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Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
Initiator:B90/Grüne
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:16.01.2026
Drucksache:21/3297 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3662 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
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Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Übertragung der sogenannten „Altmittel“ (rund 2,3 Mrd. Euro) aus dem Restrukturierungsfonds (RSF), die in den Jahren 2011 bis 2014 als Bankenabgaben erhoben wurden, auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS). Diese Mittel sollen zur teilweisen Tilgung des im FMS aufgelaufenen Fehlbetrags (ca. 21,6 Mrd. Euro) verwendet werden. Damit wird der Verwendungszweck der Altmittel an die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst und eine verfassungsrechtlich zulässige, gruppennützige Verwendung sichergestellt. Der Gesetzentwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; ein federführendes Ministerium ist nicht genannt, da es sich um einen Gesetzentwurf aus dem Bundestag handelt. 
 
Hintergrund:  
Im Zuge der Finanzmarktkrise ab 2008 wurden zur Stabilisierung des Finanzmarktes der FMS und später der RSF eingerichtet. Die Altmittel im RSF stammen aus Bankenabgaben der Jahre 2011 bis 2014. Mit Einführung des europäischen Single Resolution Fund (SRF) ab 2016 entfiel der ursprüngliche Verwendungszweck der Altmittel zum 1. Januar 2024. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen diese Mittel weiterhin gruppennützig verwendet werden. Ein früherer Versuch, die Altmittel zu übertragen, scheiterte am Koalitionsbruch und Neuwahlen. Der Gesetzentwurf erfüllt die gesetzliche Überprüfungspflicht zur Verwendung der Altmittel. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder ergibt sich eine Entlastung, da durch die Übertragung der Altmittel der Fehlbetrag des FMS und damit die künftigen Lasten für Bund und Länder deutlich reduziert werden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entstehen einmalige Kosten von ca. 7.638 Euro, bei der Finanzagentur GmbH über vier Jahre insgesamt ca. 306.271 Euro. Dem stehen jährliche Einsparungen bei der Bundesbank von ca. 220.000 Euro gegenüber. Für Länder und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand. Es werden keine neuen Einnahmen generiert, sondern bestehende Mittel umgewidmet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz sieht vor, dass die Übertragung der Altmittel nach Inkrafttreten des Gesetzes unverzüglich erfolgt. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt; daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, aber er dient der Beendigung eines rechtlichen Schwebezustands bezüglich der Altmittel und der Erfüllung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Eine Rückzahlung der Mittel an die Kreditinstitute oder eine Verwendung für andere Zwecke (z. B. Mittelstandsfonds) wird aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Der Entwurf trägt zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele 8 und 10 bei, indem er zur Reduzierung öffentlicher Schulden und zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftswachstums beiträgt. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da es sich um eine einmalige Maßnahme handelt. Gleichstellungsrelevante Aspekte werden nicht berührt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Reduzierung der Kreditermächtigung des Restrukturierungsfonds von 15 Mrd. Euro auf 3 Mrd. Euro, beschränkt auf bestimmte Maßnahmen und mit politischer Kontrolle durch das Bundesministerium der Finanzen. 
- Übertragung der sogenannten Altmittel (Beiträge der Jahre 2011–2014) des Restrukturierungsfonds (RSF) an den Fonds zur Finanzierung der Abwicklung von Banken (FMS), um diese Mittel gruppennützig zur Stabilisierung des Finanzmarkts zu verwenden. 
- Klarstellung, dass die Altmittel nach der Übertragung nicht mehr vom RSF, sondern vom FMS verwaltet werden und dass die Übertragung zum Buchwert erfolgt, um Verluste zu vermeiden. 
- Wegfall der gesonderten regelmäßigen Berichterstattung über Bilanz und GuV des RSF an Bundestagsausschüsse, da die Bilanzsumme des RSF stark reduziert wird und die Informationen bereits anderweitig verfügbar sind. 
- Gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeit des Verwaltungsrats der BaFin für die Entlastung der Leitungspersonen bei der Verwaltung des RSF. 
- Anpassung der Regelungen zur Verwaltung und Kontrolle des RSF nach Übergang der Verwaltung von der FMSA auf die BaFin. 
- Streichung der Zeitangabe bei der Erhebung der risikobasierten Jahresbeiträge, um EU-Rechtskonformität herzustellen; an der bisherigen Erhebungspraxis ändert sich nichts. 
- Aufhebung des pauschalen Beitragsberechnungssystems für kleinere Institute (Bilanzsumme bis 3 Mrd. Euro) mit Ende der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsmechanismus. 
- Möglichkeit für die Abwicklungsbehörde, weiterhin eine Vergleichsrechnung zur Beitragsberechnung durchzuführen und den günstigeren Betrag anzusetzen. 
- Anpassung des Stabilisierungsfondsgesetzes, sodass der FMS die übertragenen Altmittel zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten nutzen kann; dadurch wird der Fehlbetrag des FMS reduziert. 
- Aufhebung der Regelung zur Aufteilung von Gewinnen oder Verlusten aus Stabilisierungsmaßnahmen, da nach 2012 keine neuen Maßnahmen mehr gewährt wurden. 
- Inkrafttreten der meisten Regelungen zum ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats, einige zentrale Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2024, um eine nahtlose Zweckbindung und rechtzeitige Beitragserhebung sicherzustellen. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.12.2025
Erste Beratung:18.12.2025
Drucksache:21/3297 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3662 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss14.01.2026Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss14.01.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss (7. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3297 abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt.  
Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, da der Ausschuss die Ablehnung empfiehlt. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zusätzlich die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für zukünftige Beiträge zum europäischen Bankenabwicklungsfonds vorgesehen war, dies aber im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten ist. Die Änderungen (bzw. der Inhalt des Gesetzentwurfs) beziehen sich ausschließlich auf das Restrukturierungsfondsgesetz und das Stabilisierungsfondsgesetz, also auf den ursprünglichen Gesetzentwurf. Es gibt keine Hinweise auf sogenannte „Trojaner“-Änderungen. 
 
Begründung:  
Die Ablehnung wird im Wesentlichen damit begründet, dass die rechtliche Bewertung der Verwendung der Altmittel des Restrukturierungsfonds nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom September 2025 noch nicht abschließend geklärt ist. Die Bundesregierung prüft noch, wie mit den Altmitteln weiter umzugehen ist, insbesondere im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verwendung für einen Mittelstandsfonds, die rechtlich problematisch sein könnte. Die Fraktionen, die die Ablehnung empfehlen, halten eine Entscheidung vor Abschluss dieser Prüfungen für verfrüht. Die Befürworter sehen hingegen einen akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Mittelverwendung rechtlich abzusichern und eine Rückzahlung an die Banken zu verhindern. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da im Koalitionsvertrag die Überführung der Mittel in einen Mittelstandsfonds vorgesehen ist. Sie verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das eine Rückerstattung an die Banken fordert, und begrüßt die Idee eines Mittelstandsfonds. Kritisiert, dass die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots nicht mehr enthalten ist. 
- AfD: Unterstützt den Gesetzentwurf, hält ihn für überzeugend und kritisiert die Koalition dafür, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren. Sie sieht die Gefahr, dass ohne gesetzliche Regelung die Mittel an die Banken zurückfließen. 
- SPD: Hält den Gesetzentwurf grundsätzlich für gelungen, sieht aber wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt und laufender Prüfungen der Bundesregierung aktuell keine Entscheidungsreife. Die rechtliche Bewertung sei noch nicht eindeutig, daher wird der Gesetzentwurf abgelehnt. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont den dringenden Handlungsbedarf, da der ursprüngliche Verwendungszweck der Mittel ausgelaufen ist und die Banken bereits erfolgreich auf Herausgabe geklagt haben. Hält die Übertragung an den Finanzmarktstabilisierungsfonds für die rechtlich und moralisch sauberste Lösung. 
- Die Linke: Unterstützt den Gesetzentwurf, da er sich auf die verfassungsrechtlich gebotene Überführung der Altmittel beschränkt und keine steuerlichen Vorteile für Banken mehr enthält. 
 
Zusammenfassung:  
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds abzulehnen. Die Ablehnung wird von CDU/CSU und SPD getragen, während AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Entwurf unterstützen. Hauptgrund für die Ablehnung ist die noch ungeklärte rechtliche Lage nach einem Gerichtsurteil und laufende Prüfungen zur künftigen Mittelverwendung. Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und keine „Trojaner“-Regelungen eingefügt. Die Fraktionen begründen ihre Haltung jeweils ausführlich, insbesondere im Hinblick auf rechtliche, fiskalische und politische Erwägungen.