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Altersvorsorgereformgesetz

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:22.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, um diese attraktiver, kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter zu machen. Damit soll ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen geschaffen werden, insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Lösung besteht in der Einführung neuer Produktkategorien (z. B. renditeorientiertes Depot ohne Garantien, Standardprodukt mit Kostenobergrenze), Vereinfachungen bei der Förderung (beitragsproportionale Zulagen, Wegfall der Mindesteigenbeitragsberechnung), mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase und erhöhter Transparenz. Federführend zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen
 
Hintergrund:  
Der Entwurf nennt als Hintergrund, dass die Zahl der privaten Altersvorsorgeverträge nach anfänglichem Wachstum seit 2018 rückläufig ist. Gründe sind u. a. die lange Niedrigzinsphase, hohe Kosten, geringe Renditen, komplexe Förderung, geringe Flexibilität und mangelnde Transparenz. Viele Anbieter haben sich zurückgezogen, weil die bisherigen Vorgaben (z. B. Beitragserhaltungszusage) nicht mehr wirtschaftlich darstellbar waren. Der Entwurf greift Empfehlungen einer Fokusgruppe private Altersvorsorge auf, die unter Beteiligung von Wissenschaft, Anbietern und Verbraucherschutz erarbeitet wurden. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt, die Länder und Gemeinden entstehen durch die Reform Steuermindereinnahmen, da die Förderung attraktiver und die Zahl der Verträge wieder steigen soll. Die Mindereinnahmen werden für die Jahre 2026 bis 2030 wie folgt beziffert (volle Jahreswirkung):  
- Bund: 50 Mio. € (2026), 100 Mio. € (2027), 153 Mio. € (2028), 197 Mio. € (2029)  
- Länder: 52 Mio. € (2026), 99 Mio. € (2027), 153 Mio. € (2028), 198 Mio. € (2029)  
- Gemeinden: 18 Mio. € (2026), 36 Mio. € (2027), 54 Mio. € (2028), 70 Mio. € (2029)  
Insgesamt entstehen bis 2030 Steuermindereinnahmen von 120 bis 465 Mio. € jährlich (je nach Jahr und Gebietskörperschaft).  
Zusätzlich entstehen im Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) für die Jahre 2025 bis 2029 Mehrausgaben von insgesamt 27,106 Mio. € sowie dauerhaft 1,0 Planstellen.  
Der Wirtschaft entstehen durch Zertifizierungsgebühren für neue Produkte in den Jahren 2026 und 2027 direkte Kosten von rund 8 Mio. €.  
Einnahmen werden nicht explizit erwartet; allerdings werden die Steuermindereinnahmen in der Ansparphase durch spätere Mehreinnahmen in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung) teilweise kompensiert. 
 
Inkrafttreten:  
Keine explizite Angabe zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf sieht keine Befristung vor, aber eine Evaluierung im Jahr 2031, um die Wirkung der Reform zu überprüfen und ggf. weitere Anpassungen vorzunehmen. 
- Die Reform ist Teil der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere des Ziels, Armut zu beenden. 
- Die Maßnahmen sollen langfristig wirken und sind nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. 
- Die Reform soll auch zur Mobilisierung privater Investitionen für die Modernisierung der Wirtschaft und zur Klimaneutralität beitragen. 
- Auswirkungen auf das Preisniveau oder Verbraucherpreise werden nicht erwartet. 
- Die Gleichstellung wird laut Entwurf nicht negativ beeinflusst. 
- Die Reform vereinfacht zahlreiche bürokratische Verfahren und reduziert den Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung einer beitragsproportionalen Zulagenförderung: Die bisher festen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) werden durch prozentuale Förderungen ersetzt (30 Prozent Grundzulage bis 1.200 Euro Eigenbeitrag, darüber 20 Prozent; Kinderzulage 25 Prozent bis max. 300 Euro). Ab 2029 wird die Grundzulage für die ersten 1.200 Euro auf 35 Prozent erhöht. 
 
- Abschaffung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags: Künftig genügt ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr für die volle Zulage. 
 
- Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug: Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Altersvorsorgebeiträgen wird auf 1.800 Euro (Eigenbeiträge) festgelegt, der Zulageanspruch erhöht diesen Betrag zusätzlich. 
 
- Begrenzung auf zwei geförderte Altersvorsorgeverträge pro Person: Beiträge in weitere Verträge werden nicht mehr gefördert. 
 
- Neue Produktwelt in der privaten Altersvorsorge: Einführung von zwei Produktkategorien: 
- Garantieprodukte mit 100 oder 80 Prozent Beitragserhaltungszusage. 
- Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie, mit Investition in Fonds und andere Anlageklassen. 
- Einführung eines Standarddepots mit einfacher Struktur, niedrigen Kosten (maximal 1,5 Prozent Effektivkosten), Online-Abschluss und begrenzter Fondsauswahl. 
 
- Flexibilisierung der Auszahlungsphase:  
- Beginn der Auszahlungsphase frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. 
- Wahl zwischen lebenslanger Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. 
- Möglichkeit einer Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase. 
 
- Abschaffung der Zusatzabsicherungen (Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Hinterbliebenenschutz) bei Neuverträgen, stattdessen nur noch Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren möglich. 
 
- Vereinfachung und Digitalisierung der Zertifizierung: Zertifizierung von Altersvorsorgeprodukten erfolgt unter Vorbehalt und kann widerrufen werden, elektronische Antragstellung, vereinfachte Nachweispflichten. 
 
- Einführung von Kostentransparenz: Effektivkosten müssen nach europäischen Vorgaben ausgewiesen werden; für Standarddepots gilt eine Kostenobergrenze. 
 
- Erleichterungen bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester):  
- Mindestentnahmebetrag bei Teilentnahmen entfällt, stattdessen Mindestaufwandsbetrag von 3.000 Euro. 
- Verkürzung der Besteuerung des Wohnförderkontos auf fünf Jahre (statt bisher bis zum 85. Lebensjahr). 
- Vereinfachte Nachweispflichten und weniger Bürokratie. 
 
- Anpassung der Förderberechtigung: Dauerhaftes Einbeziehen von Grenzgängern (Pflichtmitglieder in ausländischen Rentensystemen) in die Förderung, sofern sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. 
 
- Bestandsschutz für Altverträge: Für vor dem 1.1.2027 abgeschlossene Verträge gelten die bisherigen Regeln weiter, sofern der Kunde nicht aktiv zum neuen Recht wechselt. 
 
- Abschaffung der Möglichkeit zum Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile als geförderte Anlageform. 
 
- Verbesserte Wechselmöglichkeiten: Nach fünf Jahren kostenfreier Anbieterwechsel, innerhalb der ersten fünf Jahre maximal 150 Euro Wechselkosten. 
 
- Anpassung der Informationspflichten: Kürzere, verständlichere Produktinformationsblätter, jährliche Kosten- und Leistungsinformationen, elektronische Bereitstellung. 
 
- Stärkere Verbraucherrechte: Bei Widerruf der Zertifizierung Anspruch auf Vertragsübertragung und Kostenerstattung. 
 
- Anpassung der Beratungspflichten: Für Altersvorsorgedepots und Versicherungsprodukte verpflichtende Geeignetheitsprüfung bei Beratung. 
 
- Bürokratieabbau: Vereinfachung von Datenübermittlungen, Wegfall unnötiger Nachweise und Mitteilungen, Digitalisierung von Verfahren. 
 
Diese Maßnahmen sollen die private Altersvorsorge transparenter, günstiger, flexibler und verständlicher machen sowie die Bürokratie für Verbraucher und Anbieter deutlich reduzieren.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:01.12.2025
Datum Kabinettsbeschluss:17.12.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:

„Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat in ihrem Abschlussbericht vom 18. Juli 2023 Empfehlungen für eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge ausgesprochen. Diese Empfehlungen sind bei der Erstellung des Gesetzentwurfs berücksichtigt worden. An der Fokusgruppe waren neben dem Bundesministerium der Finanzen (Vorsitz), dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundeswirtschaftsministerium
Vertreterinnen und Vertreter der Anbieterverbände, des Verbraucherschutzes, der Sozialpartner und der Wissenschaft beteiligt.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen verweisen auf eine sehr kurze Beteiligungsphase. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den 114-seitigen Referentenentwurf am 5. Dezember 2025 mit einer Frist von drei Arbeitstagen zur Konsultation gestellt. Die Kabinettbefassung war bereits für den 17.12.2025 vorgesehen, und die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 10.12.2025. Zahlreiche Verbände, darunter die aba, der MITTELSTANDSVERBUND, der dbb beamtenbund und tarifunion, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der Bund der Versicherten, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Verband öffentlicher Versicherer sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisieren explizit die extrem kurze Frist von drei bis fünf Arbeitstagen, die zudem ein Wochenende umfasste. Einige Organisationen geben an, dass eine umfassende, fundierte Stellungnahme unter diesen Bedingungen nicht möglich war. Die Dauer der Beteiligungsphase betrug somit real etwa drei bis fünf Kalendertage.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes ist gemischt. Grundsätzlich wird die Zielsetzung, die private Altersvorsorge attraktiver, flexibler, kostengünstiger und renditestärker zu gestalten, von fast allen Akteuren begrüßt. Besonders positiv werden die Einführung kapitalmarktorientierter Produkte, die Vereinfachung der Förderung und die größere Wahlfreiheit hervorgehoben. Allerdings gibt es breite und teils scharfe Kritik an der konkreten Ausgestaltung: Viele Verbände bemängeln die Benachteiligung bestimmter Gruppen (insbesondere Geringverdienende, Frauen, Familien, Selbstständige), die Höhe und Dynamisierung der Fördergrenzen, die Komplexität und Bürokratie, die Ausgestaltung der Auszahlungsphase sowie die Auswirkungen auf Beratung und Produktvielfalt. Die Abschaffung unabhängiger Vergleichs- und Informationsstellen (PIA) wird vielfach als Rückschritt für den Verbraucherschutz bewertet. Die sehr kurze Beteiligungsfrist wird von nahezu allen Seiten als unangemessen kritisiert und als Hinderungsgrund für eine fundierte Beteiligung genannt.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsfrist und Verfahren
Die extrem kurze Frist zur Stellungnahme (drei bis fünf Tage) wird von nahezu allen Organisationen, insbesondere von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Verbraucherverbänden, Versicherungs- und Vermittlerverbänden sowie Mittelstandsorganisationen, als unzureichend kritisiert. Dies habe eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung verhindert und die Qualität der Beteiligung beeinträchtigt.

2. Fördergrenzen, Zielgruppen und Förderlogik
Arbeitgeberverbände (BDA, BVMW), Mittelstandsverbände, Banken, Versicherer und Start-up-Verbände kritisieren die geplanten Förderhöchstbeträge (1.800 Euro) als zu niedrig und fordern eine Anhebung sowie eine automatische Dynamisierung entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung. Die Beschränkung des förderberechtigten Personenkreises auf Beschäftigte und Beamte wird vielfach abgelehnt; eine Ausweitung auf Selbstständige, Freiberufler und alle Steuerpflichtigen wird von fast allen Wirtschaftsverbänden, Start-up-Verbänden und dem BVI gefordert. Gewerkschaften (DGB) und Sozialverbände kritisieren die stärkere Kopplung der Förderung an die Beitragshöhe als verteilungspolitisch ungerecht, da sie Besserverdienende begünstige und Geringverdienende, Frauen und Familien benachteilige.

3. Produktgestaltung, Standardprodukt und Beratung
Die Einführung eines renditeorientierten Standardprodukts ohne Garantien und mit Kostendeckel wird von vielen Akteuren grundsätzlich begrüßt (Versicherer, Banken, Verbraucherschützer, Bitkom, BVI). Allerdings kritisieren Vermittler- und Beraterverbände (BVK, BDV, VOTUM, AfW) sowie Versicherungswirtschaft und Gewerkschaften die Auswirkungen auf die Beratungsvergütung, die Produktvielfalt und die Qualität der Beratung. Der Kostendeckel von 1,5% wird von Verbraucherschützern als zu hoch, von Banken und Vermittlern als wettbewerbsverzerrend oder zu niedrig kritisiert. Die Pflicht zur Bereitstellung eines beratungsfreien Standardprodukts wird von Vermittlerverbänden als Eingriff in die Gewerbefreiheit abgelehnt. Die Abschaffung der Zillmerung (Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten Vertragsjahre) wird von Vermittler- und Versicherungsverbänden abgelehnt, da sie die Finanzierung der Beratung gefährde.

4. Auszahlungsphase und Langlebigkeitsrisiko
Mehrere Organisationen (aba, EWeRK, DEFINO, DAV/IVS, dbb, DGB, Verbraucherzentralen) kritisieren die Begrenzung von Auszahlungsplänen auf das 85. Lebensjahr und fordern eine lebenslange Rentenzahlung oder zumindest eine Anhebung auf 90 Jahre, unter Verweis auf die steigende Lebenserwartung und die Empfehlungen der DIN-Norm 77230. Die Gleichstellung von Auszahlungsplänen mit Ablaufdatum und lebenslangen Renten wird insbesondere von Aktuaren, Gewerkschaften und Sozialverbänden als Risiko für Altersarmut bewertet.

5. Transparenz, Vergleichbarkeit und Verbraucherschutz
Die Abschaffung der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) und die Umstellung auf das EU-PRIIPs-System werden von Verbraucherschützern, Aktuaren, Wissenschaftlern und Bausparkassen als Rückschritt für Transparenz und Vergleichbarkeit kritisiert. Es wird vielfach eine unabhängige, digitale Vergleichsplattform gefordert. Die geplante Übertragung der Kosten- und Risikoberechnung an die Anbieter selbst wird als problematisch angesehen. Die Definition und Höhe der Effektivkosten (Kostendeckel) wird unterschiedlich bewertet: Verbraucherschützer fordern niedrigere Deckel und klarere Definitionen, während Banken und Versicherer die Praktikabilität und Angemessenheit hinterfragen.

6. Produktvielfalt, Anlageklassen und Kapitalmarktintegration
Kapitalmarktakteure, Banken, Start-ups und Bitkom begrüßen die Öffnung für neue Anlageklassen (z.B. Aktien, Fonds, Immobilien, ELTIFs, strukturierte Wertpapiere, Venture Capital, Private Equity), fordern aber eine weitere Ausweitung der Produktpalette und die Zulassung europäischer Produkte. Die geplante Positivliste und Risikoklassenbindung werden vielfach als innovationshemmend und zu restriktiv kritisiert. Die Begrenzung auf zwei Verträge pro Person wird von Banken und Vermittlern als zu eng angesehen. Die Forderung nach einer breiteren Auswahl an Wertpapieren, einschließlich Bank- und Unternehmensanleihen, wird von Banken, Börsen und Wertpapierverbänden betont.

7. Auswirkungen auf betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung wird von bAV-Verbänden, Arbeitgeberverbänden und Zusatzversorgungseinrichtungen als eigenständige Säule betont, die nicht durch neue Informations- und Zertifizierungspflichten belastet werden dürfe. Es wird gefordert, die Schnittstellen zwischen bAV und pAV sorgfältig zu gestalten und Produktvarianten mit Garantien auch in der bAV zu ermöglichen. Die Gleichbehandlung von Zusatzversorgungseinrichtungen wird als wichtig hervorgehoben.

8. Förderung bestimmter Gruppen
Die Auswirkungen der neuen Fördersystematik auf Frauen, Geringverdienende und Familien mit Kindern werden von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Verbraucherschützern und VOTUM kritisch bewertet. Es wird vielfach eine Beibehaltung oder Ergänzung fester Kinderzulagen gefordert, um Benachteiligungen zu vermeiden.

9. Bürokratie, Digitalisierung und technische Umsetzung
Viele Stellungnahmen fordern eine konsequente Digitalisierung der Prozesse, eine Vereinfachung der Bürokratie und ausreichend Vorlaufzeiten für die technische Umsetzung. Die Einführung digitaler Vergleichsplattformen, die Vereinfachung der Zulagenförderung und die Abschaffung der Günstigerprüfung werden als positive Schritte bewertet, jedoch werden neue Informationspflichten und Zertifizierungsanforderungen vielfach als zu aufwendig kritisiert.

10. Weitere Aspekte
Einige Organisationen fordern die Einführung eines öffentlich organisierten Standardprodukts (Verbraucherschützer), die automatische Anpassung von Förderbeträgen an die Inflation (Börsen, Banken, BVI), die Beibehaltung bewährter nationaler Methodiken bei Produktinformationen (Bausparkassen) sowie die stärkere Einbindung nachhaltiger Kapitalanlagen (Versicherer). Die Frage der Anrechnung privater Altersvorsorge auf die Grundsicherung wird von Sozialverbänden und Gewerkschaften thematisiert.

Fazit
Das Meinungsbild ist insgesamt von einer grundsätzlichen Zustimmung zur Zielrichtung der Reform geprägt, jedoch bestehen erhebliche Bedenken und Forderungen nach Nachbesserungen in zentralen Punkten. Die Kritik an der Beteiligungsphase ist einhellig und betrifft nahezu alle Gruppen. Besonders kontrovers diskutiert werden die Förderlogik, die Ausgestaltung der Produkte, die Auswirkungen auf Beratung und Verbraucherschutz sowie die Einbeziehung verschiedener Zielgruppen.

👎 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

„Die im vorliegenden Gesetzentwurf definierten Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge sind geeignet, die von der Bundesregierung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren.“

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes, das die steuerlich geförderte private Altersvorsorge reformieren soll. Die aba bemängelt insbesondere das Fehlen eines übergreifenden Gesamtkonzepts für die Altersvorsorge in Deutschland, das alle drei Säulen – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge – angemessen verzahnt. Sie warnt davor, dass die geplanten Reformen der privaten Altersvorsorge die betriebliche Altersversorgung (bAV) schwächen könnten, da insbesondere für kleine und mittlere Einkommen die Mittel entweder für die betriebliche oder die private Vorsorge reichen. Die aba hebt hervor, dass die neue Fördersystematik zwar einfacher und transparenter ist, aber insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen eine Verschlechterung bedeutet, da die Kinderförderung weniger zugänglich wird. Zudem kritisiert die aba die Förderung von Auszahlungsplänen, die nur bis zum 85. Lebensjahr reichen, da dies das Risiko von Altersarmut im hohen Alter erhöht und die Risiken auf die Allgemeinheit verlagert. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) das Fehlen eines Gesamtkonzepts und die mangelnde Verzahnung der Säulen, (2) die Risiken und Nachteile der neuen privaten Auszahlungsmodelle für die Altersarmut und die betriebliche Altersversorgung, sowie (3) die Auswirkungen der neuen Fördersystematik auf unterschiedliche Personengruppen, insbesondere Frauen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001407 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung

„Letztlich sollte das Ziel dieser Reform sein, eine starke und verlässliche Basis für die Altersvorsorge zu schaffen, die langfristig das Vertrauen der Bürger stärkt und ihre finanzielle Sicherheit gewährleistet.“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt den Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) als wichtigen Schritt zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Deutschland. Besonders positiv bewertet werden die Einführung kapitalmarktorientierter Produkte, die größere Flexibilität und eine breitere Zielgruppe ermöglichen, sowie der Erhalt versicherungsbasierter Lösungen mit Garantien (80% oder 100%). Der Verband hebt hervor, dass die Reform die Übertragung von Riester-Verträgen vereinfacht, die Berechnung der Mindesteigenbeiträge abschafft und neue Zulagenmodelle einführt. Kritisch sieht der AfW jedoch die Begrenzung der persönlichen Beratung, die Kostenobergrenze von 1,5% für das Standarddepot, die Möglichkeit eines beratungsfreien Standarddepots, die Nichtberücksichtigung von Selbständigen, die Begrenzung auf zwei Verträge pro Person, den Entfall obligatorischer Zusatzversicherungen und die lineare Kostenverteilung. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Bedeutung qualifizierter Beratung und deren Gefährdung durch Kostendeckel und Beratungsfreiheit, (2) die Notwendigkeit, Selbständige in die Förderung einzubeziehen, und (3) die Auswirkungen des Verbots ergänzender Zusatzversicherungen auf die ganzheitliche Altersvorsorge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA)

„Wir begrüßen, dass die Anforderungen an die Riester-Förderung für die betriebliche Altersversorgung durch den Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz unverändert bleiben und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bisherigen Produkte auch für neue Verträge weiterhin im gleichen Rahmen gefördert angeboten werden können.“

Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) nimmt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) Stellung. Die AKA begrüßt, dass die Anforderungen an die Riester-Förderung für die betriebliche Altersversorgung unverändert bleiben und die bisherigen Produkte weiterhin gefördert werden können. Sie betont jedoch, dass Zusatzversorgungseinrichtungen nicht benachteiligt werden dürfen, da sie eine große Zahl von Verträgen mit Riester-Förderung betreuen. Die Stellungnahme hebt besonders die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung hervor, die sich durch langfristige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen von der privaten Altersvorsorge unterscheidet. Kritisch sieht die AKA die Streichung des § 82 Abs. 5 EStG, da dadurch die Möglichkeit entfällt, nachträglich Beiträge für ein abgelaufenes Jahr zu leisten. Positiv bewertet werden die Einführung einer beitragsproportionalen Grundzulage, die Abschaffung der starren Grundzulage und die stärkere Förderung niedriger Beiträge, was insbesondere Teilzeitbeschäftigten zugutekommt. Die AKA schlägt zudem vor, die Grenze der förderfähigen Beiträge anzuheben und Zulagenerhöhungen für Berufseinsteiger und Geringverdiener steuerfrei zu stellen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gleichbehandlung von Zusatzversorgungseinrichtungen im Vergleich zur privaten Altersvorsorge, 2) Die Ausgestaltung der Grund- und Kinderzulagen, 3) Die technischen und administrativen Änderungen im Einkommensteuergesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bitkom e.V.

„Der Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass Altersvorsorgende durch das Altersvorsorgereformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Dies ist ein Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher und insbesondere zukünftige Generationen, da diese nun individueller und entsprechend ihrer persönlichen Risikoneigung für das Alter privat vorsorgen können.“

Die Stellungnahme des Bitkom e.V. zum Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes bewertet die geplante Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge grundsätzlich positiv. Bitkom begrüßt die Zielsetzung, die private Altersvorsorge attraktiver, transparenter, flexibler und renditestärker zu gestalten und damit die dritte Säule der Altersvorsorge zu stärken. Besonders hervorgehoben wird die geplante Erweiterung der zulässigen Anlageklassen, insbesondere die Aufnahme europäischer langfristiger Investmentfonds (ELTIFs), um mehr privates Kapital für innovative Unternehmen und Startups zu mobilisieren. Bitkom fordert außerdem, Zugangshürden abzubauen, die steuerliche Förderung zu vereinheitlichen und auszuweiten sowie den förderberechtigten Personenkreis auf alle Erwerbstätigen (einschließlich Selbstständige und Freiberufler) zu erweitern. Die Organisation spricht sich für eine Kostenobergrenze beim Standarddepot und eine stärkere Flexibilisierung beim De-Risking (automatisiertes Ablaufmanagement zur Risikoreduzierung vor Rentenbeginn) aus. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach einer risikoorientierten und nicht pauschalen Kapitalanforderung für Anbieter, um innovative Fintech-Unternehmen nicht auszuschließen. Bitkom betont zudem die Notwendigkeit einer umfassenden Finanzbildungsstrategie, um die Akzeptanz und Nutzung der neuen Altersvorsorgeprodukte in der Bevölkerung zu erhöhen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Erweiterung der zulässigen Anlageklassen (insbesondere ELTIFs) und deren Bedeutung für Innovation und Kapitalmarkt. 2. Die Ausweitung und Vereinfachung der steuerlichen Förderung sowie die Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises. 3. Die Forderung nach Abbau bürokratischer Hürden und einer risikoorientierten Kapitalanforderung für Anbieter, um Innovation und Wettbewerb zu fördern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Boerse Stuttgart Group

„Daher begrüßen wir den vorliegenden Reformvorschlag ausdrücklich. Er bietet Vorsorgesparern die Auswahl zwischen Garantieprodukten und renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantie. Er berücksichtigt somit individuelle Bedürfnisse und ermöglicht durch die Fördersystematik die Beteiligung einer breiten Bevölkerungsgruppe am Kapitalmarkt.“

Die Boerse Stuttgart Group begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und betont die Notwendigkeit, die Kapitalmarktteilhabe der Bevölkerung zu stärken. Besonders hervorgehoben werden drei Aspekte: Erstens wird empfohlen, die Förderbeträge regelmäßig an die Inflation anzupassen, um reale Verluste zu vermeiden. Zweitens kritisiert die Stellungnahme die im Entwurf vorgesehene Beschränkung der Anlageklassen und plädiert für eine breitere Auswahl, einschließlich Aktien, Unternehmensanleihen, strukturierten Wertpapieren und Kryptowerten, um eine bessere Diversifizierung und individuelle Risikosteuerung zu ermöglichen. Drittens wird für eine Börsenhandelspflicht für alle im Altersvorsorgedepot gehaltenen Wertpapiere plädiert, um Transparenz und Anlegerschutz zu erhöhen. Besonders ausführlich werden die Themen Inflationsschutz, Erweiterung des Anlagespektrums und Anlegerschutz durch Börsenhandelspflicht behandelt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R003908 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bund der Versicherten e. V. (BdV)

„Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode sowie die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte dringend beibehalten werden, da die Umstellung von PIA auf PRIIPs keinerlei Vorteile auslöst, sondern ausschließlich nachteilig ist.“

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bewertet den Referentenentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, insbesondere der sogenannten Riester- und Rürup-Renten. Der BdV begrüßt Verbesserungen wie die Einführung einer neuen, vereinfachten Fördersystematik (beitragsproportionale Zulagen), den Wegfall der Verrentungspflicht (also die Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Rente auch Auszahlungspläne zu wählen) und die Öffnung des Förderrahmens für kapitalmarktnahe Produkte (Altersvorsorgedepot-Verträge). Kritisch sieht der BdV jedoch die geplante Umstellung der Produktinformation von der PIA-Methode auf das EU-PRIIPs-System, da dies zu weniger Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucher führe. Außerdem werden die Förderhöchstbeträge und Bonuszulagen als nicht ausreichend angesehen, insbesondere im Vergleich zu vorherigen Entwürfen. Der BdV fordert zudem die Einführung einer digitalen Vergleichsplattform, wie sie im vorherigen pAV-Reformgesetz vorgesehen war, und eine Klarstellung beim Schutz von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sozialrecht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Nachteile der geplanten Umstellung auf das PRIIPs-System für Produktinformationen, 2) die unzureichende Ausgestaltung der Förderhöchstbeträge und Bonuszulagen, 3) die fehlende digitale Vergleichsplattform für Verbraucher.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R003297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 547660218656-93 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelständischer Investmentpartner (BMI)

„Eine Positiv-Liste förderfähiger Produkte und Anlagen gesetzlich festzuschreiben, ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Es handelt sich um eine statische Liste, in der Innovationen und künftige Entwicklungen nicht abgebildet werden können, allenfalls durch mühsame gesetzliche Ergänzungen, die in der politischen Praxis aber kaum wahrscheinlich sind.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelständischer Investmentpartner (BMI) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz, insbesondere die Öffnung für verschiedene Anlageklassen, darunter Fonds und andere sogenannte realwertorientierte Anlagen (z.B. Immobilien, erneuerbare Energien). Die BMI kritisiert jedoch die geplante statische Positivliste, die festlegt, welche Produkte für die Altersvorsorge zulässig sind. Sie fordert, dass alle vollregulierten Produkte nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugelassen werden sollten, um Innovationen nicht auszuschließen. Weiterhin wird bemängelt, dass die Positivliste und die Bindung an Risikoklassen insbesondere für sogenannte Selbstentscheider (Personen, die ihre Anlageentscheidungen selbst treffen) zu restriktiv sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kritik an der Beschränkung der Vertriebswege: Die BMI fordert, dass auch Finanzanlagenvermittler Altersvorsorgedepots vertreiben dürfen, da ansonsten ein großer Teil des Mittelstands vom Vertrieb ausgeschlossen wäre. Zusätzlich wird die Einbeziehung von Selbständigen in den Kreis der Förderberechtigten gefordert, da ein Ausschluss verfassungsrechtlich problematisch sei. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Kritik und Alternativen zur Positivliste und Risikoklassenbindung, (2) die Öffnung der Vertriebswege für Finanzanlagenvermittler und (3) die Einbeziehung von Selbständigen in die Förderung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesministerium der Finanzen

„Mit dem Entwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Ziel dieser Reform ist es, ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Ziel ist es, die private Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiver, renditestärker, kostengünstiger, flexibler und transparenter zu gestalten. Die steuerliche Förderung wird vereinfacht, insbesondere für Kleinanleger und Familien mit Kindern, wobei Personen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders profitieren sollen. Zentrale Neuerungen sind die Einführung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantien (Standarddepot) mit Kostendeckel, die Vereinfachung der Zulagenförderung (beitragsproportional statt individueller Mindesteigenbeitrag), sowie Bürokratieabbau und mehr Flexibilität bei Anbieter- und Produktwechsel. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung des Standardprodukts mit Kostendeckel und reduzierten Wahlmöglichkeiten, 2) die Umstellung der Zulagenförderung auf ein einfacheres, beitragsproportionales System, und 3) der Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung bestehender Regelungen, insbesondere für Bestandsverträge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Deutsche Startups e.V.

„Die Zielsetzung, die private Altersvorsorge renditestärker, kostengünstiger, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter zu machen, trifft auf unsere uneingeschränkte Zustimmung.“

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. begrüßt grundsätzlich die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und unterstützt die Zielsetzung, diese attraktiver, renditestärker, kostengünstiger, flexibler und transparenter zu gestalten. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die neuen Altersvorsorgedepots für ein breites Spektrum an Anlageoptionen zu öffnen, darunter Aktien sowie Venture Capital (Risikokapital) und Private Equity (Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen). Der Verband schlägt vor, diese Anlageformen risikogewichtet (z.B. max. 10% des Portfolios) zuzulassen und fordert Ausnahmen bei der vorgesehenen Risikoklassenbegrenzung. Weiterhin kritisiert er die geplanten bürokratischen Zertifizierungs- und Informationspflichten als unnötig aufwändig und plädiert für eine Vereinfachung zugunsten der Anbieter. Schließlich spricht sich der Verband gegen eine Absenkung des steuerlichen Förderhöchstbetrags aus und fordert eine Ausweitung der Förderung auf alle Selbstständigen und Freiberufler. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Integration von Venture Capital und Private Equity in Altersvorsorgeprodukte, (2) die Kritik an bürokratischen Hürden bei Zertifizierung und Informationspflichten, (3) die steuerliche Förderung und deren Ausweitung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R002111 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband deutscher Banken (Deutsche Kreditwirtschaft)

„Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein wichtiger und dringlicher Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten und den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger im Alter langfristig zu sichern. Eine zügige Verabschiedung und Umsetzung der in dem Referentenentwurf genannten Maßnahmen ist aus Sicht der DK sehr wichtig, um die steuerlich geförderte private Altersvorsorge langfristig auf ein stabiles Fundament zu stellen.“

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), sieht jedoch an vielen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt zur Attraktivitätssteigerung der privaten Altersvorsorge und zur Sicherung des Lebensstandards im Alter bewertet. Besonders hervorgehoben wird die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantien, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, kostengünstig in verschiedene Anlageformen – insbesondere Wertpapiere – zu investieren. Die DK kritisiert jedoch den geplanten Kostendeckel für Standarddepots als wettbewerbsverzerrend und unverhältnismäßig. Auch die Pflicht, bestimmte Informationen wie Gesamtrisikoindikator und Effektivkosten nach der PRIIPs-Verordnung (EU-Verordnung zu Basisinformationsblättern für Anlageprodukte) zu berechnen, wird als praxisfern angesehen, da diese Angaben auf Einzelprodukte zugeschnitten sind und nicht auf Portfolios wie Altersvorsorgedepots. Die DK fordert zudem, dass nicht nur Staatsanleihen, sondern auch klassische Bank- und Unternehmensanleihen in Altersvorsorgedepots erlaubt sein sollten, da Staatsanleihen nicht grundsätzlich sicherer seien. Weiterhin wird eine Erhöhung des förderfähigen Eigenbeitrags auf 3.500 Euro und eine automatische Anpassung an die Inflation gefordert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die Kritik am Kostendeckel und an staatlichen Eingriffen in den Wettbewerb, 2) die Problematik der Risiko- und Kostenberechnung nach PRIIPs für Portfolios, 3) die Forderung nach Gleichbehandlung verschiedener Anlageformen (Level Playing Field) und die Ausweitung der zulässigen Wertpapiere.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Deutscher Vermögensberater

„Summa summarum wird auch eine reformierte, staatlich geförderte, private Altersvorsorge keine nennenswerte Verbreitung finden, wenn nicht die Beraterinnen und Berater der Finanzbranche die Angebote, quasi als Helfer und verlängerter Arm der Politik, in die Bevölkerung tragen.“

Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) äußert sich zum Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes, das die steuerlich geförderte private Altersvorsorge, insbesondere die Riester-Rente, reformieren soll. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Reformabsicht und die Vereinfachung der Fördersystematik, kritisiert aber mehrere zentrale Punkte des Entwurfs. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: Erstens die geplante Einführung eines verpflichtenden Standardprodukts, das nach Ansicht des BDV marktwirtschaftlichen Prinzipien widerspricht und Anbieter mit umfassender Beratung und Service, wie Lebensversicherungen, benachteiligt. Zweitens wird das sogenannte 'Veredelungsverbot', also das Verbot zusätzlicher biometrischer Absicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung), abgelehnt, da es den Bedürfnissen der Kunden nicht gerecht werde. Drittens kritisiert der Verband die vorgesehene Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit, was die wirtschaftliche Grundlage für die Beratertätigkeit gefährde und die Verbreitung privater Altersvorsorge behindern könnte. Der BDV betont, dass die Komplexität und Renditeschwäche der Riester-Rente politisch verursacht sei und nicht den Anbietern oder Beratern anzulasten ist. Insgesamt warnt der Verband vor einer Benachteiligung der persönlichen Beratung und der Lebensversicherungsbranche zugunsten kostengünstiger, aber beratungsfreier Produkte wie ETF-Sparplänen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

„Damit die Reform in der Praxis funktioniert, müssen jedoch einige zentrale Punkte nachgebessert werden: Die Kostenstrukturen sollten flexibler gestaltet werden, die Zillmerung modernisiert statt vollständig abgeschafft werden, und sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten – etwa mit biometrischen Absicherungen – sollten erhalten bleiben.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) bewertet den Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz grundsätzlich positiv, da die Bedeutung der privaten Altersvorsorge anerkannt und erste Modernisierungsschritte eingeleitet werden. Der BVK kritisiert jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und fordert eine sorgfältigere Debatte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Einführung eines Kostendeckels für Standarddepots, der nach Ansicht des BVK qualifizierte Beratung erschwert und die Produktvielfalt einschränkt. 2) Das Verbot der Zillmerung, also die Abschaffung der Möglichkeit, Abschlusskosten auf die ersten Vertragsjahre zu verteilen, was die Finanzierung der Beratung gefährdet. 3) Die Entkopplung von Altersvorsorgeprodukten und Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherungen, wodurch Versorgungslücken entstehen können. Der BVK fordert flexiblere Kostenstrukturen, die Modernisierung statt Abschaffung der Zillmerung, die Beibehaltung von Kombinationsmöglichkeiten sowie eine ausgewogene Behandlung von Leibrenten und Auszahlungsplänen. Auch die geplante Vereinfachung des Zulagensystems wird begrüßt, jedoch wird eine Ausweitung auf Selbstständige und eine automatische Anpassung an die Inflation gefordert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 09.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001475 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW)

„Da Schuldverschreibungen nach Auffassung des BMF eine sinnvolle Ergänzung der Altersvorsorge sein können, fordern wir die Ergänzung der Positivliste um Inhaberschuldverschreibungen von Banken inklusive strukturierter Wertpapiere mit 100% Kapitalschutz bis zu einer Risikoklasse 2 nach der SRI-Systematik der PRIIPs-Verordnung.“

Der Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots. Besonders positiv bewertet der Verband die Nutzung des Summary Risk Indicators (SRI), eines Risikoindikators aus der PRIIPs-Regulierung (PRIIPs steht für Packaged Retail and Insurance-based Investment Products), zur Auswahl förderungswürdiger Anlageinstrumente. Der BSW hebt hervor, dass strukturierte Wertpapiere mit 100% Kapitalschutz – also Finanzprodukte, bei denen das eingesetzte Kapital vollständig abgesichert ist – insbesondere in der Auszahlphase der Altersvorsorge Vorteile bieten, da sie Sicherheit und Renditechancen kombinieren. Kritisch sieht der Verband die Beschränkung der Auswahl risikoarmer Anlageklassen im Gesetzentwurf und fordert, dass auch Bankanleihen mit sehr guter Bonität (SRI 1 oder 2) und strukturierte Wertpapiere mit 100% Kapitalschutz in die Positivliste aufgenommen werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Vorteile strukturierter Wertpapiere mit 100% Kapitalschutz für die Altersvorsorge, (2) die Forderung nach einer Erweiterung der Positivliste um Bankanleihen und strukturierte Wertpapiere mit niedrigem Risiko, und (3) die Bedeutung dieser Produkte für die Finanzierung realwirtschaftlicher Transformationsprozesse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)

„Wir begrüßen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Altersvorsorge zu stärken und sie auf eine breitere Grundlage zu stellen.“

Die Stellungnahme des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) ausdrücklich. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der privaten Altersvorsorge und betont die Notwendigkeit attraktiver Rahmenbedingungen angesichts des demografischen Wandels. Besonders positiv bewertet werden die geplante Fokussierung auf Altersvorsorgeprodukte, die Steigerung von Chancenorientierung und Wahlfreiheit sowie die Möglichkeit, auf Garantien und Leibrenten zu verzichten. Kritisch merkt der BVI jedoch an, dass die Förderung für Personen mit geringem Einkommen und Kindern im Vergleich zur bisherigen Riesterförderung zurückfallen könnte. Außerdem fordert der Verband die Einbeziehung von Selbständigen in die Förderung und eine Dynamisierung des maximal geförderten Einzahlungsbetrags entsprechend der Inflationsrate. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Vereinfachung und Flexibilisierung der Produktgestaltung (z.B. Standardprodukt ohne Garantien, Wahlfreiheit bei Auszahlungsoptionen), 2) Die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Vorgaben für die Produktvergleichbarkeit nach Abschaffung der Produktinformationsstelle Altersvorsorge, 3) Die Forderung nach Nachbesserungen bei der Förderung bestimmter Personengruppen und der Ausgestaltung der Anlagemöglichkeiten (z.B. Einbeziehung weiterer Fondsarten und Rechtsformen). Fachbegriffe wie OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und AIF (Alternative Investmentfonds) werden erläutert und deren Bedeutung für die Altersvorsorge hervorgehoben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Die geplante Förderung ist damit unzureichend, um dem bestehenden Versorgungsbedarf Rechnung zu tragen. Sie wird auch nicht die notwendigen neuen Impulse für die private Altersvorsorge setzen und die dringend notwendige Wiederbelebung der ergänzenden Altersvorsorge leisten.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes als unzureichend. Die geplante Förderung der privaten Altersvorsorge bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Plänen zurück: Statt einer Förderung von Sparbeiträgen bis zu 3.000 Euro jährlich sollen nur noch 1.800 Euro gefördert werden, zudem fehlt eine Dynamisierung, also eine automatische Anpassung an die Lohnentwicklung. Besonders kritisch sieht die BDA, dass der Kreis der Förderberechtigten weiterhin im Wesentlichen auf Beschäftigte und Beamte beschränkt bleibt und Selbstständige sowie Angehörige freier Berufe ausgeschlossen sind. Die BDA fordert, die Fördergrenze auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben und alle Bürger einzubeziehen. Positiv bewertet werden die geplanten Vereinfachungen im Zulagenverfahren, die Einführung eines Standardprodukts mit Kostendeckelung und die Möglichkeit, auf eine Beitragsgarantie zu verzichten, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Höhe und Dynamisierung der Fördergrenze, 2) Die Ausweitung der Förderung auf alle Bürger, 3) Die Vereinfachung und Transparenz des Zulagenverfahrens.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ dbb beamtenbund und tarifunion

„Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, das bisherige System der privaten Altersvorsorge zu reformieren und durch eine stringenter geförderte kapitalgedeckte, private Zusatzvorsorge, zukunftsfest zu machen.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt grundsätzlich die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Reform das System flexibler, transparenter und kostengünstiger machen soll, um die Attraktivität und Verbreitung privater Altersvorsorge zu steigern. Kritisch bewertet der dbb die sehr kurze Frist zur Stellungnahme (nur drei Arbeitstage) und betont, dass die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) weiterhin die wichtigste Säule der Altersversorgung bleibt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken renditeorientierter Produkte ohne ausreichende Garantien, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, 2) die geplante Standardisierung der Produkte und der Wegfall von Zusatzabsicherungen (wie Erwerbsminderung), was aus Sicht des dbb problematisch ist, und 3) die Auszahlungsmodalitäten, wobei der dbb Auszahlungspläne ohne lebenslange Rente ablehnt, da dies das Risiko von Altersarmut erhöht. Der dbb begrüßt Verbesserungen bei Zulagen und Wechselmöglichkeiten, kritisiert aber die Höhe der Höchstbeträge und fordert stärkere Förderung für Familien und Pflegepersonen. Zudem spricht sich der dbb gegen eine Anrechnung der privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung aus.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 DEFINO Institut für Finanznorm

„Heute jungen Menschen Produkte mit Auszahlplänen bis zu einem Endalter unter 90 Jahren zu verkaufen, ist mithin verantwortungslos.“

Die Stellungnahme kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, insbesondere die vorgesehene Auszahlungsphase, die auf eine lebenslange Leibrente oder einen Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr begrenzt ist. Der Autor verweist auf die DIN-Norm 77230, die bereits vor sechs Jahren im Konsens mit Wissenschaft, Verbraucherschutz und Marktteilnehmern eine Kalkulation von Auszahlplänen bis zum 90. Lebensjahr empfohlen hat. Begründet wird dies mit der gestiegenen Lebenserwartung: Frauen erreichen im Renteneintrittsalter durchschnittlich 86 Jahre, Männer 83 Jahre, und diese Werte steigen weiter. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Regelung und realer Lebenserwartung, 2) Die wissenschaftlich fundierte Empfehlung der DIN 77230, 3) Die Verantwortung gegenüber jungen Menschen, denen sonst unzureichende Produkte verkauft würden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Der Mittelstand. BVMW e.V.

„Der BVMW begrüßt den Referentenentwurf zur privaten geförderten Altersvorsorge ausdrücklich, da er einen bedeutenden Schritt darstellt, um die dringend reformbedürftige private geförderte Altersvorsorge endlich moderner, attraktiver, renditestärker und weniger komplex zu gestalten. Dennoch sehen wir in vielen Aspekten noch erheblichen Verbesserungsbedarf.“

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der BVMW fordert insbesondere, dass die Förderung auf alle in Deutschland Steuerpflichtigen – insbesondere Selbstständige – ausgeweitet wird, um Verwaltungsaufwand und Komplexität zu reduzieren. Das geplante 'Altersvorsorgedepot' soll als zentrales Instrument der privaten Altersvorsorge etabliert und mit weiteren staatlichen Förderungen (z.B. vermögenswirksame Leistungen) konsolidiert werden. Die beitragsproportionale Förderung soll von 30 % auf 50 % erhöht und die Förderhöchstgrenzen angehoben werden, um eine attraktive und einheitliche Förderung für alle zu gewährleisten. Zudem werden Nachbesserungen bei den Kinderzulagen gefordert, da die geplante Regelung Geringverdienende benachteiligt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung der Förderung auf alle Steuerpflichtigen und die damit verbundenen Vereinfachungen, 2) Die Konsolidierung und Vereinheitlichung der Altersvorsorgeprodukte im 'Altersvorsorgedepot', 3) Die Forderung nach einer höheren, einheitlichen Förderung und die Kritik an der bisherigen Systematik der Kinderzulagen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001657 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 082217218282-59 (Zum Transparenzregister)
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👍 DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

„Insgesamt sind wir der Auffassung, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf einen wichtigen Schritt hin zu einer breiter und solider aufgestellten Alterssicherung – mit einer in der Bevölkerung stärker verankerten pAV – gehen könnte.“

Der MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein künftig keine ausreichende Alterssicherung gewährleisten kann und daher die private Altersvorsorge (pAV) als dritte Säule gestärkt werden muss. Besonders betont wird die Notwendigkeit eines renditeorientierten Standardprodukts ohne Garantien, das mit niedrigen Kosten und flexiblen Anlagemöglichkeiten ausgestattet ist. Die Umstellung der Förderung auf eine beitragsproportionale Zulage sowie die Einbeziehung von Selbständigen werden als sinnvoll erachtet. Kritisch wird die sehr kurze Frist für die Verbändebeteiligung angemerkt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung einer renditeorientierten und kosteneffizienten Ausgestaltung des neuen Standardprodukts, 2) die Flexibilisierung der Anlageformen im Altersvorsorgedepot, und 3) die Forderung nach einer weitergehenden strukturellen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001283 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 196997510883-76 (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS)

„Nur lebenslange Renten können Altersarmut effektiv und verantwortungsvoll auch mit Sicht auf die staatlichen Sicherungssysteme verhindern.“

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) nehmen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für das Altersvorsorgereformgesetz Stellung. Sie betonen die Bedeutung der privaten Altersvorsorge (pAV) als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Kritisch sehen sie die geplante Gleichstellung von lebenslangen Renten und Auszahlungsplänen mit Ablaufdatum, da letztere keine lebenslange Sicherung bieten und somit das Risiko von Altersarmut erhöhen. Die vorgesehenen kostenfreien Wechseloptionen innerhalb der Ansparphase werden als problematisch bewertet, da sie langfristige Investitionen und die Stabilität kollektiver Sicherungssysteme gefährden. Positiv beurteilt wird die Erweiterung der Garantieniveaus bei Altersvorsorgeprodukten, wobei ein weiteres Absenken auf 60% vorgeschlagen wird, um mehr Renditechancen zu ermöglichen. Die Abschaffung der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) wird abgelehnt, da dadurch bewährte Standards zur Vergleichbarkeit und zum Verbraucherschutz verloren gehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik von Auszahlungsplänen ohne lebenslange Rentengarantie, 2) Die negativen Auswirkungen der Wechselmöglichkeiten in der Ansparphase, 3) Die Bedeutung und Ausgestaltung von Garantieniveaus bei Altersvorsorgeprodukten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel des Altersvorsorgereformgesetzes, ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Es sollen Maßnahmen eingeführt werden, mit denen die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter wird. Die Attraktivität der privaten Altersvorsorge soll gestärkt und damit deren Verbreitung erhöht werden. Das alles sind unterstützenswerte Ziele.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes grundsätzlich positiv und begrüßt die Ziele, die private Altersvorsorge effizienter, kostengünstiger, renditestärker, flexibler und transparenter zu gestalten. Die DIHK hebt hervor, dass die geplante Reform eine Vereinfachung der steuerlichen Förderung und Verwaltungsverfahren vorsieht, etwa durch die Einführung einer beitragsproportionalen Zulagenförderung und die Abschaffung komplizierter Berechnungen. Besonders betont werden: (1) die geplanten Vereinfachungen und Standardisierungen, (2) die Stärkung des Wettbewerbs und die Einführung renditestärkerer Anlageformen, sowie (3) die Flexibilisierung der Auszahlungsphase und der Wechselmöglichkeiten für Altersvorsorgende. Kritisch sieht die DIHK jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die Pflicht zur Angebotserstellung von Standardprodukten und die geplante Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit, da dies als starker Markteingriff bewertet wird. Die Organisation fordert, dass diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals geprüft werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Insgesamt kann private Vorsorge keinen systematischen Beitrag zu einer sozialen Alterssicherung leisten – erst recht nicht, wenn sie wie hier gar keine Alterssicherung mehr sein soll. Der DGB lehnt insoweit den vorliegenden Entwurf ab.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) scharf. Die Stellungnahme bemängelt, dass der Entwurf primär auf die Verbreitung privater Finanzprodukte abzielt und dabei zentrale sozial- und gesellschaftspolitische Fragen sowie die eigentliche Aufgabe der privaten Vorsorge ignoriert. Der DGB sieht die geplante Reform als verteilungspolitisch ungerecht, da die Förderung künftig stärker an die Beitragshöhe und damit an das Einkommen gekoppelt wird. Dies begünstigt Besserverdienende und benachteiligt insbesondere Geringverdienende, Frauen und Familien mit Kindern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die systematische Benachteiligung von Frauen durch die geplanten Auszahlungspläne, die zu Versorgungslücken im hohen Alter führen können; 2) Die Abkehr vom sozialen Prinzip der Förderung, da die Zulagen künftig proportional zu den Beiträgen gezahlt werden und somit vor allem hohe Einkommen profitieren; 3) Die Forderung, die steuerliche Förderung privater Altersvorsorge einzustellen und stattdessen gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge zu stärken, da diese effizienter, solidarischer und nachhaltiger seien. Der DGB lehnt die geplante Reform ab und fordert eine Rückbesinnung auf eine solidarische und lebensstandardsichernde Alterssicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsches Aktieninstitut e.V.

„Wir begrüßen die Reformvorschläge zur privaten Altersvorsorge, die eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Umlage ist. Damit das Altersvorsorgedepot in Deutschland zum Erfolgsmodell wird, sollte der Gesetzentwurf um ergänzende Maßnahmen erweitert werden.“

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge, insbesondere das geplante Altersvorsorgedepot, das eine ergänzende, renditestarke und kostengünstige Aktienanlage zur gesetzlichen Rente ermöglichen soll. Die Stellungnahme betont, dass das Standarddepot mit maximal zwei Fonds eine einfache und transparente Lösung darstellt. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die steuerliche Förderung im internationalen Vergleich zu niedrig ausfällt und auf mindestens 6.000 Euro pro Jahr angehoben werden sollte. Zudem fordert das Institut, das Altersvorsorgedepot auch für die betriebliche Altersvorsorge und für Selbständige zu öffnen, die Frühstart-Rente automatisch in ein Altersvorsorgedepot zu überführen sowie die Anlagemöglichkeiten auf Einzelaktien und Unternehmensanleihen zu erweitern. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen steuerliche Förderung, praktische Umsetzung (Gesamtrisikoindikator, Effektivkosten, Bestandsschutz von Altverträgen) und die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000613 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 38064081304-25 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM

„Wir befürchten, dass mit der Abschaffung einer gesetzlich/staatlich autorisierten Einrichtung, wie sie derzeit die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (PIA) darstellt, eine Schwächung des Verbraucherschutzes und eine Entwicklung, die dem erklärten Ziel des Referentenentwurfs die Transparenz bei der Produktauswahl für Bürger und Bürgerinnen zu erhöhen und Produktvergleiche zu vereinfachen, zuwiderläuft, einhergehen wird.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes vom 01.12.2025, insbesondere auf die geplante Streichung des § 3a im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) und die Abschaffung der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA). Die Autoren begrüßen grundsätzlich die Reform der privaten Altersvorsorge, sehen jedoch erhebliche Nachteile im Wegfall einer neutralen, staatlich autorisierten Instanz wie der PIA. Sie befürchten eine Schwächung des Verbraucherschutzes, einen erhöhten bürokratischen und finanziellen Aufwand für Unternehmen sowie die Gefahr, dass die Vergleichbarkeit und Transparenz von Altersvorsorgeprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher verloren geht. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Bedeutung der PIA als unabhängige Bewertungsinstanz und deren Modellstandard, (2) die Problematik der neuen PRIIP-Methodik (verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte) im Vergleich zum bisherigen System, und (3) die Notwendigkeit einer neutralen Vergleichsplattform für faire und transparente Produktvergleiche.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

„Der vorliegende Entwurf setzt in zentralen Punkten an den richtigen Stellen an und bietet eine solide Grundlage für eine zukunftsfeste private Vorsorge. Vor diesem insgesamt positiven Gesamtbild sind die nachfolgenden Anmerkungen als konstruktive Beiträge zur weiteren Ausgestaltung und praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes zu verstehen.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz, der die steuerlich geförderte private Altersvorsorge (pAV) reformieren soll. Die Stellungnahme bewertet die Reform als wichtigen Schritt und lobt insbesondere die Einführung neuer, einfach strukturierter Standardprodukte mit Kostendeckel und digitalem Abschluss. Der GDV fordert jedoch Nachbesserungen bei der Beratungspflicht für Standardprodukte, um einen unkomplizierten digitalen Abschluss zu ermöglichen. Kritisch sieht der Verband das einseitige Wechselrecht für Bestandskunden ins neue Fördersystem, da dies zu erheblichem Mehraufwand und Unsicherheiten für Anbieter führen könne. Der GDV plädiert für eine klare Trennung zwischen alter und neuer Förderwelt. Weiterhin werden die Begrenzung auf zwei Verträge, die fehlende Öffnung für Selbstständige und die Komplexität der Förderstufen als Schwächen benannt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung und Digitalisierung der Standardprodukte inklusive Beratungspflichten, 2) Das Wechselrecht für Bestandskunden und die damit verbundenen administrativen und rechtlichen Herausforderungen, 3) Die Förderlogik, insbesondere die Auswirkungen auf verschiedene Zielgruppen wie Familien, Singles und Selbstständige sowie die Förderhöhe und -struktur. Der Verband spricht sich für mehr Flexibilität bei Garantien, eine bessere Einbindung nachhaltiger Kapitalanlagen und eine Vereinfachung der Informationspflichten aus. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge zur weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Gruppe Deutsche Börse

„Der vorliegende Referentenentwurf stellt einen wichtigen Schritt dar, indem er die private Altersvorsorge attraktiver macht und einen Beitrag zur Stärkung des Kapitalmarktes leistet. Dennoch sind wir besorgt, dass unnötige Einschränkungen das Potenzial der Reform schmälern und – wie bereits bei der Riester-Rente geschehen – nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen wird.“

Die Gruppe Deutsche Börse (GDB) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), da er die private Altersvorsorge attraktiver macht und den Kapitalmarkt stärker einbezieht. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer umfassenden Reform, die über die Riester-Rente hinausgeht, um das Rentensystem zukunftsfest zu machen und die Wirtschaft zu stärken. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Kritik an der Begrenzung des förderfähigen Höchstbetrags auf 1.800 Euro und die Forderung nach einer Anhebung sowie der Möglichkeit freiwilliger, unbegrenzter Einzahlungen; (2) die Forderung, die Produktpalette zu erweitern, insbesondere durch die Zulassung direkter Aktieninvestments und Unternehmensanleihen im Altersvorsorgedepot; (3) die steuerliche Behandlung, bei der eine Günstigerprüfung zwischen Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer für die Depot-Erträge vorgeschlagen wird. Die GDB kritisiert zudem, dass der Entwurf in Teilen hinter den Empfehlungen der EU-Kommission zurückbleibt und zu viele Einschränkungen enthält, die die Attraktivität und Wirkung der Reform schmälern könnten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

„Eine Reform, die Riester-Rente und Vermögensbildungsgesetz gesetzlich neu ordnet, vereinfacht das Steuerrecht und entlastet die steuerlichen Berater sowie die Verwaltung. Gleichzeitig werden die Effizienz und Transparenz der privaten Altersvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig gestärkt.“

Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) begrüßt die geplante Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, die auf mehr Flexibilität, Transparenz und Vereinfachung abzielt. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Doppelstrukturen aus Zulagen und der sogenannten Günstigerprüfung (eine steuerliche Überprüfung, ob die Zulage oder der Steuerabzug günstiger ist) abzuschaffen, um das Steuerrecht zu vereinfachen und die Beratung zu entlasten. Zudem wird vorgeschlagen, das komplexe Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmersparzulage aufzuheben und die freiwerdenden Mittel zur Stärkung der Altersvorsorge einzusetzen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Abschaffung der Günstigerprüfung bei der Riester-Rente, 2) die Aufhebung des Vermögensbildungsgesetzes und Umwidmung der Mittel, 3) die generelle Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts im Bereich Altersvorsorge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht e.V. (EWeRK), Humboldt-Universität zu Berlin

„Nach meinem Eindruck müssten Sie unbedingt das Endalter auf das Jahr 90 oder 95 erhöhen, denn die Deutsche Aktuar Vereinigung hat schon vor einigen Jahren darauf hingewiesen, dass schon heute die durchschnittliche Lebenserwartung der 65-jährigen Frauen bei 86 und der Männer bei 83 Jahren liegt.“

Die Stellungnahme von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht e.V., Humboldt-Universität zu Berlin) bezieht sich auf den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes. Der Verfasser begrüßt das Ziel, die Möglichkeiten des Kapitalmarktes stärker für die Altersvorsorge zu nutzen, wie es auch von Prof. Dr. Raimond Maurer vorgeschlagen wurde. Besonders ausführlich wird das Thema der lebenslangen Rentenzahlung behandelt: Schwintowski kritisiert die vorgesehene Begrenzung der Rentenzahlung auf das Endalter 85 und verweist auf die steigende Lebenserwartung, die bereits heute bei Frauen bei 86 und bei Männern bei 83 Jahren liegt und weiter steigen wird. Er empfiehlt, das Endalter für die Rentenzahlung mindestens auf 90 Jahre anzuheben, wie es auch die von der Versicherungsbranche erarbeitete DIN-Norm 77230 vorsieht. Hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Nutzung des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge, 2) Die Kritik an der Begrenzung der Rentenzahlung auf das Endalter 85, 3) Die Empfehlung, das Endalter auf mindestens 90 Jahre zu erhöhen unter Bezug auf aktuelle Lebenserwartungsdaten und Branchenstandards.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 lemon.markets GmbH, NAO Co-Investment GmbH, Raisin SE, Scalable GmbH, Smartbroker AG, Upvest GmbH, Vanguard Group Europe GmbH

„Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf ist ein großer Schritt nach vorne in der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Durch die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien und die Entschlackung der Fördersystematik können kostengünstige, gut verständliche und renditestarke Produkte angeboten werden. Leider geht der Referentenentwurf den beschrittenen Weg nicht ganz zu Ende.“

Die Stellungnahme stammt von mehreren führenden digitalen Banken, Brokern und Vermögensverwaltern in Deutschland. Sie begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz, der die private Altersvorsorge durch ein neues Altersvorsorgedepot ohne Garantien und eine vereinfachte Förderung modernisieren soll. Besonders positiv wird die Möglichkeit hervorgehoben, kostengünstige und verständliche Produkte anzubieten. Die Stellungnahme fordert jedoch Nachbesserungen bei der Zulassung europäischer Anlageprodukte (OGAW und AIF, das sind regulierte Investmentfonds), einer Reduktion der steuerlichen Komplexität bei Überzahlungen (Beiträge über den Förderhöchstbetrag hinaus), sowie Klarstellungen zu steuerlichen Fragen bei Übertragungen im Todesfall. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die Ablehnung zusätzlicher Produktinformationsblätter, die Forderung nach Verzicht auf Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfungen für die neuen Depotprodukte sowie die Notwendigkeit ausreichender Vorlaufzeiten für die technische Umsetzung. Besonders hervorgehoben wurden: 1) die Einschränkung auf in Deutschland zugelassene Fonds und die Forderung nach Öffnung für europäische Produkte, 2) die steuerliche Behandlung von Überzahlungen und Übertragungen, 3) die Kritik an zusätzlicher Bürokratie durch Produktinformationsblätter.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R003035, R004045, R007454, R007210 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 mathconcepts Kleinlein

„Es ist zu begrüßen, dass mit dem Gesetz grundsätzlich eine fairere Kostenbelastung in den Verträgen gefordert wird. Insbesondere eine Verteilung der Abschlusskosten über den gesamten Vertragsverlauf ist hervorzuheben.“

Die Stellungnahme von Axel Kleinlein befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Der Verfasser begrüßt grundsätzlich die Neuregelung der sogenannten Riester-Rente, insbesondere die Öffnung des Marktes für weitere Finanzdienstleister neben Lebensversicherern und die Einführung einer faireren Kostenstruktur. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen, etwa durch bessere Informationspflichten zu Kosten und zur Kalkulation der Lebenserwartung bei Rentenprodukten. Kritisch sieht Kleinlein den geplanten Kostendeckel von 1,5 %, den er als zu hoch empfindet, und fordert eine Absenkung auf 0,5 % sowie eine Ausweitung des Deckels auf alle Produkte. Ausführlich thematisiert werden zudem die Flexibilisierung der Auszahlpläne, die Informationspflichten zu kalkulatorisch angesetzter Lebenserwartung und die Notwendigkeit, Produktinformationsblätter nach bewährtem System beizubehalten. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Kostenbelastung und der Kostendeckel, (2) die Transparenz und Informationspflichten zu Lebenserwartung und Kosten, sowie (3) die Flexibilisierung und Gestaltung von Auszahlplänen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (PIA)

„Wir betonen, dass die im Entwurf vorgesehene Neuausrichtung unserer Ansicht nach einen Rückschritt beim Verbraucherschutz darstellt.“

Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (PIA) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-ReformG). Die Stellungnahme hebt hervor, dass zentrale Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge, insbesondere die Einführung einer unabhängigen, kostenlosen digitalen Vergleichsplattform zur Verbesserung von Transparenz und Vergleichbarkeit, im Entwurf nicht umgesetzt wurden. Die geplante Streichung der unabhängigen Chancen-Risiko-Klassen und die Übertragung der Berechnung von Kosten- und Risikokennzahlen an die Anbieter selbst (gemäß PRIIP-Standard) werden als Rückschritt für den Verbraucherschutz bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit unabhängiger und einheitlicher Produktinformationen, 2) Die Problematik der Vergleichbarkeit bei dezentraler Berechnung durch Anbieter, und 3) Die fehlende Berücksichtigung der Auszahlungsphase und des Langlebigkeitsrisikos in der aktuellen Regulierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Sozialverband Deutschland

„Für den SoVD steht die gesetzliche Rentenversicherung im Mittelpunkt der Alterssicherung in Deutschland. Sie muss den Lebensstandard im Alter sichern und weiter gestärkt werden. Der Ausbau der privaten Altersvorsorge darf daher niemals zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen.“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bewertet den Referentenentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz, der eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, flexibler und transparenter zu gestalten. Vorgesehen sind neue Produkte wie renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantien sowie ein Standardprodukt mit Kostendeckel. Die bisherige Riester-Rente soll abgelöst werden, wobei das Fördersystem beibehalten wird. Der SoVD betont, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin im Zentrum der Alterssicherung stehen muss und die private Vorsorge nur ergänzend sein darf. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Einführung eines Standardprodukts mit Kostendeckel und die Frage nach dessen Höhe, 2) die Reform der Fördersystematik, insbesondere die Umstellung auf eine beitragsproportionale Zulagenförderung, und 3) die Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zur privaten Vorsorge.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Firmenpensionskassen e.V.

„Die genannten Punkte stellen sicher, dass die Versicherten, die bereits über eine bAV vorsorgen, nicht schlechter gestellt werden und darüber hinaus die regulativen Schnittstellen zwischen den kapitalgedeckten Säulen zwei und drei die Beachtung finden, die erforderlich ist, um nicht unbeabsichtigte Nebeneffekte auf die betriebliche Altersversorgung zu riskieren.“

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) begrüßt grundsätzlich die Initiative zur Stärkung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge (pAV) durch das geplante Reformgesetz. Die Stellungnahme betont jedoch, dass bewährte betriebliche Altersvorsorgeprodukte (bAV) nicht durch zusätzliche Anforderungen oder neue Informationspflichten belastet werden dürfen. Die bestehenden Regularien der bAV seien ausreichend und sollten nicht durch neue Zertifizierungs- oder Meldepflichten, wie etwa eine Anbindung an digitale Vergleichsplattformen, erweitert werden. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Schnittstellen zwischen der zweiten Säule (bAV) und der dritten Säule (pAV) sorgfältig zu prüfen, um unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung zu vermeiden. Der Verband fordert zudem, dass Produktvarianten mit 80%-Beitragsgarantie auch in der bAV arbeitsrechtlich abgesichert werden und flexible Rentenbeginne weiterhin möglich bleiben. Kritisch wird angemerkt, dass die im Entwurf vorgesehenen durchschnittlichen Effektivkosten von 1,5% zu hoch seien und die Ausgestaltung der Förderung nicht vorrangig den Interessen der Finanzindustrie dienen dürfe. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung und spezifische Behandlung zulagengeförderter Verträge in der bAV, 2) Die Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen bAV und pAV, 3) Die arbeitsrechtliche und regulatorische Ausgestaltung von Produktvarianten mit Beitragsgarantien.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und LBS-Bundesgeschäftsstelle

„Die Bausparkassenverbände begrüßen den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, fordern jedoch gezielte Anpassungen, damit insbesondere Eigenheimrentenverträge weiterhin angeboten werden können und die angestrebten Vereinfachungen tatsächlich wirksam werden.“

Die Bausparkassenverbände begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Sie heben hervor, dass die Reform das politische Ziel unterstützt, die private Altersvorsorge als dritte Säule der Alterssicherung zu stärken und insbesondere die Eigenheimrente (private Altersvorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum) zu entbürokratisieren und attraktiver zu machen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Notwendigkeit, Eigenheimrentenverträge von der geplanten Begrenzung der Eigenbeiträge auszunehmen, da diese Begrenzung nicht zur Funktionsweise von Bausparverträgen passt und die Produktvielfalt einschränken würde; (2) Die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten bei Eigenheimrentenverträgen, wobei die Verbände fordern, die Kosten wie bisher auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen, statt auf die gesamte Ansparphase; (3) Die Methode zur Ermittlung der Effektivkosten bei Bausparverträgen, da die europäische PRIIP-Verordnung nicht anwendbar ist und stattdessen die bestehende nationale Methodik beibehalten werden sollte. Die Stellungnahme fordert zudem, die gesetzliche Festlegung der zulässigen Kostenarten für Bausparverträge beizubehalten und bittet um eine Klarstellung, dass auch die Bausparkassenverbände als "Spitzenverband" im Sinne des Gesetzes gelten. Insgesamt wird der Entwurf begrüßt, aber es werden gezielte Anpassungen gefordert, um die Besonderheiten der Eigenheimrente angemessen zu berücksichtigen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 09.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000755, R001752 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband öffentlicher Versicherer

„Der Gesetzentwurf stellt eine gute Basis für die Fortentwicklung der ergänzenden und geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge dar. Insbesondere bietet er die Chance, renditeträchtigere Anlagen zu befördern und zugleich mit verständlichen Produkten die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge zu erhöhen.“

Die Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer (VöV) bewertet den Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) grundsätzlich positiv. Der Verband begrüßt die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und sieht insbesondere Vorteile im Wegfall der verpflichtenden 100%-Beitragsgarantie, was höhere Renditen und Versorgungsleistungen für Kunden ermöglichen soll. Kritisch sieht der Verband jedoch den geplanten Dotierungsrahmen (Höchstbetrag für geförderte Einzahlungen), der aus Sicht des VöV nicht ausreichend an die Lohn- und Preisentwicklung der letzten 20 Jahre angepasst wurde. Auch das geplante einseitige Zulagen-Optionsrecht für Bestandskunden wird abgelehnt, da es zu erheblichem bürokratischen und kostenintensiven Aufwand für die Versicherungsunternehmen führen würde. Der Verband fordert stattdessen, dass ein Wechsel in das neue Zulagensystem nur im Einvernehmen zwischen Kunde und Anbieter möglich sein sollte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Flexibilisierung der Beitragsgarantie und deren Auswirkungen auf Renditechancen und Kundenbedürfnisse; 2) Die Komplexität und Ausgestaltung des neuen Baukastensystems mit verschiedenen Produktvarianten, insbesondere das Standardprodukt 'Standarddepot' und die Beratungspflichten; 3) Die Kritik am einseitigen Optionsrecht für Bestandskunden und die Forderung nach einer praxistauglichen, bürokratiearmen Umsetzung. Der Verband spricht sich außerdem für eine frühere und regelmäßige Evaluierung der Reform aus, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zeitnah überprüfen zu können.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001990 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e. V. (VOTUM e.V.)

„Die wesentlichen Fortschritte gegenüber der bestehenden Regelung begrüßen wir ausdrücklich – insbesondere die größere Wahlfreiheit bei Garantien, die stärkere Öffnung für kapitalmarktorientierte Produkte, die Simplifizierung der Fördersystematik, die Flexibilisierung der Auszahlphase und die stärkere Ansprache bislang wenig geförderter Zielgruppen. Gerade deshalb sollten die verbesserungswürdigen Aspekte mit der nötigen Tiefe beraten werden.“

Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e. V. (VOTUM e.V.) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgesehenen Modernisierungsschritte, wie größere Wahlfreiheit bei Garantien, stärkere Öffnung für kapitalmarktorientierte Produkte, Vereinfachung der Förderung und Flexibilisierung der Auszahlphase. Kritisch sieht der Verband jedoch insbesondere die drohende Schlechterstellung von Familien mit geringem Einkommen, da die neue Förderstruktur zu deutlich geringeren staatlichen Zuschüssen für diese Gruppe führen würde. VOTUM fordert eine Beibehaltung der festen Kinderzulage und eine ergänzende, beitragsabhängige Förderung, um die Benachteiligung zu vermeiden. Weiterhin wird die geplante Verteilung der Abschlusskosten für Beratungsleistungen über die gesamte Ansparphase abgelehnt, da dies eine angemessene Vergütung der Beratung verhindert und die Verbreitung von Altersvorsorgeprodukten hemmt. Die Stellungnahme spricht sich zudem gegen das Verbot ergänzender Absicherungen (wie Berufsunfähigkeitsversicherung) in geförderten Produkten aus, da dies die ganzheitliche Vorsorge schwächt und die Komplexität für Verbraucher erhöht. Weitere Kritikpunkte sind die geplante Pflicht für Anbieter, ein beratungsfreies Standardprodukt vorzuhalten, was als Eingriff in die Gewerbefreiheit gewertet wird, sowie die fehlende Einbeziehung von Selbständigen in den Kreis der Förderberechtigten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Auswirkungen der Reform auf Familien mit geringem Einkommen, 2) die Vergütung der Altersvorsorgeberatung und 3) das Verbot ergänzender Absicherungen in Altersvorsorgeprodukten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

„Der Referentenentwurf löst sein Versprechen, die geförderte private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter zu gestalten, um damit die private Altersvorsorge gerade für diejenigen Personen erreichbar zu machen, denen der finanzielle Spielraum für eine eigene Sparleistung fehlt, nicht ein!“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet den Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz kritisch. Sie erkennt an, dass der Entwurf auf eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge abzielt, um diese kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter zu machen. Die Stellungnahme betont jedoch, dass die strukturelle Benachteiligung der Verbraucher:innen auf dem Markt für Altersvorsorgeprodukte durch Informationsasymmetrien und provisionsgetriebene Beratung bestehen bleibt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die Erweiterung des Produktangebots, die Verteilung der Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit und die Angabe von Effektivkosten werden als unzureichend bewertet, um echten Wettbewerb, Kostensenkungen oder Transparenz zu schaffen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die strukturelle Benachteiligung der Verbraucher:innen durch die Beratungs- und Vertriebspraxis der Anbieter, 2) die Kritik an der fehlenden tatsächlichen Kosten- und Renditeverbesserung sowie 3) die Forderung nach einem staatlich organisierten, kostengünstigen Vorsorgefonds nach schwedischem Vorbild als Lösung. Fachbegriffe wie Effektivkosten (Gesamtkostenquote, die die Rendite mindert), ELTIFs (European Long-Term Investment Funds, langfristige Investmentfonds mit eingeschränkter Transparenz) und Verrentungszwang (Pflicht zur lebenslangen Rentenzahlung statt flexibler Auszahlungsoptionen) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R000297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5493387359-21 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Im Ergebnis ergibt sich ein gemischtes Bild: zum einen ist es richtig und explizit zu begrüßen, garantie- und verrentungsfreie Vorsorgeverträge zuzulassen. [...] Gleichzeitig gelingt es erkennbar nicht, ein Vorsorgesystem zu entwerfen, das allen Verbraucher:innen gleichermaßen Zugang zu einem einfachen und guten Vorsorgeprodukt garantiert.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz kritisch und hebt hervor, dass die bisherigen privat geförderten Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Rente für Verbraucher:innen oft enttäuschend waren, da sie kompliziert, teuer und wenig ertragreich sind. Der Gesetzentwurf sieht Verbesserungen vor, wie die Möglichkeit, mit börsengehandelten Indexfonds (ETFs) ohne Garantien und Verrentungszwang vorzusorgen, sowie ein standardisiertes Vorsorgedepot mit gedeckelten Kosten für Beratungsbedürftige. Der vzbv begrüßt die Abschaffung von Garantien und die Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit, kritisiert jedoch die weiterhin zulässige Teilgarantie bei Versicherungsprodukten, den zu hohen Kostendeckel und die uneinheitliche Definition der Effektivkosten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Problematik der Kostendeckelung und deren Auswirkungen auf die Rendite, 2) Die Kritik an der geplanten Garantieabsenkung auf 80 Prozent bei Versicherungsprodukten, 3) Die Forderung nach einem öffentlich organisierten Standardprodukt mit niedrigeren Kosten und einfachem Zugang für alle Verbraucher:innen. Der vzbv fordert Nachbesserungen, insbesondere einen Verzicht auf den Kostendeckel zugunsten eines günstigen Standardprodukts, die Möglichkeit der Auszahlung lebenslanger Renten über die Deutsche Rentenversicherung, die Verringerung von Wechselkosten und die Beibehaltung der bisherigen Methodik zur Kostenberechnung (PIA).

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

„Wir begrüßen die vorgesehenen Vereinfachungen bei der steuerlichen Förderung. Der Bestandsschutz für bestehende Verträge ist aus Gründen des Vertrauensschutzes nachvollziehbar und gerechtfertigt.“

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) begrüßt grundsätzlich die im Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes vorgesehenen Vereinfachungen bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Besonders hervorgehoben werden der Bestandsschutz für bestehende Verträge, die Möglichkeit des Wechsels auf neue Förderungen (mit erhöhtem Beratungsaufwand für Versorgungseinrichtungen) sowie die weiterhin bestehende Förderung mehrerer Verträge in der betrieblichen Altersversorgung, was insbesondere für die Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost relevant ist. Die VBL spricht sich für eine Anpassung der Grenze für die schädliche Verwendung von Kleinbetragsrenten aus, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Sie fordert zudem eine konsequentere Digitalisierung bei der Ausstellung von Bescheinigungen und schlägt eine klarere Regelung zur Abgrenzung des Bestandsschutzes bei Bestandsverträgen vor. Auch redaktionelle Korrekturen und eine flexiblere Handhabung von Rentengarantiezeiten werden angeregt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 6 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutsche Kreditbank AG | 27.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DKB setzt sich aktiv für eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Wir unterstützen den Ansatz eines förderfähigen Altersvorsorgedepots und den Ansatz einer Frühstart-Rente zur Modernisierung der Altersvorsorge und Stärkung des 3-Säulen-Modells.

Lobbyregister-Nr.: R002953 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71347

Deutsche WertpapierService Bank AG | 04.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die von der Bundesregierung eingesetzte "Fokusgruppe" hat 2023 in ihrem Abschlussbericht ein Altersvorsorgedepot empfohlen. Die dwpbank setzt sich für die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für ein solches gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge ein.

Lobbyregister-Nr.: R004975 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71836

Hans Bellstedt Public Affairs GmbH | 04.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Private Altersvorsorgeprodukte sollen auch weiterhin staatlich gefördert werden. Der Verzicht auf verpflichtende Beitragsgarantien und die Einführung eines Altersvorsorgedepots wird begrüßt. Einsatz für die Beibehaltung der Abschlusskostenverteilung über fünf Jahre und die Einführung einer Dynamisierung.

Lobbyregister-Nr.: R001095 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71666

MLP SE | 04.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Private Altersvorsorgeprodukte sollen auch weiterhin staatlich gefördert werden. Der Verzicht auf verpflichtende Beitragsgarantien und die Einführung eines Altersvorsorgedepots wird begüßt. Einsatz für die Beibehaltung der Abschlusskostenverteilung über fünf Jahre und die Einführung einer Dynamisierung.

Lobbyregister-Nr.: R001323 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71752

Scalable GmbH | 23.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Lobbyregister-Nr.: R004045 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69644

Verband der Sparda-Banken e.V. | 22.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Verband setzt sich für eine Reform der Altersvorsorge ein (Rentenpaket II), insbesondere für eine Neuordnung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ziel ist der Ausbau der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge als notwendige Ergänzung der staatlichen und betrieblichen Altersvorsorge.

Lobbyregister-Nr.: R002821 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69843

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:768/25
Eingang im Bundesrat:19.12.2025
Status Bundesrat:Eingegangen