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Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:04.12.2025
Drucksache:21/3025 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und den Finanzbehörden zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Dazu soll die mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingeführte Einschränkung (§ 87a Abs. 1 Satz 2 AO), die die Nutzung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) und Steuerberaterpostfächer (beSt) im Kontakt mit den Finanzbehörden ausschließt, wieder aufgehoben werden. Stattdessen soll der Stand vor dem 6.12.2024 wiederhergestellt werden, sodass die Kommunikation über beA und beSt auch mit den Finanzbehörden möglich ist. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; daher gibt es kein federführendes Ministerium. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass Rechtsanwälte und Steuerberater verpflichtet sind, für die Kommunikation mit Gerichten und teilweise auch Behörden spezielle elektronische Postfächer (beA, beSt) zu nutzen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde jedoch die Kommunikation mit den Finanzbehörden auf das ELSTER-System beschränkt, was zu Kritik und Forderungen nach Gleichbehandlung durch die Bundessteuerberaterkammer führte. Die aktuelle Regelung wird als benachteiligend für Anwälte, Steuerberater und deren Mandanten angesehen und steht im Widerspruch zu den Zielen eines einheitlichen elektronischen Rechtsverkehrs sowie zu Beschlüssen der Justizministerkonferenzen. 
 
Kosten:  
Kurzfristig werden geringe Anschaffungs- und Implementierungskosten für Bund, Länder und Gemeinden erwartet, deren genauer Umfang nicht beziffert werden kann. Mittel- und langfristig werden positive Haushaltseffekte sowie ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen prognostiziert. Es werden keine konkreten Einnahmen genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf betont die Notwendigkeit der Vereinheitlichung und Beschleunigung des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsdigitalisierung und die Entlastung von Rechtsanwälten und deren Mandanten. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Regelung zu zusätzlichem Aufwand und Kosten für Kanzleien führt und dass technische Lösungen für die Anbindung der Behördenpostfächer bereits existieren. Der Entwurf sieht keine Alternativen zur vorgeschlagenen Änderung und verweist auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Vereinbarkeit mit EU- und Völkerrecht wird bestätigt. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Rechtsanwälte dürfen künftig mit den Finanzverwaltungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren. 
- Der bisher nur für die Kommunikation mit Gerichten (einschließlich Finanzgerichten) zulässige Weg wird auch für die Korrespondenz mit Finanzbehörden geöffnet. 
- Ziel ist eine Effizienzsteigerung und Beschleunigung der Verfahren für alle Beteiligten. 
- Es wird eine weitgehende Technologieoffenheit ermöglicht. 
- Das Gesetz regelt außerdem das Inkrafttreten.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.12.2025
Erste Beratung:04.12.2025
Drucksache:21/3025 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente