Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG) |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 26.02.2026 |
| Drucksache: | 21/4080 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Hinweis: | Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung. Insbesondere sollen Verwaltungsprozesse beschleunigt, Behörden entlastet und Bürokratie abgebaut werden. Dies wird vor allem durch die zentrale Speicherung und Nachnutzung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) bei elektronischen Aufenthaltstiteln, die zentrale Speicherung von Identitätsklärungsdaten im Ausländerzentralregister (AZR) sowie durch die Digitalisierung und Automatisierung des Datenaustauschs zwischen Behörden erreicht. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 15. Juni 2023 um, die darauf abzielen, Digitalisierungshemmnisse in der Migrationsverwaltung zu beseitigen. Der Entwurf berücksichtigt Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die konkrete Hemmnisse identifiziert hat. Die bisherige Praxis ist durch Medienbrüche, wiederholte persönliche Vorsprachen und mehrfaches Erheben von Daten gekennzeichnet, was sowohl die Behörden als auch die betroffenen Personen belastet.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr 2027 einmalige Mehrbedarfe für IT-Anpassungen in Höhe von ca. 310.000 Euro (davon 210.000 Euro im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, je 50.000 Euro beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt).
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich um ca. 1.250.764 Stunden und 17.668.000 Euro Sachaufwand.
Für die Verwaltung ergibt sich eine jährliche Einsparung von rund 36.465.000 Euro (Bund: zusätzlicher jährlicher Aufwand ca. 495.000 Euro; Länder inkl. Kommunen: Reduktion um ca. 36.959.000 Euro).
Einmaliger Erfüllungsaufwand für den Bund: ca. 5.435.000 Euro (davon 3.635.500 Euro Bundesverwaltungsamt, 1.799.000 Euro Bundesagentur für Arbeit).
Es werden keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau erwartet.
Einnahmen werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist Teil einer vereinbarten zügigen Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag und wird als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung leistungsfähiger, transparenter Institutionen gesehen. Eine Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen; die Entlastungen für Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger sollen dauerhaft wirken. Der Entwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Auswirkungen auf Gleichstellung, Demografie oder gleichwertige Lebensverhältnisse werden nicht erwartet. Eine Experimentierklausel ist nicht vorgesehen.
Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich genannt, jedoch wird auf die zügige Umsetzung hingewiesen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung, stichpunktartig und verständlich zusammengefasst:
- Zentrale Speicherung von biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Lichtbild, Unterschrift) im Ausländerzentralregister (AZR) zur Erstellung und Verlängerung elektronischer Aufenthaltstitel, um wiederholte persönliche Vorsprachen zu vermeiden und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen.
- Biometrische Daten können bei Erwachsenen bis zu 7 Jahre, bei Kindern bis zu 5 Jahre gespeichert und nachgenutzt werden; tatsächliche Nutzungsdauer im Rechtsverkehr maximal 10 Jahre.
- Zentrale Speicherung und Abruf von antragsbegründenden Unterlagen für nationale Visa sowie der Rechtsgrundlage des Visums in der Visadatei des AZR, um die Verfahren zwischen Auslandsvertretungen und Inlandsbehörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Nachnutzung biometrischer Daten aus Schengen-Visa (C-Visa) und nationalen Visa (D-Visa) für Folgeanträge auf nationale Visa, um erneute Erfassungen und Vorsprachen zu vermeiden.
- Speicherung von nichtamtlichen und amtlichen Dokumenten zur Identitätsklärung (z.B. wenn kein Ausweisdokument vorliegt) sowie strukturierte Erfassung von Informationen zur Identitätsprüfung, auch für staatenlose Personen.
- Speicherung und strukturierter Austausch von Informationen zu Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im AZR, damit Ausländerbehörden diese Informationen für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen nutzen können.
- Elektronische Übermittlung und Speicherung von Mitteilungen über die Einleitung und den Ausgang von Straf- oder Bußgeldverfahren (MiStra 42) im AZR, damit Ausländerbehörden schnell und zuverlässig informiert werden und keine Postwege mehr nötig sind.
- Speicherung und digitaler Austausch von Grenzübertrittsbescheinigungen im AZR, um den Nachweis der freiwilligen Ausreise zu vereinfachen und den Postweg zu ersetzen.
- Einführung und Ermöglichung der elektronischen Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz, sofern die Behörden die verpflichtende Person ausreichend über die Folgen belehren.
- Zentrale Speicherung und strukturierter Austausch von Daten zu Verfahren auf Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft, um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen besser zu verhindern und Kindergeldansprüche korrekt zu prüfen.
- Erweiterung der im AZR gespeicherten Grund- und weiteren Personalien, insbesondere zur Berücksichtigung von Namens- und Geschlechtsänderungen nach dem Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag.
- Automatisierte, digitale Benachrichtigungen (Push-Nachrichten) zwischen Behörden, z.B. bei Wechsel des Aufenthaltsstatus oder Leistungsbezug, um Doppelleistungen zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen.
- Verbesserte Möglichkeiten für Behörden, Daten im AZR zu suchen und zuzuordnen (z.B. durch AZR-Nummer), um Identitätsverwechslungen zu vermeiden.
- Verpflichtung der Jugendämter, Bundesagentur für Arbeit und anderer Stellen zur Übermittlung bestimmter Daten an das AZR, insbesondere bei erfolgloser Inanspruchnahme von Verpflichtungsgebern.
- Anpassung der Löschfristen für verschiedene gespeicherte Daten im AZR, z.B. für biometrische Daten, Vaterschaftsanerkennungen, Mitteilungen in Strafsachen.
- Klarstellung und Erweiterung der Verordnungsermächtigungen für die technische und organisatorische Ausgestaltung der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung.
- Schaffung einer Generalklausel zur automatisierten Datenübermittlung für bestimmte Behörden, wobei der genaue Datenumfang künftig in einer untergesetzlichen Anlage geregelt wird.
- Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten, um zeithistorische Forschung zu ermöglichen.
- Anpassungen zur besseren Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Eurostat (z.B. Angabe des letzten Wohnorts im Herkunftsland).
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes, Protokollierung und Kontrolle der Datenverarbeitung im AZR.
- Differenziertes Inkrafttreten der Regelungen, abhängig von der technischen Umsetzbarkeit bei den Behörden.
Diese Maßnahmen dienen insgesamt der Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Migrationsbereich, der besseren Zusammenarbeit zwischen Behörden und der Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs und der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung – Überblick:
- Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Behörden im Migrationsbereich und die Entlastung von Antragstellern für Aufenthaltstitel.
- Das Ausländerzentralregister (AZR) wird erweitert: Es werden künftig mehr Daten zentral gespeichert, darunter biometrische Daten (Fingerabdrücke, Lichtbild, Unterschrift), antragsbegründende Unterlagen für nationale Visa, nichtamtliche Dokumente zur Identitätsklärung und Informationen zu Vaterschaftsanerkennungen.
- Die Speicherung und Nachnutzung biometrischer Daten (7 Jahre bei Erwachsenen, 5 Jahre bei Kindern) soll die Notwendigkeit persönlicher Vorsprachen bei Verlängerung oder Änderung von Aufenthaltstiteln verringern.
- Die Digitalisierung betrifft auch die elektronische Übermittlung von Mitteilungen aus Straf- oder Bußgeldverfahren (MiStra) an die Ausländerbehörden, was den Papierweg ersetzt und Verfahren beschleunigt.
- Neue Regelungen zur Speicherung und Nutzung von Dokumenten und Informationen sollen Verwaltungsverfahren effizienter machen, Doppelerfassungen vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden verbessern.
- Die elektronische Abgabe von Verpflichtungserklärungen wird ermöglicht, wobei Schutzmechanismen gegen übereilte Entscheidungen vorgesehen sind.
- Es gibt zahlreiche Folge- und Klarstellungsänderungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, um die neuen digitalen Prozesse zu unterstützen.
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR):
- Der NKR hat den Gesetzentwurf geprüft und keine Einwände gegen die Darstellung der Regelungsfolgen und die Methodik der Kostenschätzung erhoben.
- Die Kosteneinschätzung der Bundesregierung wird als nachvollziehbar und methodengerecht bewertet.
- Die wichtigsten finanziellen Auswirkungen laut NKR:
- Für Bürgerinnen und Bürger: jährliche Entlastung von rund 1,2 Millionen Stunden (ca. 30 Mio. Euro) und einmalige Sachkosteneinsparung von 17,6 Mio. Euro, vor allem durch Wegfall persönlicher Vorsprachen und weniger Aufwand für biometrische Bilder.
- Für die Wirtschaft: keine Auswirkungen.
- Für die Verwaltung:
- Bund: einmaliger Aufwand ca. 5,4 Mio. Euro, jährlicher Aufwand ca. 495.000 Euro.
- Länder: jährliche Entlastung ca. 37 Mio. Euro, vor allem durch weniger persönliche Vorsprachen, Wegfall des Papierwegs bei Grenzübertrittsbescheinigungen und effizienteren Datenaustausch.
- Der NKR hebt positiv hervor, dass die Digitaltauglichkeit geprüft wurde und ein Digitalcheck mit nachvollziehbarem Ergebnis vorliegt.
- Besonders betont wird die Bedeutung des Föderalen Informationsmanagements (FIM) zur Standardisierung und Effizienzsteigerung bei der digitalen Antragsbearbeitung.
- Der NKR empfiehlt, bei der weiteren Umsetzung insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, Gerichten und Ausländerbehörden zu stärken und die Betroffenen aktiv einzubinden.
- Eine Evaluation des Gesetzes ist nicht vorgesehen.
Antwort der Bundesregierung auf die NKR-Stellungnahme:
Im vorliegenden Text ist keine explizite Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR enthalten.
Fazit:
Das Gesetz soll die Digitalisierung und Effizienz in der Migrationsverwaltung deutlich voranbringen, indem zentrale Datenhaltung, digitale Prozesse und automatisierte Datenübermittlungen eingeführt werden. Der NKR sieht die Kostenschätzungen und die Digitaltauglichkeit als nachvollziehbar an und begrüßt die Maßnahmen zur Entlastung von Bürgern und Verwaltung. Kritische Anmerkungen oder Bedenken werden nicht geäußert.
| Datum erster Entwurf: | 09.09.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 17.12.2025 |
„Durch diesen Gesetzentwurf werden wir
biometrische Daten zur Neubeantragung befristeter elektronischer Aufenthaltstitel für bis zu sieben Jahren speichern können, um persönliche Vorsprachen der betroffenen Personen zu reduzieren,
die Informationsübermittlung zwischen Strafjustiz und Ausländerbehörden durch die Erfassung der Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im Ausländerzentralregister (AZR) verbessern,
im AZR wesentliche Informationen zur Identitätsklärung einer ausländischen Person erfassen, darunter fallen neben der Speicherung amtlicher Identifikationsdokumente nun auch sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur Identifikation der Person geeignet sind,
die Visumverfahren effizienter gestalten, indem alle im Visumverfahren beteiligten Behörden Zugriff auf die für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente zentral aus der Visadatei des AZR erhalten und
Umstand sowie Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im AZR abbilden, um den Informationsaustausch zwischen Leistungsbehörden und Ausländerbehörden zu verbessern.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Keiner der Absender macht Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Das Datum des Gesetzentwurfs ist der 09.09.2025, die Stellungnahmen datieren vom 26.09.2025 und 30.09.2025. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von mindestens 17 bis 21 Tagen, jedoch ohne explizite Angaben der Absender.
Allgemeine Bewertung
Die Stellungnahmen bewerten den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung grundsätzlich positiv. Alle Absender begrüßen die Zielrichtung der Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig werden jedoch zahlreiche kritische Aspekte und Verbesserungsvorschläge benannt, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Verwaltungsaufwand, Rechtsklarheit und der Berücksichtigung spezifischer Gruppen wie Staatenlose.
Meinungen im Detail
Digitalisierung und Verwaltungsentlastung: Die kommunalen Spitzenverbände und der DATABUND heben die positiven Effekte der Digitalisierung hervor, insbesondere die Entlastung der Ausländerbehörden durch digitale Prozesse, Wegfall von Besuchsterminen und verbesserten Datenaustausch. Gleichzeitig kritisieren die kommunalen Spitzenverbände den hohen Verwaltungsaufwand bei der detaillierten Erfassung von Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung der Namensführung nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Sie fordern klare, praktikable Regelungen und technische Verbesserungen, insbesondere im Bereich des digitalen Datenaustauschs.
Datenschutz und biometrische Daten: DATABUND und der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) äußern erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. DATABUND kritisiert die unbegrenzte Speicherung biometrischer Daten bei elektronischen Aufenthaltstiteln mit 10-jähriger Gültigkeit und sieht Risiken in zentralen Registern. Der BZI fordert rechtsstaatliche Kontrollmechanismen, klare Löschfristen und umfassende Auskunftsrechte bei der Speicherung biometrischer Daten. Beide Verbände sehen die Gefahr einer Ungleichbehandlung und einer erhöhten Attraktivität zentraler Register für Angriffe.
Erfassung und Behandlung von Staatenlosigkeit: Statefree e.V. kritisiert, dass Staatenlosigkeit im Gesetzentwurf und in den behördlichen Verfahren bislang nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es fehlt an einem standardisierten Verfahren zur Anerkennung von Staatenlosigkeit und an einer konsolidierten, behördenübergreifenden Dokumentation. Statefree e.V. fordert die explizite Aufnahme von Staatenlosigkeit als eigenes Datenfeld im Ausländerzentralregister, die Anpassung der Durchführungsverordnung und ein automatisiertes Unterstützungssystem für Behörden. Die Organisation belegt die Problematik mit konkreten Fallbeispielen und sieht hier erheblichen Nachbesserungsbedarf zur Erhöhung von Rechtssicherheit, Effizienz und Transparenz.
Risiken der Registererweiterung und Datenverarbeitung: Der BZI sieht in der Erweiterung des Ausländerzentralregisters um zusätzliche Identitätsdaten Risiken der Übererfassung und Stigmatisierung. Die geplante Speicherung und der automatisierte Austausch von Daten zu Sozialleistungen und aufenthaltsrechtlichem Status könnten laut BZI zu einem "digitalen Sanktionsnetzwerk" und möglicher Diskriminierung führen. Auch DATABUND warnt vor Risiken zentraler Register und fordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Zweckmäßigkeit und Datenschutz.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Digitalisierung und die damit verbundenen Effizienzgewinne von allen Seiten begrüßt werden. Gleichzeitig fordern die Stellungnehmenden – insbesondere aus dem Bereich der kommunalen Spitzenverbände, der IT-Dienstleister, der Interessenvertretung von Staatenlosen und des Integrationsrats – Nachbesserungen bei Datenschutz, Rechtsklarheit, Berücksichtigung spezifischer Gruppen und der technischen Umsetzung. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in den vorliegenden Stellungnahmen nicht ausdrücklich erhoben.
„Wie bereits den entsprechenden Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode, begrüßen wir im Grundsatz auch die jetzt vorgeschlagenen Regelungen und sehen darin einen wichtigen Schritt hin zur umfassenden Digitalisierung der aufenthaltsrechtlichen Verfahren.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zur umfassenden Digitalisierung ausländerrechtlicher Verfahren. Besonders positiv bewertet wird der erneute Zugriff der Ausländerbehörden auf das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), was die Arbeit der Behörden erleichtern soll. Kritisch angemerkt werden jedoch der hohe Verwaltungsaufwand bei der detaillierten Erfassung von Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Ausländerzentralregister (AZR), die unklare Regelung zu nichtamtlichen Identitätsdokumenten und zur Feststellung der Staatenlosigkeit sowie die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung der Namensführung nach dem SBGG (Selbstbestimmungsgesetz). Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen zur Speicherung und Nutzung von Identitäts- und Staatsangehörigkeitsdaten im AZR, 2) die Forderung nach technischen Verbesserungen und Automatisierung im digitalen Datenaustausch, insbesondere bei Visaverfahren, und 3) die erheblichen Herausforderungen und Risiken durch die geplante Anpassung der Namensführung für Drittstaatsangehörige, die zu großem Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten führen könnte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Maßnahmen, die Wartezeiten verringern und die Verfahren für betroffene Personen nachvollziehbarer und einfacher machen, sind dringend erforderlich und im Interesse sowohl der Verwaltung als auch der Betroffenen sowie der Gesellschaft und Steuerzahler:innen.“
Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren durch digitale Prozesse. Der BZI betont jedoch, dass bei der Umsetzung insbesondere Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Migrantinnen beachtet werden müssen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) Die Speicherung biometrischer Daten, bei der der BZI rechtsstaatliche Kontrollmechanismen, klare Löschfristen und umfassende Auskunftsrechte fordert; (2) Die Erweiterung des Ausländerzentralregisters (AZR) um zusätzliche Identitätsdaten und die damit verbundenen Risiken der Übererfassung und Stigmatisierung; (3) Die geplante Speicherung und der automatisierte Austausch von Daten zu Sozialleistungen und aufenthaltsrechtlichem Status, was laut BZI zu einem digitalen Sanktionsnetzwerk und einer möglichen Diskriminierung führen kann.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Generell sehen wir die Speicherung von hochsensiblen Daten in großen zentralen Registern sehr kritisch. Der hohe Wert dieser Daten führt zu einem großen Interesse ganz neuer (staatlicher) Angreifer, die aufgrund ihres professionellen Vorgehens auf Dauer kaum fernzuhalten sind.“
Die Stellungnahme des DATABUND, einem Verband von Herstellern kommunaler Software-Lösungen, bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung grundsätzlich positiv. Die geplanten Anpassungen werden als entlastend für die Ausländerbehörden eingeschätzt, insbesondere durch den Wegfall von Besuchsterminen und die längere Speichermöglichkeit von Fingerabdrücken. Kritisch wird jedoch die unbegrenzte Speicherung biometrischer Daten bei elektronischen Aufenthaltstiteln mit 10-jähriger Gültigkeit gesehen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Zweckmäßigkeit. Auch die Wiederverwendung von Lichtbildern bei Verlängerungen innerhalb von 10 Jahren wird hinterfragt, vor allem bei jüngeren Personen. Besonders hervorgehoben werden (1) die datenschutzrechtlichen Bedenken bei der langfristigen Speicherung biometrischer Daten, (2) die Gefahr einer Ungleichbehandlung zwischen deutschen und ausländischen Staatsbürgern, und (3) die Risiken zentraler Register gegenüber dezentralen Lösungen, da zentrale Register ein attraktiveres Ziel für Angriffe darstellen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit die Digitalisierung der Migrationsverwaltung ihre Ziele der Effizienz, Transparenz und Einheitlichkeit wirklich erreichen kann, muss die Staatenlosigkeit im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und als eigener Datensatz im AZR verankert werden.“
Statefree e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung, insbesondere die geplante Verbesserung der Datenspeicherung im Ausländerzentralregister (AZR). Die Organisation weist jedoch darauf hin, dass Staatenlosigkeit bislang nicht ausreichend im Gesetz berücksichtigt wird. Staatenlosigkeit bezeichnet den Status von Menschen, die von keinem Staat als Staatsangehörige anerkannt werden. In Deutschland leben laut Statefree e.V. über 123.000 Menschen ohne anerkannte Staatsangehörigkeit, davon sind knapp 29.000 offiziell als staatenlos anerkannt. Ein zentrales Problem ist, dass es weder ein standardisiertes Verfahren zur Anerkennung von Staatenlosigkeit noch eine konsolidierte, behördenübergreifende Dokumentation gibt. Dadurch entstehen Rechtsunsicherheiten, widersprüchliche Entscheidungen und erheblicher Verwaltungsaufwand. Statefree e.V. fordert daher die explizite Aufnahme von Staatenlosigkeit als eigenes Datenfeld im AZR, die standardisierte Speicherung und Übermittlung von Nachweisen zur Staatenlosigkeit, die Anpassung der AZRG-Durchführungsverordnung und die Einführung eines automatisierten Hinweis- und Unterstützungssystems für Behörden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die fehlende systematische Erfassung und Dokumentation von Staatenlosigkeit im AZR, (2) die praktischen Auswirkungen für Betroffene und Behörden anhand konkreter Fallbeispiele, und (3) detaillierte Änderungsvorschläge für das Gesetz und die Verordnungen, um Rechtssicherheit, Effizienz und Transparenz zu erhöhen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Reform bietet die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit ist nicht nur eine Rechtsstellung sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Durch die behördenübergreifende Erfassung von Informationen zur Staatenlosigkeit wird die Vollständigkeit der Daten sowie der Kenntnisstand verbessert und dadurch Informationsdefizite reduziert und zur Identitätsklärung von staatenlosen Personen beigetragen. Dies gewährleistet die im Referentenentwurf als Ziel hervorgehobene Konsolidierung, Speicherung und Zugänglichkeit von Informationen, welche für die Identitätsklärung relevant sind.
Lobbyregister-Nr.: R005540 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72045
| Eingang im Bundestag: | 11.02.2026 |
| Erste Beratung: | 26.02.2026 |
| Drucksache: | 21/4080 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Innenausschuss | 22.04.2026 | Anhörungsbeschluss |
| Innenausschuss | 04.05.2026 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 04.05.2026 im Ausschuss für Innenausschuss statt.
Christiana Bukalo, Statefree e.V.: Bukalo begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zur Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit, Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Sie betonte die Chance, die Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu verbessern und forderte die Erfassung qualitativer Daten zur Staatenlosigkeit.
Professor Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht: Friehe stellte fest, dass der Gesetzentwurf die Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister erweitert, um die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht zu steigern. Dies entspreche dem Rechtsstaatsprinzip. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, doch die Ziele des Entwurfs rechtfertigten die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen.
Professor Dirk Heckmann, Technische Universität München: Heckmann erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen und Behörden entlasten. Gleichzeitig müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen weiterentwickeln, da das Ausländerzentralregister zur zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur ausgebaut werde.
Professor Sarah Rachut, Technische Universität Braunschweig: Rachut begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten und Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung zu entlasten. Die geplanten rechtlichen Regelungen zur Speicherung zusätzlicher Informationen, Vereinheitlichung von Datentauschformaten und Ermächtigung zum Datenaustausch erschienen ihr grundsätzlich sinnvoll und geeignet.
Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag: Ritgen sprach im Namen der kommunalen Spitzenverbände und bezeichnete das Vorhaben als eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre im Ausschuss. Die Migrationsverwaltung stehe erheblich unter Druck und müsse dringend entlastet werden, wozu das Gesetz einen wichtigen Beitrag leiste. Er betonte, dass Digitalisierungsmaßnahmen nicht zwangsläufig mit Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung auch ohne Eingriff in bewährte Strukturen möglich sei.
Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D.: Schild wies darauf hin, dass neben dem deutschen auch das europäische Verfassungsrecht zu beachten sei. Die im Ausländerzentralregister gespeicherten personenbezogenen Daten unterlägen dem europäischen Rechtskreis. Es solle überprüft werden, ob die Regelungen europarechtskonform seien. Er kritisierte, dass der Grundsatz der Datenminimierung nicht ausreichend beachtet werde und warnte vor der Größe und Angreifbarkeit der Datenbank.
Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise: Weichert erklärte, die umfassende Digitalisierung im Ausländerrecht sei ein berechtigtes Anliegen. Er äußerte jedoch Bedenken, insbesondere bei der biometrischen Datenerhebung, die fast alle Nichtdeutschen erfasse, auch wenn dies nicht immer erforderlich sei. Das Gesetz müsse mit adäquaten Schutzvorkehrungen einhergehen, da die digitale Verfügbarkeit von Daten die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, übermäßiger Datenspeicherung und existenzieller Beeinträchtigungen erhöhe. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz umstritten.
Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wittmann kritisierte die Komplexität und Länge des Gesetzentwurfs. Er sah Risiken bei der Speicherung biometrischer Daten, die zwar nicht generell unzulässig sei, aber klare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote erfordere, die im aktuellen Entwurf nicht eindeutig genug seien. Er warnte vor einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 772/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 19.12.2025 |
| Erster Durchgang: | 30.01.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |