatrischer Fachkompetenz, 3) Die Notwendigkeit qualifizierter, standardisierter und digitaler Ersteinschätzungsverfahren, die auch auf psychische Erkrankungen eingehen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In der Reform der Notfallversorgung erachten wir es daher als essentiell, dass das Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie in der Notfallversorgung von akut psychisch und psychosomatisch Erkrankten als relevante Fachabteilung in den Gesetzesentwurf mit aufgenommen wird“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und hebt insbesondere die Bedeutung ihres Fachgebiets für die Notfallversorgung hervor. Sie betont, dass psychosomatische und psychische Notfälle häufig in Notaufnahmen auftreten und eine angemessene Berücksichtigung im Gesetzesentwurf notwendig ist. Die DGPM fordert, dass ihr Fachgebiet explizit als relevante Fachabteilung in die Notfallversorgung aufgenommen wird. Für Standorte ohne eigene psychosomatische Abteilung wird eine telemedizinische Anbindung an Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie gefordert. Die Stellungnahme argumentiert, dass psychosomatische und psychische Notfälle oft mehr Zeit und personelle Ressourcen benötigen als körperliche Akuterkrankungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Rolle der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie in integrierten Notfallzentren (INZ), 2) die Notwendigkeit telemedizinischer Anbindung an Standorten ohne entsprechende Fachabteilung, und 3) die Ressourcenbelastung durch psychosomatische und psychische Notfälle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Mit Einbeziehung der vorgenannten Vorschläge in § 123 werden die besonderen Belange der durch einen Arbeitsunfall verletzten Patienten berücksichtigt und die gemäß SGB VII vorgesehene Heilbehandlung wird unterstützt und ist weiterhin gewährleistet.“
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Notfallreform, insbesondere die bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche und die gezielte Steuerung von Patientinnen und Patienten in die jeweils richtige Versorgungsebene. Die DGUV betont, dass die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bereits über etablierte und bewährte Strukturen zur Versorgung von Unfallopfern verfügen, wie das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) und die dreistufigen stationären Akutverfahren (DAV, VAV, SAV). Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die spezifischen Anforderungen und Bedarfe der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Reform zu berücksichtigen, um die adäquate Versorgung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sicherzustellen. Die DGUV fordert, dass in den neuen Integrierten Notfallzentren (INZ) und im Gesundheitsleitsystem eine sofortige Identifizierung von Arbeitsunfällen erfolgen muss, damit die Heilbehandlung gemäß SGB VII umgehend eingeleitet werden kann. Zudem wird eine Anbindung der D-Ärzte an die INZ als notwendig erachtet. Die DGUV legt Wert auf eine bundesländerübergreifende Steuerung der Versorgung und fordert ihre Beteiligung an Gremien zur Notfallrettung sowie an der Ausgestaltung der digitalen Notfalldokumentation. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Rolle und Anbindung der D-Ärzte und die Sicherstellung der Heilbehandlung nach Arbeitsunfällen, 2) Die Integration der DGUV in neue Gremien und digitale Prozesse, 3) Die Forderung nach bundesweit einheitlichen, sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Zusammengefasst erscheint es erwägenswert, die zuständigen notfallmedizinischen Fachgesellschaften, wie z.B. die DIVI, bei der Überarbeitung dieses Entwurfs mit ihrer Fachexpertise einzubinden, um im konstruktiven Dialog ggfs. unter Moderation durch eine übergeordnete wissenschaftliche Institution das im Entwurf vorhandene Optimierungspotential zu heben.“
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und zahlreiche medizinische Fachgesellschaften bewerten den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv, sehen aber in mehreren zentralen Punkten erheblichen Verbesserungsbedarf. Besonders begrüßt werden die Einführung eines Gesundheitsleitsystems mit enger Kooperation zwischen Akutleitstelle und Rettungsleitstelle, die Etablierung Integrierter Notfallzentren (INZ/KINZ) und die digitale Vernetzung der Leistungsträger. Kritisch angemerkt werden jedoch die unzureichende Einbindung fachlicher Expertise in Entscheidungs- und Qualitätssicherungsgremien, fehlende Vorgaben zur Qualifikation des Personals (insbesondere für Kinder und Jugendliche), Defizite bei der Finanzierung der digitalen Infrastruktur und der Vorhaltekosten sowie die Notwendigkeit einer neutralen und unabhängigen Qualitätssicherung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Governance und Qualitätssicherung in der medizinischen Notfallrettung und den INZ/KINZ, 2) Die Anforderungen an digitale, interoperable Notfalldokumentation und ein bundesweites Notfallregister, 3) Die Finanzierung der Notfallstrukturen, insbesondere fehlende Investitions- und Betriebskosten für Krankenhäuser.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Entwurf wird aus den genannten Gründen in der Gesamtschau als nicht tragfähig und zielführend bewertet.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung kritisch. Sie erkennt den Reformbedarf und begrüßt den Reformprozess grundsätzlich, kritisiert jedoch die hohe Komplexität, unklare Strukturen und fehlende digitale Infrastruktur. Besonders bemängelt werden die unzureichende und intransparente Finanzierung der Notfallleistungen, die fehlende verbindliche Refinanzierung für Krankenhäuser, die geplante Entscheidungsstruktur zur Standortbestimmung von Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie die vorgesehene Rolle und Berichtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die DKG fordert ein klareres, weniger komplexes System, eine stufenweise Digitalisierung und ein neues, auskömmliches Vergütungssystem für Krankenhäuser. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Finanzierung und Vergütung der Notfallleistungen, insbesondere die Forderung nach einem eigenen, kostendeckenden INZ-Budget; 2) Die Steuerung der Patienten über die Rufnummern 116117 und 112 sowie die Rolle der Akutleitstellen; 3) Die Standortplanung und Entscheidungsstrukturen für INZ, wobei die DKG die geplante Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf die erweiterten Landesausschüsse (eLA) ablehnt und stattdessen die Länder in der Verantwortung sieht. Fachbegriffe wie INZ (Integrierte Notfallzentren), EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, das ärztliche Vergütungssystem), KVen (Kassenärztliche Vereinigungen) und G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss, zentrales Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Wie in unseren vorangehenden Stellungnahmen bereits betont, ist die Vorhaltung radiologischer Geräte sowie radiologischen Fachpersonals (ärztlich und medizinisch-technisch) mit Expertise in Allgemeinradiologie, Kinderradiologie, Neuroradiologie sowie interventioneller Radiologie für ein INZ nicht als optional, sondern als obligat anzusehen.“
Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG), vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Notfallradiologie, nimmt Stellung zur geplanten Notfallreform, die zahlreiche Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in weiteren Gesetzen vorsieht. Die Stellungnahme legt einen besonderen Fokus auf die Rolle der Radiologie in den Integrierten Notfallzentren (INZ). Die DRG fordert, dass radiologische Fachabteilungen und entsprechendes Fachpersonal (einschließlich Subspezialisierungen wie Kinderradiologie, Neuroradiologie und interventionelle Radiologie) explizit als verpflichtender Bestandteil der INZ gesetzlich verankert werden. Die Gesellschaft kritisiert, dass der aktuelle Entwurf die Radiologie nur indirekt erwähnt und warnt, dass ohne deren Einbindung die Funktionsfähigkeit der INZ gefährdet ist. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die digitale Dokumentation und Kommunikation in der Notfallversorgung sowie die Koordination zwischen verschiedenen Leitstellen und Akteuren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit der expliziten Nennung der Radiologie in den gesetzlichen Vorgaben für INZ, 2) die Bedeutung digitaler Infrastruktur und verpflichtender Notfalldokumentation, 3) die Kooperation und klare Aufgabenverteilung zwischen Rettungs- und Akutleitstellen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ohne Pflege mitzudenken, bleibt die Reform grundsätzlich unvollständig und kann ihre gesetzten Ziele vermutlich nur teilweise erreichen.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Reform der Notfallversorgung grundsätzlich und erkennt die Bemühungen an, das bisher zersplitterte System bedarfsgerechter und moderner zu gestalten. Besonders positiv bewertet der DBfK die Einführung der medizinischen Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich, die Einrichtung von Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Allerdings kritisiert der Verband, dass die pflegefachliche Perspektive und Versorgungskompetenz im Gesetzentwurf weitgehend unberücksichtigt bleiben. Pflegefachpersonen spielen in der Notfall- und Akutversorgung eine zentrale Rolle, insbesondere bei pflegerischen Notfällen wie Stürzen älterer Menschen, Dehydration oder palliativen Krisen. Der DBfK fordert, pflegefachliche Expertise systematisch einzubinden, pflegerische Verantwortlichkeiten gesetzlich zu verankern und Modelle wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) einzubeziehen. Auch telepflegerische und aufsuchende Dienste sollen gestärkt werden. Nur durch die explizite Berücksichtigung pflegerischer Kompetenzen kann die Reform ihre Ziele – wie die Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten sowie die Vermeidung von Fehlsteuerungen – vollständig erreichen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die fehlende gesetzliche Verankerung und Anerkennung pflegefachlicher Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Gesetzentwurf. 2. Die Bedeutung und der Nutzen von Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) für die Notfallversorgung, einschließlich ihrer eigenständigen Heilkundeausübung. 3. Konkrete Formulierungsvorschläge zur Einbindung pflegerischer Leistungen in verschiedene Paragraphen des Sozialgesetzbuchs (SGB V), insbesondere zur Notfallrettung und Krankentransporten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir begrüßen grundsätzlich die Notfall- und Rettungsdienstreform, und halten diese weiterhin für dringend geboten, glauben aber, dass dieser Vorschlag hinter den Erfordernissen zurück bleibt. Insgesamt sehen wir wenig Verbindlichkeit und viel „kann“ und „sollte“ Regelungen. Dies wird vermutlich kaum zu einer Änderung des Systems führen. Wir wünschen uns hier deutlich mehr Mut.“
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) bewertet den Gesetzentwurf zur Notfallreform grundsätzlich als dringend notwendig und begrüßt viele der geplanten Änderungen, sieht aber zahlreiche Schwächen in der konkreten Ausgestaltung. Besonders kritisiert wird die mangelnde Verbindlichkeit vieler Regelungen, da häufig nur Kann- und Soll-Vorgaben gemacht werden, was aus Sicht des DBRD kaum zu einer nachhaltigen Veränderung im Rettungsdienst führen wird. Die Stellungnahme fordert eine konsequente Standardisierung und Strukturierung der Notrufabfrage, eine klare Definition und Finanzierung neuer Versorgungsformen (wie Notfallpsychologie, Notfallpflege, mobile Palliativversorgung), sowie eine stärkere Einbindung von Rettungsdienst- und Fachverbänden in Entscheidungsprozesse. Die geplanten Einsparungen durch Reduktion von Notarzteinsätzen werden als unrealistisch angesehen, solange keine verbindlichen Steuerungsmaßnahmen und eine bundesweit einheitliche Kompetenzregelung für Notfallsanitäter eingeführt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer strukturierten und standardisierten Notrufabfrage und deren Auswirkungen auf die Patientensteuerung, 2) die Finanzierung und Vergütung im Rettungsdienst, insbesondere im Hinblick auf Tarifverträge und Kostenträger, sowie 3) die Integration und verbindliche Zusammenarbeit von Rettungsleitstellen (112) und Akutleitstellen (116117) inklusive digitaler Systeme.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Ohne eine verlässliche, strukturell angemessene Finanzierung wird die Notfallreform nicht umsetzbar sein. Die Behandlung ambulanter Notfälle durch das Krankenhaus muss endlich auskömmlich vergütet werden, insbesondere angesichts des deutlich erhöhten Kostenaufwands in den Notaufnahmen.“
Die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland (KKVD) zum Referentenentwurf einer Notfallreform betont die Notwendigkeit grundlegender Verbesserungen in der Notfallversorgung. Zentral ist die Forderung nach einer verlässlichen Patientensteuerung, einer klaren Trennung zwischen Akutleitstellen (Notfallnummer für akute Fälle) und Terminservicestellen (für planbare Anliegen), sowie einer Stärkung und besseren Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung. Die Absender kritisieren, dass die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) nur dann funktionieren können, wenn sie realistische Strukturen, eindeutige Zuständigkeiten und tragfähige regionale Kooperationen aufweisen. Sie fordern, dass die Festlegung der INZ-Standorte in der Verantwortung der Bundesländer bleibt und nicht an Gremien mit Übergewicht der Krankenkassen delegiert wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist die auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung: Die aktuelle Vergütung deckt die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser nicht, insbesondere im Bereich der ambulanten Notfallbehandlung. Die Stellungnahme fordert ein separates INZ-Budget, eine dauerhafte Finanzierung der digitalen Infrastruktur und eine bessere Refinanzierung der laufenden Betriebskosten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die strukturellen und finanziellen Defizite der ambulanten Notfallversorgung, 2) Die Problematik der Standortbestimmung und Steuerung der INZ, 3) Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Digitalisierung und deren Finanzierung. Fachbegriffe wie INZ (Integrierte Notfallzentren) werden als zentrale Anlaufstellen für die Notfallversorgung erläutert, die verschiedene Versorgungsbereiche (Krankenhaus, Vertragsärzte, Notdienstpraxen) bündeln sollen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
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„Die Notfallreform zielt auf bessere Prozesse in der Notfallversorgung sowie eine gezielte Patientensteuerung ab. Die aktive Einbeziehung von Krankenhausapotheken erfordert keine oder geringe Investitionen und verbessert die Patientenversorgung, insbesondere der ambulant behandelten Patienten. Auch wird so der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden.“
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) bewertet den Gesetzentwurf zur Notfallreform insgesamt als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Notfallversorgung und einer gezielteren Patientensteuerung. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit hervor, Prozesse effizienter zu gestalten, Versorgungslücken zu schließen und insbesondere die Rolle von Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie Krankenhausapotheken zu stärken. Kritisch sieht der DEKV die geplante verpflichtende Patientensteuerung durch digitale Ersteinschätzungsinstrumente, da diese aus Sicht des Verbandes nicht geeignet sind, die endgültige Behandlungsnotwendigkeit zu bestimmen oder die Abrechenbarkeit ambulanter Leistungen zu regeln. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Einbindung von Krankenhausapotheken zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, 2) die Begrenzung der Versorgungsregionen für INZ auf maximal 100.000 Menschen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, und 3) die Ausgestaltung und Finanzierung der Ersteinschätzung als fallzahlunabhängige Vorhalteleistung, um eine bedarfsgerechte Refinanzierung für alle Krankenhäuser zu gewährleisten. Der DEKV fordert zudem ein bundesweites Notfallregister zur Qualitätssicherung und eine breite Sensibilisierungskampagne für die Bevölkerung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Implementierung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu begrüßen.“
Der Deutsche Feuerwehrverband begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Notfallreform, der die medizinische Notfallrettung als Sachleistung in die gesetzliche Krankenversicherung integriert. Besonders positiv bewertet werden die klarstellenden bundesweiten Regelungen zur Finanzierung und Organisation der Notfallrettung, die Einführung eines Gesundheitsleitsystems zur besseren Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Förderung der Digitalisierung im Rettungsdienst. Kritisch sieht der Verband die geplante Einbindung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal in aufsuchende Dienste, da dort primär pflegerische Aufgaben anfallen, für die eine Pflegequalifikation erforderlich ist. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer bundesweiter Regelungen zur Finanzierung und Organisation der Notfallrettung, 2) die Ausgestaltung und Aufgabenverteilung im Gesundheitsleitsystem und 3) die Digitalisierung und verpflichtende Notfalldokumentation im Rettungsdienst. Fachbegriffe wie INZ (Integrierte Notfallzentren) werden als zentrale Anlaufstellen für die Notfallversorgung erläutert, und das Gesundheitsleitsystem bezeichnet die digitale und organisatorische Vernetzung zwischen Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Entscheidend wird jedoch sein, die notwendigen strukturellen Veränderungen auch personell abzusichern, um im Interesse der Patient*innen und Beschäftigten eine echte Entlastung der Notfallstrukturen zu erreichen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv und erkennt die Notwendigkeit umfassender struktureller Veränderungen im deutschen Notfallsystem an. Der Entwurf sieht vor, die verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung – den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste – besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Wichtige Maßnahmen sind die Umwandlung der Terminservicestellen in Akutleitstellen, die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) und die Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der DGB betont, dass diese Reformen nur erfolgreich sein können, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht und die Arbeitsbedingungen im medizinischen und pflegerischen Bereich verbessert werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit bedarfsgerechter ambulanter und stationärer Versorgungskapazitäten, insbesondere in ländlichen Regionen; 2) Die Bedeutung einer diskriminierungsfreien, digitalen und sektorenübergreifenden Patientensteuerung; 3) Die Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und ausreichender Personalbemessung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Reform.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Notfallreform sollte die Chance nutzen, sowohl die Kompetenzen der Pflege als auch der Hebammen für die Notfallversorgung effizient nutzbar zu machen und dafür die bestehenden Hürden abzubauen.“
Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) begrüßt grundsätzlich die geplante Reform der Notfallversorgung, die eine bessere Vernetzung zwischen vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienst vorsieht. Besonders betont wird jedoch, dass der Referentenentwurf erhebliche Lücken in der Notfallversorgung für Schwangere und Gebärende aufweist. Angesichts der Schließung geburtshilflicher Kliniken und der gesetzlichen Pflicht, Hebammen bei Geburten einzubeziehen, fordert der DHV, Hebammen strukturell in alle Ebenen der Notfallversorgung einzubinden. Dies betrifft sowohl die Integration in Integrierte Notfallzentren (INZ) und den Rettungsdienst als auch die Einbindung in digitale Systeme und die Sicherstellung der Haftpflicht. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer zentralen Registrierung und strukturellen Einbindung von Hebammen in Notfallstrukturen, 2) die explizite Regelung von Transporten und Notfällen rund um Schwangerschaft und Geburt, einschließlich telemedizinischer und digitaler Einbindung, 3) die Forderung nach klaren Haftungsregelungen und der Berücksichtigung hebammenspezifischer Expertise in Aus- und Weiterbildung sowie in digitalen Ersteinschätzungs- und Alarmierungssystemen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
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„Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als eigenständiges Leistungssegment der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich. Die Aufwertung von einer bloßen Transportleistung hin zu einem wesentlichen Baustein der Gesundheitsversorgung ist eine langjährige Forderung des Forums Rettungswesen und Katastrophenschutz im Paritätischen.“
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Notfallreform, insbesondere die Anerkennung der medizinischen Notfallrettung als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Notfallrettung nicht mehr nur als Transportleistung, sondern als umfassender Bestandteil der Gesundheitsversorgung betrachtet wird. Besonders betont werden die Einführung eines digitalen, standardisierten Notfallmanagements, die sektorenübergreifende Vernetzung der Notfallversorgung und die Digitalisierung der Notfall- und Akutversorgung. Kritisch sieht der Verband die geplante Zuzahlung für notfallmedizinische Leistungen, da sie sozial Schwächere besonders belaste. Zudem fordert der Verband Nachbesserungen bei der Integration europäischer Notrufstandards (NG112), eine verbindliche Sprachmittlung für Menschen mit Sprachbarrieren und eine bessere Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die umfassende Digitalisierung und Standardisierung der Notfallversorgung, einschließlich IT-Sicherheit und Schnittstellenfähigkeit; 2) Die psychosoziale und inklusive Ausgestaltung der Notfallzentren, insbesondere für Menschen in Krisen, mit Behinderungen oder Sprachbarrieren; 3) Die rechtliche und finanzielle Absicherung der Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung, einschließlich konkreter Änderungsvorschläge für das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Reformziele können nur umgesetzt werden, wenn Pflegefachpersonen – inklusive Community Health Nurses, Advanced Practice Nurses und Fachpflegepersonen für Notfallpflege – gesetzlich als verpflichtende Akteure benannt, in Entscheidungsprozesse eingebunden und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung, insbesondere die angestrebte bessere Vernetzung, die Einführung eines eigenständigen Anspruchs auf medizinische Notfallrettung und die Stärkung telemedizinischer und aufsuchender Versorgungsstrukturen. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die Rolle der Pflegefachpersonen im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der DPR fordert, Pflegefachpersonen – darunter auch spezialisierte Rollen wie Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses – als verpflichtende Akteure gesetzlich zu verankern und in Entscheidungsprozesse einzubinden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, pflegerische Kompetenzen in der Erst- und Notfalleinschätzung, Transportkoordination und sektorenübergreifenden Versorgung systematisch einzubeziehen; 2) Die Bedeutung digitaler Schnittstellen und standardisierter Datenübermittlung, um die Patientensicherheit zu erhöhen und Fehlsteuerungen zu vermeiden; 3) Die Einbindung spezifischer pflegerischer Fachkompetenzen (z.B. Palliativpflege, Geriatrie, Psychiatrie, Hebammen) in die Notfallstrukturen, um Versorgungslücken zu schließen und den besonderen Bedarfen vulnerabler Gruppen gerecht zu werden. Der DPR kritisiert zudem, dass die Finanzierung und die vertraglichen Regelungen die Pflege nicht ausreichend berücksichtigen und warnt vor einem Strukturdefizit, das die Zielerreichung der Reform gefährden könnte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das DRK begrüßt, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die Neuordnung der Notfallversorgung aufgegriffen wird und umgesetzt werden soll. Dabei darf die Reform bewährte Strukturen nicht schwächen, sondern muss sie stärken und gezielt vernetzen.“
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt grundsätzlich die Reform der Notfallversorgung und hebt die Notwendigkeit hervor, bewährte Strukturen zu stärken und gezielt zu vernetzen. Die Stellungnahme betont, dass die Reform einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen muss, der die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt und alle Bereiche der Notfallversorgung – einschließlich Rettungsdienst, Notaufnahmen und vertragsärztlicher Notdienst – integriert betrachtet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Rolle und Finanzierung des Rettungsdienstes als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr, einschließlich der Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung der Vorhaltung und der Stärkung der Länderkompetenzen. 2) Die Bedeutung einer besseren digitalen und telemedizinischen Vernetzung sowie der Ausbau von Gesundheitsleitstellen als zentrale Steuerungsstellen, inklusive der Bündelung von Notrufnummern und der Integration verschiedener Versorgungsangebote. 3) Die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen (vorbeugender Rettungsdienst) und der Stärkung der ambulanten Versorgung, um unnötige Rettungseinsätze zu vermeiden und das System zu entlasten. Das DRK fordert zudem, dass Mindeststandards nicht zu Finanzierungsobergrenzen führen dürfen und länderspezifische Besonderheiten erhalten bleiben. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs, insbesondere zur Finanzierung, zur Rolle der Leitstellen, zur Digitalisierung und zur Einbindung des Rettungsdienstes in Gremien und Entscheidungsprozesse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Diakonie Deutschland begrüßt die Einführung eines Anspruchs auf medizinische Notfallrettung ausdrücklich, fordert jedoch, dass auch die Notfallhilfe in akuten psychischen Krisen einbezogen und finanziert wird, und setzt sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Notfallversorgung für alle Menschen ein.“
Die Diakonie Deutschland begrüßt grundsätzlich die Notfallreform und unterstützt insbesondere die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf medizinische Notfallrettung. Sie fordert jedoch, dass die Notfallhilfe in akuten psychischen Krisen explizit einbezogen und deren Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geregelt wird. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit von Sprachmittlungsmöglichkeiten in Notfallzentren und Leitstellen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse sicherzustellen. Zudem wird gefordert, psychiatrische Krisendienste bundesweit auszubauen und zu finanzieren. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Verbesserung des Zugangs zur Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, einschließlich konkreter Änderungsvorschläge für das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), um die Kostenerstattung für Krankenhäuser zu erleichtern und einen Härtefallfonds einzurichten. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Einbeziehung und Finanzierung der Notfallhilfe bei psychischen Krisen, 2. gesetzlicher Anspruch auf Sprachmittlung in Notfallsituationen, 3. Zugang zur Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Schaffung eines Anspruches auf medizinische Notfallrettung wird seitens der DRF Luftrettung ausdrücklich begrüßt, da hier ein Paradigmenwechsel weg vom Rettungsdienst als reine Transportleistung, hin zu einer präklinischen notfallmedizinischen Leistung zum Ausdruck gebracht wird.“
Die DRF Luftrettung begrüßt den Gesetzentwurf zur Notfallreform und sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, patientenorientierten Notfallversorgung. Besonders hervorgehoben wird der Paradigmenwechsel: Die Notfallrettung wird nicht mehr nur als Transportdienst, sondern als umfassende medizinische Leistung verstanden, die bereits am Einsatzort beginnt. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, auch eilige Transporte von medizinischem Personal, Organen und Medikamenten in die Regelungen einzubeziehen. Die DRF Luftrettung fordert eine stärkere Einbindung der Rettungsdienste in Entscheidungsprozesse, insbesondere bei der Standortplanung von Integrierten Notfallzentren (INZ), und plädiert für eine bundesweit einheitliche, digitale und interoperable Notfalldokumentation. Im Bereich der Finanzierung wird eine klare Abgrenzung der Aufgaben und eine auskömmliche Refinanzierung aller notwendigen Kosten, einschließlich Aus- und Fortbildung sowie Investitionen, gefordert. Die Digitalisierung und die Förderung entsprechender Infrastruktur werden ausdrücklich begrüßt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Rolle und Anforderungen an die Luftrettung, einschließlich der Notwendigkeit von Landeplätzen an INZ und besonderer Berücksichtigung bei der Finanzierung; 2) Die Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben und Schiedsregelungen für Vergütungsverträge und Kostendeckungsprinzip; 3) Die Bedeutung einer bundesweit einheitlichen, digitalen Notrufabfrage und Notfalldokumentation.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Schaffung eines Anspruches auf medizinische Notfallrettung wird seitens der DRF Luftrettung ausdrücklich begrüßt, da hier ein Paradigmenwechsel weg vom Rettungsdienst als reine Transportleistung, hin zu einer präklinischen notfallmedizinischen Leistung zum Ausdruck gebracht wird.“
Die DRF Luftrettung begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung ausdrücklich, da er einen grundlegenden Wandel von einer reinen Transportleistung hin zu einer umfassenden medizinischen Notfallversorgung einleitet. Besonders positiv bewertet werden die Einführung eines Anspruchs auf medizinische Notfallrettung, die stärkere Integration und Vernetzung von Rettungsdienst, Akut- und Notfalldiensten sowie die Digitalisierung und Standardisierung der Notrufabfrage und Dokumentation. Die Stellungnahme hebt hervor, dass neben Patiententransporten auch eilige Transporte von medizinischem Personal, Organen und Medikamenten in die Regelungen aufgenommen werden sollten. Zudem wird die Einbindung der Luftrettung in die Standortplanung von Integrierten Notfallzentren (INZ) als unverzichtbar angesehen. Kritisch sieht die DRF Luftrettung die Ansiedlung des neuen Gremiums für Rahmenempfehlungen beim Spitzenverband der Krankenkassen und fordert mehr Mitspracherechte für Praktiker der Notfallrettung. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Rolle und Anbindung der Luftrettung an Notfallzentren und deren infrastrukturelle Anforderungen, 2) die Finanzierung und Vergütungsregelungen für die Notfallrettung, insbesondere die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Vorgaben und Refinanzierung von Investitionen, und 3) die Digitalisierung und Standardisierung der Notrufabfrage sowie der Dokumentation und Qualitätssicherung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Mittelpunkt einer solchen Reform muss jedoch stehen, dass die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransports zuverlässig gewährleistet bleibt. Der aktuelle Referentenentwurf verfolgt hingegen erkennbar das Ziel, den Rettungsdienst primär unter das Prinzip der Beitragssatzstabilität zu stellen. Damit wird den Trägern des Rettungsdienstes faktisch die Möglichkeit genommen, eine bedarfsgerechte und leistungsstarke Struktur aufzubauen und zu erhalten.“
Der Fachverband Leitstellen e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Notfallreform grundsätzlich als dringend notwendig, hebt jedoch zahlreiche kritische Punkte hervor. Zentral wird begrüßt, dass rettungsdienstliche Leistungen als eigener Anspruch im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden und die Einführung standardisierter Notrufabfrageprotokolle (SNAP) sowie die digitale Vernetzung der Leitstellen vorgesehen ist. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer zu engen Fokussierung auf lebensbedrohliche Notfälle, die notwendige Weiterentwicklungen im Rettungsdienst behindern könnte – insbesondere im Bereich präventiver und niedrigschwelliger Leistungen wie Gemeindenotfallsanitäter. Die Finanzierung wird als kritisch bewertet: Die geplante Beitragssatzstabilität und unklare Kostenannahmen gefährden aus Sicht des Verbands eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Rettungsdienststruktur. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte diskutiert: 1) Die Notwendigkeit klarer Schnittstellen und Abgrenzungen zwischen Rettungsdienst, Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Integrierten Notfallzentren (INZ), 2) die Finanzierung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, einschließlich der vollständigen Refinanzierung digitaler Infrastruktur und Vorhaltekosten für Großschadenslagen (MANV), sowie 3) die Bedeutung und Ausgestaltung digitaler Standards und Schnittstellen (z.B. UCRI, Resqonsystem) für die Leitstellenvernetzung. Der Verband fordert, dass das Sachleistungsprinzip für Patientinnen und Patienten in Lebensgefahr erhalten bleibt und warnt vor finanziellen Mehrbelastungen durch Festbetragsregelungen. Die Einbindung der Telematikinfrastruktur wird kritisch gesehen; stattdessen wird auf bestehende, praxistaugliche Schnittstellenstandards verwiesen. Insgesamt wird eine stärkere Berücksichtigung der Perspektiven der Rettungsdienste und eine verbindliche Einbindung der Fachverbände in die Entscheidungsprozesse gefordert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir schlagen daher vor, die Umsetzungsfrist zu verlängern, um qualitativ hochwertige, nachhaltige, interoperable Spezifikationen entwickeln zu können.“
Die gematik bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung mit Fokus auf die Sicherstellung und Verbesserung der Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, nahtlos zusammenzuarbeiten) zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, insbesondere in der Notfallversorgung. Ein zentrales Anliegen ist die klare Definition und Abstimmung von Schnittstellen (technische Verbindungsstellen zwischen IT-Systemen) und Spezifikationen, um einen reibungslosen, sektorenübergreifenden Datenaustausch zu gewährleisten. Die gematik betont die Notwendigkeit, bestehende Interoperabilitätsanforderungen nach dem Sozialgesetzbuch V (§ 385 ff. SGB V) konsequent zu berücksichtigen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die inhaltliche und technische Abstimmung der Schnittstellen zwischen Leitsystemen und Integrierten Notfallzentren, 2) die realistische Fristsetzung für die Entwicklung und Implementierung von Spezifikationen (mit Kritik an zu kurzen Zeitvorgaben), 3) die Forderung nach diskriminierungsfreier und kostenfreier Einbindung aller Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur, um unzulässige Zusatzkosten für Leistungserbringer zu verhindern. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge für die Gesetzesformulierung, um Klarheit, Qualität und Nachhaltigkeit der digitalen Notfallversorgung zu sichern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wird die kinderradiologische Diagnostik als technische und personelle Ressource nicht mitbedacht, so kann eine Etablierung adäquat handlungsfähiger KINZ nicht erreicht werden.“
Die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) begrüßt die geplante Reform der Notfallversorgung und insbesondere die Einrichtung von integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) unter pädiatrischer Leitung. Die GPR betont, dass sowohl konservative als auch operative Kinder- und Jugendmedizin gemeinsam berücksichtigt werden müssen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die radiologische Diagnostik für Kinder und Jugendliche – dazu zählen Magnetresonanztomographie (MRT), Sonographie (Ultraschall), Röntgendiagnostik und Computertomographie (CT) – rund um die Uhr verfügbar zu machen und an die speziellen Bedürfnisse von Kindern anzupassen. Die GPR fordert, dass die Fachrichtung Radiologie mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie explizit in den Anforderungen für Krankenhäuser der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung genannt wird. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Integration kinderradiologischer Expertise (auch telemedizinisch/teleradiologisch) in die Notfallzentren, 2) die gesetzlich geforderte 24-stündige Verfügbarkeit bildgebender Verfahren für Kinder, 3) die Notwendigkeit speziell ausgebildeten ärztlichen Personals für die Notfalldiagnostik bei Kindern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für eine grundlegende Verbesserung müsste aber der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden, der bundesweite Strukturvorgaben sowie eine Planungsgrundlage für Integrierte Notfallzentren (INZ) festlegen kann. Stattdessen enthält der vorliegende Entwurf eine ganze Reihe von Regelungen, die zu einer starken regionalen Zerfaserung der Notfallversorgung führen würden und einheitlichen Qualitätsstandards entgegenstehen.“
Der GKV-Spitzenverband begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Reform der Notfallversorgung, sieht jedoch erheblichen Anpassungsbedarf im Referentenentwurf. Ziel des Gesetzes ist eine bessere Vernetzung und Abstimmung zwischen vertragsärztlichem Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdiensten. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf zu einer starken regionalen Zersplitterung führen und bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards entgegenstehen könnte. Besonders betont wird die Notwendigkeit, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken, um bundesweit verbindliche Strukturvorgaben und Planungsgrundlagen für Integrierte Notfallzentren (INZ) festzulegen. Die Einführung eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens wird begrüßt, jedoch wird gefordert, dass Hilfesuchende ohne unmittelbaren Behandlungsbedarf direkt in die ambulante Regelversorgung über Terminservicestellen (TSS) weitergeleitet werden können. Der flächendeckende Aufbau von INZ wird unterstützt, allerdings wird eine verpflichtende Ersteinschätzung für alle Patienten, auch für solche, die mit dem Rettungsdienst kommen, gefordert. Die digitale Vernetzung der Leitstellen (Gesundheitsleitsystem) und die Einführung einer verpflichtenden digitalen Notfalldokumentation werden positiv bewertet. Kritisch sieht der Verband die geplante Finanzierung der Notdienststrukturen durch die gesetzlichen Krankenkassen und fordert stattdessen freiwillige Regelungen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Struktur und Steuerung der INZ, (2) die Ausgestaltung und bundesweite Vereinheitlichung des Ersteinschätzungsverfahrens, und (3) die Finanzierung und Organisation der Notfallrettung und deren Digitalisierung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die medizinische Notfallrettung ist ein stark medizinisch determinierter Bereich, der nicht ohne verbindliche Einbeziehung und Mitwirkung der Ärzteschaft geregelt werden kann.“
Der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands äußert sich zum Referentenentwurf der Notfallreform, die zahlreiche Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und weiteren Gesetzen vorsieht. Die Stellungnahme begrüßt die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf medizinische Notfallrettung und die stärkere Standardisierung und Digitalisierung der Notfallversorgung. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Ausgestaltung von Gremien zur Erarbeitung von Rahmenempfehlungen, in denen ärztliche Vertreter kein verbindliches Stimmrecht erhalten sollen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Herausforderungen bei der Umsetzung eines rund um die Uhr verfügbaren ärztlichen Versorgungsangebots angesichts des bestehenden Personalmangels, 2) die Notwendigkeit einer verbindlicheren und umfassenderen Kooperation zwischen Akutleitstellen und Rettungsdienstleitstellen im Gesundheitsleitsystem, und 3) die fehlende verbindliche Einbindung der Ärzteschaft in zentrale Entscheidungsprozesse zur Notfallrettung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgte Ziel einer bundeseinheitlichen Sicherstellung der Notfallversorgung setzt auch weiterhin eine qualifizierte Ersteinschätzung zur notwendigen Patientensteuerung voraus. Dafür sind entsprechende Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung des Verfahrens der Ersteinschätzung sowie zur technischen Ausstattung des Instruments der Ersteinschätzung erforderlich. Unverzichtbar bleiben dabei die Konkretisierung des medizinischen Behandlungsbedarfs und die Bestimmung der sachgerechten Versorgungsebene.“
Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG), insbesondere die Verbesserung der Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung. Sie kritisieren jedoch, dass zentrale Strukturanforderungen – wie Personalvorgaben und die Weiterleitung an Kooperationspraxen – nicht bundesweit einheitlich geregelt werden sollen, sondern auf verschiedene Ebenen (Bund, Länder, individuelle Verträge) verteilt werden. Dies gefährde eine bundeseinheitliche und gleichwertige Notfallversorgung. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Rolle und Kompetenzen des G-BA bei der Festlegung bundeseinheitlicher Vorgaben, insbesondere bei der Ersteinschätzung von Patientinnen und Patienten, (2) die Kritik an der geplanten Aufsplittung von Regelungen und der daraus resultierenden Intransparenz und Bürokratie, sowie (3) die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Kriterien für die Einrichtung und Ausstattung Integrierter Notfallzentren (INZ), auch für Kinder und Jugendliche. Fachbegriffe wie INZ (Integrierte Notfallzentren) und Ersteinschätzungs-Richtlinie (ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung des medizinischen Behandlungsbedarfs) werden erläutert. Die Stellungnahme spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungskompetenzen des G-BA aus und fordert eine klare, bundesweit einheitliche Regelung, um eine qualitätsgesicherte Notfallversorgung zu gewährleisten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die Einrichtung von INZ, die Stärkung der Akutleitstellen und die digitale Vernetzung – stellen grundsätzlich geeignete Instrumente dar, um die bestehenden Defizite der Notfallversorgung zu adressieren. Dennoch bleibt die hausärztliche Versorgung – die erste und niedrigschwelligste Versorgungsebene – lediglich als ein Akteur der notdienstlichen Versorgung erwähnt. Eine gesetzliche Verankerung der hausärztlichen Steuerungsfunktion innerhalb der Primärversorgung fehlt.“
Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e.V. zum Gesetzentwurf der Notfallreform (Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V) bewertet die geplanten Neuregelungen grundsätzlich als nachvollziehbar, sieht jedoch in zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders betont wird die fehlende gesetzliche Verankerung einer hausärztlichen Steuerungsfunktion in der Primärversorgung. Der Verband kritisiert die Schaffung paralleler Strukturen (z.B. parallele digitale, aufsuchende und Vor-Ort-Angebote) als ineffizient und fordert stattdessen eine Stärkung und attraktivere Vergütung der hausärztlichen Versorgung, insbesondere Hausbesuche. Die Stellungnahme fordert eine unabhängige, neutrale Patientensteuerung, die nicht von berufsständischen Interessen geleitet wird, sowie eindeutige Definitionen zentraler Begriffe wie 'notdienstliche Akutversorgung' und 'Notfall', um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die vorgesehene hälftige Finanzierung der neuen Notdienststrukturen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wird abgelehnt, da diese Kosten vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden sollten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die hausärztliche Steuerungsfunktion und deren gesetzliche Verankerung, 2) die Ablehnung paralleler Versorgungsstrukturen und die Forderung nach klaren Zuständigkeiten, 3) die Finanzierung und Vergütung der Notdienststrukturen sowie die digitale und organisatorische Vernetzung zur effizienten Patientensteuerung. Fachbegriffe: HZV (Hausarztzentrierte Versorgung), INZ (Integrierte Notfallzentren), KV (Kassenärztliche Vereinigung), EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), eGK (elektronische Gesundheitskarte), VSDM (Versichertenstammdatenmanagement).
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die überfällige Neustrukturierung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes wird von den Innungskrankenkassen grundsätzlich begrüßt, denn die derzeit bestehenden Defizite bei der Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sind erheblich. Kritisch bewerten die Innungskrankenkassen jedoch, dass eine Vielzahl der geplanten Regelungen zu einem regionalen Flickenteppich der Notfallversorgung führt und damit der Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards im Wege steht.“
Die Innungskrankenkassen (IKK e.V.) begrüßen grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Reform der Notfallversorgung und die Einbeziehung des Rettungsdienstes. Ziel der Reform ist es, die drei Bereiche der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser zu vernetzen. Die IKK e.V. betont die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Qualitätsstandards und kritisiert, dass viele Regelungen zu einem regionalen Flickenteppich führen könnten. Besonders kritisch werden die geplanten Kostensteigerungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gesehen, insbesondere die hälftige Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen und Zuschläge für Schweregraddifferenzierungen. Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung einer einheitlichen digitalen Ersteinschätzung, die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) und die Vermeidung von Doppelstrukturen hervor. Es wird gefordert, dass zentrale Anforderungen und Planungsgrundlagen bundeseinheitlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Die Notwendigkeit, die Krankenhausstrukturreform und die Apothekenreform mit der Notfallreform abzustimmen, wird als essentiell angesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Finanzierung und die Gefahr von Kostensteigerungen für die GKV, 2) Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Standards und Strukturen zur Vermeidung regionaler Unterschiede, 3) Die Ausgestaltung und Funktion der Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie die digitale Steuerung und Dokumentation.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Rettungsdienst ist kein disponibles Gesundheitsangebot, welches in der einsatzfreien Zeit anderen Betätigungsfeldern zur Kostendeckung nachgehen kann. Notfallversorgung als Kombination aus Gesundheitsversorgung und Gefahrenabwehr bedarf der Vollkostenfinanzierung.“
Die Johanniter-Unfall-Hilfe bewertet den Entwurf zur Reform der Notfallversorgung insgesamt positiv, sieht aber an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf. Sie begrüßt die stärkere Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und fordert für diese gesetzlich festgelegte Planungsvorgaben und Kontrollmechanismen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Gesundheitskompetenz und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken, um die Notfallstrukturen zu entlasten. Die Johanniter sprechen sich für eine realitätsnahe Ausgestaltung des Rettungsdienstes aus, die nicht nur den Transport, sondern auch die Behandlung vor Ort umfasst. Sie fordern eine klare Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), um Versorgungslücken zu vermeiden. Die Digitalisierung der Notfallversorgung wird ausdrücklich begrüßt, allerdings wird auf hohe Investitions- und Betriebskosten hingewiesen, die refinanziert werden müssen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Finanzierung und Vergütung des Rettungsdienstes (Vollkostenprinzip, Ablehnung einer dualen Finanzierung), 2) die Rolle und Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere beim aufsuchenden Dienst und der Kooperation mit Rettungsdiensten, und 3) die Digitalisierung und Einführung der Telematik-Infrastruktur im Rettungsdienst.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R002223 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf des Notfallgesetzes erschwert die – aus Sicht der KBV primäre – Sicherstellung der Akutversorgung durch die Vertragsärzte durch eine einseitige Belastung der KVen hinsichtlich personeller und finanzieller Ressourcen, verursacht mit diversen bilateralen Vereinbarungspflichten relevante bürokratische Aufwände und ist in seiner Fristsetzung nicht nur in Bezug auf die Dauer der Frist, sondern auch auf die Abfolge der Regelungsinhalte unrealistisch.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Notfallgesetzes (NotfallG), die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland zu reformieren, insbesondere durch Verbesserungen bei der Patientensteuerung, der digitalen Vernetzung und der Finanzierung der Strukturen. Die KBV hebt positiv hervor, dass die Trennung der Rufnummer 116117 in eine Akutleitstelle und eine Terminservicestelle eine sinnvolle Weiterentwicklung darstellt und dass der Gesetzentwurf die konsequente Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI, ein digitales Netzwerk für den sicheren Austausch medizinischer Daten) vorsieht. Ebenso werden die erweiterten Datenschutzregelungen und die Förderung der Digitalisierung begrüßt. Kritisch sieht die KBV jedoch, dass der Entwurf die Entlastung der Notaufnahmen nicht ausreichend adressiert und durch die Öffnung der Notaufnahmen an Integrierten Notfallzentren (INZ) während der Sprechzeiten sowie die Erweiterung des Leistungsspektrums ein Parallelsystem zur bestehenden ambulanten Versorgung geschaffen wird. Die KBV bemängelt zudem die undifferenzierte bundesweite Ausdehnung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf 24/7-Dienste, was zu erheblichen finanziellen und personellen Belastungen führt, ohne dass die Finanzierung hierfür ausreichend geregelt ist. Die geplante Patientensteuerung in die INZ wird als problematisch angesehen, da sie den Krankenhäusern überlassen wird, obwohl der Sachverständigenrat empfiehlt, dass ambulant tätige Ärzte diese Entscheidung treffen sollten. Die KBV fordert mehr regionale Flexibilität, eine stärkere Einbindung der Vertragsärzte in die Steuerung und eine gerechtere Finanzierung der neuen Aufgaben. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Finanzierung und Ressourcenbelastung der KVen durch die neuen Aufgaben, 2) die Organisation und Steuerung der Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Gefahr der Schaffung paralleler Versorgungsstrukturen, 3) die Digitalisierung und Vernetzung der Notfallversorgung, einschließlich Datenschutz und Schnittstellen zwischen den Akteuren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund eines praktisch nicht vorhandenen Zusatznutzens für die Versicherten bei einem gleichzeitig erheblichen, unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für die KZVen bzgl. der Datenerhebung und -bereitstellung sowie für die Vertragszahnärzte bzgl. der Datenerhebung fordern KZBV und BZÄK den Gesetzgeber daher auf, auf die Implementierung einer Pflicht der KZVen zur Bereitstellung von Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheitsdaten zu verzichten.“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nehmen zum Referentenentwurf des Notfallreformgesetzes Stellung. Sie begrüßen, dass die geplanten Neuregelungen zur Notfallversorgung ausdrücklich nicht für den vertragszahnärztlichen Bereich gelten sollen, da die im ärztlichen Bereich festgestellten Defizite dort nicht bestehen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf zwei Aspekte: Erstens wird die geplante Verpflichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen), bundesweit einheitlich im Internet über Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheit der Zahnarztpraxen zu informieren, als unverhältnismäßig und unnötig abgelehnt. Zweitens fordern KZBV und BZÄK, dass der bisherige § 105 Abs. 1b SGB V, der die Finanzierung von Notdienststrukturen betrifft, auch weiterhin für die KZVen gilt und entsprechend im Gesetz ergänzt wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Ablehnung zusätzlicher Informationspflichten zu Sprechzeiten und Barrierefreiheit wegen fehlenden Nutzens und erheblichem bürokratischen Aufwand, 2) die Argumentation, dass es im zahnärztlichen Bereich keine vergleichbaren Probleme wie im ärztlichen Bereich gibt, und 3) die Notwendigkeit einer speziellen gesetzlichen Regelung zur Sicherstellung der Finanzierung der zahnärztlichen Notdienststrukturen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplante Ausweitung der notdienstlichen Akutversorgung könnte die gesundheitliche Versorgung von Jugendlichen verbessern. Haben Jugendliche und ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten künftig rund um die Uhr Zugang zu telefonischer bzw. videogestützter Beratung und Behandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, können Jugendliche und ihre Eltern spezifische medizinische Empfehlungen bekommen, ohne dafür Fahrtwege und Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.“
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check bewertet den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung im Hinblick auf die Auswirkungen für Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren. Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische Notfall- und Akutversorgung besser zu vernetzen und zu verbessern, insbesondere durch die Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche sowie durch den Ausbau telemedizinischer Angebote. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante 24-Stunden-Erreichbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin per Telefon und Video die Versorgung Jugendlicher verbessern könnte, indem Fahrtwege und Wartezeiten entfallen. Zudem wird die Möglichkeit der direkten Terminbuchung für Anschlussbehandlungen als Verbesserung der Nachversorgung bewertet, wobei dies von verfügbaren Terminen in den Praxen abhängt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Einführung und Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, 2) die Erweiterung der telemedizinischen Versorgung, und 3) die Auswirkungen auf die Nachversorgung durch direkte Terminbuchung. Der Jugend-Check weist darauf hin, dass die tatsächliche Umsetzung regional unterschiedlich ausfallen könnte, da die Einrichtung spezieller Notfallzentren für Kinder und Jugendliche nicht verpflichtend ist.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs sind grundsätzlich unterstützenswert. Wenngleich aus Sicht des Malteser Hilfsdienstes Verbesserungs- und Änderungsbedarfe für eine leistungsstarke, resiliente und zukunftsorientierte Akut- und Notfallversorgung im Detail bestehen, darf dies nicht zu weiteren ungerechtfertigten Verzögerungen der dringend notwendigen, überfälligen Reform führen, da bereits heute alle an der Akut- und Notfallversorgung beteiligten Strukturen unter sich rapide verschlechternden Verhältnissen leiden und den Hilfesuchenden ein überlastetes System zugemutet wird.“
Der Malteser Hilfsdienst bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv und sieht die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Reform. Die Stellungnahme legt den Fokus auf die Perspektive des Rettungsdienstes und betont, dass das aktuelle System durch Fragmentierung, mangelnde Standardisierung und Digitalisierung sowie Fachkräftemangel an seine Grenzen stößt. Besonders kritisch sieht der Malteser Hilfsdienst die geplante duale Finanzierung des Rettungsdienstes, die aus ihrer Sicht zu Unsicherheiten und Unterfinanzierung führen könnte, ähnlich wie im Krankenhausbereich. Die Organisation fordert eine klare gesetzliche Definition der Akteure im Rettungsdienst, eine stärkere Verzahnung mit anderen Sektoren (z. B. Kassenärztliche Vereinigungen), den Ausbau der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung und die Anpassung des Betäubungsmittelrechts an die Praxis im Rettungsdienst. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Finanzierung des Rettungsdienstes und die Ablehnung der dualen Finanzierung, 2) Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Standards, Digitalisierung und Qualitätsvorgaben, 3) Die Schnittstellen und Kooperationen zwischen Rettungsdienst, Katastrophenschutz und anderen Akteuren der Notfallversorgung. Fachbegriffe wie 'Low-Acuity-Einsätze' (Einsätze mit geringer Dringlichkeit), 'duale Finanzierung' (getrennte Finanzierung von Investitions- und Betriebskosten durch unterschiedliche Träger) und 'Gesundheitsleitsystem' (vernetzte Leitstellen zur Steuerung von Patientenströmen) werden erläutert. Insgesamt fordert der Malteser Hilfsdienst eine schnelle Umsetzung der Reform mit klaren Verantwortlichkeiten, ausreichender Finanzierung und verbindlichen Standards.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir unterstützen den Gedanken einer integrierten Notfallversorgung nachdrücklich. Dazu erachten wir es für grundsätzlich sinnvoll, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung zentral unter einem Dach zu organisieren. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern. Die gesetzliche Vorgabe verbindlicher Standards für eine integrierte Notfallversorgung ist dafür sinnvoll und hilfreich.“
Der Marburger Bund begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung, insbesondere die angestrebte integrierte Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenhäusern. Der Verband hebt hervor, dass eine sektorenübergreifende und digital vernetzte Notfallversorgung notwendig ist, um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten und eine bedarfsgerechte Patientensteuerung zu ermöglichen. Kritisch bewertet der Marburger Bund jedoch die geplante Umsetzung in mehreren Punkten: Es wird bemängelt, dass die Regelungen zur Vernetzung und zur Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) zu unverbindlich sind und bundesweite Standards fehlen. Die Finanzierung der INZ wird als unzureichend angesehen, da lediglich eine Anschubfinanzierung vorgesehen ist, aber keine dauerhafte Finanzierung der strukturellen und personellen Ausstattung. Außerdem wird die Koordination mit der Krankenhausreform als unzureichend betrachtet, insbesondere hinsichtlich der Standortbestimmung und Sicherstellung der Notfallversorgung in ländlichen Regionen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung, Standortwahl und Finanzierung der Integrierten Notfallzentren (INZ); 2) Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher digitaler Systeme und Schnittstellen für die Patientensteuerung und Dokumentation; 3) Die Einbindung und Aufgabenverteilung der verschiedenen Akteure (KV, Krankenhäuser, Rettungsdienste) sowie die Zusammensetzung der entscheidenden Gremien.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern, wird ausdrücklich begrüßt. Damit werden das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports ausdrücklich als Teile der Krankenbehandlung anerkannt und nicht länger allein der Transportauftrag als akzessorische Nebenleistung der Krankenkassen finanziert.“
Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) begrüßt die grundlegende Reform der Notfallversorgung, insbesondere die Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dadurch werden medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Betreuung während des Transports als Teil der Krankenbehandlung anerkannt, was das Kostenrisiko für Versicherte reduziert. Der SoVD kritisiert jedoch die geplanten Zuzahlungen bei Rettungseinsätzen, da diese keinen steuernden Effekt haben und sozial ungerecht sind. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden, digital vernetzten Notfallversorgung, die flächendeckende Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) mit standardisierter Ersteinschätzung und die Bedeutung kurzer Wartezeiten bei Akutleitstellen. Die Stellungnahme fordert zudem eine stärkere Einbindung der Patientenvertretung in relevante Gremien und betont die Bedeutung transparenter Vergütungsregelungen sowie die Digitalisierung der Notfallstrukturen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Ablehnung von Zuzahlungen bei Rettungseinsätzen, (2) die Ausgestaltung und Bedeutung der INZ inklusive digitaler Ersteinschätzung, und (3) die sektorenübergreifende digitale Vernetzung der Akut- und Rettungsleitstellen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das BMG mit dem vorliegenden Referentenentwurf die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren beabsichtigt. Aus Sicht des SpiFa ist eine Reform der Notfallversorgung dringend erforderlich um eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Not- und Akutversorgung in Deutschland sicherzustellen.“
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt grundsätzlich die Reform der Notfallversorgung, wie sie im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehen ist. Ziel des Gesetzes ist es, die verschiedenen Bereiche der Notfall- und Akutversorgung (vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste) besser zu vernetzen, die Steuerung der Patienten zu verbessern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Zentrale Maßnahmen sind die Einrichtung von Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ) mit zentraler Ersteinschätzungsstelle, Notdienstpraxis und Krankenhausnotaufnahme sowie die stärkere Nutzung von Telemedizin. SpiFa hebt hervor, dass die Reform eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Notfallversorgung ermöglichen kann. Kritisch sieht der Verband jedoch die Gefahr paralleler Versorgungsstrukturen, die fehlende Begrenzung der INZ-Standorte und die geplanten bürokratischen Eingriffe in die ärztliche Freiberuflichkeit, insbesondere durch die Regelungen zu offenen Sprechstunden. SpiFa fordert eine einheitliche, verbindliche Ersteinschätzung als Zugangspfad, eine vollständige Finanzierung der Notfallstrukturen durch die Krankenkassen und eine Stärkung der fachärztlichen Akutversorgung, insbesondere durch extrabudgetäre Vergütung. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) Die Struktur und Steuerung der Integrierten Notfallzentren und die Notwendigkeit einer verbindlichen Ersteinschätzung, (2) die Finanzierung der Notfallversorgung und die Rolle der Krankenkassen, (3) die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Vorgaben für offene Sprechstunden in Arztpraxen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„POCT leistet nicht nur einen Beitrag zur Patientensicherheit, sondern auch zur Zielerreichung der Reform: eine bundesweit moderne, evidenzbasierte und sektorenübergreifend abgestimmte Notfallversorgung.“
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene grundlegende Modernisierung der Notfallversorgung in Deutschland. Ziel ist eine bessere Abstimmung zwischen Rettungsdiensten, ärztlichen Notdiensten und Krankenhaus-Notaufnahmen sowie die Vernetzung von Leitstellen. Besonders betont der VDGH die Bedeutung von patientennaher Sofortdiagnostik (Point-of-Care-Testing, POCT), also Schnelltests direkt am Einsatzort, als zentrales Element für eine schnelle, evidenzbasierte und effiziente Versorgung. POCT ermöglicht es, kritische Zustände wie Herzinfarkte, Sepsis oder Infektionen frühzeitig zu erkennen und so Fehlzuweisungen und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Der VDGH fordert, POCT ausdrücklich als integralen Bestandteil der medizinischen Notfallrettung im Gesetz zu verankern, um bundesweit einheitliche Standards und eine bessere Patientensicherheit zu erreichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle von POCT für die Versorgungsqualität und Ressourceneffizienz, 2) Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Integration von POCT, 3) Die Bedeutung von Echtzeitdiagnostik für die Handlungssicherheit der Notfallteams und die sektorenübergreifende Versorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001035 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt, dass die Bundesregierung den Reformstau auflösen und Schritte zur Vernetzung der Versorgungsbereiche, zur Steuerung der Hilfesuchenden und zur Koordination der Notfallversorgung ergreifen will. Die Reform der Notfallversorgung ist ein wesentlicher Meilenstein, um die Krankenhäuser, hier insbesondere die Notaufnahmen der Krankenhäuser, und die Rettungsdienste zu entlasten. Wenn der Umbau der Krankenhausinfrastruktur bedarfsgerecht umgesetzt, die Versorgung kritisch Erkrankter stabilisiert und das Krankenhauspersonal entlastet werden soll, ist die Reform der Notfallversorgung unbedingt in diesem Kontext umzusetzen.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen und zur Entlastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten. Der Entwurf sieht unter anderem die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an oder in Krankenhäusern vor, die Einführung digitaler Fallübergaben, den Ausbau telemedizinischer Angebote und eine stärkere Vernetzung der Versorgungsbereiche. ver.di begrüßt viele der geplanten Maßnahmen, wie die Integration der telemedizinischen Notfallberatung, die Einführung eines standardisierten Notfallmanagements und die Harmonisierung der Vergütungssysteme. Kritisch sieht ver.di jedoch das Fehlen konkreter Regelungen zur bedarfsgerechten Personalbemessung, die fehlende Einbindung von Beschäftigten und Gewerkschaften bei Standortentscheidungen und Kooperationsvereinbarungen sowie die geplante Zuzahlungspflicht für Patientinnen und Patienten. Zudem werden Zweifel an den im Entwurf genannten Einsparpotenzialen geäußert und eine realistische Refinanzierung der Mehrkosten gefordert. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Personalbemessung und die Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen in den INZ und Notaufnahmen; 2) Die Kritik an der Beibehaltung getrennter Rufnummernsysteme (112 und 116117) und die Forderung nach einer einheitlichen, barrierefreien Notfallnummer; 3) Die Einbindung von Beschäftigten, Gewerkschaften und weiteren relevanten Akteuren in Entscheidungs- und Planungsprozesse, insbesondere bei der Standortbestimmung und Ausgestaltung der INZ.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes ist dringend erforderlich, daher befürwortet der vdek ausdrücklich, dass das BMG dem Gesetz in dieser Legislaturperiode Priorität einräumt und nun mit dem Gesetzgebungsprozess startet. Der Entwurf greift Vorschläge der Ersatzkassengemeinschaft auf und weist mit vielen Regelungen in die richtige Richtung.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung. Die Reform wird als dringend erforderlich angesehen, um die Notfallversorgung und den Rettungsdienst effizienter zu gestalten und die Überlastung der Notaufnahmen in Krankenhäusern zu reduzieren. Zentrale Elemente des Entwurfs sind die Einführung einer verpflichtenden, standardisierten Ersteinschätzung bei jedem Notfallkontakt (telefonisch oder digital), die bessere Vernetzung der Rettungsleitstellen (112) mit den neu zu schaffenden Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem Gesundheitsleitsystem, sowie der Ausbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten. Der vdek sieht die Einführung der Ersteinschätzung als Schlüsselelement, um Patient:innen bedarfsgerecht zu versorgen und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Kritisch angemerkt wird, dass die Kooperation zwischen Rettungsleitstellen und KVen nicht bundesweit verpflichtend geregelt ist, was die Umsetzung gefährden könnte. Die Umstellung der Vergütung von einer reinen Fahrtkostenerstattung auf vertragliche Vereinbarungen wird ausdrücklich begrüßt, allerdings wird auf rechtliche Unsicherheiten und die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelungen hingewiesen. Die geplanten Einsparungen durch die Reform werden vom vdek als nicht gesichert betrachtet und an Bedingungen wie die konsequente Umsetzung der INZ und der Ersteinschätzung geknüpft. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Ausgestaltung und Bedeutung der standardisierten Ersteinschätzung, 2) Die Struktur, Aufgaben und Finanzierung der Integrierten Notfallzentren (INZ), 3) Die Digitalisierung und Vernetzung der Notfallversorgung, einschließlich Datenmanagement und Qualitätskontrolle.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ein Notfallgesetz ist seit etlichen Jahren zwingend. Daher begrüßt der VKD dieses Vorhaben. [...] Die Finanzierung der Notfallversorgung wird auch in der neuen Struktur durch INZ weiterhin defizitär bleiben, zumal ein INZ noch deutlich höhere Kosten verursachen wird, als es bisher der Fall ist.“
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf eines Notfallgesetzes, betont jedoch zahlreiche Schwächen und Herausforderungen. Der VKD fordert seit Jahren eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes, um die hohe Belastung der Notaufnahmen zu reduzieren und eine bessere Steuerung der Patientenströme zu erreichen. Besonders kritisch sieht der Verband die weiterhin unzureichende Finanzierung der Notfallversorgung, die fehlende digitale Infrastruktur und die komplexen, teils praxisfernen Regelungen zur Standortbestimmung und Organisation der Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Finanzierung der Notfallversorgung für Kliniken defizitär bleibt, die Digitalisierung zu spät und unzureichend berücksichtigt wird und die Umsetzungsfristen zu knapp bemessen sind. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Finanzierungslücke und die Notwendigkeit eines eigenständigen, kostendeckenden Budgets für Notfallleistungen; 2) die fehlende und nicht klar geregelte digitale Infrastruktur als Voraussetzung für die Reform; 3) die Kritik an der Organisation und Verantwortung für INZ-Standorte sowie an der Übertragung zusätzlicher Aufgaben an Krankenhäuser ohne ausreichende Ressourcen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die PKV begrüßt grundsätzlich das Ziel einer besser abgestimmten Notfallversorgung. Eine medizinisch sinnvolle Steuerung der Patienten und damit einhergehend Entlastung der stationären Strukturen gelingt am besten, wenn für die Bürgerinnen und Bürger einfach verständliche, transparente und funktionierende Versorgungsprozesse geschaffen werden.“
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) begrüßt grundsätzlich die Reform der Notfallversorgung und betont die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen, gut abgestimmten und digital unterstützten Notfallversorgung. Besonders hervorgehoben wird, dass Privatversicherte und Beihilfeberechtigte benachteiligt werden, solange ihnen keine elektronische Patientenakte (ePA) aufgrund fehlender gesetzlicher Befugnisse zur Vergabe einer Krankenversichertennummer (KVNR) zur Verfügung steht. Die PKV fordert daher eine gesetzliche Regelung zur zustimmungsfreien KVNR-Vergabe. Die Stellungnahme lehnt pauschale Aufbau- und Strukturkosten für Integrierte Notfallzentren (INZ) und Gesundheitsleitsysteme für die PKV ab, da diese als gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Stattdessen wird eine fall- und leistungsbezogene Abrechnung gefordert. Zudem wird die Bedeutung digitaler Ersteinschätzungsverfahren und die Notwendigkeit der Interoperabilität und Qualitätssicherung digitaler Tools betont. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur KVNR-Vergabe für Privatversicherte, 2) Die Ablehnung pauschaler Strukturkosten für die PKV und die Forderung nach steuerfinanzierter Daseinsvorsorge, 3) Die Bedeutung und Auswahl digitaler Ersteinschätzungsverfahren (inklusive KI-basierter Tools) für eine effiziente Notfallversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
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„Die Universitätsmedizin befürwortet daher die Etablierung der Integrierten Notfallzentren. Richtig und wichtig ist auch, begleitend zur Einführung und in der Anfangsphase der Integrierten Notfallzentren die Folgen der Einführung umfassend zu monitoren, um im Bedarfsfall nachzusteuern.“
Die Stellungnahme des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung insgesamt positiv und begrüßt die Zielsetzung, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einer integrierten Notfallversorgung zusammenzuführen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer verpflichtenden, wechselseitigen Vernetzung von Rettungsleitstellen (Notrufnummer 112), Akutleitstellen (116117) und Terminservicestellen, um eine einheitliche und effiziente Patientensteuerung zu ermöglichen. Die bundesweite Vereinheitlichung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante Notfallversorgung wird begrüßt, allerdings wird eine engmaschige Kontrolle durch unabhängige Institutionen sowie die Einführung von Sanktionsmechanismen bei Nichterfüllung gefordert. Die Universitätsklinika betonen, dass Integrierte Notfallzentren (INZ) vorrangig an Krankenhäusern mit umfassender (G-BA-Notfallstufe 3) oder erweiterter Notfallversorgung (Stufe 2) eingerichtet werden sollten, da dort die notwendige medizinische Breite und Expertise vorhanden ist. Die fachliche Leitung der INZ durch das Krankenhaus wird als sachgerecht angesehen. Kritisch gesehen wird, dass die geplanten Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen (bis 21 Uhr) keine ausreichende Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen bieten und die KVen zu einem 24/7-Betrieb verpflichtet werden sollten. Außerdem wird ein wissenschaftlich validiertes, bürokratiearmes Ersteinschätzungsverfahren für alle Patienten gefordert. Die Digitalisierung und Vernetzung, insbesondere die Nutzung der Telematikinfrastruktur und die Einführung einer durchgängigen digitalen Fallakte, werden als wichtige Schritte zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Effizienz bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Ausgestaltung und Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ), (2) die Rolle und Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Sicherstellungsauftrag und (3) die digitale Vernetzung und Dokumentation im Rahmen der Notfallversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die vfdb begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, mit dem vorgelegten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung die Zuständigkeiten in der Notfallversorgung zu betonen und das aktuelle System den gegenwärtigen Herausforderungen anzupassen.“
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) begrüßt grundsätzlich die Reform der Notfallversorgung und die damit verbundene Anpassung an aktuelle Herausforderungen. Sie betont jedoch, dass die Organisation des Rettungsdienstes föderale Aufgabe der Bundesländer bleibt und der Bund lediglich die Rahmenbedingungen, insbesondere zur Finanzierung, vorgeben sollte. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer regional angepassten Finanzierung, die Sicherstellung eines rund um die Uhr verfügbaren aufsuchenden Dienstes mit klaren Planungskriterien (wie Fahrtstrecke, Einsatzaufkommen und Bevölkerungszahl) sowie die Gleichstellung der Rufannahmezeiten von 116117 und 112. Die vfdb begrüßt die Einführung des neuen Leistungsbereichs 'medizinische Notfallrettung' und die Möglichkeit, dass ein Gesundheitsleitsystem die klassische Verordnung für Krankentransporte ersetzen kann. Kritisch sieht sie das geplante Gremium unter dem GKV-Spitzenverband, da Leistungserbringer dort kein Stimmrecht haben und die Empfehlungen des Gremiums faktisch bindend wirken könnten. Abschließend fordert die vfdb eine bessere Finanzierung des Krankenfahrdienstes und die gesetzliche Verankerung einer Schiedsstelle für Kostenverhandlungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die föderale Zuständigkeit und die Rolle des Bundes, 2. Die Ausgestaltung und Kriterien des aufsuchenden Dienstes, 3. Die Zusammensetzung und Rolle des neuen Gremiums.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.12.2025
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„Im Interesse der oben genannten Zielsetzungen sind aus Sicht des Zi allerdings einige der geplanten Regelungen noch verbesserungsfähig oder auch kritisch zu bewerten.“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen der Notfallreform, insbesondere die bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten in die jeweils passende Versorgungsebene und die verbesserte Kooperation zwischen den Beteiligten der Akut- und Notfallversorgung. Das Zi sieht jedoch bei mehreren Regelungen Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisch bewertet werden die geplante Ausweitung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) auf einen aufsuchenden Dienst auch während Praxisöffnungszeiten, da dies zu ineffizienten Doppelstrukturen und einer Schwächung der bestehenden Regelversorgung führen könne. Das Zi fordert stattdessen eine gezielte Förderung von Hausbesuchen durch Praxen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Notwendigkeit, neue Anspruchsregelungen (z.B. auf Notfallmanagement und notfallmedizinische Versorgung) zwingend in sogenannte Gesundheitsleitsysteme einzubetten, um eine effiziente Steuerung und Vermeidung von Parallelstrukturen sicherzustellen. Zudem hebt das Zi die Bedeutung einer einheitlichen, digitalen Ersteinschätzung hervor, die nicht zwingend als ärztliche Leistung definiert werden sollte, um eine flexible und effiziente Steuerung zu ermöglichen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Abgrenzung und effiziente Arbeitsteilung zwischen Rettungsdienst, notdienstlicher Akutversorgung und vertragsärztlicher Regelversorgung; 2) die Finanzierung und Vermeidung von Doppelvorhaltungen bei neuen Aufgaben der KVen; 3) die Bedeutung digitaler und standardisierter Verfahren für die Ersteinschätzung und die Vernetzung der Leitstellen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 255/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 28.05.2026 | Tagesordnung |