Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 14.01.2026 |
| Drucksache: | 21/3546 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das bestehende Maßnahmenbündel des präventiven Herdenschutzes beim Umgang mit dem Wolf um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen. Damit soll eine tragfähige Balance zwischen dem Schutz des Wolfs, dem Herdenschutz und der öffentlichen Sicherheit geschaffen werden. Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen, und § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes, der bisher Sonderregelungen zum Wolf enthielt, wird gestrichen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Hintergrund:
Der Entwurf nennt als Hintergrund die Rückkehr und Ausbreitung des Wolfs in Deutschland, was zu zunehmenden Konflikten mit der Weidetierhaltung und der Bevölkerung führt. Im Jahr 2024 gab es rund 1.100 Wolfsübergriffe mit etwa 4.300 gerissenen oder verletzten Nutztieren. Die Belastungen für Weidetierhalter sind wirtschaftlich und psychisch erheblich. Die Gesetzesänderung wird möglich, weil der Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene (Berner Konvention und EU-Richtlinie) herabgestuft wurde, was nationale Flexibilisierungen erlaubt. Der Entwurf setzt zudem eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 83.900 bis 158.900 Euro erwartet. Für die Länder liegt der jährliche Erfüllungsaufwand bei etwa 880.000 bis 989.500 Euro, hinzu kommt ein einmaliger Umstellungsaufwand von etwa 597.800 Euro. Für die Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für Bürgerinnen und Bürger (vor allem Jäger) entsteht ein jährlicher Zeitaufwand von etwa 25.350 bis 66.225 Stunden. Für die Wirtschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Bürokratiekosten. Einnahmen werden nicht erwartet. Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet und sind nicht quantifizierbar.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Evaluierung der Gesetzesfolgen ist vorgesehen: Der Bund muss dem Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2030 und danach alle fünf Jahre berichten. Das Gesetz ist unbefristet. Es wurden keine Interessenvertreter oder Dritte am Entwurf beteiligt. Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht betroffen, demografische Auswirkungen sind nicht erkennbar, und es gibt keine Auswirkungen auf die Finanzsituation der Kommunen, Wirtschaft, Innovation, Mobilität, Engagement, Wohnraum oder natürliche Lebensgrundlagen, die über das Ziel des Gesetzes hinausgehen. Ein Digital-Check wurde durchgeführt, und die Regelung steht digitalen Prozessen nicht entgegen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Der Wolf wird in das Bundesjagdgesetz aufgenommen und unterliegt künftig dem Jagdrecht, bleibt aber weiterhin streng geschützt.
- Herdenschutzmaßnahmen bleiben weiterhin erforderlich, auch wenn der Wolf bejagt werden kann.
- Die Jagd auf den Wolf ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung des günstigen Erhaltungszustands zulässig.
- Die zuständige Behörde kann bei wirtschaftlichen Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit eine beschränkte Jagdausübung auf den Wolf anordnen.
- Es werden spezielle Regelungen und Verbote für die Jagd auf den Wolf eingeführt, z. B. Verbot bestimmter Jagdmethoden und Munition, Ausnahmen für tierschutzgerechte Tötung.
- Bei ungünstigem Erhaltungszustand des Wolfs muss die Behörde Maßnahmen ergreifen, um den Erhaltungszustand zu verbessern, z. B. Jagdbeschränkungen, Jagdverbote, Quoten oder Genehmigungssysteme.
- Das Füttern von wildlebenden Wölfen und das Gesundpflegen verletzter Wölfe durch Privatpersonen wird verboten.
- Verbot des Einsatzes bestimmter Fang- und Tötungsgeräte bei der Wolfsjagd.
- Einführung einer Meldepflicht für erlegte Wölfe und die Möglichkeit zur Untersuchung und Probennahme.
- Bei günstigem Erhaltungszustand muss für die Wolfsjagd ein revierübergreifender Managementplan erstellt werden, der auch Problemwölfe berücksichtigt.
- Die Jagd auf Problemwölfe ist unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der regulären Jagdzeiten möglich, insbesondere zur Abwendung von Schäden oder zur Gefahrenabwehr.
- Die Erlegung ganzer Rudel ist nur mit behördlicher Anordnung zulässig.
- Die zuständige Behörde kann spezielle Anordnungen zur Wolfsjagd treffen, etwa für gefährliche Wölfe, bestimmte Weidegebiete oder den Einsatz von Nachtsichttechnik.
- Für militärisch genutzte Flächen und Flächen des Nationalen Naturerbes gelten besondere Abstimmungsregelungen mit den zuständigen Bundesstellen.
- Bund und Länder sollen bei der Umsetzung und beim Management der Wolfsjagd zusammenarbeiten.
- Sonderregelungen für Wolfshybriden werden ins Jagdrecht übernommen, um die genetische Reinheit der Wildpopulation zu schützen.
- Verstöße gegen die neuen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
- Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat muss dem Bundestag regelmäßig über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen berichten.
- Die entsprechenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes werden gestrichen bzw. ins Jagdrecht überführt.
- Das Gesetz soll unmittelbar nach Verkündung in Kraft treten.
| Datum erster Entwurf: | 24.11.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 17.12.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
„Es haben keine Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Stellungnahmen (z. B. NABU, WWF, BDJV, DGAR, Vogelschutz-Komitee) verweisen auf eine Beteiligungsphase mit Frist zur Stellungnahme vom 24.11.2025 bis 03.12.2025. Die Frist wird teilweise als sehr kurz empfunden. In vielen anderen Stellungnahmen fehlen Angaben zum Zeitraum.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes ist stark polarisiert. Landwirtschaftliche, jagdliche und weidetierhaltende Verbände begrüßen überwiegend die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und sehen darin einen wichtigen Schritt für ein praxistaugliches, rechtssicheres Wolfsmanagement und den Schutz der Weidetierhaltung. Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzorganisationen lehnen den Entwurf hingegen überwiegend ab. Sie kritisieren, dass der Gesetzentwurf gegen europäisches Naturschutzrecht (insbesondere die FFH-Richtlinie) verstößt, wissenschaftliche Grundlagen missachtet und Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Viele Verbände fordern Nachbesserungen, insbesondere bei der Definition zentraler Begriffe, der Zuständigkeit, der Finanzierung von Herdenschutz und Entschädigung sowie bei der Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen.
Meinungen im Detail
1. Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und Grundsatzfragen
- Befürwortung: Landwirtschafts-, Weidetierhalter-, Jagd- und Bauernverbände (z. B. BAGJE, DBV, BDJV, BDB, FN, AVA, Familienbetriebe Land und Forst, BRS, BDZ, DGAR, VDL/WDL, AVO, BÖLW) begrüßen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als notwendig für ein effektives, rechtssicheres und praxisnahes Wolfsmanagement. Sie sehen darin eine Chance, Weidetierhaltung zu sichern und Zielkonflikte zwischen Artenschutz und Landwirtschaft zu lösen.
- Ablehnung: Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände (z. B. NABU, BUND, WWF, DUH, Pro Wildlife, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, Freundeskreis freilebender Wölfe, Menschen für Tierrechte, DJGT, BBN, Wildtierschutz Deutschland, Vogelschutz-Komitee) lehnen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ab. Sie argumentieren, dass bestehende naturschutzrechtliche Regelungen ausreichend und unionsrechtskonform sind und die Bejagung des Wolfs nicht zu weniger Nutztierschäden führt.
2. Rechtliche Bewertung und Europarechtskonformität
- Kritik an Unionsrechtswidrigkeit: Viele Umwelt- und Tierschutzverbände (NABU, BUND, WWF, DUH, Pro Wildlife, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, Freundeskreis freilebender Wölfe, DJGT, PNT Partner im Auftrag von Umweltverbänden) sehen im Entwurf Verstöße gegen die FFH-Richtlinie und das europäische Naturschutzrecht. Sie kritisieren insbesondere die geplante anlasslose Bejagung, die Streichung von § 45a BNatSchG und die fehlende wissenschaftliche Grundlage für den günstigen Erhaltungszustand.
- Forderung nach Europarechtskonformität: Auch viele befürwortende Verbände (z. B. DBV, Deutscher Jagdverband, AGDW, Familienbetriebe Land und Forst, DGAR) betonen, dass die Regelungen europarechtskonform ausgestaltet werden müssen und keine zusätzlichen nationalen Verschärfungen gegenüber EU-Recht erfolgen sollten.
3. Herdenschutz, Entschädigung und Finanzierung
- Forderung nach klarer Finanzierung: Weidetierhalter- und Landwirtschaftsverbände (VDL/WDL, BDZ, BRS, FN, AVA, AVO, BAGJE, BÖLW) kritisieren unklare oder fehlende Regelungen zur Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen bei Wolfsrissen. Sie fordern bundeseinheitliche, vollständige und unbürokratische Kostenerstattung.
- Fokus auf Herdenschutz: Umwelt- und Tierschutzverbände (NABU, BUND, WWF, DUH, Menschen für Tierrechte, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe) sehen Herdenschutzmaßnahmen als wirksamste und tierschutzgerechte Lösung und fordern deren Priorisierung und Förderung.
4. Zuständigkeiten, Umsetzung und Rechtssicherheit
- Kritik an föderaler Umsetzung: Viele Verbände (VDL/WDL, BAGJE, BDZ, BRS, BDJV, DGAR, AVA, Deutscher Städte- und Gemeindebund) kritisieren die Übertragung wesentlicher Entscheidungen auf die Bundesländer, was zu uneinheitlichen Regelungen, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen führen könne. Sie fordern bundeseinheitliche Standards, klare Zuständigkeiten und Fristen.
- Gefahr doppelter Zuständigkeiten: Naturschutzverbände (BBN, NABU, DUH) warnen vor doppelten Zuständigkeiten zwischen Jagd- und Naturschutzbehörden, die zu mehr Bürokratie und Kosten führen könnten.
5. Managementpläne, Monitoring und wissenschaftliche Grundlage
- Forderung nach klaren Managementplänen: Jagd- und Landwirtschaftsverbände (BDJV, Deutscher Jagdverband, DBV, BAGJE, BDZ) fordern klare, verbindliche und praxistaugliche Managementpläne und Monitoringmaßnahmen, um den Wolfsbestand rechtssicher zu regulieren.
- Kritik an fehlender wissenschaftlicher Grundlage: Umwelt- und Tierschutzverbände (NABU, BUND, WWF, DUH, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, DJGT) kritisieren die fehlende wissenschaftliche Fundierung der geplanten Maßnahmen, insbesondere bei der Feststellung des günstigen Erhaltungszustands und der geplanten Bejagung.
- Monitoring: Viele Verbände (WWF, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, BBN, ÖJV) fordern ein zentrales, wissenschaftlich fundiertes und transparentes Monitoring des Wolfsbestands.
6. Definitionen und Begrifflichkeiten
- Kritik an unklaren Begriffen: Viele Verbände (BDZ, BAGJE, BDJV, DGAR, VDL/WDL, Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung, NABU, BUND) bemängeln unklare oder zu weit gefasste Begriffe wie 'Problemwolf', 'Managementplan', 'ernster wirtschaftlicher Schaden', 'zumutbarer Herdenschutz' oder 'Weidegebiet'. Sie fordern präzise, bundeseinheitliche Definitionen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
- Kritik an Übernahme naturschutzrechtlicher Begriffe ins Jagdrecht: Jagdverbände (Akademie für Jagd und Natur, Familienbetriebe Land und Forst, AGDW) fordern die Verwendung jagdrechtlicher Terminologie.
7. Jagdmethoden, Jagdzeiten und praktische Umsetzung
- Unterschiedliche Bewertungen: Jagd- und Landwirtschaftsverbände fordern praxisnahe Regelungen zu Jagdmethoden (z. B. Anlocken, Nachtsichttechnik, flexible Jagdzeiten, Umgang mit Hybriden). Einige lehnen bestimmte Methoden wie Fallenjagd ab (Bayerischer Jagdverband).
- Kritik an Jagdzeiten: Umweltverbände und einige Jagdverbände (ÖJV, Bayerischer Jagdverband) kritisieren die vorgesehenen Jagdzeiten als nicht zielführend oder tierschutzwidrig.
- Forderung nach Qualifikation: Der Berufsjägerverband betont, dass Wolfsentnahmen nur durch speziell qualifizierte Fachkräfte erfolgen sollten.
8. Schutzstatus, Artenschutz und Tierschutz
- Schutzstatus: Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände sehen durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine Herabstufung des Schutzstatus und warnen vor einer Gefährdung der Population und Verstößen gegen das Vorsorgeprinzip.
- Tierschutz: Tierschutzverbände (DJGT, Deutscher Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte) betonen, dass die Bejagung des Wolfs nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei und fordern stattdessen nicht-tödliche Maßnahmen.
9. Beteiligung und Transparenz
- Kritik an fehlender Beteiligung: Umweltverbände (Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, Pro Wildlife, BUND) kritisieren die unzureichende Einbindung von Naturschutzverbänden und fordern gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte.
- Forderung nach Transparenz: Mehrere Verbände fordern eine transparente Umsetzung, insbesondere beim Monitoring und bei der Feststellung des günstigen Erhaltungszustands.
10. Regionale und spezielle Interessen
- Alpwirtschaft, Almwirtschaft und Gehegewildhaltung: Verbände wie AVA, AVO und Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung fordern spezielle Regelungen für die Alpwirtschaft, die Einführung von Wolfsausschlussarealen und eine Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der Gehegewildhaltung.
- Kommunale Ebene: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert mehr Unterstützung und praxistaugliche Regelungen für Kommunen, die durch Monitoring und Herdenschutz organisatorisch und finanziell belastet werden.
Fazit
Das Meinungsbild ist klar gespalten: Landwirtschaftliche, jagdliche und weidetierhaltende Verbände sehen in der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine Chance für mehr Rechtssicherheit, effektives Wolfsmanagement und besseren Schutz der Weidetierhaltung, fordern aber Nachbesserungen bei Definitionen, Zuständigkeiten, Finanzierung und praktischer Umsetzung. Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände lehnen den Entwurf überwiegend ab und sehen gravierende rechtliche, fachliche und tierschutzrechtliche Mängel. Sie warnen vor Verstößen gegen EU-Recht, einer Gefährdung des günstigen Erhaltungszustands und einer Schwächung des Artenschutzes. Einigkeit besteht über Verbandsgrenzen hinweg bei der Forderung nach klaren, praxistauglichen und rechtssicheren Regelungen, einem wissenschaftlich fundierten Monitoring und einer ausreichenden Finanzierung von Herdenschutz und Entschädigung. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wird nur dann als zielführend angesehen, wenn diese zentralen Anforderungen erfüllt werden.
„Wir begrüßen daher ausdrücklich den politischen Willen, die Regulierung von Wolfspopulationen im Rahmen des Jagdrechtes zu regeln und zu ermöglichen. Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt.“
Die AGDW – Die Waldeigentümer e.V. begrüßt grundsätzlich den politischen Willen, die Regulierung von Wolfspopulationen im Rahmen des Jagdrechts zu ermöglichen. Die Stellungnahme betont, dass die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht eine klare Abgrenzung zum Naturschutzrecht erfordert, insbesondere hinsichtlich der Anwendung spezieller Regelungen (lex specialis) und der Abweichungskompetenz der Bundesländer. Kritisiert werden unnötige Verschärfungen gegenüber der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), insbesondere bei der Prüfung des Erhaltungszustands vor Abschüssen, sowie die Übernahme naturschutzrechtlicher Begriffe wie 'Managementplan' ins Jagdrecht. Die AGDW fordert praxisnahe Regelungen, etwa eine längere Jagdzeit auf Jungwölfe, Klarstellungen bei Fütterungsverboten und beim Einsatz von Nachtsichttechnik sowie Rechtssicherheit für Jagdausübungsberechtigte bei behördlich angeordneten Entnahmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung und das Verhältnis zwischen Jagd- und Naturschutzrecht, 2) die Umsetzung der FFH-Richtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, 3) jagdpraktische Aspekte wie Jagdzeiten, Technik und Rechtssicherheit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorstehenden Anregungen sollen die notwendigen Änderungen des Jagdrechts bei der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht verbessern. Die erkennbaren Schwächen im Referentenentwurf sollten im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens korrigiert werden.“
Die Akademie für Jagd und Natur e.V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatG), insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Sie kritisiert die Verwendung des Begriffs 'Managementplan', der aus dem Naturschutzrecht stammt, und fordert stattdessen die jagdrechtliche Terminologie wie 'staatlicher Abschussplan'. Die vorgeschlagene Jagdzeit für den Wolf (01. September bis 28. Februar) wird als nicht optimal bewertet, da sie zu Störungen anderer Wildarten führen kann; eine frühere Jagd auf Jungwölfe wird angeregt. Die Stellungnahme fordert außerdem eine Klarstellung, dass bei günstigem Erhaltungszustand des Wolfs andere Rechtsgüter Vorrang vor der Jagdzeit erhalten sollen. Die geplante Neuregelung zu halbautomatischen Waffen wird abgelehnt, da sie aus Sicht der Akademie keine sinnvolle Verbesserung darstellt und bestehende Regelungen ausreichend seien. Schließlich wird eine Ergänzung zum Schutz der Rechte der Jagdausübungsberechtigten bei behördlichen Maßnahmen gefordert. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Terminologie und Systematik bei der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, (2) die Festlegung und Ausgestaltung der Jagdzeiten, insbesondere für Jungwölfe, und (3) die Regelungen zu Waffen und die Rechte der Jagdausübungsberechtigten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der AVO begrüßt den eingeschlagenen Weg, das Wolfsmanagement aus einem singulären Artenschutzregime herauszulösen und in ein kohärentes jagdrechtliches System zu überführen. Mit den vorgeschlagenen Ergänzungen kann der Gesetzgeber die durch europäisches Recht eröffneten Spielräume konsequent und rechtssicher nutzen, den Eigentums- und Berufsschutz der im ländlichen Raum – insbesondere im Berg- und Alpengbiet – wirtschaftenden Menschen wahren und die Zukunftsfähigkeit von Weidetierhaltung, Alm- und Deichwirtschaft sowie Waldbewirtschaftung sichern.“
Der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern e.V. (AVO) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit Fokus auf Regelungen zum Wolf. Der AVO begrüßt grundsätzlich die Überführung des Wolfsmanagements ins Jagdrecht, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Interessen der Alm- und Bergbauern, den Schutz der Kulturlandschaft und die Praktikabilität in sensiblen Regionen zu gewährleisten. Besonders betont werden: (1) die Notwendigkeit einer klaren Festlegung und Meldung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes an die EU, einschließlich eines nationalen Zielkorridors von 500 bis maximal 1.000 Wölfen; (2) die Forderung nach praktikablen, flächendeckenden und rechtssicheren Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen, auch ohne vorherigen Managementplan, mit längeren Fristen und der Möglichkeit zur Rudelentnahme; (3) die Einführung von Wolfsausschlussarealen in besonders sensiblen Weidegebieten sowie klare Regelungen zu Haftung, Prävention und Entschädigung für betroffene Landwirte. Der AVO fordert zudem eine vollständige und transparente Umsetzung des europäischen Rechts (FFH-Richtlinie), eine faire Lastenverteilung und die Wahrung der Eigentums- und Berufsschutzrechte der Landwirte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir begrüßen deshalb den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetz und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ausdrücklich.“
Der Alpwirtschaftliche Verein im Allgäu (AVA) begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes ausdrücklich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Die Stellungnahme betont die zentrale Rolle der Alpwirtschaft für Naturschutz, Tourismus und regionale Wirtschaft im Allgäu und weist auf Zielkonflikte durch die Rückkehr des Wolfs hin. Der AVA fordert unter anderem, dass die Jagd auf den Wolf effektiver gestaltet werden kann, insbesondere durch die Erlaubnis des Anlockens mit Futter (Ludern) und flexiblere Regelungen bei der Entnahme von Wölfen. Kritisiert werden zu enge Vorgaben für Herdenschutzmaßnahmen und der Nachweis von Wolfsrissen ausschließlich durch genetische Analysen. Der Verein fordert außerdem die Berücksichtigung weiterer invasiver Arten im Jagdrecht, ein verbessertes Wolfsmonitoring und eine praxistaugliche Definition des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Notwendigkeit praxistauglicher und unbürokratischer Regelungen für die Entnahme von Wölfen, 2) die Kritik an zu strengen Herdenschutz-Auflagen und dem Nachweisverfahren bei Wolfsrissen, 3) die Forderung nach einer umfassenden Betrachtung der Wolfspopulation inklusive angrenzender Länder.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen und sind zuversichtlich, dass durch die entsprechenden Anpassungen ein ausgewogenes, wissenschaftlich fundiertes und praxistaugliches Wolfmanagement geschaffen werden kann.“
Der Bayerische Jagdverband e.V. begrüßt grundsätzlich die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, betont jedoch die Notwendigkeit einer praxisnahen und wildbiologisch fundierten Ausgestaltung. Die Stellungnahme fordert, dass das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigten nicht durch eine verpflichtende Vorzeigepflicht erlegter Wölfe eingeschränkt werden soll. Die vorgeschlagene Jagdzeit auf den Wolf soll aus Gründen des Elterntierschutzes und der Sozialstruktur des Wolfsrudels auf den Zeitraum vom 1. November bis 31. Januar begrenzt werden, um die Entwicklung der Jungtiere zu schützen. Eine Bejagung außerhalb der regulären Jagdzeit wird abgelehnt, außer bei nachweislich problematischen Einzeltieren, wobei der Schutz der Elterntiere stets zu berücksichtigen ist. Der Verband spricht sich zudem gegen eine generelle Aufweichung der Schonzeiten und gegen die Fallenjagd auf Wölfe aus, da diese nicht tierschutzgerecht sei. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines ausgewogenen Elterntierschutzes und die Festlegung sinnvoller Jagdzeiten, 2) die rechtssichere Ausgestaltung der Verantwortlichkeiten und Haftung der Jagdausübungsberechtigten, 3) die Ablehnung der Fallenjagd und die Forderung nach klaren Regelungen für Nachsuchen bei verletzten Wölfen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegenden Entwurf stellt damit einen großen Schritt in die sachgerechte Richtung zum Wolfsmanagement dar.“
Der Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. (BDJV) begrüßt grundsätzlich die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht und sieht darin eine sachgerechte Maßnahme zur Integration des Wolfs in die Hegeverantwortung der Jägerschaft. Der Verband betont jedoch, dass weitere gesetzliche und praktisch umsetzbare Lösungen notwendig sind, um den Umgang mit dem Wolf effektiv zu regeln. Die Stellungnahme geht ausführlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Jagdmethoden und Kaliber, die Managementpläne, Ausnahmeregelungen, den Umgang mit Wolfshybriden sowie die Berichtspflichten ein. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die detaillierten Regelungen zur Jagdausübung auf den Wolf, einschließlich Kaliber- und Munitionserfordernissen sowie Ausnahmen für den Fangschuss; 2) Die Notwendigkeit klarer Managementpläne und Monitoringmaßnahmen zur Bestandskontrolle und Akzeptanzsicherung; 3) Die Regelungen zum Umgang mit Wolfshybriden und die Forderung nach eindeutigen genetischen Nachweisen vor einer Entnahme. Der BDJV sieht die vorgeschlagenen Maßnahmen als sachgerecht, betont aber die Bedeutung einer praxistauglichen Umsetzung und einer transparenten, bundesweiten Überwachung des Wolfsbestandes.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf schafft leider - noch - keine rechtliche Grundlage zur Verbesserung der Koexistenz von Wölfen und Weidetieren.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Bezug auf das Wolfsmanagement. Der BUND bemängelt insbesondere, dass der Entwurf keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine verbesserte Koexistenz von Wölfen und Weidetieren schafft und stattdessen den Fokus zu stark auf die jagdliche Entnahme legt. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Wildtiermanagement mehr umfasst als Abschusspläne, nämlich auch Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit und Herdenschutz. Der BUND sieht die Gefahr, dass die geplanten Maßnahmen gegen europäisches Recht (insbesondere die FFH-Richtlinie) verstoßen und den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation gefährden. Besonders problematisch wird die Verlagerung der Zuständigkeiten auf die Bundesländer, die fehlende bundeseinheitliche Definition von Herdenschutz und Weidegebieten sowie die Zulassung neuer Jagdmethoden wie Fallenjagd bewertet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die rechtliche und fachliche Kritik an der Entnahme ganzer Wolfsrudel und der Festlegung von Weidegebieten als wolfsfreie Zonen, 2) Die fehlende Konkretisierung und Qualitätssicherung des Wolfs-Monitorings bei geplanter verstärkter Entnahme, 3) Die Forderung nach einer klaren, bundesweiten Definition und Förderung des Herdenschutzes als zentrale Maßnahme zur Konfliktlösung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der BÖLW begrüßt das Ziel des Gesetzes, das bestehende Maßnahmenbündel des präventiven Herdenschutzes um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Koexistenz zwischen der Rückkehr des Wolfes, dem weiterhin erforderlichen präventiven Herdenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit Rechnung zu tragen.“
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere die Anerkennung der Rückkehr des Wolfes als Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig betont der BÖLW die wachsenden Konflikte mit der Weidetierhaltung, vor allem im Ökolandbau, da artgerecht gehaltene Tiere wie Bio-Rinder, -Schafe und -Ziegen besonders gefährdet sind. Der BÖLW unterstützt die Ergänzung des präventiven Herdenschutzes um die Option der Bejagung übergriffiger Wölfe als Teil eines Bestandsmanagements, um eine tragfähige Koexistenz zwischen Wolfsschutz, Herdenschutz und öffentlicher Sicherheit zu ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit rechtssicherer Eingriffsmöglichkeiten bei übergriffigen Wölfen, 2) die Forderung nach praktikablen und zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere bei großflächigen Weideflächen und in schwer schützbaren Gebieten, 3) die Bedeutung einer vollständigen und unbürokratischen Förderung und Kompensation für Herdenschutzmaßnahmen und Schäden. Der BÖLW fordert zudem ein gestärktes Monitoring und eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die BAGJE unterstützt den Referentenentwurf in seiner grundsätzlichen Ausrichtung, da die vorgesehenen Regelungen ein effektives Wolfsmanagement ermöglichen und die Interessen von Landnutzern wie Grundeigentümern, Naturschutz und Tierschutz in Einklang bringen, insbesondere wenn die obigen Hinweise auf Ergänzungen/Klarstellungen/Änderungen berücksichtigt werden.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Die BAGJE betont, dass die Ausbreitung des Wolfs erhebliche wirtschaftliche und ökologische Schäden für Grundeigentümer, Weidetierhalter und Jagdausübungsberechtigte verursacht. Sie fordert ein aktives, bundesweit einheitliches Wolfsmanagement, das rechtssicher und praxistauglich ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen zur Bejagung und zum Bestandsmanagement des Wolfs, einschließlich der Abschaffung von Parallelregelungen im Naturschutzrecht; 2) Die Forderung nach eindeutigen Zuständigkeiten zwischen Jagd- und Naturschutzbehörden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden; 3) Die Kritik an unklaren Begrifflichkeiten wie 'Managementplan' und die Forderung nach einer verpflichtenden, zeitnahen Erstellung von Abschussplänen durch die Landesbehörden. Die BAGJE fordert zudem unbürokratische Verfahren, klare Fristen, vollständige Entschädigung und die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Fachbegriffe wie 'Hegepflicht' (Pflicht zur Pflege und Erhaltung eines artenreichen Wildbestands), 'Abschussplan' (Plan zur Regulierung der Anzahl zu jagender Tiere) und 'günstiger Erhaltungszustand' (Status, bei dem eine Tierart langfristig überleben kann) werden erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Zusammenfassend ist der BBN der Meinung, dass der hier vorgelegte Gesetzesentwurf an vielen Stellen fachlich nicht nachvollzogen werden kann und in dieser Form nicht mit EU-Recht kompatibel ist.“
Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere zur geplanten Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Der Verband betont, dass bereits nach aktueller Rechtslage regulierende Eingriffe in den Wolfsbestand möglich sind, etwa zum Schutz der Weidetierhaltung oder bei auffälligen Tieren. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wird als gefährlicher Präzedenzfall gesehen, der auch andere streng geschützte Arten wie Biber, Luchs oder Otter betreffen könnte. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr doppelter Zuständigkeiten zwischen Naturschutz- und Jagdverwaltung, die zu mehr Bürokratie und Kosten führen; 2) Die aus Sicht des BBN zu weit gefassten Ausnahmeregelungen im Gesetzentwurf, die nicht mit der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) vereinbar seien; 3) Die unzureichende wissenschaftliche Herleitung und Kontrolle des günstigen Erhaltungszustands (gEHZ) des Wolfsbestands, wobei der Verband eine zentrale, transparente und wissenschaftlich fundierte Überwachung fordert. Weitere ausführlich diskutierte Punkte sind die Kritik an bestimmten Jagdmethoden (z.B. Fallenfang, Nachtsichtgeräte), die Notwendigkeit eines bundesweiten Monitorings, die fehlende Einbindung der Naturschutzbehörden bei Managementplänen und die Gefahr, dass durch die Gesetzesänderung der Wolfsbestand zu stark dezimiert werden könnte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die zusätzlichen Regelungen in einem eigenen Artikel sind in vollem Umfang notwendig, um ein sinnvolles Bestandsmanagement zu ermöglichen.“
Der Bundesverband Berufsschäfer e.V. äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes. Die Stellungnahme begrüßt die Anerkennung der psychischen Belastungen von Weidetierhaltern durch Wolfsrisse und fordert eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Weidetierhaltung im Gesetz. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen für den Umgang mit dem Wolf, darunter die Aufnahme spezifischer Abschussregelungen, ein Abschussplan für Wölfe, sowie die Einführung eines eigenen Artikels für das Wolfsmanagement. Auch die Entnahme von Wolfshybriden und die Anpassung der Fütterungsverbote werden thematisiert. Im Bundesnaturschutzgesetz wird die vollständige Streichung der Sonderregelungen zum Wolf gefordert, sobald dieser ins Jagdrecht aufgenommen ist. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit eines eigenständigen Wolfsmanagements mit klaren Abschussregelungen, (2) die Forderung nach einer praxisnahen Definition von 'ernsten Schäden' in Zusammenarbeit mit Weidetierhalterverbänden, und (3) die vollständige Streichung der Sonderregelungen zum Wolf im Naturschutzgesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht ist ein zentraler Schritt, um ein bundesweit koordinierbares, fachlich fundiertes Wolfsmanagement zu etablieren.“
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. (BDB) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere zur Aufnahme des Wolfs (Canis lupus) ins Bundesjagdrecht. Der Verband begrüßt die Möglichkeit, ein bundesweit einheitliches und fachlich fundiertes Wolfsmanagement zu etablieren, betont aber, dass Entnahmen (gezielte Tötungen einzelner Wölfe) weiterhin nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung und ausschließlich durch speziell qualifizierte Fachkräfte erfolgen dürfen. Der BDB hebt hervor, dass nicht jeder Jagdscheininhaber für Wolfsentnahmen geeignet ist, sondern besondere wildbiologische und jagdliche Qualifikationen sowie Erfahrung im Umgang mit Großraubwild erforderlich sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit fachlicher Qualifikation und staatlicher Autorisierung für Wolfsentnahmen, 2) die Bedingungen und Anforderungen an selektive Entnahmen zur Sicherung von Rudelstrukturen und Akzeptanz, 3) die Bedeutung behördlicher Ausnahmegenehmigungen als rechtliche Grundlage.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir begrüßen auch, dass die Verbände zu diesem frühen Zeitpunkt in die Diskussion mit einbezogen werden.“
Der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e. V. (BDZ) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, da dieser die Möglichkeit vorsieht, die Bejagung von Wölfen als Teil des Bestandsmanagements zu erlauben. Der Verband hebt hervor, dass der Herdenschutz und die Entschädigung von Schäden durch Wolfsübergriffe zentrale Themen für die Ziegenhaltung sind und fordert bundeseinheitliche Regelungen, um Streitigkeiten zwischen den Bundesländern zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regelungen zur Entnahme von Wölfen und zur Schadenskompensation, 2) die Kritik an unklaren Formulierungen wie 'ernster wirtschaftlicher Schaden' und 'bei Bedarf', die zu Interpretationsspielräumen führen, sowie 3) die Forderung nach einer erneuten Verbändebeteiligung vor Erlass der konkreten Rechtsverordnung. Der Verband betont, dass nationale und internationale Rechtsvorschriften eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf Konflikte zwischen Artenschutz und Jagdrecht.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Entwurf schafft in seiner derzeitigen Fassung weder Rechtssicherheit noch wirksamen Herdenschutz. Die vorgeschlagenen Änderungen sind notwendig, um die Existenz der Weide- und Gehegewildhaltung zu sichern und den Vollzug in den Ländern zu entlasten.“
Der Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e. V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Konflikte zwischen Wölfen und Weidetierhaltung zu verringern. Allerdings kritisiert der Verband gravierende juristische und praktische Mängel, insbesondere eine fehlende Berücksichtigung der Gehegewildhaltung (Haltung von Wildtieren wie Rot-, Dam- und Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen). Es werden klare gesetzliche Definitionen für zentrale Begriffe wie 'zumutbarer Herdenschutz' und 'schadenstiftender Wolf' gefordert, da deren Fehlen zu Rechtsunsicherheit führt. Der Verband bemängelt zudem, dass Herdenschutzmaßnahmen für Gehegewildhaltungen nicht ausreichend geregelt sind und fordert eine eigene Definition sowie explizite Aufnahme dieser Haltungsform im Gesetz. Auch die im Entwurf vorgesehene Frist für die Entnahme von Wölfen (6 Wochen) wird als zu kurz kritisiert; stattdessen werden mindestens 3 bis 6 Monate gefordert. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die fehlende Rechtsklarheit und Notwendigkeit bundeseinheitlicher Definitionen, 2) die besonderen Anforderungen und Schutzbedarfe der Gehegewildhaltung, und 3) die vollständige Berücksichtigung aller wirtschaftlichen Schäden, auch indirekter Art.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) begrüßt die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Wolfsmanagement zu vereinheitlichen, Rechtssicherheit zu schaffen und den praktischen Herausforderungen in der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen am Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Ziel ist es, das Wolfsmanagement zu vereinheitlichen, Rechtssicherheit zu schaffen und die Herausforderungen der Weidetierhaltung besser zu berücksichtigen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik des Schadensnachweises bei Wolfsrissen, insbesondere wenn Kadaver nicht auffindbar sind, wofür eine Beweisumkehrmöglichkeit gefordert wird. 2) Die Definition des „zumutbaren Herdenschutzes“, wobei betont wird, dass für Rinder andere Anforderungen gelten als für Schafe oder Ziegen, da prädatorensichere Zäune in der Mutterkuhhaltung praktisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar sind. 3) Die Möglichkeit zur Entnahme (Abschuss) von Einzelwölfen oder ganzen Rudeln auch außerhalb der Schonzeit, um Rechtsklarheit für die Praxis zu schaffen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die DGAR begrüßt den Gesetzesentwurf als insgesamt sinnvoll und zielführend, insbesondere im Hinblick auf das seit Jahren hohe Konfliktpotential zwischen Wolf und Weidetierhaltung.“
Die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes überwiegend positiv. Sie begrüßt die vorgeschlagenen Regelungen als sinnvoll und zielführend, insbesondere im Hinblick auf die seit Jahren bestehenden Konflikte zwischen dem Wolf und der Weidetierhaltung. Die DGAR empfiehlt jedoch einige Detailanpassungen, etwa bei der Formulierung von Ausnahmetatbeständen und der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die rechtliche Einordnung und Steuerung der Jagd auf den Wolf, einschließlich der Anforderungen an Managementpläne und der Einhaltung des europäischen Naturschutzrechts; 2) Die Notwendigkeit, das Fütterungsverbot und weitere Handlungen, die zur Gewöhnung von Wölfen an den Menschen führen, klarer zu fassen und als Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren; 3) Der grundsätzliche gesetzgeberische Handlungsbedarf für eine flexiblere artenschutzrechtliche Regelung, die auf die dynamische Entwicklung von Populationen und daraus resultierende Zielkonflikte (z.B. zwischen verschiedenen geschützten Arten oder zwischen Artenschutz und Landwirtschaft) eingeht.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist der vorliegende Entwurf vollständig abzulehnen. Er missachtet die wesentliche Anforderung des deutschen Tierschutzgesetzes, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.“
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) lehnt den Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entschieden ab. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Wolf aus dem besonderen Schutz des Naturschutzrechts herauszunehmen und als jagdbare Art in das Jagdrecht zu überführen. Die Stellungnahme kritisiert, dass damit der individuelle Schutz des Wolfes, wie ihn das Tierschutzgesetz (TierSchG) verlangt, nicht mehr gewährleistet ist. Insbesondere fehle es an einem 'vernünftigen Grund' für die Tötung von Wölfen, wie es das TierSchG fordert. Die DJGT argumentiert, dass die geplanten Regelungen weder geeignet noch verhältnismäßig sind, um das Ziel des Herdenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit zu erreichen. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Bejagung von Wölfen nicht zu einer Reduktion von Nutztierschäden führt und stattdessen Herdenschutzmaßnahmen effektiver sind. Die Stellungnahme hebt zudem hervor, dass die Überführung des Wolfsmanagements ins Jagdrecht einen Paradigmenwechsel darstellt, der nicht mit den europäischen und nationalen Schutzvorgaben vereinbar ist. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die mangelnde Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Tierschutzgesetz und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, 2) die fehlende Eignung und Wirksamkeit der Bejagung als Herdenschutzmaßnahme, 3) die rechtliche und praktische Problematik der geplanten Sonderregelungen für Wolfshybriden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
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„Im Interesse aller Weidetierhalter sollten die notwendigen gesetzlichen Änderungen und Anpassungen unbedingt bis spätestens zum Beginn der Weidesaison 2026 abgeschlossen und verabschiedet sein.“
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) begrüßt die geplante Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die damit verbundenen Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie betont die Notwendigkeit, den Schutz von Weidetieren wie Pferden und Rindern stärker zu berücksichtigen, da die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland zu erheblichen Schäden und erhöhtem Aufwand für Tierhalter geführt hat. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die uneingeschränkte Befürwortung der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, 2) die Forderung nach klaren Regelungen zur Entnahme sogenannter 'Problemwölfe', die Weidetiere oder Menschen gefährden, und 3) die Kritik an unpräzisen Formulierungen bezüglich Herdenschutzmaßnahmen, die rechtssicher konkretisiert werden sollen. Die FN fordert zudem, dass finanzielle Mittel für Prävention und Schadensausgleich weiterhin bereitgestellt werden und die Gesetzesänderungen bis zur Weidesaison 2026 abgeschlossen sind.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
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„Die vorgeschlagenen Regelungen sind in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten, den Schutz des Wolfes zu sichern und Konflikte durch Prävention, Beratung und Herdenschutz, statt durch pauschale Abschussregelungen zu lösen.“
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) lehnt den Referentenentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entschieden ab. Die DUH kritisiert, dass der Wolf vom streng geschützten Status in ein jagdliches Bewirtschaftungsregime überführt werden soll, obwohl die Population in vielen Regionen Deutschlands weiterhin nicht den nach EU-Recht geforderten 'günstigen Erhaltungszustand' erreicht hat. Der Entwurf sieht weitreichende Abschussmöglichkeiten, einschließlich ganzer Rudel, vor, ohne dass eine naturschutzfachliche Notwendigkeit oder eine wissenschaftliche Bestandsbewertung vorliegt. Die DUH warnt, dass damit zentrale Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) unterlaufen werden. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) die rechtlichen und ökologischen Risiken der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, 2) die Gefahren einer pauschalen Bejagung und Zonenlösung, die europarechtswidrig sein könnten, sowie 3) die Streichung des bisherigen § 45a BNatSchG, wodurch der besondere Artenschutz für den Wolf ausgehöhlt wird. Die DUH fordert stattdessen Prävention, Herdenschutz und wissenschaftlich fundiertes Monitoring als wirksame Maßnahmen zur Konfliktlösung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
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„Der Entwurf stellt einen entscheidenden Schritt für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement dar. Der DBV begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die vorgesehenen Sonderregelungen für die Bejagung und das Bestandsmanagement.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Dies wird als wichtiger Schritt für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement gesehen, das die Weidetierhaltung und die Kulturlandschaft schützt. Der DBV fordert jedoch, dass die Regelungen klar und europarechtskonform in das bestehende Jagdrecht integriert werden, ohne ein Spezialgesetz zu schaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung und Umsetzung der Abschuss- und Managementpläne für den Wolf, einschließlich der Forderung nach verpflichtender und zeitnaher Erstellung sowie klarer Zuständigkeiten; 2) Die Bedingungen für die sogenannte Problemwolfentnahme, wobei der DBV eine bundesweit jederzeit mögliche Entnahme fordert, unabhängig vom Erhaltungszustand, sowie spezifische Regelungen für verschiedene Weidetierarten; 3) Die Finanzierung und Entschädigung von Präventionsmaßnahmen und Schäden durch Wölfe, für die der DBV eine bundesweit einheitliche und vollständige Kostenerstattung verlangt. Fachbegriffe wie 'Abschussplan' (Plan zur Regulierung des Wolfsbestandes durch gezielte Entnahme), 'Problemwolfentnahme' (gezielte Entnahme von Wölfen, die wiederholt Schäden verursachen), und 'Managementplan' (übergreifendes Konzept zur Steuerung der Wolfspopulation) werden erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
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„Mit der Aufnahme ins Jagdrecht wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der dauerhaften Akzeptanz des Wolfes in der Kulturlandschaft geleistet. Sie ermöglicht Maßnahmen zur Bestandsregulierung, die zur Mensch-Wildtier-Konfliktvermeidung dringend nötig sind.“
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Der Absender begrüßt grundsätzlich die Integration des Wolfes in das Jagdrecht als wichtigen Schritt für den Artenschutz und die Akzeptanz des Wolfes in der Kulturlandschaft. Gleichzeitig wird betont, dass die Regelungen europarechtskonform ausgestaltet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, die den Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten regelt). Die Stellungnahme fordert, dass die Bejagung des Wolfes auf zwei Säulen beruhen soll: einerseits auf der Bestandsregulierung durch Eingriffe in die Jugendklasse, andererseits auf der gezielten Entnahme schadensstiftender Tiere oder Rudel nach Weidetierrissen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die systematische Einordnung der Wolfsregelungen ins bestehende Jagdrecht, um Sonderregelungen zu vermeiden; (2) die Notwendigkeit einer klaren, praktikablen und rechtssicheren Regelung für die Entnahme von Wölfen, auch unabhängig vom Erhaltungszustand der Population; (3) die Sicherstellung der Europarechtskonformität durch eine zentrale EU-Klausel im Gesetz. Weitere Schwerpunkte sind die Ausgestaltung der Jagdzeiten, die Abschussplanung zur Erhaltung der Sozialstruktur der Rudel, der Umgang mit Hybriden (Wolf-Hund-Mischlinge) und die Kosten- und Duldungspflichten der Jagdausübungsberechtigten bei behördlich angeordneten Maßnahmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
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„Der Entwurf ist in der Zielsetzung aus kommunaler Sicht begrüßenswert, weil er Rechtssicherheit schaffen und Instrumente für den Schutz von Weidetieren bereitstellen will. In der derzeitigen Fassung droht er jedoch in der Praxis wirkungslos zu bleiben und erhebliche finanzielle sowie organisatorische Belastungen auf die kommunale Ebene zu verlagern.“
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes im Zusammenhang mit dem Wolfsmanagement. Die kommunalen Vertreter begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Entwurfs, insbesondere die Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen zur Entnahme (gezielte Tötung) von problematischen Wölfen, die Einführung neuer Managementinstrumente und die Stärkung des Schutzes von Weidetieren. Sie betonen jedoch, dass die praktische Umsetzung durch zu enge räumliche (20-km-Radius) und zeitliche (6-Wochen-Frist) Vorgaben erschwert wird, da diese den natürlichen Bewegungen der Wölfe nicht gerecht werden. Zudem wird auf erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen für die kommunale Ebene hingewiesen, da viele Aufgaben (z. B. Begutachtungen, Monitoring, Herdenschutz) ohne ausreichende Gegenfinanzierung übertragen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Gefahr ungleicher Handhabung zwischen den Bundesländern und die Forderung nach Mindeststandards, 2) die Kritik an den starren Eingriffsgrenzen und deren mangelnde Praxistauglichkeit, 3) die fehlende finanzielle und organisatorische Unterstützung für Kommunen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes kann und darf der Entwurf in dieser Form nicht weiterverfolgt, sondern muss vollständig zurückgezogen werden.“
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes scharf. Die Stellungnahme betont, dass die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht fachlich nicht gerechtfertigt ist und den Vorgaben des europäischen Artenschutzrechts, insbesondere der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), widerspricht. Der Tierschutzbund argumentiert, dass die Bejagung von Wölfen nachweislich nicht zu einer Reduktion von Nutztierrissen führt und stattdessen Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde effektiver und tierschutzgerechter sind. Besonders hervorgehoben werden: (1) die fehlende wissenschaftliche Grundlage für die Annahme eines 'günstigen Erhaltungszustands' der Wolfspopulation, (2) die Gefahr, dass durch die geplanten Gesetzesänderungen die Wolfspopulation erheblich gefährdet wird, und (3) die rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht, die durch ein externes Rechtsgutachten untermauert werden. Die Stellungnahme kritisiert zudem, dass zentrale Begriffe wie 'Problemwolf' zu unklar definiert sind und dass die geplanten Berichtspflichten zu selten erfolgen, um negative Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Insgesamt wird der Entwurf als tierschutz- und europarechtswidrig sowie als nicht praxistauglich bewertet.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Entscheidung, den Wolf in den Anwendungsbereich des Jagdrechts einzubeziehen, wird ausdrücklich begrüßt, da damit erstmals die Möglichkeit eröffnet wird, eine populationsbezogene Regulierung auf der Grundlage der bewährten Strukturen des Jagdrechts umzusetzen.“
Die Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst e. V. bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Organisation begrüßt ausdrücklich, dass der Wolf künftig dem Jagdrecht unterstellt werden soll, da dies eine populationsbezogene Regulierung ermöglicht. Kritisch werden jedoch die Vermischung von Begrifflichkeiten aus dem Naturschutzrecht und dem Jagdrecht, zusätzliche nationale Hürden bei der Bejagung des Wolfs im Vergleich zur europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sowie Einschränkungen bei Jagdmethoden (z.B. Jagdzeit, Anlockverbot, Nachtsichttechnik) bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtliche Einordnung des Wolfs ins Jagdrecht und die Abgrenzung zum Naturschutzrecht, 2) die Kritik an zusätzlichen nationalen Einschränkungen gegenüber EU-Vorgaben, und 3) die praktischen Auswirkungen auf die Jagdausübung, etwa durch Jagdzeiten, Waffenregelungen und Nachtsichttechnik.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„In seiner jetzigen Konzeption kehrt der Entwurf den Schutzzweck der FFH-Richtlinie und des nationalen Artenschutzrechts um: Statt einen ungünstigen Erhaltungszustand zu verbessern, wird dessen gesetzlich abgesicherte Verschlechterung ermöglicht.“
Die Stellungnahme des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Bezug auf den Wolf entschieden ab. Der Entwurf sieht vor, den Wolf als jagdbare Art einzustufen, weitreichende jagdrechtliche Befugnisse zu schaffen und zentrale Schutzregelungen im BNatSchG aufzuheben. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf weder unionsrechtlichen Vorgaben (insbesondere der FFH-Richtlinie und der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs) noch der innerstaatlichen Normenhierarchie entspricht. Es bestehe keine europarechtliche Pflicht, das nationale Schutzniveau für den Wolf abzusenken. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Missachtung des unionsrechtlich geforderten günstigen Erhaltungszustands des Wolfs und die Gefahr einer Verschlechterung des Schutzstatus, (2) die Umgehung der strengen artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen durch die Streichung von § 45a BNatSchG, und (3) die Vernachlässigung von Tierschutz und wissenschaftlicher Grundlage bei der Bewertung des Erhaltungszustands. Die Stellungnahme betont, dass der Wolf als streng geschützte Art behandelt werden muss und eine pauschale Bejagung sowie die Entnahme ganzer Rudel unions- und verfassungsrechtlich unzulässig sind. Der Entwurf gefährde Monitoring, Transparenz und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Die ökologischen Leistungen des Wolfs für das Ökosystem werden als zwingend zu berücksichtigen hervorgehoben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
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„Soweit mit dem Referentenentwurf das Ziel verfolgt werden soll, eine rechtssichere Entnahme von Wölfen zu ermöglichen, wird dieses Ziel mit dem vorgelegten Entwurf verfehlt. Insbesondere verstoßen wesentliche Bestimmungen des geplanten § 22c BJagdG gegen europarechtliche Vorgaben, was zwangsläufig dazu führen wird, dass darauf gestützte Entnahmen im Rahmen eines Managementplans oder Einzelanordnungen ohne weiteres rechtswidrig sind.“
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. lehnt den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Sie kritisiert, dass der Entwurf das Ziel einer rechtssicheren Entnahme (gezielte Tötung) von Wölfen verfehlt und gegen europarechtliche Vorgaben verstößt. Bereits bestehende Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 45a, ermöglichen rechtssichere Entnahmen im Einklang mit der EU-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie). Die Stellungnahme betont, dass die Zahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere zuletzt gesunken ist, obwohl die Wolfspopulation gestiegen ist, was auf erfolgreiche Herdenschutzmaßnahmen zurückgeführt wird. Die wirtschaftlichen Belastungen für Weidetierhaltende durch Wolfsübergriffe werden als nicht signifikant eingeschätzt, da Ausgleichszahlungen und andere Faktoren wie Krankheiten und Preisverfall größere Probleme darstellen. Die geplante Überführung des Wolfs ins Jagdrecht und die allgemeine Bejagung werden als ungeeignet und nicht wissenschaftlich belegt abgelehnt. Zudem fehlen im Entwurf bundeseinheitliche Vorgaben für das Monitoring des Erhaltungszustands der Wolfspopulation, was eine Bejagung europarechtswidrig macht. Die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden sind nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Unvereinbarkeit des Entwurfs mit europäischem Recht und die Notwendigkeit eines wissenschaftlichen Monitorings, 2) Die Wirksamkeit und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen als Alternative zur Bejagung, 3) Die fehlende Beteiligung von Naturschutzverbänden und die Notwendigkeit, diese Rechte gesetzlich zu verankern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die Weidetierhaltung braucht praxistaugliche, rechtssichere und bürokratiearme Lösungen. Ein modernes Bundesjagdgesetz setzt ein starkes Signal an Weidetierhalter, Landwirte und Jäger in Brandenburg.“
Der Landesbauernverband Brandenburg begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, sieht jedoch an mehreren Stellen Änderungsbedarf, um die Weidetierhaltung in Brandenburg besser zu unterstützen. Besonders betont wird, dass die wachsende Wolfspopulation erhebliche Herausforderungen und wirtschaftliche Belastungen für Weidetierhalter verursacht. Der Verband fordert unter anderem: den Verzicht auf verpflichtende Managementpläne für den Wolf, eine erleichterte Entnahme von Problemwölfen unabhängig von Schonzeiten, eine Ausweitung des Zeitraums und Radius für Entnahmen, eine flexiblere Definition von Weidegebieten durch die Kreistage, die Streichung der Meldepflicht für Jäger sowie die generelle Erlaubnis technischer Hilfsmittel wie Nachtzieltechnik. Besonders ausführlich thematisiert werden die Entnahmebedingungen für Wölfe, die Bürokratiebelastung für Landwirte und Jäger sowie die Notwendigkeit praxistauglicher und rechtssicherer Regelungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegenden Gesetzesänderung bedarf es nicht. Dem größeren Konfliktherd im Bereich des Weidetierschutzes kann mit weniger bürokratischen Herdenschutz-Fördermaßnahmen, einer 100-prozentigen Förderung – auch in potenziellen Wolfshabitaten, die bisher nicht besetzt sind – und intensiverer Beratung der Weidetierhaltenden entgegnet werden.“
Die Stellungnahme der Organisationen Menschen für Tierrechte e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V. lehnt den vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Die Verfasser sehen keinen Bedarf für die Gesetzesänderung, da die Konflikte mit Wölfen in Deutschland nicht zunehmen und die Zahl der Übergriffe auf Weidetiere sogar rückläufig ist. Sie betonen, dass nicht-tödliche Herdenschutzmaßnahmen (wie Zäune oder Herdenschutzhunde) effektiver sind als das Töten von Wölfen (letale Entnahme). Die Stellungnahme fordert, den Wolf als jagdbare Tierart zu streichen und stattdessen unbürokratische Fördermaßnahmen für den Herdenschutz sowie eine intensivere Beratung der Weidetierhalter zu etablieren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation und der Übergriffe auf Weidetiere, 2) Die Effektivität und Notwendigkeit von Herdenschutzmaßnahmen im Vergleich zur Bejagung, 3) Die rechtlichen und naturschutzfachlichen Bedenken gegen die geplanten Änderungen, insbesondere im Hinblick auf EU-Recht und den Erhaltungszustand der Wolfspopulation.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir möchten ausdrücklich betonen, dass unsere Änderungsvorschläge hinsichtlich der jagdrechtlichen Regelungen zum Wolf nicht bedeuten, dass wir die Aufnahme dieser Tierart in das Jagdrecht befürworten.“
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) lehnt die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ab und sieht darin keine Notwendigkeit, um Konflikte zwischen Wolf und Weidetierhaltung zu lösen. Der NABU argumentiert, dass die bestehende Rechtslage ausreichend ist, um auffällige Wölfe zu entnehmen, und betont die Bedeutung von einheitlichen, abgestimmten Regelungen und Herdenschutzmaßnahmen. Die Stellungnahme kritisiert, dass die geplante Gesetzesänderung rechtliche Unsicherheiten schafft, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs gefährden und gegen EU-Recht verstoßen könnte. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Ablehnung einer regulären, anlasslosen Bejagung des Wolfs, da sie weder praktisch noch ethisch sinnvoll sei und nicht zu weniger Rissen an Weidetieren führe; (2) Die Notwendigkeit eines evidenzbasierten, anlassbezogenen Wildtiermanagements mit Fokus auf Herdenschutz statt Bestandsreduktion; (3) Die Kritik an unklaren Begriffen wie 'Weidegebiete', die zu Unsicherheiten und ineffektiven Maßnahmen führen könnten. Der NABU fordert, dass das Wolfsmanagement weiterhin bei den Naturschutzbehörden verbleibt, der günstige Erhaltungszustand zentral koordiniert wird und die Berichtspflichten verschärft werden. Die Stellungnahme wird durch eine juristische Bewertung ergänzt, die dem Entwurf Unionsrechtswidrigkeit und handwerkliche Mängel bescheinigt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aufgrund der Einseitigkeit, aufgrund der Kollision mit Belangen des Artenschutzes, aufgrund von Kollisionen mit Gemeinschaftsrecht und Belangen des Tierschutzes, aufgrund der Fragwürdigkeit hinsichtlich des Staatszieles des Artikels 20 a GG wird der vorgelegte Referentenentwurf vollumfänglich abgelehnt.“
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes entschieden ab. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Entwurf auf fachlich unzutreffenden Annahmen zur Entwicklung des Wolfsbestands basiert und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Biologie und zum Verhalten des Wolfs ignoriert oder selektiv verwendet werden. Der Gesetzentwurf sieht eine intensive Verfolgung des Wolfs bis hin zur Tötung ganzer Rudel vor, unabhängig vom tatsächlichen Erhaltungszustand der Population. Die NI warnt, dass dies zur erneuten Ausrottung des Wolfs in weiten Teilen Deutschlands führen könnte und mit dem europäischen Naturschutzrecht (insbesondere der FFH-Richtlinie) nicht vereinbar ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende wissenschaftliche Grundlage und die politisch motivierte Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs; 2) Die geplanten jagdlichen Maßnahmen, die aus Sicht der NI tierschutzwidrig und rechtlich angreifbar sind; 3) Die Ablehnung von Alternativen wie Herdenschutz durch Behirtung und Herdenschutzhunde, die in anderen Ländern erfolgreich praktiziert werden. Die Stellungnahme fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und einen neuen, wissenschaftlich fundierten Vorschlag unter Einbeziehung des Naturschutzes vorzulegen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.11.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Soll beim Thema Artenschutz Rechtsklarheit herrschen, so erzielt man diese nur dann, wenn allein der Bund die näheren Anforderungen bestimmt.“
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die Stellungnahme betont, dass nicht Wölfe, sondern Weidetierhalter für Schäden an Nutztieren verantwortlich seien, da sie ihren Pflichten zum Schutz der Tiere nicht ausreichend nachkommen. Die Organisation kritisiert insbesondere den neuen § 22c BJagdG-E, da unklar bleibt, wer den Erhaltungszustand der Wolfspopulation festlegt (Bund, Länder oder kommunale Behörden), was zu Rechtsunsicherheit führt. Weiterhin wird die im Gesetz vorgesehene 20-Kilometer-Radius-Regelung für Maßnahmen als viel zu weit gefasst bewertet; nach Ansicht der NI sollte nur ein 1-Kilometer-Radius gelten, wie es die Rechtsprechung vorsieht. Abschließend wird bemängelt, dass der Artenschutz des Wolfes bundesweit geregelt werden sollte, statt die Verantwortung auf die 16 Bundesländer zu verteilen, da dies zu uneinheitlichen und möglicherweise unionsrechtswidrigen Regelungen führe. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Verantwortung der Weidetierhalter für den Schutz ihrer Tiere und die geringe Rolle des Wolfs bei Nutztierschäden. 2. Kritik an der unklaren Zuständigkeit und fehlenden Rechtssicherheit beim Erhaltungszustand des Wolfs. 3. Ablehnung des 20-Kilometer-Radius und Forderung nach bundesweit einheitlicher Regelung beim Artenschutz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der ÖJV begleitet konstruktiv den Versuch, diese Ziele nunmehr im Rechtsrahmen des Bundesjagdgesetzes zu erreichen.“
Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich des Wolfsmanagements überwiegend konstruktiv, äußert jedoch auch deutliche Kritik an einzelnen Regelungen. Der Verband betont, dass ein effektives Wolfsmanagement sowohl den Schutz der Art Wolf als auch die Interessen der Weidetierhalter und die Sicherheit der Bevölkerung berücksichtigen muss. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit eines qualifizierten Monitorings und einer gezielten, an Schadensereignissen orientierten Regulierung des Wolfsbestandes statt allgemeiner Quotenjagd; (2) die Ablehnung der vorgesehenen Jagdzeit für den Wolf, da diese die Rudelstruktur gefährden und nicht zielführend sei; (3) die Forderung nach klareren Kriterien und Verfahren für die Ausweisung sogenannter 'wolfsfreier Gebiete', um willkürliche Eingriffe zu verhindern. Der ÖJV begrüßt die Stärkung des Herdenschutzes und fordert eine bessere Qualifizierung der Jäger im Umgang mit dem Wolf. Fachbegriffe wie 'Monitoring' (systematische Beobachtung und Erfassung von Wolfspopulationen) und 'revierübergreifende Managementpläne' (über einzelne Jagdreviere hinausgehende Regelungen zur Bestandsregulierung) werden ausführlich erläutert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Insgesamt erweist sich der Entwurf nach alledem nicht nur als unionsrechtswidrig, sondern als handwerklich defizitär und damit streitträchtig. Er verfehlt das Ziel, zu schnelleren und rechtssicheren Entscheidungen zu kommen, deutlich.“
Die Stellungnahme der PNT Partner Rechtsanwälte im Auftrag mehrerer Umwelt- und Tierschutzverbände bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 24.11.2025 kritisch. Zentrale Kritikpunkte sind die geplante Einführung einer anlasslosen Jagd auf den Wolf und die damit verbundenen Verstöße gegen europäisches Naturschutzrecht, insbesondere die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU). Die Stellungnahme argumentiert, dass vom Wolf nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine generelle Gefahr für Menschen ausgeht und dass bestehende Ausnahmeregelungen für Problemfälle ausreichend sind. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die unionsrechtlichen Anforderungen an den Schutzstatus des Wolfs, insbesondere die Notwendigkeit eines günstigen Erhaltungszustands für eine Jagdfreigabe und die restriktiven Ausnahmen nach Art. 16 FFH-Richtlinie; 2) Die Defizite der geplanten Managementpläne und die fehlende Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Daten sowie die Notwendigkeit einer regelmäßigen Neubewertung; 3) Die rechtlichen und praktischen Mängel der vorgesehenen Ausnahmen und Sonderregelungen, insbesondere die Missachtung des Vorrangs des Artenschutzrechts gegenüber dem Jagdrecht. Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf sowohl unionsrechtswidrig als auch handwerklich mangelhaft ist und die angestrebten Ziele nicht erreicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die von Ihnen vorgelegten Änderungen des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes drohen diesen Erfolg rückgängig zu machen und gefährden das Fortbestehen des Wolfes in Deutschland.“
Pro Wildlife e.V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Regelungen zum Umgang mit dem Wolf (Canis lupus). Die Organisation betont, dass der Wolf nach internationalen Abkommen wie der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie eine streng geschützte Art ist und daher nicht in das Jagdrecht aufgenommen werden sollte. Besonders problematisch sieht Pro Wildlife die geplanten Ausnahmen für Abschüsse auch bei ungünstigem Erhaltungszustand, die Ausweitung der Abschussmöglichkeiten (z.B. ganzer Rudel, Einsatz von Nachtsichtgeräten, verkürzte Schonzeiten) und die geplante Übertragung der Entscheidungsbefugnis allein auf das Bundeslandwirtschaftsministerium ohne Einbindung des Umweltministeriums und naturschutzfachlicher Experten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Unvereinbarkeit der geplanten Abschussregelungen mit EU-Recht, 2) die Gefahr für die Rudelstruktur und den Fortbestand des Wolfes in Deutschland, 3) die fehlende Beteiligung des Bundesumweltministeriums und von Naturschutzexperten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Der Entwurf lässt keine Verbesserung des Schutzes von Weidetieren erkennen.“
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie betont, dass der Gesetzentwurf keinen erkennbaren Mehrwert für den Schutz von Weidetieren bietet und die Wirksamkeit von qualifizierten Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt. Die VFD kritisiert die Überbetonung jagdlicher Maßnahmen gegenüber naturschutzfachlichen Vorgaben und weist darauf hin, dass der Wolf weiterhin eine streng geschützte Art ist. Besonders ausführlich werden die fehlenden Regelungen zum Monitoring des Erhaltungszustands, das Aneignungsrecht für getötete Wölfe und die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten beim Wolfsmonitoring thematisiert. Die VFD fordert unter anderem eine EU-rechtskonforme Einzelentnahme von Wölfen, bundesweite Standards beim Wolfsmanagement und Transparenz im Herdenschutz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
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„Wir fordern die Bundesregierung auf, hierzu rechtssichere Aussagen festzulegen.“
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und die Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch (WDL) begrüßen grundsätzlich die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung durch den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie kritisieren jedoch, dass der Entwurf nur einen Rahmen vorgibt und die konkrete Ausgestaltung durch eine spätere Rechtsverordnung erfolgen soll, was zu Verzögerungen und zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern führen könnte. Besonders betonen sie die fehlende klare Regelung zur Finanzierung des Herdenschutzes und der Entschädigung für Wolfsrisse, die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Vorgaben sowie die Unklarheiten bei der Umsetzung und den Zuständigkeiten für Wolfsentnahmen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Finanzierung und rechtliche Absicherung des Herdenschutzes und der Entschädigung für Schäden durch Wölfe; 2) Die Gefahr uneinheitlicher Regelungen und Rechtsunsicherheiten durch die Übertragung wesentlicher Entscheidungen an die Bundesländer und durch unklare Formulierungen im Gesetz; 3) Die Forderung nach klareren und verbindlicheren Regelungen bezüglich Managementplänen, Zuständigkeiten und Fristen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Es wird angeregt, das Ansinnen, den Wolf in das Jagdrecht zu überführen, insgesamt aufzugeben und die bestehenden und eingeübten Verfahren und Regelungen zur gezielten Entnahme von Problemwölfen beizubehalten. Zur Problemlösung sollte auf einen konsequenten Schutz der Weidetiere selbst abgestellt werden.“
Das Vogelschutz-Komitee e.V. lehnt die geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf den Wolf ab. Die Stellungnahme kritisiert insbesondere die geplante Überführung des Wolfs in das Jagdrecht, da dieses Instrument als ungeeignet für ein effektives und artenschutzkonformes Wolfsmanagement angesehen wird. Es wird argumentiert, dass das Revierjagdsystem mit seinen ehrenamtlichen Jägern weder eine sachgerechte Bestandskontrolle noch eine individuelle Ansprache der Tiere ermöglicht. Stattdessen wird ein wissenschaftsbasiertes Berufsjagdsystem sowie die Beibehaltung und Verbesserung bestehender Verfahren zur gezielten Entnahme von Problemwölfen empfohlen. Der Schutz der landwirtschaftlichen Weidetiere solle vorrangig durch konsequenten Herdenschutz und bessere staatliche Unterstützung der Tierhalter erfolgen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ungeeignetheit des Jagdrechts für das Wolfsmanagement, (2) die Notwendigkeit eines konsequenten Herdenschutzes und staatlicher Unterstützung für Weidetierhalter, sowie (3) die ökologischen und rechtlichen Risiken einer allgemeinen Wolfsjagd, insbesondere im Hinblick auf das europäische Artenschutzrecht und den Erhaltungszustand der Art.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen und wissenschaftlicher Arbeit müssen wir davon ausgehen, dass mit dem vorliegenden Gesetz dies nicht erreicht wird und falsche Erwartungen der Landnutzenden geschürt und letztlich enttäuscht werden. Dies kann zu einer weiteren politischen Polarisierung gerade in ländlichen Gebieten führen.“
Der WWF Deutschland lehnt den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nicht den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts entspricht, insbesondere der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU), und wissenschaftliche Grundlagen sowie das Vorsorgeprinzip missachtet. Die Herabstufung des Wolfs von 'streng geschützt' auf 'geschützt' wird als politisch motiviert und fachlich unbegründet bewertet. Der WWF betont, dass eine anlasslose Jagd auf Wölfe nicht zur Reduzierung von Nutztierschäden beiträgt und sogar kontraproduktiv sein kann, da sie Rudel destabilisiert und den Artenschutz gefährdet. Stattdessen fordert der WWF einen flächendeckenden, hochwertigen Herdenschutz als wirksamstes Mittel zur Konfliktlösung zwischen Weidetierhaltung und Wolf. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die unionsrechtlichen Anforderungen an den Schutzstatus und das Monitoring des Wolfs, (2) die Kritik an anlassloser Jagd und wolfsfreien Zonen, und (3) die Notwendigkeit eines bundesweiten, einheitlichen Monitorings und einer klaren Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.12.2025
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 12.01.2026 |
| Erste Beratung: | 14.01.2026 |
| Drucksache: | 21/3546 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 765/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 19.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |