Bundeswehreinsatz Irak

| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Auswärtiges Amt |
| Status: | In der Ausschussberatung (2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
| Letzte Änderung: | 17.12.2025 |
| Drucksache: | 21/3206 (PDF-Download) |
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Basisinformationen:
Das Mandat betrifft die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Stabilisierung, zur Verhinderung des Wiedererstarkens des IS und zur Förderung der Versöhnung im Irak. Der Einsatz soll längstens bis zum 31. Januar 2027 verlängert werden.
Auftrag:
Das Einsatzgebiet umfasst das gesamte Hoheitsgebiet des Irak sowie angrenzende Räume, die im Zusammenhang mit dem Einsatz genutzt werden (z.B. für Vorausstationierung, Zugang, Versorgung). Einzelne Aufgaben wie Lufttransport, Luftbetankung, Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung können auch in Anrainerstaaten (mit deren Genehmigung), in EU- und NATO-Staaten sowie im internationalen Luftraum erfolgen.
Der Auftrag der Bundeswehr ist es, im Rahmen der NATO Mission Iraq (NMI) und der Operation Inherent Resolve (OIR) bzw. einer nachfolgenden Sicherheitskooperation den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte zu unterstützen, Beiträge zur Stabilisierung zu leisten und den Anti-IS-Kampf zu fördern. Zu den Aufgaben zählen u.a. Beratung, Ausbildung, Aufklärung, Lufttransport, Luftbetankung, Unterstützung multinationaler Partner, sanitätsdienstliche Aufgaben und Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Völkerrechtliche Grundlagen:
- Zustimmung der irakischen Regierung (u.a. Notenwechsel NATO-Irak, Briefwechsel 2020, Zusatzvereinbarung 2021)
- Resolutionen des UN-Sicherheitsrats (2170, 2199, 2249 und Folgeresolutionen)
- Kollektives Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta
- Verfassungsrechtlich: Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz (System gegenseitiger kollektiver Sicherheit der UN)
Personaleinsatz:
Es dürfen insgesamt bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die Personalobergrenze kann bei Verlegung, Kontingentwechseln und Notsituationen vorübergehend überschritten werden.
Kosten:
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 betragen voraussichtlich 109 Millionen Euro (davon 100 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 und 9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2027).
Sonstiges:
Der Irak bleibt trotz gewisser Stabilisierung von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen geprägt, darunter konfessionelle Spannungen, hohe Arbeitslosigkeit und Rückkehrerproblematik. Die Sicherheitslage ist weiterhin durch die Bedrohung des IS angespannt, insbesondere an der irakisch-syrischen Grenze und in umstrittenen Gebieten. Die internationale Präsenz, insbesondere durch die NATO-Mission, wird von der irakischen Regierung ausdrücklich gewünscht.
Das Mandat ist flexibel ausgestaltet, um auf den geplanten Übergang von OIR in neue Kooperationsformate reagieren zu können. Die Bundeswehr ist in verschiedenen Regionen (Bagdad, Erbil, Jordanien, Kuwait, Katar) mit unterschiedlichen Aufgaben präsent.
Das deutsche Engagement ist eingebettet in ein umfassendes ziviles, polizeiliches und entwicklungspolitisches Engagement, das u.a. Stabilisierung, Wiederaufbau, Deradikalisierung, Reintegration und Entwicklungszusammenarbeit umfasst. Deutschland ist einer der wichtigsten Geber für den Irak und engagiert sich auch im Rahmen der EU und NATO.
Die Bundesregierung betont die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit und der engen Abstimmung mit internationalen Partnern und der irakischen Regierung. Die Mandatsüberprüfung erfolgt regelmäßig, und Anpassungen an die sicherheitspolitische Lage sind möglich.
| Eingang im Bundestag: | 10.12.2025 |
| Erste Beratung: | 17.12.2025 |
| Drucksache: | 21/3206 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 14.01.2026 | Tagesordnung |
| Auswärtiger Ausschuss | 14.01.2026 | Tagesordnung |