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Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung

Kabinettsbeschluss, bereits im Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:19.12.2025
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Hinweis:Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung. Insbesondere sollen Verwaltungsprozesse durch einen verbesserten, medienbruchfreien und automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden beschleunigt und vereinfacht werden. Kernpunkte sind die Speicherung und Nachnutzung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) bei elektronischen Aufenthaltstiteln, die zentrale Speicherung von Identitätsklärungsdaten im Ausländerzentralregister (AZR), die Verbesserung des Informationsaustauschs zu Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Digitalisierung der Mitteilungen im Strafverfahren. Dadurch werden sowohl Behörden als auch Bürgerinnen und Bürger entlastet. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Juni 2023 um, die auf die Beseitigung von Digitalisierungshemmnissen in der Migrationsverwaltung abzielen. Er berücksichtigt Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Migrationsverwaltung“. Die bisherige Praxis war durch Medienbrüche, wiederholte Datenerhebungen und einen aufwendigen bilateralen Austausch zwischen Behörden geprägt, was zu Verzögerungen und erhöhtem Aufwand führte. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr 2027 einmalige Mehrbedarfe für IT-Anpassungen in Höhe von ca. 310.000 Euro (davon 210.000 Euro im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, jeweils 50.000 Euro beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt).  
Der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich um rund 1.250.764 Stunden und 17.668.000 Euro Sachaufwand.  
Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 36.465.000 Euro, wobei für den Bund ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 495.000 Euro entsteht. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder (inklusive Kommunen) reduziert sich um rund 36.959.000 Euro.  
Einmaliger Erfüllungsaufwand für den Bund: rund 5.435.000 Euro (davon 3.635.500 Euro Bundesverwaltungsamt, 1.799.000 Euro Bundesagentur für Arbeit).  
Einnahmen werden nicht erwartet; Auswirkungen auf Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil der Umsetzung von Koalitionsvereinbarungen und MPK-Beschlüssen und wird als rechtlich und technisch dauerhaft angelegt beschrieben. Eine Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen. Der Entwurf wurde auf Gleichstellungsrelevanz und Auswirkungen auf gleichwertige Lebensverhältnisse geprüft; es wurden keine Benachteiligungen oder negativen Effekte festgestellt. Eine Experimentierklausel ist nicht vorgesehen, da die Maßnahmen als klar umrissen und dauerhaft umsetzbar gelten. Der Entwurf dient auch Nachhaltigkeitszielen, insbesondere durch die Förderung elektronischer Kommunikation und die Reduzierung von Papier- und Transportaufwand. Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (basierend auf den Erläuterungen zu den Maßnahmen): 
 
- Zentrale Speicherung biometrischer Daten (Fingerabdrücke, Lichtbild, Unterschrift) im Ausländerzentralregister (AZR) für befristete elektronische Aufenthaltstitel und nationale Visa, um wiederholte persönliche Vorsprachen zu vermeiden; Nachnutzung der Daten für 7 Jahre bei Erwachsenen, 5 Jahre bei Kindern. 
 
- Speicherung und strukturierte Erfassung von Nachweisen und Informationen zur Identitätsklärung ausländischer Personen (einschließlich Staatenloser) im AZR, um den Datenaustausch zwischen Behörden zu beschleunigen und Mehrfachprüfungen zu vermeiden. 
 
- Speicherung von Angaben zu existenzsichernden Leistungen (z.B. Beginn, Ende, Einschränkungen und Ausschlüsse nach Asylbewerberleistungsgesetz) im AZR; automatisierte Datenübermittlung an zuständige Behörden, um Doppelleistungen und Missbrauch zu verhindern. 
 
- Speicherung von Angaben zu Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft (inkl. personenbezogener Daten der Beteiligten) im AZR, um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen besser zu verhindern und Kindergeldansprüche korrekt zu prüfen. 
 
- Zentrale Ablage von Grenzübertrittsbescheinigungen im AZR, um den Postversand zu ersetzen und den Nachweis der Ausreise digital verfügbar zu machen. 
 
- Speicherung von amtlichen und nichtamtlichen Dokumenten zur Identitätsklärung als Volltextdokumente im AZR, um Mehrfachvorlagen bei Zuständigkeitswechseln zu vermeiden. 
 
- Einführung von automatisierten Push-Benachrichtigungen aus dem AZR an verschiedene Behörden (z.B. bei Leistungsbezug, Statusänderungen, Löschungen von Datensätzen). 
 
- Elektronische Übermittlung von Mitteilungen über die Einleitung und den Ausgang von Straf- oder Bußgeldverfahren (MiStra 42) an das AZR, sodass Ausländerbehörden direkt und automatisiert informiert werden. 
 
- Erweiterung der im AZR gespeicherten Daten um Angaben zur Namensführung nach deutschem Recht, früheren Vornamen und Geschlechtsangaben (insbesondere im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag). 
 
- Möglichkeit zur Abgabe aufenthaltsrechtlicher Verpflichtungserklärungen in elektronischer Form unter bestimmten Schutzvorkehrungen. 
 
- Speicherung der Rechtsgrundlage und visumantragsbegründender Unterlagen für nationale Visa in der Visadatei des AZR; erleichterter Zugriff für Ausländerbehörden im Inland. 
 
- Automatisierte Datenübermittlung zwischen AZR und anderen Behörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Familienkassen, BKA, BAMF) zur Verbesserung des Datenaustauschs und Vermeidung von Medienbrüchen. 
 
- Anpassung und Vereinfachung der Löschfristen für verschiedene im AZR gespeicherte Daten (z.B. biometrische Daten, Grenzübertrittsbescheinigungen, MiStra-Mitteilungen). 
 
- Klarstellung der Archivierungspflicht für Unterlagen des BAMF im Bundesarchiv. 
 
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes (Protokollierung, Kontrollmechanismen, Datenschutzcockpit für Betroffene). 
 
- Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern durch Wegfall persönlicher Vorsprachen und Reduzierung von Sachaufwand; Entlastung der Verwaltung durch Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen. 
 
Diese Maßnahmen zielen insgesamt auf eine umfassende Digitalisierung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren im Migrationsbereich, eine bessere Zusammenarbeit und einen effizienteren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden sowie eine Entlastung der betroffenen Personen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:09.09.2025
Datum Kabinettsbeschluss:17.12.2025

„Durch diesen Gesetzentwurf werden wir  
 
biometrische Daten zur Neubeantragung befristeter elektronischer Aufenthaltstitel für bis zu sieben Jahren speichern können, um persönliche Vorsprachen der betroffenen Personen zu reduzieren,  
die Informationsübermittlung zwischen Strafjustiz und Ausländerbehörden durch die Erfassung der Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im Ausländerzentralregister (AZR) verbessern,  
im AZR wesentliche Informationen zur Identitätsklärung einer ausländischen Person erfassen, darunter fallen neben der Speicherung amtlicher Identifikationsdokumente nun auch sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur Identifikation der Person geeignet sind,  
die Visumverfahren effizienter gestalten, indem alle im Visumverfahren beteiligten Behörden Zugriff auf die für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente zentral aus der Visadatei des AZR erhalten und  
Umstand sowie Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im AZR abbilden, um den Informationsaustausch zwischen Leistungsbehörden und Ausländerbehörden zu verbessern.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Keiner der Absender macht Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Das Datum des Gesetzentwurfs ist der 09.09.2025, die Stellungnahmen datieren vom 26.09.2025 und 30.09.2025. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von mindestens 17 bis 21 Tagen, jedoch ohne explizite Angaben der Absender.

Allgemeine Bewertung
Die Stellungnahmen bewerten den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung grundsätzlich positiv. Alle Absender begrüßen die Zielrichtung der Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig werden jedoch zahlreiche kritische Aspekte und Verbesserungsvorschläge benannt, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Verwaltungsaufwand, Rechtsklarheit und der Berücksichtigung spezifischer Gruppen wie Staatenlose.

Meinungen im Detail
Digitalisierung und Verwaltungsentlastung: Die kommunalen Spitzenverbände und der DATABUND heben die positiven Effekte der Digitalisierung hervor, insbesondere die Entlastung der Ausländerbehörden durch digitale Prozesse, Wegfall von Besuchsterminen und verbesserten Datenaustausch. Gleichzeitig kritisieren die kommunalen Spitzenverbände den hohen Verwaltungsaufwand bei der detaillierten Erfassung von Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung der Namensführung nach dem Selbstbestimmungsgesetz. Sie fordern klare, praktikable Regelungen und technische Verbesserungen, insbesondere im Bereich des digitalen Datenaustauschs.

Datenschutz und biometrische Daten: DATABUND und der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) äußern erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. DATABUND kritisiert die unbegrenzte Speicherung biometrischer Daten bei elektronischen Aufenthaltstiteln mit 10-jähriger Gültigkeit und sieht Risiken in zentralen Registern. Der BZI fordert rechtsstaatliche Kontrollmechanismen, klare Löschfristen und umfassende Auskunftsrechte bei der Speicherung biometrischer Daten. Beide Verbände sehen die Gefahr einer Ungleichbehandlung und einer erhöhten Attraktivität zentraler Register für Angriffe.

Erfassung und Behandlung von Staatenlosigkeit: Statefree e.V. kritisiert, dass Staatenlosigkeit im Gesetzentwurf und in den behördlichen Verfahren bislang nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es fehlt an einem standardisierten Verfahren zur Anerkennung von Staatenlosigkeit und an einer konsolidierten, behördenübergreifenden Dokumentation. Statefree e.V. fordert die explizite Aufnahme von Staatenlosigkeit als eigenes Datenfeld im Ausländerzentralregister, die Anpassung der Durchführungsverordnung und ein automatisiertes Unterstützungssystem für Behörden. Die Organisation belegt die Problematik mit konkreten Fallbeispielen und sieht hier erheblichen Nachbesserungsbedarf zur Erhöhung von Rechtssicherheit, Effizienz und Transparenz.

Risiken der Registererweiterung und Datenverarbeitung: Der BZI sieht in der Erweiterung des Ausländerzentralregisters um zusätzliche Identitätsdaten Risiken der Übererfassung und Stigmatisierung. Die geplante Speicherung und der automatisierte Austausch von Daten zu Sozialleistungen und aufenthaltsrechtlichem Status könnten laut BZI zu einem "digitalen Sanktionsnetzwerk" und möglicher Diskriminierung führen. Auch DATABUND warnt vor Risiken zentraler Register und fordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Zweckmäßigkeit und Datenschutz.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Digitalisierung und die damit verbundenen Effizienzgewinne von allen Seiten begrüßt werden. Gleichzeitig fordern die Stellungnehmenden – insbesondere aus dem Bereich der kommunalen Spitzenverbände, der IT-Dienstleister, der Interessenvertretung von Staatenlosen und des Integrationsrats – Nachbesserungen bei Datenschutz, Rechtsklarheit, Berücksichtigung spezifischer Gruppen und der technischen Umsetzung. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in den vorliegenden Stellungnahmen nicht ausdrücklich erhoben.

👍 Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Wie bereits den entsprechenden Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode, begrüßen wir im Grundsatz auch die jetzt vorgeschlagenen Regelungen und sehen darin einen wichtigen Schritt hin zur umfassenden Digitalisierung der aufenthaltsrechtlichen Verfahren.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zur umfassenden Digitalisierung ausländerrechtlicher Verfahren. Besonders positiv bewertet wird der erneute Zugriff der Ausländerbehörden auf das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), was die Arbeit der Behörden erleichtern soll. Kritisch angemerkt werden jedoch der hohe Verwaltungsaufwand bei der detaillierten Erfassung von Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Ausländerzentralregister (AZR), die unklare Regelung zu nichtamtlichen Identitätsdokumenten und zur Feststellung der Staatenlosigkeit sowie die praktischen Herausforderungen bei der Anpassung der Namensführung nach dem SBGG (Selbstbestimmungsgesetz). Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen zur Speicherung und Nutzung von Identitäts- und Staatsangehörigkeitsdaten im AZR, 2) die Forderung nach technischen Verbesserungen und Automatisierung im digitalen Datenaustausch, insbesondere bei Visaverfahren, und 3) die erheblichen Herausforderungen und Risiken durch die geplante Anpassung der Namensführung für Drittstaatsangehörige, die zu großem Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten führen könnte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

„Maßnahmen, die Wartezeiten verringern und die Verfahren für betroffene Personen nachvollziehbarer und einfacher machen, sind dringend erforderlich und im Interesse sowohl der Verwaltung als auch der Betroffenen sowie der Gesellschaft und Steuerzahler:innen.“

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren durch digitale Prozesse. Der BZI betont jedoch, dass bei der Umsetzung insbesondere Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Migrantinnen beachtet werden müssen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) Die Speicherung biometrischer Daten, bei der der BZI rechtsstaatliche Kontrollmechanismen, klare Löschfristen und umfassende Auskunftsrechte fordert; (2) Die Erweiterung des Ausländerzentralregisters (AZR) um zusätzliche Identitätsdaten und die damit verbundenen Risiken der Übererfassung und Stigmatisierung; (3) Die geplante Speicherung und der automatisierte Austausch von Daten zu Sozialleistungen und aufenthaltsrechtlichem Status, was laut BZI zu einem digitalen Sanktionsnetzwerk und einer möglichen Diskriminierung führen kann.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor

„Generell sehen wir die Speicherung von hochsensiblen Daten in großen zentralen Registern sehr kritisch. Der hohe Wert dieser Daten führt zu einem großen Interesse ganz neuer (staatlicher) Angreifer, die aufgrund ihres professionellen Vorgehens auf Dauer kaum fernzuhalten sind.“

Die Stellungnahme des DATABUND, einem Verband von Herstellern kommunaler Software-Lösungen, bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung grundsätzlich positiv. Die geplanten Anpassungen werden als entlastend für die Ausländerbehörden eingeschätzt, insbesondere durch den Wegfall von Besuchsterminen und die längere Speichermöglichkeit von Fingerabdrücken. Kritisch wird jedoch die unbegrenzte Speicherung biometrischer Daten bei elektronischen Aufenthaltstiteln mit 10-jähriger Gültigkeit gesehen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Zweckmäßigkeit. Auch die Wiederverwendung von Lichtbildern bei Verlängerungen innerhalb von 10 Jahren wird hinterfragt, vor allem bei jüngeren Personen. Besonders hervorgehoben werden (1) die datenschutzrechtlichen Bedenken bei der langfristigen Speicherung biometrischer Daten, (2) die Gefahr einer Ungleichbehandlung zwischen deutschen und ausländischen Staatsbürgern, und (3) die Risiken zentraler Register gegenüber dezentralen Lösungen, da zentrale Register ein attraktiveres Ziel für Angriffe darstellen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Statefree e.V.

„Damit die Digitalisierung der Migrationsverwaltung ihre Ziele der Effizienz, Transparenz und Einheitlichkeit wirklich erreichen kann, muss die Staatenlosigkeit im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und als eigener Datensatz im AZR verankert werden.“

Statefree e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung, insbesondere die geplante Verbesserung der Datenspeicherung im Ausländerzentralregister (AZR). Die Organisation weist jedoch darauf hin, dass Staatenlosigkeit bislang nicht ausreichend im Gesetz berücksichtigt wird. Staatenlosigkeit bezeichnet den Status von Menschen, die von keinem Staat als Staatsangehörige anerkannt werden. In Deutschland leben laut Statefree e.V. über 123.000 Menschen ohne anerkannte Staatsangehörigkeit, davon sind knapp 29.000 offiziell als staatenlos anerkannt. Ein zentrales Problem ist, dass es weder ein standardisiertes Verfahren zur Anerkennung von Staatenlosigkeit noch eine konsolidierte, behördenübergreifende Dokumentation gibt. Dadurch entstehen Rechtsunsicherheiten, widersprüchliche Entscheidungen und erheblicher Verwaltungsaufwand. Statefree e.V. fordert daher die explizite Aufnahme von Staatenlosigkeit als eigenes Datenfeld im AZR, die standardisierte Speicherung und Übermittlung von Nachweisen zur Staatenlosigkeit, die Anpassung der AZRG-Durchführungsverordnung und die Einführung eines automatisierten Hinweis- und Unterstützungssystems für Behörden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die fehlende systematische Erfassung und Dokumentation von Staatenlosigkeit im AZR, (2) die praktischen Auswirkungen für Betroffene und Behörden anhand konkreter Fallbeispiele, und (3) detaillierte Änderungsvorschläge für das Gesetz und die Verordnungen, um Rechtssicherheit, Effizienz und Transparenz zu erhöhen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 26.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:772/25
Eingang im Bundesrat:19.12.2025
Status Bundesrat:Eingegangen

 

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