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Vertrag mit Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit
Initiator:Auswärtiges Amt
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.04.2026
Drucksache:21/3945 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/4520 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung zum Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit. Der Vertrag schafft einen umfassenden Rahmen für die bilateralen Beziehungen und vertieft die Zusammenarbeit in Bereichen wie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Klima, Energie, Umwelt, Kultur und Gesellschaft. Er bekräftigt das gemeinsame Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrechten und den Zielen der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Lösung des Gesetzentwurfs besteht darin, die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung des Bundestags zu diesem völkerrechtlichen Vertrag zu erteilen. Federführend zuständig ist das Auswärtige Amt
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf nennt als Hintergrund insbesondere den Brexit, der die institutionellen Rahmenbedingungen der Beziehungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich grundlegend verändert hat. Der Vertrag ist eine Reaktion auf diese Veränderungen und soll die bilateralen Beziehungen auf eine neue, verbindliche Grundlage stellen. Er wird als Fortsetzung und Vertiefung der bisherigen Partnerschaft verstanden und soll die Zusammenarbeit in zentralen Politikbereichen ausbauen. Zudem wird auf die gefährdete rechtzeitige Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele hingewiesen, zu deren Erreichung der Vertrag beitragen soll. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Vertragsgesetz keine zusätzlichen Kosten. Es sind keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zu erwarten. Für die Verwaltung entsteht ein gewisser Erfüllungsaufwand durch die im Vertrag vorgesehenen Dialog- und Kooperationsformate (z.B. zweijährliche Regierungskonsultationen), der jedoch als überschaubar gilt und im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der betroffenen Ressorts geleistet werden kann. Unmittelbarer Erfüllungsaufwand für Länder und Gemeinden entsteht nicht. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Vertrag tritt gemäß Artikel 30 des Vertrags am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft; dieser Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet und sieht keine Evaluation vor. Der Vertrag kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert oder durch Kündigung beendet werden. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. Der Vertrag ist breit angelegt, umfasst zahlreiche Politikfelder und sieht regelmäßige Konsultations- und Dialogformate vor. Er ist ein Zeichen für die strategische Bedeutung der deutsch-britischen Beziehungen nach dem Brexit und setzt einen starken Akzent auf gemeinsame Werte, Sicherheit, Nachhaltigkeit und multilaterale Zusammenarbeit. Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:17.12.2025
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.02.2026
Erste Beratung:26.02.2026
Abstimmung:05.03.2026
Drucksache:21/3945 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/4520 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union04.03.2026Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss04.03.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Auswärtigen Ausschuss (3. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Verteidigungsausschuss und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Außerdem hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3945 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.  
Es gibt einen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, der ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken angenommen wurde. Der Entschließungsantrag würdigt die Bedeutung des Vertrags, hebt die bilaterale Zusammenarbeit hervor, betont die sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation, fordert die Bundesregierung zur zügigen Umsetzung und Berichterstattung auf und regt u.a. ein parlamentarisches Patenschaftsprogramm sowie ein Praktikumsprogramm an. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Der Entwurf wurde in unveränderter Fassung zur Annahme empfohlen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt hervor, dass der Vertrag einen umfassenden Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich schafft, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Wirtschaft, Wissenschaft, Klima und Gesellschaft. Der Vertrag trägt zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) bei. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand; für die Verwaltung entsteht ein überschaubarer Koordinierungsaufwand, insbesondere durch regelmäßige Regierungskonsultationen. Weitere Kosten sind nicht zu erwarten. 
 
Statements der Fraktionen:  
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zustimmung zum Gesetzentwurf und Entschließungsantrag, Betonung der Bedeutung des Vertrags für die bilateralen Beziehungen und die Zusammenarbeit in zentralen Zukunftsfeldern.  
AfD: Ablehnung des Gesetzentwurfs und des Entschließungsantrags.  
Die Linke: Enthaltung bei Gesetzentwurf und Entschließungsantrag.  
Weitere inhaltliche Statements der Fraktionen sind im Text nicht enthalten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:782/25
Eingang im Bundesrat:19.12.2025
Erster Durchgang:30.01.2026
Abstimmung:27.03.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt