„Bauen in Deutschland soll einfacher, schneller und günstiger werden. Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Planung und Bauausführung können daher über den eigentlichen Bedarf hinausgegen. Daher soll Bauvertragsparteien unkompliziert ermöglicht werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag abzuschließen, um rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abzuweichen, ohne dass die Wohnqualität leidet. Das sieht ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vor.
Der Gebäudetyp E steht für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist hingegen nicht gemeint. Der Gebäudetyp E ist sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.
Im Einzelnen sehen die Eckpunkte zum Gebäudetyp E Folgendes vor:
- Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags: Der Gebäudetyp-E-Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein.
- Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis: Der Gebäudetyp E soll in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Vorhandene Erkenntnisse sollen nutzbar gemacht und das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden. Beispielsweise sollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.“